Lassen Sie mich kurz die wesentlichsten Neuerungen unseres Gesetzentwurfes vorstellen. Die Personalvertretungen sollen nach unseren Vorstellungen deutlich aufgewertet werden, was ihre Bedeutung in den Dienststellen betrifft. Auf der Grundlage von Artikel 26 der Sächsischen Verfassung soll in einer Generalklausel eine Allzuständigkeit in Form der Mitbestimmung bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen eingeräumt werden.
Ich füge hinzu: Unter Beachtung der aktuellen juristischen Auseinandersetzungen in Berlin zum Personalvertretungsgesetz sollen von der uneingeschränkten Mitbestimmung nur noch Angelegenheiten ausgenommen werden, die dem Amtsauftrag maßgeblich obliegen oder die der Entscheidung des Gemeinderates, des Kreistages oder einer Verbandsversammlung vorbehalten sind.
Nach unserem Dafürhalten sollen die Personalräte der Dienststellen auch mehr Vorschläge unterbreiten können, und zwar als Rechtsanspruch; so zum Beispiel Vorschläge zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit, zur Änderung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, zur Qualifizierung von Beschäftigten sowie für Alternativen zur Ausgliederung von Arbeiten aus der Dienststelle oder deren Vergabe an andere Unternehmen.
Außerdem wird eine deutliche Erweiterung der Informationspflicht der Dienststelle gegenüber dem Personalrat vorgeschlagen. Personalräte sollen künftig bei der Aufstellung von Haushaltsplänen und Personalplänen, bei Sozialplänen sowie bei Rationalisierungsmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung beteiligt werden. Der Dienststellenleitung soll es nicht mehr gestattet sein – ein wunder Punkt bei vielen Personalräten –, sich ständig über den Personalrat beim Personalrat vertreten zu lassen; sondern es gilt im Grunde Anwesenheitspflicht.
Die Freistellungsregelung für Personalräte soll verbessert werden – auch das ist schon lange in der Diskussion –; und für die Stufenvertretung wurde eine eigenständige Regelung neu im Gesetz aufgenommen. Einigungsstellen sollen zukünftig in den Fällen, in denen das Gesetz von uneingeschränkter Mitbestimmung spricht, letztendlich auch mit bindendem Charakter entscheiden dürfen.
In das Gesetz wurde außerdem eine Regelung aufgenommen, die eine strikte Realisierung der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsrechte der Personalvertretung sichert. Das heißt, es ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht nur Wunsch einiger Verwaltungen. Bei nicht erfolgter oder nicht ordnungsgemäßer Beteiligung der Personalräte vor Entscheidung der Dienststellenleitung sollen diese Maßnahmen grundsätzlich unwirksam sein.
Der Abschluss von Dienstvereinbarungen soll künftig zu allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten zulässig sein. Aufgekündigte Dienstvereinbarungen sollen so lange gelten, bis neue einvernehmlich abgeschlossen sind.
So weit die wichtigsten Inhalte unseres Gesetzentwurfes. Unsere Vorschläge – das füge ich hinzu – sind in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Gewerkschaften, des öffentlichen Dienstes, mit Vertretern von Personalräten auf kommunaler und auf Landesebene entstanden und abgestimmt. Gemeinsam haben wir daran gearbeitet, ein modernes, praxisnahes Mitbestimmungsgesetz vorzulegen – rechtzeitig vor Umsetzung der Verwaltungs- und Funktionalreform.
Die demokratischen Fraktionen sind aufgefordert, sich in den Ausschüssen und bei der Anhörung an der Debatte zu dem Gesetz zu beteiligten. Ich füge hinzu: Dass sich die CDU vielleicht nicht daran beteiligen will, kann ich mir noch vorstellen; bisher hat ja bei der CDU bezüglich des Personalvertretungsrechtes nur die Sprache des Verfassungsgerichtes etwas bewirkt, wenn man einmal auf die Entwicklung des Personalvertretungsgesetzes zurückschaut. Aber zu den Kolleginnen und Kollegen der SPD will ich abschließend noch eines deutlich sagen: Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und die Gewerkschaften werden sehr genau hinschauen, wie Sie mit unserem Gesetz im parlamentarischen Gang umgehen. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Nutzen Sie diese für Sie in dieser Legislaturperiode letzte Chance, um für ihre Mitbestimmung in Sachsen einzutreten.
Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überwei
sung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Die Überweisung an die genannten Ausschüsse ist hiermit beschlossen und der Tagesordnungspunkt 6 beendet.
Einkommenssteuerliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in der Kindertages- und Vollzeitpflege
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnen CDU und SPD; danach die übliche Reihenfolge. Ich bitte die einreichende Fraktion, das Wort zu nehmen; Herr Abg. Krauß, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Titel des vorliegenden Antrages mag für den Bereich Soziales ungewöhnlich klingen; nichtsdestotrotz ist die einkommenssteuerliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Kindertages- und Vollzeitpflege ein wichtiges Thema.
Worum geht es? Das Bundesministerium der Finanzen hatte mit Schreiben vom 14. März 2007 die Regelung für die einkommenssteuerliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in der Kindertages- und Vollzeitpflege neu festgelegt. Die bisherige Regelung sah vor, dass die Ansprüche von Kindertagespflegepersonen auf Erstattung ihrer Aufwendungen steuerfreie Geldleistungen im Sinne des § 3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz sind. Das hatte sich mit der Neuregelung geändert. Geplant war bei dieser Neuregelung, dass diese Geldleistungen ab dem Veranlagungszeitraum 2008 der Einkommenssteuer unterliegen. In der Folge dieser geänderten steuerlichen Behandlung würden die Kindertagespflegepersonen auch sozialversicherungspflichtig werden. Die bisherige Regelung sah dies nicht vor und erlaubte den Kindertagespflegepersonen, sich über die Familienversicherung abzusichern.
Die Folgen wären für die betroffenen Personen, die Kinder in der Kindertagespflege betreuen, immens gewesen. Es wäre zu befürchten, dass die ohnehin schon geringen Einnahmen der Kindertagespflegepersonen durch die zusätzlich anfallenden Sozialversicherungsbeiträge noch mehr geschmälert würden.
Ein weiterer Aspekt betrifft den Verwaltungsaufwand, welcher ebenfalls deutlich zunehmen würde: Buchführungsaufwand, Einzelkostennachweis oder allein die Notwendigkeit der Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen wie der Steuerberatung würden Geld und Zeit der Kindertagespflegepersonen in Anspruch nehmen. In der Folge wäre daher zu befürchten, dass viele Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit aufgeben würden, was in der Folge die Versorgungssituation in Sachsen quantitativ wie qualitativ deutlich verschlechtern würde.
So müssten zum einen nicht nur neue Krippenplätze geschaffen werden – was für die Kommunen zusätzliche Mehrkosten bedeutet –; zum anderen würde auch die Betreuungsqualität in Gefahr geraten, und in vielen Gemeinden stünde den Eltern keine Wahlalternative mehr zur Verfügung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten in der Vergangenheit schon mehrfach über die Bedeutung der Kindertagespflege diskutiert. Ich denke, uns allen ist klar, dass die Kindertagespflege eine wichtige Alternative zu den Kinderkrippen ist. Die Vorteile liegen auf der Hand: Es ist die familienähnlichste Form der Kinderbetreuung, sie bietet flexible Betreuungszeiten, indem es nicht nur nach den Öffnungszeiten geht, sondern Kinder sehr flexibel in der Betreuungszeit betreut werden können – was insbesondere für Eltern, die arbeiten, beispielsweise als Verkäuferin, wichtig ist.
Und es gibt natürlich die ergänzende Kindertagespflege. Zum Beispiel wenn ein Kind eine Krippe besucht, die Krippe aber schließt, kann das Kind danach in die Kindertagespflegestelle gehen.
Im Freistaat wurde in den vergangenen Jahren ein hochwertiges Netz an Kindertagespflegestellen aufgebaut – das ist natürlich je nach Kommune unterschiedlich. Führend ist sicherlich Dresden in diesem Bereich. Während wir im Jahr 2002 noch 127 Kindertagespflegestellen hatten, waren es im vergangenen Jahr bereits über 3 000. Wir sehen also, dass dieses Angebot rege genutzt wird. Diesen Stand an Kindertagespflegestellen wollen wir im Sinne der Eltern gern behalten und weiter ausbauen.
