Zum Einzelplan 04 gibt es eine weitere Wortmeldung. Sie kommt vom stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion Eugen Roth. - Ich vermute mal, dass der Kollege Eugen Roth auch zum Thema Europa sprechen wird.
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich habe mich spontan noch mal zu Wort gemeldet, weil ich einen Beitrag verstärken will; wobei, liebe Kollegin Sandra Johann, mir auch dein Beitrag sehr gut gefallen hat.
Ich möchte einen Beitrag der Kollegin Barbara Spaniol verstärken. Sie hat das Thema Kurzarbeitergeld für Grenzgängerinnen und Grenzgänger und die Doppelbesteuerung angesprochen. Ich erwähne das deshalb noch mal, weil das Thema in unseren saarländischen Betrieben eine sehr große Rolle spielt, und nicht nur in den saarländischen, sondern auch in den rheinland-pfälzischen und baden-württembergischen Betrieben. Hier steckt der Teufel im Detail. Ich will nur einige wenige Sätze dazu sagen, denn das kann man in seiner Komplexität gar nicht erklären.
Hintergrund ist, dass für das deutsche Kurzarbeitergeld eine fiktive Besteuerung vorgenommen wird, eine pauschalierte Besteuerung. Weiterhin muss man wissen, dass seit 2015 eine Fortschreibung des deutsch-französischen Abkommens gilt, das besagt, dass der Staat, in dem man wohnt, die Besteuerung vornimmt. Das führt dazu, dass das Kurzarbeitergeld bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern von der deutschen Seite her gemäß § 3 Einkommensteuergesetz steuerbefreit ist - Kurzarbeitergeld ist ja sowieso ein besonderer Mechanismus. In Frankreich ist es aber, weil man dort nach der Fortschreibung des Abkommens Sozialversicherungsbeiträge besteuert, nicht steuerbefreit. Das heißt, jemand, der bei uns in einem Betrieb arbeitet, zum Beispiel ZF Getriebe hier in Saarbrücken, kriegt, wenn er in Deutschland wohnt, keine Kürzung, wenn er aber in Frankreich wohnt, wird es doppelt „besteuert“. Das muss man, lieber Peter Strobel, in Anführungszeichen setzen, weil da schon das Wort „Steuer“ rechtlich spannend ist.
Sandra Johann hat gesagt: Wir brauchen Macher. Das hat mir gut gefallen. Das wird jetzt notwendig sein, weil wir eine bilaterale Lösung finden müssen zwischen Frankreich und Deutschland. Dort liegt der Hase im Pfeffer, weil es in bestimmten Funktionsbereichen, auch bei den Frontaliers de la Moselle, die meiner Meinung nach irrige Auffassung gibt, das sei ein rein deutsches Problem. Aber schon bei dieser kurzen Schilderung von mir kann man erkennen, dass das alles andere als ein rein deutsches Problem ist; das ist der Klassiker für eine deutsch-französische Lösung auf nationaler Ebene, drunter geht es nicht.
Es gibt bereits entsprechende Vorschläge zu diesem Thema, die unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund auch an Hubertus Heil geschickt hat. Ich habe auf meinem Tablet ein Schreiben vorliegen, in dem ganz konkrete Vorschläge gemacht wurden, ich erspare Ihnen das jetzt, das geht zu viel ins Detail. Aber wie immer, wenn es um solche Steuergeschichten geht, geht es gleich um ein paar Millionen Euro, solche Probleme löst man nicht mal gerade so eben. Wir hatten darüber übrigens auch im Ausschuss für Europa und Fragen des Interregionalen Parlamentarierrates Anfang Juni gesprochen, Frau Kuhn-Theis weiß das, Peter Strobel wird sich daran erinnern, ich habe das damals schon thematisiert.
