Kriminellen Jugendlichen hilft kein Multi-Kulti-GesÀusel oder aufwendige ErlebnispÀdagogik in den Tropen oder in Sibirien.
Sie brauchen einen Warnschuss vor den Bug, um zu begreifen, dass sie ihre Lebenseinstellung und -fĂŒhrung Ă€ndern mĂŒssen. BewĂ€hrungsstrafen dĂŒrfen von den Betroffenen nicht als FreisprĂŒche erster Klasse mit einem Grinsen zur Kenntnis genommen werden.
Notfalls sind zusĂ€tzliche Sanktionen wie der sogenannte Warnschussarrest oder der zeitweilige Entzug von FĂŒhrerschein und Handy in Anwendung zu bringen.
Dazu, meine Damen und Herren, bedarf es bundesgesetzlicher Ănderungen, wie sie in der Gesetzesinitiative enthalten sind, die Sachsen gemeinsam mit Bayern, Hessen, Niedersachsen und ThĂŒringen in den Bundestag eingebracht hat und die von diesem am 14. Mai 2004 beschlossen wurde.
Meine Damen und Herren! Wenn wir eine StĂ€rkung â ich betone: StĂ€rkung â des Jugendstrafrechts und die Verbesserung und Beschleunigung des Jugendstrafverfahrens fordern,
verlassen wir in keiner Weise den Grundsatz der vorrangigen Erziehung jugendlicher StraftÀter, die auch die Philosophie unserer im vergangenen Jahr beschlossenen Novelle des Jugendstrafvollzugsgesetzes prÀgt.
Nein, ich habe Ihnen auch zugehört. Hören Sie mir bitte ebenfalls zu. â Das bedeutet aber auch, dass die sĂ€chsischen Jugendstrafanstalten keine Erholungsheime fĂŒr Gesetzesbrecher sind. Sie sind auch keine bloĂen Wegsperreinrichtungen, in denen die einmal Gestrauchelten von erfahrenen Schwerenötern fĂŒr eine kĂŒnftige kriminelle Karriere weiterqualifiziert werden.
Aber, meine Damen und Herren, auch das perfekteste und aufwendigste Erziehungskonzept wird auf kurze Sicht nicht das heilen können, was kaputte FamilienverhĂ€ltnisse diesen jungen Menschen an Wunden geschlagen haben. Deshalb sind repressiver Strafvollzug und Resozialisierung fĂŒr uns zwei Seiten einer Medaille und damit gleichzeitig PrĂ€vention und Opferschutz fĂŒr die Zukunft.
Die Fachleute â das hat meine Vorrednerin schon gesagt â sind sich schon lange darĂŒber einig, dass reiner Verwahrvollzug zu steigenden Wiederholungstaten fĂŒhrt und damit, auf lange Zeit gesehen, eine Vergeudung menschlicher und materieller Ressourcen darstellt; ganz zu schweigen davon, dass eine repressive Wegsperrung einem christlichen Menschenbild widerspricht, das fĂŒr meine Fraktion Richtschnur und MaĂstab ist.
Nein, ich möchte meine Rede zu Ende fĂŒhren. Ich habe Sie auch nicht unterbrochen. Wir können uns nachher unterhalten. â Bis zu 75 % der jugendlichen StraftĂ€ter werden ein- oder mehrmalig mit eher geringen Delikten strafanfĂ€llig und entwickeln sich spĂ€ter völlig unauffĂ€llig weiter. FĂŒr diese jungen Menschen ist KriminalitĂ€t nur eine Episode in ihrem Leben.
Bei ihnen hat sich das geltende Jugendstrafrecht bewĂ€hrt. Das Problem, meine Damen und Herren, bildet die andere kleine Gruppe von kriminellen Jugendlichen, bei denen die RĂŒckfallquote mit den bisherigen Instrumentarien nicht gesenkt werden kann und die eine echte Gefahr fĂŒr die Gesellschaft bedeuten.
Auch um des Opferschutzes willen sollte fĂŒr diesen gefĂ€hrlichen Personenkreis die Erhöhung der Jugendstrafe von zehn auf 15 Jahre und fĂŒr Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren das Strafrecht zur Anwendung kommen dĂŒrfen.
