Protocol of the Session on October 24, 2017

Ich habe bereits vor einigen Jahren manipulationssichere elektronische Kassen gefordert. Meine Initiative war erfolgreich. Ab 2020 müssen deutschlandweit elektronische Kassen mit einer manipulationssi

cheren Software ausgestattet werden. Das ist ein konkreter Beitrag dafür, dass der Staat die ihm zustehenden Steuereinnahmen erhält. Meine Damen und Herren, das ist ein konkreter saarländischer Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ein weiteres Thema in diesem Zusammenhang ist die internationale Steuergestaltung. Es ist ungerecht, wenn der Handwerker vor Ort oder der Bäcker um die Ecke hier ihre Steuern zahlen, große Konzerne aber nicht. Wir müssen es multinationalen Konzernen schwerer machen, Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern. Gewinne, die in Deutschland erzielt werden, müssen auch in Deutschland versteuert werden. Deshalb unterstützen wir den Bundesfinanzminister bei seinem Einsatz auf europäischer und internationaler Ebene, diese Gewinnverlagerungen einzuschränken.

Gerade global, im Internet agierende Unternehmen sind oft ein Problem. Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass sich die Staaten Europas von diesen multinationalen Konzernen gegeneinander ausspielen lassen. Hier hilft der Druck der EU-Kommission. Steuergerechtigkeit können wir bei diesem Thema letztlich nur über Gemeinsamkeit in der EU durchsetzen.

Alle diese Maßnahmen dienen der Steuergerechtigkeit. Im Interesse aller verbessern sie aber auch die Steuereinnahmen für den Staat. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuergestaltung, Steuerpolitik auf Bundesebene und die Entwicklung der Steuereinnahmen insgesamt sind Faktoren, die auf unseren Landeshaushalt zurückwirken, genau wie die Bevölkerungsentwicklung.

Es gibt ein weiteres Thema, das als äußerer Faktor und Rahmenbedingung auf unseren Haushalt einwirkt. Das ist die Entwicklung der Zinsen. Schuldenstand und Zinsausgaben sind für das Saarland ein besonderes, aber auch ein beherrschbares Risiko. Wir nehmen es ernst, aber es gibt keinen Grund, es zu dramatisieren, weil wir vorausschauend handeln und weil wir professionell und weitsichtig mit den Zinsausgaben umgehen. Das aktuelle Zinsniveau ist immer noch deutlich niedriger als die Durchschnittsverzinsung unserer Altschulden. Wir können also nach wie vor günstig umschulden und so unsere Zinsausgaben reduzieren. Diesen Zusammenhang kennt jeder, der schon einmal ein Haus gebaut hat.

Wir warten die weitere Entwicklung aber nicht einfach passiv ab. Wir schließen seit einiger Zeit vor allem Kreditverträge mit langen Laufzeiten ab. Wir haben in den letzten Jahren die Kreditlaufzeiten verdoppelt. Wir sichern uns so für einen beachtlichen Teil unserer Schulden langfristig extrem niedrige Zinsen. Jetzt gehen wir bei der Zinssicherung noch einen Schritt weiter: Wir wollen das niedrige Zinsni

(Minister Toscani)

veau in noch größerem Umfang absichern. Das geht mit Zinsvereinbarungen für künftige Kreditverträge. Das sind sogenannte Forward-Swaps.

Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Wir können heute schon festlegen, dass wir für ein Darlehen, das wir im Jahr 2020 mit einer Laufzeit von 20 Jahren aufnehmen, einen verhältnismäßig niedrigen Zinssatz für die gesamte Laufzeit zahlen. Aktuell liegen diese Zinssätze für 20 Jahre bei 1,8 bis 1,9 Prozent. Um bei diesem Beispiel zu bleiben. Das gibt uns Planungssicherheit bis in das Jahr 2040. Dieses Instrument wollen wir zunächst für etwa 10 Prozent unserer Altschulden nutzen. Je nach Entwicklung kann es sinnvoll sein, das Volumen weiter zu erhöhen.

Aber auch wenn die Zinsen steigen, wirft uns das nicht aus der Bahn. Erst wenn der Durchschnittszins für die jährlichen Umschuldungen über das Niveau der Durchschnittsverzinsung der Altschulden von 2,8 Prozent steigt, steigen unsere Zinsausgaben allmählich an. Davon sind wir derzeit weit entfernt. Schon aus diesem Grund muss uns vor einem Zinsanstieg nicht bange sein.

