Zweitens, Sie wollen die Beiträge aussetzen. Das käme de facto der Abschaffung der Arbeitskammer gleich. Und auch hier liegen Sie falsch, denn die Arbeitskammer im Saarland hat Verfassungsrang. Die Arbeitskammer ist wie die anderen Wirtschaftskammern, wie die IHK oder die HWK, auch in Artikel 59 der Verfassung des Saarlandes klar definiert und damit geschützt. Das heißt, wenn Sie die Arbeitskammer abschaffen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen, die Verfassung zu ändern. Das ist etwas anderes als das, was Sie vorgelegt haben. Die Ar
beitskammer ist nämlich Teil des wirtschaftlichen Gefüges des Saarlandes. Ich darf aus dem Kommentar zur Verfassung des Saarlandes zitieren: „Artikel 59 befasst sich mit der territorialen Wirtschaftsorganisation in öffentlich-rechtlichen Kammern. Die saarländische Verfassung will insofern im Grundsatz an die Organisation der Wirtschaft vor 1933 anknüpfen“.
Meine Damen und Herren, das deutsche Kammerwesen ist ein gutes Stück deutsche Geschichte, das reicht zurück bis in die Zünfte im Mittelalter. Spätestens seit dem preußischen Gesetz über die Handelskammern vom 24. Februar 1876, also unter Otto von Bismarck, hat das ganze Kammerwesen auch gesetzlich und staatlich eine Begründung erhalten. Es wurde nämlich Gesetz, dass es Kammern in Deutschland gibt. Wer die Kammern abschaffen will, der muss die Verfassung ändern. Wer die Arbeitskammer abschaffen will, der stellt auch die IHK und die Handwerkskammer infrage.
Deshalb, meine Damen und Herren: Wir stehen zum Prinzip unabhängiger und selbstverwalteter Kammern. Das entspricht unserer demokratischen Verfassung, das entspricht dem Geist unserer Geschichte und das entspricht dem Prinzip der sozialen Marktwirtschaft.
Drittens, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat bereits 1974 festgestellt, dass die Beiträge zur Arbeitskammer verfassungskonform sind. Es hat ferner festgestellt, dass diese auch dem Sozialstaatsprinzip von Artikel 20 Grundgesetz entspricht. Das Beispiel hat Kollege Kurtz bereits gebracht, in Bremen, also im zweiten Bundesland, in dem es eine Arbeitskammer gibt, wurde dies 2004 geprüft. Das Verwaltungsgericht hatte seinerzeit die Klage noch nicht mal angenommen mit der Begründung und dem Verweis auf das Karlsruher Urteil von 1974. Also kurzum, die Kammern im Allgemeinen und die Arbeitskammer im Besonderen sind rechtens, sie stehen auf dem Boden unseres Grundgesetzes und unserer Verfassung.
Aber ich will mich gar nicht auf Formalien zurückziehen. Die inhaltlichen und handwerklichen Schwächen Ihres Antrages habe ich eben deutlich gemacht. Man kann darüber hinwegsehen. Allerdings sind wir Verfassungsorgan, der Landtag des Saarlandes ist das oberste Verfassungsorgan, wir haben eine direkte demokratische Legitimation, deswegen müssen meiner Meinung nach Anträge, die wir hier behandeln, gewisse handwerkliche Mindestmaßstäbe erfüllen. Ihrer tut das nicht.
In der Tat ist es so, dass die Arbeitskammer sich nicht überall beliebt gemacht hat, nicht in der CDU,
die Zitate wurden bereits angeführt, auch nicht immer in der SPD, und bei der LINKEN vielleicht auch nicht immer. Das ist aber auch gar nicht die Aufgabe der Arbeitskammer: Die Aufgabe der Arbeitskammer haben wir als Gesetzgeber ganz klar definiert. Nämlich im Gesetz zur Arbeitskammer. Sie hat deswegen den Auftrag, den wir ihr geben. Einen Auftrag haben Sie hier genannt, das ist der jährliche Bericht der Arbeitskammer, der bis zum 30. Juni vorgelegt werden muss. Das ist ein dicker Wälzer, vielleicht haben Sie sich als AfD die Mühe gemacht, den durchzuarbeiten. Schwerpunktthema im letzten Jahr war nach meinem Wissen das Thema Arbeitsmarkt. Nun kann man sagen, da ist alles gut. Das stimmt auch fast; wir haben Rekordbeschäftigung, wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote seit vielen Jahrzehnten. Trotzdem geht es darum zu schauen, wo Optimierungen möglich sind. Es gibt Punkte, die besser gehen könnten, darauf legt die Arbeitskammer eben Wert und legt den Finger in die Wunde.
