Das heißt, die kommunalen Seniorenvertretungen spielen dadurch eine geringfügigere Rolle. Gerade dort, in den kommunalen Vertretungen findet eine aktive Beteiligung statt. Dort werden Ideen entwickelt. Dort fallen die Probleme auf, die es gibt.
Auch im Hinblick auf möglicherweise dominierende Verbandsinteressen ist diese Zusammensetzung problematisch.
Ein weiterer Kritikpunkt: kommunale Seniorenvertretung und Landesseniorenvertretung. Im Gesetzentwurf ist die Landesseniorenvertretung sehr auf Öffentlichkeitsarbeit verengt. Offen bleibt, wie dort Beteiligung organisiert werden soll. Kommunale Seniorenvertretungen repräsentieren die Basis. Die Frage ist, wie die Weiterleitung von Anregungen dieser Basis an die entsprechenden politischen Gremien stattfindet und welche fachliche Unterstützung sie dabei bekommt.
Noch ein Wort zu den Beauftragten, die Sie auf kommunaler Ebene und auf Landesebene vorgeschlagen haben. Sie wollen mit Ihrem Gesetz Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren stärken. Das entspricht den Wünschen der älteren Generation, ihre Vorstellungen in aktiver Weise selbst deutlich zu machen und selbst zur Umsetzung ihrer Ideen beizutragen.
Die Generation, über die wir sprechen, ist sehr aktiv und sehr lebendig. Deshalb müssen die Formen der Partizipation dieser Selbstständigkeit Rechnung tragen und die Autonomie sicherstellen. Beauftragte sind eben nicht das Mittel, diesem Wunsch nach eigenständigem Agieren der Seniorinnen und Senioren gerecht zu werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist auch durchaus nicht so, dass an dem vorliegenden Gesetzentwurf keine Kritik geäußert wurde. Kritik wurde in der Anhörung sowohl von den Verbänden geäußert – Dr. Pellmann hat das hier verschwiegen – als auch deutlich von den Seniorinnen und Senioren selbst.
Deshalb müssen wir genau prüfen, ob das Anliegen, das Sie in der Zielstellung Ihres Gesetzentwurfes formulieren, mit dem Gesetz auch wirklich erreicht wird. Gewinnen wir mehr ältere Menschen für bürgerschaftliches Enga
gement? Führen die vorgeschlagenen Wege wirklich zu mehr Autonomie? Passt der Rahmen zum veränderten Selbstbild der älteren Generation?
Ich meine, das ist nicht der Fall. Sie werden das formulierte Ziel meiner Meinung nach mit Ihrem Entwurf nicht erreichen und an manchen Stellen ist vielleicht sogar das Gegenteil zu befürchten.
Deshalb hat die GRÜNE-Fraktion einen eigenen Antrag eingebracht. Wir fordern unter anderem, dass das Engagement in kommunalen Seniorenvertretungen explizit als Förderungsgegenstand in die Förderrichtlinie „Wir für Sachsen“ aufgenommen wird. Wir wollen nämlich nicht, dass sich Rentnerinnen und Rentner, Seniorinnen und Senioren deshalb nicht engagieren, weil sie sich Fahrtkosten oder Kosten für Telefon und Porto nicht leisten können.
Weiter wollen wir, dass die kommunalen Seniorenvertretungen – und damit die Akteure vor Ort – mehr Gewicht und Stimme im Landesseniorenbeirat bekommen.
Zur Landesseniorenvertretung. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, ist die basisdemokratische Institution der kommunalen Akteure; nicht Seniorenbeauftragte, sondern die Eigenorganisation der Seniorinnen und Senioren müssen wir unterstützen. Dazu braucht die Landesseniorenvertretung eine angemessen ausgestattete Geschäftsstelle, denn nur dann kann sie als Dachverband Interessenvertreter und Dienstleister für die kommunalen Seniorenvertretungen sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion! Ich hatte es eingangs schon gesagt: Wir teilen Ihr Anliegen, aber wir teilen nicht den Weg. Da wir an ganz vielen Stellen Kritik haben, wäre – Sie hatten es ja gesagt – die Möglichkeit, das Gesetz über Änderungsanträge zu verändern, einfach viel zu aufwendig gewesen. Deshalb haben wir einen eigenen Antrag eingebracht. Wir werden uns heute wie auch schon im Sozialausschuss enthalten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dieser notwendigen Debatte über Seniorenpolitik auf der Basis eines miserablen Gesetzentwurfes stellt sich natürlich die Frage: Welche Lehren ziehen wir insgesamt?
Erstens haben wir fast einhellig von den Fraktionen festgestellt: Die bisherigen Strukturen haben sich bewährt. Sie sind weiter zu unterstützen und zu stärken. Dazu brauchen wir aber keine neuen Paragrafen, die am
Zweitens muss die Staatsregierung in der Tat die Belange der älteren Generation ernster nehmen. Alle reden nur davon. Unsere Enquete-Kommission hier im Hohen Haus hat wichtige Analysen vorgelegt. Aber wir brauchen auch praktische Hilfen. Ich will dafür zwei Beispiele nennen, vielleicht anknüpfend an das, was Frau Kollegin Schütz gesagt hat.
Wir haben noch in einer Reihe von Gesetzen Altersgrenzen. Das ist eine Diskriminierung und verstößt gegen europäisches Recht. Ich erinnere an unsere Debatte zur Frage ehrenamtlicher Bürgermeister.
Aber man kann natürlich genauso fragen: Warum dürfen Schöffen nicht älter als 69 Jahre sein oder öffentlich bestellte Gutachter in der Regel höchstens 67 Jahre? Von Staatsanwälten, Landräten usw. ganz zu schweigen.
Man kann deshalb wirklich fragen: Gibt es in unserer Gesellschaft vielleicht tatsächlich eine Angst vor der älteren Generation?
DIE LINKE als Einbringerin dieser Gesetzesinitiative hat, wenn ich das richtig sehe, keine Abgeordneten mehr in ihren Reihen, die älter als 60 Jahre sind.
Oh doch, Herr Professor Porsch, als gerade abgelöster und abgewählter Vertreter, Sie sind, wenn ich das richtig sehe, der Einzige.
Wo sind sie denn geblieben? Wo ist denn die Frau Zschoche? Wo ist denn die Frau Schneider? Die Frau Lattmann-Kretschmer?
Die Verlogenheit dieser Partei und dieser Fraktion kommt gerade beim Thema Sozialpolitik außerordentlich drastisch zum Vorschein.
Ich sehe es anders. Es ist weiter nichts, Herr Porsch, als Machtkungelei in Ihrer Fraktion und damit auch in dem, was Sie vorhaben.
Ich stelle fest, dass in meiner Fraktion ein Viertel der Mitglieder älter als 60 Jahre ist. Dazu gehören auch der Landtagspräsident, der Ministerpräsident und der Fraktionsvorsitzende. Ich denke, das ist ein gutes Verhältnis. Um diese Reife zu erreichen, brauchen Sie, Herr Dr. Hahn, noch mindestens 20 Jahre.