Protocol of the Session on September 20, 2017

Lassen Sie mich nun auch noch ein Wort zum Privatwald sagen. Warum haben wir diesen bei der Änderung des Gesetzes nicht einbezogen? Die Antwort ist eigentlich einfach und naheliegend: Wir wollen nicht, dass in das vom Grundgesetz geschützte Eigentum der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.

Entschieden sich allerdings Kommunen und Privatwaldbesitzer, diesem Gesetzentwurf aus eigener Initiative zu folgen, würden wir als CDU das sehr begrüßen und befürworten. Von oben herab diktieren wollen wir das aber nicht.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Drittens: Im Entwurf des Landeswaldgesetzes beschriebene Ausnahmeregelungen mit Bezugnahme auf die Windhöffigkeit und die Nabenhöhe bei bereits erschlossenen oder belasteten Flächen und angesichts des öffentlichen Interesses an der Förderung erneuerbarer Energien möchten die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD ebenfalls streichen. Warum aber gibt es diese Ausnahmen?

Unser Leitgedanke bei der Änderung des Landeswaldgesetzes ist ein umfassender, ganzheitlicher Ansatz der Nachhaltigkeit. Es geht darum, die verschiedenen Ziele nachhaltigen Handelns vernünftig gegeneinander abzuwägen. Denn wir wollen ja nicht nur das Ökosystem Wald und vor allem den Waldboden schützen, sondern wir haben uns auch das Ziel gesetzt, im Saarland die erneuerbaren Energien - und dazu gehört nun mal auch die Windenergie weiter auszubauen. Das unterscheidet uns, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, von Ihnen. Denn Sie wollen mit Ihrem Antrag die Errichtung von Windrädern im Wald ja generell verbieten. Wir hingegen wollen für besonders windhöffige Standorte die Ausnahme zulassen.

Windhöffig heißt, dass an einem solchen Standort hohe Windgeschwindigkeiten zu erwarten sind. Je stärker der Wind weht, desto höher -

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Am besten stellen wir sie dann alle in der Karibik auf.)

Ja, das wär auch nicht schlecht. Wir reden aber hier vom Saarland, Herr Lafontaine. Und es müssen daher die Windhöffigkeit und die hohen Windgeschwindigkeiten, die bei uns vorkommen, in den Blick genommen werden. Je stärker der Wind weht, desto höher ist der Stromertrag. Das ist nun mal so, das ist ein Naturgesetz.

(Zuruf der Abgeordneten Ensch-Engel (DIE LIN- KE).)

Dass wir mit diesem Ansatz richtig liegen, zeigt uns nicht zuletzt das Ergebnis der bisher erfolgten beiden Ausschreibungsrunden für Windstrom, die die Bundesnetzagentur durchgeführt hat. Für Windenergieanlagen, die nach dem 31.12.2016 genehmigt wurden oder für die nach diesem Datum eine Genehmigung beantragt wurde, gibt es ja keine vorher festgelegte Einspeisevergütung mehr. Vielmehr muss sich derjenige, der für solche Projekte eine Einspeisevergütung haben will, bei einer Ausschreibung bewerben und angeben, wie hoch die Vergütung ist, die er für sein Windkraftprojekt beansprucht. Nur wenn er dann den Zuschlag erhält, kann er sein Projekt realisieren. Die Ergebnisse der beiden bisher durchgeführten Ausschreibungsrunden zeigen, dass nur die sehr guten Windkraftstandorte dabei zum Zuge kommen und einen Zuschlag erhalten. Deshalb ist es wichtig, dass wir für die windstarken Standorte - aber auch nur für diese Ausnahmen zulassen. Das wollen wir mit der Änderung des Waldgesetzes erreichen.

Nach der Änderung ist der Schutz historisch alter Waldstandorte aus unserer Sicht absolut gewährleistet, da zur Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen alle im Gesetzentwurf beschriebenen Faktoren erfüllt sein müssen. Treffen alle Kriterien zu - und nur dann -, wird einem Investor die Möglichkeit eröffnet, eine Windkraftanlage zu errichten und so einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Diese Möglichkeit wollen wir mit unserem Gesetzentwurf erhalten. Das heißt im Klartext: Ja zu Ausnahmen und Ja zu erneuerbaren Energien aber in einem sinnvollen und ausgewogenen Verhältnis von Natur, Technik und dem zu erwartenden Ertrag.

Die CDU-Fraktion wird die Abänderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der AfD vollumfänglich ablehnen. Ich bitte um Zustimmung für den vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Fraktionsvorsitzender Oskar Lafontaine.

(Abg. Fretter (CDU) )

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus Zeitgründen will ich nur einige kurze Bemerkungen zu den vorgetragenen Argumenten machen. Zunächst zum Klimawandel. Ich wende mich in erster Linie auch an die Bürgerinitiative; ich freue mich, dass Sie hier sind. Dass ausgerechnet der Klimawandel herangezogen wird, um das Abholzen des Waldes zu begründen, ist schon eine besondere Note hier in der Debatte. Meine Damen und Herren, die Frage, die sich aufdrängt, ist doch, wie man den Klimawandel stoppen kann. Alle sagen, dazu müsse man CO2 reduzieren. Dazu könnte man viel sagen. Man kann CO2 auf ganz anderen Wegen reduzieren. Das ist alles durchgerechnet worden, meine verehrten Damen und Herren!

(Beifall von der LINKEN.)

Allein schon bei der Gebäudesanierung könnte man mit 25 Milliarden einen größeren Effekt erreichen. Aber solche Argumente interessieren Sie nicht, ich trage sie hier nur für die Damen und Herren der Initiativen vor.

(Zuruf des Abgeordneten Hans (CDU).)

Zweitens. Wenn Sie schon argumentieren, dann bitte sauber. Sie reden immer von 20 Prozent erneuerbaren Energien. Das ist einfach falsch. Es geht um 20 Prozent der Stromversorgung, das ist ein kleiner Unterschied, das sollte man sagen.

(Beifall von der LINKEN.)

Es werden laufend falsche Botschaften in die Welt gesandt. Ich las heute in unserer Heimatzeitung, 6.000 Haushalte könnten durch einen bestimmten Windpark versorgt werden. Das ist völliger Quatsch! Sie können nicht versorgt werden, das würde nur gehen, wenn in St. Wendel der Wind immer blasen würde und die Räder sich immer drehen würden. Dann wäre die Meldung richtig. Mit solchem Unsinn kann man die Bevölkerung völlig in die Irre führen. Aber es ist ja sinnlos, Ihnen mit Sachargumenten zu kommen.

(Beifall von der LINKEN.)

Drittens. Hier ist von ausgewogenen Genehmigungsverfahren geredet worden. Meine Damen und Herren, ich habe viel länger Erfahrung mit Verwaltung als alle, die hier sitzen. Ich muss Ihnen sagen, mir ist es noch nie vorgekommen, dass zwischen Weihnachten und Neujahr auf einmal der Fleiß in der Beamtenschaft ausgebrochen wäre, auch nicht bei dringenden Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Es war doch ganz merkwürdig, dass hier auf einmal der Fleiß ausgebrochen ist, um noch schnell Anlagen zu genehmigen. Als Chef einer Verwaltung würde ich da äußerst misstrauisch werden. Aber was soll ich dazu weiter sagen? Das war eben ein

„besonderes“ Genehmigungsverfahren, so will ich es einmal nennen.

(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN.)

