Nun unterstelle ich der Regierung ja nichts Böses, möchte aber doch sichergehen, dass die Möglichkeiten des E-Government von Beginn an allen Menschen gleichermaßen zugutekommen. Aus Kostengründen Übergangsfristen für ein barrierefreies Angebot einzuräumen, das lehne ich ab. Alle Menschen haben das Recht auf Teilhabe, und wenn wir die elektronische Verwaltung auf- beziehungsweise
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf bietet eine sehr gute Grundlage dafür, die „Verwaltung 2.0“ im Saarland umzusetzen. Gleichwohl werden wir uns noch häufiger mit diesem Thema befassen müssen. Zum einen ist ohnehin vorgesehen, innerhalb von drei Jahren nach Gesetzesverabschiedung zu untersuchen, in welchen Rechtsvorschriften die Anordnung der Schriftform verzichtbar ist und in welchen Fällen auf persönliches Erscheinen zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann. Zum anderen wird wegen der ab Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung und im Hinblick auf Open Data und die elektronische Rechnungslegung ohnehin eine Fortschreibung dieses E-Government-Gesetzes notwendig werden.
Hinzu kommen der technische Fortschritt und weitere Vorhaben der künftigen Bundesregierung. So haben wir von der CDU uns zum Ziel gesetzt, die Gigabit-Gesellschaft zu schaffen: Deutschland soll das Land sein, in dem die Daten in Echtzeit überall und für alle verfügbar sind - in Stadt und Land, in Ost und West, für alle absehbaren Anwendungen, für das Internet der Dinge, im Verkehrsbereich, in der Medizin, in der Kommunikation. Hierfür werden wir den flächendeckenden Ausbau von modernsten Glasfasernetzen vorantreiben und bis 2025 auch realisieren.
Nun ist es ja nicht so, dass es hier im Saarland aufgrund einer privaten Initiative zu einem flächendeckenden Breitbandausbau käme. Initialzündung war vielmehr ein Bundesprogramm, bei dem der Bund Milliarden Euro bereitstellt, um in Deutschland flächendeckend bis Ende 2018 50 Mbit/s zu realisieren. Aufgrund dieser Ausschreibung, die das Land vorgenommen hat, haben sich dann Private gefunden, die auch ohne diese Zuschüsse bereit sind, den Ausbau voranzutreiben. Das ist der erste Schritt, das erste, bis 2018 zu erreichende Ziel. Wir sind aber wohl alle übereinstimmend der Meinung, dass überall ein Glasfaserkabel liegen muss. Das haben wir uns als Ziel gesetzt für den zweiten Schritt, der bis 2025 realisiert werden soll. Wir halten diese schrittweise Vorgehensweise für richtig und für sinnvoll.
Auch dabei soll es aber nicht bleiben, denn Deutschland und Europa müssen Leitmarkt für den neuen 5 G-Mobilfunk werden. Diese neue Mobilfunkgeneration ermöglicht die Datenübertragung in Echtzeit. 5 G wird damit zur Schlüsseltechnologie der digitalen Transformation. Außerdem werden wir, es wurde schon angesprochen, ein elektronisches Bürgerportal und ein elektronisches Bürgerkonto einrichten.
Damit sollen praktisch alle Verwaltungsdienstleistungen deutschlandweit elektronisch verfügbar sein. Wichtige Angaben wie etwa die Zahl und die Geburtsdaten von Kindern sollen die Bürgerinnen und Bürger dem Staat gegenüber nur noch einmal abgeben müssen, das umständliche Ausfüllen vieler Formulare wird entfallen, weil die erforderlichen Informationen den Behörden elektronisch zugänglich sind. Durch das Bürgerkonto stellen wir sicher, dass jeder Bürger weiß, welche seiner Daten beim Staat verfügbar sind und wer auf diese Daten zugreift. So schaffen wir Datentransparenz und beugen möglichem Missbrauch vor.
Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ein Thema, das mich bereits vor 16 Jahren in meiner Diplomarbeit beschäftigt hat, wird mich auch in den kommenden 16 Jahren beschäftigen. Wir beschreiten den Weg hin zu einer modernen Verwaltung. Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Daher darf ich Sie um Zustimmung und Überweisung in den Ausschuss bitten.
