Das ist im Artikel 20 GG beschrieben, dort ist das Sozialstaatsprinzip festgeschrieben. Dieses Sozialstaatsprinzip wird in Bremen und im Saarland sehr konkret von den Arbeitskammern für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch umgesetzt. Das belegt auch unter anderem die Verankerung der Arbeitskammer im Artikel 59 der saarländischen Verfassung. Sie legen an dieses Prinzip, an den Artikel 59 eine Hand an. Ich sage Ihnen, da macht die SPD nicht mit, da macht die Regierungskoalition nicht mit. Wir werden dies nicht hinnehmen. Wir wollen, dass auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genau wie die Arbeitgeber eine Kammer für ihre Interessen an ihrer Seite haben.
Im Gegensatz zu Ihnen sehen wir den täglichen Einsatz unserer Arbeitskammer für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier in diesem Land. Gerade heute in dieser schwierigen Zeit kämpfen wir gemeinsam darum, unseren Wirtschaftsstandort zu erhalten, die Zukunft dieses Landes zu sichern und die Arbeitsplätze der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wahren. Dazu brauchen wir starke Arbeitnehmervertretungen, starke Gewerkschaften sowie die Arbeitskammer des Saarlandes. Es gibt viele Bundesländer, die dabei sind, die Arbeitskammer in ihre Verfassung mit aufzunehmen. Viele der Bundesländer stehen mit uns in Kontakt, weil sie das Erfolgsmodell von Bremen und vom Saarland übernehmen wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aber worüber reden wir hier heute wirklich? Was soll mit diesem Antrag der AfD-Fraktion erreicht werden? Es geht bei diesem Antrag doch nur vordergründig darum, den Pflichtbeitrag zu streichen. Es wird versucht, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwas einzulullen, indem man sagt, sie würden von Kosten entlastet. Die AfD versucht - das ist der tatsächliche Hintergrund - mit diesem Antrag, die Arbeitskammer des Saarlandes zu diskreditieren. Das haben wir eben ja gehört: Die machen nichts, die sitzen nur herum; das sind Posten für Leute, die man woanders nicht gebrauchen kann. - Wenn das keine Beleidigung dieser Menschen ist, die Tag für Tag in der Arbeitskammer ihren Dienst verrichten im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dann weiß ich nicht, was noch eine Beleidigung sein könnte, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Damit soll im Grunde die Existenz der Arbeitskammer infrage gestellt werden. Dann zu behaupten, es ginge um die Einsparung des Pflichtbeitrages, das passt nicht zusammen. Sie sind sehr leicht zu entlarven, denn es steht doch schon in Ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl, dass Sie die Abschaffung der Arbeitskammer fordern und dass Sie die Abschaffung der Landeszentrale für politische Bildung fordern. Es ist gewiss kein Zufall, dass es sich dabei um zwei Institutionen handelt, die den Interessen der Arbeitnehmer, gerade auch der Bildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dienen. Will sich die AfD der allgemeinen und politischen Bildung entledigen? Stört es Sie, dass die Arbeitnehmerschaft aufgeklärt ist und dass sie kritisch ist? Wollen Sie nicht den aufgeklärten und kritischen Bürger haben?
Zurück zur Arbeitskammer und zum uns vorliegenden Antrag der AfD. Die AfD hinterfragt die Zweckmäßigkeit der Aufgaben der Arbeitskammer nach § 2 des Arbeitskammergesetzes. Frau Präsidentin, erlauben Sie mir, aus diesem Paragrafen zumindest den ersten Absatz zu zitieren: „Die Arbeitskammer des Saarlandes hat die Aufgabe, als öffentlich-rechtliche Vertretung der im Saarland beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (…) die allgemeinen wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wahrzunehmen (…).“ Der Gesetzgeber hat hiermit die Aufgaben der Arbeitskammer im Rahmen einer Generalklausel umschrieben.
