Protocol of the Session on March 5, 2008

Lieber Kollege, habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass der Vergleich, den Sie gebracht haben, ungefähr so ist wie bei den Schwibbögen, die aus China kommen?

Nein, die sind ja schon da. Also, lieber Herr Brangs, Sie sollten sich nicht darauf einlassen, mit mir über Sachen zu diskutieren, von denen Sie nichts verstehen.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP)

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage von Herrn Brangs?

Bitte.

Gestatten Sie mir, dass ich trotzdem – auch wenn Sie meinen, dass ich von etwas nichts verstehe – eine Nachfrage dazu stellen darf?

Jederzeit.

Um es noch einmal zu begründen, weil auch die Diskussion aufkam, es gäbe keinen Bedarf danach: Wie Sie alle wissen, hat der Verband Wohneigentum, in dem 11 000 sächsische Mitgliedsfamilien gebunden sind, dringend gebeten, dass wir dieser Änderung hier in Sachsen nachkommen.

Abschließend ein praktisches Beispiel dafür, dass eine Baumschutzsatzung überhaupt nichts bewirkt: Schauen Sie sich einmal die Bäume draußen vor unserem Plenarsaal an, was an diesen Bäumen verübt wurde – trotz Baumschutzsatzung. Also, Schutz hat sie nicht geboten.

(Zuruf von der Linksfraktion: Aber Pflege!)

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Wird zur Diskussion weiter das Wort gewünscht? – Herr Lichdi, bitte.

Das letzte Zitat von Kollegen Günther zeigt wieder, dass er wirklich von Tuten und Blasen keine Ahnung hat, Entschuldigung. Da draußen handelt es sich um einen öffentlichen Weg. Das betrifft also überhaupt nicht die Baumschutzsatzung.

(Leichte Heiterkeit und Zurufe von der FDP)

Wird weiter von den Fraktionen das Wort gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie hinreichend bekannt und soeben ausreichend thematisiert, entspricht der Gesetzentwurf zur Begrenzung kommunaler Baumschutzsatzungen der FDP-Fraktion inhaltlich bis wortgleich den durch das Staatsministerium der Justiz bereits im Jahre 2006 unterbreiteten Vorschlägen zur Umsetzung der Empfehlung der Kommission für Vorschriftenabbau, die Eingang in den seit Oktober 2006 bekannten Entwurf eines Paragrafenprangergesetzes gefunden haben. Die Baumschutzsatzungen sind nicht der erste Fall, bei dem es heißt: Wir sind alle für Bürokratieabbau, aber bitte nicht in diesem konkreten Punkt!

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das Staatsministerium der Justiz sah und sieht sich aufgrund eines Kabinettsbeschlusses in der Pflicht, die zum sogenannten Paragrafenpranger eingegangenen Vorschläge zum Bürokratieabbau zur Diskussion zu stellen, auch in der Form von Gesetzentwürfen. Das haben wir getan und das tun wir.

Es spricht einiges dafür – und ich halte es durchaus nicht für absurd –, dass die Herausnahme von Grundstücken mit einer vorhandenen Bebauung mit bis zu zwei Wohneinheiten, von bebauten Grundstücken bis zu einer Größe von 1 000 Quadratmetern sowie von Kleingärten aus dem Geltungsbereich gemeindlicher Baumschutzsatzungen eine gute Möglichkeit darstellt, den bürokratischen Aufwand für die Bürger zu verringern, ohne dabei die Belange des Naturschutzes entscheidend zu vernachlässigen. Zudem würde hierdurch ein Beitrag zur Deregulierung des Landesrechts geleistet.

(Beifall bei der FDP)

Applaudieren Sie nicht zu früh.

(Torsten Herbst, FDP: Besser in dem Moment als zu spät!)

So ist es richtig: Man muss wissen, wann man applaudieren muss.

Deregulierung und Bürokratieabbau bedeuten nämlich nach meinem Verständnis nicht nur, als überflüssig erachtete Vorschriften aufzuheben oder Verfahrensvereinfachungen zu schaffen, sondern auch, den Bürgern – in diesem Fall den Grundstückseigentümern und den Kleingärtnern – ein gewisses Maß an Eigenverantwortung für private und öffentliche Belange zurückzugeben. Ich glaube nach wie vor, wir können den Gärtnern, den Bürgern mit solchen Grundstücken an dieser Stelle mehr Freiheit geben, als sie derzeit haben. Und wir können ihnen durchaus vertrauen, dass sie ihre Eigenverantwortung im wahrsten Sinne des Wortes auch ökologisch verantwortungsvoll wahrnehmen.

