Protocol of the Session on December 1, 2020

Ministerpräsidenten und zum Antrag der AfD-Landtagsfraktion.

Erste Rednerin in der Aussprache ist die Abgeordnete Dagmar Heib für die CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Müller, dadurch, dass Sie Ihren Antrag noch einmal vorgelesen haben, ist er für uns nicht zustimmenswerter geworden. Wenn Sie meinen Ausführungen lauschen, dann werden Sie verstehen, warum wir diesem Antrag nicht zustimmen werden. Das schon einmal vorab.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, wo stehen wir heute? Welche Erkenntnisse haben sich grundlegend geändert? Wir haben mittlerweile medizinische Vorgehensweisen, die den Patienten, die daran erkranken - den meisten jedenfalls, vielen auch nicht -, helfen, gut durch diese Krankheit zu kommen. Das ist eine äußerst positive Umsetzung der Erfahrungen der vergangenen Monate.

Haben sich der Weg der Übertragung und/oder die Wege der Viren geändert? Nein! Das Virus ist nach wie vor unterwegs und verbreitet sich über Kontakte. Folglich müssen wir die Kontakte weiterhin reduzieren. Wir müssen an Kontaktbeschränkungen festhalten. Die Infektionszahlen sind in den letzten Tagen leicht zurückgegangen. Vielleicht waren es auch nur der Montag und der Dienstag. Das hat sich wieder in der Statistik gezeigt. Bis vor ein paar Tagen konnten wir eine Stagnation feststellen, aber leider tageweise auf einem auf sehr hohem Niveau.

Der November-Lockdown, der Wellenbrecher, hat nicht für die gewünschte Entlastung gesorgt und auch nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz - der Ministerpräsident hat es in seiner Regierungserklärung angesprochen beträgt 124. Da sind wir von der Zahl 50 pro 100.000 Fälle noch weit weg. Wir sind noch nicht dran, auch wenn sich gestern gezeigt hat, dass es bei uns einige Landkreise gibt, die mittlerweile unter 100 waren. Toi, toi, toi.

Es ist im Bundesvergleich besser geworden. Dem ist so. Das verdanken wir zweifelsohne den Menschen, den Saarländerinnen und Saarländer. Sie verhalten sich weiterhin zu ganz großen Teilen diszipliniert und achtsam. Von daher von meiner Seite einen herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Aber um Weihnachten und den Jahreswechsel mit familiären und freundschaftlichen Kontakten begehen zu können, braucht es weitere Kraftanstrengungen. Das Weihnachtsfest und Silvester 2020 werden

anders sein. Wenn ich daran denke, dass man letztes Jahr um diese Zeit mit einem Auge den Blick auf Entwicklungen geworfen hat, die in China waren, und auf Geschehnisse, die sich dort ereignet haben, so hätte ich mir für dieses Jahr 2020 nicht vorstellen können - ich glaube, da kann ich für uns alle reden ‑, wo wir heute stehen und mit welchen Aufgaben wir in den letzten Monaten vereint zu tun hatten und weiterhin noch zu tun haben werden.

Auch in meiner Familie wird an Weihnachten das große Treffen an Heiligabend oder am ersten Weihnachtsfeiertag nicht stattfinden. Wir haben auch diese Tradition. Unsere Mitternachtsmette in der Gemeinde ist in eine andere Kirche verlegt worden, aber das traditionelle anschließende Zusammenkommen, um Weihnachten in Gemeinschaft zu erleben, wird nicht sein.

Wie von unserem Ministerpräsidenten Tobias Hans dargestellt, ist das Nachschärfen bis zum 20.12. notwendig. Wie es dann weitergeht, wird vom Infektionsgeschehen abhängen. Wir wünschen uns Lockerungen der Kontaktbeschränkungen zu Weihnachten, damit sich Familien und Freunde auch unter Corona-Bedingungen treffen können. Ob es darüber hinaus weitere Lockerungen auch für Gastronomie, Theater und Ähnliches geben soll, muss sehr gut überlegt sein.

