Protocol of the Session on December 8, 2020

Weitere Interventionen und Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 16/1523 - neu - einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer dafür ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/1523 - neu - mehrheitlich angenommen wurde. Zugestimmt haben die CDULandtagsfraktion, die SPD-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die DIE LINKE-Landtagsfraktion und der fraktionslose Abgeordnete Hecker. - Vielen Dank.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1389 ‑ neu ‑ in Zweiter und letzter Lesung und unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer

(Abg. Dörr (AfD) )

enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1389 ‑ neu ‑ in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen wurde. Zugestimmt haben die CDULandtagsfraktion, die SPD- Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die DIE LINKE-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat der fraktionslose Abgeordnete Hecker.

Wir kommen nun zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften (Drucksache 16/1490) (Abänderungsantrag: Drucksache 16/1524)

Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Inneres und Sport Petra Berg das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Landtag hat den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf in seiner 44. Sitzung am 11. November 2020 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Der Ausschuss hat im Rahmen seiner weiteren Beratungen beschlossen, auf eine öffentliche Anhörung zu verzichten.

Dem Gesetzentwurf liegen die folgenden Erwägungen zugrunde: Er soll in erster Linie der Verbesserung der Abläufe bei der Vorbereitung und Durchführung von Landtags- und Kommunalwahlen dienen sowie der Anpassung der Vorschriften im Landtagsund Kommunalwahlgesetz an die Veränderungen im Bundeswahlrecht durch die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 13. Februar 2020 sowie an verschiedene wahlpraktische Bedürfnisse und Erfahrungen. Gleichzeitig verfolgen die neuen Vorschriften das Ziel, einige Harmonisierungen im Bundes- und Kommunalwahlrecht vorzunehmen. Diese sehen unter anderem vor, dass bei Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter mit Behinderungen sich hierbei der Hilfe einer anderen Person bedienen kann. Dies gilt zukünftig für Landtags- und Kommunalwahlen.

Zudem beinhaltete der Gesetzentwurf des Bundes eine Verordnungsermächtigung für Fälle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt, wodurch Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewerbern ganz oder teilweise unmöglich werden können. Nunmehr kann damit eine Abweichung von den Bestimmungen über die Aufstellung der Wahlbewerber in Versammlungen der Bundestagswahlen zugelassen werden, um die Benennung von Wahlbewerbern ohne die Durchführung von Ver

sammlungen zu ermöglichen. Deshalb war es notwendig geworden, den hier vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften für die Landtagswahlen entsprechend anzupassen.

Die jüngsten Erfahrungen im Zuge der COVID-19Pandemie haben nämlich gezeigt, dass es Situationen geben kann, in denen die Durchführung von Versammlungen zur Kandidatenaufstellung für die Landtagswahl in dem dafür vorgesehenen Zeitraum nicht möglich ist. Um diese gesetzliche Lücke zu schließen, haben wir nunmehr mit einem entsprechenden Abänderungsantrag auf diese mögliche Situation reagiert. Dieser sieht für die Fälle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt vor, wodurch - nach Feststellung des Landtages oder in dem Fall, dass dem rechtzeitigen Zusammentritt des Landtages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder dieser nicht beschlussfähig ist - Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewerbern ganz oder teilweise unmöglich sind oder sein könnten, dass eine Abweichung von den Bestimmungen über die Aufstellung der Wahlbewerber in Versammlungen zugelassen werden kann, um die Benennung von Wahlbewerbern ohne die Durchführung von Versammlungen zu ermöglichen.

Diesem Umstand haben die Koalitionsfraktionen mit einem eigenen Abänderungsantrag, der Ihnen als Drucksache 16/1524 vorliegt, Rechnung getragen. Das Gesetz wurde im Ausschuss gelesen. Wie ich bereits zuvor erwähnte, wurde auf eine Anhörung verzichtet. Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde im Ausschuss bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie unter Abwesenheit der AfD-Landtagsfraktion einstimmig angenommen. Das Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften, Drucksache 16/1490, wurde mit Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie bei Abwesenheit der AfD-Landtagsfraktion unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Koalitionsfraktionen beschlossen. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Ich danke der Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 16/1524 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält

(Vizepräsidentin Ries)

sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/1524 mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion, die SPD-Landtagsfraktion, die DIE LINKE- Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat der fraktionslose Abgeordnete Hecker.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/1490 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des gerade angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1490 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion, die SPD-Landtagsfraktion, die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat der fraktionslose Abgeordnete Hecker.

Wir kommen nun zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Drucksa- che 16/1491)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Technologie, Herrn Abgeordneten Jürgen Renner, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten und als Drucksache 16/1491 vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften in seiner 44. Sitzung am 11. November 2020 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie überwiesen.

Mit dem Gesetzentwurf werden zwei Ziele verfolgt. Zum einen soll der htw saar mit der neuen Personalkategorie der Nachwuchsprofessoren ein Instrument zur Personalgewinnung an die Hand gegeben werden. Dadurch erhalten geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für eine Fachhochschulprofessur die Möglichkeit, noch ausstehende berufspraktische Erfahrungen neben dem Beschäftigungsverhältnis mit der Fachhochschule in privaten Unternehmen zu sammeln.

