Protocol of the Session on May 13, 2020

Sie haben gesagt, wir wollten ein Einfallstor für irgendwelche grausame Theorien schaffen. Ich frage mich: Haben die Österreicher, die Schweizer oder die Italiener dieses Einfallstor geöffnet? Ist dort jetzt der Teufel los oder was? Das sind ja Themen, über die man reden kann. Der Heimunterricht hat natürlich auch Nachteile, dazu gehört auch, dass Kinder dann nicht mit anderen Kindern zusammen sind, wenn sie Einzelkinder sind. Aber es gibt natürlich auch Familien, die haben fünf oder sechs Kinder, da gibt es dieses Problem wiederum nicht. Es gibt auch Familien, deren Kinder in Vereinen sind, da ist der mangelnde Kontakt auch kein Thema. Das ist ein diffiziles Geschäft, da muss man mal ein bisschen um die Ecke denken. Im Grunde geht es ja hier nur darum, den Leuten dieses Recht einzuräumen!

Und man braucht doch nicht zu glauben, dass, wenn dieses Recht heute eingeräumt wird, morgen 10.000 Leute vor der Tür stehen und sagen: Mein Kind wird zu Hause beschult. Es werden vielleicht drei im ganzen Saarland sein oder vielleicht auch zehn. Aber es würde uns doch nicht schlecht anstehen, den Eltern das gleiche Recht zu geben, das Eltern in Italien, Österreich, der Schweiz und sonst wo in der Welt

(Abg. Renner (SPD) )

haben. Das ist vor allen Dingen kein Grund, irgendwelche Personen oder Parteien zu diffamieren.

Sie haben Herrn Kalbitz erwähnt. Der ist immerhin Fraktionsvorsitzender in einem deutschen Landtag.

(Abg. Renner (SPD) : Das sind Sie auch.)

Und der ist im Bundesvorstand meiner Partei. Und wenn der hier zu Besuch kommt, ist der nicht aussätzig. Ich werde mir nicht vorschreiben lassen, mit wem ich rede. Ich rede auch mit anderen Leuten. Ich rede auch mit Ihnen. Ich bin bei Ihnen im Ausschuss, da rede ich auch mit Ihnen,

(Abg. Renner (SPD) : Nein, Sie schlafen)

obwohl ich mit Ihnen nicht einverstanden bin. Also bitte etwas mehr Toleranz,

(Abg. Renner (SPD) : Nein, keine Toleranz)

etwas mehr Benehmen! - Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Danke, Herr Fraktionsvorsitzender. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1307. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1307 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben alle anderen Fraktionen sowie die fraktionslose Abgeordnete.

Wir kommen nun zu Punkt 13 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Saarlandes (Landarztgesetz Saarland) (Druck- sache 16/1173) (Abänderungsanträge: Druck- sachen 16/1299, 16/1305 und 16/1308)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Herrn Abgeordneten Dr. Magnus Jung, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Sicherstellung der hausärztlichen

Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Saarlandes wurde vom Plenum in seiner 36. Sitzung am 12. Februar 2020 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung und damit einhergehend die Bekämpfung eines drohenden Ärztemangels insbesondere in den ländlichen Regionen des Saarlandes, welcher sich angesichts der Altersstruktur der derzeit tätigen Ärzteschaft noch zu verschärfen droht. Wesentlicher Ansatzpunkt hierzu ist eine Sicherstellung ausreichender Studienplätze für hausärztlich orientierte Medizinstudentinnen und -studenten. Bereits bei der Zulassung zum Studium soll daher zukünftig ermöglicht werden, die fachliche und persönliche Eignung für eine hausärztliche Niederlassung im ländlichen Raum zu berücksichtigen und mittels der Einführung einer Landarztquote einen weiteren Anreiz für eine solche zu schaffen. Diese Regelung wurde den Ländern durch den Masterplan Medizinstudium 2020 ermöglicht.

Nun zu den Kernpunkten des Gesetzes. Mit Beginn des Wintersemesters 2020/21 soll als Vorabquote eine Quote für Bewerberinnen und Bewerber des Studiums Humanmedizin eingeführt werden, die sich durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in den unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen des Saarlandes tätig zu werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weise nochmals darauf hin, dass wir hier im Plenarsaal sind. Hier sind Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht erlaubt. Ich bitte, das zu beachten. - Das Wort hat nun wieder der Kollege Magnus Jung.

