Nun aber zum grundsätzlichen Vergabeverfahren und der sogenannten Hauptquote, bei der sich im vorliegenden Staatsvertrag durchaus Wesentliches ändert. Der Ministerpräsident hat in seiner Einbringungsrede erwähnt, dass - eine einschneidende Änderung - die 20-prozentige Wartezeitquote entfällt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist mit Sicherheit ein richtiger Schritt, denn Wartezeit ist kein eignungsorientiertes Kriterium. Deswegen setzte gerade hier ein wesentlicher Kritikpunkt des Bundesverfassungsgerichtes an. Natürlich ist es aktuell wichtig, diejenigen in einer Übergangsreglung aufzufangen, die sich in der Vergangenheit auf eine Wartezeitquote verlassen haben. Eine zukünftige Umorientierung ist allerdings wichtig.
Wichtig ist in einem zweiten Schritt, dass sich die Eignungsorientierung auch in der Neuausrichtung der Verteilungsquote niederschlägt. Und das tut sie. Von den frei werdenden 20 Prozent aus der Wartezeitquote werden zwei Säulen gleichzeitig gestärkt. So sieht der Staatsvertrag eine stärkere Gewichtung der Abiturbestenquote von 30 Prozent statt vorher 20 Prozent vor und trägt damit einem Wunsch unter anderem des Deutschen Philologenverbandes Rechnung, der eine Stärkung des Abiturs im Auswahlprozess forderte. Die Argumente sind durchaus nachvollziehbar, denn die Abiturbestennote erlaubt eine hohe Ableitbarkeit einer Studienerfolgsprognose. Das gilt in den medizinischen Studienfächern natürlich besonders für den ersten vorklinischen Teil. Gleichzeitig kommt auch eine größere Gruppe von Bewerbern aufgrund gut oder sehr gut erbrachter Leistungen im Abitur zum Zuge.
Neben der Abiturbestenquote wird aber auch gleichzeitig eine zusätzliche ausschließliche schulnotenunabhängige Eignungsquote - Kollegin Spaniol hat sie erwähnt - von 10 Prozent eingerichtet. Das wiederum trägt verstärkt dem Gedanken der Chancenoffenheit Rechnung. Der Ministerpräsident hat darauf verwiesen, dass Studierfähigkeitstests, spezifische Freiwilligendienste et cetera zu Grunde gelegt werden können. Meiner Ansicht nach ist das ein gu
ter Ansatz. Denn auch wenn die Abiturnote ein Schluss auf die Fähigkeit der Schüler zulässt, kann eben auch - da stimme ich der Kollegin zu - ein Schüler ohne Top-Abitur ein guter Mediziner sein. Deshalb ist es wichtig, in einem begrenzten Maße mit der reinen Eignungsquote auch Bewerbern unabhängig von der Abiturnote eine Chance auf ihr Traumstudium zu ermöglichen, wenn sie die anderen Qualifikationen nachweisen können.
Bei den verbleibenden 60 Prozent des Auswahlverfahrens der Hochschulen spielen ebenfalls sowohl die Abiturnote, als auch mindestens ein schulnotenunabhängiges Auswahlkriterium eine Rolle. Auch hier lässt sich erkennen, dass der Staatsvertrag darauf abzielt, sowohl die schulisch messbare Leistung als auch eine grundsätzliche Eignung zu berücksichtigen. In der Gewichtung ergeben sich dabei Spielräume für die Hochschulen. Spielräume bedeuten allerdings nicht, dass die Hochschulen nach Beliebigkeit handeln, denn der Staatsvertrag legt Vorgaben zur Standardisierung der Verfahren fest, unter anderem die erwähnten Studieneignungstests, die im Saarland bisher noch nicht genutzt wurden.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass ein solcher Staatsvertrag immer ein Kompromiss aus verschiedenen Interessen ist. Das Ergebnis lässt die Bestrebungen erkennen, dass man Studenten durch die zugrunde liegende Quoten- und Kriterienvielfalt verschiedene Möglichkeiten und eine Chance gibt, Medizin zu studieren.
Mit der Neuregelung in Prozent von 30/10/60 und den damit einhergehenden Auswahlmöglichkeiten ist sichergestellt, dass das Auswahlverfahren gleichzeitig chancenoffen und eignungsorientiert ist. Deshalb ist die Neuausrichtung der Hochschulzulassung auf einem richtigen Weg.
Natürlich ergeben sich aus der Vielfalt der Quoten und möglichen Unterquoten auch Fragen und neue Problemstellungen, die es vorzubereiten und anzupacken gilt. Auch der Landtag wird sich in den kommenden Wochen weiter mit dem Staatsvertrag und dem Landesgesetz beschäftigen.
