Ich kann Ihnen darüber hinaus einige Projekte nennen, die gescheitert sind, obwohl sie entgegen Ihrer Auffassung keine ÖPP-Projekte waren, und erinnere hier nur an den Berliner Flughafen. Sie sehen, es gibt gelungene und gescheiterte Projekte, unabhängig von der Organisationsform der Umsetzung.
Das wesentliche Kriterium bei der Überlegung, ob ein Vorhaben als ÖPP-Projekt umgesetzt werden soll, ist die finanzielle Seite. Ich muss Ihnen sicher nicht die Haushaltslage vor Augen führen, die ist uns allen klar. Ich muss Ihnen sicher auch nicht den Investitionsstau bei vielen öffentlichen Gebäuden aufzeigen. Daher halte ich es durchaus für sinnvoll, sich für die Umsetzung als ÖPP-Modell zu entscheiden, wenn sich nach ehrlicher Berechnung ein finanzieller Vorteil ergibt. So hat auch der Deutsche Bundestag in der 17. Wahlperiode entschieden, und ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „ÖPP-Modelle sollten dort ernsthaft in Betracht gezogen werden, wo sie wirtschaftlich sinnvoll sind und einen echten Mehrwehrt bringen. Dahinter muss das Ziel stehen, öffentliche Infrastrukturprojekte so effizient, so schnell, so qualitativ hochwertig und so kostengünstig wie möglich zur Verfügung zu stellen.“ So kann das Land, wie bei Unternehmen üblich und legitim, die Herstellungskosten über den gesamten Zeitraum des vereinbarten Betriebs abrechnen, statt wie sonst üblich über Haushaltsjahre. Natürlich muss der Vertrag wasserdicht und lückenlos formuliert sein, damit auch wirklich alle Kosten in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einbezogen werden können. Wenn es also bei Kostenersparnis oder zumindest Kostengleichheit möglich ist, das Vorhaben schon zu einem früheren Zeitpunkt umzusetzen und so den Nutzern schon früher wieder ein angenehmes Arbeitsumfeld herzustellen, warum nicht?
Wir können auch alle die Wut und die Kritik der Bürger verstehen, wenn öffentliche Bauvorhaben zeitlich und finanziell aus dem Ruder laufen, wie es beim Berliner Flughafen im Extrem der Fall ist. Ich kenne aber aus meinem beruflichen Hintergrund auch viele Privatleute, die den zuvor festgelegten Finanzierungsrahmen nicht einhalten können und eine teure Nachfinanzierung benötigen. Wenn man diese
Beträge dann hochrechnet auf die Summen eines öffentlichen Bauwerks, landen wir bei Teuerungsraten, die zu Recht für Ärger sorgen.
Doch was verursacht beim Bauen Preissteigerungen und Terminverzögerungen? Nun, der häufigste Fehler sind nachträgliche Planänderungen. Das ist bei nachträglichen Umplanungen im Einfamilienhaus so und bei öffentlichen Bauvorhaben nicht anders. Wenn jedoch von Beginn an eine vernünftige Bedarfsplanung erfolgt und sich ein guter Projektsteuerer gegen alle Umplanungswünsche und neuen Ideen durchsetzen kann, haben Sie einen großen Schritt in die richtige Richtung getan.
Dann ist ein öffentliches Bauvorhaben natürlich in der Regel ein Großprojekt mit deutlich längeren Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten als bei Einfamilienhäusern. Darin liegt ein weiterer Risikofaktor: Zeit. Preissteigerungen bei Rohstoffen, Änderungen in Normen und technologischen Standards, ja schon alleine die Witterung während der längeren Bauphase sind Risikofaktoren, die bei großen Bauvorhaben immer höher sind und regelmäßig Preissteigerungen erzeugen, gleich welcher Organisationsform, in der das Bauvorhaben durchgeführt wird.
