Protocol of the Session on March 13, 2019

(Abg. Ensch-Engel (fraktionslos) )

zusätzlich vergüteten Leistungen im vertragsärztlichen Bereich. Leistungen der Palliativpflege und in der häuslichen Krankenpflege werden für die Pflegedienste abrechenbar. Auch das muss erwähnt werden. Zudem dient das Gesetz auch dazu, den Ausbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung im ländlichen Raum zu fördern.

Neben den Personalkosten können ambulante Hospizdienste auch die Sachkosten abrechnen. Es ist heute noch nicht gesagt worden, was schon alles vor allem in den ländlichen Regionen, wo die Menschen bleiben wollen - was wir ja auch wollen -, passiert ist, damit die dort tätigen Dienste mit langen Anfahrten letztendlich die Aufgaben bewerkstelligen können und es finanziell auch leisten können.

Die Krankenkassen tragen 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten. 95 Prozent! Mit dem verbleibenden Eigenanteil wird dem Wunsch der Hospizverbände Rechnung getragen, den Charakter der vom bürgerschaftlichen Ehrenamt getragenen Hospizbewegung zu erhalten. Das ist mit den Hospizdiensten abgesprochen. Wir waren dabei, als diese Gespräche geführt worden sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit Bewohner von Pflegeeinrichtungen oder Menschen in ihrem gewohnten Umfeld auch die letzte Lebensphase gut versorgt und begleitet verbringen können, wird Sterbebegleitung ausdrücklich Bestandteil des Versorgungsauftrages der Sozialen Pflegeversicherung. Pflegeheime müssen Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung abschließen. Deshalb geht an dieser Stelle ein Dank an alle Ärztinnen und Ärzte, die mit uns dafür sorgen, dass diese Menschen im Hospizdienst, der ambulanten oder stationären Versorgung diese Arbeit leisten können. Ohne die Ärztinnen und Ärzte könnten wir das nicht leisten.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Verstärkung der Palliativmedizin können auf Wunsch eines Krankenhauses individuelle Entgelte für eigenständige Palliativstationen mit den Kostenträgern vereinbart werden. Wir reden darüber, lieber Vorsitzender des Gesundheitsausschusses Dr. Magnus Jung und Stellvertreter Hermann Scharf. Darum kümmern wir uns und wollen immer wieder Fortschritte in dem Bereich haben. Krankenhäuser ohne Palliativstation können ab 2017 - das ist schon eine Weile her - individuelle Zusatzentgelte für den Einsatz multiprofessioneller Palliativdienste vereinbaren. Das muss man wissen. Frau Ensch-Engel, wenn Sie nicht weiterkommen, dann rufen Sie in meinem Haus an. Wir können Ihnen sagen, an wen Sie sich wenden können.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Versicherte haben einen Anspruch auf individuelle Beratung und

Hilfestellung durch die Gesetzlichen Krankenkassen zu den Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung und in allgemeiner Form zu den Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge für die letzte Lebensphase wie zum Beispiel Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.

Im stationären Bereich gelten ab 01. Januar 2019 Personaluntergrenzen, welche in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung für die pflegesensitiven Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie festgelegt wurden. Das kam aus diesem Land, aus dem Saarland. Wir haben das gemeinsam erarbeitet. Sie unterscheiden zwischen Tag- und Nachtschichten sowie nach Qualifikation des erforderlichen Personals.

Erlauben Sie mir, das zu wiederholen, was Pia Döring schon gesagt hat: Palliativmedizin ist keine Sterbemedizin. Ziel ist es, dem Patienten unter Achtung seines Selbstbestimmungsrechtes ein schmerzfreies Leben bis zu seinem Tod zu ermöglichen. Palliativmedizin ist natürlich auch eine Zusatzweiterbildung, die Ärztinnen und Ärzte nach der Weiterbildungsverordnung erwerben können. Auch da rufen wir immer auf und sagen auch bei dem schweren Alltag, den Ärztinnen und Ärzte haben: Macht das! Macht das, damit ihr uns noch weiter unterstützen könnt. - Palliativmedizin umfasst in Ergänzung einer Facharztkompetenz die Behandlung und die Begleitung von Patientinnen und Patienten.

Neben den gesetzlichen Versorgungsstrukturen spielt vor allem eines eine wichtige Rolle: das ehrenamtliche Engagement. Sie können sich überhaupt nicht vorstellen, wie viel Menschen ehrenamtlich unterwegs sind, wie viel Menschen an Betten sitzen auch jetzt, in diesem Moment - und Schwerkranke begleiten, einfach nur durch Zuhören, einfach nur durch Vorlesen, einfach nur um alte Bilder zu zeigen. Ich hoffe, dass von denen niemand einige Passagen der Debatte heute Morgen gehört hat. Damit schaue ich auf die rechte Seite. Das wäre nämlich beschämend, es würde diese Menschen nicht nur verärgern, es würde große Entrüstung bei ihnen hervorrufen.

Neben den gesetzlichen Versorgungsstrukturen haben wir die herausragende Rolle des bürgerlichen Engagements, das ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Arbeit und ein ganz positiver Indikator für die erfolgreiche Weiterbildung der Versorgungsstrukturen ist. In den vergangenen drei Jahrzehnten hat sich bei der Hospiz- und der Palliativversorgung im Land unheimlich viel getan. Das ist nicht zuletzt den Hospizvereinen, die sich ehrenamtlich für die Belange Schwerstkranker und ihrer Angehörigen engagieren, zu verdanken. Ich erwähne einmal den ältesten Verein. Der älteste Verein, IBSA e.V., besteht seit 30 Jahren. 30 Jahre, in denen man mit diesen Menschen ehrenamtlich unterwegs ist!

(Ministerin Bachmann)

Sie gehörten damals zu den Pionieren in der Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen, und sie mussten viel Idealismus einbringen, auch die notwendige Überzeugungsleistung, um die Hospizidee zu implementieren.

Ziel aller ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ist es, dazu beizutragen, dass sterbende Menschen, wenn sie dies wollen, ihr Leben zuhause in ihrer vertrauten Umgebung beenden können, dass sie loslassen können. Ich bin sehr zuversichtlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir unsere gemeinsame Arbeit - und damit meine ich diesen Antrag, der heute von der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und den LINKEN eingebracht wurde - auch weiterhin gemeinsam gestalten werden. Ich danke Ihnen für diesen Antrag, ich danke Ihnen für die Aufforderung an die Landesregierung, sie ist angekommen. Ich danke Ihnen auch, dass wir heute diese gute Diskussion für die Versorgung von schwerstkranken Menschen geführt haben und auch weiter führen werden. - Ich wünsche Ihnen alles Gute, bleiben Sie alle gesund.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen und bei der LINKEN.)

Ich danke der Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/764. Wer für die Annahme der Drucksache 16/764 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/764 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die DIE LINKE-Landtagsfraktion. An der Abstimmung nicht beteiligt hat sich, soweit ich es hier erkennen konnte, die AfD-Landtagsfraktion.

(Zuruf: Damit ist ja alles klar!)

Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zur Mittagspause. Wir treffen uns wieder zur Behandlung der weiteren Tagesordnung um 14.15 Uhr.

(Die Sitzung wird von 13.14 Uhr bis 14.15 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Einsatz von Lehrkräften neu regeln (Drucksache 16/765)

Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag lautet: Der Landtag möge beschließen, den Bildungsminister aufzufordern, den Schulträgern den Lehrereinsatz für die Schule zu übertragen. - Der Bildungsminister ist nicht da. Frau Berg hat -

(Abg. Berg (SPD) : Ein Satz!)

Es war ein Satz, genau. Aber den haben Sie eben verkehrt wiedergegeben. Sie haben gesagt, dass ich die Schulträgerschaft ändern möchte. Das habe ich hier im Namen der AfD-Fraktion schon einmal beantragt.

(Zuruf der Abgeordneten Eder-Hippler (SPD).)

Darum dreht es sich aber heute nicht. Heute dreht es sich darum, dass der Lehrereinsatz dem Schulträger übertragen wird. Wir haben ja an unseren öffentlichen Schulen die missliche Situation, dass jede Schule mindestens zwei Herren hat. Da ist zunächst einmal der Schulträger auf der einen Seite. Das ist bei den weiterführenden Schulen in der Regel der Landkreis oder der Regionalverband -

(Zuruf des Abgeordneten Kurtz (SPD).)

Können Sie gerade mal ein bisschen ruhig sein? Gut.

(Zuruf von der SPD: So weit kommt es noch, dass wir uns von Ihnen das Wort verbieten las- sen.)

Das ist auf der einen Seite das Bildungsministerium und auf der anderen Seite der Schulträger. Das führt zu sehr umständlichen Verfahrensweisen, wenn es darum geht, eine Schule zu leiten. Ich weiß das aus eigener Erfahrung, auch wenn ich das hier ja nicht mehr sagen darf. Es ist ein unnatürlicher Zustand, es wäre einfacher und günstiger, wenn der Schulträger gleichzeitig auch den Lehrereinsatz macht.

