Protocol of the Session on November 11, 2020

(Abg. Renner (SPD) )

anzubieten, um dadurch mit attraktiven Karrierewegen verstärkt qualifiziertes Personal gewinnen zu können. Damit soll die htw saar auch künftig ihre vielfältigen Aufgaben bei der Vernetzung von Wissenschaft und Berufspraxis qualitätsgerecht erfüllen können.

Das zweite Ziel dieses Gesetzentwurfs sind die durch die aktuelle Corona-Pandemie bedingten Kontaktbeschränkungen. In weiten Teilen verhindern sie das Abhalten von Präsenzprüfungen an den Hochschulen. Um den Studierenden einen möglichst ordnungsgemäßen Prüfungsbetrieb gewährleisten zu können und Studienzeiten nicht unnötig zu verlängern, sollen Online-Prüfungen angeboten werden. Es wird dabei sichergestellt, dass die personenbezogenen Daten der Prüflinge bei der Durchführung elektronischer Leistungskontrollen ausreichend geschützt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten und eröffne die Aussprache. Auch hier fangen wir wieder mit der größten Oppositionsfraktion an, mit der DIE LINKELandtagsfraktion. - Ich erteile der Abgeordneten Barbara Spaniol erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Die Linksfraktion unterstützt natürlich den vorliegenden Gesetzentwurf, weil es komplett unstreitig ist. Es geht ja wie ausgeführt darum, dass der htw mit der neuen Personalkategorie einer Nachwuchsprofessur ein Instrument zur Personalgewinnung an die Hand gegeben wird, das auf die spezifischen Qualifizierungserfordernisse für eine Fachhochschulprofessur zugeschnitten ist. Der zweite wichtige Punkt: Mit einer gesetzlichen Grundlage soll den Anforderungen des Datenschutzes im Online-Prüfungswesen an saarländischen Hochschulen Rechnung getragen werden. Wie gesagt, das ist in diesen Zeiten auch sinnvoll, gerade Letzteres, nämlich Prüfungsmodelle in elektronischer Form anzubieten und bei der gesetzlichen Grundlage dafür auch die Anforderungen des Datenschutzes zu regeln. So kann nämlich verhindert werden, dass Studierende lange Wartezeiten haben, wenn Präsenzprüfungen nicht nötig sind. Das ist gerade für Studierende mit schmalem Geldbeutel ein ganz wichtiger Aspekt.

Die Einrichtung von Nachwuchsprofessuren halten wir für sinnvoll. Wir kennen das auch von anderen

Hochschulen, zum Beispiel von der Fachhochschule Münster. Dort wird gesagt, dass das sehr gut funktioniert, dass Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler halb an der Hochschule in Lehre und Forschung tätig sind und halb in einem Unternehmen arbeiten und dort Praxiserfahrung sammeln. Wer sollte an dieser Stelle etwas dagegen haben oder sagen oder argumentieren können? Die Hochschule selbst unterstützt dort bei der Suche nach einer Stelle in der Wirtschaft. Das sind sehr gute Perspektiven. Wichtig ist hier natürlich, dass in der Praxis Arbeitsbedingungen und Bezahlungen auch stimmen und kein billiger Ersatz für vorhandene Lehrkräfte geschaffen wird. Das ist immer eine latente Sorge, die man ernst nehmen muss. Das muss auch in der Praxis entsprechend geregelt werden. Die Grundidee ist aber komplett gut. Die htw will ja die Möglichkeit der Nachwuchsprofessur. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN.)

Wie beim vorherigen Tagesordnungspunkt spricht für die CDU-Landtagsfraktion die Abgeordnete Jutta Schmitt-Lang. Ich darf Sie ans Rednerpult bitten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch nur einige wenige Punkte an dieser Stelle ausführen, denn im Grundsatz erwarte ich nicht erst seit dem Redebeitrag der Kollegin Spaniol heute im Plenarsaal eigentlich eine breite Unterstützung bei der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs von CDU und SPD zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften.

