Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1297. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1297 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1297 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie die fraktionslose Abgeordnete. Abgelehnt hat die AfD-Fraktion.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Einführung der Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten (Drucksache 16/1298)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute lege ich Ihnen den Entwurf eines Gesetzes über die Einführung der Ausbildung zur Pflegeassistentin beziehungsweise zum Pflegeassistenten mit dem Fokus auf die Pflegeausbildung vor. Die drei Berufe der Alten-, Kinder- und der Krankenpflege wurden auf Grundlage der EU-Vorgaben und des neuen Bundesgesetzes zum 01. Januar 2020 zu einer gemeinsamen generalistischen Ausbildung zur Pflegefachkraft zusammengeführt. Es gilt das Motto „Aus drei mach eins!“.
Entsprechend der Vereinbarung in unserem saarländischen Koalitionsvertrag liegt Ihnen nun ein Gesetz zur Einführung einer zweijährigen Ausbildung zur
Pflegeassistenz vor. Die Grundlagen hierfür wurden in einem intensiven Diskussionsprozess insbesondere in unserem saarländischen Pflegepakt geschaffen, den es nirgendwo sonst gibt, wenn ich das erwähnen darf. Damit soll ein modernes, attraktives Berufsbild gestaltet werden, das vereinfacht ausgedrückt die bisherige einjährige Helferausbildung im Saarland nicht nur ersetzt, sondern aufwertet. Gleichzeitig wird den höheren Anforderungen in der Pflege sowie den seit 01. Januar 2020 verbindlich vorgegebenen Eckpunkten für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen in Assistenz- und Helferberufen entsprochen.
Ein wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs der neuen 23-monatigen Pflegeassistenz mit generalistischer Ausrichtung ist die Vermittlung der Kompetenzen des ersten Jahres der Pflegefachkraft in einer fast zweijährigen Ausbildung. Danach ist dann ein direkter Einstieg in das zweite Jahr der PflegefachkraftAusbildung möglich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Hauptschülerinnen und Hauptschüler erhalten so von uns die Möglichkeit einer Grundqualifikation in einem Pflegeberuf und können sich anschließend in zwei Jahren zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren. Der Gesetzentwurf sieht ein völlig neues, aufgewertetes Berufsbild mit attraktiven Inhalten, Teilzeitausbildung und einem gesetzlichen Anspruch auf Ausbildungsvergütung vor. Selbstverständlich wird kein Schulgeld gezahlt. Die Ausbildung soll zum 01. Oktober 2020 starten. Einige Träger stehen schon bereit und warten darauf, verbindliche Ausbildungsverträge abschließen zu können.
Wir benötigen unabhängig von den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie dringend jeden, aber auch wirklich jeden, der bereit ist, den Pflegeberuf zu ergreifen. Der neue saarländische Pflegeassistent ist hierbei auch ein unverzichtbarer Baustein zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in unserem Land. Mit diesem Gesetzentwurf beschreiten wir neue Wege für eine attraktivere, modernere Ausbildung und für eine bessere Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in unserem Land. - Ich bitte Sie ganz herzlich um Zustimmung zum Gesetzentwurf, den es bis jetzt nur einmal in der Bundesrepublik gibt. Wenn Sie ihn heute mittragen, sind wir die ersten. - Ich danke Ihnen sehr.
Ich danke erneut der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Ich erteile dem Abgeordneten Hermann Scharf für die CDU-Landtagsfraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch Corona ist Pflege im Mittelpunkt, wie wir es schon lange nicht mehr erlebt haben. Ich bin sehr froh, dass das so ist, denn ich glaube, es ist einzigartig, was im Moment in der Pflege geleistet wird. Deswegen sage ich ganz herzlichen Dank. Die in der Pflege Beschäftigten sind im Moment die Heldinnen und Helden des Alltags.