Vielen Dank. - Die Quote zur Vorvergabe der Studienplätze in Höhe von 7,8 Prozent wird dabei nicht im Landarztgesetz Saarland selbst, sondern in § 8 der saarländischen Verordnung über die Studienplatzvergabe geregelt. Die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtung wird mit einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro abgesichert. Der spätere Niederlassungsort richtet sich nach der Ermittlung einer Unterversorgung oder drohenden Unterversorgung nach Abschluss der hausärztlichen Weiterbildung. Dieser Bedarf ist unter Berücksichtigung der Prognoseberechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung jeweils zum Ende des Sommersemesters durch das zuständige Ministerium festzustellen.

(Abg. Dörr (AfD) )

Überschreitet die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber die Anzahl reservierter Studienplätze, ist ein Auswahlverfahren vorgesehen. In dieses werden die Durchschnittsabiturnote, das Ergebnis eines fachspezifischen Fähigkeitstests, die Art und Dauer einschlägiger Berufsausbildung oder praktischer Erfahrung sowie ein strukturiertes Auswahlgespräch einbezogen.

Das Gesetz bildet gleichzeitig die Ermächtigungsgrundlage zur nachfolgenden Rechtsverordnung, welche die Verpflichtung der Bewerberinnen und Bewerber, die genaue Bedarfsermittlung, die Festsetzung und Durchsetzung der Vertragsstrafe und die Details zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren regeln wird.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss in seiner 71. Sitzung am 04. März 2020 gelesen. In der Folge wurde den ärztlichen Vereinigungen und Berufsverbänden des Saarlandes sowie der Universität und der Studierendenschaft in einem schriftlichen Anhörungsverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Am 02. April 2020 erfolgte die abschließende Beratung im Ausschuss. Hierbei wurde insbesondere über die Bedenken des AStA bezüglich Höhe und Anwendung der Vertragsstrafe diskutiert. Ein mündlicher Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der eine Abstufung der Vertragsstrafe ermöglichen soll, wurde bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen. Ein mündlicher Änderungsantrag der AfDLandtagsfraktion, die in § 4 Abs. 1 Satz 1 festgesetzte Summe einer Vertragsstrafe gemäß Verbraucherpreisindex zu indexieren, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum unter Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der AfD-Landtagsfraktion und bei Enthaltung der DIE LINKELandtagsfraktion die Annahme des Gesetzes unter Berücksichtigung des beschlossenen Änderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU‑Fraktion der Kollege Raphael Schäfer.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein herzliches Dankeschön an Sie alle. Ich glaube, wir haben in der für uns alle wirklich schwierigen Zeit trotzdem ein ordentliches parlamentarisches Verfahren durchgeführt. Wir haben uns in der Auswertung der Anhörung - der Vorsitzende ist darauf eingegangen - ausführlich mit den entsprechenden Positionen

auseinandergesetzt. Ich möchte mich dafür herzlich bedanken. Das zeigt, dass wir als Parlament in dieser Phase wirklich entscheidungs- und handlungsfähig sind.

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit will ich mich in meinen Ausführungen auf das Wesentliche beschränken. Ich will aber trotzdem etwas zum Ausdruck bringen, was der Kollege Magnus Jung auch schon gesagt hat. Es ist für uns alle ein wirklich wichtiges Gesetz, weil die hausärztliche Versorgung im ländlichen Bereich dauerhaft gesichert werden soll. Deswegen bin ich der Frau Ministerin auch wirklich dankbar, dass dieser Gesetzentwurf vor wenigen Monaten in dieser Form vorgelegt wurde.

In der Anhörung ging es im Grunde genommen hauptsächlich um die Problematik der Sanktionen, also der Vertragsstrafe. Hierzu liegt uns ein Abänderungsantrag des Ausschusses vor, der Vorsitzende hat schon darauf hingewiesen. Wir wollen diese Vertragsstrafe, die bisher im Gesetzentwurf mit 250.000 Euro festgeschrieben war, so abändern, dass es bis zu 250.000 Euro sind, damit die zuständige Stelle, die durch die Rechtsverordnung bestimmt wird, ihr Ermessen ordnungsgemäß ausüben kann.

