Protocol of the Session on May 29, 2008

Eine weitere ungelöste, aber durchaus zentrale Frage ist die, ob der Boden im Einwirkungsbereich des Stahlwerkes verseucht ist. Dies liegt nahe, da am Ort seit 60 Jahren Stahlwerke bestanden haben, und die Betreiber selbst rühmen sich ja, dass sie viel besser sind als die Betreiber zu DDR-Zeiten. Ich habe den damaligen Umweltminister Tillich auch danach gefragt. Er antwortete mir, dass zwei Studien bewiesen, dass der Boden nicht verseucht sei. In seinem Antwortschreiben verwies er auf zwei Studien, die dies angeblich belegen würden.

Die erste ist eine sogenannte „orientierende Untersuchung“ des TÜV Süd. Dabei handelt es sich aber keineswegs um eine umfängliche wissenschaftliche Studie, wie selbst das Regierungspräsidium in den Genehmigungsunterlagen sagt. Der Bearbeiter im RP fragte sogar, ob denn der TÜV Süd an Ringuntersuchungen zu Dioxin teilnehmen würde. Meine Damen und Herren, das sind kaum verhohlene Zweifel an der Fachkompetenz des TÜV Süd.

Die zweite Studie ist die von Prof. Eickmann, einem gern von der Industrie beauftragten Gutachter, vom Herbst 2006. Auch Eickmann kommt zu dem Ergebnis, dass keine Bodenkontamination vorliegen würde. Doch hat er selbst keine Bodenuntersuchungen vorgenommen, sondern bezieht sich allein auf die Ergebnisse des TÜV Süd, die das RP Dresden ja verworfen hat.

Meine Damen und Herren! Wie soll so Vertrauen in die Aussagen des zuständigen Umweltministers wachsen? Insgesamt gewinnt man den Eindruck, dass die Genehmigungsbehörde im Interesse einer schnellen Genehmigung Erkenntnisse uminterpretiert, vernachlässigt und verharmlost hat. Doch greift es viel zu kurz, allein den zuständigen Mitarbeitern des Regierungspräsidiums Dresden Vorwürfe zu machen. Meines Erachtens liegen die Gründe für die jahrelange Duldung um das zulassungsorientierte

Genehmigungsverfahren viel tiefer. In der Verwaltung Sachsens hat sich eine von der Regierungsspitze inspirierte Unkultur breitgemacht, die den Sinn und Zweck öffentlicher Verwaltung nicht in der Durchsetzung des Gemeinwohles erkennt – im Falle Riesa der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger –, sondern einseitig in der Ermöglichung wirtschaftlicher Tätigkeit, koste es, was es wolle. Diese Strategie – Wirtschaftsaufbau durch Gesundheits- und Umweltdumping – ist menschlich zynisch und ökonomisch äußerst kurzsichtig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Im Falle Riesa reicht es nicht mehr aus, wenn ich Ihnen darzulegen versuche, dass nachvollziehbare Bedenken gegen die Genehmigung der Anlage bestehen, und Sie mir gleich entgegenhalten werden, dass die Behörden schon zutreffend geprüft haben werden. Sie werden sich gleich wieder an dieser Stelle echauffieren und mir, wie üblich, wenn Sie nicht weiterwissen, Unsachlichkeit, Panikmache und Wirtschaftsfeindlichkeit vorwerfen.

(Zuruf des Abg. Dr. Fritz Hähle, CDU)

Doch müssen auch Sie zur Kenntnis nehmen, dass die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden durch ihr jahrelanges Zusehen und Abwarten jedes Vertrauen in ihre Schutzfunktion verspielt haben. Sie haben die Wahl, die besorgten Anwohnerinnen und Anwohner wie bisher in die Ecke der Querulanten und Verrückten zu stellen, um sie so mundtot zu machen. Sie können aber auch einen Ausweg suchen, wie das zerstörte Vertrauen in die Rechtmäßigkeit und Gesundheitsunschädlichkeit des Anlagenbetriebes wiederhergestellt werden kann.

Meines Erachtens kann nur noch eine unabhängige Mediation eines erfahrenen Mediators, den alle Kontrahenten gemeinsam auswählen und dem alle Seiten vertrauen können, aus der Sackgasse einer weiter eskalierenden Konfrontation herausführen. Ich wünsche mir, dass die Stadt Riesa diesen Prozess in die Hand nimmt und das SMUL dies auch unterstützt. Im Rahmen dieser Mediation müssten nicht nur unabhängige Messungen der Gesamtbelastung und eine Untersuchung der Bodenkontamination stattfinden, sondern endlich auch eine epidemiologische Untersuchung der Signifikanz der teilweise erhöhten Krebsraten in Riesa. Mir ist bekannt, dass das Deutsche Krebsregister eine Signifikanz verneint hat, doch ich sage Ihnen, Sie werden nur Ruhe bekommen, wenn diese Frage endlich seriös geklärt wird.

Herr Kollege Lichdi, kommen Sie bitte zum Schluss!

Ich wünsche mir, meine Damen und Herren, dass Sie dafür die politische Kraft finden werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie haben noch das Schlusswort. – Die CDU wird durch Herrn Prof. Mannsfeld vertreten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Einleitung für eine Beschlussempfehlung gibt die antragstellende Fraktion eine Situationsbeschreibung, die eigentlich nur Verwunderung hervorrufen kann. Diese unverständlichen Argumentationsmuster haben Sie eben auch im Redebeitrag meines Vorredners gehört. Aber ich muss Sie enttäuschen, Herr Kollege Lichdi: Ich werde Ihnen weder Unsachlichkeit noch Panikmache noch ähnliches Vokabular vorwerfen; denn mich hat zumindest etwas erfreulicher gestimmt: dass Sie ganz am Anfang eine Äußerung getroffen haben, dass Sie die Bedenken der Bürger nicht gerichtlich, sondern einvernehmlich ausgeräumt haben möchten, und Sie dürfen zur Kenntnis nehmen, dass eine solche Beschreibung auch für uns eine Grundlage ist, die Dinge zu betrachten. Nur müssen Sie uns schon gestatten, dass wir die Wirklichkeit ein wenig anders darstellen, als Sie sie beschrieben haben.

Erstens. Da wird dem Landtag allen Ernstes empfohlen festzustellen, dass in Riesa durch die Feralpi-Stahlwerke einzuhaltende Emissionsgrenzwerte – nun hören Sie bitte alle genau zu! – aller Wahrscheinlichkeit nach überschritten werden. Dazu nur die ebenso kurze wie begründete Feststellung: Auf dieser Basis kann man keine seriöse Umweltpolitik betreiben – vorausgesetzt, man beabsichtigt dies. Also, bereits von diesem Ausgangspunkt her kann man einem solchen Antrag eigentlich nicht zustimmen.

Zweitens. In der Begründung wird der Genehmigungsbehörde, also dem Fachbereich RP Dresden, unterstellt, sie habe die Änderungsgenehmigung vom August 2006 auf der Basis „völlig unzureichender Untersuchungen zur Belastungssituation“ vorgenommen. Kollege Lichdi, bereits zur Plenardebatte des Landtages am 6. April 2006 ist an diesem Pult von verschiedenen Rednern klargestellt worden, dass diese Pauschalverdächtigungen völlig haltlos sind.

Damit wir uns aber nicht falsch verstehen: Die Lebensbedingungen von Menschen im Umfeld von technischen Anlagen, die Lärm verursachen und Luftschadstoffe emittieren, müssen trotz aller tolerierbaren Nachbarschaftseinflüsse durch ein solches Werk davon geprägt sein, dass die Anwohner keinen Emissionen ausgesetzt sind, bei welchen die vorhandenen Grenzwerte und, wo nicht anders vorhanden, die Orientierungs- bzw. Richtwerte überschritten werden, damit nachteilige gesundheitliche Auswirkungen ausgeschlossen bleiben. Deshalb ergibt es auch wenig Sinn, die Debatte von vor drei Jahren mit der amtlichen Duldung heute wieder aufzuwärmen. Ich habe Ihnen bereits vor zwei Jahren gesagt: Da in der Abluft eines Stahlwerkes immer Dioxine und Furane vorkommen – die entscheidende Frage ist natürlich, in welcher Konzentration – und wenn dazu eine emissionsschutzrechtliche Betriebsgenehmigung existiert,

sind immer geduldete Bestandteile in der Abluft enthalten. Also, diese amtlich geduldete Ausstoßproblematik wollen wir doch nicht wieder aufwärmen.