Außerdem sorgen wir aktiv vor. Wir gehen in unserer Finanzplanung von steigenden Zinsen aus, das haben wir eingeplant. Wir handeln also nach dem Prinzip des vorsichtigen Kaufmanns. Entscheidend für die Zinsausgaben ist nicht nur das Zinsniveau. Auch der Schuldenstand beeinflusst die Zinsausgaben. Ab 2019 machen wir keine neuen Schulden mehr. Somit wächst die Gesamtverschuldung ab 2019 nicht weiter an. Die automatische Folge ist, dass die Schuldenstandsquote bei normalem Konjunkturverlauf Jahr für Jahr sinkt und damit die Bedeutung der Altschulden. Wir bringen die Gesamtverschuldung aber nicht nur zum Stillstand; wir bauen sie künftig sogar ab. Dadurch sinkt das Zinsrisiko weiter.

Ich fasse zusammen. Wir nehmen das Zinsrisiko ernst, aber weil wir es begrenzen und verringern, weil wir vorausschauend handeln, weil wir professionell und weitsichtig arbeiten, gibt es keinen Grund, das Zinsrisiko zu dramatisieren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Zinsentwicklung, Steuerpolitik, Steuereinnahmen und die Bevölkerungsentwicklung, all das sind Parameter, die von außen auf unseren Haushalt einwirken. Es gibt weitere Rahmenbedingungen, weitere äußere Faktoren, zum Beispiel die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Die ist zurzeit in Deutschland und im Saarland erfreulich positiv. Sie ist das Ergebnis einer wachstumsorientierten Konsolidierungspolitik, die wir im Bund und in den Ländern machen. Auch die Wirtschaft im Euroraum erholt sich mittlerweile erfreulich.

Auf der anderen Seite gibt es auch Risiken, zum Beispiel den Brexit. Der ist nicht nur für Großbritannien eine große Herausforderung, sondern auch für die sehr exportorientierte Wirtschaft in Deutschland. Außerdem können globale Krisenherde, von Syrien angefangen bis Nordkorea, die Weltwirtschaft eintrüben und damit für eine Eintrübung der Konjunktur und der Steuereinnahmen sorgen.

All das beeinflussen wir aus dem Saarland heraus nicht. Aber wir können vorsorgen, damit uns krisenhafte Entwicklungen nicht überraschen und aus der Bahn werfen. Genau das tut die Landesregierung vorsorglich und nach besten Kräften.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der neue Bund-Länder-Finanzausgleich ist ein großer Erfolg für das Saarland. Er gibt uns Spielräume. Er ist eine historische Chance. Wir dürfen die Chance, die wir uns gemeinsam erarbeitet haben, nicht verspielen. Wir wollen sie nutzen, indem wir solide wirtschaften, mutig gestalten und mehr investieren. Solide wirtschaften, mutig gestalten, mehr investieren - das ist das Markenzeichen dieser Landesregierung!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir starten die Investitionsoffensive Saar. Wir arbeiten an einer nachhaltigen Gesundung der Landesfinanzen. Wir arbeiten auch für unsere Städte und Gemeinden, damit sie finanziell handlungsfähiger werden. Wir arbeiten an einer guten Zukunftsperspektive für Land und Kommunen, also an einer guten Zukunftsperspektive für das g a n z e Saarland. Lassen Sie uns gemeinsam diese historische Chance nutzen für uns, für unsere Kinder und für unsere Enkelkinder! Ich bitte Sie um Zustimmung zum Haushalt 2018.

(Lang anhaltender Beifall von den Regierungs- fraktionen.)

Zur Begründung des Antrags der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Barbara Spaniol das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir legen heute einen eigenen Beschlussantrag vor, um das Parlament aufzufordern, den Weg zur Erhebung von neuen Gebühren für Studierende nicht freizumachen. Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, das schreibt fast jede Partei in ihr Wahlprogramm. Das dürfte eigentlich keine Floskel sein. Die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren an den saarländischen Hochschulen war ein großer Fortschritt, um mehr Chancengleichheit zu gewährleisten. Die Möglichkeit der Erhebung von neuen Gebühren, wie sie jetzt auf dem Tisch liegt, ist defi

(Minister Toscani)

nitiv ein Rückschritt in puncto gleichberechtigter Zugang zu Bildung.

(Beifall von der LINKEN.)

Das hat der AStA der Universität jeder Abgeordneten und jedem Abgeordnetem des Hohen Hauses ins Stammbuch geschrieben. Die LINKE hat Studiengebühren stets abgelehnt und wir lehnen auch jetzt Studiengebühren durch die gesetzliche Hintertür ab.

