Protocol of the Session on March 9, 2005

Herr Hahn, wenn Sie mir zuhören, dann erfahren Sie vielleicht mehr, wie ich über die Sache denke.

Ich denke an den Haushalts- und Finanzausschuss. Ich finde es gut, wenn man sich vielleicht über das Instrument eines Unterausschusses mit wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Zukunft, mit der zukünftigen Ausrichtung unserer Sächsischen Landesbank befasst.

Ich begrüße ausdrücklich das Angebot, das der Ministerpräsident heute noch einmal bestätigt hat und das Ihnen der Finanzminister bereits unterbreitet hatte: dass die Wirtschaftsprüfer von PWC auch im Haushalts- und Finanzausschuss über ihre Prüfergebnisse berichten. Ich gehe davon aus, dass natürlich die Belange der Kunden der Bank entsprechende Berücksichtigung finden, was die Verschwiegenheit anbetrifft. Ich erkenne dennoch ein hohes Maß des Versuches an Offenheit und Transparenz.

(Sebastian Scheel, PDS: Was lange währt, …!)

Herr Scheel, Sie sollten noch einmal zuhören, denn Zwischenrufe bringen uns nicht weiter.

Ich denke, das ist auch wichtig im Interesse der breiten Öffentlichkeit, aller interessierten Bürgerinnen und Bürger. Ihr Verhalten macht mir eines deutlich: Sie versuchen schon ein bisschen politisches Kapital zu schlagen; ich formuliere das sehr vorsichtig.

Die Aufgabe ist unglaublich schwer, und sie ist gemeinsam zu schultern. Ich habe übrigens in der Debatte heute auch gehört, dass viele bereit sind, daran mitzutun. Ich denke, das ist ein ermutigendes Signal.

(Zuruf des Abg. Sebastian Scheel, PDS)

Herr Scheel, wir können uns im Nachgang, bitte, darüber unterhalten. Aber ich möchte gern meine Ausführungen im Zusammenhang darstellen.

Ich will eins sehr deutlich sagen: Uns muss es doch wirklich darum gehen, dass das Rating unserer Bank verbessert wird. Da hilft es wenig, alte Schlachten zu schlagen, ob nun Fusion oder nicht, ob nun Verkauf oder nicht. Wir müssen einfach schauen: Wie sieht die zukünftige Strategie aus? Ich begrüße ausdrücklich auch die Bereitschaft der kommunalen Ebene, sich an einer Lösung für die Sächsische Landesbank zu beteiligen.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage es sehr deutlich: Natürlich muss eine Lösung zugunsten unserer Sächsischen Landesbank und nicht zulasten unserer sächsischen kommunalen Sparkassen gehen.

Sie wissen, dass ich in der Vergangenheit manchmal auch eine andere Meinung hatte, was die Zukunft der Sparkassenlandschaft anbetrifft. Aber gleichwohl glaube ich: Wir stehen in einer gemeinsamen Verantwortung und müssen eine Lösung finden.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, PDS)

Da geht es zweifellos um die Frage der neuen Strategie, Kollege Porsch, völlig richtig. Mir geht es hier auch darum, dass eine solche Lösung eine Art Mehrjahresprojektion braucht, eine Mehrjahresprojektion, die in den entsprechenden Gremien vorgestellt und durch externen Sachverstand beurteilt werden kann. Das wäre mir sehr hilfreich und sehr wichtig.

Die neuen Vorstände ihrerseits und diejenigen, die dazukommen werden, sind sicherlich auch gehalten, die Risiken künftiger Geschäftsmodelle darzustellen. Dies ist wiederum durch externe Dritte zu bewerten und entsprechend zu prüfen. Da das Bundesamt für Finanzdienstleistungen ohnehin bereits mehrere Vorgänge in der Sächsischen Landesbank geprüft hat, glaube ich auch, dass die Einbeziehung des BAFin durchaus geboten ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich rate uns wirklich sehr, sich auf Sachfragen zu konzentrieren. Ich sage das auch mit dem Hinweis, dass wir natürlich Aufklärung und Transparenz ohne Ansehen der Person brauchen.

