Sie haben noch eine offizielle Redezeit von 20 Sekunden und wir machen jetzt kein Dauerspiel, dass Sie sich wechselseitig die Redezeit verlängern. Einmal noch, und dann ist Schluss. Herr Morlok, Ihre Zwischenfrage. – Sie wollen gar keine stellen? – Umso besser, Sie haben jetzt noch 20 Sekunden.
Um es abschließend zu sagen: Es liegt ein Bericht des TÜV vom 25.03. dieses Jahres vor. Dazu der letzte Satz: Die Untersuchung der Dioxine und Furane im akkreditierten Labor ergab, dass alle untersuchten Bodenproben im Hinblick auf eine Dioxin-FuranKontamination unauffällig sind. Dieser TÜV-Bericht von diesem Jahr ist gültig und sagt alles aus, was wir zu diesem Antrag sagen wollen: Wir müssen ihn ablehnen.
Meine Damen und Herren, das war die FDP-Fraktion. Gibt es noch allgemeinen Aussprachebedarf? – Dann die Staatsregierung; Herr Prof. Wöller, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Man hört in der Welt leichter ein Echo als eine Antwort.“ – Was Jean Paul schon vor 200 Jahren beklagte, hat sich bis heute nicht geändert. Immer wieder lassen Sie, Herr Lichdi, in diesem Haus die gleichen Anschuldigungen widerhallen. Gibt es eigentlich irgendetwas – außer Ihrer grünen Überzeugung –, das Sie nicht anzweifeln?
Es ist wohl über das Ziel hinausgeschossen, wenn der Sächsische Landtag feststellen soll, dass die Gesamtbelastung in Riesa aller Wahrscheinlichkeit nach durch die emittierten Luftschadstoffe von Feralpi überschritten wird.
Gegenwärtig sieht die Staatsregierung keinen Anlass, aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung aus dem Jahr 2006 gegenüber dem Regierungspräsidium fachaufsichtlich einzuschreiten und weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen zu fordern.
Abnahmemessungen haben gezeigt, dass seit Inbetriebnahme der neuen Abgasreinigung der Dioxingrenzwert von 0,1 Nanogramm pro Kubikmeter sicher eingehalten wird. Nachdem die heute installierte Abgasreinigungsanlage bundes- und europaweit den aktuellen Stand der Technik dokumentiert, wird Sachsen diese Anlage als sogenannte beste verfügbare Technik in den europäischen Prozess zur Festlegung europäischer Standards einbringen.
Ihren Vorwurf, Herr Lichdi, Messort und Messzeitpunkt wurden zugunsten von Feralpi ausgewählt, können wir nicht nachvollziehen. Das Regierungspräsidium hat den Gutachter beauftragt, die Vorbelastungsmessungen für die Dioxinbelastung dort durchzuführen, wo die höchsten Belastungen zu erwarten sind. Dieser Messpunkt wurde aufgrund theoretischer Überlegungen einer Ausbreitungsrechnung von der TA-Luft ermittelt. Das vom Regierungspräsidium gewählte Vorgehen ist bundesweit üblich. Auch bei der Auswahl der Messpunkte für die anderen Luftschadstoffe wurde darauf geachtet, die Auswirkungen der diffusen Emissionen aus gefassten Quellen gleichermaßen zu erfassen. Der Messzeitraum wurde auf die Wintermonate beschränkt, da im Winter die höchsten Dioxinbelastungen zu erwarten sind. Dies zeigen alle bundesweit bekannten Messreihen.
Die ermittelten Werte stellen folglich den schlimmsten anzunehmenden Fall dar. Sie wurden bei der Berechnung der Zusatz- und Gesamtbelastung für die gesamte Jahresscheibe zugrunde gelegt. Es wurde also eine konservative Betrachtung nicht nur für das Unternehmen, sondern selbstverständlich auch zugunsten der Bevölkerung angestellt. In diesem Zusammenhang waren gerade die Ergebnisse während des kurzfristigen Stillstands der Anlage von Interesse, da hierdurch der unmittelbare Einfluss der Anlage auf die Gesamtbelastung festgestellt werden konnte. Übrigens wurden in der Zeit der Betriebsruhe die höchsten Dioxinbelastungen gemessen.