In der heutigen Ersten Lesung bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2017 die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmedizin betreffen, für teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und eine Frist zur Neuregelung bis Ende 2019 gesetzt.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie hat den folgenden Prozess intensiv begleitet und hat sich mehrfach mit dem Thema befasst. Insofern ist der heute vorliegende Gesetzentwurf, der zum einen die Zustimmung des Landtags zu dem am 21. März vom Saarland unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik über die Hochschulzulassung und zum anderen das Gesetz über die Hochschulzulassung inklusive entsprechender Übergangsregelungen enthält, keine Überraschung.
Vielfach wurde an der Regelung des Art. 10 des Staatsvertrages Kritik geäußert, die eine Vergabe der Studienplätze durch die Stiftung für Hochschulzulassung nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung von nunmehr 30 Prozent gegenüber derzeit noch 20 Prozent vorsieht. Auf der anderen Seite werden den Hochschulen jedoch im weiteren Text des Art. 10 weitgehende Möglichkeiten zur Studienplatzvergabe nach Eignung und unabhängig beziehungsweise außerhalb von der Hochschulzugangsberechtigung eingeräumt. Hier sehen wir vielfach auch aus der Ärzteschaft vorgetragene Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung der Eignung unabhängig von den Abiturnoten durchaus als berücksichtigt an.
Eine Überbetonung des NC sehen wir hier nicht. Das Ziel des Dialogorientierten Serviceverfahrens, nämlich der Abgleich und das Vermeiden von Mehrfachzulassungen wird von uns begrüßt. Die AfD‑Fraktion wird dem Gesetzentwurf in Erster Lesung sowie der Überweisung in den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie zustimmen.
Ich darf als Nächsten den Kollegen Sebastian Thul ans Rednerpult bitten. Er spricht für die SPD‑Landtagsfraktion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Hecker hat schon erwähnt, dass wir uns im Wissenschaftsausschuss bereits intensiv mit den Neuregelungen beschäftigt haben. Deswegen dürfte auch für die geschätzte Kollegin Spaniol keine Überraschung gewesen sein, was in dem Staatsvertrag drinsteht. Deshalb verwundert es mich etwas, dass man sich jetzt hier empört über das, was in dem Staatsvertrag geregelt wird, dass man jetzt von einem Formelkompromiss spricht. Natürlich ist das ein Kompromiss! Natürlich haben wir Leitplanken, die uns das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat. Natürlich sind wir uns fraktionsübergreifend einig, dass die Regelung, wie sie vorher bestanden hat, nicht nur verfassungswidrig ist, sondern auch ungerecht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen bin ich zunächst einmal froh, dass man sich aufseiten der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten darauf verständigt hat, dass diese Ungerechtigkeiten weitgehend beseitigt werden.
Ich will für uns einen Strich unter dieses Gesetz ziehen und sagen, dass für uns einige ganz wichtige Kriterien aufgenommen wurden. Zum einen sehe ich, dass wir zukünftig eine größere Durchlässigkeit haben. Wir haben in dem Bereich der zweiten Säule - es wurde eben schon gesagt - die Möglichkeit, berufliche Qualifikationen stärker zu gewichten. Unsere Uni hat ganz neue Möglichkeiten, auch Menschen aufzunehmen, die nicht über die Abiturbestennote verfügen. Deswegen hat es mich irritiert, dass Sie gesagt haben, die Abiturbestennote wird eigentlich nur gestärkt. Das haben Sie am Anfang Ihrer Rede gesagt,
dann haben Sie aber gesagt, Sie sind trotzdem froh, dass mehr notenunabhängige Kriterien eingeführt werden. Irgendwie passt das nicht zusammen, liebe Kollegin Spaniol.
Sie haben andere Sachen angesprochen, die überhaupt nichts mit der Hochschulzulassung zu tun haben. Sie haben die Landarztquote angesprochen. Ich weiß nicht, ob Sie dabei waren oder nicht: Wir haben uns im Gesundheitsausschuss schon über diese Problematik ausgetauscht. Wir haben das Projekt Medizinstudium 2020, wo wir uns über Anreize für Landärzte unterhalten. Wir lösen das nicht durch eine Hochschulzugangsberechtigung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb ist das eine Luftbuchung, die Sie hier gemacht haben.
(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Das ist doch nicht wahr! Weitere Zurufe von der LINKEN.)
Sie haben auch über zusätzliche Medizinplätze gesprochen. Auch darüber haben wir uns im Gesundheitsausschuss schon auseinandergesetzt. Wir haben uns auch mit den Kassenärzten auseinandergesetzt. Sie wissen doch, Frau Kollegin Spaniol, dass pro zwei Millionen Einwohner eine Medizinische Fakultät vorgehalten wird. Das heißt, das Saarland bildet weit über Bedarf Medizinerinnen und Mediziner aus. Das will ich auch noch einmal feststellen.