Der Gesetzentwurf geht - die Kollegin hat es ausgeführt - auf Entwicklungen in den saarländischen Hochschulen selbst ein. Die Hochschulen haben sich an verschiedenen Stellen auf den Weg gemacht, um in schwierigen Zeiten pragmatisch, zukunftsorientiert und innovativ arbeiten zu können. Sie haben Bedarfe festgestellt und Lösungsvorschläge entwickelt. Diesen Weg wollen wir als Gesetzgeber flankieren und sie dabei unterstützen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Eine der beiden Änderungen des Gesetzentwurfs liegt auf der Hand. In der Corona-Pandemie sind natürlich auch Forschung und Lehre stark eingeschränkt. Der Präsenzbetrieb an den Hochschulen wurde an vielen Stellen heruntergefahren, Hybridlösungen oder rein digitale Veranstaltungsformate wurden und werden mit viel Engagement umgesetzt. Auch wenn gerade die Erstsemester sich sicher einen anderen Start ins Studentenleben gewünscht hätten und viele Studenten wie Dozenten einem un

(Abg. Thielen (CDU) )

beschwerten Präsenzbetrieb nachtrauern, wissen wir genau, vor welchen Herausforderungen unsere Hochschulen stehen. Wir wissen sehr genau, mit wieviel Energie und Einsatz sie digitale Formate erarbeitet und umgesetzt haben, um den Studentinnen und Studenten zu jeder Zeit ein attraktives Angebot machen zu können. Dafür zunächst einmal herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Klar ist auch, auf einem neuen Weg mit digitalen Angeboten muss auch am Etappenziel ein digitales Prüfungsangebot möglich sein. Auch das stellt die Hochschulen vor große Herausforderungen mit Blick auf den Datenschutz, aber auch mit Blick auf qualitativ anspruchsvolle und täuschungssichere Prüfungsformate sowie die technische Umsetzung. Was können wir sozusagen vom gesetzgeberischen Wegesrand aus tun, um die Hochschulen dabei zu unterstützen? - Wir können ihnen mit dem vorliegenden Gesetz Rechtssicherheit geben für das erforderlich gewordene Online-Prüfungswesen und somit dafür sorgen, dass das Studium trotz Corona mit so wenig Reibungsverlust wie möglich durchgeführt werden kann. Das wollen wir mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen erreichen.

Der Gesetzentwurf greift aber in einem anderen Punkt auch einen spezifischen Bedarf der Hochschule für Technik und Wirtschaft auf. Die htw im Saarland hat sich vor Kurzem auf einen innovativen Weg gemacht, der für die Zukunft neue Möglichkeiten für die Gewinnung von Professoren eröffnet. Auch hier wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf rechtliche Grundlagen schaffen. Die htw reagiert mit ihrem Projekt „FutureProf@htw saar“ mit einem neuen Ansatz auf das bundesweite Nachwuchsproblem an Fachhochschulen. Denn Bewerberinnen und Bewerber auf eine Fachhochschulprofessur müssen wissenschaftliche, pädagogische und berufspraktische Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.

Oftmals fehlt es geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten an der mehrjährigen außerhochschulischen Berufspraxis. Nicht zuletzt bei den Hebammenwissenschaften war das ein Problem, mit dem wir auch im Ausschuss konfrontiert waren. Es betrifft im Saarland auch andere Fachbereiche und es betrifft nicht nur, aber häufig Frauen, die neben der wissenschaftlichen Laufbahn eine Familie gegründet haben und so kaum Möglichkeiten hatten, on top noch mehrere Jahre in der Wirtschaft zu arbeiten.

Hochqualifizierte, potenzielle Bewerberinnen und Bewerber daher von vornherein grundsätzlich auszuschließen, können und wollen wir uns nicht leisten. Der „FutureProf@htw saar“ soll diese Lücke schließen, soll qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für bis zu drei Jahre zum Nachwuchsprofessor oder zur Nachwuchsprofessorin ma

chen können und ihnen parallel die Möglichkeit geben, in einem Arbeitsverhältnis außerhalb der Hochschule die notwendige fundierte praktische Erfahrung zu sammeln und sich weiterzuqualifizieren.

