Meine Damen und Herren, das Gesetz zur elektronischen Verwaltung kommt genau zur rechten Zeit. Es ist gut, dass die Landesregierung diese Gesetzesinitiative an den Beginn der Legislaturperiode stellt und den Entwurf im August im Landtag eingebracht hat. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich der Landesregierung und im Speziellen dem federführenden Ministerium. Auch wir im Parlament haben uns, wie schon der Berichterstatter angesprochen hat, sogleich an die Arbeit gemacht. Und das parallel zu den Haushaltsberatungen im Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen. Denn eingedenk der Bedeutung des Gesetzes ist auch uns ein möglichst rasches Inkrafttreten besonders wichtig.
Wir haben die Anhörung im Ausschuss breit aufgestellt und Bedenken ebenso diskutiert wie Chancen und neue Ideen für ein erfolgreiches E-GovernmentGesetz. Die Anhörung hat auch gezeigt, dass Bedenken und konstruktive Verbesserungsvorschläge zwar wichtig sind, dass aber entscheidend ist, anzufangen, den ersten Schritt zu machen und eigene Erfahrungen, bezogen auf das Saarland, zu sammeln.
Es hat sich auch gezeigt, dass wir im bundesweiten Vergleich im Geleitzug der Bundesländer ganz vorne mit dabei sind. Dabei gehen wir wie sonst nur Mecklenburg-Vorpommern den Weg zusammen mit den Kommunen. Die meisten Kontakte hat der Bürger mit den Städten und Gemeinden und den Gemeindeverbänden vor Ort. Hier wird es sich also am meisten entscheiden, ob das Gesetz zur elektronischen Verwaltung ein Erfolg wird und den Zugang zum Bürger findet.
Umstritten war, das wurde eben angesprochen, wann das Gesetz für die Kommunen in Kraft treten wird. In Anbetracht der Tatsache, dass wir im bundesweiten Vergleich am weitesten gehen und die Kommunen ebenfalls zu E-Government verpflichten, haben wir uns als Koalitionsfraktionen entschieden, den gefundenen Kompromiss zwischen Land und Kommunen aufrechtzuerhalten. Daher tritt das Gesetz für die Kommunen wie geplant erst zwei Jahre später in Kraft. Um aber gleichzeitig deutlich zu machen, dass wir es ernst meinen, führen wir die elektronische Akte für alle Behörden zum 01. Januar 2025 verbindlich ein. Die E-Akte wird Medienbrüche beseitigen und die heute auf verschiedenen E-MailKonten, Speicherplätzen und Papier verteilten Dokumente zusammenführen. Wir geben den Kommunen beim Start mehr Vorlauf. Es bleibt also Planungsund Umsetzungszeit, bis alle Verwaltungsebenen die Chancen der digitalen Verwaltung für sich selbst,
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bauen das digitale Rathaus zusammen mit den Kommunen. Wir setzen auch bei diesem wichtigen Zukunftsgesetz für unser Bundesland auf den saarländischen Weg. Diesen Weg werden wir bei der elektronischen Verwaltung gemeinsam erfolgreich gehen. Daher ist es auch richtig, dass das zuständige Entscheidungsgremium, der in § 19 festgehaltene IT-Kooperationsrat als zentrales Gremium der E-Government-Initiative, den saarländischen Weg abbilden wird. Dem ITKooperationsrat werden Vertreter der Landesregierung ebenso angehören wie Vertreter des Landkreistages und des Saarländischen Städte- und Gemeindetages.
Zum Erfolgsmodell des saarländischen Weges gehören allen voran die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung. Wir haben einen hervorragenden und erstklassigen öffentlichen Dienst, der insbesondere im Saarland in den letzten Jahren große Herausforderungen und Anstrengungen erfolgreich meisterte und immer noch meistert. Auch die Gestaltung des digitalen Wandels wird zweifelsfrei zu Veränderungen führen. Es liegt in der Verantwortung der öffentlichen Hand, bei den bevorstehenden digitalen Veränderungsprozessen ihrer Vorbildfunktion durch Beteiligung der Beschäftigten gerecht zu werden. Daher wird der digitale Wandel der saarländischen Verwaltung im Zusammenwirken mit den Beschäftigen gestaltet werden.
Mitarbeiterbeteiligung ist ein Erfolgsmodell. Darauf setzen wir auch bei der Digitalisierungsoffensive, einem zentralen Zukunftsprojekt für ein modernes Saarland. Deshalb werden dem IT-Kooperationsrat als zentralem Entscheidungsgremium auch die Vertreter der Beschäftigten angehören. Das war uns als Koalitionsfraktionen besonders wichtig. Sie werden von Anfang an mit einbezogen. Außerdem wird die Regierung dem Parlament regelmäßig über die Folgen der Digitalisierung für die Beschäftigten Bericht erstatten.