Dass die Pflichtbeiträge der Arbeitskammer, mit denen die genannten, in der Verfassung festgeschriebenen Aufgaben wahrgenommen werden, verfassungskonform sind, hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1974 festgestellt. Besonders hervorgehoben hat das Gericht damals, dass die Arbeitskammer das Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG verwirklicht, und es hat die Arbeitskammer in Verbindung gebracht mit der Schutzund Fürsorgepflicht. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich aus der Begründung des Verfassungsgerichts: „Der gesamte Aufgabenbereich des saarländischen Gesetzes diene so der Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips, dem u. a. der Gedanke einer Schutz- und Fürsorgepflicht des Staates innewohne. Die Form, in der der Staat dieser Pflicht nachkomme, sei weitgehend dem gesetzgeberischen Ermessen überlassen.“
Die Entscheidung zugunsten des Arbeitskammergesetzes damals war nach meiner Meinung weise, davon bin ich auch heute noch fest überzeugt. Aber auch Angriffe auf die Arbeitskammer, wie jetzt der niedere Versuch der AfD, sind nichts Neues. Wir haben in unserer Geschichte regelmäßig erlebt, dass
nicht nur eine Arbeitskammer, sondern sich gar die gesamte organisierte Arbeitnehmervertretung gegen ihr Verbot wehren musste oder aber mit Erschwernissen bei der Arbeit für ihre Mitglieder zu kämpfen hatte.
Die Arbeitskammer des Saarlandes stand bereits 1974 auf dem Prüfstand. Aber auch in jüngerer Zeit wurde immer wieder die Pflichtmitgliedschaft infrage gestellt, zuletzt wurde 2004 in Bremen gegen die Beiträge geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Klage unter Berufung auf die von mir eben zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1974 zurückgewiesen. Halten wir also fest: Die Aufgaben der Arbeitskammer und ihre Finanzierung über Pflichtbeiträge sind verfassungskonform und stellen, das ist wichtig, einen wichtigen Teil der Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips dar, das unsere Demokratie entscheidend prägt.
Die Arbeitskammer wirkt mit ihrem Engagement aber auch ganz praktisch. Einen deutlichen Beleg dafür liefert unsere parlamentarische Arbeit hier im Landtag. Wie oft erlebe ich hier, dass Abgeordnete des saarländischen Landtages im Rahmen der politischen Debatte hier im Plenum oder auch in der Arbeit in den Ausschüssen Bezug auf Positionen der Arbeitskammer nehmen oder sie zitieren! Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus sage ich, dass im Landtag neben den saarländischen Leitmedien die Arbeitskammer die am häufigsten zitierte Institution ist. Die Arbeitskammer liefert für die politischen Debatten um Gesetze, bei denen es um die saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht, mit ihrer Expertise immer wieder wichtige und richtige Impulse.
Wir alle - mit Ausnahme vielleicht der AfD - kennen und schätzen den jährlichen Bericht der Arbeitskammer des Saarlandes. Dieser wird übrigens nicht vom INFO-Institut erstellt, sondern von den Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitskammer. Das sind nicht nur diejenigen, die bei der Kammer beschäftigt sind, sondern auch diejenigen, die ehrenamtlich bei der Arbeitskammer mitwirken. Die Ehrenamtlichen arbeiten in Ausschüssen mit, ähnlich, wie wir das auch im Landtag machen. Die Vertreterversammlung der Arbeitskammer, also das Parlament der Arbeitskammer, verabschiedet dann diesen Bericht. Es handelt sich also um ein Werk von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ausgestattet mit einer sehr hohen wissenschaftlichen Expertise. Der Bericht wird aber nicht von einem Institut zugeliefert.
In diesem Bericht wird die Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Saarland empirisch aufgearbeitet. Es ist keineswegs so - so hat sich das eben bei Ihnen angehört, Herr Müller -, dass das ein Werk ist, mit dem man der Regierung sagt, was sie alles gut gemacht hat. Ich habe zwölf Jahre lang den Be
richt der Arbeitskammer an die Regierung abgegeben, und ich erinnere mich, wie viel Kritik und wie viel Ärger ich dabei auch einstecken musste, weil eben nicht alles, was in dem Bericht der Arbeitskammer an die Regierung Erwähnung gefunden hat, der jeweiligen Regierung auch gefallen hat. Wir waren wohl ein oft zitiertes Organ, oft von der Opposition zitiert. Aber die Regierung hat sich an diesem Bericht oft hart abarbeiten müssen.
Dass die Arbeitskammer ihre Aufgaben zweckmäßig erfüllt und dabei auch sehr kostenbewusst ist, zeigt sich am im Durchschnitt sehr niedrigen Beitrag. Der Arbeitnehmerbeitrag beläuft sich auf 0,15 Prozent des Bruttoverdienstes, das sind für einen Arbeitnehmer im Saarland im Schnitt rund vier Euro pro Monat. Auszubildende und Rentner zahlen keinen Arbeitskammerbeitrag.