Ich bin jetzt noch mal zum Mikrofon gegangen, weil ich es richtig fand, dass Barbara Spaniol dieses Thema angesprochen hat. Das Thema hat bei uns eine überdurchschnittlich hohe Bedeutung, wir kommen aber nicht weiter, wenn das nicht sowohl auf der deutschen Seite bearbeitet als auch auf der französischen Seite mit dem dortigen Finanz- und Wirtschaftsminister Bruno Le Maire angeschoben wird. Wir haben verschiedene Gremien, die auch bis dorthin ausstrahlen, deswegen habe ich mich noch mal zu Wort gemeldet, ich bin als Gewerkschafter an diesem Thema dran. Ich wollte darüber aufklären, dass manche sagen, es sei ein rein deutsches Problem. Nein, so einfach ist es leider nicht, es ist ein deutsch-französisches Problem, aber wir haben eine Scharnierfunktion, wir sind da, um solche Probleme zu lösen. Ich zitiere Sandra Johann: Jetzt sind Macher gefordert! - Vielen Dank.
Die Landesregierung hat zum Einzelplan 04 um das Wort gebeten. - Ich darf Finanz- und Europaminister Peter Strobel ans Rednerpult bitten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gern ein paar wesentliche Schwerpunkte im Bereich
des Einzelplans 04 - Ministerium für Finanzen und Europa - für den Doppelhaushalt 2021/22 vorstellen.
Traditionell ist es so, dass rund 90 Prozent der Gesamtausgaben Personalausgaben sind. Insofern ist es auch nicht überraschend, dass von den Ausgabensteigerungen in Höhe von 10,7 Millionen Euro gegenüber dem letzten Doppelhaushalt ein Großteil, nämlich 9,1 Millionen Euro, auf den Personalbereich entfällt. In Anbetracht komplexer Projekte und sich verändernder Herausforderungen nehmen wir im Personalbereich notwendige Ergänzungen vor. Zur Erinnerung: In diesem Jahr haben wir das Projekt Finanzamt 2020 erfolgreich abgeschlossen. Als Teil des Arbeitsprogramms „Zukunftssichere Landesverwaltung“ leistete dieses Strukturprojekt einen wichtigen Beitrag zur Sanierung des Landeshaushalts. In den saarländischen Finanzämtern wurden Stellen abgebaut, es wurde schon darauf eingegangen. Um es deutlich zu sagen: Die Steuerverwaltung hat ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung absolut vorbildlich geleistet!
Für die Bereitschaft, diesen Weg gemeinsam zu gehen, möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihren Vertretungen ganz herzlich bedanken. In der Corona-Krise sind sie gerade wieder sehr gefordert; all das, was in unserem Geschäftsbereich an Stundungen, an Herabsetzungen von Vorauszahlungen und an Aussetzung von Vollstreckungen gemacht wird, muss bearbeitet und eingegeben werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen das mit großem Engagement. Dafür bin ich ausgesprochen dankbar.
Wir haben in dem Projekt Finanzamt 2020 zentrale und zukunftsfeste Arbeitseinheiten etabliert und die Verwaltungseffizienz nachhaltig gesteigert. Selbstverständlich werden wir auch weiterhin Modernisierung, Digitalisierung und Risikoorientierung in den Geschäftsprozessen in den Finanzämtern weiter vorantreiben. In den kommenden Jahren gilt es nun, zielgerichtet dort zu personalisieren, wo neue Bedarfe aufgrund neuer Aufgaben entstehen. Das geschieht zum einen im Bereich des IT-DLZ, zu dem ich später noch etwas sagen werde, aber auch mit Blick auf die Grundsteuerreform.
Die Grundsteuerreform ist eine regelrechte Mammutaufgabe und die größte Reform im Finanzbereich seit vielen Jahren. Die bisherige Praxis, dass die Finanzbehörden die Grundsteuer für Häuser und unbebaute Grundstücke anhand von Einheitswerten berechnen, hat das Bundesverfassungsgericht im April 2018 für verfassungswidrig erklärt; es hat eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Ziel dieser Neuregelung ist es, das Grundsteuer- und Bewertungsrecht verfassungskonform und praktisch umsetzbar auszugestalten. Auf diesem Weg befinden wir uns. Das erfordert im Finanzressort einen erheblichen zu
sätzlichen Personalaufwand in den kommenden beiden Jahren. Nur so können wir die notwendigen Vollzugsvoraussetzungen für die Berechnung der Hebesätze durch die Kommunen bis zum ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 01. Juli 2022 realisieren. Die Voraussetzung zur Umsetzung der Grundsteuerreform wird vor allem im Bereich der Finanzämter geschaffen. Dort sind die Verbindungsdateien als Grundlage einer Grundstücksdatenbank fortgeführt und die zwingend erforderliche Aktualisierung der Adressdaten in den Bewertungsstellen vorgenommen worden. Insofern ist eine ausreichende Personalisierung dort unerlässlich.