Sie leisten Großartiges in unseren Altenheimen, in den Krankenhäusern und in den Behindertenheimen. Nicht vergessen möchte ich auch die ambulanten Pflegedienste, denn 8.000 Menschen im Saarland werden durch die ambulanten Pflegedienste mit betreut. Auch dort wird Großartiges geleistet.
Mit Blick auf die Krankenhäuser ist mir ein Satz von Professor Rissland im Gedächtnis geblieben. Er hat gesagt, dass er jeden Tag auf die Intensivstation im Universitätsklinikum geht. Noch immer haben wir dort junge Menschen, die an Corona erkrankt sind, und man weiß nicht, ob man sie durchbringen kann. Ich glaube, wir haben auf den Intensivstationen brillante medizinische Geräte, aber die Arbeit der Menschen dort, vor allem die der Pflegerinnen und Pfleger, ist wirklich nicht hoch genug einzuschätzen. Ich danke ihnen deshalb heute ganz besonders. Sie stehen 365 Tage 24 Stunden für uns alle zur Verfügung.
Die stellvertretende Ministerpräsidentin hat heute ein Stück weit Demut und auch Barmherzigkeit eingefordert. Ich möchte wegen der Vorkommnisse, die wir momentan in Krankenhäusern erleben, noch einen weiteren Wunsch äußern. Wenn ich mir manche Leserbriefe der letzten Tage in der Saarbrücker Zeitung und Kommentare in den Netzwerken anschaue, dann habe ich den Wunsch, dass wir Respekt und Anstand einfordern. Bei dem, was dort manchmal zu lesen ist, wenn Menschen beispielsweise eine andere Haltung haben, sollten wir heute, wo wir ein solch wichtiges Gesetz einbringen, auf diese Dinge besonders hinweisen. Diese Gesellschaft muss das aushalten. Jeder hat seine eigene Rolle. Herr Quetting von der Gewerkschaft hat eine wichtige Rolle wahrzunehmen, die Träger von Krankenhäusern haben eine wichtige Rolle wahrzunehmen und wir als Politiker nehmen wichtige Rollen war. Wir sind nicht immer im Einklang. Wir sind nicht der Gesangverein Harmonie, aber jeder muss für den anderen Respekt aufbringen, auch wenn er eine andere Meinung hat. Das fordere ich heute besonders ein.
chen Vorgaben, die in Kraft getreten sind, die Krankenpflege, die Kinderkrankenpflege und die Altenpflege zu einer einheitlichen Berufsausbildung zusammengelegt. Ich möchte betonen, denn wir waren immer sehr stolz darauf, dass 40 Prozent der Altenpflegehelfer, die ihre Ausbildung bestanden haben, sich nachher entschieden haben, in die Altenpflegeausbildung zu gehen. Ich glaube, es ist wichtig, dies zu erwähnen. Die Ministerin hat es auch angesprochen. Ich weiß, sie kämpft jeden Tag unermüdlich für die Pflege. Deswegen sage ich klar und deutlich: Wir brauchen jeden in der Pflege, der mit Herz, Hand und Verstand dabei ist. Ich betone ebenfalls: Wir brauchen auch die Hauptschüler. Diesen jungen Frauen und Männern können wir eine Perspektive bieten. Deswegen ist es so wichtig, dass wir dieses Gesetz heute auf den Weg bringen.
Es wird ein gesetzlicher Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung festgeschrieben. Es ist mir wichtig, auch dies deutlich zu sagen. Es ist ebenfalls wichtig, dass die Ausbildung für die Auszubildenden kostenfrei ist. Der Unterricht findet an staatlich anerkannten Pflegeschulen und nach dem Pflegeberufegesetz statt. Mit dieser Attraktivitätssteigerung wollen wir einen Anstieg der Auszubildendenzahlen erreichen. Wir brauchen die jungen Menschen, auch wegen ihrer Unbekümmertheit, ihrem Elan und ihrer Persönlichkeit.