Gleichwohl erscheint eine Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht als sinnvoll. Wir sind schlicht und ergreifend noch nicht so weit. Im Rahmen der Anhörung zum Entwurf des Paragrafenprangergesetzes haben sich maßgebliche Stimmen – ich gebe gern zu: auch aus unerwarteten Richtungen – gegen die geplante Regelung erhoben und eine Vielzahl von Gegenargumenten vorgebracht. So wird zum Beispiel eingewandt, dass mit der hier in Rede stehenden Regelung ein erheblicher Teil der Grundstücke einer Gemeinde überhaupt nicht mehr den Schutzbereich der kommunalen Baumschutzsatzungen unterfiele und damit erhebliche Eingriffe in das Gesamtökosystem zu befürchten seien.

Ferner wurde gefordert – Herr Bräunig hat es angedeutet –, dass die Entscheidungsbefugnis zum Baumschutz auch weiterhin uneingeschränkt und allein bei den Gemeinden belassen werden sollte, da diese die Bedürfnisse der Unterschutzstellung des Bestandes an Bäumen und Sträuchern auf ihrem Gemeindegebiet am besten einschätzen und im Rahmen ihrer Satzungshoheit gemeindespezifische Satzungen erlassen könnten.

Ich finde, meine Damen und Herren, das lässt sich alles hören, und, liebe Liberale, das sind dann eben die Details, die Mühen der Ebene, mit denen wir uns im Rahmen der Abwägungsprozesse außerordentlich intensiv beschäftigen, auch gern beschäftigen.

Sie beschäftigen sich aber mit diesen Mühen der Ebene nicht, sondern springen hübsch auf den Zug auf und sagen, eigentlich ist es gut und eigentlich kann man damit doch wunderbar kleine Punkte machen.

Meine Damen und Herren! Trotz einiger für unseren Vorschlag sprechender Gründe wird deutlich, dass wir, wie der Abg. Schowtka schon sagte, noch eine intensive Diskussion brauchen, um tatsächlich eine ausgewogene Entscheidung treffen zu können.

Bei dieser Entscheidung sind das öffentliche Interesse daran, die ökologische Vielfalt und den Baumbestand einer Gemeinde zu erhalten, und das Interesse des Grundstückseigentümers, mit seinem Grundstück bzw. Garten nach eigenem Belieben zu verfahren, in vernünftige

Übereinstimmung zu bringen. Wichtig erscheint es mir, die Anhörung gründlich auszuwerten und die hier diskutieren Vorschläge vor allen Dingen auf eine breite Basis der Akzeptanz zu stellen. Insoweit sehe ich erheblichen Aufklärungsbedarf, um gerade den Kritikern die Angst vor Bürokratieabbau zu nehmen.

Unter Berücksichtigung dessen würde die Verabschiedung Ihres Gesetzentwurfs im jetzigen Stadium der Diskussion einer abschließenden Prüfung der für und gegen die beabsichtige Regelung sprechenden Argumente vorgreifen. Ich bitte Sie, diese Gesichtspunkte in Ihre Entscheidung einfließen zu lassen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise zu beraten und abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.

Aufgerufen ist das 1. Gesetz zum Bürokratieabbau im Freistaat Sachsen – Begrenzung kommunaler Baumschutzsatzungen. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion.

Ich beginne mit der Überschrift. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte. – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür und ohne Stimmenthaltung wurde die Überschrift abgelehnt.

Ich rufe Artikel 1 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Stimmenthaltungen? – Gleiches Stimmverhalten; Artikel 1 wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wer gibt Artikel 2 die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Stimmenthaltungen? – Auch Artikel 2 wurde bei wenigen Dafürstimmen abgelehnt.

Damit sind alle Einzelabstimmungen gescheitert. Eine weitere Beratung ist nicht erforderlich.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

2. Lesung des Entwurfs 2. Gesetz zum Bürokratieabbau im Freistaat Sachsen – Bürgerfreundliches Ladenöffnungsgesetz

Drucksache 4/10892, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Drucksache 4/11362, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Es beginnt die FDP. Danach folgen CDU, Linksfraktion, SPD, NPD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Herr Morlok, bitte.