Warum sage ich das so? Wissen Sie, was geöffnet war? Wissen Sie, wer gearbeitet hat? - Das waren unsere Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger,
unsere Ärzteschaft, die Laborbeschäftigten in den Krankenhäusern. Die haben gearbeitet. Die haben gearbeitet, damit wir, wenn wir krank geworden wären, mit der erforderlichen Bettenkapazität hätten versorgt werden können, damit die, die krank waren, versorgt werden konnten.
Vonseiten der Politik haben wir gesagt, lasst 40 Prozent der Betten leerstehen. Angesichts der Bilder, die wir aus Bergamo oder Grand Est gesehen haben, haben wir das gesagt. Der Europaminister hat uns laufend ermahnt und gesagt: Ihr müsst unseren französischen Partnern helfen, wir haben Beatmungsmaschinen, wir müssen diese Menschen zu uns holen, wir müssen ihr Leben retten. - Das haben wir gemacht. Wir haben Versorgungszentren hingestellt. Glauben Sie, die wären vom Himmel gefallen? Das waren auch Pfleger, das waren auch Ärzte. Das waren genau diese systemrelevanten Berufe, es waren die Frauen und Männer aus diesen Berufen, die das geleistet haben.
Herr Lafontaine, wissen Sie, wer noch gearbeitet hat? In den Alteneinrichtungen wurde gearbeitet. Wer Verwandte in einer Alteneinrichtung hat, ich weiß, wovon ich rede, war in der Situation, über mindestens sieben Wochen seine Liebsten nicht mehr zu sehen - bis heute. Bis heute darf keiner der Angehörigen in irgendeine Einrichtung der Altenpflege. Zu Recht! Weil wir das in unserem Haus so beschlossen haben. Warum? Weil Corona noch da ist. Der Virus ist nicht einfach weggelaufen, sondern noch da. Wir müssen daher diese Menschen schützen, die älter sind, die Vorerkrankungen haben, wenngleich wir natürlich auch wissen, dass es auch junge Menschen getroffen hat. Also: Krankenhäuser und Alteneinrichtungen waren nicht geschlossen, dort wurde gearbeitet, richtig gearbeitet.
Es ging auch darum, dass die Krankenhäuser, die ohnehin schon finanziell gebeutelt sind und in denen nun 40 Prozent der Betten leerstehen mussten, nicht in die Knie gehen. Darüber haben wir im Kabinett intensiv beraten und überlegt, wie wir dieses Problem angehen könnten. Täglich hatten wir dazu Konferenzen, die Bundesebene und die 16 Bundesländer. Wir alle haben darin übereingestimmt, dass die Kosten pro leeres Bett übernommen werden müssen. Bis zum 30.09. bekommen die Häuser nun für jedes leere Bett jeden Tag 560 Euro.
Das hatte aber auch zur Folge, dass die Damen und Herren in den systemrelevanten Berufen nicht in Kurzarbeit gehen mussten. Denn man kann ja das nicht doppelt beantragen: zum einen die 560 Euro pro Bett, zum anderen die Kurzarbeit. Daher hatten wir, so möchte ich es einmal formulieren, in diesem Bereich etwas mehr Luft, sicherlich nicht in allen Abteilungen, aber doch in einigen.
In den Alteneinrichtungen war das anders, vor allem auch für die Pflegekräfte. Diese Pflegekräfte in den
Alten- und Pflegeeinrichtungen, aber auch im Krankenhausbereich werden in der Corona-Pandemie von vielen, auch von uns, als Helden dargestellt und gesehen. Ich sage Ihnen: Auch ich würde für sie klatschen, weil sie es verdient haben. Sie haben es einfach verdient, von uns ein Dankeschön gesagt zu bekommen.
Es nützt dabei gar nichts, wenn man in der Zeitung schreibt, sie hätten auch noch Geld verdient. Natürlich! Wenn ich das Geld hätte, würde ich es geben. Nicht nur immer das Gegenteil dessen sagen, was machbar ist! Einfach auch einmal unterstützen, was tatsächlich zu leisten ist!
Die Pflegekräfte arbeiten aber nicht nur in Pandemiezeiten gut. Soll ich Ihnen etwas sagen? - Die waren auch vorher schon gut. Die waren vorher schon gut! Für einen langen Zeitraum während der Pandemie waren sie vor allem in den Altenpflegeeinrichtungen aber plötzlich nicht nur Krankenschwester, sondern Mutter, Vater, Onkel, Tante, Freundin, Cousine, in weiblicher und männlicher Form - dies schlicht, da niemand von uns mehr seine Liebsten aufsuchen konnte. Es gibt eben eine ganz klare Besuchsregelung.
Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder den Pflegebonus beschlossen. Deshalb haben wir auch, im Rahmen unserer begrenzten Möglichkeiten, eben nicht nur geklatscht, sondern haben ein Dankeschön gesagt, und das zu Recht. Wir sagen Danke denjenigen, die den Laden in diesen schwierigen Zeiten am Laufen gehalten haben und bis zum heutigen Tag am Laufen halten. Gehen Sie doch einmal dorthin!
Wenn Sie Glück haben, können Sie in der Kneipe ohne Mundschutz einen trinken. Dann gehen Sie aus der Kneipe raus und 200 Meter weiter ins Krankenhaus, wenn Sie Glück haben, mit Mundschutz und ohne Schutzkleidung, wenn Sie Pech haben, mit Schutzkleidung. In der Alteneinrichtung auch. Übrigens auch beim Frisör, da ziehen wir auch den Mundschutz an.
Deshalb ist es mehr als richtig, dass der Bundesrat am 15. Mai in seiner 989. Sitzung einstimmig bekräftigt hat, dass die herausragenden Leistungen und die Belastungen der Pflegekräfte in der aktuellen Corona-Pandemie besonders zu würdigen seien. Dieser Pflegebonus soll dabei kein Tropfen auf den heißen Stein sein. Übrigens waren, lieber Eugen, Nordrhein-Westfalen, Herr Laumann, und ich diejenigen, die gesagt haben: 500 Euro und 1.000 Euro, das ist viel, wir brauchen aber Tarifverhandlungen, wir brauchen den gleichen Lohn für alle. Ich sehe einen grundsätzlichen Bedarf für eine verbesserte, allgemeintariflich verankerte Vergütung für die Pflege
Wir alle wünschen uns, dass es schnell und nicht erst in ein paar Jahren zu einer Einigung der Tarifpartner kommt und diesen Helden des Alltags - damit meine ich genau die, die gearbeitet haben, die eben nicht freihatten; nicht dass die anderen gerne frei gehabt hätten, es war aber alles geschlossen -, deren Lohn bisher weit hinter den anderen Pflegebereichen zurückbleibt, auf Dauer eine tarifliche Verbesserung gesichert wird. Das ist durch die Länder mehrheitlich so abgestimmt.
Das sind die Themen, die wir fast täglich in unseren Gesundheitsministerkonferenzen ansprechen und zu denen wir, unabhängig von der Parteizugehörigkeit, einer Meinung sind. In dieser Pandemiezeit ist uns nun sozusagen im Besonderen aufgefallen, wie schwierig sich die Tätigkeit darstellt und dass bestimmte Einrichtungen eben nicht geschlossen werden können. Uns allen ist doch noch einmal bewusst geworden, dass wir alle dankbar sein müssen, dass unsere Liebsten, die älter sind und in den Einrichtungen leben, so anständig versorgt werden.
Nun liegt es am Bund und an den Tarifpartnern. Wir kennen uns, die 16 Sozial- und Gesundheitsminister. Wir werden nicht ruhen, bis das umgesetzt ist. Warum ist das so? Wir brauchen dringend Pflegekräfte. Was allein nützt es denn, wenn die Monika Bachmann mit ihrem Haus Großflächenplakate veranlasst, Kinowerbung schaltet, Fernsehwerbung macht, das Thema überall anspricht, sich jede Woche in eine Klasse setzt und die jungen Leute in der Pflegeschule besucht? Viele der Abgeordneten hier machen das ja ebenso. Wir müssen wirklich etwas tun! Wir müssen diesen jungen Leuten eine Perspektive geben. Soll ich Ihnen sagen warum? Die nächste Generation in den Alteneinrichtungen wird nicht mehr so geduldig sein wie die jetzige. Die werden anders sein. Die gehen nicht dorthin, wo sie nicht mit ihrem PC umgehen können, wenn das noch einigermaßen klappt, und viele andere Dinge mehr. Wir werden anspruchsvoller sein. Auf diese Zukunft müssen wir uns einstellen. Für diese Zukunft baue ich auf jeden einzelnen Abgeordneten in diesem Haus. Ich brauche die Unterstützung in der Gesundheitsministerkonferenz. Bei einigen Kollegen bin ich mir der Unterstützung ganz sicher, bei anderen werde ich noch ein bisschen betteln, dass sie das unterstützen. Aber tun Sie etwas für unsere, wie Sie geschrieben haben, systemrelevanten Berufe, denn dort braucht man dringend unsere Unterstützung.
Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen, die in diesen Häusern arbeiten, die Menschen versorgen, die unsere Liebsten pflegen und die vielleicht auch uns versorgen, wenn wir im Krankenhaus liegen, und zwar von der Reha angefangen bis hin zu den Alteneinrichtungen. - Vielen Dank.