Erlauben Sie mir eine Anmerkung: Ich bin mit dem Kollegen Alexander Funk der Auffassung, dass sich Braut und Bräutigam beim Ja-Wort in die Augen schauen sollten.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Ich hatte ja schon mehrere Vorredner, mit Herrn Funk offensichtlich auch einen sehr sachkundigen Vorredner. Ich bin dafür auch dankbar, da meine Redezeit bedeutend kürzer ist und ich viele Dinge nicht mehr wiederholen muss, die schon gesagt worden sind und denen wir uns mit unserer Fraktion auch anschließen könnten. Auch wir wollen den Fortschritt, und wir wollen auch den Fortschritt auf diesem Gebiet. Wir haben aber eine etwas andere Sichtweise, was diesen Gesetzentwurf betrifft.
Zunächst einmal: Als ich begonnen habe, den Gesetzentwurf zu lesen - ich nehme ja an, dass auch Sie alle die Unterlagen gelesen haben -, ist mir dieses „E-Government“ aufgefallen. Das soll wahrscheinlich „Electronic Government“ heißen. „Elektronische Verwaltung“ wäre einfacher, das findet sich ja auch oben in der Überschrift. Wir sind ja hier in einem deutschen Bundesland, da könnte man diesen Begriff auch ruhig verwenden.
Das gilt umso mehr, wenn man sich Folgendes vor Augen hält. Herr Toscani hat es richtig gesagt: Er hat „I-Government“ gesagt, obwohl da ein „E“ steht, weil der Engländer diesen Buchstaben „E“ als „I“ ausspricht. Es sind aber auch noch ein paar andere fremde Wörter drin, zum Beispiel „informatorischer Workshop“ oder „Basiskomponenten“ - dafür könnte man „Grundbestandteile“ sagen. Ein weiteres schönes Wort: Georeferenzierung. „Ortung“, „Ortsbestimmung“ - das wären doch auch schöne Begriffe dafür. Wir haben in unserer Fraktion ja das Glück, dass wir mit Herrn Müller einen humanistisch gebildeten Abgeordneten haben, und auch im Übrigen sind wir, was Sprachkompetenzen angeht, ganz gut bestückt. Wir könnten das also schaffen. Ich habe mir aber gedacht, vielleicht ist doch der ein oder andere da, der seine Schwierigkeiten damit hat. Es gibt ja diesen Dudenband „Das Fremdwörterbuch“ mit 60.000 Eintragungen.
Zur Sache. Eine Geschichte ist von allen Vorrednern angesprochen worden, die meiner Ansicht nach auch sehr wichtig ist, nämlich die Kosten. Es wurde zugegeben, dass das Vorhaben mit erheblichen Kosten verbunden ist, insbesondere auch für die Gemeinden. Es wurde das vielbeschworene Konnexitätsprinzip genannt, das ist ja ganz einfach der Grundsatz: „Wer bestellt, bezahlt.“ So könnte man es ja auch nennen, denn es wird oft mit dem Subsidiaritätsprinzip verwechselt, das habe ich auch in diesem Hause schon festgestellt. Also das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ wird beschworen, aber mit diesem Gesetz wird ihm entgegengehandelt! Denn das Land bestellt, und die Gemeinden müssen bezahlen.
Es wird auch angeführt, dass Papier gespart werde. Ich war eine gewisse Zeit im Vorstand einer Gebietskörperschaft, da gab es das Thema auch schon. Herr Funk hat ja gesagt, er hat schon vor 16 Jahren eine Diplomarbeit darüber geschrieben. Wir haben gedacht, wir sparen Papier, haben aber festgestellt, dass der Papierverbrauch drastisch gestiegen ist. Wie kam das? Die Leute haben was gemailt bekommen, fanden es interessant und haben für ihre Tante Helga auch eine Kopie ausgedruckt und dann ist ihnen eingefallen, dass sie auch noch einen Schwager haben, den das auch interessieren könnte, und so sind schnell fünf oder sechs Kopien gedruckt worden neben der elektronischen Botschaft, wo es früher nur ein einziges Schreiben gegeben hätte. Das heißt also, man muss da auch ein bisschen aufpassen, so ganz einfach ist das nicht.
