Vom Präsidium liegt keine Empfehlung zu einer allgemeinen Aussprache vor. Daher spricht nur die Einreicherin, die Staatsregierung, 10 Minuten. Herr Staatsminister Dr. de Maizière.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! – Vielleicht werden es keine zehn Minuten. – Ich bringe hiermit den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes ein. Mit diesem Gesetz sollen die Regionalen Planungsstellen kommunalisiert werden. Wie Sie wissen, sind die mit staatlichem Personal und Arbeitsmitteln ausgestatteten Planungsstellen Anfang der neunziger Jahre geschaffen worden, um möglichst schnell Regionalpläne zu erarbeiten. Die eigentlichen Entscheidungsträger der Regionalplanung, die regionalen Planungsverbände, mussten erst gegründet werden und wären anfangs wohl überfordert gewesen, wenn sie sich das erforderliche Fachpersonal hätten beschaffen müssen. Es war damals also vernünftig, den Verbänden voll ausgestattete Arbeitsorgane zur Verfügung zu stellen. Diese Anfangsschwierigkeiten sind heute längst überwunden. Die erste Generation der Regionalpläne ist seit längerer Zeit in Kraft; zurzeit arbeitet man an der zweiten Generation der Pläne. Schon seit einigen Jahren wird deshalb erörtert, die in der Anfangsphase hinnehmbare, inzwischen aber als unbefriedigend empfundene Situa
tion zu überwinden, dass staatliches Personal ausschließlich nach Weisungen und Aufträgen der kommunal verfassten Verbände tätig wird und somit Aufgaben- und Personalverantwortung auseinander fallen.
Mit dem Gesetz sollen die Regionalen Planungsstellen also aufgelöst und ihre Aufgaben und ihr Personal auf die regionalen Planungsverbände übergeleitet werden. Hierzu sind umfangreiche Gespräche mit den regionalen Planungsverbänden geführt worden. Über die wesentlichen Gesichtspunkte konnte eine Einigung erzielt werden.
Von den derzeit 59 Bediensteten gehen insgesamt 50 auf die regionalen Planungsverbände über, und zwar im Wege eines gesetzlichen Personalübergangs. Die restlichen Bediensteten verbleiben beim Freistaat und bekommen andere Aufgaben. Es wurden mit allen Bediensteten entsprechende Gespräche geführt.
Die regionalen Planungsverbände sollen zukünftig pauschale Zuweisungen erhalten. Diese belaufen sich auf insgesamt etwas weniger als vier Millionen Euro. Hinzu kommt eine einmalige übergangsbedingte Zahlung. Auch hierüber wurde mit den regionalen Planungsverbänden Einvernehmen erzielt.
Erlauben Sie mir, zum Schluss noch auf einen Punkt einzugehen, der nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs ist,
aber im Anhörungsverfahren eine Rolle gespielt hat und sicherlich auch weiterhin eine Rolle spielen wird: Der Gesetzentwurf enthält keine Regelung zu einer gebietlichen Neustrukturierung der Regionalplanung in Sachsen. Die Planungsverbände Chemnitz/Erzgebirge und Südwestsachsen hatten aber im Rahmen der Anhörung den Wunsch geäußert, ihre beiden Verbände zu fusionieren. Dieser Wunsch ist vor allem im Hinblick auf die vielen wirtschaftlichen Verflechtungen im ChemnitzZwickauer Raum verständlich. Jedoch gibt es regionsübergreifende Verflechtungen auch anderswo, etwa im Raum Dresden. Vor allem wäre es aber nach unserer Auffassung nicht vernünftig, jetzt im Chemnitz-Zwickauer Raum eine Gebietsänderung vorzunehmen, bevor über die Vorschläge der Expertenkommission zur Verwaltungsreform entschieden wurde. Diese Vorschläge können – bzw. könnten sich, vorsichtiger ausgedrückt –, auch gebietlich auswirken. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es jedoch neben der Neuregelung der Finanzierung um einen reinen Arbeitgeberwechsel ohne Auswirkungen auf die Gebietsstruktur und ich wollte jede präjudizielle, also jede vorherbestimmende Wirkung im Blick auf denkbare Verwal
tungsreformen und Gebietversänderungen vermeiden. Deshalb sind wir diesem Wunsch, so verständlich er war, nicht gefolgt.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Überweisung dieses Gesetzentwurfs in die Ausschüsse. Das Präsidium schlägt ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes an den Innenausschuss – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss – mitberatend – zu überweisen.
Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen und wir können den Tagesordnungspunkt 3 beenden.
1. Lesung des Entwurfs Zweites Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes
Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es sprechen daher nur die Einreicherinnen, die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer spricht von der CDU-Fraktion? – Herr Abg. Lehmann, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Spezifikum der Abgeordneten ist es, dass sie über die Struktur und die Höhe ihrer Einkünfte selber entscheiden müssen. Artikel 42 Abs. 3 der Sächsischen Verfassung merkt knapp an: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“ Die relative Unschärfe dieser Bestimmung gibt den unterschiedlichsten Gremien immer wieder Anlass zu Deutungen mannigfaltiger Art. Verfassungsgerichte und Rechnungshöfe sind hier ebenso engagiert wie Boulevardblätter und Stammtische.
Trotz all der erbetenen und nicht erbetenen Ratschläge ist es nur der Landtag selbst, der bindende Regelungen erlassen kann. Der Zeitpunkt der Befassung mit diesem Thema wird von unterschiedlichen Faktoren bestimmt. Der Diätenbericht des Präsidenten könnte zum Beispiel einer dieser Anlässe sein. Im konkreten Fall ist das nicht so. Die Koalitionsfraktionen haben den Beginn der neuen Legislaturperiode gewählt, um die Rechtsvorschriften des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes den Anforderungen der Zeit anzupassen.