Zum anderen werden in Zeiten der Corona-Pandemie Online-Prüfungen angeboten, um den Studierenden einen möglichst ordnungsgemäßen Prüfungsbetrieb zu gewährleisten. Der Ausschuss für

Wissenschaft, Forschung und Technologie hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 02. Dezember 2020 beraten und empfiehlt dem Plenum einstimmig, das heißt bei Zustimmung aller anwesenden Fraktionen, die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1491. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1491 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1491 in Zweiter und letzter Lesung mit den Stimmen aller Fraktionen des Hauses und mit der Stimme des fraktionslosen Abgeordneten Hecker einstimmig angenommen wurde.

Wir kommen nun zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Minister für Inneres, Bauen und Sport eingebrachten Antrag betreffend: Veräußerung landeseigenen Grundbesitzes in Homburg-Zunderbaum, Gemarkung Erbach-Reiskirchen, Flur 10, Nr. 2325/21, groß 169.737 qm, an den Unternehmensverbund FIEGE, Joan-Joseph-FiegeStraße 1 in 48268 Greven - Antrag des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport vom 04. November 2020 (Drucksache 16/1508)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, Herrn Abgeordneten Jochen Flackus, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben mit der Vorlesung der Überschrift schon fast alles vorgetragen. Der Minister für Inneres, Bauen und Sport hat mit Schreiben vom 04. November 2020 mitgeteilt, dass das Land die Veräußerung des landeseigenen Grundbesitzes Homburg-Zunderbaum, Gemarkung Erbach-Reiskirchen, Flur 10, Nr. 2325/21, groß 169.737 qm, an den Unternehmensverbund FIEGE, Joan-Joseph-FiegeStraße 1 in 48268 Greven, betreibt. Der Unternehmensverbund FIEGE stammt aus Nordrhein-Westfalen. FIEGE habe Ende 2019 Interesse am Erwerb des Grundbesitzes auf der Grundlage eines Preises von 22,50 Euro pro Quadratmeter bekundet. Somit ergibt sich ein Gesamtkaufpreis von 3.819.082,50 Euro. Darüber hinaus habe FIEGE die Bereitschaft

(Vizepräsidentin Ries)

zur Übernahme der von der Kreisstadt Homburg für die Durchführung von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geforderten Gebühren in Höhe von 479.723,03 Euro erklärt. Die Landesregierung habe eine Verwertung des Grundbesitzes im Rahmen eines öffentlichen Verkaufsverfahrens begrüßt und den Grundbesitz öffentlich zum Verkauf angeboten. Neben dem Angebot des Unternehmensverbundes FIEGE seien keine weiteren Angebote abgegeben worden.

Mit der Veräußerung biete sich dem Land die Möglichkeit, die landeseigene Fläche erheblich über dem Bodenwert zu verkaufen und eine Saarland-Dependance dieses Unternehmensverbundes anzusiedeln. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 03. November 2020 der beabsichtigten Veräußerung zugestimmt. Die Genehmigung des Vertrages durch das Land steht allerdings unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landtages. Der Minister für Inneres, Bauen und Sport hat deshalb mit dem vorgenannten Schreiben die erforderliche Zustimmung des Landtages nach § 64 II Haushaltsordnung des Saarlandes beantragt.

Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat den Antrag in seiner Sitzung am 27. November 2020 beraten. Er empfiehlt dem Plenum mehrheitlich bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der AfD-Landtagsfraktion und bei Gegenstimmen der DIE LINKE-Landtagsfraktion die nach § 64 II LHO erforderliche Zustimmung. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Als erste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Barbara Spaniol von der Fraktion DIE LINKE auf.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fasse mich ganz kurz. Der durch das Ministerium anvisierte Grundstücksverkauf betrifft ein Gebiet in der Stadt Homburg. Es handelt sich um das Industriegebiet rund um den Zunderbaum. Das ist keine unumstrittene Ansiedlung. Wir hatten die Diskussion im Stadtrat. Der Stadtrat wurde seitens des Landes gefragt, wie er das bewertet. Das Logistikunternehmen hat das ganze Vorhaben vorgestellt, aber es ist nicht ganz so unproblematisch, wie es der Kollege vom Ministerium seitens der Regierung geschildert hat.

Das Vorhaben ist umstritten. Die Diskussion im Stadtrat war im Hinblick auf die erwartete sich noch stärker zuspitzende Verkehrssituation vor Ort von Bedenken geprägt. Zu nennen ist hierbei die Umweltbelastung durch die Zunahme des LKW-Verkehrs, denn es geht um ein Logistikunternehmen. Auch die Sorge um die Qualität der Arbeitsplätze

war vorhanden. Es ist nicht zu erwarten, dass dort feste Stellen angeboten werden. Wir kennen das. Es sind Billigverträge, Minijobs, höchstens befristet und so weiter.