Es gibt noch immer zu viele Menschen, die langzeitarbeitslos sind, die seit vielen Jahren nicht in Arbeit sind. Dazu wurde einiges beschlossen, trotzdem müssen wir schauen, wie es besser gehen kann. Ein anderer Punkt ist das Thema Frauen in Arbeit. Wir haben gerade die Zahlen bekommen, nirgendwo in Deutschland sind die Renten der männlichen Rentner höher als bei uns. Das ist schon mal was. Auf der anderen Seite ist es aber so, dass fast nirgendwo in Deutschland die Renten der weiblichen Rentner geringer sind als bei uns. Deswegen ist auch hier die Arbeitskammer in ihrem Kernthema aktiv, nämlich, wie es gelingen kann, den Anteil von Frauen in Beschäftigung zu steigern. Wir haben viele Fortschritte gemacht, aber der Weg muss weitergehen.
Dann kommt der große Bereich der Beratung, er wurde eben schon angesprochen. Persönlich, gedruckt und seit Neuestem auch als App fürs Tablet. Ich kann es nur aus meinen eigenen Erfahrungen schildern: Als ich 2004 Azubi in der Sparkasse Saarlouis war, habe ich meine erste Einkommenssteuererklärung mit dem Wälzer „Einkommenssteuer 2004“ der Arbeitskammer gemacht. Damit habe ich mir die Kosten für einen Steuerberater sparen können und nebenher noch tiefere Einblicke ins Steuerrecht bekommen. Als meine Ausbildung zu Ende war, ich Vollzeit gearbeitet habe und später auf Teilzeit umstellen wollte, um mein Studium zu finanzieren, habe ich mich vorher über meine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer informiert, wenn ich auf Teilzeit umstellen will. Dafür gab es die passende Broschüre der Arbeitskammer, die ich dafür genutzt habe. Im Übrigen sind Azubis nach wie vor kostenlos Mitglied bei der Arbeitskammer.
Es ging später weiter im Bereich Minijob, zu dem es ebenfalls die passenden Broschüren gab. Als ich im
AStA studierende Kollegen beraten habe zum Thema Studienfinanzierung, gab es auch zum Thema BAföG die passende Broschüre der Arbeitskammer. Als ich während meines Studiums die Betreuung meiner Oma übernommen habe, gab es ebenfalls zum Thema Pflege und Betreuung Broschüren der Arbeitskammer und Beratung der Arbeitskammer. All dies habe ich genutzt, was mir andere, teure Literatur erspart hat, was mir viele Vorteile verschafft hat im Umgang mit den Behörden und mich als Verbraucher deutlich geschützt hat.
Sie haben den Beitrag angesprochen. Natürlich, das ist das Lieblingsthema der AfD. Sie sind es ja gewohnt, Anträge aus dem Bundestag oder aus anderen Parlamenten zu kopieren. Jetzt haben Sie mal einen eigenen Antrag gestellt, weil es das Thema Arbeitskammer in anderen Bundesländern nicht gibt. Dann passieren die handwerklichen Fehler, auf die ich eingangs hingewiesen habe. Setzen wir uns mit der Frage auseinander, was Kammerbeitrag bedeutet. Das sind 0,15 Prozent der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das sind aktuell maximal 10 Euro, da bewegt man sich schon im oberen Bereich der Einkommen. Im Durchschnitt sind es 3 bis 4 Euro im Monat. Ich glaube, das ist ein Betrag, den man als überschaubar bezeichnen kann, wenn man sieht, was für ein Angebot dem gegenübersteht. Es ist auch ein Stück Subsidiarität, was ja in Sonntagsreden immer gerne erwähnt wird. Das heißt, hier verwalten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst. Sie haben eben nicht unbedingt die staatliche Ebene, die im Bereich der Beratung einspringt, sondern es sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich gegenseitig beraten und mit ihrem Beitrag ein umfangreiches Angebot an Leistungen erhalten.