Bei dieser Gelegenheit habe ich noch eine Bitte an unsere Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot, die im Moment nicht da ist, aber ich werde es ihr auch noch einmal persönlich sagen. Die Ausbildung der Heilerziehungspflege ist ihrem Hause unterstellt. Wir, vor allem die Lebenshilfe-Familie, würden uns freuen, wir haben dies auch schon vor längerer Zeit eingereicht, dass wir im Bereich der Heilerziehungspflege auch einen Heilerziehungspflegehelfer schaffen, weil wir auch diese Leute dringend in unseren Einrichtungen brauchen. Dies hat vor allem folgenden Grund: In den nächsten Wochen und Monaten werden neue Wohnheime ans Netz gehen. Wir brauchen jede Frau und jeden Mann, die sich bereit erklären, in diesen Systemen zu arbeiten. Wir brauchen auch die jungen Menschen. Wir kennen es ja, manchmal hakt es in den internen Abläufen. Deswegen habe ich die Bitte, dass man sich wirklich intensiv darum kümmert, dass wir das hinbekommen.
Es gibt bereits heute, wo wir das Gesetz eingebracht haben, die ersten Fragen, Anregungen und Wünsche. Deswegen werden wir morgen im Ausschuss eine Anhörung beschließen. Wir wollen ein gutes Gesetz auf den Weg bringen, mit dem wir die jungen Menschen für uns gewinnen. Es geht darum, ob sie 23 oder 24 Monate Ausbildungszeit haben. Es geht auch darum, wie man mit denen umgeht, die in Krankenhäusern sind. All diese Fragen können wir in der Anhörung thematisieren. Wie gesagt wollen wir gute Antworten geben. Ich bin heute sehr froh,
dass wir dies auf den Weg bringen können. Von daher bitte ich Sie alle sehr herzlich um Zustimmung. Wir müssen weiter zusammen für die Pflege in unserem Land eintreten. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wichtig gute Pflege ist, haben wir alle jetzt in der Corona-Krise vor Augen geführt bekommen. Kollege Scharf hat es eben gesagt. Auf einmal wurde das Pflegepersonal als systemrelevant beklatscht. Diejenigen, die jahrelang einen noch radikaleren Abbau von Krankenhausbetten gefordert haben, waren auf einmal ganz leise. Kluge und humane Behandlung des Patienten ist der beste Schutz vor Infektionen, hat Florence Nightingale gesagt, eine der berühmtesten Krankenschwestern der Welt. Voraussetzung für eine kluge und humane Behandlung ist natürlich gut ausgebildetes Personal in ausreichender Stärke. Mit dem Gesetz soll eine neue Ausbildung - die Ministerin hat es eben gesagt - unterhalb der neuen Pflegefachperson geschaffen werden, nämlich die Pflegeassistentin oder der Pflegeassistent. Damit soll ein modernes Berufsbild entstehen, das den gewachsenen Ansprüchen besser gerecht wird.
Im Grundsatz ist das zu begrüßen. Tatsächlich haben sich in der Vergangenheit viele Altenpflegehelfer nach bestandener Ausbildung dazu entschieden, eine Ausbildung als Altenpfleger aufzunehmen. Insofern ist ein solch niedrigschwelliger Ausbildungsberuf gut, um Nachwuchs für den Beruf der Pflegefachkraft zu finden.
Über die Details werden wir im Rahmen der Anhörung noch einiges von Experten und Verbänden hören und diskutieren können. Grundsätzlich gilt aber, neue Berufsbilder bringen nur dann etwas, wenn auch wirklich ausreichend Personal eingestellt und der Pflegenotstand beendet wird. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren schon vor zwei Jahren deutschlandweit rund 40.000 Stellen in der Pflege unbesetzt. Es wird eine viel höhere Dunkelziffer vermutet.
