Im Zusammenhang mit der Entscheidung der Mitteldeutschen Leasing (MDL) gegen das Urteil im Verfahren gegen die Industrie- und Immobilien-Leasing (IIL) in die nächste Instanz zu gehen, hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen über die Sitzung des Präsidialausschusses der Sächsischen Landesbank (SLB) am 24. Januar 2005 eine Presseinformation herausgegeben. In dieser Information unterstützt der Präsidialausschuss das Vorgehen des Vorstandes der MDL.
1. Welche Gründe gab es für den Präsidialausschuss, sich öffentlich zur Entscheidung des Vorstandes der MDL zu positionieren?
2. Wie bewertet die Staatsregierung das Verfahren, Urteil und die Weiterführung des Verfahrens im Hinblick auf die öffentliche Wahrnehmung der SLB?
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Anfrage des Abg. Sebastian Scheel wie folgt: Zu 1. Die öffentliche Positionierung war insbesondere deshalb geboten, um zu verdeutlichen, dass eine zum Teil in der Öffentlichkeit erfolgte Vorverurteilung der handelnden Personen mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht zu vereinbaren ist und daher nicht infrage kommt. Insoweit ist die Klärung der anhängigen Verfahren den Justizorganen vorbehalten.
Zu 2. Grundsätzlich ist zunächst anzumerken, dass Prozessparteien dieses zivilrechtlichen Verfahrens die IIL Industrieund Immobilien-Leasing GmbH (Klägerin) und die MDL AB (Beklagte) sind. Die Einlegung der Revision gegen das Urteil des OLG Dresden vom 11.01.2005 beim Bundesgerichtshof erfolgte durch die MDL AG. Die Entscheidungskompetenz liegt also bei der MDL AG.
Die Staatsregierung erwartet, dass durch die Revision eine einwandfreie rechtliche und abschließende Klärung erfolgen kann.
Im Zusammenhang mit der Entscheidung der Mitteldeutschen Leasing (MDL) gegen das Urteil im Verfahren gegen die Industrie- und Immobilien-Leasing (IIL) in die nächste Instanz zu gehen, hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen über die Sitzung des Präsidialausschusses der Sächsischen Landesbank (SLB) am 24. Januar 2005 eine Presseinformation herausgegeben. In dieser Information unterstützt der Präsidialausschuss das Vorgehen des Vorstandes der MDL.
2. Wie viele der Mitglieder des Präsidialausschusses, bestehend aus Herrn Staatsminister Metz und Herrn Landrat Czupalla, waren an der Sitzung persönlich anwesend?
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Anfrage des Abg. Sebastian Scheel wie folgt: Zu 1. Die Zuständigkeiten des Präsidialausschusses ergeben sich aus der Satzung der Landesbank Sachsen Girozentrale vom 07.01.1992. Nach § 12 der Satzung bereitet der Präsidialausschuss die Sitzungen des Verwaltungsrates vor. Er nimmt insbesondere im Falle der Übertragung durch den Verwaltungsrat die in § 7 Abs. 4 Nr. 8 der Satzung genannte Befugnis wahr. Nach dieser
Norm beschließt der Verwaltungsrat über die Bedingungen des Anstellungsvertrags mit den Mitgliedern und den stellvertretenden Mitgliedern des Vorstandes einschließlich der Tantieme. Diese Befugnis wurde dem Präsidialausschuss übertragen. Zu 2. Beide Mitglieder des Präsidialausschusses waren in der Sitzung am 24.01.2005 anwesend.
Frage Nr. 18 Abwasserzweckverband „Landwasser“ Am 1. April 2004 hatten die Gemeinden Eibau und Oderwitz sich an die Staatsregierung mit einem Antrag auf Bedarfszuweisung gewendet, um eine Minderung der im Zusammenhang mit dem Abwasserzweckverband „Landwasser“ entstandenen Schuldenlast zu erreichen. Eine Entscheidung steht bis heute aus. Fragen an die Staatsregierung: 1. Aus welchen Gründen war es innerhalb von über 10 Monaten nicht möglich, bezüglich dieses Antrages eine positive Entscheidung zu fällen bzw. wann ist mit dieser zu rechnen? 2. Aus welchen Gründen wurden im Haushalt des Freistaates im Jahr 2004 für Bedarfszuweisungen für in finanzielle Not geratene Kommunen vorgesehene Mittel nicht zum Beispiel für die Gemeinden Eibau und Oderwitz eingesetzt, sondern als Haushaltsreste in das Jahr 2005 übertragen?
