Deshalb bekräftigen wir an dieser Stelle unsere Klimaschutzziele. Wir wollen auch im Saarland unseren Beitrag leisten, damit der Klimawandel gebremst und endlich auch gestoppt werden kann. Deshalb halten wir an unserem Ziel fest, dass wir im Saarland bis zum Jahr 2020 20 Prozent erneuerbare Energien haben wollen. Dazu werden wir selbstverständlich auch einen entsprechenden Anteil aus der Windenergie haben.
Seit Eintreten der SPD in die Landesregierung im Jahr 2012 ist der Ausbau der Windenergie ganz ordentlich vorangekommen. Es sind insgesamt 208 Anlagen genehmigt worden, davon 68 im Wald, von denen wiederum 23 im Saarforst. Insgesamt sind im Wald 200 Megawatt an Leistung erreicht worden. Das ist ein notwendiger Beitrag, um unseren saarländischen Anteil im Kampf gegen den Klimawandel darzustellen. Dabei ist von den Behörden in allen beantragten Fällen ein sehr ausgewogenes Genehmigungsverfahrensund Entscheidungsverhalten praktiziert worden. Denn längst nicht alle Anlagen, die beantragt worden sind, sind auch tatsächlich genehmigt worden. Grosso modo ist sicherlich die Hälfte aller beantragten Standorte, die durch die Planung der Gemeinden sowieso schon begrenzt waren, im Laufe des Genehmigungsverfahrens abgelehnt worden, weil es naturschutzfachliche Gründe unterschiedlichster Art gibt, warum diese Anlagen nicht genehmigt werden können.
Deshalb, liebe Kollegin Ensch-Engel, weise ich es auch mit Verärgerung zurück, wenn Sie heute zum wiederholten Male behaupten, wir hätten erst in jüngster Zeit unser Interesse am Naturschutz entdeckt. Im Gegenteil, wir haben in dieser ganzen Zeit in jedem einzelnen Verfahren die naturschutzrechtlichen Belange ganz intensiv prüfen lassen und haben sie in unsere Entscheidungen mit einbezogen. Sie haben an vielen, vielen Stellen dazu geführt, dass Windenergieanlagen nicht errichtet werden konnten. Wenn der BUND im Saarland zu dem Urteil kommt, dass die Landesregierung, dass das LUA in der Vergangenheit hier eine ausgesprochen ausgewogene, sachlich gut begründete Entscheidungspraxis an den Tag gelegt hat, dann brauchen wir uns solche Vorhaltungen von Ihnen nicht machen zu lassen.
Eine wesentliche - wahrscheinlich sogar die mit Abstand wesentlichste - Veränderung in diesem Bereich haben wir in Zukunft mit dem neuen EEG-Regime, also mit der Veränderung der Vergütung des durch Windenergieanlagen produzierten Stroms. Dies hat dazu geführt, dass in den ersten beiden
Runden keine einzige Anlage aus dem Saarland einen Zuschlag bekommen hat, und wird auch dazu führen, dass das Tempo in diesem Bereich in den nächsten Jahren ganz deutlich herausgenommen wird, aufgrund bundesrechtlicher Veränderungen. Insofern sind wir so oder so wieder in einem neuen Zeitfenster.
Ich will aber auch daran erinnern, dass gerade im Bereich der Energiepolitik Planungssicherheit eine ganz wichtige Größe ist. Wir haben es ja in anderen Bereichen erlebt, zum Beispiel bei der Atomenergie. Raus aus der Atomenergie, wieder rein in die Atomenergie, dann wieder raus - das hat den Steuerzahler viel Geld gekostet und war sicher kein gutes Beispiel dafür, wie man Energiepolitik macht. Ich wünsche mir, dass wir im Bereich der erneuerbaren Energien eine möglichst große Konstanz in der Energiepolitik haben, damit eine entsprechende Planungssicherheit gegeben ist und die klima- und energiepolitischen Ziele auch erreicht werden können.