Ich frage Sie: Wäre es wirklich eine spürbare Entlastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn man dieses Umlagesystem abschaffen würde? Das wäre es wohl kaum. Es wäre aber für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Saarland ein großer Verlust, wenn sie die hochwertige Beratung und die Unterstützung durch die Arbeitskammer nicht mehr bekämen. Wäre es eine Entlastung für die Arbeitnehmer, wenn sie Auskünfte zu ihren Rechten statt bei der Arbeitskammer als Dienstleistung bei teuren Beratern oder bei teuren Anwälten einholen müssten? Ist es vielleicht von der AfD gar gewollt, dass viele Arbeitnehmer keine Möglichkeit haben, fehlerhaften Bescheiden von Behörden oder willkürlichen Maßnahmen von Arbeitgebern etwas entgegenzusetzen?
Und dabei rede ich keineswegs von einzelnen Arbeitnehmern. Das ist nicht der Einzelne, sondern das sind viele. Für den Einzelnen ist das immer ein schwieriger Fall, wenn er Probleme mit dem Arbeitgeber hat, wenn ein Bescheid vom Sozialamt nicht stimmt. Aber insgesamt berät die Arbeitskammer 49.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr. 49.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenden sich an die Arbeitskammer, wenn sie Probleme haben. Und das ist doch eine Leistung für eine Organisation, die nach Ihrer Meinung nichts tut für die Arbeitnehmer, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Arbeitskammer hat eine wichtige Schutz- und Fürsorgepflicht für die saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beseitigung der AfD wohl zum Ziel hat. Wir fragen uns wirklich: Welche Interessen vertreten Sie? Sie beteuern, Sie stünden auf der Seite der Beschäftigten, heute Morgen ist das ja angesprochen worden. Wir sagen: Die Interessen der Arbeitnehmer vertreten Sie sicherlich nicht. Oder ist Ihnen vielleicht der Bildungsauftrag
der Arbeitskammer ein Dorn im Auge? Der Bildungsauftrag der Arbeitskammer ist mit der Novellierung des Arbeitskammergesetzes 1992 von der damaligen Landesregierung erteilt worden. Ich möchte einen Paragrafen aus dem Arbeitskammergesetz zitieren, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Die Arbeitskammer des Saarlandes kann außerdem für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Maßnahmen zur Förderung der beruflichen, der politischen und allgemeinen Bildung (…) initiieren und durchführen.“ Das macht die Kammer auch, Sie sind falsch informiert. Die Kammer vermietet im Kirkel nicht nur Räume, sondern sie bietet genau zu diesen Themen wichtige Schulungsmaßnahmen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an. Das Gesetz über die Arbeitskammer des Saarlandes enthält keine konkrete oder abschließende Aufzählung der Mittel und Maßnahmen, derer sich die Arbeitskammer bedienen darf. Letztere besitzt vielmehr einen politischen Entscheidungsspielraum, um ihre Aufgaben zu erfüllen und die Interessen der saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wahren. Diesen Spielraum müssen wir respektieren und weiter fördern. Nur so können wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Demokratie sichern und stärken. Wenn wir Demokratie und Rechtsstaat sichern, können wir den Sozialstaat erhalten. Und nur wenn wir den Sozialstaat erhalten, werden soziale Arbeitnehmerrechte gewahrt!
Ich möchte am Ende meiner Rede noch einmal deutlich betonen, dass sich die Arbeitskammer gerade heute mit Nachdruck für Demokratie, für ein starkes, offenes und freies Europa einsetzt und sich klar gegen rechtspopulistische und extreme Entwicklungen in unserer Gesellschaft positioniert. Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, lehnen wir, die SPD-Fraktion, die Koalitionsfraktionen, den Antrag der AfD ab. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich erteile nun das Wort dem Kollegen Jochen Flackus von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Der Kollege Hecker hat ja heute Morgen darzustellen versucht, dass die AfD eben nicht neoliberal sei und nicht gegen Arbeitnehmerrechte kämpfe. Ich hatte mir gedacht, okay, die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Herr Müller, Sie haben mit Ihrer Rede ganz klar dafür gesorgt, dass der Glaube endgültig weg ist. Sie sind zutiefst neoliberal und zutiefst arbeitnehmerfeindlich
Wenn ich Ihnen zuhöre, fällt mir direkt die schlichte Philosophie ein, die so viele in unserer Gesellschaft ja leider haben, nämlich „Wenn jeder an sich selbst denkt, ist an alle gedacht.“ Das lehnen wir grundsätzlich ab, um das deutlich zu sagen!