Sachsen-Anhalt hat es uns vorgemacht, dort gab es eine schwarz-rote Koalition, dieselbe politische Formation wie hier, und die hat genau das Gesetz beschlossen, das wir Ihnen hier vorgeschlagen haben. Wieso Sie nun so tun, als wäre ein Vorschlag, den Ihre Kollegen im dortigen Landtag einstimmig verabschiedet haben, völlig absurd, ist nicht nachvollziehbar. Eine sachliche Debatte ist leider nicht möglich. Wir sind der Auffassung, Sachsen-Anhalt hat richtig entschieden. Sie sprechen auch andere Länder an. Alle anderen Länder bewegen sich mittlerweile. Ihre Bewegung hier ist minimal, wir haben sie begrüßt, aber es ist wirklich ein ganz kleiner Fortschritt. Letztendlich ist er in der Sache nicht begründet. Wenn man wirklich Waldbestand schützen will, dann doch nicht nur im Staatswald, sondern man muss das genauso für den Kommunalwald und den Privatwald machen. Das ist unserer Auffassung.

(Beifall von der LINKEN.)

Wir sollten nicht dümmer sein als die Pfälzer. Die Pfälzer haben begriffen, dass man den Wald schützen sollte. Es wäre gut, wenn der ein oder andere sich doch dazu aufschwingen könnte, so klug zu sein wie die Pfälzer.

(Heiterkeit.)

Weiter sagen Sie, meine Damen und Herren, Sie wollten Rücksicht nehmen auf die Bürgerinnen und Bürger. Da haben wir Ihnen eben einen Vorschlag gemacht: Machen wir doch Bürgerinnen- und Bürgerentscheide in dieser Frage, dann werden wir das Ergebnis akzeptieren. Das ist ein demokratisches Verfahren. Dass immer die Parlamente über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg entscheiden, ist falsch. Sie bekämen ja manchmal eine Mehrheit für den Zubau, aber es würde eben auch in bestimmten Gemeinden Ablehnung geben, da bin ich sicher. Man müsste zumindest sorgfältig informieren und nicht solchen Unsinn in die Welt setzen von 20 Prozent erneuerbaren Energien oder 6.000 vollversorgten Haushalten. So kann man natürlich die Bürgerinnen und Bürger ständig in die Irre führen. - Ich komme gleich zum Schluss. - Es gibt ja auch Leute, die sagen: „Wir ersetzen mit Windkraft Kernkraftwerke.“ Das ist solch ein technologischer Blödsinn, aber ich kann darauf aus Zeitgründen nicht eingehen.

Sie reden auch vom Vertrauensschutz für die Investoren, die Kollegin Fretter hat das gesagt. Natürlich brauchen auch Investoren Vertrauensschutz, aber den brauchen auch unsere Bürgerinnen und Bürger, die darauf setzen, dass eine Verwaltung auch ihre Interessen berücksichtigt. Und es gibt viele Bürge

rinnen und Bürger, die einfach wollen, dass unser Wald nicht abgeholzt wird für eine Technologie, die noch jeden Nachweis schuldig geblieben ist, dass sie wirklich etwas zur Minderung der Klimaveränderung beiträgt.

(Beifall von der LINKEN.)

Das Wort hat für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Lutz Hecker.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich möchte kurz auf die Argumente der anderen Fraktionen eingehen. Die Kollegin Fretter hat uns Widersprüchlichkeit bei der Stichtagsregelung vorgeworfen. Das möchten wir zurückweisen. Kollegin Fretter, wie Sie wissen, hat insbesondere Professor Kahl die Stichtagsregelung von CDU und SPD als verfassungskonform bezeichnet eben mit der Begründung des Vertrauensschutzes und mit der Begründung, dass diese Änderungen zum Tag der Ersten Lesung öffentlich bekannt wurden. Wenn wir jetzt eine Verschärfung dieser Regelungen vorschlagen, werden die natürlich erst heute, am Tag der Zweiten Lesung, bekannt. Da für uns „Pacta sunt servanda“ ein wichtiger Grundsatz ist, sagen wir: Wenn das heute bekannt wird, muss auch der Stichtag heute sein. Insofern ist für uns eine Widersprüchlichkeit nicht erkennbar.

Kollege Lafontaine hat viele gute Argumente gebracht. Wir stimmen nicht mit allen überein. Nicht nur Sachsen-Anhalt, sondern auch Schleswig-Holstein hat grundsätzlich verboten, im Wald Windkraftausbau zu betreiben. Die AfD setzt sich dafür ein, überhaupt keine Windkraftanlagen mehr in Wäldern zu bauen. Kein weiterer Windkraftausbau im gesamten Saarland! - Vielen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Herr Fraktionsvorsitzender Tobias Hans.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hecker, ich muss Ihnen widersprechen, was Ihre Rechtsauffassung zur Stichtagsregelung anbelangt. Das Parlament tagt ja hier öffentlich, und auch in Erster Lesung hat das Parlament öffentlich getagt. Somit war der Gesetzentwurf natürlich in Erster Lesung schon bekannt. Von daher taugt das als Stichtag, das ist auch von den Verfassungsrechtlern in der Anhörung so bestätigt worden. Wenn man das mit entsprechenden Regelungen in Bayern vergleicht, hätte man genauso

gut zum Beispiel die Sitzung der Koalitionsfraktionen oder die Veröffentlichung des Koalitionsvertrags als Stichtag nehmen können, denn schon damals war bekannt, in welche Richtung die Landesregierung in Bezug auf die Windkraft gehen will. Insofern ist die Stichtagsregelung hieb- und stichfest.

Im Übrigen, meine Damen und Herren, kann man wieder einmal feststellen, dass die Opposition sich darum bemüht, hier ihre Maximalforderungen vorzutragen nach dem Motto: Ob es irgendwelche Rechtssicherheitsfragen gibt, ob es irgendwelche Rechtsförmlichkeitsfragen gibt, ob wir hier als saarländischer Landtag in das Eigenverantwortungsprinzip der saarländischen Kommunen eingreifen, ist Ihnen völlig egal, all das interessiert die saarländische Opposition überhaupt nicht.

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Quatsch!)

Wir von den Regierungsfraktionen haben gesagt: Wir legen Wert darauf, hier ein Gesetz einzubringen, das am Ende auch funktioniert.

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Wir auch.)

Es bringt überhaupt nichts, Maximalforderungen zu formulieren, die am Ende nicht rechtssicher sind, die nicht durchgehen, die die Kommunen bevormunden. Das ist nicht der Stil dieser Regierungskoalition! Ich glaube, wir haben hier ein gutes Gesetz gefunden, das heute in Zweiter Lesung verabschiedet wird.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Beim Kollegen Lafontaine merkt man wieder, dass er eine gute Schulbildung genossen hat, dass er durchaus fest im Glauben ist. Vor allem hält er es mit dem Sankt-Florians-Prinzip: Wir erkennen ein Problem, wir verschieben das Problem einfach irgendwo anders hin, wir stellen infrage, dass Windkraft überhaupt zur Bekämpfung der Ursachen des Klimawandels beiträgt - das ist Sankt Florian in Reinkultur. Lieber Herr Kollege Lafontaine, Sie haben doch mehrfach bewiesen, dass Ihre Maximalforderungen, die Sie hier des Öfteren aufgestellt haben, in der Rechtsprechung, in der saarländischen Realität am Ende überhaupt nichts verändert haben.

Was hat zum Wandel geführt? Zum Wandel hat geführt, dass ein Koalitionsvertrag zustande gekommen ist, dass die CDU auch in Person ihrer Landesvorsitzenden vor der Wahl gesagt hat, dass wir eine Veränderung wollen, dass wir bei der Windkraft im Wald einen Schlussstrich ziehen wollen. Deshalb war es dieser Koalitionsvertrag, der am Ende dazu geführt hat, dass weniger Windräder im Staatswald im Saarland gebaut werden, und nicht Ihr Jammern, nicht Ihre Maximalpositionen, die Sie hier immer wieder aufgetischt haben. Die haben nicht dazu geführt, dass auch nur ein Windrad im Saarland weniger gebaut wird. Dafür sorgt dieser Koalitionsvertrag

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

und dieses Gesetz, wie es heute eingebracht wird, meine Damen und Herren!