(Gespräch zwischen der Staatsministerin Helma Orosz und dem Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)
– zur Teilnahme an den Informationsveranstaltungen zum Bildungsplan gibt und diese nicht mindestens zwei Tage dauern.
Unsere Erzieherinnen und Erzieher haben viele Stunden, viele Wochenenden drangehängt, um sich mit den Inhalten vertraut zu machen. Auch Tagesmütter sind einbezogen worden. Ich möchte darauf hinweisen, dass im Sächsischen Kindertagesstättengesetz eine Pflicht zur Weiterbildung verankert ist. Ich denke, wir sollten diese Leistungen der Erzieherinnen und Erzieher anerkennen und ihnen weitere Vorschriften ersparen.
Hinsichtlich der Kontrolle der Umsetzung des Bildungsplanes, Herr Neubert, sehe ich eher einen Erfolg versprechenden Weg in der Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems anstelle eines jährlichen Papier verarbeitenden Berichtswesens.
Wir haben unseren Erzieherinnen und Erziehern mit der Umsetzung des Bildungsplanes jede Menge zusätzliche Arbeit auferlegt, das wissen wir. Wir sind entschlossen, den Betreuungsschlüssel zu senken, und ich weiß, dass es trotzdem noch viel ist, was auf sie zukommt. Es ist aber auch nicht ganz ehrlich, Frau Herrmann, wenn man solche Rechnungen aufmacht wie Sie.
Denn eines steht fest: All diese Dinge, die Sie herangezogen haben, treten in allen anderen Bundesländern genauso auf. Auch dort gibt es Krankheit, auch dort gibt es Urlaub. Es sind im Übrigen auch nicht immer alle Kinder da. Die Problematik, dass die Erzieherinnen nicht voll arbeiten und damit die Kinder nicht den ganzen Tag über die gleiche Ansprechperson haben, liegt oftmals auch darin begründet, dass die Erzieherinnen gar nicht länger arbeiten wollen. Ich habe genügend Kontakte zu Kindergärten und weiß, dass es ein Problem ist, eine Erzieherin überhaupt für neun Stunden Arbeit bzw. für einen vollen Arbeitstag zu gewinnen.
Die Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule – auch das hat Frau Dr. Schwarz schon ausgeführt – hat in Sachsen im letzten Jahr ein gutes Niveau erreicht und wir werden das auch weiter ausbauen und weiterführen.
Was damit erreicht worden ist, ist eine gute Basis, um jetzt einen Schritt zu gehen, den unser Ministerpräsident gestern schon angekündigt hat: nämlich den Teil, der im Kita-Bereich Bildung ist, dann auch in das Bildungsressorts zu überführen. Ich denke, das ist konsequent und folgerichtig und wird weiter dazu beitragen, Bildung als einen langfristigen und durchgängig zu organisierenden Prozess zu gestalten.
Ich wünsche mir, dass wir im Bereich der Hochschulausbildung noch den nächsten konsequenten Schritt gehen werden, nämlich den pädagogischen Nachwuchs des Elementar- und Primarbereichs in Form eines grundständigen Bachelorstudiums gemeinsam auszubilden.
Bildung ist für jeden Menschen der Schlüssel zum Wohlstand und zu einem selbstbestimmten Leben. Bildung ist aber auch ein Wirtschafts- und Standortfaktor für Unternehmen und Gemeinden. Sachsen unterstützt Unternehmen, die im Interesse der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie eigene Kindertagesstätten errichten und betreiben oder sich an öffentlichen Kitas beteiligen. Für eine Gemeinde – das möchte ich noch einmal sehr deutlich in diese Richtung sagen – reicht es inzwischen nicht mehr aus, nur genügend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen; sondern eine Gemeinde, die auf sich hält und Zukunft gestalten will, ist daran interessiert, gute Qualität in Bildung und Betreuung zur Verfügung zu stellen.
Ich denke, unser Land hat dort gute Beispiele vorzuweisen. Wir sind auf einem guten Weg. Dass das stimmt, zeigt – ich denke, es ist kein Zufall –, dass Frau Merkel gerade die sächsische Landeshauptstadt Dresden als Tagungsort für den im Oktober –
– geplanten nationalen Bildungsgipfel ausgewählt hat. Ich freue mich darauf. Wir sind gut aufgestellt und wir sollten diesen Weg weitergehen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Debatte heißt „auf gutem Weg“. Das heißt nicht, dass alles zufriedenstellend ist, und natürlich ist es die Aufgabe der Opposition, auch hier den Finger in die Wunde zu legen.
Richtig! Aber man muss doch ehrlich Bilanz ziehen, und ehrlich Bilanz ziehen heißt eben auch, nicht alles schlechtzureden.