(Zuruf des Abg. Dr. André Hahn, PDS)

Ich sage Ihnen sehr deutlich: Falsche Rücksichtnahmen helfen genauso wenig wie voreilige Verurteilungen.

(Dr. André Hahn, PDS: Deshalb fragen wir!)

Wissen Sie, es ist doch völlig gleich, was man über die Vergangenheit denkt und was man sich für die Zukunft unserer Bank wünscht. Wichtig ist, dass wir diese Zukunft mitgestalten. Ich habe eben bei vielen Rednern auch gespürt, dass sie bereit sind, dabei mitzutun. Dass

Sie Transparenz, Aufklärung und Offenheit anmahnen, denke ich, die werden gewährleistet. Der Ministerpräsident hat seine Vorstellungen skizziert. Die Sächsische Staatsregierung ist willens und in der Lage, diese Vorstellungen zu unterstützen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die Chance ergreifen, nachdem ehemalige Führungskräfte abberufen wurden, die Zukunft unserer Bank gemeinsam zu gestalten!

(Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache zur Regierungserklärung beendet. Wir können diesen Tagesordnungspunkt abschließen.

Ich schlage vor, dass wir jetzt in die Mittagspause eintreten und uns hier im Saal frisch gestärkt 13:30 Uhr wieder einfinden. Guten Appetit!

(Unterbrechung von 12:29 Uhr bis 13.35 Uhr)

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

1. Lesung des Entwurfs Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes

Drucksache 4/0864, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums für eine allgemeine Aussprache vor. Deshalb spricht nur die Einreicherin, die Staatsregierung, 10 Minuten. Ich übergebe Herrn Dr. Metz das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich würde mir wünschen, dass dieser Plenarsaal etwas mehr gefüllt ist.

(Beifall bei der NPD)

Trotzdem möchte ich mit der Einbringung dieses Gesetzes beginnen. Meine Damen und Herren! Mit diesem vorliegenden Gesetz wollen wir im Freistaat Sachsen die Professorenbesoldung neu regeln. – Warum? Dies geht auf ein Bundesgesetz zurück, und andere deutsche Bundesländer haben es schon vor uns in Landesrecht umgesetzt. Jetzt sind wir dran.

Wie auch in anderen Bundesländern, soll es künftig auch im Freistaat Sachsen möglich sein, diese bisher starren Gehälter, die mit dem Dienstalter automatisch steigen, flexibler und leistungsorientierter zu gestalten. Das ist das große Anliegen dieses Gesetzes. Mit der Vergabe von variablen Leistungsbezügen werden die Wettbewerbsfähigkeit der Bezahlung und damit die Möglichkeit, auch herausragende Wissenschaftler an unsere Hochschulen zu holen oder zu behalten, gefördert. Das ist der Gedanke, der dahinter steht, und damit, denke ich, steigern wir auch die Innovationsfähigkeit des sächsischen Wissenschaftssystems und dessen nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit.

Wir wissen, dass wir in den letzten 15 Jahren viel für die Hochschulen, Universitäten, für den Wissenschaftsstandort Freistaat Sachsen getan haben. Die Hochschulen können künftig innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens eigenständig und eigenverantwortlich über die Gewährung von Leistungsbezügen entscheiden. Auch dies ist Anliegen des Gesetzes.

Diesen innovativen Kern der Professorenbesoldungsreform bildet meiner Meinung nach eine der höchstmöglichen Eigenständigkeiten der Hochschulen, vor allem in Bezug auf das Führen von Berufungs- und Bleibeverhandlungen mit Professoren. Zusammen mit den besonderen Leistungsbezügen wird dies natürlich auch der

Verbesserung der Effektivität und, so hoffe ich, der Qualität von Lehre und Forschung dienen.