Die htw entwickelt dabei konsequent den dualen Weg weiter und schafft eine Art htw-taugliche Variante der Juniorprofessur. Das Konzept hat nicht nur die Koalitionsfraktionen im saarländischen Landtag überzeugt, sondern auch erfolgreich Bundesmittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro ins Saarland geholt. Dafür von dieser Stelle herzliche Glückwünsche an die htw.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Damit dieser Weg nach intensiver Planung und Vorbereitung auch rechtssicher beschritten werden kann, bedarf es einer Neuregelung im saarländischen Hochschulgesetz. Auch dies wollen wir heute auf den Weg bringen. Es sind zwei wichtige Themen, die sich aus den Bedarfen der Hochschulen heraus ergeben, zwei wichtige Punkte, für die wir die gesetzliche Grundlage heute legen können. Dafür bitte ich Sie in Erster Lesung um Ihre Unterstützung. Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Der nächste Beitrag in der Aussprache kommt von der AfD-Landtagsfraktion. - Das Wort hat ihr Vorsitzender Josef Dörr.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es war ein Appell zur Geschlossenheit in diesem Punkte. An der AfD wird es nicht liegen, wir werden dieser Gesetzesinitiative zustimmen. Es ist jetzt einige Male von der htw gesprochen worden. Wir sollten auch nicht vergessen, sie zu loben, die jetzt und die vorher Tätigen. Die htw hat nicht nur im Saarland, sondern weit darüber hinaus einen ausgezeichneten Ruf. Wenn wir der htw helfen können, noch ein bisschen konkurrenzfähiger zu werden - das strebt ja dieses Gesetz an, dass wir den Nachwuchsprofessor oder die -professorin als Pendant zum Juniorprofessor oder zur Juniorprofessorin auch bei der htw ermöglichen -, dann sollten wir das natürlich tun.

Das Gesetz besteht ja nicht nur aus drei Sätzen. Es sind schon ein paar Dinge angeführt worden. Die Einzelheiten müssen im Ausschuss dann noch besprochen werden, damit auch alles passt. Aber insgesamt finden wir von der AfD, dass das ein sehr guter Vorschlag ist. Dem werden wir auch zustimmen.

Beim zweiten Punkt geht es um die Online-Prüfungen. Im Grunde genommen ist es schade, dass man

(Abg. Schmitt-Lang (CDU) )

immer Krisenzeiten braucht, um auf gute Ideen zu kommen. Warum hat man das nicht schon früher einmal probiert oder durchgeführt? Ich habe mich immer schon gewundert, dass man mit dem Fortschritt immer wartet, bis die Not einen dazu zwingt. Das war schon als Student so. Damals hatte ich das Buch des vorlesenden Professors, er hat vorne gestanden und genau aus diesem Buch abgelesen; ich hätte das zu Hause in größerer Geschwindigkeit auch machen können.

Was den Datenschutz betrifft, bin ich kein Fachmann. Ich hoffe, dass die Verantwortlichen darauf achten werden, dass das gewährleistet ist. Was das Täuschen betrifft, bin ich sehr zuversichtlich, dass die htw das nicht zulässt. Denn wenn sie Täuschung zulassen wollte, könnte sie das auch so tun. Aber keine Einrichtung, ob das jetzt an der Schule oder an der Hochschule ist, wird auf Dauer gut dastehen, wenn sie ihre Abschlüsse billig verkauft. Das wird sich herumsprechen. Wenn man dann sagt, man habe seinen Abschluss dort gemacht, dann heißt es: Wir wissen schon Bescheid, das ist nichts wert. Das heißt also, ich bin auch da zuversichtlich. Ich habe keine Bedenken, dass das ordnungsgemäß durchgeführt wird. Noch einmal zusammengefasst: Die AfD-Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf zu. Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Nächster und letzter Redner in der Aussprache ist der Abgeordnete Jürgen Renner für die SPD‑Landtagsfraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es praktisch darzustellen: Der Präsident der htw, Professor Leonhard, hat im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie vor geraumer Zeit im Zusammenhang mit der Akademisierung der Hebammenausbildung darauf aufmerksam gemacht, dass es schwierig ist, hier entsprechende Personalisierungen im Professorenbereich vorzunehmen, weil drei Kriterien erfüllt werden müssen, nämlich zum einen der wissenschaftliche Ausweis, der in der Regel durch die Promotion nachgewiesen wird, zum Zweiten die fünfjährige berufliche Erfahrung, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs, und zum Dritten die praktische Hebammenausbildung, die zu übernehmen ist mit der entsprechenden Anleitungsaufgabe, und das auf einem Arbeitsmarkt, der noch gar nicht vorhanden ist.