Ich habe mich noch mal zu Wort gemeldet, um zu versuchen, an einem Beispiel unsere Position zu erklären. Noch mal: Die Zielrichtung, dass der Mindestlohn armutsfest sein und zu gerechteren Renten führen muss, ist unstreitig. Die Frage ist, wie man dorthin kommt. In dieser Frage haben wir einen Dissens. Die SPD-Fraktion und auch ich sind davon überzeugt, das geht nur über Tarifverträge mit starken Gewerkschaften im Rücken. Das andere ist eine Auffanglösung dort, wo es zumindest vorübergehend nicht klappt.
Ich möchte es an einem Beispiel zeigen, und zwar dem Branchen-Mindestlohn in der Pflegebranche. Dieser Branchen-Mindestlohn ist in Westdeutschland am 01. Januar von 11,05 Euro auf 11,35 Euro gestiegen und in Ostdeutschland von 10,55 Euro auf 10,85 Euro. Das ist der Tarif-Branchen-Mindestlohn. Was wäre denn, wenn man einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro hätte? Würden dann diese Branchen-Mindestlöhne erhöht? Würde die Gewerkschaft massenhaft neue Mitglieder bekommen? Ich behaupte mal Nein.
Stellen wir uns mal die Frage, warum die Automobilwirtschaft, lieber Hans Peter, grosso modo diese Einkommensprobleme nicht hat. Ganz einfach, weil die Arbeiter dort sich schon lange gewerkschaftlich organisiert und dadurch andere Standards umgesetzt haben. Ich sage den Pflegekräften, die mehr verdienen als nur ein bisschen Applaus, immer wieder: Ihr müsst euch gewerkschaftlich organisieren, sonst wird das à la longue nichts werden! Und das Ganze in die Politik zu geben, in die Parlamente, mit wechselnden Mehrheiten, ist eine Hochrisiko-Veranstaltung. Ich habe eben einen Namen genannt, ich will ihn nicht noch berühmter machen, als er es eigentlich verdient hat. Vielleicht wird an solchen Beispielen deutlich, dass diejenigen, die nicht für die Abschaffung der Mindestlohn-Kommission sind, sich trotzdem nachhaltige Gedanken machen, wie man das Ganze erhöhen kann. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion Drucksache 16/1398. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bit
te ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1398 abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion ‑ ‑ Entschuldigung, zugestimmt hat die DIE LINKE-Landtagsfraktion, abgelehnt haben die Koalitionsfraktionen, die AfD-Landtagsfraktion und der fraktionslose Abgeordnete Hecker.
Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben, Herrn Abgeordneten Ralf Georgi, das Wort.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach § 25 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtags darf und soll der Ausschuss für Eingaben einmal im Jahr dem Hohen Haus über seine Tätigkeit Bericht erstatten. Dieser Aufgabe komme ich gerne nach. Es ist mir eine besondere Freude, Ihnen heute über die Tätigkeiten dieses Ausschusses, der vermutlich am nächsten an den Bürgerinnen und Bürgern ist, zu berichten.
Das Grundgesetz und auch unsere Verfassung geben den Menschen in unserem Land das Recht, sich jederzeit mit ihren Bitten und Beschwerden an den saarländischen Landtag zu wenden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Ausschuss werden die Sorgen und Nöte der Bürger konkret, erhalten Namen und Gesichter, hier wird auch Politik konkret! Meine Kollegin Sylvia Stiersdorfer vom Bayrischen Landtag bezeichnete den Ausschuss für Eingaben in Ihrem Bericht als Notrufsäule der Bürgerinnen und Bürger, er sei gleichermaßen Seismograf für die Stimmung in der Bevölkerung - ein, wie ich finde, sehr treffendes Bild.
Wir Abgeordnete sind nach Artikel 66 der Verfassung des Saarlandes Vertreter des ganzen Volkes. Das Volk steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Damit ist auch der Ausschuss für Eingaben und das damit verbundene Recht, Petitionen zu behandeln und zu bescheiden, ein zentraler Aufgabenbereich dieses Hauses. Daher werbe ich gerne im Hohen Hause für die Arbeit dieses wichtigen Ausschusses und berichte gerne über seine Tätigkeit.
Ich bin, wie meine Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, bei denen ich mich auch an dieser Stelle ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken möchte, ein „Überzeugungstäter“. Es ist schön,
wenn man den Menschen bei ihren berechtigten Einwänden helfen kann. Besonders erfreulich ist es, wenn sich dann jemand bedankt. Sehr geehrter Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis möchte ich einen Petenten zitieren: „Sehr geehrter Herr Georgi, ich möchte mich bei Ihnen und Ihrem Ausschuss recht herzlich für die schon geleistete Arbeit bedanken. Ich habe, dank Ihnen und Ihrem Ausschuss, meinen Glauben an die Politik/Politiker, die ja als Volksvertreter auch meine Vertreter sind, wieder zurückgefunden.“ Darum muss es uns doch gerade in diesen Zeiten gehen, die Rückgewinnung von Glaubwürdigkeit im und durch den Dialog mit den Menschen.