Vor diesem Hintergrund ist zu fragen, was wir mit dem Gesetz tatsächlich ändern. Zunächst einmal ist schon zu Recht darauf hingewiesen worden: Das Gesetz gilt nur für Flächen des Saarforstes. Das heißt, es bedeutet keine grundsätzliche Änderung beim Ausbau der Windenergie, auch kein grundsätzliches Aus für neue Windenergie im Wald, sondern es betrifft nur die Saarforst-Flächen. Bei diesen ist ja unabhängig vom Gesetz durch eine Entscheidung des Ministers schon seit Anfang des Jahres klar, dass wir keine neuen Flächen in neue Verfahren einbringen werden. Wir werden aber bei den laufenden Verfahren durch dieses Gesetz den Schutz alter Waldböden als ein wichtiges zusätzliches Entscheidungskriterium in Zukunft an der Hand haben. Das bedeutet, dass nur bei einer besonders großen Windhöffigkeit, nur wenn Flächen schon erschlossen und vorbelastet sind, nur wenn alles das erfüllt ist und nur wenn darüber hinaus die schon strengen Regelungen zum Naturschutz eingehalten sind, nur dann kann auf Saarforst-Flächen, die gleichzeitig historisch alte Waldböden sind, in Zukunft noch eine Windenergieanlage errichtet werden, im anderen Fall nicht.
Wenn man sich das konkret anschaut, sieht man, dass es im Großen und Ganzen um insgesamt fünf verschiedene Gebiete im Saarland geht, wo Verfahren laufen. Bei denen muss aber nicht nur die Frage der Windhöffigkeit geklärt werden oder die Frage, ob das alte Waldstandorte sind oder nicht, sondern dort müssen auch andere Vorgaben überprüft werden. Und erst dann wird das neue Gesetz auf diese Flächen seine Anwendung finden.
Ich finde, das ist ein ausgewogenes Ergebnis. Wenn ich beispielsweise nach Nordrhein-Westfalen schaue, wo die Landesregierung den Mindestab
stand zur Wohnbebauung auf generell 1.500 Meter ändern will, wodurch 90 Prozent aller geplanten Anlagen wegfallen, dann kann ich festhalten, dass ich mit der Regelung im Saarland zufrieden bin; sie stellt ein sehr ausgewogenes Abwägungsergebnis dar.
Wir sollten dabei nicht vergessen, dass der Anlass für diese Gesetzesänderung natürlich die politische Debatte um die mangelnde Akzeptanz für den Ausbau der Windenergieanlagen im Saarland ist. Ich weiß, dass ich in vielen Reden in der letzten Legislaturperiode dem damals noch anwesenden Hubert Ulrich vorgehalten habe, dass es keinen Sinn macht, Naturschutzziele durchsetzen zu wollen, ohne darüber mit den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land in der Diskussion zu sein und ohne darauf Rücksicht zu nehmen, wie sich am Ende die Frage der Akzeptanz darstellt.
Deshalb bin ich genau über dieses Thema sehr intensiv im Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Im Landkreis St. Wendel, in meinem Heimatkreis stehen die meisten Windenergieanlagen im Saarland, und wir hatten in den letzten Jahren wirklich viele Diskussionen an vielen Stellen. Ich kann Ihnen von daher sagen, dass die Akzeptanz von Ort zu Ort sehr unterschiedlich ist. Die Gemeinde Freisen ist ja die Gemeinde, die nicht nur am längsten Windenergiestandorte im Saarland hat, sondern die auch mit die meisten hat. Mit großem Stolz wurde vor wenigen Tagen in einer Veranstaltung unter dem Thema „Land(auf)Schwung“ das Profil der Gemeinde Freisen als d i e Gemeinde für erneuerbare Energie im Saarland der Öffentlichkeit präsentiert. Und wenn man vor Ort ist - was ich regelmäßig bin -, hört man dort überhaupt keine Klagen zu diesem Ausbau.