Die Anfrage der Abg. Frau Bettina Simon beantworte ich namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung wie folgt: Zu 1. Die Anträge auf Bedarfszuweisungen der Gemeinden Eibau und Oderwitz gingen im Regierungspräsi
dium Dresden, nach erforderlicher Überarbeitung, am 13.07.2004 ein. Dem Staatsministerium der Finanzen wurden sie mit Vorlagebericht des Regierungspräsidiums Dresden vom 29.07.2004 übersandt. Die Bearbeitung verzögerte sich insbesondere dadurch, dass die Bürgermeister beider Gemeinden wiederholt Sachverhaltserläuterungen nachreichten. Der Beirat für den kommunalen Finanzausgleich konnte auf der Grundlage von § 34 Abs. 2 Nr. 2 FAG erst mit Schreiben vom 27.10.2004 angehört werden. Im Rahmen der Anhörung baten einzelne Beiratsmitglieder auf Initiative der antragstellenden Gemeinden um eine zusätzliche mündliche Erörterung, die auf der nächsten Sitzung im Dezember 2004 stattfinden konnte. Eine weitere Verzögerung bedingte die Klageerhebung des AZV gegen vergangene Konsolidierungshilfen, was weitere Prüfungen zu den Querverbindungen auf das Bedarfszuweisungsverfahren nach sich zog.
Das Regierungspräsidium Dresden wird in Kürze die Bescheide zu den Anträgen auf Bedarfszuweisungen der Gemeinden Eibau und Oderwitz erlassen. Die Anträge werden ablehnend beschieden.
Zu 2. Bedarfszuweisungen nach § 22 Satz 2 Nr. 1 FAG werden auf Antrag und unter Beachtung der Bestimmungen in Abschnitt I. A) der VwV Bedarfszuweisungen im Wege von Einzelfallentscheidungen gewährt. Sie werden nicht am Jahresende „ausgekehrt“. Nicht verbrauchte Mittel werden daher in der Regel in das folgende Jahr übertragen und stehen dort, sofern sie nicht bereits mit Bewilligungen gebunden sind, erneut für Bewilligungen für die gesetzlich bestimmten Zwecke zur Verfügung.
Die Fraktionen können zu diesem Antrag Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, PDS, NPD, FDP, die GRÜNEN; die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Tagtäglich, besonders an Wochenenden, erleben unsere Grenzgemeinden dieselben Szenen: Eine Autokolonne wälzt sich durch die zum Teil touristisch geprägten Orte, passiert die Grenze, bildet unverzüglich eine Schlange an den Tankstellen hinter der Grenze. Danach Tanken, ein kurzer Preisvergleich – zehn Euro gespart –, Essen in der nahe gelegenen Tankstelle, ein kurzer Abstecher zum internationalen Markt, eine Stange Zigaretten mitgenommen und flugs wieder nach Hause.
Die heimischen Tankstellen und die Einzelhändler auf der deutschen Seite warten vergeblich auf Kunden. Die
fiskalische Bilanz für Horst Metz und Hans Eichel: Tanken – keine Mineralölsteuer, keine Umsatzsteuer, keine Ökosteuer; Essen – keine Umsatzsteuer, keine Biersteuer; Zigaretten – keine Umsatzsteuer, keine Tabaksteuer. Die Steuerverluste summieren sich nach einer Studie der Uni Leipzig auf zirka eine Milliarde Euro im Jahr, auf Deutschland bezogen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Man darf unseren Menschen in den Grenzregionen dieses Verhalten nicht verübeln, im Gegenteil. Sie müssen teilweise mit jedem Cent rechnen und haben natürlich begriffen, dass Tanken im Ausland für sie zu großen Ersparnissen führt. Mit dem Wegfall der Zollkontrollen und damit verringerten Wartezeiten werden Tankfahrten ins benachbarte Ausland noch attraktiver. Die Ursachen dieser Entwicklung sind erst einmal hausgemacht – Stichwort Ökosteuer. Sicher tragen auch Ölpreiserhöhungen auf dem Weltmarkt, die Haltung der Ölkartelle und verschiedene Mineralölsteuersätze dazu bei. Wie dem auch sei, die Wirkungen für die Grenzregionen sind fatal.
