Diese Herausforderung, meine Damen und Herren, wird Sachsen nur meistern, wenn die Staatsregierung sie auch erkennt und der Freistaat verstärkt in die Qualität der sächsischen Hochschulen investiert. Dass weitere Investitionen in die Attraktivität unserer Hochschulen erforderlich sind, wird wohl spätestens seit der jüngsten Studie des Zentrums für Hochschulentwicklung niemand mehr bestreiten. Das Hochschulranking quittiert Sachsen in vielen Fällen schlechte Studienbedingungen. Insgesamt findet sich Sachsen in zu wenigen Bereichen in der Spitzengruppe deutscher Hochschulen. Vor allem in der Rubrik „Betreuung durch Lehrende“ schneiden deutlich zu viele Fachbereiche zu schlecht ab.
Diese Entwicklung ist in Anbetracht der vorgeschriebenen Stellenkürzungen eigentlich nicht verwunderlich. Zwar wurde der Abbau im Einvernehmen mit den sächsischen Hochschulen im Hochschulvertrag vereinbart, aber dies war zu einem Zeitpunkt, zu dem die Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt noch nicht in dieser Form bekannt waren. Angesichts dieser Verpflichtungen, die Studienanfängerplätze in den kommenden Jahren auf hohem Niveau zu halten, ist der vorgesehene Stellenabbau nicht mehr
Meine Damen und Herren! Die bundesweite Botschaft von schlechten Studienbedingungen in Sachsen ist in Anbetracht der Studierendenzahlen, die wir für ein Studium in Sachsen begeistern wollen, ein Super-GAU. Ich kann nur hoffen, dass sich die Staatsregierung diese Schlappe zu Herzen nimmt und entsprechend darauf reagiert.
Wenn wir über die Attraktivität des Studienstandortes Sachsen sprechen, dann heißt dies auch, dass die Koalitionsfraktionen der Entwicklung der sächsischen Hochschulen nicht mehr länger im Weg stehen dürfen. Meine Damen und Herren von CDU und SPD, einigen Sie sich endlich auf ein zukunftsweisendes Hochschulgesetz! Entlassen Sie die Hochschulen in die Freiheit und stärken Sie unsere Hochschulen, indem Sie Verantwortung übertragen!
Nur so wird Sachsen Spitzenforscher anlocken und halten können. Diese wiederum strahlen weit über den jeweiligen Forschungsbereich hinaus und färben auf die Attraktivität der gesamten Hochschulen und damit auf den Studienstandort Sachsen ab.
Meine Damen und Herren! Attraktive Hochschulen sind die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist, dass die Vorzüge der sächsischen Hochschulen natürlich auch vermittelt werden müssen. Vermarktung und Selbstdarstellung der sächsischen Hochschulen und des Studienstandortes Sachsen müssen einen größeren Stellenwert einnehmen. Hier muss dringend mehr investiert werden.
Im vergangenen Sommer hatte ich eine Kleine Anfrage zu Marketing und Öffentlichkeit an den einzelnen Hochschulen gestellt. Ich muss sagen, die Ergebnisse haben mich sehr überrascht. Abgesehen von den vier großen Universitäten gibt es in den meisten Hochschulen gerade einmal eine Stelle, die sich um die Vermarktung und die Öffentlichkeitsarbeit kümmert. Auch das entsprechende Budget fällt an den meisten Hochschulen verschwindend gering aus. So, meine Damen und Herren, ist es wirklich kein Wunder, wenn so mancher Westdeutsche keinen blassen Schimmer davon hat, was wir hier in Sachsen eigentlich zu bieten haben.
Nun darf man aber sicher nicht allein den Hochschulen den Vorwurf machen, sie würden nicht genug in ihre Imagewerbung investieren. Angesichts schmaler Budgets und zunehmend weniger Personalstellen ist es schon fast verständlich, dass die Prioritäten anders gesetzt werden. Finanzmittel stehen aber offenbar bereit. Die Staatsregierung plant bereits seit knapp einem Jahr eine Imagekam
pagne, und hier frage ich mich nach wie vor, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, diese Mittel direkt den Hochschulen zu geben mit der Auflage, eng zusammenzuarbeiten und Synergieeffekte zu nutzen. Stattdessen lässt die staatliche Imagekampagne immer noch auf sich warten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen muss sich offensiv der demografischen Herausforderung stellen. Ein neues Hochschulgesetz mit mehr Eigenverantwortung für die Hochschulen ist ein dringender erster Schritt, die Attraktivität des Standortes zu verbessern.