Man muss sich die Frage beantworten, ob erreichte Erfolge durch eine kürzere Zeit gefährdet werden. Der Ministerpräsident hat folgenden Ausdruck gebracht: Die Zähne zusammenbeißen. Genau das ist es. Es geht darum, sich zusammenzureißen, um Rückschläge zu vermeiden. Rückschläge, das wissen alle, das liegt im Wort selbst, geben uns Schläge in den Rücken. Das wird uns in der Bekämpfung der Pandemie zurückwerfen. Von daher ist es sehr wichtig, darauf zu achten, wie es in den Tagen danach weitergehen kann und welche Lockerungen wirklich möglich sein werden.

Wir brauchen Lösungen und Ansätze, wie wir danach - nicht nur im Dezember, sondern darüber hinaus auch im kommenden Jahr - mit der Pandemie umgehen und leben wollen. Das sind Hausaufgaben, die sich uns allen noch dringender stellen als zuvor. Die Bekämpfung der Pandemie steht derzeit im Vordergrund. Staatliches Handeln muss sich darauf konzentrieren. Der Schutz der Gesundheit und des Gesundheitswesens will ich als Schlagworte nennen.

Wir haben gezeigt, dass wir als Land Verantwortung übernehmen, auch in finanzieller Hinsicht. Ich nenne nur den Nachtragshaushalt oder - wie vorhin angesprochen - die Schülertransporte, die wir in der Verantwortung des Landes regeln. Ich glaube, wir werden diese Verantwortung auch weiterhin übernehmen. Dann ist es an der Zeit, darüber zu diskutieren.

(Präsident Toscani)

Je eher und deutlicher wir den Menschen Perspektiven und Lösungen bieten können, um gesellschaftliches Leben, Begegnungen und Kontakte trotz Pandemie zu ermöglichen, desto höher wird die Akzeptanz für all unsere derzeitigen Maßnahmen sein. Je länger die Pandemiebekämpfung dauert, desto stärker müssen wir für die Akzeptanz argumentieren, werben und einstehen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin kommen am 13.12. zu weiteren Beratungen zusammen. Wenn am 13.12. die Ministerpräsidentenkonferenz erneut tagt, um die geltenden Maßnahmen zu überprüfen und neue Beschlüsse zu fassen, dann sollten wir als Landtag ebenso noch einmal tagen, wie wir es heute tun, und zwar nicht, um der neuen Rechtsverordnung des Landes zuzustimmen, sondern um sie und ihre Auswirkungen zu diskutieren. Ich glaube, was wir heute tun, ist genau das, was ein selbstbewusstes Parlament tun sollte. Ich habe eben mit Zufriedenheit gehört, dass unser Ministerpräsident angekündigt hat, dass es danach wieder eine Debatte im Landtag geben wird. Dafür an dieser Stelle schon einmal herzlichen Dank. Unser Ministerpräsident handelt so. Vielen Dank, Herr Hans!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Es war in den letzten Tagen wieder verstärkt zu hören, dass der Landtag noch stärker an der Debatte um die Maßnahmen zur Eindämmung der CoronaPandemie beteiligt werden muss. Herr Müller, darauf zielt auch Ihr Antrag. So weit, so gut. Darin, dass er beteiligt werden muss, sind wir uns einig. Deshalb haben wir dem Antrag der DIE LINKE zur Einberufung zugestimmt, damit sich der Landtag heute mit der Rechtsverordnung beschäftigt. Wir stehen nämlich hinter Minderheitsrechten. Auch das sei Ihnen gegenüber gesagt, weil es für den Antrag der DIE LINKE-Fraktion der Zustimmung der anderen Fraktionen bedurfte.