Wir werden jedenfalls unserem Auftrag gerecht, Medizinerinnen und Mediziner auszubilden. Natürlich können wir uns darüber unterhalten, ob wir mehr Medizinstudienplätze schaffen.
Natürlich kann der Bund uns dafür auch Mittel zur Verfügung stellen. Sie wissen ganz genau, dass das die teuersten Studienplätze sind, die es gibt. Sie wissen ganz genau, wie die Haushaltslage dieses Landes ist.
Wir sind natürlich offen für mehr Medizinstudienplätze, wenn der Bund uns mehr Mittel gibt. Aber, Frau Kollegin Spaniol, Sie wissen auch, dass durch mehr Medizinstudienplätze sich nicht automatisch mehr Mediziner niederlassen, auch nicht im schönen Bliesgau.
Deswegen ist es populär, das zu fordern, und wir würden uns der Forderung auch gerne anschließen, das löst aber nicht die Probleme im medizinischen Versorgungsbereich, wie gesagt Probleme, die wir mittelfristig sehen, auch das haben wir im Gesundheitsausschuss gehört. Momentan sind wir sehr gut abgedeckt. Wir haben auf dem Land noch ein funktionierendes Arztsystem, was die Hausärzte und Allgemeinmediziner angeht.
Aber wir wissen auch, dass wir vor großen Herausforderungen stehen. Diese lösen wir allerdings nicht mit der Hochschulzugangsberechtigung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will noch etwas sagen. Auch von meiner Seite gab es im Vorfeld Kritik an dem Verfahren. Zum einen, weil dem Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht gewissermaßen die Pistole auf die Brust gesetzt wurde, was die schnelle Lösung dieses doch komplexen Problems angeht. Es gibt ganz viele Probleme, die hardwarebasiert sind - der Ministerpräsident hat es schon gesagt -, was die OnlineVergabe angeht. Das ist nicht zufriedenstellend. Wenn man da als Gesetzgeber selbstbewusst herangeht, muss man schon sagen: Das war nicht die feine englische Art. Da hätten wir uns mehr Zeit gewünscht, um ausführlicher darüber zu diskutieren. Ich bin mir sicher, dass auch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sich mehr Zeit gewünscht hätten, um das auszuhandeln.
Ein zweiter Kritikpunkt von meiner Seite war auch, dass es für die Studierenden sehr unübersichtlich wird. Es ist schon für uns sehr unübersichtlich. Wer sich mit der Materie auseinandergesetzt hat, weiß, dass die Materie des Hochschulzugangs sehr komplex ist, dass es ein abgestuftes Verfahren gibt, individuelle Möglichkeiten der Hochschule. Ich muss an dieser Stelle auch kritisieren, dass, wenn ich mich als junger Mensch für einen Studienplatz in der Humanmedizin interessiere, es ein Stück weit ein Glücksspiel ist, wo ich letzten Endes angenommen werde, weil die Unis sehr unterschiedlich angeln können. Andererseits ist uns die Flexibilität und die Autonomie der Universitäten auch sehr wichtig, weil man da auch konkret Einfluss nehmen kann. Wir können in Homburg Auswahlgespräche führen, wir können Eignungstests durchführen. Ich will für meine Fraktion noch einmal betonen, dass diese Auswahl- und Eignungstests keine finanzielle Hürde für junge Menschen darstellen dürfen, um ein Medizinstudium zu beginnen. Das heißt, die Gebühren für die Bürokratie eventueller Auswahlgespräche dürfen nicht zulasten der Studierenden gehen. Das ist uns sehr, sehr wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich finde, mit diesem Staatsvertrag wird das System unterm Strich durchlässiger und gerechter. Es gibt mehr Mitspracherecht für die Universitäten. Deshalb bitte ich Sie heute um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Der Ministerpräsident Tobias Hans hat noch einmal um das Wort gebeten. - Bitte schön, Herr Ministerpräsident.