Der zweite Schwerpunkt bei den Personalverstärkungen ist das IT-DLZ. Wir haben es in der vergangenen Legislaturperiode gegründet. Mit diesem zentralen IT-Dienstleister wurde die Professionalisierung der Informationstechnik in der Landesverwaltung eingeleitet. Um den stetigen Anstieg an technischen, IT-sicherheitsspezifischen, gesetzlichen sowie fachlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind in den Jahren 2021 und 2022 zusätzliche Stellen erforderlich. Die personelle Stärkung des IT-DLZ ist von großer Wichtigkeit, da eine moderne, leistungsfähige, sichere und stabile Informationstechnik eine zentrale Bedeutung für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung hat.
Neben ausreichendem Personal bedarf es allerdings auch ausreichender Sach- und Investitionsaufwendungen im IT-DLZ. Diese sind im Wirtschaftsplan dargestellt. Sie verteilen sich auf Kosten für Lizenzen, Hardware und Pflegekosten, sie betreffen sowohl neu einzuführende Verfahren als auch den laufenden operativen Betrieb. Diese Ausgaben sind die Voraussetzung für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie und des Onlinezugangsgesetzes.
Auch im Bereich des Statistischen Landesamtes gibt es wichtige Projekte. Eine der bedeutendsten Aufgaben ist der Zensus 2021. Nach europäischem Recht müssen alle zehn Jahre entsprechende Volkszählungen mit einem Zensusmodell durchgeführt werden. Um das zu leisten, sind erhebliche Sach- und Personalmittel vonnöten. Die finanziellen Erfordernisse erhöhen vorübergehend die Planansätze des Kapitels 04 13 und werden nach Abschluss des Zensus auch wieder zurückgeführt. Allerdings hat das Bundeskabinett die Durchführung des Zensus im September um ein Jahr, von Mai 2021 auf Mai 2022, verschoben. Eine Verschiebung wird nach vorläufigen Ermittlungen vermutlich auch zu Mehrausgaben führen. Hinzu kommen eventuell noch Kosten wegen coronabedingter Schutzmaßnahmen. Ob sich Letztere auf den vom Bund nach § 36 Zensusgesetz zu leistenden Kostenbeitrag auswirken werden, steht derzeit noch nicht fest. Geprüft wird außerdem, ob weitgehend kontaktarme Erhebungen möglich sind. Unabhängig davon bereitet sich das Saarland
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt einige wenige Schwerpunkte im Bereich des Europaministeriums vorstellen. Ja, ich kann den Vorrednern nur zustimmen, Corona hat uns einiges aufgetragen mit Blick auf das Thema Doppelbesteuerung, mit Blick auf das Thema Kurzarbeit im Besonderen, aber auch mit Blick auf die Fragen: Was bedeutet Quarantäne bei Pendlern und wie kommt das Ganze beim Arbeitgeber an? Eugen Roth hat dazu einiges gesagt. Wir bemühen - ich darf das an der Stelle sagen -, alle uns zur Verfügung stehenden Kanäle sowohl nach Berlin als auch die Kanäle, die uns auf der französischen Seite zur Verfügung stehen, um dieses Problem dort zu platzieren, um dafür zu sensibilisieren und am Ende auch eine Lösung herbeizuführen.
Ein Schwerpunkt in unserer Arbeit ist natürlich die Frankreichstrategie; die in der vergangenen Legislaturperiode von der Großen Koalition initiierte Frankreichstrategie wird konsequent fortgeführt. Ich betone an dieser Stelle noch mal ganz klar: Unsere Strategie fasst natürlich auch unsere Nachbarregion Luxemburg mit ins Auge, Herr Dörr. Ich weiß auch nicht, woher Sie die Erkenntnis nehmen, dass in Frankreich an dieser Frankreichstrategie niemand Interesse hätte. Das Gegenteil ist der Fall! Wir halten dort Vorträge und erklären, was wir machen, weil das Interesse daran so groß ist, dass die Franzosen sich sogar um eine Deutschlandstrategie bemühen. Für das, was wir mit der Frankreichstrategie vorhaben, gibt es ein hohes Maß an Interesse in Frankreich. Wir wollen nämlich das Saarland und die Großregion sprachlich, kulturell und wirtschaftlich zu einer europäischen Referenzregion überhaupt und insgesamt weiterentwickeln. Unser Ziel ist es dabei, bis 2043 das erste mehrsprachige Bundesland zu werden. Und natürlich, Frau Spaniol, ist das eine Langfrist-Strategie.