Das wäre durch die geplante Maßnahme des Bundesfinanzministers in Gefahr gewesen. Ich spreche in der Vergangenheitsform. Es erfüllt mich durchaus mit Stolz, dass es – auch mithilfe der Kollegen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion sowie der Frau Staatsministerin – gelungen ist, zunächst einmal eine Lösung für diese Problematik zu erreichen. Es waren noch viele andere beteiligt, sowohl in Landesparlamenten als auch auf Bundesebene; ich denke zum Beispiel an die Bundesfamilienministerin.
So hatten wir uns schon im Sommer vergangenen Jahres mit dem damaligen Finanzminister getroffen, um eine Lösung anzuschieben. Des Weiteren war das Sozialministerium mehrfach in diese Richtung aktiv, auch im Bundesrat. Wir danken deshalb besonders Frau Staatsministerin Orosz für ihre Unterstützung, auch für den Brief an die Finanzministerkonferenz. Das war ein wichtiger Puzzlestein, um ein Umdenken beim Bundesfinanzministerium zu erreichen. Ich glaube, den Erfolg kann man sehen.
Es gibt ein Änderungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 20. November. Dessen Inhalt lautet, dass sowohl das Pflegegeld als auch anlassbezogene Beihilfen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln steuerfreie Beihilfen sind, sofern eine Erwerbstätigkeit nicht vorliegt. Eine solche wird dann vermutet, wenn mehr als fünf Kinder im Haushalt betreut werden. Bis zu fünf Kinder können in einer Kindertagespflegestelle betreut werden.
Bezüglich der Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege wurde – ebenfalls nach Beratung auf der Finanzministerkonferenz – durch das BMF-Schreiben vom 17. Dezember vergangenen Jahres die ursprünglich angedachte Umsetzung vom Jahr 2008 auf das Jahr 2009 verschoben. Dieses eine Jahr gibt uns die Möglichkeit, uns auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass eine Regelung für Kindertagespflegepersonen gefunden wird, die für alle Seiten tragbar ist: vor allem für die Kindertagespflegepersonen und die Eltern, aber auch für die Länder und Kommunen. Den Aufschub um ein Jahr wollen wir nutzen, um über alle Möglichkeiten nachzudenken. Wir haben nur bis Ende dieses Jahres Zeit.
Zu denken wäre zum Beispiel an eine Änderung des Sozialgesetzbuches. Ziel muss es sein, dass sowohl der Erhalt als auch der Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder nicht gefährdet werden. Wir wollen dieses Ziel, das sich der Bund gesetzt hat, das wir aber schon erfüllt haben, unterstützen. Gerade im qualitativen Bereich wollen wir uns weiterhin einbringen. Deshalb bitte ich das Sozialministerium weiterhin um diese großartige Unterstützung. Ich würde mich auch freuen, wenn uns das Finanzministerium unterstützen würde. Man muss leider sagen, dass es nicht ganz so aktiv war, wie wir es uns gewünscht hätten.
Unser Antrag enthält zwei Punkte. An Punkt 1 wollen wir festhalten und Punkt 2 für erledigt erklären.
Ich sage noch zwei, drei Worte zum Änderungsantrag der Linksfraktion. Diesen werden wir ablehnen. Wir können die Kommunen nicht zwingen, Änderungen vorzunehmen, auch wenn das eine Möglichkeit zu sein scheint. Man kann natürlich darüber nachdenken, ob die Kommunen mehr Geld bezahlen sollen, um dann die Besteuerung geregelt zu bekommen. Aber es gibt eine kommunale Selbstverwaltung. Daran wollen wir festhalten. Wir wollen die Kommunen bei der Lösung mit ins Boot holen. Die Kommunen werden aber nicht die einzigen sein, die die Zeche bezahlen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir waren schon recht froh, als am 6. Dezember die Nachricht eintraf, dass vom Bundesfinanzministerium ein Aufschub um ein Jahr gewährt wird, nachdem die Länderfinanzminister darum gebeten hatten.
