Trotzdem müssen wir Konsequenzen aus dem Fall ziehen. Das Erste betrifft den Bereich der Insolvenzordnung. Ich habe letzte Woche dazu auch eine Pressemitteilung herausgegeben, weil es schier unvorstellbar ist, sich in die Lage der knapp 200 Männer und Frauen zu versetzen, denen man im Sommer gesagt hat, unterschreibt einen Aufhebungsvertrag, das Geld war aber nicht gesichert. Mindestens fahrlässig hat die Geschäftsführung gehandelt, wenn man die Männer und Frauen im Glauben gelassen hat, die 4 Millionen Euro, um die es geht, seien gesichert.
Ich möchte das Zitat hier nicht wiederholen, weil es einen Ordnungsruf zur Folge hätte. Aber es ist unredlich, unehrlich, es ist unehrenhaft, wie die Geschäftsführung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgegangen ist. Das Geld war nicht vorhanden. Deswegen stellt sich erstens die Haftungsfrage. Es gibt schon heute im Zivilrecht und im Strafrecht Möglichkeiten, die Geschäftsführung in Regress zu nehmen. Das muss überprüft werden. Zweitens müssen wir überprüfen, welche Änderungen der In
solvenzordnung es geben kann, damit Abfindungen in Zukunft einen höheren Status im Insolvenzrecht haben.
Das Zweite betrifft sehr wohl auch die Möglichkeit, öffentliche wie private Mittel, öffentliches wie privates Kapital zusammenzuführen, zum Beispiel in Form eines Industrie- und Innovationsfonds gespeist aus Mitteln von EU und Bund. Dazu zählt auch das, was wir Ihnen nächstes Jahr vorlegen werden, nämlich auch die Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung, um auch hier das Kapital zusammenzubekommen, um den Umbau der Saarwirtschaft und auch einzelner Betriebe voranzutreiben.
Das Dritte ist die Verantwortung der Landesregierung. Es ist richtig, was die Regierung gemacht hat. Sie hat verhandelt über das Maß hinaus. Es ist korrekt, dass es nicht zur Aufgabenbeschreibung des Wirtschaftsministeriums gehört, Verhandlungen mit Eigentümern und mit Kunden zu führen. Es wurde trotzdem gemacht aufgrund der Verantwortung, die man für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfindet.
Das Zweite ist, jetzt schnell zu handeln. Wir müssen schauen, dass die 600 Männer und Frauen, die jetzt ohne Arbeit dastehen, qualifiziert werden, dass sie schnell neue Arbeit finden. Auch hier ist die Regierung dabei, zu verhandeln und die Möglichkeiten zu eröffnen. Das Dritte ist die „Strukturwandelinitiative Saar“, die am Wochenende auf den Weg gebracht worden ist. Wir werden in Zukunft eine Taskforce haben, eine schnelle Eingreiftruppe, die in der Lage ist, schnell zu reagieren und auch in künftigen Fällen schneller parat zu stehen.
Wir befinden uns im Saarland in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Das betrifft den Automotive-Bereich, das betrifft den Stahlsektor, das betrifft viele Zuliefererbetriebe. Es wird in den nächsten Jahren auf vieles ankommen. Es kommt auf Mut an, es kommt auf neue Ideen an. Es kommt auf öffentliches wie privates Kapital an. Vor allem aber kommt es auf Ehrlichkeit an. Wir stehen zur Ehrlichkeit. Wir gaukeln nicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern falsche Tatsachen vor. Falsche Versprechungen gab es genug. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und um Ablehnung des Antrags der DIE LINKE-Fraktion.
Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Antrag der Koalitionsfraktionen. Das ist die Drucksache 16/1107. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1107 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1107 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Abgeordneten.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion. Das ist die Drucksache 16/1108. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1108 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1108 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Abgeordneten der DIE LINKELandtagsfraktion und die fraktionslose Abgeordnete, dagegen gestimmt haben alle anderen Abgeordneten.
Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schulordnungsgesetzes (Drucksache 16/1100)
Bis vor Kurzem war das ein Feiertag für alle Bergleute. Da wurde nicht gearbeitet, da wurden Feiern durchgeführt, auch zentrale Feiern. Da wurde natürlich auch Politik gemacht. Das gibt es jetzt nicht mehr. Der Bergbau hat sich von der Saar verabschiedet. Den Stahl haben wir noch. Es ist heute Morgen viel davon gesprochen worden, aber ich denke, man sollte nicht zerreden, dass ein Mann, der bei uns hier sitzt, einen wesentlichen Anteil dar
an hat, dass diese Erzeugung von Stahl an der Saar noch stattfindet. Ich wünsche mir, dass in Zukunft hier nicht noch öfter Trauerreden für Betriebe gehalten werden müssen, die geschlossen haben, für Arbeitslose - man spricht ja von „Freistellungen“ - und so weiter. Es ist auch unser Bestreben, das zu verhindern. Wir werden Unseres dazu beitragen.