Die Digitalisierungsoffensive ist eine große Chance für eine moderne, attraktive und arbeitnehmerorientierte öffentliche Verwaltung. Home-Office, Arbeiten von zuhause aus, eine flexiblere und familienfreundlichere Gestaltung des eigenen Alltags wird dadurch für die Beschäftigten möglich. Insbesondere in einer schnelllebigen und von digitaler Veränderung geprägten Zeit ist der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer, aber auch der Freiraum für die eigene Familie von besonders hoher Bedeutung. Das bedeutet dann auch, dass Telearbeit und ständige Stand-by-Verfügbarkeit nicht zur Zerstückelung der eigenen Freizeit führen dürfen. Nur gesunde und motivierte Beschäftigte in einem ihnen förderlichen Arbeitsumfeld können ihre Potenziale voll entfalten.
Das Gesetz wird also auch dafür sorgen, dass mehr Arbeitssouveränität für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich wird.
Wer heute den Grundstein für ein neues Gebäude legt, der baut barrierefrei. Das tun wir auch im „Digitalen Rathaus Saarland“. Der Abänderungsantrag der CDU- und SPD-Landtagsfraktionen regelt daher klar, dass bei der Gestaltung der elektronischen Verwaltung von Anfang an Barrierefreiheit gewährleistet ist. Wem heute der Weg ins Rathaus versperrt ist, zum Beispiel aufgrund fehlender Mobilität oder persönlicher Einschränkungen, dem öffnen wir mit unserem Gesetz und den damit verbundenen technischen und elektronischen Möglichkeiten die Türen.
Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig im Internet unterwegs und daher besonders auf die spezielle Aufbereitung der Web-Angebote angewiesen, damit sie möglichst umfassend an der digitalen Welt teilhaben können. Diesen Menschen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ermöglichen wir Teilhabe und aktive Teilnahme. Von Anfang an machen wir es richtig. Eine spätere Nachrüstung wäre mit höheren Kosten verbunden und würde zuvor weite Teile der Bevölkerung ausschließen. Barrierefreiheit gilt vom ersten Tag an. Auch das gehört zu einer modernen und bürgernahen Verwaltung.
Wir können zusammenfassend feststellen, dass die Digitalisierung viele Chancen schafft, für die Bürger, die sich Zeit, Anträge und Behördengänge sparen, für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Saarland sowie die Unternehmerinnen und Unternehmer, die von einer modernen Verwaltung mit kurzen Wegen und schnellen Entscheidungen profitieren, aber auch für die öffentliche Verwaltung, das Land und die Kommunen selbst, weil Abläufe effizienter gestaltet und Haushalte entlastet werden, und schließlich auch für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst selbst, die von den neuen Möglichkeiten einer frei bestimmten und flexiblen Arbeitsgestaltung profitieren können.
Meine Damen und Herren, wo sich Wertschöpfungsprozesse ebenso digitalisieren wie der Alltag der Bürgerinnen und Bürger, dort ist der Staat gefordert, diese Entwicklung mitzugestalten und sie zur Steigerung sowohl der Lebensqualität als auch der Wirtschaftskraft zu nutzen. Mit der Breitbandinitiative, die aktuell läuft, werden wir bis Ende 2018 einen flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes mit 50 Mbit/s geschafft haben. Das heißt, bis Ende 2018 wird sozusagen die Autobahn zum digitalen Rathaus Saarland flächendeckend gebaut sein. Heute folgt der nächste Schritt.
gitalisierung ist Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit des Staates und die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. (…) Den Willen für diese mutigen Entscheidungen und eine entschlossene Umsetzung muss jedoch die Politik aufbringen und zwar jetzt!“ Das hat die Landesregierung mit der Einbringung des Gesetzes getan. Das tun wir heute mit der Verabschiedung der Änderungsanträge und der Verabschiedung des Gesetzes. Wir schaffen einen ebenso modernen wie soliden Rechtsrahmen und geben dem Saarland damit eine zuverlässige und stabile EGovernment-Infrastruktur. Kurzum: Wir machen heute einen großen Schritt zu einem innovativen und starken Staat, der die Potenziale und die Chancen der Digitalisierung beherzt anpackt. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung. - Vielen Dank.