Im letzten Jahr hatten 78 Prozent der Krankenhäuser Probleme, Fachpersonal zu finden, wie eine Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts gezeigt hat. Laut der Gewerkschaft Verdi fehlen 70.000 Pflegekräfte in den Krankenhäusern. In den Pflegeheimen sind es sogar 120.000, wie ein Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministers Spahn festgestellt hat. In deutschen Krankenhäusern muss eine Pflegekraft im Schnitt 10,3 Patienten versorgen.
Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich weit hinten. In anderen Ländern wie der Schweiz und Polen versorgt eine Krankenschwester im Schnitt nur fast halb so viele Patienten.
Um das zu ändern, muss unser Gesundheitssystem insgesamt vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Bis 1985 durften Krankenhäuser keine Gewinne machen. Heute geht es zu einem Großteil um Kostensenkungen und Profitsteigerungen, aber Gesundheit ist nun einmal keine Ware. Es reicht nicht aus, Pflegekräften zu applaudieren. Man muss sie gut bezahlen und für gute Arbeitsbedingungen sorgen. Frau Ministerin, Sie haben gestern entsprechende Unterstützung bei der Demo zugesagt. Das hat diesen Pflegekräften sehr gut getan.
Ausgebrannte Pflegekräfte bringen keine Wärme mehr. Wem nutzt ein Leuchtturm, wenn keine Lampe brennt? So hat die Schweizer Ordensschwester und Krankenschwester Liliane Juchli gesagt. Ausgebrannte Pflegefachpersonen und Pflegeassistenten werden keine Wärme mehr bringen können. Dem Entwurf werden wir in Erster Lesung zustimmen, damit wir im Ausschuss über die Details besser beraten können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Im Saarland fehlt bei der Kranken- und besonders bei der Altenpflege nach wie vor Personal. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich ansteigen. Der Pflegeberuf ist wichtig. Er soll und muss attraktiv sein. Er muss den Belastungen der Pflegenden gerecht werden und Lösungen für neue Herausforderungen bieten. Für die erfolgreiche Umsetzung brauchen wir die Unterstützung einer breiten Basis. Es gilt, Menschen für die Tätigkeit in der Alten- und Krankenpflege zu gewinnen und ihnen zu vermitteln, dass sie bei der Pflege im Saarland eine gute Zukunft haben, wenn sie sich für dieses Berufsfeld entscheiden.
Ab Oktober 2020 wird das Saarland Vorreiter in der Berufsausbildung zur Pflegeassistentin beziehungsweise zum Pflegeassistenten sein. Als Zugangsvoraussetzung gelten der mittlere Bildungsabschluss beziehungsweise der Hauptschulabschluss mit einem mindestens vierwöchigen Praktikum. Für Hauptschülerinnen und Hauptschüler, die nicht die Voraussetzungen für die Pflegefachkraftausbildung nach dem Pflegeberufsgesetz besitzen, wird mit einer Ausbildung zur generalistischen Pflegeassistenz
die Möglichkeit geschaffen, eine Grundqualifikation für den Pflegeberuf zu erwerben. Aber auch Quereinsteigern und Umschülern ist die Möglichkeit gegeben, den Beruf der Pflegeassistenz zu erlernen.
Die Frage nach der Ausbildungsdauer ist noch umstritten. Die Vollzeitausbildung von 23 Monaten ist durch die Förderrichtlinien der Bundesagentur für Arbeit begründet, da bis 23 Monate eine vollumfängliche Finanzierung möglich ist, während bei einer Ausbildungszeit von 24 Monaten nur zwei Drittel der Ausbildungszeit finanziert werden können. Darüber hinaus könnte nach Abschluss einer zweijährigen Ausbildung die anschließende Ausbildung zur Pflegefachkraft nicht mehr gefördert werden. Deshalb tendieren wir von SPD-Fraktion für eine 23-monatige Ausbildungszeit.