Das Umweltministerium hat kurz nach dieser Debatte auf eine Kleine Anfrage von Ihnen im Mai 2007 ausgeführt: „Mit den Immissionsmessungen wurde nachgewiesen, dass die Gesamtbelastung an Dioxinen und Furanen im Einwirkungsbereich der Anlagen des ESF die vom Länderausschuss für Emissionsschutz herausgegebenen Orientierungswerte für Schwebstaubkonzentrationen und Staubniederschlag“ – daran sind ja die besonders prekären Stoffe gebunden – „sicher einhält.“ Von dieser Aussage, meine Damen und Herren, müssen wir heute noch ausgehen.

Betrachtet man die seit der Änderungsgenehmigung vom August 2006 abgelaufene Entwicklung am Standort, dann bleibt mir eigentlich der Sinn des heutigen Antrages unklar. Ihnen, Herr Kollege Lichdi, hat das Umweltministerium noch im Februar 2008 auf eine Kleine Anfrage zu den Schadstoffemissionen nicht nur die aktuellen Messwerte, die bis 2007 existierten, vorgelegt, sondern auch noch die gesamte immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung von immerhin 71 Seiten. Diese Unterlagen hätten auch der antragstellenden Fraktion Bedenken nehmen können, wenn man bereit gewesen wäre, die behördlichen Aussagen anzuerkennen.

Selbstverständlich – damit wir uns nicht falsch verstehen – dürfen auch behördliche Aussagen hinterfragt werden. Aber glauben Sie wirklich, dass die Behauptung, deren Ergebnisse seien alles falsche Berechnungen und teilweise wissentlich verfälscht, eine bessere Erörterungsgrundlage als die nachprüfbaren Unterlagen der Behörde darstellt? Ich würde mir wünschen, dass wir an dieser Stelle ein Stück Übereinstimmung erreichen könnten.

Mein Zweifel an der Redlichkeit Ihres Vorgehens wird auch durch folgendes Detail gestärkt: Im April 2007 haben Sie im Rahmen einer Ihrer vielen Kleinen Anfragen das SMUL nach Grenzwertüberschreitungen gefragt. In der Antwort zur damaligen Frage 2 wurden Ihnen die vom Länderausschuss für Immissionsschutz empfohlenen Orientierungswerte für Dioxine und Furane in Verbindung mit Schwebstaubkonzentrationen und Staubniederschlag – die physikalischen Größen von 150 Femtogramm pro Kubikmeter und von 15 Picogramm pro Quadratmeter – mitgeteilt.

Was fragt der Abg. Lichdi am 15. Januar 2008 in der Frage 4 einer weiteren Kleinen Anfrage das Ministerium? Das war, wenn Sie nachrechnen, ein Dreivierteljahr später. Meine Damen und Herren, Sie werden es ahnen. Er fragt den Minister: Wie hoch sind denn, bitte, die Orientierungswerte des Länderausschusses?

(Zuruf des Abg. Dr. André Hahn, Linksfraktion)

Ja, er wird es vergessen haben. – Daran wird für mich deutlich, dass mit dem durchaus ernsthaften Hintergrund des Themas ein Possenspiel getrieben wird. Deshalb ist die Unglaubwürdigkeit wohl nicht aufseiten der Behörde,

sondern zum Teil bei den Interpretationen durch die antragstellende Fraktion zu suchen.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Ich denke, es ist klar geworden, dass die Werte bei den Messungen im Abgas des Stahlwerkes im Jahr 2006 um 60 % und im Jahr 2007 um 84 % unterschritten wurden und dass dort der Stand der Technik erreicht worden ist. Wir erwarten, dass die zuständigen Behörden das Elbestahlwerk im Gefolge der zahlreichen Auflagen und zeitlich genau vorgeschriebenen Berichtspflichten aus der Änderungsgenehmigung weiterhin kritisch und aufmerksam begleiten und dabei kontrollieren, um Sorge dafür zu tragen, dass ein in einem Stadtgebiet der Stadt Riesa liegender Großemittent sich an die einschlägigen Vorgaben hält.