Ich hoffe, dass der Staatsregierung die Notwendigkeit und die Dringlichkeit bewusst sind und dass sie entsprechend handelt.
Gibt es seitens der Fraktionen noch Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann Frau Staatsministerin Dr. Stange, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich, dass sich der Saal bei diesem wichtigen Thema wieder etwas gefüllt hat. Gleichermaßen möchte ich mich bedanken, dass wir dieses Thema überhaupt auf der Tagesordnung haben.
Die Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stammt von November 2007. In Vorbereitung dieser Anfrage wurde deutlich, dass die demografische Entwicklung in dramatischer Weise Auswirkungen auf die Hochschulen hat. So viel zum Bewusstsein des Zeitablaufes.
Die Landesregierung – sprich konkret das SMWK – hat sich seit meinem Amtsantritt im Herbst 2006 intensiv mit dem Thema „demografische Entwicklung“ und ihre Auswirkungen auf die Hochschulen befasst. Das war übrigens zeitgleich. Mit der Debatte auf Bundesebene ist stärker in die öffentliche Diskussion gerückt, dass in den kommenden Jahren in den westlichen Bundesländern doppelte Abiturientenjahrgänge zu einem sogenannten Studentenberg führen und zum gleichen Zeitpunkt die Studierendenzahlen in den östlichen Bundesländern erkennbar zurückgehen würden. Wir begannen also auch auf Bundesebene mit einer Diskussion und der Vorbereitung des sogenannten Hochschulpaktes 2020. Das waren Prozesse, die in Ost und West gleichermaßen ins Bewusstsein rückten, dass die demografische Entwicklung die Hochschulen in kurzer Zeit erreichen und zu entsprechenden Folgen führen wird.
Ich bin der Meinung – das ist auch ein Punkt, den wir in der gerade zu erarbeitenden Hochschulentwicklungsplanung auf die Tagesordnung gesetzt und nach den ersten Expertengesprächen ins Zentrum gerückt haben –, dass die Hochschulen im Osten insgesamt, aber in Sachsen ganz besonders, die einzige Einrichtung sein werden, die die demografische Entwicklung tendenziell ausbremsen
können. Die Hochschulen sind die einzige Einrichtung – anders als zum Beispiel bei unserer Diskussion heute Morgen um die berufliche Bildung –, die in der Lage sind, junge Leute aus den westlichen Bundesländern und sicher auch aus dem Ausland nach Sachsen zu locken, ihnen eine Bildungschance und perspektivisch einen Arbeitsplatz zu geben. Wir alle miteinander wissen, dass das eigentliche Problem, das mit der demografischen Entwicklung einhergeht, ein verheerender Fachkräftemangel ist, insbesondere im qualifizierten akademischen Ausbildungsbereich.
Im Jahr 2007 haben wir eine Studie beim Zentrum für demografische Entwicklung an der TU Dresden in Auftrag gegeben, aus der heute schon zitiert worden ist. Wir haben sie unmittelbar der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Diese Studie hat deutlich aufgezeigt, dass wir in Sachsen bis zum Jahr 2020 ein Minus von circa 25 000 bis 27 000 akademisch Ausgebildeten in der Deckung zwischen der Ausbildung an den Hochschulen und dem Bedarf an akademischen Fachkräften aufgrund des erhöhten Bedarfs an Qualifikationen und des Erneuerungsbedarfes haben.
Ich möchte auch an etwas erinnern, das vielleicht für diejenigen, die insbesondere für den Wirtschaftsbereich zuständig sind, von Interesse sein könnte und sicher im Bewusstsein ist. Gerade die immer wieder zitierte Metall- und Elektroindustrie steht vor einem gravierenden Generationswechsel im Bereich der Ingenieure, des Fachkräftepersonals – gravierender, als es in den westlichen Bundesländern der Fall ist. Deshalb schlägt genau diese Branche erheblich Alarm, nicht nur wegen aktuellen Fachkräftebedarfs, sondern auch sehenden Auges wegen eines Generationswechsels in ihren Unternehmen, der dazu führt, dass ein erhöhter Bedarf an ausgebildeten Ingenieuren in diesem Bereich ansteht.