Auch können wir den Vorwurf, die diffusen Emissionen seien bei der Betrachtung außen vor gelassen worden, nicht nachvollziehen. Emissionen aus diffusen Quellen gehen automatisch in die Vorbelastungsmessung ein. Bei der Berechnung der Zusatzbelastung hat der Gutachter auch die diffusen Emissionen betrachtet, sodass die Staatsregierung hier derzeit keinen Mangel am Genehmigungsverfahren erkennen kann.
Meine Damen und Herren, unbestritten ist, dass der Emissionsgrenzwert für Staubniederschlag teilweise überschritten wird. Dies heißt jedoch nicht, dass deshalb die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu versagen ist. Die Genehmigungsbehörde hat folglich ganz im Einklang mit den Anforderungen der TA-Luft die dort geforderten Massenstrombegrenzungen in der Ände
rungsgenehmigung festgeschrieben. Auch für Schwebestaub – die Fachleute nennen ihn Feinstaub PM10 – liegt eine Grenzwertüberschreitung vor. Allerdings hat die Bewertung nach der TA-Luft ergeben, dass die Immissionen des Stahlwerks nicht maßgeblich zur Überschreitung des Immissionswertes beitragen. Somit war auch aus diesem Grund die Genehmigung nicht zu versagen. Die Feinstaubbelastung kommt, wie zwischenzeitlich auch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekannt sein sollte, im Wesentlichen aus dem Kfz-Verkehr und dem Hausbrand.
Aufgrund der Feinstaubbelastungssituation in Riesa hat daher die Staatsregierung beschlossen, einen stationären Messcontainer in Riesa in der Nähe des Werksgeländes zu errichten, um verlässliche Daten zu ermitteln und die Bevölkerung über die aktuelle Belastungssituation zu informieren. Durch Analysen der Feinstaubzusammensetzung können gezielte Maßnahmen zur Reduzierung ergriffen werden.
Herr Lichdi, Sie sollten bei den Fakten bleiben. Entgegen den Behauptungen Ihres Antrages ist auch eine Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 TA-Luft erfolgt. Das Gutachten der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft „Immissionsschutz“ wurde als Grundlage für die Sonderfallprüfung herangezogen. Mit diesem Gutachten wird anhand toxikologisch abgeleiteter Zielwerte für die Immissionsbelastung mit Dioxinen und Furanen bewertet, ob schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können. Bitte beachten Sie, dass Zielwerte keine Immissionsgrenzwerte sind. Diese Werte haben zwischenzeitlich Eingang in die bundesweite Praxis der Genehmigungsbehörden der meisten Länder gefunden. Der vorgeschlagene Zielwert beträgt 150 Femtogramm internationaler toxizitätsäquivalenter Dioxine und Furane pro Kubikmeter und wird nach Aussage des Gutachtens in Riesa auch nach den Änderungen bei Feralpi eingehalten.