Das bleibt auch deshalb wichtig, weil im Unterschied zu den Emissionen die Immissionsgrenzwerte bei Staubniederschlag und Schwebstaub noch gelegentlich überschritten werden; hier allerdings mit der zu berücksichtigenden Nebentatsache, dass das Stahlwerk nicht allein zur Übersteigung von Grenzwerten in dieser Kategorie beiträgt, sondern dass Feinstaubbelastungen auch aus anderen Quellen wie Hausbrand oder Verkehr zustande kommen. Bei der Einschätzung dieser Dinge sind wir hoffentlich an dem Punkt angelangt, dass erkennbar wird, dass die vielen Vermutungen, hier gehe es nicht mit rechten Dingen zu, ausgeblendet werden können.

Da sich auch die retardierend auftauchenden Aussagen eines um 50 % höheren Krebsrisikos in Riesa sowie einer Gefährdung von Obst und Gemüse aus den umliegenden Gärten und Feldfluren sowohl durch Untersuchungen als auch durch Auswertungen einschlägiger Statistiken als unzutreffend erwiesen haben – ich bin gern bereit zu sagen „bisher als unzutreffend erwiesen haben“ –, erkläre ich für meine Fraktion: Im Vertrauen auf eine kontinuierliche und objektive Überprüfung des Emissions- und Immissionsgeschehens um das Elbestahlwerk Feralpi und damit einer fundamentalen Voraussetzung für die Existenz eines so großen Arbeitgebers in der Region besteht keine aktuelle Veranlassung zur Vermutung eines mangelnden Gesundheitsschutzes in Riesa und somit keine Veranlassung für die Annahme der zu behandelnden Drucksache.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Frau Lauterbach spricht für die Linksfraktion; bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte Antrag ist in mehrfacher Hinsicht mit erheblichen Schwierigkeiten behaftet.

So soll mit Punkt 1 den Mitgliedern des Landtags die Feststellung abverlangt werden, dass die Gesamtbelastung der emittierten Luftschadstoffe der ESF-Stahlwerke die

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit aller Wahrscheinlichkeit nach überschreitet.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Wir können uns jederzeit über Maßnahmen der Staatsregierung unterhalten, die sicherstellen sollen, dass die Riesaer Einwohner im Einwirkungsbereich des Stahlwerkes keinerlei gesundheitsgefährdenden oder gar gesundheitsschädigenden Emissionen und Immissionen der Anlagen ausgesetzt werden. Aus diesem Grund werden wir dem Punkt 2 auch zustimmen.

Was aber nicht geht, ist die mit Punkt 1 eingeschlagene Herangehensweise, die Mitglieder des Landtags aus dem Bauch heraus zu einer Feststellung über die Wahrscheinlichkeit von Grenzwertüberschreitungen zu bringen. Ohne eine objektive Grundlage zu haben, stehe ich vor der Frage: Schenke ich nun den Erklärungen der FeralpiBetriebsleitung Glauben? Danach liegt der Dioxinausstoß nach Einbau einer neuen Entstaubungsanlage weit unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert. Oder folge ich den Feststellungen der Riesaer Bürgerinitiative, dass unter Hinzurechnung vieler sogenannter diffuser Emissionsquellen des Stahlwerkes, wie Dachluken oder Gebäudeöffnungen, mit einer Dioxinbelastung gerechnet werden muss, die beim Zehn- bis 50-Fachen einer Müllverbrennungsanlage liegen sollen?