merkungen wird angegeben, dass einige Bundesländer schon ein solches Gesetz verabschiedet haben. Es ist aber auch Tatsache, dass schon ein Bundesland dieses Gesetz fortschreiben muss, also praktisch wieder ein neues Gesetz macht, weil man Erfahrungen gemacht hat, die man, als man das Gesetz verabschiedet hat, noch nicht hatte. Andere Bundesländer nehmen die Gemeinden nicht in die Pflicht, Bayern macht ganz was anderes, und einige Bundesländer sind noch daran, zu beraten. Da sage ich mir: Mit den geringen Möglichkeiten an Personal, die wir als Land haben, würde es uns doch ganz gut anstehen, wenn wir warten würden, was die anderen großen Bundesländer machen, welche Erfahrungen sie sammeln, und wenn wir das vielleicht später in ein gemeinsames Handlungspapier einbringen würden.
Das muss ja nicht gleich ein Gesetz sein, wie es hier vorgeschlagen wird, denn es kommt ja eine Gesetzesflut auf uns zu, und wer ist in der Lage, diese Gesetze alle zu kennen und zu beachten? Ich denke da immer an die Zehn Gebote - die meisten von uns sind ja noch christlich erzogen worden, da hat man die Zehn Gebote gelernt. Da hieß es zum Beispiel: „Du sollst nicht töten“ oder „Du sollst nicht ehebrechen“ oder „Du sollst kein falsches Zeugnis geben wider deinen Nächsten“. Das versteht man ganz einfach. Es wird zwar oft nicht eingehalten, aber man versteht es wenigstens. Wir haben heute so viele Gesetze, dass wir nicht mal in der Lage sind, sie überhaupt zu kennen und zu verstehen. Deshalb sind wir von der AfD-Fraktion dafür, diese Gesetzesflut einzudämmen.
Wir schlagen Folgendes vor. In der Gesetzesvorlage sind ja sehr gute Gedanken geäußert worden. Die kann man als Empfehlung benutzen, kann sie zuerst mal in der Regierung umsetzen, in den Ministerien und Landesämtern. Wenn man das fertiggebracht hat, kann man den Kommunen das ebenfalls empfehlen und ihnen zeigen, wie sie es machen können. Wenn da wirklich Geld gespart werden kann, kann man darauf vertrauen, dass die Städte und Gemeinden das auch verstehen und dann bestrebt sind, diese Vorhaben freiwillig in die Tat umzusetzen. Mit anderen Worten: Wir empfehlen, den Handelnden diese Empfehlungen zu geben. Wir werden diesen Gesetzesvorschlag ablehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was der Bürger heute von E-Government erwartet, hat McKinsey in seiner
Studie „E-Government in Deutschland - Eine Bürgerperspektive“ wie folgt zusammengefasst: „ein konsolidiertes, aus Sicht der Nutzer durchgängig gestaltetes Angebot, das schnelle und unkomplizierte Behördenkontakte ermöglicht, sowie eine einzige Schnittstelle, über die alle Informationen übertragen und Prozesse abgewickelt werden können“. Genau dahin wollen wir mit unserem Gesetz. Die ersten Schritte dazu hat der Bund mit dem E-GovernmentGesetz vom 31. Juli 2013 eingeleitet, Kollege Funk hat es schon erwähnt.
Kollege Flackus sagt: „Spät“, aber hoffentlich nicht zu spät. Sechs Bundesländer, lieber Kollege Flackus, nämlich Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein Westfalen und Sachsen haben bereits E-Government-Gesetze auf Landesebene in Kraft gesetzt. Ein Land muss schon nachbessern, Schleswig-Holstein, die haben nämlich schon 2009, bevor der Bund sein Gesetz erlassen hat, eines verabschiedet. Dort gibt es jetzt Nachbesserungsbedarf, wie es in diesem Bereich immer welchen geben wird, denn es gibt hier Gott sei Dank keinen statischen Zustand, denn das hieße Stillstand. Und solange sich das entwickelt, werden wir auch immer wieder anpassen müssen.