Ich knüpfe an meine Ausführungen bei der Ersten Lesung dieses Gesetzes an und fasse zusammen. Zunächst einmal ist die AfD-Fraktion uneingeschränkt für eine Modernisierung der Verwaltung und nicht nur der Verwaltung, sondern insgesamt für eine Modernisierung. Zweitens hält die AfD-Fraktion am Konnexitätsprinzip fest, das heißt, wer bestellt, bezahlt. In diesem Fall hat der Bund bestellt und das Land auch, aber am Schluss müssen die Gemeinden bezahlen. Zum Dritten. In dieser Zeit, in der erst acht Bundesländer ein entsprechendes Gesetz verabschiedet haben, ein Bundesland schon eine Novelle eingebracht hat und die anderen noch warten, wäre es für uns auch ganz gut, wenn wir noch die Erfahrungen der anderen in unsere Überlegungen einfließen lassen könnten.
Es hat eine Anhörung stattgefunden. Ich muss sagen, dass das sehr interessant war. Nicht so schön war es, dass von etwa 50 geladenen Institutionen sich nur weniger als ein halbes Dutzend die Mühe gemacht hat, eine Bewertung abzugeben. Aber von den wenigen, die da waren, konnte man schon einen Einblick in der Praxis gewinnen. Insbesondere hat mich der Vertreter aus der Stadt Witten beeindruckt, wo man schon eine längere Erfahrung hat. Ich muss sagen, der Vertreter hat fast alle meine Vorbehalte bestätigt. Das wurde auch von niemandem in der Runde bestritten.
Ja, anfangen sage ich auch. Ich sage auch: anfangen. Er hat aber gesagt, man soll dort anfangen, wo es ganz leicht ist, sodass die Angehörigen der Behörden jemanden finden, der das macht, der nachher auf seine Erfolge hinweisen kann und die anderen ermutigt, es ihm nachzumachen. Er hat also nicht gesagt, man soll jetzt gleich ein Gesetz machen und alle Leute zwingen, die sich sowieso nicht zwingen lassen. Er hat vielmehr gesagt, man muss anfangen - der Ansicht bin ich auch -, aber man muss dort anfangen, wo es leicht geht. Das hat er mehrere Male gesagt.
Er hat auch gesagt, dass selbstverständlich kein Papier gespart wird. Es wird ja immer gesagt, dann geht es papierlos, man kann Papier sparen. Er hat darauf hingewiesen, dass der Papierverbrauch steigt. Überall wurde genickt, ja, er steigt. Meine persönliche Erfahrung ist es auch. Ich war lange genug in der Regionalversammlung. Dort haben wir die gleichen Bestrebungen und Probleme gehabt. Das zum einen.
Er hat außerdem darauf hingewiesen - da ist ihm auch nicht widersprochen worden -, dass es nicht billig sein wird, es wird teuer sein. Das ist ja in Ordnung. Wenn ich etwas Neues und Besseres machen will, dann wird es in der Regel etwas kosten. Er hat folgendes Beispiel gebracht. Wenn eine Gemeinde das einführt und die notwendige Hardware und Software anschafft, dann sind die heute modern, aber in drei oder vier Jahren nicht mehr; man müsste die ganze Ausstattung dann neu anschaffen. In den Betrieben geschieht das so. Dort wird immer geschaut, dass man konkurrenzfähig bleibt. Man wird ständig neu anschaffen. In den Gebietskörperschaften ist es nach meiner Erfahrung etwas schwieriger. Man muss immer einen Anlauf nehmen und wenn es gar nicht mehr geht, dann wird es irgendwann einmal gemacht. Aber wenn man es wirklich so macht, wie es gemacht werden sollte, ist es sehr teuer.
Wer bezahlt es? Bezüglich des Gesetzes ist es so, dass der Bund das Gesetz gemacht hat. Wir machen ein Ausführungsgesetz. Am Schluss sind die Gemeinden davon betroffen. Das ist nicht überall in Deutschland so. Es ist eben angeführt worden, dass es durchaus Länder gibt, die die Gemeinden außen vor lassen. Wir machen das nicht. Das heißt, bei uns schlägt das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ voll durch, indem es missachtet wird.
Ich will das jetzt nicht länger ausdehnen. Es ist vieles gesagt worden. Ich habe auch bei der Ersten Lesung unsere Überlegungen vorgebracht. Unserer Ansicht nach wäre es besser, anstatt eines Gesetzes den betroffenen Gebietsverbänden Handreichungen zu geben und ihnen bei der Umsetzung der sicherlich guten Gedanken zu helfen, die dem Gesetz zugrunde liegen. Dass dieser Prozess schon eingesetzt hat, sehen wir daran, dass wir schon
einen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien haben. Das zeigt ja, dass man da noch nicht abschließend zu einer Meinung gekommen ist.
