Da fordern Sie mich heraus, noch einmal zu sagen, dass insbesondere für die dritte Tranche, die Sachsen geliefert hat, noch einmal ein freiwilliges Verfahren, ein Moderationsverfahren mit den Grundeigentümern, Flächennutzungsberechtigten und anderen durchgeführt worden ist, was die EU nie vorgesehen hat. Sie hat einfach nur gesagt: Länder, weist solche Gebiete aus. Das hat natürlich Zeit in Anspruch genommen. Aber das gibt uns auch die Gewissheit, dass diese Ausgrenzung von FFHGebieten im weitestgehenden Kontext mit den Flächennutzern und Grundeigentümern erfolgt ist und wir heute weniger Ärger haben. Schauen Sie einmal in andere deutsche Bundesländer, in denen das nicht gemacht worden ist. Diese haben jetzt erst den Ärger. Man muss hier schon ein kleines Stück mehr Objektivität hineinbringen.
Ich will noch einmal auf Folgendes hinweisen: Wir haben jetzt 138 bereits bestätigte Gebiete bzw. solche, die darauf warten, bestätigt zu werden. Ich kann Ihnen versichern, dass in dem zuständigen Ministerium an der Erarbeitung der Grundschutzordnung nach § 22 Abs. 6 für die bereits bestätigten Gebiete gearbeitet wird und damit sowohl mit den neueren Zahlen zu den Managementplänen als auch der langsam anlaufenden Synchronizität zu den daraus folgenden besonderen Unterschutzstellungsverfahren hier die Gewissheit thematisiert werden darf, dass wir unser Ziel, unsere Auflage bis Ende Dezember 2010 zu erreichen, auch erfüllen können.
Meine Damen und Herren! Ich würde auch keinem Entschließungsantrag zustimmen wollen, der die Dinge hinsichtlich Ziffer 3 in Ihrem Abschnitt I doch etwas auf den Kopf stellt. Wir sind als Fraktion, als Staatsregierung sehr an der Mitarbeit der anerkannten Naturschutzvereine interessiert und haben das in den zurückliegenden 18 Jahren an vielen Punkten gezeigt. Dass es aber maßgeblich durch die Vereine zustande gekommen ist, dass wir 270 Gebiete gemeldet haben, gehört doch wohl in das Reich der Fabel oder Fantasie, selbst wenn – das will ich gerne zugestehen – die Kooperation zwischen den Verbänden und den Behörden bei der Bearbeitung nicht unbedingt als optimal bezeichnet werden kann. Aber die sächsischen Behörden hatten schon 1992/1993 Meldungen vorbereitet, die dann für die ersten gemeldeten Bereiche auch genutzt werden konnten. Das muss man schon einmal anerkennen.
Über das Förderprogrammproblem haben wir heute genügend gesprochen. Es gab eine gewisse Bremse, die jetzt gelöst ist. Es ist wichtig, dass die Betroffenen dies heute aus der Debatte mitnehmen. Angesichts der hier von mir genannten Punkte – ich will ja nicht noch einmal zurück in die Debatte gehen, wozu es auch noch etwas zu sagen gebe – ist das, was in Ziffer II mit den Zeitplänen usw. kommt, wenig hilfreich. Es steht den Antragstellern frei, wenn die Entwicklung so weit vorangegangen ist, dass man auch etwas Sinnvolles berichten kann, durch Anträge hier die Debatte wieder in das Haus zu holen. Auch die Hoffnung, dass die entsprechenden Fördermittel weiterhin fließen und auf diese Weise Naturschutzmaßnahmen unterstützt werden können, ist nicht unbedingt in einem Entschließungsantrag festzuhalten.
Ich empfehle dem Hohen Haus, auf diesen Entschließungsantrag zu verzichten. Die Aussprache hat genügend Klarheit zu den Themen gegeben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zum Entschließungsantrag I.1: Dort wird im Grunde eine Bewertung getroffen, dass der eingerichtete Schutz
und die effektive Verwaltung hinter den Erfordernissen zurückbleiben würden. Herr Prof. Mannsfeld hat gesagt, das wäre nicht so. Ich kann Ihnen da nicht folgen.