Hier liegt ein Vorteil von ÖPP-Modellen, der gerade in Zukunft von zunehmender Bedeutung sein wird. In Zeiten extrem guter Ausgangslagen in allen Baugewerken sind Sie froh, wenn Sie an Ihrer Seite ein Unternehmen haben. Dieses hat deutlich mehr Möglichkeiten, schnell und auch kurzfristig entsprechende Fachfirmen einzusetzen, um nachfolgende Gewerke wie Sanitär und Elektrik durchzuführen. Sonst stellen Sie sich als öffentlicher Auftraggeber ganz hinten in die Schlange, da private Auftraggeber schnellere Zahlungsziele haben und hier nicht mit europaweiten Ausschreibungen konkurriert werden muss. So werden Sie sicher nicht schneller fertig.
Außerdem ist festzustellen, dass gerade Bauvorhaben im öffentlichen Auftrag, wie Universitätsbauten, ganz besonders anspruchsvolle Projekte mit individuellen Vorgaben an Planer und Projektsteuerer sind, zumal wenn es zusätzlich noch Hochhäuser und Versammlungsstätten sind. Schon in der Landesbauordnung des Saarlandes werden sie in § 2 Abs. 4 als Sonderbauten bezeichnet. Die Landesbauordnung zählt dazu in § 51 24 mögliche weitergehende Anforderungen auf. Hier braucht es Experten, die Erfahrungen in dem spezifischen Bereich vorweisen können. Hier liegt eben genau ein Vorteil darin, solche Sonderbauten als ÖPP-Modell durchzuführen. Sie bekommen durch die ausführenden Unternehmen Fachplaner dazu, die Sie in der Verwaltung nicht vorhalten können. Es gibt bei Sonderbauten deutlich mehr Beteiligte, als es ohnehin schon im öffentlichen Sektor gibt. Die müssen alle
an einem Strang ziehen, Zeitpläne erstellen und sich an Absprachen halten. Sie können mir glauben, es sind hier mehr Partner an einen Tisch zu bringen, als Sie Richtungen in Ihrer Partei haben.
Auch hier ist es gut, wenn auf der anderen Seite erfahrene Unternehmen sitzen, die geübt darin sind, zielgerichtet schrittweise am Vorhaben zu arbeiten und die nicht bei jeder Entscheidung an langwierige verwaltungsinterne Prozesse gebunden sind.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass bei Investitionen bei ÖPP-Projekten das private Unternehmen selbst ein hohes Interesse daran hat, ein nachhaltiges Gebäude zu errichten. Es wird auch alle notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen regelmäßig durchführen. Statt einer einfachen Gewährleistungsfrist von fünf Jahren muss das Gebäude im Falle des Betriebs durch den Investor mindestens so lange halten, wie die Vertragsdauer - in der Regel 30 Jahre - festgelegt wurde. Sie können sich vorstellen, dass dann jeder Investor stärker darauf achtet, die Qualitätsstandards hoch zu halten und statt möglichst billig möglichst haltbar und nachhaltig zu bauen.
Darin sieht übrigens auch der Bund der Steuerzahler in seinem aktuellen Magazin den großen Vorteil bei Projekten in Öffentlich-Privater Partnerschaft. Deshalb bin ich auch optimistisch, dass wir in Zukunft, sofern sich geeignete Projekte überhaupt aufzeigen, auch weitere positive Beispiele von Projekten in Öffentlich-Privater Partnerschaft im Saarland erleben werden. Die Bündelung der Kompetenzen in einem Ministerium, bei einem Minister, der es sich zu seiner Chefsache macht, die stärkere Personalisierung im juristischen Bereich, damit auch die Verträge von Anfang an wasserdicht geschlossen werden, und die bereits gesammelten Erfahrungen sind eine gute Ausgangslage, um zukünftig ÖPP-Projekte in zeitlichem und finanziellem Rahmen zu halten. Wenn es dann noch gelingt, mittelständische Unternehmen aus der Region in die Projekte einzubeziehen und nachhaltige Gebäude zu errichten, die nicht nur für uns, sondern auch für die nachfolgenden Generationen zeitlos und funktional dienlich sind, dann sind wir froh, hier und heute Ihrem Antrag nicht zugestimmt zu haben, sondern weiterhin die Türen für Projekte in Öffentlich-Privater Partnerschaft offen gehalten zu haben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor mehr als zehn Jahren - ein gutes Stück mehr als zehn Jahre - ist uns dieses System der ÖPP angepriesen worden und es wurde mit großem Enthusiasmus angenommen. Ich denke, es ist ganz gut, dass die Fraktion der Partei DIE LINKE heute einmal eine gewisse Bestandsaufnahme hier vorträgt. Frau Abgeordnete Spaniol hat das sehr gründlich getan. Natürlich wird man, wenn man etwas ändern will, nicht nur die guten Seiten herausstreichen, sondern man wird auch auf das Negative eingehen. Ich versuche einmal, von meiner Erinnerung ausgehend, das Ganze kurz zu bewerten.