Die Ansiedlung ist also nach wie vor umstritten und wir müssen dort näher hinschauen. Es geht vor allem um die Frage der Verkehrsanbindung. Das hätte im Vorfeld geklärt werden müssen. Die Notzufahrt quer durch das Industriegebiet ist ein Dauerproblem. Es geht dabei um Verhandlungen mit der Gemeinde Kirkel, die nicht vorangehen. Es ist also noch einiges im Argen. Ich muss auch noch hinzufügen, dass der Stadtrat mehrheitlich bei einigen Gegenstimmen dem Grundstücksverkauf nur unter der Bedingung zugestimmt hat, dass die Verkehrssicherheit im Zuge der Ansiedlung gewährleistet wird und weitere Ansiedlungsinteressen auf dem Gewerbegebiet Zunderbaum dadurch nicht verhindert werden. Das waren alles strittige Fragen. Wir hatten das Thema dann im Haushaltsausschuss des Landtages auf dem Tisch. Der Vertreter des Ministeriums hat uns dort als Antwort auf meine Frage, warum die Verkehrssituation nicht im Vorfeld geklärt worden ist, erklärt - was auch aus dem Kurzbericht hervorgeht -, dass das in der Planungshoheit der Stadt Homburg liege. Die Stadt Homburg habe sich mit dem LfS ins Benehmen zu setzen. Die Stadt Homburg sieht das schon anders. So wurde in der Ratssitzung und auch in der Vergangenheit argumentiert, dass es um eine Anbindung an die Bundesstraße B 423 geht. Dort hat die Stadt kaum Zuständigkeiten. Es ist definitiv die Aufgabe des Bundes über den LfS, sich hierum zu kümmern. Es ist also weiterhin ungeklärt, wie die Verkehrsentlastung realisiert wird. Die Diskussion reicht von einem Tunnel unter der B 423 oder einer Brücke darüber bis hin zu einer neuen Ampelanlage. Ganz viele Fragen, die schon im Vorfeld hätten geklärt werden müssen, sind also noch ungeklärt.

Positiv ist, dass die Kosten für die Durchführung der ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erstattet werden. Das ist klar. Wer könnte etwas dagegen haben? Aber der Hauptbrennpunkt, die Verkehrssituation, ist nicht geklärt worden, und jetzt soll dem schon zugestimmt werden. Wir sehen das sehr kritisch und werden daher ablehnen.

(Beifall von der LINKEN.)

Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Volker Oberhausen von der CDU-Landtagsfraktion auf.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines würde ich, Frau Kollegin Spaniol, gerne noch vorweg

(Abg. Flackus (DIE LINKE) )

sagen: Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt die Veräußerung des Grundstücks im Bereich des Zunderbaums an das Unternehmen FIEGE in Greven nach § 64 II LHO. Ich möchte die Zahlen noch einmal in Erinnerung rufen: Das Land ist im Drehkreuz zwischen Homburg, Kirkel und Bexbach Eigentümerin eines unbebauten Waldgrundstücks mit einem Bodenrichtwert von 1,358 Millionen Euro. Hier erfolgt ein Verkauf mit einem Kaufpreis in Höhe von 3,82 Millionen Euro. Zusätzlich fallen für die Stadt Homburg Gebühren in Höhe von 480.000 Euro an. Mithin sind von FIEGE fast 4,3 Millionen Euro zu zahlen. Das heißt, dass mehr als das Dreifache des Bodenrichtwertes gezahlt wird. Deshalb hat der Haushaltsausschuss in seiner letzten Sitzung - Herr Flackus und Frau Spaniol haben schon darauf hingewiesen dem Projekt des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport zugestimmt.

Es geht darum, dass das Unternehmen FIEGE eine Niederlassung im Saarland aufbauen möchte. Es ist in den Ausführungen ausreichend thematisiert worden, dass nach vielen Jahren der Planung Arbeitsplätze in Homburg entstehen werden. Selbstverständlich wird das Land auch die Verkehrssituation am Zunderbaum im Blick haben. Doch zunächst steht die Generierung von zusätzlichen Einnahmen für den Landeshaushalt im Vordergrund. Des Weiteren stehen zusätzliche Arbeitsplätze in Homburg auf der Agenda. Das sind mindestens zwei wichtige Ansätze, die hier die Motivation dafür sind, dass wir dem Projekt zustimmen werden. Deshalb ist diese Ansiedlung ein wertvoller Impuls für unseren Saarpfalz-Kreis. Als Abgeordneter aus dem Wahlkreis Homburg möchte ich mich dafür bedanken, dass im Saarpfalz-Kreis zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Natürlich werden wir in der laufenden Planung mit dem LfS die noch vorhandenen Bedenken aufgreifen, aber die CDU-Landtagsfraktion wird der Veräußerung zustimmen. Ich darf Sie deshalb um Ihre Zustimmung für dieses Projekt bitten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)