Mit dem heute vorgelegten Regierungsentwurf eines E-Government-Gesetzes für das Saarland ziehen wir jetzt wie die Länder Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, die sich ebenfalls in der Gesetzgebungsphase befinden, nach. Der saarländische Gesetzesentwurf lehnt sich - wie fast alle anderen Ländergesetze - ausgenommen den eines „kleinen“ Landes im Süden unserer Republik - an das Bundesgesetz an und setzt einen einheitlichen Rahmen für die Bereiche, in denen nicht Bundes-, sondern Landesrecht zur Ausführung kommt oder die Regelungen des Bundesrechts auf Bundesbehörden beschränkt sind.
E-Government kann aber nur im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen und Behörden effizient wirken, wenn es über alle Ebenen funktioniert. Die Experten des Normenkontrollrats haben erst im April dieses Jahres vor dem Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen Bundestages beklagt, dass es sehr schwierig sei, die Länder dazu zu bringen, den Kommunen verpflichtende Vorgaben zu machen. Bisher hat nur Mecklenburg-Vorpommern die kommunale Seite durchgehend verpflichtet. Aber auch der saarländische Gesetzesentwurf ist für die kommunale Ebene in gleichem Umfang wie für die Landesebene verpflichtend, wenn auch erst mit zweijähriger Verzögerung hinsichtlich der elektronischen Aktenführung und der Optimierung der Verwaltungsabläufe.
Der Gesetzentwurf - der Minister hat es erwähnt - ist unter Beteiligung der kommunalen Familie entstanden und sieht die Bildung eines paritätisch besetzten IT-Kooperationsrates zwischen Land und Kommunen zur Intensivierung der Zusammenarbeit vor. Der IT-Kooperationsrat soll gemäß § 19 aus 23 Mitgliedern bestehen. Ihm sollen zu gleichen Teilen Vertreterinnen und Vertreter des Landes und der Gemeinden sowie der Gemeindeverbände angehören. Die Gemeinden und Gemeindeverbände werden durch je vier Mitglieder des Landkreistags Saarland sowie des Saarländischen Städte- und Gemeindetags vertreten sowie einem weiteren Mitglied eines der beiden Verbände im jährlichen Wechsel. Wir haben uns heute Morgen ja schon über kommunale Finanzen unterhalten. Ich denke, mit diesem IT-Kooperationsrat, mit dieser Besetzung kommt man den Gemeinden ein gutes Stück entgegen und macht es ihnen leichter, sich gegenseitig auszutauschen. Von der kommunalen Ebene ist natürlich auch darauf hingewiesen worden, dass es nicht unerhebliche Anschubfinanzierungen braucht, wenn man E-Government einführt. Dem trägt der Gesetzentwurf insoweit Rechnung, als auf den geplanten Digitalisierungsfonds - gespeist aus den Einsparungen des gemeinsamen Verwaltungsnetzes - hingewiesen wird, aus dem gemeinsame Projekte von Land und Kommunen finanziert werden sollen, genauso wie wir das im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Darüber hinaus eröffnet § 19 die Möglichkeit, dass der IT-Kooperationsrat Empfehlungen zur Finanzierung von ebenenübergreifenden IT-Projekten ausspricht.
