Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die saarländische Landesbauordnung und mehrere andere Rechtsvorschriften geändert werden. Anlass für diese Änderung ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 16.10.2014. Hieraus resultiert ein Anpassungsbedarf an das Bauproduktenrecht. Weiterhin enthält der Gesetzentwurf Änderungen aufgrund der Erfahrungen der Praxis und redaktionelle Anpassungen.
Die Vorschriften über Bauprodukte werden an die im Urteil des EuGH vom 16.10.2014 enthaltenen Grundaussagen angepasst. Dabei folgt der Gesetzentwurf der von der Bauministerkonferenz beschlossenen und notifizierten Änderung der Musterbauordnung. In Art. 8 Abs. 4 der Bauprodukteverordnung
der EU gibt es ein Marktbehinderungsverbot. Mit dem Vorgesehenen werden wir die Vorschriften verändern und das umsetzen, was die Europäische Union fordert. Die Bauwerksanforderungen werden gewährleisten, dass das Niveau der Bauwerkssicherheit gehalten werden kann. Da Bauarten nach wie vor ausschließlich in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten fallen und auch im Hinblick auf harmonisierte Bauprodukte erforderlich sind, wird die Abgrenzung zwischen den unmittelbaren Anforderungen an das Bauprodukt und den Anforderungen bezüglich der Verwendung der Bauprodukte klarer geregelt. Schließlich wird auch eine Ermächtigungsgrundlage dafür geschaffen, welche Regelungen die Behörden zu beachten haben. Aus diesem Grunde bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetz in Erster Lesung und um Überweisung in den zuständigen Ausschuss.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1027. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1027 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1027 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben alle Abgeordneten.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste Saar und über die Hochschule für Musik Saar (Drucksache 16/1032)
derung des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste Saar und die Hochschule für Musik Saar bietet eine notwendige Grundlage, um unterschiedliche gesetzliche Veränderungen einzubringen. Das Gesetz über die Hochschule der Bildenden Künste und die Hochschule für Musik wurde im Jahr 2010 novelliert und in den Jahren 2013 und 2017 geändert. Mittlerweile hat sich weiterer Anpassungsund Änderungsbedarf in drei wesentlichen Bereichen ergeben.
Zum einen nehmen wir eine Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes zur Grundlage, um unsere hochschulgesetzlichen Regelungen zu aktualisieren. Hier geht es insbesondere um die Neufassung der Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen. Wir schaffen mit dieser Gesetzesänderung, die Ihnen vorliegt, eine Ermächtigungsgrundlage für das Ministerium für Bildung und Kultur mit dem Ziel, eine einheitliche Nebentätigkeitsverordnung für alle saarländischen Hochschulen zu schaffen.
Darüber hinaus werden wir Anpassungen im Rahmen der Angleichung an das Landesgleichstellungsgesetz vornehmen und umsetzen. Wir werden zum einen die ziel- und zeitgerechte Bezeichnung der Gleichstellungsbeauftragten in dieses Gesetz aufnehmen und darüber hinaus Anpassungen im Bereich der Wahlverfahren und der Amtsdauer der Frauen- beziehungsweise Gleichstellungsbeauftragten einführen. Diese Änderungen haben auch zum Ziel, den Schutz aller Menschen in ihrer Vielfalt vor Diskriminierung zu verdeutlichen.
An dritter Stelle nehmen wir verwaltungsrechtliche Änderungen vor. Wir schaffen durch Korrekturen letztlich einen optimalen und insgesamt effektiveren Ablauf der organisatorischen Vorgänge an den Hochschulen. Bei der Musikhochschule werden wir sowohl eine Erweiterung des Rektorats um das Amt einer zweiten Prorektorin oder eines zweiten Prorektors als auch die Änderung der Mitgliederstruktur im Hinblick auf die Lehrbeauftragten vornehmen. Diese Erweiterung des Rektorats an der HfM erfolgt in Angleichung an das Gesetz über die Hochschule der Bildenden Künste. Dort hat sich die Einsetzung einer zweiten Prorektorin beziehungsweise eines zweiten Prorektors in der Hochschulpraxis absolut bewährt. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzesvorhaben in Erster Lesung und um Überweisung an den zuständigen Ausschuss.
Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Es liegen keine Wortmeldungen vor. So kann ich die Aussprache wieder schließen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Regierung Drucksache 16/1032.
Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1032 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1032 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen.
Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schulordnungsgesetzes (Drucksache 16/1045)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Saarland soll eine Bildungshochburg werden. Wir schaffen im Saarland eine Bildungsindustrie, diese soll auf- und ausgebaut werden. Unser Wahlspruch ist: „Die beste Schule ist für unsere Kinder gerade gut genug.“ Wir wollen eine Leistungsschule, die Kindern und Lehrern Freude macht. Wir wollen eine Schule, in welche die Kinder gerne gehen und in der sie etwas lernen.
Heute geht es um die Beseitigung von Überreglementierung. Die Schulbezirke sind ein Überbleibsel der veralteten Obrigkeitsstaatendenke. Man hat versucht, alles zu regeln. Das war das Hauptargument für die Schulbezirke. Den früheren Kultusminister amüsiert das. Vorher konnte ich das nicht so genau sehen, weil er neben mir gesessen hat. Jetzt sitzt er mir gegenüber und ich sehe das.
(Abg. Renner (SPD) : Verändern Sie doch mal Ihre Arbeit! - Abg. Commerçon (SPD): Solange Sie mich kritisieren, habe ich alles richtig gemacht.)