Unser Vorschlag ist nach wie vor: Bitte kein Gesetz, sondern Empfehlungen an die betroffenen Gebietsverbände. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der ersten Debatte über das E-Government-Gesetz am 30. August dieses Jahres schloss ich mit den Worten: „Ich bitte Sie, diesem Gesetz in Erster Lesung zuzustimmen und die Überweisung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen vorzunehmen. Ich freue mich auf die rege Diskussion.“
Heute kann ich Ihnen sagen: Wer nicht an der Anhörung im Haushaltsausschuss teilgenommen hat, hat etwas versäumt.
Nicht nur physisch; ich stimme Ihnen zu, Kollege Hans. - Es gab wirklich spannende und interessante Diskussionen. Ich glaube, die meisten von uns haben sich vorhin gefragt, ob sie in einer anderen Anhörung waren als der Vorsitzende der AfD-Fraktion. Wir hatten uns fraktionsübergreifend darauf geeinigt, bei diesen Anhörungen mal nicht den üblichen Weg zu gehen, sondern zweigeteilt vorzugehen. Wir haben uns darauf verständigt, den Vormittag der Anhörung zum Gesetzestext zu widmen und uns am Nachmittag darüber hinausgehend Leute aus der Praxis anzuhören und einen Blick in die Zukunft und die Praxis der elektronischen Verwaltung zu riskieren.
Dabei wurde klar, dass die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie unsere Welt in rasender Geschwindigkeit verändert. Das gilt für die Produktion, das gilt für unser aller Privatleben, das gilt aber selbstverständlich auch und gerade für die öffentliche Verwaltung. In diesem Prozess stecken enorme Chancen, aber auch Risiken und Gefahren. Wir sind als Gesetzgeber aufgerufen, uns mit diesem Thema auseinanderzusetzen, die Chancen zu nutzen, aber auch die Gefahren zu begrenzen. Wir brauchen also Rahmenbedingungen für die elektronische Verwaltung. Wir brauchen Mindeststandards, Mindestanforderungen, Datensicherheit und eine Vereinheitlichung von Systemen. Diese Rahmenbedingungen setzt das heute vorgelegte
Gesetz, auch und gerade durch den einstimmig vom Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrag, der ein Ausdruck dafür ist, dass wir Anhörungen ernst nehmen.
Ich sagte es schon: Dieser Abänderungsantrag wurde vom Ausschuss einstimmig angenommen. Allerdings hat sich die AfD-Landtagsfraktion dabei enthalten, da deren Fraktionsvorsitzender die Auffassung vertrat, dass es keiner gesetzlichen Regelung bedürfe. Vielmehr sollten den Kommunen entsprechende Empfehlungen über die digitalen Informations- und Kommunikationstechniken an die Hand gegeben werden, das hat er eben ja auch noch einmal wiederholt. Wir sind hier aber kein Empfehlungskomitee, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind ein Gesetzgebungsorgan.
Es geht auch nicht um Empfehlungen für die Kommunen, sondern es geht um für Land und Kommunen geltende, und zwar verbindlich geltende, Rechts- und Rahmenbedingungen der elektronischen Verwaltung, um nicht mehr und nicht weniger.
Uns war und ist besonders wichtig, dass die Behörden bei der Einführung der elektronischen Verwaltung von Anfang an Barrierefreiheit gewährleisten sollen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen durch die elektronische Verwaltung sogenannte Behördengänge eben gerade nicht mehr zu Fuß erledigen müssen, sondern es soll einfacher und schneller zuhause am Rechner erledigt werden, ohne dass man sich dafür einen Tag Urlaub nehmen muss. Von dieser Möglichkeit dürfen gerade Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Beispiele für Barrierefreiheit wären, dass es für Sehbehinderte möglich ist, sich den Text vorlesen zu lassen oder dass die Webseiten in einfacher Sprache abgefasst sind. Nicht dass jemand meint, der Rollifahrer muss ins Rathaus gelangen können, um dort an einen Rechner zu kommen. Das ist damit nicht gemeint.
Die elektronische Verwaltung wird aber auch Auswirkungen auf die Beschäftigten im öffentlichen Dienst und ihre Arbeit haben. Um hier frühzeitig die Arbeitnehmervertretungen einzubeziehen, haben wir im Abänderungsantrag beschlossen, dass zwei Beschäftigtenvertreter mit beratender Stimme dem ITKooperationsrat angehören sollen. Der bisher so erfolgreich beschrittene „saarländische Weg“ soll nicht nur für die Arbeit mit Papierakten, sondern auch mit elektronischen Akten gelten.