Vielen Dank, Herr Präsident. Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns wirklich am Anfang der Debatte über die Frage, wie wir das Hochschulzulassungsrecht entsprechend miteinander vereinbaren, auch in Bezug auf die Zustimmung zum Staatsvertrag. Trotzdem finde ich es gut und wichtig, dass wir uns in der Ersten Lesung damit auseinandersetzen, was wir an dieser Stelle eigentlich erreichen wollen. Von daher nehme ich als Konsens aus allen Wortbeiträgen mit, dass es darum geht, mehr junge Menschen dazu zu bringen, Medizin zu studieren, weil sie am Ende in der Medizin arbeiten wollen. Das Problem ist doch, dass viele Absolventinnen und Absolventen der medizinischen Hochschulen letztendlich nicht im ärztlichen Beruf arbeiten und der ärztlichen Versorgung nicht in der Fläche zur Verfügung stehen, sondern sich eben auch für andere Berufe im Bereich der Industrie entscheiden. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, dass wir uns darüber Gedanken machen, wie wir diejenigen an die Hochschulen bringen, die am Ende auch als Arzt arbeiten wollen. Das ist Ziel und Zweck der Befassung, das ist das, was mit diesem Staatsvertrag erreicht werden soll. Deswegen glaube ich, es macht Sinn, dass wir darüber streiten, was der richtige Weg ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist ein Staatsvertrag als Regelung, die zwischen allen Bundesländern getroffen wird, um das Zulassungsrecht entsprechend zu novellieren, auch ein Kompromiss. Natürlich gibt es Vorstellungen etwa des Landes Bayern, dass die Wartezeitquote komplett in eine notenbasierte Lösung überführt werden soll. Dann gibt es Länder, die gesagt haben, sie wollen die ehemalige Wartezeitenquote in eine reine Talentquote integrieren. Da kritisieren natürlich auch viele, wie man denn ausschließlich mit Tests erkennen soll, ob es sich um versteckte Talente handelt. Das ist alles nicht so einfach. Ich glaube, die Art und Weise, wie es jetzt gelungen ist, das Ganze aufzuteilen, ist ein gangbarer Weg und ermöglicht vor allem auch - das hat der Kollege Thul sehr schön gesagt - Flexibilität und Autonomie in unseren Hochschulen. Wir werden deshalb der Universität des Saarlandes die Flexibilität lassen zu experimentieren, zu überlegen, wie man identifizieren kann, dass jemand auch wirklich Spaß daran hat, zum Beispiel Landarzt zu werden, sich niederzulassen, als Ärztin oder Arzt zu arbeiten. Ich glaube, das ist an dieser Stelle der richtige Weg, trotz des eng gesteckten Zeitrahmens Flexibilität zu erreichen, mit dem Ziel, dass Menschen sich für den Arztberuf entscheiden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Lassen Sie mich in aller Kürze noch etwas zu dem Thema Landarztquote sagen. Ich nehme das sehr ernst. Natürlich kann man sagen, dass die Situation im Saarland noch einigermaßen gut ist. Wenn man sich die niedergelassenen Ärzte anschaut - egal ob im Facharzt- oder Hausarztbereich -, liegen wir bundesweit im guten Mittelfeld. Wir haben teilweise sogar eine Überversorgung in Bezug auf die Fachärzte im bundesweiten Vergleich. Man könnte also sagen, dass alles wunderbar ist. Das sehe ich aber eindeutig nicht so! Wenn man sich die Altersstruktur der Ärztinnen und Ärzte anschaut, sieht man, dass viele über 55 Jahre alt sind. Das heißt, es kommt eine Problematik auf uns zu. Das ist im Übrigen auch der Grund, weshalb wir die Möglichkeit offengelassen haben, eine entsprechende Landarztquote einzuführen - das sieht ja auch der Masterplan Medizin 2020 eindeutig vor. Vor diesem Hintergrund hat das Gesundheitsministerium zusammen mit der Ärztekammer des Saarlandes Bedarfe ermittelt und hat genau geschaut, um wie viele Stellen und welche Orte es sich handelt. Es hat identifiziert, dass sich mehr junge Frauen als Männer für ein Medizinstudium entscheiden, und somit stellt auch das Thema Teilzeitarbeit die Herausforderung dar, unter diesen Bedingungen eine medizinische Versorgung aufzustellen.
Deswegen sind wir auf einem guten Weg und stimmen zwischen Wissenschaftsressort und Gesundheitsressort ab, wie wir eine entsprechende Landarztquote ausgestalten. Ich will noch einmal sagen auch für die breite Öffentlichkeit -, dass das nicht Gegenstand des heute vorliegenden Gesetzes ist. Das müssen wir gesondert regeln. Wir sind in dieser Richtung offen, wir sind auf dem Weg. Ich persönlich bin der Auffassung, dass wir in diesem Bereich tätig werden müssen. Vor diesem Hintergrund möchte ich entsprechende Ängste nehmen und der Aussage entgegentreten, dass wir das Thema nicht ernst nähmen. Wir haben es auf dem Schirm. Heute bitte ich um Zustimmung in Erster Lesung. Wir diskutieren das Thema dann noch einmal gemeinsam in aller Breite im zuständigen Ausschuss. - Herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich darf der guten Ordnung halber darauf hinweisen, dass die Landesregierung ihre Redezeit etwas überschritten hat, sodass die verabredete Regel gilt, dass die Fraktionen diese Redezeit als Bonus bekommen. Ich frage noch einmal, ob es weitere Wortmeldungen Ihrerseits gibt. - Das ist nicht der Fall. Ich