Auch Bodenuntersuchungen wurden vorgenommen. Das Unternehmen selbst hat vier Bodenproben nehmen und untersuchen lassen. Die dabei ermittelten Ergebnisse waren unbedenklich, sodass kein Anlass bestand, die Genehmigung nicht zu erteilen. Im Nachhinein haben Anwohner des Stahlwerks Bodenproben in Auftrag gegeben und diese ergaben relativ hohe Belastungen. Das zuständige Landratsamt wurde deshalb vom Regierungspräsidium Dresden angewiesen, die Angelegenheit zu verfolgen und entsprechend zu bewerten. Um Klarheit über die Belastungen zu erhalten, hat das Landratsamt daraufhin Bodenuntersuchungen in Auftrag gegeben. Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Keine Frage, an erster Stelle steht der Schutz der menschlichen Gesundheit; aber die zuständigen Behörden achten darauf, dass die dafür vom Gesetz vorgeschriebenen Werte eingehalten werden. Es gibt daher gegenwärtig keinen Grund, den Verwaltungsbehörden Untätigkeit vorzuwerfen. Lassen Sie mich auch das eine sagen: Unsachliche Behauptungen sind nicht nur schädlich für den Ruf des Unternehmens,
Danke schön. – Gibt es nach den Ausführungen des Staatsministers noch allgemeinen Aussprachewunsch? – Nein. Herr Lichdi, Sie haben das Schlusswort, 3 Minuten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Punkt 1. Sehr geehrte Frau Kollegin Raatz, ich habe Sie in Annaberg nicht gesehen, aber ich möchte nicht bestreiten, dass Sie dort anwesend waren. Da Sie es für richtig gehalten haben, hier unwahre Behauptungen in den Raum zu stellen, muss ich dies erst korrigieren. Ich habe in Annaberg in meinem Redebeitrag darauf hingewiesen, dass die maßgeblichen Sprecher der Mehrheitsfraktion dieses Hauses in mehreren Debatten immer noch bestreiten, dass der Klimawandel vom Menschen gemacht ist.
Ich komme nun zum Punkt 2. Frau Kollegin Lauterbach, ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass Sie mit unserem TOP 1 ein Problem haben. Ich kenne die Unterlagen vom Verfahren zur Änderungsgenehmigung und auch die Klageschrift. Da mag ich etwas mehr Kenntnisse haben als Sie. Es tut mir leid, es ging uns schlicht und ergreifend darum, in den Landtag hineinzutragen, wo die Hauptkritikpunkte liegen. Wenn ich die rechtlichen und technischen Implikationen hätte erklären sollen, Frau Lauterbach, die dahinter stehen, hätte ich bestimmt eine Stunde gebraucht. Diese Redezeit habe ich nicht. Von daher bitte ich um Ihr Verständnis.
Punkt 3. Herr Kollege Mannsfeld, Sie beherrschen wirklich die Kunst, in einer allgemein vernichtenden Ablehnung meinen Reden gegenüber immer ein paar Punkte einzustreuen, in denen Sie mir dann doch wieder recht geben. So beurteile ich es jedenfalls. Sie haben davon gesprochen, dass die Immissionswerte von Feinstaub überschritten sind, und der Herr Minister hat es gerade noch einmal bestätigt. Ich freue mich und möchte diesen Punkt noch einmal hervorheben. Ich möchte das Hohe
Haus darauf hinweisen, dass die Änderungsgenehmigung am 01.08.2006 ergangen ist, also vor der Wende in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rechtsanspruch eines Bürgers auf Aufstellung eines Aktionsplanes wegen Feinstaubüberschreitung. Jetzt ist tatsächlich die Frage erneut aufgeworfen, die das Bundesverwaltungsgericht 2003 noch abgelehnt hatte, ob tatsächlich ein Rechtsanspruch besteht. Das wurde bei der Änderungsgenehmigung nicht beachtet und nicht so gesehen. Von daher bin ich sehr gespannt, wie das Gericht entscheiden wird.
Herr Kollege Mannsfeld, ich fand es auch sehr bemerkenswert, was Sie zur Frage der Krebsbelastung gesagt haben. Ich habe es mir genau aufgeschrieben. „Bisher unzutreffend“, haben Sie gesagt. Ich verstehe Ihre Intervention so, dass Sie mit mir übereinstimmen, dass nur eine ernsthafte epidemiologische Krebsstudie hier Klarheit schaffen kann. Ich habe auch Kollegin Lauterbach und sogar Kollegin Raatz, wenn auch sehr schwierig, so verstanden, dass sie Zweifel haben.
Das wird uns nichts nützen, denn auf diese Art und Weise wird das Problem nicht gelöst. Ich denke, darum sollte es uns eigentlich gehen. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Frau Lauterbach hat um punktweise Abstimmung gebeten. Sind Sie damit einverstanden, Herr Lichdi? – Fraktion der GRÜNEN, sind Sie einverstanden, dass wir punktweise abstimmen? – Danke. Das wollte ich wissen.