Diese Studie hat uns sehr deutlich vor Augen geführt, dass es mehr als überfällig ist – auch daran möchte ich erinnern –, die bisherige Hochschulentwicklungsplanung zu überdenken. Die bisherige Hochschulentwicklungsplanung, die nach wie vor noch Gültigkeit hat und die der Hochschulvereinbarung von 2003 zugrunde liegt, geht davon aus, dass die Hochschulen in ihrer Entwicklung dem demografischen Trend folgen. Dem demografischen Trend folgen heißt, dass wir weniger Studienanfänger haben – die Zahlen wurden heute schon einmal genannt, nämlich circa 40 % weniger Studienanfänger –, dass wir damit weniger Hochschulplätze haben, dass wir damit weniger Personal an den Hochschulen und perspektivisch den einen oder anderen Hochschulstandort nicht mehr benötigen. Das ist die bisherige Hochschulentwicklungsplanung, auf deren Grundlage die Hochschulvereinbarung erstellt worden ist.
Seit dem Ende des Jahres 2006 und dem Beginn des Jahres 2007 bemühen wir uns, auch in der öffentlichen Diskussion deutlich zu machen, dass wir dieser Hochschulentwicklungsplanung nicht mehr folgen können,
Ich möchte noch etwas zu der Kritik an der „Konzeptionslosigkeit“ sowohl des Ministeriums als auch der Hochschulen sagen, die hier von einigen geäußert wurde. Versetzen Sie sich bitte einmal in die Lage der Hochschulen. Den Hochschulen ist mit der Hochschulvereinbarung 2003 – sie gilt bis 2010 – gleichzeitig auferlegt worden, dieser Hochschulentwicklungsplanung einen sukzessiven Abbau der Studienplätze folgen zu lassen. Damit ist begründet, warum im Jahr 2009/2010 ein weiterer Abbau von 300 Stellen erfolgen sollte. Seit Anfang 2007 diskutieren wir mit den Hochschulen auf der Grundlage des Hochschulpaktes 2020, dass wir diesen Trend umkehren wollen und dass wir von den Hochschulen erwarten, dass sie die Studienplätze des Jahres 2005 erhalten und damit sowohl für den einzelnen Hochschulstandort, für die jungen Leute etwas tun, als auch für den zukünftigen Fachkräftebedarf in diesem Land eine gesellschaftliche Verpflichtung zu erfüllen haben.
Das ist ein Paradigmenwechsel in der bisherigen Diskussion über Hochschulentwicklungsplanung. Er ist erst 2007 eingeleitet worden. Insofern bitte ich zu entschuldigen – so will ich es bezeichnen –, dass zum jetzigen Zeitpunkt, mittlerweile über ein Jahr, die Diskussion in den Hochschulen intensiv geführt wurde, aber natürlich noch keine vollständigen, durchgängigen und schon gar nicht erprobten Konzepte vorliegen können, die diesen Paradigmenwechsel einleiten können.
Wir sind aber dabei – das kann ich schon mit Blick auf den Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen –, dass wir sowohl mit dem Hochschulgesetz – Stichwort Meisterzugang – als auch mit der Umsetzung des Hochschulpaktes 2020 eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen haben, um diesen Paradigmenwechsel zu ermöglichen. Zu ermöglichen heißt, dass wir auf der einen Seite finanzielle Möglichkeiten schaffen, dass die Hochschulen den bereits begonnenen Studienplatzabbau umkehren. Das haben wir in diesem Jahr erreicht. Wir haben circa 21 000 Studienanfänger. Damit liegen wir über der Zielmarke von circa 20 000 Studienanfängern aus dem Jahr 2005.
Ob wir das im Wintersemester 2009/2010 erreichen, in dem der erste demografische Einbruch der sächsischen Studienanfängerzahlen beginnt, hängt davon ab, ob es uns mit der Imagekampagne gelingt, vor allem junge Menschen aus den westlichen Bundesländern nach Sachsen zu holen. Wir werden diese Imagekampagne in diesem Sommer starten, auch um die einzelnen Hochschulstandorte, Herr Gerstenberg, zu bewerben, und den Hochschulen circa eine Million Euro in die Hand geben, um ganz spezifische Werbemaßnahmen durchzuführen.