Die AfD will mit ihrem Antrag die Arbeitskammer abwickeln, das ist völlig klar. Wenn ich ihr die finanzielle Grundlage entziehe, könnte ich den Laden auch gleich abwickeln. Dazu sagen wir ganz klar Nein. Wir werden auch den Antrag selbstverständlich ablehnen.
Der Kollege Kurtz hat ja schon darauf hingewiesen, die Arbeitskammer im Saarland hat eine lange Geschichte, sie ist 1951 hier in diesem Haus eingesetzt und mit einem Gesetz versehen worden. Das ist 1974 vom Verfassungsgericht überprüft und eindeutig bestätigt worden. Der Grundgedanke, der dahinter steht, ist ja auch logisch: Arbeit und Wirtschaft haben entscheidenden Einfluss auf die gesellschaftlichen Lebensverhältnisse. Das muss man klar erkennen. Und genau weil das so ist, muss man eine Rechtsform haben, und da hat man eben eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gewählt, auch das ist im Nachhinein betrachtet richtig gemacht worden. Dieses Prinzip der staatlichen Interessenvertretung, das ja von der Politik dahintergesetzt wurde, kann doch nicht nur für die IHKs und die HWKs gelten, das muss logischerweise auch für die Arbeitnehmerseite gelten. Deshalb ist es politisch völlig klar, beide - die Wirtschaftsverbände und die Interessen der Arbeitnehmer, die Arbeitskammer - gehören zusammen und bedingen einander im politischen Disput.
Heute kann man feststellen, der Kollege Kurtz hat ja viele Beispiele dafür gebracht, dass die Arbeitskammer im politischen und wirtschaftlichen Leben im Saarland fest verankert ist. Sie ist auch in Politik und Gesellschaft akzeptiert und anerkannt. Es gab natürlich immer wieder Kritik, darauf ist ja auch schon hingewiesen worden, die Arbeitskammer sei überflüssig, sie sei der verlängerte Arm der Gewerkschaften und störe das Gleichgewicht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es wurde natürlich auch immer wieder die angebliche Zwangsabgabe angeführt. Ich glaube, diese Position, das ist ja aus den Beiträgen schon deutlich geworden, hat keine Mehrheit im Landtag und wir sollten das mal abhaken.
Und es stimmt auch nicht, dass es Doppelstrukturen gibt. Es gibt die branchenspezifischen Verbände, es gibt die Arbeitnehmerverbände, es gibt die Gewerkschaften, die die Tarifverhandlungen führen, es gibt
eben parallel dazu IHKs, HWKs und die Arbeitskammer, die sozusagen einen anderen Bereich abdecken. Dieses System ist gut und hat sich bewährt. Wenn es das nicht gäbe, gäbe es eine Unwucht zwischen Kapital und Arbeit, das ist einfach so, weil die Unternehmensverbände ja da sind. Die Arbeitnehmer hätten dann keinen Verband, das wäre eine Unwucht, die will, glaube ich, niemand. Andere, das ist auch schon erwähnt worden, denken ja darüber nach, genau dieses System zu kopieren, beispielsweise Brandenburg. Es gibt auch eine Studie der Böckler-Stiftung zu Nordrhein-Westfalen, also auch dort, im bevölkerungsreichsten Bundesland, überlegt man, das einzuführen.
Wenn man das Ganze auf die heutige Situation bezieht, gibt es kaum einen Bereich, der so dramatisch von Veränderungen betroffen ist wie die Arbeitswelt. Wir müssen nicht schon wieder die Digitalisierung anführen, aber es ist natürlich immer wieder das Stichwort, da wird sich eine ganze Menge verändern. Deswegen braucht man solche Institutionen, die bilden, beraten und die eine und die andere Seite an einen Tisch holen.