Ich will meine Ausführungen zum E-GovernmentGesetz auf diese Betrachtung der Auswirkungen auf kommunaler Seite beschränken, denn zu dem Thema ist heute schon, wie der Saarländer sagt, alles gesagt worden, nur nicht von jedem. Ich freue mich einfach darauf, dass wir uns im Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen intensiv mit dem Thema beschäftigen werden, es gibt sicherlich jede Menge Diskussionsbedarf. Ich bitte Sie, diesem Gesetz in Erster Lesung zuzustimmen und die Überweisung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen vorzunehmen. Ich freue mich auf die rege Diskussion. - Vielen Dank.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/63 - neu - in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen ist, den bitte ich, eine Hand zu er
heben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/63 - neu - in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und DIE LINKE, dagegen gestimmt hat die AfD-Fraktion.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Durchführung von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Saarländisches Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz) (Drucksache 16/62)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 2002 wurde mit dem Prostitutionsschutzgesetz die bis dahin geltende Sittenwidrigkeit beseitigt. Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere. Wer ihn aber ausüben will, sollte dies unter menschenwürdigen und rechtsstaatlichen Bedingungen tun können. Mit der Legalisierung der Prostitution im Jahr 2002 war die Hoffnung verbunden, dass auch den kriminellen Begleiterscheinungen der Prostitution die Grundlage entzogen wird. Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Auch die wirtschaftliche und soziale Situation der Prostituierten hat sich infolge des Gesetzes so gut wie überhaupt nicht verbessert. Vor diesem Hintergrund hat das Saarland bereits 2014 die Initiative ergriffen und dem Bundesrat Eckpunkte für die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für das Prostitutionsgewerbe vorgeschlagen mit folgenden Zielen: erstens die Arbeitsbedingungen für diejenigen, die in der Prostitution arbeiten, zu verbessern, zweitens sie über gesundheitliche Risiken und Ausstiegsmöglichkeiten besser zu informieren und drittens erstmals auch Instrumente zur Überwachung der legalen Prostitution zu schaffen.
Mit der Verabschiedung des Prostituiertenschutzgesetzes durch den Bundestag ist am 07. Juli 2016 ein langer und zum Teil steiniger Weg zu Ende gegangen. Für mich als zuständige Ministerin ist dieses Gesetz ein Schritt hin zu einem besseren Schutz vor Ausbeutung, zu einem besseren Schutz vor Gewalt und zu einem besseren Schutz vor sexuellem Missbrauch von Prostituierten und damit ein Meilenstein in der deutschen Sozialpolitik.
Die Regelungsbedarfe für die Länder ergeben sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten: Erstens die Festlegung einer Behörde für die persönliche Anmeldung der Prostituierten. Zu den Aufgaben der Behörde gehört neben der Durchführung eines Infor
mations- und Beratungsgespräches auch die Fertigung einer auf zwei Jahre befristeten Anmeldebescheinigung. Zweitens die Festlegung einer Behörde zum Angebot einer gesundheitlichen Beratung, die laut Gesetz bei einer für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Stelle angeboten werden soll. Drittens die Festlegung einer Erlaubnis- und Kontrollbehörde für alle Formen des Prostitutionsgewerbes, der die Zuständigkeit für das gesamte Genehmigungsverfahren zu übertragen ist. Die Behörde soll ferner über alle gesetzlich normierten Überwachungs- und Kontrollbefugnisse verfügen.
Wir sind sehr froh, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es uns für die Umsetzung des Bundesgesetzes hier im Saarland gelungen ist, einen Regelungsvorschlag zu finden, der aus unserer Sicht den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Mein Dank geht an dieser Stelle an den Regionalverband Saarbrücken, der sich bereit erklärt hat, bei strikter Anwendung des saarländischen Konnexitätsausführungsgesetzes die Zuständigkeiten für die durch das Bundesgesetz normierten Aufgaben zu übernehmen. Der Ihnen heute vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet gemäß den Vorgaben des Konnexitätsgesetzes die gesetzliche Regelung der Aufgabenübertragung an den Regionalverband sowie die Festlegung eines jährlich zu erstattenden Belastungsausgleiches, der ersten Schätzungen zufolge, aber wirklich ersten Schätzungen zufolge, bei rund 250.000 Euro jährlich liegen wird.
Uns liegen aber bisher keine belastbaren statistischen Daten vor über die Anzahl der in der Prostitution tätigen Personen. Insoweit sieht der Gesetzentwurf eine erstmalige Überprüfung und Anpassung der Kostenfolgeabschätzung bereits nach einem Jahr vor. Auch wenn unser Landesausführungsgesetz aus Zeitgründen nicht mehr rechtzeitig vor der Sommerpause den Weg ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren geschafft hat, bin ich zuversichtlich, dass die parlamentarischen Beratungen nun zügig und konstruktiv verlaufen werden, und hoffe, dass der Gesetzentwurf Ihre Zustimmung finden wird.