Wenn wir an die Einrichtung denken, dann erinnere ich mich – Herr Prof. Mannsfeld, das wissen Sie auch sehr gut –, dass es beispielsweise mal eine sogenannte Schattenliste des NABU gab, die durchaus weitergehend war. Von daher kann ich der Einschätzung, die in diesem Antrag getroffen wird, nicht widersprechen.
Natürlich ist es so, dass der Schutz aus meiner Sicht im Augenblick noch eindeutig hinter den Erfordernissen zurückbleibt; denn wir haben ja noch keine Ausweisungen. Wenn Sie hier wortreich dartun – wie auch der Minister –, dass bisher schon alles mit den Landeigentümern abgestimmt sei, dann mag das zwar Ihren Vorstellungen von effektivem Naturschutz entsprechen, doch keineswegs den unsrigen. Vertragsnaturschutz kann ein wirksames Mittel zum Schutz sein, ist aber aus unserer Sicht nicht das erste Mittel der Wahl. Sie setzen aber darauf; von daher bleibt der Schutz eindeutig dahinter zurück.
Ich gestehe Ihnen gern zu, Herr Staatsminister, dass andere Bundesländer darin schlechter sind – das ist auch uns bekannt. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir uns am letzten Ende der Schlange orientieren; sondern wir sollten uns an den Gesetzlichkeiten orientieren, und da haben wir eben einfach die FFH-Richtlinie auch noch nicht erfüllt.
Es sind noch einige Dinge darin, die wir durchaus nuanciert anders machen würden. Beispielsweise nehmen Sie im Punkt 1.2 die falsche Haltung der Staatsregierung auf, dass erst bis Ende 2010 die Ausweisung abgeschlossen sein sollte. Meines Erachtens hätte das schon im Sommer 2004 abgeschlossen sein müssen. Eigentlich könnte ich dem nicht zustimmen, aber im Interesse des Ganzen sehe ich einmal darüber hinweg. Aber ich würde Sie doch bitten, nicht einfach die Position der Staatsregierung zu übernehmen.
Der Minister hat es schon angesprochen, und ich finde es auch gut, dass er es bedauert und Fehler eingeräumt hat mit der Forderung nach der NE-Richtlinie, also „Nationales Erbe“, die seit 01.01. schon im Internet steht und die – man höre und staune – heute freigeschaltet und mit einer Pressemitteilung versehen wurde, die Hurra geschrien und gesagt hat, alles ist geregelt. Dem ist natürlich nicht so, Herr Prof. Mannsfeld, es ist nicht geregelt.
Ich darf einmal von Ihrer Internetseite, der des SMUL, zitieren. Dort heißt es beispielsweise: „Die Festkostensätze zu den Fördergegenständen B1 und B2 der Richtlinie
NE 2007 dienen ausschließlich zu Ihrer Information. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung derzeit noch nicht möglich ist.“ Das ist ein Auszug von ungefähr 10 Uhr heute Morgen.
Sie haben es richtig gemacht, Herr Wöller: Für die investiven Maßnahmen ist es jetzt möglich, die Antragstellung zu machen. Aber die Maßnahmen, auf die es ankommt – nämlich die wiederkehrenden Maßnahmen, also die Mahd –,
Deswegen ist es einfach nicht richtig, was Sie dem Hohen Hause erklärt haben, und deswegen ist die entsprechende Beschlussfassung in dem Antrag der Linksfraktion dringend geboten.