Kontrolle ist eines der wichtigen Themen, die unser saarländisches Parlament seit Beginn dieser Krise beschäftigen. Richtig ist nämlich, das Parlament muss stets die Möglichkeit haben, sich ein Bild über die Maßnahmen zu machen, sie umfassend zu debattieren und dort einzugreifen, wo es Grenzen überschritten sieht. Das bildet doch den Kern unseres Mandats. Ich glaube, dass wir dieses Mandat in den vergangenen Wochen und Monaten ausgefüllt haben.

Ich will eine Zahl nennen. Ich schaue zum Kollegen Magnus Jung. 32 ist diese Zahl. 32-mal hat der Ausschuss für Soziales und Gesundheit seit Mitte März getagt. Wir haben uns dort von der Landesregierung und anderen Akteuren aus Politik, Wissenschaft, Kultur und allen Bereichen des öffentlichen Lebens berichten lassen und miteinander die Pandemie und

deren Bekämpfung diskutiert. Wir haben dort debattiert.

Hinzu kommen Sitzungen der Fachausschüsse, ob es Justiz und Verfassung, insbesondere Wirtschaft und auch Bildung waren. Alle haben sich mit Corona-Themen beschäftigt. Das haben wir viele Stunden lang getan. Das ist unser Job. Dazu stehe ich. Offene Fragen wurden, wenn schon nicht in der Sitzung selbst, dann aber doch schnellstmöglich schriftlich beantwortet. Dafür einen herzlichen Dank an die Landesregierung. Dazu zählen die betroffenen Ministerien, die vorhin angesprochen wurden. Diese haben wirklich andere Arbeiten zu tun, die in der Zeit sehr dringend waren. Aber das Parlament ist immer mitgenommen worden. Keine Information wurde vorenthalten.

Die Ausschüsse und Sondersitzungen wie die heutige geben uns die Möglichkeit zur Debatte. Der Streit der Argumente, was nun einmal eine Debatte ist, ist doch neben der Gesetzgebung und dem Haushaltsrecht die Kernaufgabe dieses Parlaments. Nicht zur Kernaufgabe zählt hingegen, dass wir stundenlang darüber sinnieren, ob es nun zwei, vier oder sechs Personen sind, die sich im öffentlichen Raum treffen sollen und wie einzelne Einrichtungen zu klassifizieren sind. Genau dafür gab es zu Beginn der Krise Allgemeinverfügungen, die durch Rechtsverordnungen abgelöst wurden, damit die Experten in den Ministerien schnell und fachlich richtig entscheiden konnten.

Genau darüber haben wir uns wöchentlich im Landtag berichten lassen. Wir haben kontrolliert und kritisch nachgefragt. Das ist unsere Parlamentsbeteiligung in all den Wochen und Monaten gewesen. Wir sind Legislative. Wir sind nicht Exekutive. Wir sind auch nicht Judikative. Der Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung ist uns doch allen bekannt. Die Konzentration jeder Gewalt auf ihre eigenen Kompetenzen und Stärken ist meines Erachtens genau der richtige Weg, um diese Pandemie zu bekämpfen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich will es an dieser Stelle noch einmal betonen: Kein Gericht - es gab genügend Entscheidungen -, kein Verwaltungsgericht, kein Oberverwaltungsgericht, kein Verfassungsgericht hat Maßnahmen der Regierung bisher als falsch oder sinnlos abgestempelt. Es geht nicht darum, dass Rechtsverordnungen der falsche Weg sind, sondern darum, wie diese im Detail bei einzelnen Maßnahmen und Regelungen ausgestaltet sind. Das ist ein kleiner, aber sehr wichtiger Unterschied in dieser Debatte. Wir haben auch gemerkt - und das haben uns die Gerichte nicht nur im Saarland, sondern auch anderswo zugerufen -, dass diese Regelungen einen Rahmen, eine gesetzliche Grundlage brauchen. Gerade deshalb haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt - das Saarländische COVID-19-Maßnahmengesetz -, um diese Fra

(Abg. Heib (CDU) )

gen zu klären und die Beteiligung des Parlaments zu stärken. Gemeinsam in einer Projektgruppe, in der alle Fraktionen beteiligt waren, haben wir Lösungen entwickelt.