Wie kam es zu dieser ÖPP? Früher hat man PPP gesagt, insofern stimmt auch der Spruch mit den „Pleiten, Pech und Pannen“, das ist ein schönes Wortspiel. Wie kam man dazu? Man kam dazu, weil die öffentlichen Haushalte erledigt waren, aber in der einen oder anderen Gemeinde oder Stadt oder in dem einen oder anderen Kreis ein wichtiger Bau notwendig war. Wir waren damals nach Hanau gefahren. Dort hat man ein neues Rathaus gebaut, man hat ein neues Kreistagsgebäude gebaut, aber man hat kein Geld dafür gehabt. Das war der Punkt: Man hat kein Geld gehabt, um ein wichtiges Bauwerk zu erstellen.
Nun hätte man hingehen können - das wäre der einfache Weg gewesen, den man bisher auch immer beschritten hatte - und hätte bei der Bank Geld aufnehmen können. Man hätte also weiter Schulden machen können. In der Situation sind aber Unternehmer und Unternehmerverbände gekommen und haben ihr System angeboten. Die haben gesagt: Ihr braucht euch um nichts zu kümmern. Ihr braucht auch kein Geld sofort zu bezahlen. Wir stellen euch das gewünschte Gebäude hin. Dann machen wir einen Plan. Ihr mietet dieses Gebäude, ihr zahlt monatlich, jährlich, wie auch immer, eure Miete. Nach einer gewissen Zeit - sagen wir mal, nach 25 Jahren - könnt ihr entscheiden, ob ihr das Gebäude kauft, ob ihr es uns überlasst oder ihr es weiter mietet. Das war das Grundsystem, die Grundidee.
Jeder, der ein bisschen nachgedacht hat, hat gleich gesehen, wo der Pferdefuß von der Geschichte war. Man ist nämlich davon ausgegangen - vermutlich zu Recht -, dass die öffentliche Hand nicht in der Lage ist, als Unternehmer aufzutreten, und schlecht wirtschaftet. Die Unternehmen haben sich praktisch vorgestellt und gesagt: Wir machen das, wir können das viel besser, wir haben die besseren Verbindungen - das wurde in dem Redebeitrag eben ja auch dargelegt -, die größeren Erfahrungen. Wir machen das um so viel billiger, ihr müsst nicht mehr bezahlen, als wenn ihr das selber machen würdet. - Man hat also praktisch der öffentlichen Hand unterstellt,
dass sie nicht wirtschaften kann. Die öffentliche Hand hat, indem sie einem solchen System zugestimmt hat, das praktisch amtlich bestätigt. Das ist der Fakt. In der Folgezeit haben sich die negativen Seiten des Systems gezeigt. Die sind von Frau Spaniol eben auch ausführlich genannt worden.
Jetzt ist die Frage: Soll man das pauschal verbieten? Können wir das überhaupt verbieten und wenn ja, sollen wir das? Da bin ich allerdings auch der Meinung, dass man es den in Frage kommenden Gebietskörperschaften selber überlassen muss, ob sie so ein System in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Ich würde es persönlich nicht in Anspruch nehmen. Ich hätte als staatliche Organisation schon den Anspruch und Ehrgeiz, auch kostengünstig wirtschaften zu können.
Hinzu kommt noch etwas, was hier noch gar nicht gesagt worden ist: Der Staat baut ja nicht selber. Da existiert im Prinzip sowieso schon eine Partnerschaft zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft! Wenn zum Beispiel der Regionalverband Saarbrücken eine Schule baut, baut er die ja nicht selber. Er macht den Plan, er beschließt es und beauftragt vielleicht einen Architekten für die weitere Planung. Dann überträgt er die Aufgabe an Bauunternehmer, vielleicht an einen Gesamtunternehmer oder an Einzelunternehmer. Er macht es nicht selber, es ist schon eine Partnerschaft da. Es ist nur nicht dieses System da.