Herr Prof. Mannsfeld, ich weiß ja, dass Sie in dieser Frage tätig sind; aber bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass gerade für die Mahd, für die wiederkehrenden Maßnahmen, der Antrag noch nicht möglich ist. Sie wissen mindestens so gut wie ich – wenn nicht besser; davon gehe ich einmal aus –, was das bedeutet: nämlich dass dieses Jahr im Grunde wesentliche Maßnahmen nicht mehr wirksam stattfinden können; und das ist tatsächlich eine große Benachteiligung und ein großer Schaden für den Naturschutz in Sachsen wie für diese hoch gelobten freiwilligen Verbände und Naturschutzhelfer.
Ich kann den Staatsminister nur dringend auffordern, das endlich zu klären. Wenn Sie darauf verweisen, das sei alles mit Brüssel beihilferechtlich zu klären gewesen, dann möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie diese Gelder auch aus dem ELER-Programm hätten nehmen können. Sie wollten es aber nicht. Sie hätten es viel zeitiger klären können. Nein, stattdessen haben Sie es irgendwie verpasst. Da können Sie sich jetzt nicht auf Brüssel oder die dortige Bürokratie herausreden.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den Entschließungsantrag der Linksfraktion in der Drucksache 4/11951 und ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist der Entschließungsantrag dennoch mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren, bevor ich diesen Tagesordnungspunkt beende, wollte ich Sie alle bitten, sich noch
einmal mit der Geschäftsordnung zu befassen und sich zu entscheiden, ob Sie zur Debatte oder zum Entschließungsantrag sprechen. – Dies als sachter Hinweis an einige Fraktionen.
Bevor wir in die Mittagspause gehen, möchte ich die Untersuchungsausschüsse um Aufmerksamkeit bitten: Der 2. Untersuchungsausschuss, Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen, trifft sich zu seiner 12. Sitzung in etwa 10 Minuten im Saal 3. Der 1. Untersuchungsausschuss zur Sächsischen Landesbank trifft sich im Anschluss daran, also circa eine halbe Stunde später, zu einer Sondersitzung im Saal A 300.
Die Fraktionen der CDU und der SPD haben darüber informiert, dass sie den Tagesordnungspunkt 5 von der heutigen Sitzung absetzen wollen. Demzufolge werden die Redezeiten entsprechend angepasst. Ich gebe die aktuellen Redezeiten bekannt. Es stehen zur Verfügung: der CDU 68 Minuten, der Linksfraktion 49 Minuten, der SPD 36 Minuten, der NPD 25 Minuten, der FDP 26 Minuten, den GRÜNEN 17 Minuten und der Staatsregierung 52 Minuten.
Drucksache 4/10729, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, mit Stellungnahme der Staatsregierung
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnen die Einreicherinnen, CDU und SPD; danach geht es in der gewohnten Reihenfolge weiter.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kooperatives Promotionsverfahren – das ist sicherlich ein Thema, das wahrscheinlich erst durch nähere Durchdringung so viel Aufmerksamkeit gewinnt, dass wir es gut über die Runden bringen. Lassen Sie mich dennoch einige wenige Anmerkungen zu unserem Antrag machen.
Trotz des bestehenden Unterschieds im wissenschaftlichen Auftrag und in der Studienorganisation zwischen Universitäten und Fachhochschulen hat sich – ich hoffe, das wird übereinstimmend so gesehen – die Kluft zwischen beiden Typen von Bildungsstätten und ihren Ergebnissen in der Vergangenheit nicht erweitert, sondern sie ist an vielen Stellen – insbesondere dank der Anstrengungen an den Fachhochschulen – auffällig geringer geworden. Partiell haben einzelne Fachbereiche an den Hochschulen meines Erachtens längst universitäres Niveau erreicht.
So ist es nur folgerichtig, dass seit einigen Jahren, bezogen auf das Promotionsrecht, die Debatte geführt wird, ob auch Fachhochschulen diese wissenschaftliche Qualifikation vergeben dürfen. Auch in Sachsen existiert seit der Novelle 1999 das Modell des kooperativen Promotionsverfahrens, das durch einen speziellen Absatz in dem Paragrafen des Hochschulgesetzes, der die Promotion betrifft, geregelt wird. Darin wird ausgesagt, dass die