Um die Attraktivität des Berufs zu steigern, wird ein gesetzlicher Anspruch der Auszubildenden auf eine angemessene Ausbildungsvergütung festgeschrieben. Diese wird bei den Trägern der Altenpflege über eine Umlage finanziert. Zugleich wird gesetzlich verankert, dass die Ausbildung für die Auszubildenden weiterhin kostenfrei ist. Der Unterricht findet an staatlich anerkannten Pflegeschulen nach dem Pflegeberufsgesetz statt, wodurch die bundesrechtlichen Anforderungen auch für die Ausbildung der Pflegeassistenz gelten.
Verbunden mit dieser Attraktivitätssteigerung wird ein Anstieg der Auszubildendenzahlen angestrebt. Der anspruchsvolle und oftmals im Schichtdienst ausgeführte Beruf erfordert neben dem notwendigen Fachwissen besonders viel menschliches Einfühlungsvermögen. Es geht darum, Menschen gemessen an ihrem individuellen Gesundheitszustand so gut wie möglich zu betreuen. Das Aufgabengebiet ist sehr umfangreich. Die Gesundheits- und Pflegeassistenz umfasst auch Aufgaben von der Haushaltsführung über die Unterstützung der Körperpflege bis hin zur Kontrolle des Gesundheitszustandes. Aufgrund der Bandbreite der Tätigkeiten umfasst der Arbeitsbereich sowohl Pflege als auch Betreuungsaufgaben. Der Beruf Pflegeassistenz verlangt sehr viel Eigenverantwortung ab.
Gestern war der Tag der Pflegenden. Alle Beschäftigte im Pflegebereich zählen zurzeit, wie Herr Scharf gesagt hat, zu den Helden des Alltags. Aber wenn ich mich mit Personen, die in der Pflege beschäftigt sind, unterhalte, sagen sie, sie brauchen keinen Titel. Sie brauchen die Anerkennung, die Wertschätzung und eine angemessene Bezahlung in den Pflegeberufen. Was sie noch mehr benötigen, ist mehr Zeit, aber nicht mehr Zeit für sich selbst, sondern mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten oder für die zu Pflegenden in den Seniorenheimen. Dies gelingt uns nur mit einer Personalaufstockung.
Will man Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, unterstützen, will man Pflegebedürftigen helfen, den Alltag leichter zu gestalten, dann ist die Berufswahl zur Pflegeassistentin beziehungsweise zum Pflegeassistenten wohl die richtige. Wir wollen das Gesetz zügig voranbringen, damit im Oktober mit der Ausbildung begonnen werden kann. - Wir bitten um Zustimmung zur Gesetzesvorlage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Pflegenotstand, den wir haben, ist ein großes, schon lange bestehendes Problem, dessen Lösung wir natürlich nicht entgegenstehen wollen. Wenn man allerdings die Texte liest, kann man den Eindruck bekommen, als ob es sich hier mal wieder um ein europäisches Wünsch-dir-was handelt. Da heißt es wörtlich: „Zudem werden auch aufgrund einer Angleichung an die Vorgaben der EU mehr Kompetenzen von den Pflegefachpersonen gefordert.“ Etwas weiter heißt es dann - das ist eine gewisse logische Folge: „Aufgrund des erheblich gestiegenen Umfangs und der erhöhten inhaltlichen Anforderungen ist zunächst davon auszugehen, dass sich die Zahl der Auszubildenden im Vergleich zu der Ausbildung in der Pflegehilfe verringern wird.“ Also wenn das eintritt, dann hätten wir etwas absolut Kontraproduktives gemacht. Ich meine, es darf in diesem Ausbildungsgang nicht zu einer völlig unnötigen Akademisierung kommen. Wir können froh sein, wenn sich genügend junge Leute dazu bereitfinden, diese Ausbildung zu absolvieren und anschließend die Arbeit zu machen.
Wir stimmen für die Überweisung, aber im Ausschuss wird darauf zu achten sein, dass hier nicht überfrachtet wird und damit der ursprüngliche Zweck und das Ziel des Gesetzes konterkariert wird. - Ich danke Ihnen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen.