Ich möchte noch etwas zu dieser - jetzt gebrauche ich auch einmal ein Fremdwort - Manie oder dieser Krankheit sagen, für alle Dinge einen englischen Ausdruck zu suchen in dem Glauben, dass das dann besser ankommt. Vielleicht kommt es ja auch besser an; die Bahn macht ja auch Reklame mit englischen Werbeslogans, Werbesprüchen und so weiter. Aber dass so etwas vom Kultusminister kommt, das sollte nicht sein. Der Kultusminister oder Bildungsminister sollte für unsere Kultur stehen. Da hat BQool@School nichts zu suchen. Gott sei Dank habe ich auch Anglistik studiert, ich verstehe es wenigstens. Viele verstehen es noch nicht einmal. Wir sollten das unterlassen und sollten Deutsch reden.
(Lachen bei der LINKEN. - Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Das versteht jeder! - Abg. Renner (SPD): Sprachpolizei!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Bildungsbereich beschäftigen wir uns immer wieder mit dem Thema Übergänge. Damit ein Kind beziehungsweise ein Jugendlicher die einzelnen Stationen seiner Bildungslaufbahn gefestigt absolvieren kann, muss genau dieser Übergang gut vorbereitet und am Kind beziehungsweise am Jugendlichen orientiert sein.
Es beginnt bereits auf dem Weg von der Familie in die Kita beziehungsweise in die Krippe. Danach folgt der Übergang von der Kita in die Grundschule. Hier möchte ich erwähnen, dass in dem Bereich das Saarland wirklich seit Jahren Vorreiter ist, dass es diesen Übergang sehr erfolgreich ausgestaltet hat mit dem flächendeckenden Ausbau des Kooperationsjahres Kindergarten-Grundschule, eine ganz wichtige Maßnahme, die alle zukünftigen Erstlinge im Saarland absolvieren. Das ist ein ganz wichtiges Zeichen, dass wir genau diesen Übergang auch wirklich sehr ernst nehmen.
Gleichzeitig ist der Bereich Vorlaufkurs Deutsch für diejenigen Kinder ausgeweitet worden, die vor der Einschulung noch Defizite im sprachlichen Bereich haben, vor allem grammatikalisch, aber vielleicht auch aufgrund der Migration. Aber es werden auch die Kinder mitgenommen, die vielleicht Defizite in Deutsch aus dem Alltag der Familie haben. Sie haben hier die Möglichkeit, ein halbes Jahr entsprechend geschult zu werden. Auch das soll für einen guten Übergang sorgen.
Dann folgt der Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen. Hier haben wir das Ganze sehr intensiv so ausgerichtet, dass es eine ausführliche Information für alle Eltern und Schülerinnen und Schüler gibt, welche Schule genau die richtige ist. Es gibt verbindliche Entwicklungsgespräche mit den Klassenlehrern und es gibt immer mehr Kooperationen in den einzelnen Regionen zwischen Grundschule und weiterführender Schule.
Kommen wir jetzt zu dem Übergang, mit dem wir uns heute beschäftigen. Mir ist es wichtig, hier intensiv in die Praxis hineinzugehen und nicht davon zu berichten, was früher einmal war oder was in Zukunft vielleicht sein könnte. Ich möchte die aktuelle Situation beleuchten, wie sie in den beruflichen Schulen vorzufinden ist.
Im aktuellen Koalitionsvertrag ist als gemeinsames Ziel der Landesregierung genannt, den Übergang von der Schule in den Beruf weiter zu verbessern. Die beruflichen Schulen tragen wesentlich zur Durchlässigkeit des Bildungssystems bei. Wir möchten den Übergang in die duale Ausbildung erreichen. Dem wird der Gesetzesentwurf gerecht. Wir kommen damit zur Umsetzung und zur Lösung.
Zur Erreichung der genannten Ziele werden die bisherigen ausbildungsvorbereitenden Bildungswege, nämlich das Berufsvorbereitungsjahr und das Berufsgrundbildungsjahr, zu einer einheitlichen Ausbildungsvorbereitung zusammengefasst. Ich möchte diese Bildungsschleife nicht kleinreden. Bislang werden nämlich genau an dieser Stelle vielen Schülerinnen und Schülern flexible Möglichkeiten in die Ausbildung genommen, indem ein Weg sehr eingleisig vorgezeichnet wird. Es gilt, hier anzusetzen, sodass schneller, aber auch viel flexibler und vielschichtiger reagiert werden kann. Die Ausbildungsvorbereitung wird diese Lösung bringen. Das ist ein ganz wichtiges Signal für unsere Schülerinnen und Schüler.
Den Zugang zur Ausbildungsvorbereitung haben zukünftig alle Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Zur Erhöhung der Vermittlungschancen in eine duale Ausbildung kommt dreimal ein zweiwöchiges Orientierungspraktikum im Betrieb hinzu. Hier wird es eine intensive Unterstützung durch die Schule und die Lehrkräfte geben, die mit den Betrieben vor Ort im Austausch sind. Ist ein solches Orientierungspraktikum nicht im Betrieb möglich, wird das Praktikum in den Lehrwerkstätten durchgeführt, um jedem die Garantie zu geben, ein Praktikum in unterschiedlichen Bereichen absolvieren zu können. Das ist ein guter und wichtiger Ansatz, aber - und das möchte ich an dieser Stelle deutlich betonen - es muss uns klar sein, von welchen Klassen und von welcher Schülerklientel wir hier sprechen: Es kommen Schülerinnen und Schüler zusammen, die vorher eine Förderschule besucht haben, die sogenannten Inklusionsschüler
kommen hinzu, die nach einem anderen Lehrplan beziehungsweise nach einem abgestuften Lehrplan unterrichtet werden und die vielleicht an der einen oder anderen Stelle einen Nachteilsausgleich erhalten haben, wie etwa mehr Zeit in der Klassenarbeit, bei denen es aber vielleicht auch noch andere Nachteilsausgleiche zu berücksichtigen gilt. Es kommen Schülerinnen und Schüler aus einem problematischen familiären Umfeld hinzu, die zuhause keinen Rückhalt und keine Unterstützung haben und die von der Familie alleingelassen werden, die aber jetzt eine echte Chance bekommen sollen. Das wird die Ausbildungsvorbereitung auf jeden Fall bringen.
Nicht zu vergessen sind die Schülerinnen und Schüler, die besonders verhaltensherausfordernd sind, die sozial-emotionale Beeinträchtigungen haben, ob sie auf einer Förderschule waren oder inkludiert wurden. Diese Schüler sitzen alle gemeinsam in der neuen Ausbildungsvorbereitung. Was bedeutet das? - Es ist unsere Pflicht, Wert darauf zu legen, dass wir weiterhin kleine Klassen und Lerngruppen von 15 bis 20 Schülern haben, wie es jetzt schon im Berufsvorbereitungsjahr der Fall ist, ansonsten ist das Ganze nicht zu stemmen. Das können wir unseren Lehrerinnen und Lehrern nicht zumuten.
Welche Lehrkräfte benötigen wir? - Wir benötigen die erfahrensten und besten Lehrkräfte für diese Schülergruppe. Ich ziehe meinen Hut vor all den Kolleginnen und Kollegen, die hier schon seit Jahren gute und erfolgreiche Arbeit leisten. Ich habe mir im Vorfeld einige Standorte angeschaut und war im Austausch mit Lehrkräften, die im BVJ und BGJ tätig sind. Das sind die Lehrkräfte, die auf die Ausbildungsvorbereitung vorbereitet werden. Ich ziehe den Hut vor euch und danke euch für eure Arbeit. Ihr macht einen tollen Job!
Zusätzlich benötigen wir auch die Schulsozialarbeit als festen Bestandteil. In etlichen Landkreisen - mir ist es vom Landkreis Neunkirchen, aber auch von meinem Landkreis Merzig-Wadern bekannt - werden erfolgreich Projekte in diesem Bereich umgesetzt. Es gibt das kommunale Übergangsmanagement, Schulsozialarbeiter begleiten dabei die Schüler und Lehrkräfte auf dem Weg in die Ausbildung. Das müssen wir fest in die Ausbildungsvorbereitung implementieren, sonst wird es nicht möglich sein. Auch den Kontakt in die Betriebe und Familien müssen wir mit einem festen Budget an Schulsozialarbeit auf den Weg bringen.
Nun bin ich beim Stichwort der multiprofessionellen Teams. Wir haben als Große Koalition im Landeshaushalt ein festes Budget verankert. Dieses Budget muss hier ansetzen, um die Lehrkräfte ab dem Schuljahr 2021 vor Ort mit zusätzlichen Professio
nen zu unterstützen. Dafür müssen Mittel aus diesem Budget bereitgestellt werden. Es ist ganz wichtig, dass wir daran denken.
Welche Basics werden in der Ausbildungsvorbereitung gelegt? - Neben den Kernkompetenzen wird es auch um Fragen gehen, wie ich etwa zukünftig auf meinen Chef und meine Chefin zugehe oder wie ich in einem zukünftigen Team zusammenarbeiten kann. - Das Thema Sozialkompetenz wird also eine herausragende Rolle spielen. Wir müssen vor allen Dingen die Betriebe dabei unterstützen. Es nutzt uns nichts, wenn wir in den Ausbildungsvorbereitungsklassen, in der Praxis und in den Praktika mit zusätzlichen Fachkräften unterstützen, sondern diese Fachkräfte müssen nachher auch beim Übergang in den Betrieb dabei sein. Wenn etwa ein Schreinerbetrieb mit zwei oder drei Mitarbeitern einen Schüler aus dieser Kerngruppe bekommt, muss dieser Schüler weiterhin die Unterstützung erhalten, die er vorher schon in der Schule hatte.
Auch der Ansatz, den Fremdsprachenunterricht hinzuzunehmen, ist wichtig, wenn wir daran denken, dass jeder an jeder Stelle die gleichen Chancen haben soll. Es kann sich jeder vorstellen, wie schwierig es sein muss, Fremdsprachenunterricht umzusetzen, wenn ich den Schülerinnen und Schülern zunächst einmal Grundkompetenzen und Tugenden vermitteln muss. Es ist also eine riesengroße Herausforderung vor Ort.
Kollege Renner hat eben bereits den zeitlichen Ablauf erwähnt und auch ich finde ihn hervorragend. Wenn wir es so schaffen, wie wir es uns vorstellen, werden wir ein Jahr Vorbereitungszeit haben, ein Jahr, das die Lehrkräfte zur Verfügung haben, um sich durch Fortbildungsprogramme und zusätzliche Maßnahmen wie den einen oder anderen pädagogischen Tag vorzubereiten, aber auch um die Vernetzung der einzelnen Berufsbildungszentren voranzutreiben, die diesen Ansatz fahren werden. Diese Vorbereitungszeit ist wirklich wichtig.
In den Berufsfachschulen wird es neben der Bezeichnung als Berufsfachschule 1 und Berufsfachschule 2 als wichtigen Aspekt die Zugangsvoraussetzung geben. Jeder Schüler, der einen Notenschnitt schlechter als 3,0 hat, kann die Berufsfachschule besuchen. Es wird aber eine 10-WochenFrist geben. Als Lehrer und Pädagoge ist mir sehr wichtig, dass dieser Ansatz berücksichtigt wird. Die Kolleginnen und Kollegen haben so vor Ort die Möglichkeit, intensiv in den Austausch zu gehen und zu schauen, ob es mit dem Schüler nach den zehn Wochen auch klappen kann. Sie können überprüfen, ob er die Berufsfachschule 1 erfolgreich absolvieren kann oder nicht. Die Klassenkonferenz wird nach den zehn Wochen beraten, vorab wird mit dem Schüler und den Eltern ein Gespräch stattfinden. Es werden also alle mitgenommen und dann wird ge
meinsam betrachtet, ob es Sinn macht, dass die Berufsfachschule weiter besucht wird, oder ob es besser einen Übergang in die Ausbildungsvorbereitung gibt. So kann man schauen, ob es eine echte Chance für den Schüler oder die Schülerin gibt.
Zur Berufsfachschule. Auch hier ist der Praxisansatz wirklich gelungen. Es wird in der Berufsfachschule 1 einen festen Praxistag im Betrieb geben, Stichwort duale Ausbildung. Auch die 10-Wochen-Frist ist ein ganz wichtiger Aspekt für die Lehrkräfte, damit sie eine Stellschraube haben, an der sie drehen können, wenn sie merken, dass es mit dem Schüler oder der Schülerin nicht klappen wird und dass sie hier anders ansetzen müssen. Die Berufsfachschule wird aber durch diese neue Zugangsberechtigung deutlich heterogener werden, aber auch deutlich herausfordernder für die Lehrkräfte. Wir müssen auch hier die Ausbildungsbetriebe mitnehmen und unterstützen, damit es im Betrieb die eine oder andere Beratungsstelle geben wird. Es gibt gute Maßnahmen von der Bundesagentur für Arbeit, die Unterstützung und zusätzliches Personal liefert. Hier müssen wir genau hinschauen und beraten, um die Anschlussfähigkeit von der Berufsfachschule in den Betrieb zu bringen, damit auch der kleine mittelständische Betrieb eine echte Chance für den Auszubildenden hat.
Die Handlungsnotwendigkeiten wurden eben schon aufgezeigt. Um das Berufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr zur Ausbildungsvorbereitung zu einen, ist diese Gesetzesänderung notwendig. Zusätzlich werden die Entwürfe der Verordnungen vorgelegt. Das ist ein ganz wichtiges Signal, damit man sieht, was neben den Gesetzesänderungen passiert und was bei den Verordnungen notwendig sein wird. Das finden wir wirklich sehr gelungen. Von daher ist das, was hier vorgelegt wurde, sehr umfangreich. Das ist ein Mammutprojekt. Von daher ist es ein gutes Signal, dass so umfangreich vorbereitet wurde.