Ich nehme einmal ein Bild aus einem anderen Bereich, aus dem Fußball. Es wäre für jeden sonderbar, wenn der DFB hingehen würde und die Spieler an die einzelnen Vereine verteilen würde, wenn er die Spieler bezahlen würde, sie abziehen oder wieder einsetzen würde, wie er es für richtig hält. Das könnte im Saarland auch der saarländische Fußballverband sein.

(Vereinzelt Lachen.)

Ebenso unsinnig wäre es natürlich, wenn die Handwerkskammer die Handwerker in die einzelnen Betriebe verteilen würde, sie zentral bezahlen wollte und sie auch zentral einstellen und entlassen würde. Aber in der Schule ist das so. In der Schule ist es

(Ministerin Bachmann)

so, dass im Kultusministerium Beamte sitzen, schulfern, die darüber bestimmen, welche Lehrer an welchen Schulen eingestellt werden, versetzt werden und so weiter. Das ist keine gute Sache, wie wir finden. Es wäre besser, wenn der Schulträger, der zwar nicht immer direkt vor Ort ist - was der Idealfall wäre -, aber zumindest ein gutes Stück näher am Geschehen ist als die Landesregierung, das übernehmen könnte.

Heute Morgen hat Herr Strobel ein paar Mal das Subsidiaritätsprinzip erwähnt und verstärkt unterstützt. Das ist ja nichts Neues. Papst Leo XIII. hat das schon in seiner Enzyklika „Rerum novarum“ ausgeführt. Auf Deutsch ist das das Prinzip der größtmöglichen Selbstständigkeit. Das wird ja hier überhaupt nicht gewahrt. Aber im Sinne von größtmöglicher Selbstständigkeit wäre es schon besser, wenn der Schulträger vor Ort seine Lehrer selbst einsetzen könnte, auch verabschieden könnte und so weiter.

Die Landesregierung sollte nach Ansicht unserer Fraktion mehr regieren als verwalten, sie ist ja keine Landesverwaltung, sondern eine Landesregierung. Dieser Vorschlag ist also ein Vorschlag, wie mehr regiert und weniger verwaltet werden könnte. Natürlich wird nachher in den Redebeiträgen wieder kommen, was das für ein Unsinn ist, den ich da verzapfe.

(Abg. Renner (SPD) : Genau!)

Aber die Leute draußen sehen das ganz anders. Das hier ist eine Luftglocke, unter der man von der Wirklichkeit abgeriegelt ist. Es ist aber in jedem Falle einfacher, wenn das vor Ort entschieden wird, wenn das vor Ort geregelt wird, als wenn das von der Regierung gemacht wird. Deshalb schlagen wir das vor. Das ist einer unserer Vorschläge, einer von mehreren, Frau Berg. Wir variieren immer.

(Lautes Lachen des Abgeordneten Renner (SPD).)

Das große Thema ist: Die beste Schule ist für unsere Kinder gerade gut genug. Diejenigen, die jetzt am meisten lachen, werden die sein, die nach den nächsten Landtagswahlen die meisten Tränen vergießen werden, weil die Bevölkerung es sich auf Dauer nicht gefallen lässt, dass man ein Land so ineffizient regiert, wie dies im Augenblick geschieht. Wir machen Vorschläge, und dafür brauchen wir auch keine zwei Seiten, da genügt ein Satz. Da können Sie tausendmal Nein sagen, wir bringen die in Variationen immer wieder, damit die Leute auch merken, was hier dauernd abgelehnt wird. - Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Jürgen Renner von der SPD-Landtagsfraktion.

(Zuruf von der Regierungsbank.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nein, meine Erfahrung reicht nicht so weit, Frau Ministerin. Ich werde nicht von früher erzählen. Den Part überlassen wir gerne anderen.

Herr Dörr, Sie haben eben von umständlichen Verfahrensweisen gesprochen und davon, dass im Bereich der Handwerksbetriebe auch andere Verfahren gelten im Hinblick darauf, wie Betriebe ihre Personalisierung vornehmen. Ich kann Ihnen nur sagen: Schulen sind keine Unternehmen, Schülerinnen und Schüler sind weder Angestellte noch Kunden, Bildung ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht. Dem haben wir in diesem Land gerecht zu werden und das wollen wir auch tun.