Grundsätzlich ist der Ausschuss für Eingaben für Anliegen, die die öffentliche Verwaltung oder die Gesetzgebung des Landes betreffen, zuständig. Zivilrechtliche Fragen oder Fragen, die die Unabhängigkeit der richterlichen Tätigkeit berühren, liegen außerhalb seiner Zuständigkeit.
In meinem mündlichen Bericht möchte ich anhand von aufbereiteten Daten und ausgewählten Beispielen das Petitionsgeschehen des abgelaufenen Kalenderjahres 2019 beleuchten. Sie finden in der als Drucksache 16/1338 vorliegenden Statistik des Berichtsjahres 2019 Zahlenangaben zu verschiedenen Aspekten des Petitionsgeschehens. Die Statistik umfasst zu einem das Gesamtaufkommen der vom Ausschuss im Berichtsjahr beratenen Eingaben. Zum anderen gliedert die Statistik die behandelten Eingaben nach drei Merkmalen auf: nach der Zuordnung zu den Geschäftsbereichen der Landesverwaltung, nach der Art der Einbringung in den Landtag und nach der Art der Erledigung durch den Ausschuss.
Im Jahr 2019 hat der Ausschuss insgesamt 182 Eingaben behandelt, das ist eine minimale Steigerung von 1 Prozent gegenüber dem Jahr 2018, als 180 Eingaben gezählt wurden. In den letzten 10 Jahren hat der Ausschuss zwischen 90 und 270 Petitionen pro Jahr behandelt. Die Aufgliederung nach den Geschäftsbereichen zeigt, dass die minimale Steigerung des Gesamtaufkommens ein Ergebnis recht unterschiedlicher Entwicklungen im Einzelnen ist. Bemerkenswert ist der stark überdurchschnittliche Rückgang im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport um ein Drittel sowie im Bereich der Staatskanzlei um über 50 Prozent. Im Jahr 2018 hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport unter allen Ressorts noch die höchsten Anteile aufgewiesen. Demgegenüber lag der stärkste Anstieg mit über 50 Prozent im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, das damit einen Teil des Vorjahresrückgangs kompensieren konnte. Damit kommt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Fa
Ein Blick auf die Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihrer Einbringung in den Landtag. Hier hat sich das Stärkeverhältnis zwischen elektronischen und nicht-elektronischen Zuschriften zugunsten der nicht-elektronischen verlagert. Insbesondere das auf der Netzseite des Landtages angebotene Format der Online-Petition weist im Berichtsjahr eine um rund 50 Prozent geringere Nutzungsquote auf.
Knapp zwei Drittel aller Eingaben haben im Jahr 2019 dadurch ihre Erledigung gefunden, dass der Ausschuss die zu ihnen eingeholten Stellungnahmen der obersten Landesbehörden bestätigt hat. In 11 Prozent aller Fälle hat das Prüfungsverfahren zu dem erfreulichen Ergebnis geführt, dass einem Anliegen ganz oder teilweise entsprochen werden konnte.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach den eher nüchternen Zahlen der statistischen Betrachtung möchte ich Ihnen unsere Arbeit anhand ausgewählter Eingaben veranschaulichen. In den ausgesuchten Fällen konnte dem Petitum entsprochen werden.
Der erste Fall ist aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur. Eine junge Mutter aus Baden-Württemberg, die gerade ihr Lehramtsstudium abgeschlossen hat, möchte der Liebe wegen ihr Referendariat im schönen Saarland absolvieren. Um sich aber neben dem Referendariat noch um ihr Kind kümmern zu können, möchte sie dies in Teilzeit durchführen, was bisher im Saarland nicht möglich war. Das Ministerium für Bildung und Kultur steht dem Anliegen wohlwollend gegenüber. Die Thematik sei auch bereits von der Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Referendarausbildung“ aufgegriffen worden. Aber bereits vor einer umfassenden Reform sollten Teilzeitlösungen im Rahmen von Einzelfallprüfungen möglich werden. Ein entsprechender Entwurf sei in Vorbereitung. Somit konnte dem Anliegen der Petentin entsprochen werden und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht werden.
Im zweiten Fall, den ich heute erwähnen möchte und der den Ausschuss in mehreren Sitzungen beschäftigte, bedurfte es einer interministeriellen Klärung zwischen den Ministerien für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie dem Ministerium für Finanzen und Europa, um dem Anliegen des Petenten zu entsprechen. Bei dem Petenten handelt es sich um einen Menschen mit Behinderung, der Grad der Behinderung beträgt unbefristet 40 Prozent. Dies wurde ihm nach § 65 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung vom Landesamt für Soziales so bescheinigt. Mit dieser Bescheinigung kann der Petent beim Finanzamt eine Steuerermäßigung geltend machen. Allerdings erkannte das zuständige Finanz