Der langen Rede kurzer Sinn: Die AfD-Fraktion sieht diese Sache mit ÖPP auch sehr kritisch. Wir wollen aber nicht so weit gehen, das gänzlich zu verbieten. Wir denken, dass die einzelnen in Frage kommenden Gebietskörperschaften das selber entscheiden sollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt schon sehr viel über ÖPP gehört. Ich möchte vorwegschicken, dass vermutlich niemand in diesem Hause ÖPP als Allheilmittel betrachtet. Lassen Sie mich aber zunächst weil ich glaube, dass da etwas durcheinandergekommen ist - einen kleinen Blick auf die Entwicklung von ÖPP werfen.
In Artikel 20 unserer Verfassung - es muss doch ein bisschen juristisch hergehen - ist festgelegt: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Dieser Artikel normiert den sozialen Rechtsstaat des 20. Jahrhunderts. Da
muss man sich die Frage stellen, ob Öffentlich-Private Partnerschaften in diesem System überhaupt rechtskonform möglich sind oder ob sie, wie im Antrag der DIE LINKE gefordert, generell verboten werden müssen.
Im liberalen Rechtsstaat des 19. Jahrhunderts, meine Damen und Herren, war die Verwaltung weitgehend auf die Gewährleistung von Sicherheit, Recht und Ordnung beschränkt. Im sozialen Rechtsstaat des 20. Jahrhunderts hat sich das gewandelt. Da führten gesellschaftliche und soziale Veränderungen bedingt durch Industrialisierung, durch Technisierung zu verstärkten sozialen Aktivitäten des Staates und damit auch zur Entwicklung einer Leistungsverwaltung. Zentrales Element dieser Leistungsverwaltung ist die Daseinsvorsorge, die wir alle kennen. Sie wurde damals definiert dahingehend, dass der Staat die Aufgabe hat, die für ein sinnvolles menschliches Dasein notwendigen Güter und Leistungen bereitzustellen.
Heute sind wir im Zeitalter der Digitalisierung, der Technologisierung, und da sind auch die Bereiche der Daseinsvorsorge entsprechend weiterzuentwickeln und anzupassen. Öffentliche Daseinsvorsorge für die Saarländerinnen und Saarländer zu gewährleisten, das ist unser Anspruch und unsere Verantwortung in diesem Hause. Überall im Lande sollen die Menschen ein gutes Lebensumfeld haben zum Wohnen, zum Leben, zum Arbeiten. Wir wollen auch, dass die Menschen in allen Bereichen gut versorgt sind, mit Energie und Wasser, mit Krankenund Pflegeeinrichtungen, mit Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Breitband und Telekommunikation. Auch eine wissenschaftliche Einrichtung wie die Universität gehört hier dazu. Alle diese Bereiche betreffen Allgemeingüter, an deren Erhaltung und Sicherung ein besonderes allgemeines Interesse besteht, das zu wahren der Staat verpflichtet ist.
Dieses Interesse darf und wird unter unserer Verantwortung der Staat auch niemals aus den Händen geben. Deshalb stellt sich die Frage, ob dieser EinSatz-Antrag der LINKEN damit per se schon richtig ist und ob er dieser Verantwortung, die der Staat zu tragen hat, auch gerecht wird. Ich sage dazu ganz klar: Nein, das wird er nicht! Ich will Ihnen das auch begründen.
Das Sozialstaatsprinzip, das wie gesagt die Pflicht zur Daseinsvorsorge begründet, steht einer Privatisierung von Infrastrukturleistungen grundsätzlich nicht entgegen. Es regelt, was der Staat gewährleisten muss, nicht, wie er es zu gewährleisten hat. Öffentlich-Private Partnerschaften sind eben keine Erfindung der Moderne. Sie wurden auch nicht vor zehn Jahren erfunden. Es gibt sie bereits seit Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert.