Ich erinnere auch an den Ausbau der Windenergie in der Gemeinde Oberthal, ein Projekt, das die Gemeinde mit der Bürgerenergiegenossenschaft nach vorne gebracht hat und wo es überhaupt keine öffentlichen Proteste gab. Ich erinnere mich an Diskussionen mit Bürgerinnen und Bürgern an Standorten, wo es vor der Errichtung von Windenergieanlagen Proteste gab, nach der Errichtung dieser Anlagen sind diese Beschwerden jedoch ganz stark zurückgegangen, weil man gemerkt hat, dass das im Einzelfall gar nicht so schlimm ist.
Deshalb plädiere ich dafür, an der Stelle in das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern einzutreten, die Sorgen ernst zu nehmen, die Argumente auszutauschen und auch dafür zu werben, warum die Energiewende im Saarland an der Stelle ihren Niederschlag finden sollte. Deshalb ist es auch notwendig, an der einen oder anderen Stelle standhaft
zu sein und bei dem, was man im Grundsatz für richtig gehalten hat, im Einzelfall seine Meinung zu vertreten.
Ich erinnere daran, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir noch vor wenigen Monaten im Plenum eine große Aussprache zur Nachhaltigkeitsstrategie der Landespolitik hatten, dass wir uns gemeinsam vorgenommen haben, dieses Thema in dieser Legislaturperiode auch in diesem Parlament ganz intensiv zu beraten. Ich hatte damals schon gesagt, dass bei der Nachhaltigkeit die Schwierigkeit darin besteht, dass man heute manchmal Einschränkungen in Kauf nehmen muss, damit zukünftige Generationen einen Vorteil davon haben. Das müssen wir auch in dieser Debatte bedenken. Deshalb bin ich der Auffassung, dass wir mit dem vorliegenden Gesetz eine gute Lösung gefunden haben, und bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch unseren Abänderungsantrag hat der an § 8 Abs. 2 anzufügende Satz folgenden Wortlaut: „Auf Grundflächen, auf denen sich Wald im Sinne des § 2 dieses Gesetzes befindet, stehen die Belange des Natur- und Bodenschutzes der Errichtung von baulichen Anlagen, die der Nutzung der Windenergie dienen, entgegen.“ In der Folge werden sämtliche vorgesehenen Ausnahmeregelungen gestrichen. Daraus ergibt sich, dass in saarländischen Wäldern eine Errichtung von Windkraftanlagen grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Der im Gesetzesentwurf der CDUund SPD-Fraktion vorgesehene Schutzzweck für Natur und Boden wird durch die willkürliche Definition des historisch alten Waldes und die Beschränkung auf den Staatswald konterkariert. Und den possierlichen Tierchen, die in der Ersten Lesung von den Kollegen immer wieder erwähnt wurden, dürfte schwerlich klarzumachen sein, dass sie nur dort nicht Gefahr laufen, von einem Rotorblatt geschreddert zu werden, wo sich ein Plan von 1817 findet, in dem ein Wald eingezeichnet ist.
Auch die Argumentation, bei privaten Waldbesitzern und bei Gemeinden nicht weiter in die Nutzung der Wälder eingreifen zu wollen, geht unserer Ansicht nach fehl. Denn das Waldgesetz insgesamt regelt sehr genau die Nutzung unserer Wälder und eben nicht nur des Waldes in Staatsbesitz. Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen sind geeignet, die Schutzwirkung des Gesetzes weiter herabzusetzen. Und mangels Definition von Erschließung oder Kon
tamination scheinen Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Ja, man kann den Gesetzesentwurf sogar so auslegen, dass durch die Kriterien Windhöffigkeit, Erschließung und/oder Kontamination de facto neue Vorranggebiete in unseren Wäldern geschaffen werden. Das wollen wir nicht! Mit jedem weiteren Windrad wird unsere Stromversorgung nicht zuverlässiger, geschweige denn kostengünstiger oder umweltverträglicher.