Dieses nach wie vor ambitionierte Vorhaben setzen wir schrittweise anhand einzelner von der gesamten Landesregierung getragener Maßnahmenkataloge, unserer sogenannten Feuille de Route, um. Mit der Feuille de Route III für die Jahre 2020 bis 2022 wollen wir die Frankreichstrategie nochmals verstärkt gemeinsam mit den Saarländerinnen und Saarländern weiterentwickeln. Um diesen partizipativen Ansatz mit Leben zu füllen, wurde das neue Mitmachportal geschaffen. Dabei handelt es sich um eine Plattform, auf der sich Bürgerinnen und Bürger informieren, aber auch aktiv ihre Vorschläge einbringen können.
Ein weiterer Schwerpunkt im Bereich Europa ist die Fortführung der Arbeit im Gipfel der Großregion. In diesem Zusammenhang will ich dem begleitenden Gremium, nämlich dem IPR, Dank sagen: Vielen
Dank für Ihre Bemühungen um Europa. Es ist sehr angenehm, die gemeinsame Arbeit sowohl im Gipfel der Großregion als auch mit dem IPR zusammen auszuführen. Vielen Dank an alle Parlamentarierinnen und alle Parlamentarier, die sich dort besonders engagieren.
Auch wenn wir im Januar des kommenden Jahres die Gipfelpräsidentschaft an Grand Est abgeben, werden die von Ministerpräsident Tobias Hans als Präsident gesetzten Impulse die Gemeinschaft noch lange beschäftigen und auch kommende Präsidentschaften weiterhin prägen. Zu nennen sind hier insbesondere die engere Zusammenarbeit in der Gesundheitsvorsorge, und das nicht nur mit Blick auf Corona. Das Bestreben, die Potenziale der Digitalisierung in der Großregion weiter auszuschöpfen, ist ein weiteres wichtiges Projekt.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch die saarländische Gipfelinitiative für eine IBA der Großregion erwähnen, Frau Johann hat eben schon darauf hingewiesen. Eine IBA ist mehr als eine reine Architekturausstellung. Sie stellt gesellschaftliche Entwürfe künftiger Lebenswelten zur Diskussion und entwickelt modellhafte Lösungen für aktuelle und künftige Probleme, sowohl in baukultureller als auch in ökonomischer, ökologischer, aber auch ganz besonders in sozialer Hinsicht. Die Herausforderungen des Strukturwandels sind kein rein saarländisches Problem, sondern vielmehr auch ein großregionales Problem. Vor diesem Hintergrund sieht es die Landesregierung des Saarlandes als ihre Aufgabe an, gemeinsam mit ihren Partnern in der Großregion an Lösungsansätzen für diese Herausforderungen des Strukturwandels zu arbeiten. Hierfür wurde unter Führung von Tobias Hans im Rahmen der sogenannten Prä(é)-IBA eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Mit deren Ergebnissen werden sich die Gipfelexekutiven beim Abschlussgipfel der saarländischen Präsidentschaft am 20. Januar 2021 beschäftigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Sommer dieses Jahres habe ich von der Kollegin in Rheinland-Pfalz den Vorsitz in der Europaministerkonferenz übernommen. Bis zum 30. Juni 2021 werden wir in der EMK noch einige Themen begleiten und mitgestalten. Ich denke dabei insbesondere an den Mittelfristigen Finanzrahmen der EU und damit ganz eng verbunden das Thema der Rechtsstaatlichkeit. Ich bin nicht bereit, dieses Thema auszublenden, wenn es um die Verteilung der Mittel innerhalb der EU geht. Das ist ein Thema, das uns bewegen muss. Was sich in Polen und Ungarn an Entwicklungen zeigt, können wir nicht kommentarlos hinnehmen.