(Beifall von der LINKEN.)

Nichts anderes sind diese geplanten neuen Verwaltungskostenbeiträge. Wenn es nach dem Willen von CDU und SPD geht, sollen die Studierenden bald 50 Euro pro Semester zahlen, zusätzlich zu den 223 Euro, die sie jetzt schon als Semesterbeitrag aufbringen müssen. Machen wir uns nichts vor: 50 Euro sind der Einstieg in eine neue Gebührenpolitik, Erhöhungen und Weiteres nicht ausgeschlossen. Die Langzeitstudiengebühren sind jetzt schon angekündigt, ist doch völlig klar, 400 Euro stehen zusätzlich im Raum, die könnten kommen. Solange das so im Hochschulgebührengesetz drinbleibt, kann diese Mehrbelastung kommen, da macht sich niemand mehr Illusionen, heute Morgen schon gar nicht mehr. Wenn Sie als Koalition dann sagen, Sie räumen den Hochschulen ja nur die Möglichkeit ein, Gebühren zu erheben, dann ist das fast schon zynisch. Sie schieben damit den Hochschulen den Schwarzen Peter bei den Gebühren zu. Dabei liegt die Verantwortung für eine angemessene Hochschulfinanzierung beim Land, bei Ihnen als Große Koalition.

(Beifall von der LINKEN.)

Insbesondere die Universität ist mitnichten angemessen finanziert. Von angespannt über kritisch bis desaströs wird die Finanzlage beschrieben. Die Auswirkungen des harten Sparkurses sind vielerorts zu spüren, insbesondere für die Studierenden. Die sollen jetzt per Gebührenzahlung die Hochschulen aus dem Tal der Unterfinanzierung herausführen. Das kann wirklich nicht Ihr Ernst sein, meine Damen und Herren! Auf diese Art und Weise leidet die Attraktivität insbesondere der Landesuni noch mehr. Das ist sicher kein positives Signal für Studienanfänger, ganz im Gegenteil. Es liegt doch auf der Hand, wer unter dieser Regelung leiden wird. Sicher nicht die Studierenden aus wohlhabenderen Elternhäusern, sondern diejenigen, die jetzt schon jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Die Studierenden vor der Tür fordern zu Recht „reiche Eltern für alle“. Ist es denn schon so weit gekommen, dass das gefordert werden muss?

(Beifall von der LINKEN.)

Von 100 Kindern, deren Eltern nicht studiert haben, gehen derzeit gerade einmal 21 an eine Hoch

schule, nur 15 schaffen einen Bachelor, acht den Master und nur ein einziger promoviert. Bei den Akademikerkindern sind es zehn Mal so viele.

Die Zahlen waren schon einmal besser. Das zeigt auch der neue Hochschulbildungsreport des Stifterverbandes und der Unternehmensberatung McKinsey. Wenn dann seitens der Großen Koalition argumentiert wird, die kommenden Gebühren seien sozialverträglich, verhältnismäßig und gut zu meistern, ist Ihnen, meine Damen und Herren, vermutlich der Studierendenalltag in der Realität nicht wirklich bekannt. Die soziale Situation der Studierenden hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Das zeigt zum Beispiel auch die steigende Zahl der Härtefallanträge zum Semesterticket. Neue Erwartungen des Deutschen Studentenwerks weisen nach, dass leider auch die Bafögsätze deutlich zu niedrig sind, um die Lebenshaltungskosten junger Studierender decken zu können. Viele müssen nach wie vor per Nebenjob ihr Studium finanzieren.

Es wurde im Vorfeld gesagt, dass andere Bundesländer das ja auch haben, die erheben auch Verwaltungsgebühren oder sie sind dort schon eingeführt. Da lenken wir den Blick auf die Nachbarn, zur direkten Hochschulkonkurrenz nach Rheinland-Pfalz. Dort gibt es keine Verwaltungskostenbeiträge, in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein auch nicht. In zwei Ländern heißt es wenigstens „bis zu 50 Euro“, in einem anderen „nur durch Hochschulen festlegbar“, ohne Betragsangabe. Also, auch das gibt es. Meine Damen und Herren, unbestritten ist: Jede neue Gebühr wird die Situation der Studierenden wieder verschärfen.

(Beifall von der LINKEN.)