Jugendstraftaten lassen sich nur verhindern, wenn der TĂ€ter weiĂ, dass er entdeckt und auf dem FuĂe bestraft wird. Ohne selbstzufrieden zu sein, dĂŒrfen wir in Sachsen sagen, dass wir dabei auf einem guten Weg sind. Bundesweit stehen wir an dritter Stelle in der Dauer der Jugendstrafverfahren und auf dem zweiten Platz bei der Zahl der Verfahren pro Jugendrichter, nĂ€mlich 373. Im Bundesdurchschnitt sind es â man höre und staune â 552. In Rheinland-Pfalz kommen auf einen Jugendrichter fast doppelt so viele Strafverfahren wie in Sachsen. Wie gesagt, das ist kein Grund zur Selbstzufriedenheit, aber wir sind auf einem guten Weg.
Die Ende 2006 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift Junge IntensivtĂ€ter â unter Insidern als VwV JunI bekannt â mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung und fachĂŒbergreifenden Vernetzung wurde in den Staatsanwaltschaften Dresden und Zwickau als Pilotprojekt praktiziert und gilt seit Jahresbeginn sachsenweit.
Dennoch: Eine seriöse Evaluation der VwV JunI, wie sie der vorliegende Antrag von BĂNDNIS 90/DIE GRĂNEN fordert, dĂŒrfte aufgrund der relativ kurzen Laufzeit des Projektes schwierig sein. Aber die Antwort darauf möchte
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE ist zu sagen, dass er einschlieĂlich der BegrĂŒndung eine teilweise wörtliche Wiederholung ihres Antrages vom 20.10.2004 ist.
Dazu fand bereits am 9. Mai 2005 eine ausfĂŒhrliche Anhörung von Experten statt, deren Ergebnisse Eingang in die rechtspolitischen AktivitĂ€ten meiner Fraktion als auch in die Politik der Staatsregierung gefunden haben. Ihren Antrag, der uns zu einer substanziellen Ănderung unserer Rechtspolitik auffordert, bitte ich deshalb abzulehnen.
Sehr geehrte Frau PrĂ€sidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben schon hĂ€ufig die Situation erlebt, dass bundespolitische Debatten hier im Landtag gefĂŒhrt werden. Diesmal ist es wieder so weit.
Der hessische Landtagswahlkampf macht es möglich. Ich denke, dass sich die von Kollegen Koch in Hessen fahrlĂ€ssig vom Zaun gebrochene Debatte fĂŒr Stammtischdiskussionen sehr gut eignet, aber nicht zur Lösung der gesellschaftlichen Probleme im Bereich der JugendkriminalitĂ€t.
Ich kann eine gewisse Schadenfreude nicht verbergen, wenn ich sehe, dass Kollege Koch den Bogen wohl so weit ĂŒberspannt hat, dass er am Sonntag ernsthaft um seine Mehrheit fĂŒrchten muss.
Die nĂ€chste Wahl ist im Herbst 2009. Bis dahin arbeitet diese Koalition zuverlĂ€ssig weiter. Davon bin ich ĂŒberzeugt.
Herr Kollege, Sie haben gesagt, dass wir hier eine bundespolitische Debatte fĂŒhren. Können Sie zur Kenntnis nehmen, dass sich unser Antrag ausschlieĂlich auf zwei Projekte bezieht, die beide in Sachsen beheimatet sind?
Kommen wir zum Thema. FĂŒr meine Fraktion und auch fĂŒr die SPD als Partei steht fest: JugendkriminalitĂ€t muss genauso hart bekĂ€mpft werden wie ihre Ursachen, möglichst bevor es zu kriminellen Ăbergriffen kommt.
Gegen jugendliche GewalttĂ€ter bietet das Gesetz schon heute harte Möglichkeiten, um erzieherisch und strafrechtlich Gewalttaten Einhalt zu gebieten. Der Warnschussarrest zum Beispiel steht schon lange im Gesetz. Auch das Fahrverbot ist schon heute als Weisung nach Jugendgerichtsgesetz möglich. Ich bin der festen Ăberzeugung, dass die bereits jetzt bestehenden Möglichkeiten, kriminelle Taten junger Menschen zu bestrafen, ausreichend sind, meine sehr verehrten Damen und Herren.