Sinn und Zweck solcher Partnerschaften ist es, dass öffentliche und private Partner gemeinsam Chancen und Risiken langfristig angelegter Infrastrukturprojekte tragen. Dabei darf es aber niemals zu einer echten Privatisierung kommen. Der Staat muss auch im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft jederzeit die Kontrolle über und die Verantwortung für die Erfüllung seiner Aufgaben behalten. Das ist in der Vergangenheit zugegebenermaßen nicht immer gelungen. Auch die Kollegin Gillen hat schon darauf hingewiesen. Wir haben vom Erfahrungsbericht der Landesrechnungshöfe und des Bundesrechnungshofes gehört. Dort werden in der Tat viele Mängel aufgezeigt. Aber dort wird auch aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen Öffentlich-Private Partnerschaften gelingen und zu einem Erfolg führen können.
Aus den Misserfolgen der Vergangenheit müssen und werden wir die Lehren ziehen. Auch das muss hier gesagt werden, es darf nicht verschwiegen werden: In unserem Land ist der Bau des Zentralgebäudes der HTW im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft nicht gelungen. Enorme Kostensteigerungen und mehrjährige Verzögerungen waren die Folge. Das hat auch der Landesrechnungshof zu Recht kritisiert. Fehleinschätzungen und falsche Entscheidungen haben dazu geführt, dass die Öffentlichkeit auch ÖPP-Projekten zunehmend kritisch gegenübersteht.
Diese Kritik ist berechtigt. Deshalb möchte ich hier zwei Dinge klarstellen. Erstens. Im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften darf es niemals zum Ausverkauf von öffentlicher Infrastruktur kommen. Einer solchen schleichenden Privatisierung werden wir niemals zustimmen.
Zweitens. Die Daseinsvorsorge ist und bleibt in der Verantwortung des Staates und ist auch seiner Kontrolle unterworfen. Meine Damen und Herren, nicht dem Ob, sondern dem Wie muss sich staatliches Handeln unterwerfen, um für die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft ein Umfeld zu erhalten, das ein gutes Leben ermöglicht. ÖPP ist in seinen Ausgestaltungsmöglichkeiten sehr vielfältig. Deshalb gibt es auch keine Generaldefinition für ÖPP, sondern es gibt ganz viele Vertrags- und Gestaltungsmöglichkeiten.
Ich möchte deshalb ÖPP einmal kurz zusammenfassen. Es ist eigentlich nichts anderes als eine vertraglich geregelte Zweckgemeinschaft, eben ein Organisationsmodell. ÖPP ist kein Finanzierungsmodell, sondern ein Organisationsmodell, das arbeitsteilig regeln soll, dass ein Privater die Verantwortung für die effiziente Erstellung einer Leistung trägt und die öffentliche Hand dafür sorgt, dass die Interessen des Gemeinwohls verfolgt werden.
Um das zu gewährleisten, müssen gewisse Voraussetzungen in Zukunft zwingend beachtet werden, die die Rechnungshöfe übereinstimmend formuliert haben. Es sind sehr viele Voraussetzungen, von denen ich Ihnen hier zwei nennen darf, die in meinen Augen sehr wichtig sind. Die erste Voraussetzung ist, dass auch bei ÖPP-Projekten die Grundsätze der Haushaltsklarheit und der Haushaltswahrheit gelten müssen. Das bedeutet, dass Projekte, die sich die öffentliche Hand nicht bei herkömmlicher Beschaffung leisten kann, Frau Spaniol hat es schon gesagt, auch nicht alternativ im Rahmen von ÖPP finanziert werden können. Das bedeutet aber auch - und das ist mir ganz wichtig -, dass Verträge und Projekte, in denen ein Finanzierungsrisiko begründet wird, das über das gewöhnliche Risiko hinausgeht, dem Steuerzahler nicht zugemutet werden dürfen.