Das können Sie politisch doch nicht wollen. Dieser neue Verwaltungskostenbeitrag wird weder das Land noch die Hochschulen retten, er belastet nur die Studierenden und schwächt damit den Hochschulstandort. Draußen vor der Tür protestieren die Studierenden. Wir können den Protest gut verstehen, wir unterstützen ihn. Viele haben uns heute Morgen gesagt: Wenn all das kommt, dann gehen wir hier weg, dann bleiben wir hier nicht. So kann ich mir mein Studium nicht mehr leisten. - Deshalb, meine Damen und Herren, keine neuen Gebühren und Beiträge auf dem Rücken der Studierenden. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön.

(Beifall von der LINKEN.)

Die Fraktionen sind übereingekommen, die Aussprache und Abstimmung zu den Gesetzentwürfen und zu diesem Antrag morgen durchzuführen.

Wir kommen dann zu der von der LINKE-Landtagsfraktion beantragten

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

Fragestunde zum Thema „Beauftragung einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei durch die Landesregierung im Zusammenhang mit den Streitigkeiten rund um den Bau des HTW-Hochhauses“ (Antragsteller: DIE LINKE- Landtagsfraktion)

Ich darf vorab noch einmal auf die Regularien hinweisen. Die Dauer der Fragestunde darf 60 Minuten nicht überschreiten. Auch die Mitglieder der Landesregierung sollen die Anfragen kurz und präzise beantworten. Die Antwort der Regierung ist ohne Beratung zur Kenntnis zu nehmen und Anträge sind unzulässig. Die Regierung kann die Beantwortung von Anfragen ablehnen. Der Fragesteller ist berechtigt, zu jeder schriftlichen Frage bis zu sechs Zusatzfragen zu stellen. Stellt er weniger als sechs Zusatzfragen, so können die restlichen Fragen von anderen Abgeordneten gestellt werden. Schließlich weise ich darauf hin, dass Zusatzfragen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Anfrage stehen müssen, keine Feststellungen oder Wertungen enthalten und nicht in mehrere Fragen unterteilt sein dürfen.

Die LINKE-Landtagsfraktion hat form- und fristgerecht zwei Fragen gestellt. Ich rufe nun die erste Frage auf, gestellt von Herrn Abgeordnetem Jochen Flackus:

„Was waren die Gründe, dass die Landesregierung eine in Frankfurt ansässige Rechtsanwaltskanzlei mit der Vertretung ihrer Interessen im Zusammenhang mit den Streitigkeiten beim Bau des HTW-Hochhauses beauftragte und warum wurde keine im Saarland ansässige Kanzlei beauftragt?“

Zur Beantwortung erteile ich Herrn Minister Klaus Bouillon das Wort.

Verehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten verschiedene Gründe. Zunächst einmal wurde seitens des privaten Partners und jetzigen Prozessgegners die in Frankfurt ansässige Rechtsanwaltskanzlei HFK, die mit 40 Experten absolut auf privates Baurecht spezialisiert ist, beauftragt. Diese Firma ist in den anerkannten Rankings in Deutschland immer unter den ersten zehn. Wir haben uns überlegt, dass wir auf Augenhöhe mit diesen Leuten diskutieren, da es sich um einen der wichtigsten baurechtlichen Prozesse handelt, der - mit bis jetzt bereits 22 Akten - sehr komplex ist.

Wir haben überlegt: Wen holen wir? Wir haben eine Kanzlei gefunden, die in dieser Frage mindestens auf gleicher Höhe mit dieser Firma steht. Es handelt sich um eine Firma namens Leinemann & Partner. Das ist die führende Anwaltskanzlei im Immobilen-,

Bau- und Vergaberecht. 90 Anwälte an sechs Standorten beraten seit 15 Jahren alle Firmen, wenn es um Großprojekte über mehrere Millionen Euro geht. Die Kanzlei ist in dem renommierten Juve Handbuch mehrfach ausgezeichnet. Das ist ein eigener Verlag, der die Wirtschaftsarchitekten, die Wirtschaftsingenieure und die Rechtsanwälte überprüft und ein Ranking erstellt. Im Ranking ist unsere Firma bei den Top Wirtschaftskanzleien 2016 Nummer 1 und im Handelsblatt ebenfalls Nummer 1, als führend bezeichnet. Ich denke, wir müssen in diesem Prozess auf gleicher Augenhöhe argumentieren. Wir haben im Saarland gute Firmen, aber es gibt immer Firmen, die noch besser spezialisierte Juristen haben. Insofern sind wir auf einem guten Wege.