Seit der letzten Novelle des Gesetzes hat sich das Bundesverfassungsgericht ebenso mit der Thematik befasst wie der Deutsche Bundestag oder der Sächsische Landes
rechnungshof. Den Empfehlungen dieser Körperschaften folgend, legen die Koalitionsfraktionen nun einen Gesetzentwurf vor, der in Bezug auf das Abgeordnetengesetz folgende Sachverhalte umfasst:
Erstens werden die Modalitäten des Erwerbs und die Höhe der Altersentschädigungen neu geregelt. Die Dauer der Mindestmitgliedschaft für den Erwerb eines Anspruchs auf Altersentschädigung wird verlängert, die Altersgrenze für den Bezug wird erhöht und die Höhe der Altersentschädigung wird abgesenkt.
Drittens. In Bezug auf die Pflegeversicherung wird das Abgeordnetengesetz an die veränderte Rechtslage angepasst.
Viertens. Die Sonderregelungen für die Abgeordneten der 1. Wahlperiode nach dem demokratischen Wiederanfang werden modifiziert.
Fünftens. Die Vorschriften für Dienstreisen im Auftrage der Fraktionen werden den Dienstreisen im Auftrage des Sächsischen Landtages angepasst.
Sechstens. Die Mitgliedschaft in einer Enquetekommission wird qualitativ der Mitgliedschaft in einem Untersuchungsausschuss gleichgestellt.
Siebentens. Die Fraktionen werden darüber hinaus ermächtigt, den zeitlichen Mehraufwand wesentlicher Funktionsträger aus eigenen Mitteln steuerpflichtig zu entschädigen sowie die Reisekosten für Dienstreisen zu erstatten.
Im Fraktionsrechtsstellungsgesetz werden die Vorschriften bezüglich spezifischer Schulungsmaßnahmen für Abgeordnete, für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen und für die Personalführung in Anlehnung an die Vorgaben des Landesrechnungshofes präzisiert. Die Koalitionsfraktionen sind überzeugt, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen dem Ziel einer effizienten Verwendung öffentlicher Mittel ebenso gerecht werden wie der Anpassung an die veränderte Rechtslage und der Vereinfachung der Verwaltungspraxis. Insgesamt führt die Summe der vorgeschlagenen Änderungen zu einer Verringerung der Altersentschädigungen für Abgeordnete. Die Koalitionsfraktionen gehen davon aus, dass trotz dieser Absenkung eine angemessene und die Unabhängigkeit sichernde Entschädigung der Abgeordneten weiterhin gewährleistet ist. Angesichts dessen und der wirtschaftlichen wie sozialpolitischen Situation in Deutschland wird bewusst auf eine Erhöhung der Abgeordnetenbezüge verzichtet. Um den Entwurf rasch zu geltendem Recht werden zu lassen, bitte ich um Überweisung in den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss – federführend – sowie in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend und den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor kurzem wurde über Nebenbeschäftigungen gesprochen. Regelmäßig diskutiert man in der Öffentlichkeit über Diätenerhöhungen. Wir stehen natürlich im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Deshalb brauchen wir besonderes Fingerspitzengefühl und ein sehr verantwortliches Handeln, wenn es darum geht, Rechte zu regeln, die uns als Abgeordnete betreffen. Ein Änderungsbedarf kann aber nicht die einfache Antwort auf öffentlichen Druck sein. Denn es geht auch darum, dass wir als Abgeordnete, als Politikerinnen und Politiker, deutlich machen, was wir wert sind, was wir für Aufgaben haben, welche Verantwortung wir tragen.
Mit diesem Selbstbewusstsein müssen wir an gesetzliche Regelungen gehen, ohne dabei zuzulassen, dass sich dies von gesellschaftlichen Entwicklungen abkoppelt. Deshalb hat die Koalition einen Gesetzentwurf eingebracht, der sich an den Realitäten orientiert.
Wir haben oft mit dem Vorwurf zu tun, dass wir selber entscheiden, wie hoch die Diäten sind, was unsere Eingruppierungen sind und was unser Status ist. Deshalb gab es seit vielen Jahren die Forderung nach einer externen Sachverständigenkommission.
Parallel zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes haben wir heute als SPD- und CDU-Koalitionsfraktion einen Antrag zur Einsetzung einer Sachverständigenkommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für die Neuregelung des Gesetzes über Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages in den Geschäftsgang gebracht. Wir wollen parallel zur Diskussion dieses Gesetzentwurfes von einer solchen Reformkommission mit externem Sachverstand die Regelungen zur Grund- und Aufwandsentschädigung einschließlich Übergangsgeld, Nebentätigkeit, Versorgung usw., prüfen und uns dazu Vorschläge machen lassen. Wir schaffen damit ein modernes, zeitgemäßes und den Realitäten angepasstes Abgeordnetenrecht.
Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend sowie an den Haushaltsund Finanzausschuss zu überweisen.
Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich danke Ihnen. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das kann ich auch nicht feststellen. Demzufolge ist diese Überweisung beschlossen und wir können den Tagesordnungspunkt 4 beenden.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge: CDU, SPD, PDS, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
gehen, dann sehen wir, dass Sachsen seit der Wiedervereinigung gegenüber den alten Bundesländern erheblich aufgeholt hat. Infrastrukturdefizite wurden abgebaut. Die Industrie befindet sich auf Wachstumskurs. Dank an die Bundesregierung und die altdeutschen Länder – gleich welcher Couleur –, Dank an unsere sächsischen Bürger für ihre großartige Aufbauleistung.