Im Vergleich zu dem, was wir eben behandelt haben, erscheint natürlich das, was ich jetzt vorbringe, nicht so bedeutend. Aber wir müssen - jeder an seiner Stelle, wo er sich auskennt, wo er arbeitet - dafür arbeiten, dass das Saarland nach vorne kommt. Der Bildungsbereich ist eine solch wichtige Stelle. Die Überreglementierung der Bildung ist ein wichtiges Thema. Ich habe hier einen Band mitgebracht er ist noch leer -, weil nicht jeder jeden Tag mit der Bildung und den Regularien beschäftigt ist. Es ist der sechste Band. Fünf Bände sind schon voll von Gesetzesblättern. Das ist „Bibeldruck“, das sind ganz dünne Blätter. Das heißt, es gibt eine Unmenge von Gesetzen und Vorschriften, eine Entwicklung, der man unbedingt einmal Einhalt gebieten müsste. Das hat hier auch schon einmal ein Ministerpräsident verkündet, und zwar der Ministerpräsident Werner Zeyer. Er hatte hier am 18.09.1980 gesagt: Der Staat muss dem Bürger offener, durchsichtiger und verständnisvoller gegenübertreten. Diesem wichtigen Ziel dient die Durchforstung bestehender Vorschriften. Die Flut immer neuer Vorschriften soll durch eine kritische Überprüfung gedämmt werden.
Der Kultusminister wurde dann vorübergehend zum Forstminister. Er hat versucht, dieses Gestrüpp zu durchforsten. Unter Anlegung eines strengen Maßstabes sind also die Gesetze und Vorschriften auf ihre Notwendigkeit hin überprüft worden. Er hat dann einen Bericht vorgelegt. In dem Bericht konnte man die Entwicklung sehen - sehr anschaulich und sehr beeindruckend -, er hat nämlich die Jahre aufgezählt und gleichzeitig dabei angegeben, wie viele Verordnungen, Erlasse oder Gesetze in diesem Jahr den Schulbereich betreffend herausgekommen sind. Das geht los mit 1958. Da war eins, 1959 auch eins, 1960 zwei, dann 1961, 1962, 1963 waren es null, 1964 war es eins und so weiter bis zum Jahre 1983, als diese Durchforstungsaktion begonnen hat. Alleine in diesem Jahr waren es 29. Das heißt, man hat immer mehr Dinge für wichtig gehalten, die, denke ich einmal, so wichtig nicht sind. Ich habe in einer Zeit als Schüler in der Schule gesessen, als es all diese Dinge nicht gab. Die Schule hat hervorragend funktioniert. Jetzt meint man, man müsste jede Einzelheit regeln.
geordneter Schulbetrieb. Früher meinte man ja, man wüsste, was ein geordneter Schulbetrieb ist. Das ist aber hier geregelt. Dort steht: „Schulen sollen eine Größe haben, die eine fruchtbare Unterrichts- und Erziehungsarbeit gewährleistet, eine Differenzierung des Unterrichts erlaubt und einen zweckmäßigen und wirtschaftlichen Einsatz von personellen und sachlichen Mitteln sichert (geordneter Schulbe- trieb).“ Dann werden in der letzten Version, die jetzt gilt, auch Zahlen aufgeführt. Da steht: „1. Grundschulen in allen Klassenstufen insgesamt mindestens 80 Schülerinnen und Schüler, 2. Gemeinschaftsschulen und Gymnasien in den Klassenstufen 5 bis 9 insgesamt mindestens 220 Schülerinnen und Schüler“. - Diese Zahlen wurden aber gelegentlich auch geändert.
Was besonders erstaunt hat, war die letzte Änderung. Da wurden nämlich die Bestimmungen schärfer gefasst, es sind also jetzt mehr Schüler notwendig als vorher, und dies obwohl die Schülerzahl ständig zurückgegangen ist. Sie geht bis zum heutigen Tag zurück. Wir haben einen kleinen Aufschub durch die Flüchtlingskinder, die jetzt bei uns in den Schulen sind. Es ist aber trotzdem ein ungebremster Lauf. Es geht schon Jahrzehnte so. Das ist so. Die Bestimmungen im Gesetz sind hingegen schärfer gefasst.