Natürlich haben wir auch die Kritikpunkte des AStA, also der Studierendenvertretung, wirklich ernst genommen, auch das ist schon angesprochen worden; hierzu gibt es auch einen Abänderungsantrag der Linksfraktion. Vonseiten des AStA wurden insbesondere Bedenken vorgetragen, ob ein Student, der aus welchen Gründen auch immer das Studium vorzeitig beendet, es abbrechen muss oder in den Klausuren scheitert, mit einer Vertragsstrafe rechnen muss. Das ist, das will ich ausdrücklich an dieser Stelle sagen, nicht der Fall! Wir haben das wirklich explizit abgeklärt. Ich will auch gerne den entsprechenden Paragrafen aus dem Gesetz zitieren, der das regelt, denn das ist ein wirklich wichtiger Punkt. Es handelt sich um § 2, letzter Satz. Dort ist ausgeführt, dass die Einhaltung der Verpflichtungen nach Satz 1 mit einer Vertragsstrafe nach Maßgabe von § 4 abgesichert ist. Dort steht explizit drin, dass diese Vertragsstrafe erst nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium greift.

Frau Schramm, Ihre Fraktion hat einen entsprechenden Abänderungsantrag vorgelegt. Wir müssen den Antrag leider ablehnen, weil er inhaltlich falsch ist. Dieser Fall ist wirklich abgesichert. Ein Student muss auf keinen Fall mit einer Vertragsstrafe rechnen, wenn er das Studium abbricht oder die Prüfung nicht besteht. Das war uns allen aus sozialpolitischer Sicht ein ganz wichtiges Anliegen.

Es gibt noch einen aktuellen Abänderungsantrag der AfD-Landtagsfraktion, der Ausschussvorsitzende hat schon ganz kurz darauf rekurriert. Der Kollege Müller hat schon im Ausschuss vorgetragen, dass sei

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

ner Meinung nach die Höchstsumme indexiert werden sollte, sie soll an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden, damit der Geldwert dauerhaft der gleichen Höhe entspricht. Herr Kollege Müller, wir haben uns mit Ihrem Abänderungsantrag sachlich auseinandergesetzt. Ich will darlegen, warum wir den Antrag ablehnen müssen. Der erste Punkt: 250.000 Euro ist ein sehr hoher Geldbetrag, er entspricht in etwa dem durchschnittlichen jährlichen Honorarumsatz eines Hausarztes. Das halten wir für wirklich angemessen, dies auch in die Zukunft gerichtet. Der zweite Punkt ist die Frage, ob tatsächlich eine Kopplung dieser Vertragsstrafe an den Index der Steigerung der Lebenshaltungskosten angebracht ist. Wir sind der Meinung, es ist systematisch ungeeignet, einen solchen Vergleich heranzuziehen. Aus diesen Gründen können wir Ihrem Vorschlag nicht folgen.

Der dritte Punkt ist: Wir sind der Meinung, dass Studentinnen und Studenten von Anfang an centgenau wissen sollten, wie hoch die maximale Vertragsstrafe ist. Das ist ein wichtiger Punkt im Sinne der Rechtsklarheit und der Nachvollziehbarkeit. - Ein letzter Punkt: Herr Müller, Sie können sich darauf verlassen, wenn auf der Zeitachse ein entsprechender Anpassungsbedarf beim Landarztgesetzt besteht, wird sich die Große Koalition natürlich damit auseinandersetzen. Wenn dann auch ein Anpassungsbedarf bei der Höhe der Vertragsstrafe gesehen wird, können Sie davon ausgehen, dass wir uns auch dieser Sache annehmen werden. Aber ich darf sagen, wenn wir hier Änderungsbedarf sehen würden, würden wir für eine einmalige Änderung der Summe eintreten und nicht für eine Indexierung.

Ich komme zum Ende, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Landarztquote leistet wirklich einen sehr wichtigen Beitrag, um die hausärztliche Versorgung hier im Saarland bestmöglich sicherzustellen. Es ist, glaube ich, auch aus sozialpolitischen Erwägungen heraus ein wirklich gutes Gesetz; es gibt jungen Menschen, die bisher nicht die Möglichkeit hatten, den Medizinerberuf zu ergreifen, weil sie den Numerus clausus nicht erfüllt haben, die Möglichkeit, den Beruf zu ergreifen, wenn sie bereit sind, sich an gewisse Bedingungen zu binden. Deswegen ist es aus sozialpolitischer Sicht ein wichtiges Gesetz. Ich darf Sie ganz herzlich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf inklusive des Abänderungsantrages des Sozialausschusses bitten. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Danke, Herr Kollege Schäfer. - Das Wort hat nun für die Fraktion DIE LINKE die Kollegin Astrid Schramm.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Saarland fehlen uns Hausärzte, vor allem auf dem Land. Saarlandweit sind es inzwischen mehr als 70, das hat die Kassenärztliche Vereinigung im Februar mitgeteilt. In sechs Städten und Gemeinden ist dieser Mangel besonders spürbar: in Wadern, Nonnweiler, Weiskirchen, Lebach, Eppelborn und Schmelz. Von 36,5 Hausarzt-Sitzen sind in Lebach und Umgebung nur 25,5 besetzt, 11 sind nicht besetzt. Und die Aussichten für die kommenden Jahre sind auch nicht rosig, wenn man sich die Altersstruktur der Hausärzte anschaut. Von den rund 665 niedergelassenen Hausärzten sind fast 38 Prozent älter als 60 Jahre. Im letzten Jahr sind 23 Hausärzte in den Ruhestand gegangen, aber nur 16 neue kamen dazu. Auf der einen Seite fehlen also Ärzte, auf der anderen Seite gibt es nach wie vor deutlich mehr junge Menschen, die sich für ein Medizinstudium interessieren, als wirklich zugelassen werden.