Unstrittig ist die Tatsache, dass seit der Inbetriebnahme der Anlage bis zum Einsatz der Abgasreinigungsanlage die Dioxinemissionsgrenzwerte unzulässig überschritten worden sind und dass dies durch die zuständige sächsische Aufsichtsbehörde geduldet wurde. Angesichts fehlender Messeinrichtungen an den exponierten Stellen der Feralpi-Anlage liegen nach wie vor keine gesicherten Erkenntnisse und keine nachvollziehbaren Daten vor, die eigentlich die Grundlage für eine objektive Beurteilung des Bestehens oder Nichtbestehens von Gesundheitsgefahren darstellen. Das wiederum hat zur Folge, dass wir uns noch immer im Bereich der Wahrscheinlichkeiten und Mutmaßungen bewegen, die keine Grundlage für eine seriöse und vor allem sachkompetente Entscheidung sein können.

Wenig hilfreich ist hierbei der seit April 2007 vorliegende, vom Regierungspräsidium Dresden in Auftrag gegebene Bericht und dessen Feststellung auf Seite 10, dass aufgrund dieser Faktenlage Gesundheitsgefahren für die umliegende Bevölkerung mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können. Das heißt, auf allen Seiten herrschen große Unsicherheiten vor.

Wie ist nun die Belastung aus der laufenden Produktion für die Menschen vor Ort? Wie ist die Belastung aus Altlasten? Haben wir Belastungen – ja oder nein? Auch bei der Frage der Einrichtungen der richtigen Messpunkte treffen verhärtete Fronten aufeinander. In der vom RP in Auftrag gegebenen Stellungnahme heißt es: „Die Messpunkte wurden so festgelegt, dass eine Beurteilung der Gesamtbelastung in den Punkten mit mutmaßlich höchster relevanter Belastung möglich wird.“

Im vorliegenden Antrag wird wiederum vermutet, dass die Messorte unzulässigerweise nicht am Ort der größten Belastung eingerichtet wurden. Durch den TÜV Süd wurden Messpunkte mit Probenahmen für Bodenuntersuchungen festgelegt. Bei einem Erörterungstermin konnte die Bürgerinitiative Einwendungen zu Sachschäden vortragen. Das untersuchte Obst und Gemüse aus Riesaer Gärten sei voller Gift. Untersuchungsergebnisse wurden nicht vorgebracht. Das Landratsamt Riesa-Großenhain fand jedoch keine Befunde einer nachteiligen Beeinflussung.

Summa summarum: Betrachtet man die bereits 2006 durchgeführten Untersuchungen, muss festgestellt werden, dass man auch nach zwei Jahren keinen Schritt weitergekommen ist. Daher führt der Punkt 1 im Antrag in dieselbe Sackgasse. Was der Landtag leisten kann und angesichts der seit Jahren unveränderten Situation in Riesa leisten muss, wird mit den in Punkt 2 umrissenen Maßnahmen konkret bezeichnet. Diese finden daher auch unsere volle Unterstützung. Ich bitte um getrennte Abstimmung dieser zwei Punkte.

Damit die Umsetzung der Forderung auch kontrollierbar bleibt, erwarten wir, dass die Staatsregierung den Landtag rechtzeitig über Ergebnisse unterrichtet. In gleicher Weise erwarten wir, dass der Landtag über die Realisierung der epidemiologischen Untersuchung zur Krebsentwicklung für Riesa und Umgebung einen aussagefähigen Bericht vorlegt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Danke schön. – Die SPD-Fraktion; Frau Dr. Raatz, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal, Herr Lichdi, möchte ich noch einmal auf die Klimatage in Annaberg zurückkommen. Da waren Sie kürzlich und haben verkündet, dass eigentlich alle Abgeordneten im Sächsischen Landtag außer Ihnen prinzipiell keine Ahnung sowohl vom Klima als auch von umweltrelevanten Dingen haben, sodass ich mich jetzt nach dieser Aussage, die eine oder zwei Wochen her ist, wundere, dass Sie diesen Antrag hier ins Plenum bringen.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Ich habe Sie nicht gesehen!)