Im Weiteren werden in diesem Gesetz noch ein paar Dinge aufgezählt. Es heißt dort, dass Ausnahmen gemacht werden können, wenn der Schulträger und die Schulaufsichtsbehörde Handlungsbedarf sehen. Dann muss man sich zusammensetzen und ein Einvernehmen erzielen. Wenn dieses Einvernehmen nicht erzielt wird, läuft es nach dem Motto „Und bist du nicht willig, so brauch‘ ich Gewalt“. Dann wird der Schulträger bestraft. Dort heißt es: „Lehnt ein kommunaler Schulträger die Herstellung des in Absatz 3 Satz 2 genannten Einvernehmens ab und führt eine Schule fort, die keinen geordneten Schulbetrieb mehr aufweist und nicht nach Absatz 4 oder Absatz 5 Satz 2 ausnahmsweise fortgeführt werden kann, so hat er dem Land für das Lehrpersonal der Schule die Mehrkosten zu erstatten, die durch die Fortführung der Schule entstehen. Hierfür erfolgt ein pauschaler Ausgleich von 15 Prozent der Personalkosten.“ - Das ist eine glatte Drohung. Diese Drohung wird auch meistens gewirkt haben.
Unsere Meinung ist, dass wir diese Bestimmungen alle nicht brauchen. Wir sind der Ansicht, dass man sich vor Ort, wenn es wirklich den Anschein hat oder wenn Menschen - Lehrer, Schulträger oder wer auch immer - meinen, diese Schule könnte ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen, ungeachtet der Schülerzahlen zusammensetzen und eine einvernehmliche Lösung
suchen sollte. Da braucht man keine Zahlen im Schulordnungsgesetz, die sich doch ständig ändern, wie man an der Geschichte dieses Gesetzes sehen kann. - Herzlichen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. - Die erste Wortmeldung kommt vom Kollegen Reiner Zimmer für die SPD‑Landtagsfraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Dörr, bevor ich zu Ihrem Antrag komme, kann ich es mir nicht verkneifen, zu sagen, dass ich es blamabel finde, dass Sie zu diesem Thema sprechen, es aber als Fraktionsvorsitzender nicht nötig haben, zu solch wichtigen Tagesordnungspunkten wie den Punkten 1 und 2 etwas zu sagen. Für mich als in der Wirtschaft langjährig Tätiger ist es ziemlich unterirdisch, dass Sie Ihren Fraktionskollegen ans Rednerpult schicken, Sie selbst aber keine Aussage machen. Das ist der erste Punkt.
Ich komme zum zweiten Punkt. Sie wissen, dass ich Bergbauingenieur bin und in den Genuss kam, Ihren angeblichen Feiertag, den 04. Dezember, zu feiern. Ich will Sie aufklären: Das ist nur ein Feiertag im Sinne des Feierns gewesen, rechtlich gesehen war das nie ein Feiertag, sondern die Bergleute haben einen Ersatzsamstag gearbeitet, um an diesem Tag frei zu haben. Es gibt außerdem sehr wohl noch Bergbau im Saarland. Sie haben einfach keine Ahnung davon. Es gibt zwar keinen Steinkohlebergbau mehr, aber ich möchte die Arbeitsplätze in den sonstigen Gruben, im Tagebau und in den Steinbrüchen nicht verlieren. Sie können sich ja einmal schlau machen, auch das ist Bergbau. Es würde Ihnen ganz guttun, wenn Sie in der Öffentlichkeit nicht immer so einen Stuss erzählen würden. Das schlägt mir nämlich auf den Magen, das will ich Ihnen sagen.
Man kann sich das ja zusammenreimen. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit Januar 2018 hat die Fraktion der AfD nunmehr den 38. Antrag zu bildungspolitischen Themen hier im Landtag eingebracht. Die Anträge zum Saarfränkischen und zu saarländischer Kultur habe ich hier noch nicht einmal mitgezählt. Schon wieder einmal haben wir einen Antrag vorliegen, der eine Strukturdebatte im Schulordnungsgesetz anstoßen soll. Wie eigentlich immer ist auch dieser Antrag wieder nur mit einem Satz begründet: „Die Überreglementierung im Schulbereich ist zurückzufahren.“ Aber was will die AfDFraktion? Oder soll ich besser fragen, was Sie, Herr Dörr, hier schon wieder debattieren wollen?