Im Ergebnis der Sitzung mit den für Einkommensteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14. bis 16. März 2007 war beschlossen worden, die genannten Geldleistungen als steuerpflichtige Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit zu qualifizieren.
Bei Kindertagespflegepersonen, die steuerlich als Einzelperson veranlagt werden, wäre die steuerliche Auswirkung überschaubar gewesen, da die tarifliche Progression erst ab einem Einkommen von 7 680 Euro jährlich beginnt. Bei Kindertagespflegepersonen, die gemeinsam veranlagen, ist die steuerliche Auswirkung an dieser Stelle nicht quantifizierbar.
Doch es waren weniger die geplanten steuerlichen Auswirkungen, die den Unmut der breiten Öffentlichkeit erregt hatten, sondern die – infolge der geänderten steuerlichen Behandlung – sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen, die sich ergeben hätten; mein Kollege hat schon darauf hingewiesen.
Ich will es noch einmal deutlicher umschreiben: Zwar sind Kindertagespflegepersonen auch jetzt schon als selbstständige Personen rentenversicherungspflichtig, wenn das steuerpflichtige Einkommen den Betrag von 400 Euro pro Monat übersteigt; da die Zuwendungen jedoch nicht als steuerpflichtig gelten, wurde diese Grenze von den Tageseltern bisher aber noch nicht überschritten. Sollte die Geldleistung künftig, das heißt ab dem Jahr 2009, als steuerpflichtig zu quantifizieren sein, würde sich eine Rentenversicherungspflicht – am Beispiel Dresden mit der Aufnahme des vierten Kindes – ergeben. Deswegen unsere Bedenken.
Eine Auswirkung auf die Krankenversicherung wäre, dass die Möglichkeit der Familienversicherung entfiele, da eine Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung entfällt, wenn die Tagespflegeperson unter anderem eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit ausübt oder ihr zu versteuerndes Einkommen eine maßgebliche Bezugsgröße übersteigt. Zwar beträfe die Änderung allein verheiratete Tagesmütter oder -väter. Es ist auch schwer, an dieser Stelle zu quantifizieren, wie hoch die Einkommenseinbußen sein würden. Natürlich gibt es die Befürchtung, dass durch solche Maßnahmen eine Grauzone in Richtung Schwarzarbeit oder Nachbarschaftshilfe entstünde. Ich glaube, das wäre nicht in unserem Sinne.
Mit Rücksicht auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung der unter Dreijährigen bis 2013 soll jetzt eine Lösung
gefunden werden, die allen Seiten gerecht wird. Wir sollten uns gemeinsam mit unserer Staatsministerin frühzeitig an einer konstruktiven Diskussion beteiligen.
Ich möchte an dieser Stelle auf drei Probleme aufmerksam machen. Wie wir wissen, wird die Kindertagespflege vorwiegend von Frauen ausgeübt. Mit einer tatsächlichen Rentenversicherungspflicht könnten Frauen einen eigenen Rentenanspruch und damit eine ausreichende Altersabsicherung erreichen. Das darf man nicht aus dem Auge verlieren.
Es ist schwer zu vermitteln, warum privat finanzierbare Kindertagespflege einer Steuerpflicht unterliegt, öffentlich geförderte dagegen nicht. Bei der Ausweitung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sollte die öffentliche Hand mit Beispiel vorangehen.
Wir haben jetzt einen Etappensieg erreicht. Aber wir haben, wie gesagt, nur noch bis zum Ende dieses Jahres Zeit und müssen uns mit diesem Problem weiterhin beschäftigen.
Doch eines darf nicht passieren: dass angedachte Änderungen zu Einkommenseinbußen bei Tagesmüttern oder vätern führen. Ohne die Tagesmütter und -väter, die Tag für Tag gute Arbeit leisten – ich denke, auch das sollte gesagt werden –, können wir in Sachsen den Bedarf nicht decken. Deswegen bleiben wir auch bei Punkt 1 unseres Antrags.