In Zeiten des Ärztemangels leistet sich das Land also den Luxus, Bewerberinnen und Bewerber abzuweisen, weil zum Beispiel die Abiturnoten in Sport, Religion und Geschichte nicht so gut waren. Deshalb begrüßen wir es, dass nun auch andere Kriterien als die Abiturnoten zur Voraussetzung gemacht werden sollen. Es ist überfällig, dass wir jungen Menschen, die geeignet sind für den Beruf des Mediziners, Chancen bieten, auch wenn der Notendurchschnitt nicht so perfekt ist. Wir LINKE haben diese Abkehr von der Fixierung auf die Abiturnote schon lange gefordert. Man muss kein guter Schüler in Musik, Erdkunde und Religion gewesen sein, um ein guter Arzt sein zu können. Daher muss aus unserer Sicht der Numerus clausus generell fallen, nicht nur für angehende Landärztinnen und Landärzte.

(Beifall des Abgeordneten Lander (DIE LINKE).)

Wir müssen weg von dieser Elite-Gläubigkeit und dem Standesdünkel. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir tragen das Landarztgesetz grundsätzlich mit, halten aber Änderungen im Detail, die wir aus der Anhörung mitgenommen haben, für wichtig, ebenso wie die grundsätzliche Meinung, dass das Gesetz alleine die Situation nicht heilen wird. So hat der Sozialverband VdK im Rahmen der Anhörung klargemacht, dass Land, Kommunen, Klinikträger und Ärzteschaft hier gemeinsam abgestimmt vorgehen müssen, um das medizinische Angebot in unterversorgten Regionen aufrechterhalten zu können. Denn wie der VdK sagte, bleibt die Versorgung nur gewährleistet durch die Förderung von Gesundheitszentren, in denen Ärzte angestellt sowie Pflegedienste und Therapieangebote präsent sind. Auch die insbesondere im ländlichen Bereich ansässigen Rehabilitationskliniken sollten in die Sicherstellung der ambulanten Versorgung mit einbezogen werden. Der VdK hat auch dargelegt, wie wichtig ein kurz ge

(Abg. Schäfer (CDU) )

takteter, barrierefreier und bezahlbarer öffentlicher Personennahverkehr ist, damit Menschen auch in ländlichen Gebieten Zugang zur medizinischen Versorgung haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir heute beschließen, wird aber erst in einigen Jahren, vermutlich nicht vor dem Jahr 2032 greifen, wenn man Regelstudienzeit und Weiterbildungszeit zusammenrechnet. Der AStA der Universität hat zu Recht darauf hingewiesen, dass bei der Förderung der aktuellen Medizinstudenten deutlich mehr möglich wäre, auch sie sollten nicht vergessen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Studierende es versuchen, aber durch Prüfungen fallen und ihren Prüfungsanspruch verlieren, sind sie eigentlich schon gestraft genug. In diesem Fall, das wurde eben nochmals aufgenommen, sollten sie nicht noch zusätzlich bestraft werden. Herr Schäfer hat eben mitgeteilt, dass genau der Punkt in der Anhörung von Bedeutung war. Wir wollten mit unserem Gesetzentwurf eine Klarstellung, denn im Gesetz steht an keiner Stelle, dass es eine Notlage ist, wenn ein Student durch die Prüfung fällt. Die Bedenken bei den Studierenden waren gerade in dieser Hinsicht sehr groß. Wir haben diesen Aspekt aus der Anhörung mitgenommen. Wenn Sie es aber jetzt geklärt haben, ist es so weit in Ordnung, wir hoffen, dass es den Studenten dann auch wirklich hilft.