Die AfD-Fraktion spricht sich für das Ende des Windkraftausbaus in unseren Wäldern und im ganzen Land aus. Die Änderung des Stichtages vom Tag der Ersten Lesung auf den heutigen Tag der Zweiten Lesung ergibt sich unseres Erachtens aus den Ergebnissen der Anhörung insbesondere der Staatsrechtler. Durch die weitergehenden Einschränkungen in unserem Änderungsantrag, die für den Fall einer Verabschiedung heute erst öffentlich bekannt werden würden, ist analog zur Frist im Gesetzesentwurf von CDU und SPD ein Stichtag mit dem Tag des Bekanntwerdens festzulegen. Da wir der Meinung sind, dass Verträge einzuhalten sind, ist dies auch ein Punkt, der uns am Antrag der Linksfraktion stört. Ansonsten kann ich der Argumentation der Kollegin Ensch-Engel in weiten Teilen folgen. Ihr Antrag ist weitgehend mit dem unseren identisch und hat dieselbe Zielrichtung. Und weil wir uns eben ausschließlich von Sachargumenten leiten lassen, werden wir dem Änderungsantrag der Linksfraktion zustimmen. Den Gesetzesentwurf von CDUund SPD-Fraktion lehnen wir ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Der vorliegende Änderungsvorschlag der Koalition zum Landeswaldgesetz hat das Ziel, historisch alte Waldböden im Staatswald zu schützen. Der Wald ist für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr viel mehr als nur die Summe von lauter Bäumen. Der Wald ist in den Augen, ja auch in den Herzen ganz vieler Menschen etwas Besonderes. Wir sollten froh darüber sein, dass dies so ist.
Diese Sensibilität für das grüne Drittel unseres Landes greift der heute in Zweiter Lesung zu beschließende Gesetzentwurf auf und berücksichtigt sie in angemessener Weise. Die neue Regelung schafft, davon bin ich überzeugt, einen fairen, wohlausgewogenen Ausgleich zwischen so wichtigen Schutzgütern wie Bodenschutz und Erhalt von Biodiversität auf der einen und den Zielen des Klimaschutzes und
Waldböden sind mit ihrer Einzigartigkeit ein besonderes Gut und nur schwer regenerierbar. Sie sind eine unserer wichtigsten Ressourcen. In den veröffentlichten News des BUND im August 2017 habe ich eine treffende Formulierung gefunden. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Der Boden ist ein Schatz, auf dem wir gehen, auf dem wir leben, von dem wir leben und den wir doch nur selten bewusst sehen.“ Da ist etwas Wahres dran. Und genau das sollten wir uns bewusst machen. Böden und somit natürlich auch Waldböden spielen eine wichtige Rolle im Gleichgewicht zwischen Mensch, Tier und Natur. Ihre unzähligen Aufgaben sprechen dabei für sich. Vielfältige Schutzfunktionen wie Baumbewuchs, Wasserspeicherung, Lebensraum für die Tierwelt und Vegetation, klimaregulierende Eigenschaften durch Speicherung von Spurengasen und vieles mehr sind dabei nur ein Teil dessen, was Waldböden als Ökosystem an wichtiger Arbeit leisten.
Dies ist somit von zentraler Bedeutung für den Naturhaushalt, insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit und der Bedeutung des Waldes als CO2-Speicher, wie wir wohl alle auch schon in der Schule gelernt haben. Dabei spielt auch die Größe der bewaldeten zusammenhängenden Flächen eine zentrale Rolle, da diese sich ebenfalls auf den Klimawandel, verursacht durch Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Ozon und andere Stoffe, auswirkt. Meine Damen und Herren, der Wald beeinflusst damit wie kein anderes Ökosystem das Klima, welches es bekanntlich zu stabilisieren gilt. Dazu sind wir gegenüber unseren Kindern und den zukünftigen Generationen verpflichtet. Jede Veränderung, die im Wald vorgenommen wird, wird sich empfindlich auf dieses einzigartige Konstrukt auswirken.