Jetzt ist uns der Bund in weiten Teilen durch die Neufassung des Desinfektionsschutzgesetzes zuvorgekommen. Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz an sich gezogen. Wo uns noch Handlungsspielräume verbleiben, hat uns die öffentliche Anhörung der vergangenen Woche gezeigt. Auch das ist Föderalismus, meine Damen und Herren.

Ich will an dieser Stelle noch einmal klarstellen, dass unser Maßnahmengesetz in der Anhörung nicht zerpflückt oder zerrissen worden ist, denn auf die Gefahr, dass der Bund uns zuvorkommen könnte, haben wir in der Ersten Lesung des Gesetzgebungsverfahrens hingewiesen. Mein Kollege Fraktionsvorsitzender Alexander Funk - von dieser Stelle aus wünsche ich ihm gute Besserung, er ist heute nicht dabei - und andere Kollegen haben das in den Blick genommen, weil damals die ersten Pressemeldungen kamen, dass das geschehen sollte.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD.)

Wir haben darauf hingewiesen. Als es dann den ersten Gesetzentwurf auf Bundesebene gab und unser Gesetzentwurf schon in Erster Lesung war, gab es durchaus verschiedene Meinungen wie etwa die eines Rechtswissenschaftlers aus Frankfurt, der damals zu unserem Gesetzentwurf gesagt hat: inhaltlich weiterführend und um Längen besser als das, was die Regierungskoalition in Berlin auf den Weg bringen will. - Sie haben Gott sei Dank zur Zweiten Lesung nachgebessert und ein gutes Resultat auf den Weg gebracht. Das muss man an der Stelle schon sagen. All das war aber bekannt und es ist nicht so, dass unser Gesetzentwurf zerpflückt wurde. Er wurde sogar zurate gezogen, auch in Berlin. Dort hat er Ansatzpunkte geliefert, die dazu geführt haben, dass das Bundesinfektionsschutzgesetz heute besser und treffender ist, als es vorher war. Damit ist jetzt eine gute Grundlage geschaffen, um der Pandemie Herr zu werden. Zugespitzt formuliert könnte man vielleicht sagen, dass die Gesetzesinitiative aus dem saarländischen Landtag Berlin zum Jagen getragen hat. Ich finde gut, dass das Infektionsschutzgesetz geändert worden ist. Die Reform war notwendig.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Es bleiben aber dennoch Fragen aus unserem Gesetzentwurf offen. Wir haben zum einen die materiellen Kriterien zur jeweiligen epidemiologischen Lage das ist in § 2 geregelt -, und die Betonung der Religionsausübung sowie der Versammlungsfreiheit, die in unserem Gesetzentwurf stehen, sind zu regeln. Die Zuständigkeiten und eine Beteiligung des Parlaments sind ebenfalls zu regeln. Da haben wir weiterhin die Grundlage Art. 80 Abs. 4 Grundgesetz, auf

der wir handeln können. Die Regelungskompetenzen haben wir - das sagte ich bereits. Unser Koalitionspartner hat in der letzten Woche Anregungen vorgelegt. Wir werden nicht nur diese Überlegungen, sondern auch die Überlegungen aller anderen Fraktionen mitnehmen. Die Projektgruppe um den Landtagspräsidenten sollte die Anhörung reflektieren, sich die Entwicklung ansehen und diskutieren, wie wir in dieser Frage weiterarbeiten sollten.

Ich gebe noch einen Gedanken mit. Die Änderungen in § 28a Infektionsschutzgesetz haben Auswirkungen auf unser Kontaktnachverfolgungsgesetz, das wir schon beschlossen haben und das veröffentlicht wurde. Die Kontaktnachverfolgung wurde mittlerweile in § 28a aufgenommen. Ich denke, dass wir die Regelungen zur Nutzung der angeforderten Daten durch das Gesundheitsamt streichen müssen, da das im Bundesgesetz geregelt ist. Wir haben auch eigenständigen Regelungsgehalt in unserem Kontaktnachverfolgungsgesetz wie zum Beispiel die Wahrheitspflicht bei Angaben von Daten sowie Pflichten des Gaststättenbetreibers. Diese Regelungen könnten meines Erachtens nach auch bestehen bleiben. Ich denke, wir müssen noch mal ran. Es wäre gut, wenn die Projektgruppe das ebenfalls mit in die Überlegungen und in die Diskussion einbezieht.