Bei alldem gilt, das will ich in diesem Kontext schon kritisch anmerken, natürlich die politische Unabhängigkeit und auch die Neutralität der Institution Arbeitskammer. Das gilt im Alltag wie bei der Öffentlichkeitsarbeit. Ich glaube, es ist unstrittig: Je unabhängiger die Arbeitskammer auftritt, umso eher ist dem Vorwurf der Voreingenommenheit der Boden entzogen. Das sollte im Interesse von uns allen sein.
Zusammenfassend will ich sagen, die Arbeitskammer hat ihren Anteil am Zusammenhalt der Gesellschaft gerade hier im Saarland, sie hat einen guten Anteil daran. Wir sind froh, dass sie an dieser Ecke mitarbeitet. Sie ist für uns Symbol für eine Gleichrangigkeit von Kapital und Arbeit, wenigstens auf diesem Gebiet. Und sie vertritt damit die Interessen der Arbeitnehmer in unserer Gesellschaft. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Herr Abgeordneter Müller hat den Wunsch nach einer Kurzintervention signalisiert. Das ist vorhin schon passiert, das haben wir von hier oben übersehen. Sie müssen das bitte sehr deutlich anzeigen. Ich lasse diese Kurzintervention zu, Sie haben 3 Minuten Redezeit. - Bitte schön.
Das macht nichts, dass Sie es eben nicht gesehen haben, es bezieht sich auf dieselbe Argumentation. Die Arbeitnehmer sollen also pro Nase circa 50 Euro im Jahr bezahlen und nur etwa ein Zehntel der Ar
beitnehmer nimmt die Dienste, die da angeboten werden, überhaupt in Anspruch. Wobei ganz klar ist, dass auch andere Organisationen diese Dienste anbieten. Aber wenn diese Arbeitskammer im Saarland so toll und so notwendig ist, was machen denn eigentlich die armen, armen Arbeitnehmer in anderen Bundesländern, wo man sich so etwas einfach nicht leistet beziehungsweise wo man die Arbeitnehmer mit diesen Beträgen nicht belastet?
Nein, das ist nicht der Fall. Dann fahren wir fort in der Vorlage der Wortmeldungen. - Das Wort hat nun für die CDU-Landtagsfraktion der Kollege Marc Speicher.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Sie erlauben mir, dass ich inhaltlich auf das Thema Arbeitskammer eingehe. Es gäbe gute Gründe, formale Gründe, darauf hinzuweisen, dass der Antrag mit der Drucksache 16/768, den Sie heute gestellt haben, eigentlich gar nicht den formalen Gegebenheiten entspricht. Erstens fordern Sie, den bisher durch die Arbeitgeber eingezogenen Beitrag nach Vorgaben der „Verordnung über die Erhebung von Beiträgen für die Arbeitskammer des Saarlandes“ vom 25. Oktober 1968 auszusetzen. Sie wissen, eine Verordnung ist Angelegenheit der Landesregierung. Es ist eine Aufgabe der Exekutiven, Verordnungen zu erlassen, das heißt, Sie könnten eigentlich nur formulieren, dass wir die grundsätzliche Zuordnung der Möglichkeit einer Verordnung zurückziehen. Das wäre ein anderes Gesetzesvorhaben als das, was Sie in dem Antrag schreiben. Eine Verordnung ist eine Rechtsnorm, die durch ein Verwaltungs- oder Regierungsorgan, also die Exekutive, erlassen wird. Wir könnten also lediglich die Verordnungsermächtigung ändern, aber nicht die Verordnung selbst. Sie müssten generell regeln, dass es nicht mehr die Aufgabe der Landesregierung ist, Verordnungen erlassen zu dürfen. Insofern ist Ihr Punkt hier schon inhaltlich falsch.
Zweitens, Sie wollen die Beiträge aussetzen. Das käme de facto der Abschaffung der Arbeitskammer gleich. Und auch hier liegen Sie falsch, denn die Arbeitskammer im Saarland hat Verfassungsrang. Die Arbeitskammer ist wie die anderen Wirtschaftskammern, wie die IHK oder die HWK, auch in Artikel 59 der Verfassung des Saarlandes klar definiert und damit geschützt. Das heißt, wenn Sie die Arbeitskammer abschaffen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen, die Verfassung zu ändern. Das ist etwas anderes als das, was Sie vorgelegt haben. Die Ar