Künftig werden sich insbesondere auch die Besoldungsmöglichkeiten für Professoren an den Fachhochschulen verbessern. Es war uns ebenfalls sehr wichtig, hier eine Veränderung herbeizuführen. Hier können dann, bezogen auf die Planstellen, bis zu 15 % der Professoren ein Amt in der Spitzenbesoldung W3 erhalten. Bisher waren an den Fachhochschulen nur Professorenämter bis zur Besoldungsgruppe C3, aber nicht der Spitzenbesoldungsgruppe C4 zugelassen. Insofern, meine Damen und Herren, wird auch die Besoldung der Professoren an den Fachhochschulen erstmalig der an den Universitäten gleichgestellt. Das verbessert natürlich die Chancen der Fachhochschulen, auch im Wettbewerb um die besten Köpfe. Für die Universitäten gibt es in der Besoldungsgruppe W3 keine solche Beschränkung. Ihre Inanspruchnahme richtet sich nach dem Stellenetat.

Ein weiteres besoldungsrechtliches Novum möchte ich erwähnen. Es ist die beabsichtigte Einführung der so genannten Forschungs- und Lehrzulage. Künftig sollen danach Professoren, die Mittel privater Dritter für Forschungs- und Lehrvorhaben einwerben, auch aus diesen Mitteln eine Zulage erhalten können, so dass die Initiative des Einzelnen, hier Einwerbung zu betreiben, motiviert wird. Voraussetzung ist, dass der Drittmittelgeber dies ausdrücklich vorsieht und neben den Kosten des Vorhabens auch die Kosten dieser Zulage abgedeckt sind.

Nun werden Sie mich natürlich fragen – zumindest diejenigen, die anwesend sind –, was den Freistaat diese neue, innovationsfreudige Regelung kostet. Darauf kann ich Ihnen hocherfreut antworten: so viel wie bisher und keinen Cent mehr. Die bundesrechtlich vorgegebene und von mir als Finanzminister unterstützte kostenneutrale Umsetzung dieser Besoldungsreform wird durch einen festgelegten Vergaberahmen sichergestellt.

Ich freue mich, dieses für Sachsens Hochschulen so wichtige Gesetz heute in den Landtag einbringen zu können. Es bedeutet meiner Meinung nach mehr Transparenz, mehr Flexibilität in der Professorenbesoldung. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns diesen Motivationsschub für unsere Wissenschaftler und Professoren

nutzen; denn Forschung und Bildung sind wesentliche Grundlagen – so glaube ich zumindest – für die Zukunft der Menschen im Freistaat Sachsen. Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU – Volker Bandmann, CDU: Die PDS hat wohl eine Krisensitzung, oder was?)

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Überweisung in die Ausschüsse. Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes an den Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien – federführend – zu überweisen, in den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Innenausschuss zur Mitberatung. – Ich sehe am Mikrofon 5 Herrn Lehmann. Bitte schön.

Frau Präsidentin, ich bitte Sie, den Gesetzentwurf federführend aufgrund der vorhandenen fachlichen Zuständigkeit an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.

Herr Lehmann, ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass es einen parallelen Entwurf gibt. Dieser ist federführend im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien angesiedelt.

Frau Präsidentin, auch die Tatsache, dass der Finanzminister zur Einbringung des Gesetzentwurfes gesprochen hat, deutet darauf hin, dass die fachliche Zuständigkeit für die Besoldung beim Finanzressort liegt. Deshalb müssten wir bei dem anderen Gesetzentwurf reagieren. Für den heute in Rede stehenden Gesetzentwurf bitte ich herzlich, die Federführung beim Finanzausschuss zu belassen.

Gut. Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Es wird beantragt, die Federführung in den Haushalts- und Finanzausschuss zu übertragen. Wer diesem Vorschlag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen wenigen Gegenstimmen ist diesem Vorschlag der CDUFraktion dennoch gefolgt worden: Federführung im Haushalts- und Finanzausschuss. Mitberatend werden der Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien sowie der Innenausschuss vorgeschlagen, und ich frage nach Ihrer Zustimmung. Wer ist dafür? – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die vorgeschlagene Überweisung so beschlossen und wir können diesen Tagesordnungspunkt beenden.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3