Um Windräder im Wald zu errichten, werden große Flächen an Böden in der Größenordnung von mehreren Tausend Quadratmetern je Anlage negativ verändert, ebenso durch die Tiefe und den Durchmesser eines Fundamentes. Es werden Waldstrukturen zerstört, die über Jahrhunderte gewachsen sind, und es ist so gut wie unmöglich, zu dieser bewährten Waldstruktur zurückzukehren. Im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz haben viele Institutionen ihre Stellungnahmen zur Änderung des Landeswaldgesetzes vorgetragen und wir haben gut zugehört. Einige Teilnehmer sind auch heute hier anwesend, ich darf Sie auch noch einmal herzlich begrüßen. Den einen gingen die Änderungen zu weit, den anderen nicht weit genug. So ist das nun einmal, wenn unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen. Aber ich darf an dieser Stelle sa
Alle Argumente haben wir bei der Auswertung der vorliegenden Berichte und Stellungnahmen gewissenhaft miteinander abgewogen und beurteilt. Im Ergebnis zu dem vorliegenden Gesetzentwurf hat die CDU mit ihrem Koalitionspartner SPD dann eine Lösung gefunden, die die Natur und damit die wertvollen historischen Waldböden im Staatswald schützt, aber auch den Vertrauens- und Bestandsschutz sowie der Rechtsklarheit Rechnung trägt. Vertrauensschutz und Bestandsschutz für Betreiber und Investoren, Rechtsklarheit für alle Seiten - sprich für Betreiber und Investoren, aber auch für den Gesetzgeber. Naturschutz im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger, das ist der angestrebte Mittelweg, der Windkraftgegnern und Befürwortern ebenso wie Naturschützern entgegenkommt und ein ausgewogenes Verhältnis schafft.
Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE und die AfD möchten in Ihren Abänderungsanträgen die Stichtagsregelung vom 21.06. und damit die Rechtsklarheit außer Kraft setzen beziehungsweise den Zeitpunkt des Stichtages nach hinten verlegen, sprich auf den heutigen 20.09.2017. Außerdem fordert die Fraktion DIE LINKE die Übergangsfrist zu streichen, was gerade in Bezug auf den Vertrauensund Bestandsschutz nicht rechts- und verfassungskonform wäre. Die AfD fordert unter anderem eine Verlegung der Frist auf das heutige Datum. Da stellt sich mir die Frage, was Sie, verehrte Kollegen der AfD, mit Ihrem Antrag hier eigentlich bezwecken wollen? - Einerseits soll die Errichtung der Windenergieanlagen auf historisch alten Waldstandorten für alle Waldbesitzarten, also für Privatwald, für Staatswald und für Kommunalwald, ausgeschlossen werden. Andererseits soll aber der Stichtag, bis zu dem die alte Rechtslage gelten soll, auf den 20. September gelegt werden. Damit würden ja noch deutlich mehr laufende Genehmigungsverfahren unter die bisherige Regelung des Landeswaldgesetzes fallen. Das ist in sich widersprüchlich. Ich frage Sie daher noch einmal: Was wollen Sie denn nun genau?
Nun gut, ich möchte jetzt kurz auf die Stichtagsregelung eingehen. Warum gibt es sie eigentlich? Die Stichtagsregelung ist eine wohlüberlegte Regelung mit dem Ziel, den so wichtigen Vertrauensschutz für Investoren zu wahren. Dieser Vertrauensschutz ist in unserer Rechts- und in unserer Wirtschaftsordnung ein hohes Gut. Der Gesetzentwurf sieht daher eine Stichtagsregelung vor. Demnach soll die bisherige Rechtslage noch für solche Projekte gelten, für die bis zur Ersten Lesung, also bis zum 21. Juni 2017, ein vollständiger Genehmigungsantrag und ein vollständiger Antrag auf Waldumwandlung vorla
gen. Diese Regelung ist analog zur bayrischen Regelung anlässlich der Änderung der dortigen Landesbauordnung gestaltet.