Sie wollen in § 9 des Schulordnungsgesetzes die Absätze 1 und 2 sowie 4 und 6 streichen und nur noch Absatz 3 mit Ihrem Änderungsvorschlag bestehen lassen, der lautet: „Die Schulaufsichtsbehörde und die kommunalen Schulträger haben für die Gewährung eines geordneten Schulbetriebs zu sorgen. Die Schulaufsichtsbehörde kann zu diesem Zweck im Einvernehmen mit den Schulträgern und im Rahmen der Schulentwicklungsplanung die Zusammenarbeit von räumlich zusammengefassten oder benachbarten Schulen vorsehen, Schulen mit anderen Schulen zusammenlegen oder Schulen schließen.“
Meine Damen und Herren, als dieser Paragraf 2012 novelliert wurde, wurden die Zweizügigkeit für Grundschulen und die Dreizügigkeit für weiterführende allgemeinbildende Schulen gestrichen. Grundschulen haben seither die Möglichkeit, auch jahrgangsübergreifenden Unterricht anzubieten. Sollten die Mindestanforderungen der Schülerzahlen an einer Schule unterschritten werden, entscheiden Schulträger und die Schulaufsichtsbehörde einvernehmlich über den Schulstandort. Es ist eine gleichberechtigte Partnerschaft bei der Schulentwicklung vorgesehen. Die Regelungen in § 9 enthalten, ab wann ein geordneter Schulbetrieb im Saarland möglich ist. Herr Dörr, da reicht es nun mal nicht, das einfach nur auf einen Paragrafen und einen Absatz zu beziehen, weil das viel zu undeutlich wäre und man gar nicht wüsste, wohin das steuert.
Ich komme zu den Regelungen von § 9: Erstens. Grundschulen sollen mindestens 80 Schülerinnen und Schüler haben. Zweitens. Weiterführende allgemeinbildende Schulen sollten mindestens 220 Schülerinnen und Schüler haben. Unter Punkt 3 stehen weitere Regelungen für den beruflichen Bereich. Darüber hinaus liefern die Vorgaben in § 9 des Schulordnungsgesetzes weitere gute Gründe für ei
nen geordneten Schulbetrieb. Dabei geht es um folgende Punkte: fruchtbare Unterrichts- und Erziehungsarbeit, Differenzierung im Unterricht, wirtschaftlicher und zweckmäßiger Einsatz von personellen und sachlichen Mitteln, Sicherung des vielfältigen Schulangebotes in der Fläche.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Regelungen im Schulordnungsgesetz sind leicht verständlich und haben sich in der Praxis bewährt. Die von der AfDFraktion forcierte Neuregelung macht keinerlei Vorgaben, wann ein geordneter Schulbetrieb vorliegt, und mutet den Schulträgern und der Schulaufsichtsbehörde zu, sich in jedem Einzelfall ohne gesetzliche Kriterien auf die gleiche Lösung zu verständigen, ansonsten wäre dies beklagbar. Das lässt viele unnötige und langwierige Diskussionen erwarten, denn wir haben im Saarland 58 unterschiedliche kommunale Schulträger, 52 Kommunen und sechs Kommunalverbände. Ich wäre gespannt, wie man das im Land bei diesen Fragen mit Ihrem Paragrafen hinbekäme.
Sehr geehrter Herr Dörr, die von Ihnen vorgeschlagene Regelung ist daher realitätsfremd, nicht praxistauglich und würde keine Überregulierung beseitigen, sondern nur neue Probleme heraufbeschwören. Sie sollten hier keine Strukturdebatte vom Zaun brechen, das wäre die Folge. Seit der Gesetzesnovelle 2012 haben wir nämlich in diesem Punkt Ruhe im System. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass in der Öffentlichkeit irgendjemand in den letzten fünf oder sechs Jahren über diesen Paragrafen diskutieren wollte. Aber vielleicht kommen die, die diskutieren wollen, nur zu Ihnen und reden nicht mit der Regierung. Das bezweifle ich allerdings.
Deshalb muss der Fokus weiterhin auf der Qualitätssicherung und deren Weiterentwicklung liegen. Hierzu will ich einige Beispiele nennen. Wir sollten die Schüler-Lehrer-Relation noch weiter verbessern. Wir sind schon überdurchschnittlich gut, aber wir wollen eben noch besser werden. Unsere Grundschulen beispielsweise sind deutlich besser als der Bundesdurchschnitt. Ein Grund dafür ist, dass wir hierbei frühzeitig Maßnahmen ergriffen haben. Dafür danke ich dem ehemaligen Bildungsminister Ulrich Commerçon, dass er die Herausforderungen an den Grundschulen angenommen hat. Ich bin mir sicher, die neue Bildungsministerin wird das so fortführen.
Die Lehrerinnen und Lehrer leisten hervorragende Arbeit. Uns ist es wichtig, dass wir die Arbeitsbedingungen in unseren Schulen weiter verbessern und sie ausbauen. Der bundesweite Spitzenwert bei der Schüler-Lehrer-Relation an Grundschulen zeigt, dass unser Engagement trotz Haushaltsnotlage
Zweitens müssen wir an der Gleichwertigkeit von Gemeinschaftsschule und Gymnasium arbeiten. Hier bestehen Handlungsbedarfe für die nächsten Jahre. Dabei muss der größeren Heterogenität der Schülerschaft an den Gemeinschaftsschulen stärker Rechnung getragen, die Ressourcen erhöht und angemessene Entlastungen vorgenommen werden.