Insofern war schon alleine aus dieser Situation heraus Handlungsnotwendigkeit gegeben, bei den Voraussetzungen etwas mehr Flexibilität zu beweisen. Das machen wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf, indem die berufspraktischen Erfahrungen und Leistun

gen in einem strukturierenden Verfahren erworben werden können und dabei gleichzeitig an der Fachhochschule auch das wissenschaftliche Profil weiterentwickelt werden kann. Das heißt, wir haben es mit einem dualen Charakter zu tun, indem die Nachwuchsprofessorinnen und -professoren sowohl ein Beschäftigungsverhältnis mit der Fachhochschule als auch ein Arbeitsverhältnis mit einem Privaten eingehen. Das ist eine wichtige Aufgabe.

Frau Kollegin Schmitt-Lang hat das Programm der htw „FutureProf@htw saar“ erwähnt. 2,5 Millionen Euro Förderung sind in Aussicht gestellt beziehungsweise zugesagt. Auch für die Inanspruchnahme dieses Programms, damit die htw daran partizipieren kann, müssen wir die landesrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Das machen wir mit diesem Gesetzentwurf. Von daher wirklich eine gute Sache, die jede Unterstützung verdient hat. Ja, wir werden auch die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Online-Prüfungen schaffen. Wir werden uns im Ausschuss darüber unterhalten. Ich bitte Sie heute um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1491. Auch hier wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie zu überweisen.

Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1491 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den genannten Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1491 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie überwiesen ist. Alle Abgeordneten haben dem Gesetz zugestimmt.

Wir kommen damit zu Punkt 3 unserer Tagesordnung:

Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften (Drucksache 16/1490)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Abgeordneten Stefan Thielen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Abg. Dörr (AfD) )

Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Verbesserung der Abläufe bei der Vorbereitung und Durchführung von Landtags- und Kommunalwahlen. So soll eine Harmonisierung mit den Änderungen der 12. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung unter Beachtung der besonderen saarländischen Bestimmungen vorgenommen werden. Daneben wurden weitere verschiedene wahlpraktische Bedürfnisse und Erfahrungen mitberücksichtigt. Hier sind zu nennen: Erstens. Aufnahme eines klarstellenden Verweises, dass die Regelungen über das Wahlrecht auch für die Wählbarkeit gelten sollen. Es findet somit eine Harmonisierung des Landtagswahlgesetzes mit dem Kommunalwahlgesetz statt.

Zweitens. Im Rahmen eines Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis oder einer Beschwerde aufgrund des Landtagswahlgesetzes beziehungsweise des Kommunalwahlgesetzes können sich Wahlberechtigte mit Behinderungen der Hilfe einer anderen Person bedienen. Es handelt sich hierbei um eine Folgeänderung aufgrund des Gesetzes zur Schaffung eines inklusiven Wahlrechts vom 26. August 2020.

Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass sich der Deutsche Bundestag am 10. September 2020 in Erster Lesung mit dem 25. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes befasst hat und den Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss überwiesen hat. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet eine Verordnungsermächtigung für Fälle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt, wodurch Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewerbern ganz oder teilweise unmöglich sein könnten. Die aktuelle Pandemie ist ein Beispiel für eine solche Naturkatastrophe oder ein ähnliches Ereignis. Aufgrund einer solchen Verordnungsermächtigung kann eine Abweichung von den Bestimmungen über die Aufstellung der Wahlbewerber in Versammlungen zugelassen werden, um die Benennung von Wahlbewerbern ohne die Durchführung von Versammlungen zu ermöglichen.