Um noch einmal auf Ihre Rechnung einzugehen, Herr Neubert: Für die Kommunen ist die Kinderbetreuung Pflichtaufgabe. Dass die 15 Millionen Euro, die angekündigt wurden, dann auch wieder in eine Drittelfinanzierung kommen – und zu dieser bekennen Sie sich ja auch –, das ist, denke ich, der richtige Weg. Andere Länder beteiligen sich nämlich nicht in dieser Höhe an den Kosten. Der Freistaat liegt inzwischen bei 36 %.
Man hört natürlich vieles in den Einrichtungen. Auch ich gehe in Kindertageseinrichtungen, Kollegin Herrmann. Natürlich hört man Klagen, aber ich habe auch gehört, dass die eine Stunde pro Gruppe, die gemäß der Richtlinie zur Umsetzung des Bildungsplanes finanziert wird, ankommt und die Erzieherinnen für diese Stunde dankbar sind, auch wenn das – das wissen wir – bei diesen Ansprüchen des Bildungsplanes nicht ausreicht. Dass wir den Schwerpunkt auf Bildung legen – ich denke, darin sind wir uns einig –, ist ein wichtiger Schritt, den wir begleiten wollen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Schöne-Firmenich, Sie haben mich falsch verstanden. Ich gehe natürlich nicht davon aus, dass Frau Orosz Bürgermeisterin in Dresden wird.
Ich habe lediglich konstatiert, dass der Herr Ministerpräsident, der gerade nicht anwesend ist, Herrn Wöller gestern den Job überreicht hat. Also, das zur Klarstellung an dieser Stelle, nicht dass da Missverständnisse aufkommen.
Ich habe noch ein paar Ergänzungen zu dem, was in der Diskussion angesprochen wurde. Ich nehme positiv zur Kenntnis, dass sowohl die SPD als auch die CDU sich deutlich gegen Zugangsbeschränkungen aussprechen. Dann unternehmen Sie aber bitte etwas dagegen. Denn, Frau Schöne-Firmenich, wenn Sie davon sprechen, dass die Kindertagesstätten die gleichen Chancen für Kinder in der Gesellschaft eröffnen, dann muss man konstatieren, dass mit den Zugangsbeschränkungen, wie sie in Sachsen existieren und wie sie von Ihnen geduldet werden, diese gleichen Voraussetzungen nicht geschaffen werden. Das ist das Problem.
Der zweite Punkt betrifft den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Frau Dr. Schwarz, natürlich kann man auf das Jahr 2013 warten und darauf, dass es dann auch im Bund eine Regelung gibt. Aber wir sind hier in Sachsen
und wir haben, dachte ich, da immer noch einen anderen Anspruch – auch mit den Erfahrungen, die hier mit frühkindlicher Bildung vorhanden waren –, sodass natürlich so etwas auch in Sachsen umgesetzt wird.
Sie sagen: Wir wollen das Recht auf den Krippenplatz, aber keine Pflicht. – Selbstverständlich nicht! Wir haben aber derzeit eine Betreuungsquote von 33,5 %. Die bundespolitische Zielrichtung zur Betreuungsquote im Krippenbereich wurde in Höhe von 35 % ausgegeben. Das kann also, wenn ich das ins Verhältnis setze, noch keine Ansage von Pflicht sein. Wir versuchen nur, die bundesweite Forderung umzusetzen – als ostdeutsches Bundesland mit einem ganz anderen Hintergrund, das muss man sich einmal vor Augen führen. Wir sind hier einfach Schlusslicht.
Nächster Punkt: Frau Schöne-Firmenich, seien Sie lieber froh, dass man bei Bertelsmann nur die Kennziffern verglichen hat und nicht in die Tiefe ging. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen.
Kollege Neubert, wollen Sie nicht die Ursachen für die Betreuungsquote auch im Landeserziehungsgeld sehen – kein anderes ostdeutsches Bundesland hat dieses Landeserziehungsgeld –, und denken Sie nicht auch, dass sich mit der Umstellung auf das Elterngeld die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen erhöhen wird, weil dort die Weichen anders gestellt werden? Wollen Sie das nicht sehen?
und dass es in der Ausrichtung diejenigen bevorteilt – und damit auch Lebensformen –, die ihr Kind sehr lange zu Hause betreuen wollen. Die Eltern bekommen nämlich im dritten Jahr mehr Geld, sie bekommen im dritten Jahr länger Geld als im zweiten Jahr und das konterkariert den Ansatz des Bundeselterngeldes. Da bin ich mit Ihnen d’accord. Nichtsdestotrotz kann man auch einen Rechtsanspruch im Krippenbereich aufmachen, keine Bevorteilung zum Beispiel beim Landeserziehungsgeld im dritten Jahr, und dann können Eltern sich entscheiden, das eine oder das andere wahrzunehmen. Das ist im Grunde alles, was unsere Forderung ausmacht.
Ich komme noch einmal auf die Ausführungen von Frau Schöne-Firmenich zurück. Seien Sie froh, dass man nur die Kennziffern vergleicht und nicht in die Tiefe geht. Ein Beispiel: In Dresden gab es eine Umfrage mit dem Er