Frau Gillen hat es meiner Meinung nach sehr richtig herausgearbeitet, als sie gesagt hat, dass durchaus auch finanzielle Vorteile entstehen können und dass das finanzielle Risiko nicht über dem von konventionellen Beschaffungsvarianten liegt. Genau in diesem Fall wäre eine Öffentlich-Private Partnerschaft auch für die öffentliche Hand eine sehr vorteilhafte Variante. Das finanzielle Volumen von ÖPP-Projekten kann in den Haushalten auch transparent und nachvollziehbar dargestellt werden. Man könnte das zum Beispiel machen, indem man den Haushaltsgesetzen eine Liste über ÖPP-Vorhaben beifügt. Transparenz in diesem Umfang zu gewährleisten, unterstützt die Haushaltsklarheit und schränkt den Bieterwettbewerb nicht ein. Das ist ja oft eine Sorge, die Unternehmen haben, wenn Verträge veröffentlicht werden. Das haben auch die Landesrechnungshöfe so gesagt und es ist in vielen Studien zur Sprache gebracht worden, dass der Bieterwettbewerb dann eingeschränkt wird.
Eine zweite wichtige Voraussetzung von ÖPP-Projekten ist, dass eine exakte Bedarfsermittlung erfolgt. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit und liegt eigentlich auch auf der Hand, doch es ist nicht selbstverständlich und deshalb sind in der Praxis auch viele Projekte fehlgeschlagen. Es muss nämlich genau hingeschaut werden, wo ein konkreter Investitionsbedarf des Staates besteht. Ein solcher Bedarf kann ja nicht nur dann angenommen werden, wenn es sich um originär staatliche Aufgaben handelt. Es geht hier aber um originär staatliche Aufgaben der Daseinsvorsorge und um die Umsetzung dieser politischen Verantwortung. Und dieser Bedarf muss in jedem einzelnen Projekt ermittelt werden. Das ist deshalb so wichtig, weil wir alle hier im Haus als politisch Verantwortliche gewährleisten wollen und müssen, dass unsere Investitionen für die Zukunft der Menschen in diesem Land einen direkten und unmittelbaren Mehrwert haben. Infrastrukturmaßnahmen in die Wege zu leiten, bei einer hohen Komplexität der Vertragsgestaltungen, und zwar
egal ob im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften oder im Rahmen von konventionellen Beschaffungsvarianten, ist und bleibt eine große Herausforderung. Dabei schließen sich die Wirtschaftlichkeit und die Gewährleistung der Daseinsvorsorge nicht aus.
Es ist unsere Aufgabe, für die Menschen in unserem Land den besten Weg zu finden, Investitionen für ein gutes Lebensumfeld zielgerichtet und mit hoher Kompetenz zu tätigen. Wir haben in unserem Koalitionsvertrag die Investitionsoffensive Saar festgeschrieben: Investitionen zur weiteren erfolgreichen Gestaltung des wirtschaftlichen Strukturwandels, Investitionen in Hochschulen, Krankenhäuser, Bildungsinfrastruktur, Investitionen auch in die kommunale Infrastruktur. Für die Menschen im Land werden damit attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen geschaffen und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Bundesländern vorangetrieben.
Meine Damen und Herren, welcher Weg dabei richtig ist und zum Erfolg führt, muss in Zukunft bei jeder Maßnahme gewissenhaft und akribisch geprüft werden. Ganz klar noch einmal: Eine Privatisierung der Daseinsvorsorge wird es mit uns nicht geben. Die Herausforderungen der Zukunft werden wir aber auch nicht mit einer „Ausschließeritis“ meistern, wie im Antrag der Linken gefordert, sondern nur durch eine kompetente und sachliche, am Wohl unseres Landes und seiner Menschen orientierten Prüfung aller zur Verfügung stehenden Investitionsmöglichkeiten. Dazu gehören auf der einen Seite die Öffentlich-Privaten Partnerschaften, auf der anderen Seite die konventionellen Beschaffungsvarianten. Dabei nehmen wir auch den Mittelstand in den Blick, der hier auch seinen Beitrag leisten soll. Wenn wir das in ausreichender Art und Weise abwägen und in einen Prozess für das Wohl unseres Landes einbringen können, für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die Unternehmen im Land, dann haben wir gute Arbeit geleistet. Ich bin sicher, es wird uns in den nächsten Jahren gelingen, unsere Investitionsoffensive, die wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, zu gestalten und voranzutreiben. - Vielen Dank.