Die Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Wolfang Kahl und Prof. Dr. Joachim Wieland haben diese Stichtagsregelung in ihren Stellungnahmen als verfassungskonform bestätigt. Die korrekte und rechtlich einwandfreie Formulierung besagt, ich möchte es noch einmal ausführen, dass Windkraftinvestoren und Betreiber, die vor dem Stichtag am 21.06.2017 ihre vollständigen Anträge auf Erteilung einer Waldumwandlungsgenehmigung im Sinne des § 8 Abs. 1 dieses Gesetzes und einen vollständigen Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gestellt haben, auch nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung Vertrauens- und Bestandsschutz in die bisherige Rechtslage genießen. Genau das soll nach unserer Auffassung im vorliegenden Gesetzentwurf als Formulierung enthalten sein.
Zweitens fordern LINKE und AfD die Ausweitung des historisch alten Waldbestandes auch auf Körperschafts-, sprich Kommunalwald und auf den Privatwald sowie den ausnahmslosen Ausschluss der Waldumwandlung zwecks Errichtung von Windenergieanlagen. Auch darauf möchte ich kurz aus unserer Sicht eingehen. Warum beschränkt sich die Änderung des Landeswaldgesetzes auf den Staatswald?
Nach dem Saarländischen Waldgesetz ist gerade der Staatswald in besonderem Maße so zu bewirtschaften, dass alle Waldfunktionen gleichermaßen erfüllt werden und der Wald den unterschiedlichen Ansprüchen an ihn gerecht wird. Der Staatswald ist also in besonderem Maße dem Leitbild der Nachhaltigkeit verpflichtet. Im Waldgesetz heißt es: „Der Staatswald dient in besonderem Maße dem Allgemeinwohl.“
Die damit einhergehenden Verpflichtungen gehen deutlich über das hinaus, was das bisherige, das geltende Waldgesetz von kommunalen und privaten Waldeigentümern erwartet. Das ist ein wesentlicher Grund dafür, dass der Gesetzentwurf, den wir heute in Zweiter Lesung verabschieden, auf Waldflächen beschränkt ist, die im Eigentum des Landes sind. Der Entwurf sieht daher vor, dass die Errichtung von Windenergieanlagen auf historisch alten Waldstandorten im Staatsforst in der Regel unzulässig ist und auf wohlbegründete Ausnahmefälle beschränkt bleibt.
Man darf bei alledem auch nicht vergessen, dass es neben der Frage, ob eine Windkraftanlage nach dem Waldgesetz zulässig ist, noch eine Reihe weiterer Punkte gibt, die im Genehmigungsverfahren sorgfältig zu prüfen sind. Deshalb sind auch bei Waldflächen, die im privaten Eigentum sind oder einer Gemeinde gehören, zahlreiche Hürden zu über
winden, wenn auf diesen Flächen Windräder errichtet werden sollen. In vielen Gemeinden hat dazu auf der Ebene des Flächennutzungsplans ein intensiver Planungsprozess stattgefunden, in den auch die Gemeinderäte sehr stark eingebunden waren und in dem das Ganze auch intensiv diskutiert wurde.
Was die kommunalen Waldflächen angeht, sind die Gemeinden frei, selbst zu entscheiden, ob sie solche Flächen für Windenergieanlagen verpachten wollen. Diesen Gedanken der Selbstverwaltung, der sich im KSVG widerspiegelt, wollen wir in keiner Weise untergraben oder antasten.
Lassen Sie mich nun auch noch ein Wort zum Privatwald sagen. Warum haben wir diesen bei der Änderung des Gesetzes nicht einbezogen? Die Antwort ist eigentlich einfach und naheliegend: Wir wollen nicht, dass in das vom Grundgesetz geschützte Eigentum der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.