Bundesweit sind tausend Tankstellen mit 5 000 Arbeitsplätzen in ihrer Existenz bedroht, ein Großteil davon in Sachsen. Nicht nur die Tankstellen im grenznahen Raum sind gefährdet, sondern teilweise auch die 30 oder 40 Kilometer entfernten Tankstationen. Existenzbedrohende Umsatzausfälle betreffen auch unsere Gastronomen, Einzelhändler, Bäcker und Fleischer. Kaufkraft wird nachhaltig abgezogen. Durch Hartz IV wird sie ohnehin geschwächt. Das trifft unsere strukturschwachen Grenzregionen besonders hart. Das sind Gebiete, die nicht unbedingt zu den Gewinnern der EU-Osterweiterung zu zählen sind. Obendrein führt das zu Steuerverlusten.
Meine Damen und Herren! Damit muss Schluss sein. Das sind wir den Menschen in unseren Grenzregionen einfach schuldig.
Wie kann unseren Bürgern in Grenznähe, den Tankstellenpächtern, den Autofahrern, den Gewerbetreibenden und Straßenanwohnern wirksam geholfen werden? Wir müssen Anreize für den Tanktourismus abbauen. Alles andere hilft uns nicht weiter. Hier ist vor allen Dingen die Bundesregierung gefordert. Denn die EU wird von allein natürlich nichts tun.
Eine Annäherung der Steuersätze auf europäischem Niveau ist ordnungspolitisch das auf der Hand liegende Mittel. Aber das kann ewig dauern. Schließlich werden den Beitrittsländern und – „sieh da, sieh da, Timotheus!“ – auch einigen alten Mitgliedsstaaten Übergangsregelungen bis zum 31.12.2012 gewährt. Selbst dann bleibt noch eine erhebliche Differenz zu fast allen anderen Ländern. Der Mindeststeuersatz für Benzin beträgt 359 Euro pro tausend Liter. Deutschland liegt bei 655 Euro pro tausend Liter, nur knapp geschlagen von den Niederlanden.
Bleibt daher nur der Weg einer Sonderregelung für die Grenzregionen. Die Italiener haben es vorexerziert. Die EU sanktionierte seit 2001 ein Chipkartenmodell in den norditalienischen Grenzregionen zur Schweiz und zu Slowenien. Danach erhalten Bewohner der Grenzregionen, deren Wagen dort angemeldet sind, Chipkarten. Das System funktioniert ohne größeren Mehraufwand, indem ein individueller Nachlass sofort beim Tankvorgang gewährt, von der Tankrechnung abgezogen und elektronisch einem Rechner des örtlichen Finanzamtes zugeleitet wird. Mit der Karte kann pro Monat nur eine bestimmte Menge Kraftstoff getankt werden, der dem durchschnittlichen Verbrauch einer Privatperson entspricht.
Es gibt mehrere geografische Tankzonen. Je weiter ein Gebiet von der Tankstelle entfernt ist, desto geringer ist die Ermäßigung.
Vor Einführung des Modells war der Tankstellenumsatz in Triest von 120 000 Kubikmeter auf 20 000 Kubikmeter zurückgegangen. Danach gewannen die Tankstationen binnen zwei Jahren ihren alten Umsatz zurück. Na bitte, werte Kolleginnen und Kollegen, es geht, wenn man nur
Stimmen Sie unserem Antrag zu! Die Menschen in unserem sächsischen Grenzland werden es Ihnen danken.