In den regierungsinternen Anhörungen wurden Anpassungen auf den Weg gebracht. Es waren Anhörungen mit den Lehrkräften, den Eltern und den Schülern, aber auch mit Interessenverbänden, die sich wirklich auskennen. Somit wurde zum Beispiel das betriebliche Praktikum in der Fachstufe 1 - ich habe es eben schon einmal gesagt - auf einen festen Tag festgesetzt, um mehr Möglichkeiten zu haben, damit wirklich jeder vor Ort einen Betrieb finden kann und damit der Tag flexibel gestaltet werden kann. Die Ausbildungsvorbereitung soll an allen Schulstandorten angeboten werden können, wenn die entsprechenden Werkstätten vorgehalten werden können. Auch hier wird jede Schule und jedes BBZ die Möglichkeit haben, die Ausbildungsvorbereitung und die Neustrukturierung der Berufsfachschulen umzusetzen.
Zusammengefasst ist es eine wichtige Reform genau zur richtigen Zeit, die dem gerecht wird, was wir an ganz vielen Stellen im Bildungsbereich immer wieder hören, nämlich, dass die Schülerklientel herausfordernder ist. Aber es ist unsere Pflicht, darauf zu reagieren und die Schülerinnen und Schüler, aber vor allem die Lehrkräfte, nicht im Regen stehen zu lassen, sondern mitzunehmen, um auch hier erfolgreich den Weg in eine duale Ausbildung anzugehen.
Die Lehrkräfte, die benötigt werden, sollten nach Möglichkeit auf viele Jahre Erfahrung im BVJ und BGJ zurückblicken können, um einen guten Start zu präsentieren. Es ist uns wie gesagt gelungen, dass wir ein Jahr Vorlaufzeit haben. Wir müssen an das zusätzliche Personal denken - Stichwort multiprofessionelle Teams. Hier müssen wir auf jeden Fall reagieren, um einen erfolgreichen Start in dieses neue Übergangssystem zu schaffen. Wir müssen die Betriebe unterstützen und auf diesem Weg begleiten, weil es nur gemeinsam möglich sein wird.
Ich bitte von daher um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf sowie zur Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Regierung Drucksache 16/827. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/827 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/827 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und DIE LINKE, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion.
Erste Lesung des der Regierung eingebrachten Gesetzes zum Erlass des Saarländischen Justizvollzugsdatenschutzgesetzes, zur Än
derung des Saarländischen Strafvollzugsgesetzes, zur Änderung des Saarländischen Jugendstrafvollzugsgesetzes, zur Änderung des Saarländischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes, zur Änderung des Gesetzes zur ambulanten Resozialisierung und Opferhilfe und zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (Drucksache 16/820)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident hat schon darauf hingewiesen, der Umfang des Gesetzentwurfes bedingt auch den Umfang meiner Ausführungen. Ich bitte um Nachsicht, dass es ein bisschen dauern wird.
Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum Erlass des Saarländischen Justizvollzugsdatenschutzgesetzes, zur Änderung des Saarländischen Strafvollzugsgesetzes, zur Änderung des Saarländischen Jugendstrafvollzugsgesetzes, zur Änderung des Saarländischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes, zur Änderung des Gesetzes zur ambulanten Resozialisierung und Opferhilfe und zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof beschlossen und bringt ihn heute zur Ersten Lesung in den Landtag des Saarlandes ein.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 27.04.2016 die Richtlinie 2016/680, die sogenannte Justizrichtlinie, erlassen. Diese dient dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr. Sie ist das Pendant zur Datenschutzgrundverordnung.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung dieser Richtlinie. Diese findet auch auf den Straf-, Jugendstraf- und Untersuchungshaftvollzug, die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung und den Jugendarrestvollzug Anwendung. Mit dem vorgelegten Entwurf werden die bisherigen datenschutzrechtlichen Standards in den einzelnen saarländischen Vollzugsgesetzen in ein neues, eigenständiges Justizvollzugsdatenschutzgesetz überführt. Zugleich werden die Vorgaben der Richtlinie in Landesrecht umgesetzt. Dadurch wird dem hohen Stellenwert des Datenschutzes im Justizvollzug Rechnung getragen.
Die Anregungen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Rahmen der von der Landesregierung durchgeführten externen Anhörung wurden ganz überwiegend aufgenommen.