Wir hatten letzte Woche noch eine andere Qualität der Kritik. Ich sehe zu Ihnen herüber, Herr Lafontaine. Sie haben gesagt, dass das Saarland verfassungswidrig handele, wenn das Parlament nicht weiter beteiligt werde. Ich habe es in meinen Ausführungen schon dargelegt, ich sage auch noch einmal hier die Zahl 32. Der Landtag ist damit befasst. Ich möchte weiterhin sagen - und das ist meine ganz persönliche Überzeugung -, dass sich im Ausschuss für Soziales und Gesundheit eine ganz ordentliche Beteiligung - ich will es nicht übertreiben - des Parlaments dargestellt hat. Das waren nicht nur die Kollegen, die originär in dem Ausschuss sind, sondern darüber hinaus gab es viele Kollegen, die in virtuellen Schalten dabei waren und mit dafür gesorgt haben, dass wir eine rege Beteiligung des Landtags in den ganzen Verfahren bieten konnten. Dafür meinerseits herzlichen Dank!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir haben als Landtag die Möglichkeit, eine Verordnung, die die Landesregierung erlassen hat, im Nachhinein abzuändern. Das ist uns möglich. Deshalb haben wir jetzt keine Notwendigkeit, das in einem neuen Antrag, wie von Ihnen vorgelegt, noch mal neu aufzunehmen. Wir haben die Rechtsverordnung. Die Landesregierung ist demokratisch legitimiert, meine Damen und Herren. Das Verfahren, dass die Landesregierung Rechtsverordnungen erlassen kann, ist gesetzlich festgelegt. Es gibt eine vernünftige gesetzliche Grundlage dafür. Es wird auch darauf geachtet, welche Einschränkungen er

(Abg. Heib (CDU) )

folgen. Ich denke, das ist eine gute Grundlage. Darüber hinaus steht uns die Möglichkeit zu, Verordnungen einzukassieren. Mir erschließt sich nicht, warum man einen solchen Antrag stellt. Ich denke, wenn wir unsere Aufgabe in diesen Punkten vernünftig machen, ist eine Beteiligung des saarländischen Landtags immer gewährleistet.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

An dieser Stelle muss ich eines noch mal loswerden. Herr Lafontaine, Sie haben mit dieser Bemerkung, das sei verfassungswidrig, die Öffentlichkeit bewusst getäuscht.

(Zurufe von der LINKEN.)

Es ist eine Täuschung, die Sie dort vorgenommen haben. Wir handeln verfassungsgemäß. Das ist die Grundlage, auf der wir auf jeden Fall weitermachen sollten.

(Beifall bei der CDU.)

Wir jedenfalls lassen uns nicht dadurch täuschen. Wir werden schon diese Woche in der Projektgruppe weitere Vorschläge erarbeiten, wie wir die Beteiligung unseres Parlaments formell absichern können. Wir wissen, dass die saarländische Regierung diese Schritte begleiten wird. Dass sie dazu nicht gezwungen werden muss, zeigen der heutige Tag und das Handeln der Landesregierung während der vergangenen Monate. Dafür auch meinen Dank. Ich denke, man sollte dort danken, wo es sich gehört. Ich kann diesen Dank im Namen von vielen Menschen aussprechen, mit denen ich Kontakt habe. Das wird vielen von uns so gehen. Viele Menschen fühlen sich durch das Handeln der Landesregierung und das Umsetzen der Maßnahmen in der Rechtsverordnung bestärkt.