Ein für mich sehr wichtiger Punkt ist – das will ich noch einmal betonen, auch in Anbetracht der gerade in den letzten Tagen vorgelegten ersten Studie aus BadenWürttemberg – die Wirkung der Studiengebühren. Die erste Studie, die in Baden-Württemberg durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass die Einführung der Studienge
bühren in Baden-Württemberg trotz Ausnahmeregelungen, die in allen Ländern gelten, zur Verschärfung der sozialen Selektion an der Eingangsschwelle zu den Hochschulen geführt hat. Der Anteil der Kinder aus nicht akademischen Elternhäusern ist deutlich zurückgegangen. Das ist ein Punkt. Auf der anderen Seite wurde die Hürde der Aufnahme von Krediten von vielen Studierenden zu einem abschreckenden Moment, das heißt derzeit auch zu einer höheren Abbruchquote, sodass es auch in BadenWürttemberg ein neues Navigieren, wie ich es einmal so bezeichnen will, geben wird.
Für uns ist natürlich wichtig, dass die BAföG-Sätze im Bundesrat angehoben worden sind, denn wir haben in Sachsen – das habe ich an dieser Stelle schon einmal deutlich gesagt – den höchsten Anteil von BAföGEmpfängern. Wir müssen erreichen, dass von den 30 % der Hochschulzugangsberechtigten, die in Sachsen derzeit nicht in den ersten fünf Jahren nach Abschluss ihrer Hochschulzugangsberechtigung zum Studium gehen, ein höherer Anteil in die Hochschulen zum Studium geht und damit die Lücke schließt, die durch die demografische Entwicklung entsteht.
Wir haben in den letzten Jahren zu Recht immerhin 170 Millionen Euro in die Sanierung der Wohnheime investiert, und wir werden – es gibt keine Planung, Herr Gerstenberg – die Wohnheimplätze in den nächsten Jahren nicht abbauen. Die Studentenwerke würden jedoch dazu gezwungen sein, wenn es nicht gelingt, die Studienanfängerzahlen zu halten. Dann kann es passieren, und so war unsere Antwort ausgerichtet, dass es zu einem Abbau aus wirtschaftlichen Gründen kommen muss. Aber es gibt derzeit keinerlei Planung – im Gegenteil. Wir haben genau diese gut sanierten Wohnheimplätze in den letzten Jahren geschaffen.
Wir werden mit dem Hochschulgesetz dafür Sorge tragen, dass wir mehr junge Menschen ermutigen, vor allem nicht nur aus sozial schwachen Familien, sondern auch mit einer beruflichen Qualifikation, durch Teilzeitstudienplätze, also Studienplätze, die neben dem Job möglich sind, einen höheren Anteil derer in das Studium zu bekommen, die es sich heute aus finanziellen Gründen nicht leisten können. Denn – auch das sei angemerkt, Herr Gerstenberg – es reicht eben nicht aus, die Hochschulen zu öffnen. Wir werden dafür zwar Möglichkeiten finden – der Meisterzugang wird eine adäquate Zugangsregelung sein –; aber auch für beruflich Qualifizierte ohne Meisterabschluss ist nicht die Frage der Zugangsprüfung das größte Problem, sondern die Frage der Finanzierung des Lebensunterhaltes. Wir müssen deshalb Anstrengungen unternehmen, die Ausbildungsförderung, die es heute bereits gibt, über das 30. Lebensjahr hinaus auszudehnen, um überhaupt eine finanzielle Basis zu schaffen, damit diese Menschen studieren können, denn sonst wäre es nicht möglich.
Wir haben mit dem Hochschulpakt 2020 jetzt eingeleitet, Zielvereinbarungen mit den Hochschulen abzuschließen. Mit den fünf Fachhochschulen ist das bereits gelungen. Die fünf Fachhochschulen werden über das Ausbauziel
von 2005 hinaus 255 zusätzliche Studienplätze schaffen. Sie bekommen dafür aus dem Hochschulpakt in den nächsten Jahren bis 2010 jährlich 600 000 Euro, um zusätzliche Lehrangebote zu schaffen. Dafür werden 50 Stellen für Professoren und Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben und für Laboringenieure allein an den Fachhochschulen geschaffen.