Das Argument der Planungssicherheit ist ein Scheinargument. Ich war lange genug im Schuldienst um zu wissen, dass die Planungen des Bildungsministeriums in den allerseltensten Fällen auch nur annähernd stimmen. Wir haben bei der Einschulung immer gedacht, dass man sieben Jahre vorher schon weiß, wer im Ort geboren worden ist; dann müssten die Zahlen eigentlich stimmen. Aber auch diese Zahlen haben nie gestimmt. Das heißt also, dieses Argument ist ein Scheinargument.
Das zweite Argument ist das folgende. Weil es eine ungute Situation ist, wird dieses Gesetz ständig unterlaufen. Es gibt Eltern, die ihr Kind gerne an eine andere Schule schicken möchten als die in ihrem Schulbezirk, weil sie entweder mit der Schule nicht einverstanden sind oder aus persönlichen Gründen oder weil sie irgendwo arbeiten, wo sie das Kind mitnehmen können.
Der langen Rede kurzer Sinn ist, dass die folgende Situation geschaffen wird. Das Kind wird bei der Oma oder bei einem Bekannten angemeldet und schon geht die Sache. Fairerweise muss man sagen, dass das Gesetz die Möglichkeit bietet, Anträge stellen zu können. Wenn diese Anträge begründet sind, kann ihnen zugestimmt werden. Ich habe in meiner doch verhältnismäßig langen Laufbahn nie erlebt, dass ein solcher Antrag abgelehnt worden ist.
Im Grunde genommen ist das Gesetz überflüssig. Es erzeugt in dem einen Fall Betrug und Lüge. In dem anderen Fall erzeugt es eine unnötige Bürokratie. Deshalb sollen diese Schulbezirksgrenzen beseitigt werden.
Was ist die Folge oder warum macht man es noch? In dem Moment, in dem Schulbezirksgrenzen bestehen und eingehalten werden, wird ein Wettbewerb unter den Schulen ausgeschaltet. Vielleicht ist es auch nicht erwünscht, dass Schulen in einem Wettbewerb stehen. Ich muss sagen, ich habe gerne mit
Es gibt aber auch Schulen, die vielleicht den Wettbewerb fürchten. Es gibt Schulen, die den Wettbewerb wegen ihrer Ausrichtung fürchten. Das wäre ein Grund, den Wettbewerb nicht zuzulassen. Die AfDFraktion ist der Ansicht, dass ein Wettbewerb, der sonstwo in unserem Leben stattfindet, auch in der Schule nicht unbedingt ausgeblendet werden muss. Insofern ist es nicht in Ordnung, dass für bestimmte Schulen - es handelt sich hier um Grundschulen und Förderschulen - Schulbezirksgrenzen gelten.
Für andere Schulen gelten diese Schulbezirksgrenzen nicht, wie zum Beispiel für das Gymnasium. Wenn ich in Quierschied wohne, dann kann ich mein Kind nach Merzig oder Homburg ins Gymnasium schicken. Das ist mir nicht vorgeschrieben. Das ist eine Ungleichbehandlung, die mit nichts zu rechtfertigen ist. Das ist nur ein Teil. Man könnte sehr viel mehr ändern im Schulordnungsgesetz, aber das ist eine überflüssige Bürokratie. Die Schulbezirksgrenzen brauchen wir nicht. - Danke schön.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin der Abgeordneten Martina Holzner das Wort für die SPD-Landtagsfraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! An die Schule nach „Wünsch dir was“ würde man gerne gehen. Es gibt dort eine gute Struktur, viele Arbeitsgemeinschaften, ein tolles Lernkonzept. Es ist eine gute Schule, die sehr gerne von Kindern und Eltern angenommen wird. Es hat sich herumgesprochen, dass die Schule einen guten Namen hat.
Nehmen wir tatsächlich an, alle Eltern könnten aus irgendwelchen persönlichen Belangen heraus ihre Kinder an jeder beliebigen Schule anmelden. Könnte es vielleicht möglich sein, dass sich gut situierte Eltern spezielle Schulen aussuchen, um ihre Kinder eventuell besser beschult zu wissen? Wäre weiterhin eine Planbarkeit für die Schulträger gegeben? Würden Dörfer ihre Schulen vielleicht verlieren? Wäre es denkbar, dass ein Kind, das in der Nähe der Schule wohnt, dort keinen Platz mehr erhält, wenn der von Ihnen gewünschte Paragraf gestrichen wird? Das sind nur einige der Fragen, die heute viel
leicht auch für Sie klar wären, wenn Sie sich nicht nur mit einem Satz in Ihrem Gesetzentwurf, sondern ausreichend mit der Thematik beschäftigt hätten.
Saarlandweit gibt es 155 öffentliche Grundschulen, 32 öffentliche und staatliche Förderschulen und 20 öffentliche berufliche Schulen. Für all diese Schulen wurden Schulbezirke festgelegt. Es gibt gute Gründe, diese Schulbezirke aufrecht zu erhalten und nicht - wie in Ihrem Gesetzentwurf gefordert - abschaffen zu wollen.
Für unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler ist es wichtig, dass sie sehr nah an ihrem Zuhause in die Schule gehen. ‚Kurze Wege für kurze Beine‘ ist hier das Motto. Die Grundschulkinder sollen in ihrem jeweiligen Umfeld zur Schule gehen, zusammen mit den Kindern, mit denen sie in der Regel auch schon den Kindergarten besucht, sich im Kooperationsjahr Kindergarten-Grundschule kennen gelernt und erste Kontakte in der örtlichen Schule geknüpft haben. Dann haben sie größtmögliche Stabilität. Das brauchen Kinder in diesem Alter.