Ich denke dabei aber auch ganz besonders an den Green Deal und die Handelsstreitigkeiten mit China und den USA sowie deren Bedeutung für unsere heimischen Industrien wie zum Beispiel die Stahlund Automobilindustrie. Wir werden sehen, wie dort die Vorzeichen, gerade im transatlantischen Verhältnis, gesetzt werden.
Daneben haben wir bewusst die Probleme der Grenzregionen zum besonderen Thema unseres Vorsitzes gemacht. Wir stoßen damit auch auf hohes Interesse, insbesondere bei den Partnern an den Ostgrenzen der Bundesrepublik, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Grenzregionen liegen nur geographisch am Rand; unser Europa wächst an seinen Binnengrenzen zusammen, deshalb müssen diese Nahtstellen in den Fokus unserer Politik von heute für morgen rücken.
Um unseren Bestrebungen den gebotenen Nachdruck zu verleihen, haben wir die erste EMK unter saarländischem Vorsitz im Dreiländereck in Schengen veranstaltet, und erstmals in der Geschichte der EMK, die es seit 1992 gibt, laden wir im ersten Halbjahr 2021 zu einer EMK nicht nach Brüssel, sondern zu unseren Nachbarn ins Großherzogtum Luxemburg ein. Luxemburg ist nicht nur ein wichtiger Standort europäischer Institutionen, sondern ein für uns zuverlässiger Partner, Herr Dörr, und Impulsgeber in der europäischen und in der großregionalen Zusammenarbeit. Deswegen ist die Entscheidung, nach Luxemburg zu gehen, unsererseits ein bewusstes politisches Signal.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, so weit mein Überblick über die geplanten Schwerpunkte im Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Europa. Ich bedanke mich sehr für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu Einzelplan 04. - Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu Einzelplan 04 vor. Ich schließe deshalb die Aussprache. Wie bei den anderen Einzelplänen auch beschließen wir die Beratungen des Einzelplans mit mehreren Abstimmungen. Doch zuvor möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich zu bedanken. Wir hatten auf unseren Plätzen heute Morgen einen Schokoladen-Nikolaus von unserem eifrigen Umweltminister - ich glaube, das ist heute noch gar nicht erwähnt worden. Ganz herzlichen Dank im Namen der Kolleginnen und Kollegen für dieses Nikolausgeschenk!
Schokolade - etwas Süßes - ist gut für die Konzentration. Die brauchen wir jetzt für die elf Abstimmungen, die wir gleich durchführen.
Ich komme zur ersten Abstimmung. Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat zu Einzelplan 04 einen Abänderungsantrag eingebracht. Das ist Drucksache 16/1512. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 16/1512 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/1512 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und die DIE LINKE-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die AfD-Landtagsfraktion und der Abgeordnete Hecker.
Die nächste Abstimmung betrifft den Einzelplan 16 Kapitel 16 04 und 16 22. Wer für die Annahme des Einzelplanes 16 Kapitel 16 04 und 16 22 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Einzelplan 16 Kapitel 16 04 und 16 22 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zustimmung kam von CDU- und SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die DIE LINKE-Landtagsfraktion, die AfDLandtagsfraktion und der Abgeordnete Hecker.
Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat zu Einzelplan 17 Kapitel 17 04 einen Abänderungsantrag eingebracht. Das ist die Landtagsdrucksache 16/1519. Wir kommen zur Abstimmung über Kapitel 17 04 beziehungsweise über den Kapitel 17 04 betreffenden Teil dieses Abänderungsantrages. Wer für die Annahme dieses Teils des Abänderungsantrages Drucksache 16/1519 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Darf ich kurz zum Abstimmungsverhalten der DIE LINKE-Landtagsfraktion nachfragen? - Das war Zustimmung?
Okay. Ich darf feststellen, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/1519 - soweit er Kapitel 17 04 betrifft - mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und DIE LINKE. Dagegen gestimmt haben die AfD-Landtagsfraktion und der Abgeordnete Hecker.
Die nächste Abstimmung betrifft Einzelplan 17 Kapitel 17 04. Wer für die Annahme des Einzelplanes 17 Kapitel 17 04 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Einzelplan 17 Kapitel 17 04 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zustimmung kam von CDU- und SPD-Landtagsfraktion. Dagegen ge