Wir werden natürlich mit den Hochschulpaktmitteln vor allem um junge Frauen werben. Dazu wird es am Wochenende auch die erste Fachtagung geben, die sich mit dem Thema Frauen und mathematisch-naturwissenschaftlicher Unterricht bzw. Studiengänge befassen wird, die faktisch das gesamte Tableau vom Kindergarten bis in die Hochschulen hinein mit entsprechenden Fachleuten abdecken wird; denn es gibt genügend Beispiele dafür, wie man das Problem lösen kann. Nur, wir müssen es anpacken, und wir haben auch Geld dafür zur Verfügung gestellt.
Wir werden aus den Hochschulpaktmitteln auch Studierende aus den mittel- und osteuropäischen Ländern verstärkt fördern, zusätzlich zu den Mitteln, die wir derzeit im Haushalt haben, um auch dieser Gruppe mehr Möglichkeiten zu geben, in Sachsen zu studieren; denn das ist zum Beispiel für den Standort Zittau/Görlitz eine ganz wichtige Studierendengruppe, um auch diesen Standort weiterzuentwickeln.
Ich will hier nur einige Beispiele nennen, die mit dem Hochschulpakt jetzt auf den Weg gebracht wurden. Ich will aber nicht verheimlichen, sondern hier deutlich sagen, dass es zwingend notwendig ist, den Hochschulpakt über das Jahr 2010 hinaus zu finanzieren. Auch dort gibt es seit einiger Zeit eine Diskussion, zum Beispiel über die Föderalismusreform II zu einem veränderten Finanzierungsmodell innerhalb der Hochschullandschaft zu kommen: nämlich „Geld folgt Studenten“. Das würde den sächsischen Hochschulen gerade vor dem Hintergrund einer Trendwende enorm helfen, eine vernünftige und verlässliche Finanzierungsbasis in den nächsten Jahren jenseits der Haushalte des Bundes – davon ist der Hochschulpakt 2020 abhängig – zu erreichen. Wir setzen uns gerade auf Bundesebene dafür ein, dass der Hochschulpakt 2020 über das Jahr 2010 fortgeschrieben wird, und wir setzen auf die Unterstützung auch der westdeutschen Länder, dass sie weiterhin akzeptieren, dass der Osten damit Studienplätze aufrechterhält; denn das ist in der Diskussion zwischen Ost und West nicht selbstverständlich. Wir haben den Abbau von 300 Stellen ausgesetzt, das ist vollkommen klar. Wir werden diese Diskussion aber mit der Fortschreibung unserer Hochschulentwicklungsplanung nach dem Jahr 2010 wieder hier im Parlament haben.
Lassen Sie mich zuletzt den CHE zitieren. Manchmal machen sie auch Studien, die man ganz gut verwenden kann. Der CHE hat eine Studie zur demografischen Entwicklung in Sachsen erstellt, die man auch auf alle ostdeutschen Länder anwenden kann. Er kommt in diesem Gutachten zu der Einschätzung, dass die Bedeutung des
Humankapitals in Sachsen so hoch ist, dass man auch bei sinkenden staatlichen Mitteln in den nächsten Jahren mindestens das heutige Niveau des Humankapitals, sprich, um es mit menschlichen Worten auszudrücken, die Studierendenzahl, aufrechterhält. Das ist für mich ein entscheidender Hinweis darauf, dass auch die wirtschaftliche Seite, sprich: die Fachkräfteperspektive, bei der Diskussion über die demografische Entwicklung der Hochschulen nicht außer Acht gelassen werden kann.
Seien wir also gewiss, dass wir viele Anregungen, die mit der Anfrage gestellt worden sind, nicht nur aufgenommen haben, sondern bereits aufgegriffen hatten. Mitten im Prozess sind sie insofern auch umzusetzen. Aber dazu brauchen wir noch etwas Zeit, damit diese Konzeption in den nächsten Jahren auch Wirkung entfalten kann. Wir brauchen aber auch die Unterstützung des Parlamentes, damit wir die Chance nutzen können, die die Hochschulen haben, die demografische Entwicklung faktisch ein Stück zu bremsen, um den Fachkräftebedarf im Land in den nächsten Jahren zu sichern.
Meine Damen und Herren! Es liegt Ihnen ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Drucksachennummer 4/12396 vor. Ich bitte um Einbringung; bitte, Herr Dr. Gerstenberg.