Es gibt die App, die Broschüren, das Internet, aber entscheidend und meiner Meinung nach am wichtigsten sind immer noch die persönlichen Beratungsgespräche. Im vergangenen Jahr wurden über 45.000 Beratungen zu den Themen Arbeitsrecht, Sozialrecht oder Steuerrecht durchgeführt. Seit heute Morgen um 09.00 Uhr, seit die Plenarsitzung im Parlament angefangen hat, wurden in der Arbeitskammer über 100 persönliche Beratungen durchgeführt. Das können Sie abtun und sagen, das ist alles nicht wichtig, aber es sind 100 Menschen, denen in schwierigen Situationen bei Themen wie Abmahnung oder Kündigung geholfen worden ist. Das ersetzt im Zweifelsfall vielleicht keinen Rechtsanwalt, aber es ist zumindest eine wichtige erste Einschätzung in schwierigen Situationen für die Menschen in unserem Land.
hier im Koalitionsvertrag vor zwei Jahren beschlossen, dass wir sowohl die kleinen und mittelständischen Unternehmen als auch die Arbeitnehmer schützen wollen, und haben beschlossen, dass wir die Wanderarbeiter besonders beraten wollen. Es gab ganz konkrete und erhebliche Anlässe, das zu machen. Wir haben das umgesetzt. Das wird eben mit der Arbeitskammer getan. Dort sind die entsprechenden Stellen eingesetzt.
Das Thema Strukturwandel wurde angesprochen. Ich will es trotzdem noch einmal nennen, weil es elementar ist. Wir haben hier im letzten halben Jahr über viele Punkte gesprochen, wo Industrieunternehmen im Umbruch sind, im Strukturwandel sind, Halberg Guss, Ford, andere. Hier gibt es eben das INFO-Institut, das Institut für Organisationsentwicklung und Unternehmenspolitik, das ist ein Joint Venture zwischen dem Land, der HTW und der Arbeitskammer.
Hier geht es darum, eine Unternehmensberatung zu haben, die betriebswirtschaftlich fundiert tätig ist, das aber mehr aus Arbeitnehmersicht macht, dass es also nicht nur die gut bezahlten „großen Vier“ KPMG et cetera - sind, die auf Arbeitgeberseite tätig sind. Ganz konkret hat es sich bei Halberg Guss eben ausgezahlt, dass wir hier Unternehmensberater hatten, die aus dem Land sind, vom Land, von der HTW und von der Arbeitskammer. Das hat uns wichtige Arbeitsplätze und Standorte gesichert.
Das hat dafür gesorgt, dass Arbeit, Wohlstand und Beschäftigung gesichert sind. Und auch bei Ford, richtig, wird aktuell ein Gutachten erstellt, um zu schauen, wie man den Standort Saarlouis sichern kann und hier möglichst viele Arbeitsplätze halten kann.
Ebenso zentral sind Fort- und Weiterbildung, über 28.000 Teilnehmertage in Kirkel im Bildungszentrum. Die umfangreichen Zahlenwerke sind für mich immer wichtig. Wir wissen, das Landesamt für Statistik leistet viel, aber es kann auch nicht alles leisten. Hier haben wir bis hinunter auf kommunale Ebene, auf Kreis- und Gemeindeebene, ein umfangreiches Zahlenwerk der Arbeitskammer. Gerade in ein paar Tagen werden auf Kreisebene die Kreisreporte vorgestellt. Das gibt uns auch als kommunale Entscheidungsträger und auch den Kolleginnen und Kollegen in den Rathäusern, in den Landratsämtern viele Handlungsmöglichkeiten, anhand derer sie entscheiden können, was vor Ort konkret zu tun ist.
Es gibt weitere Punkte, die Kooperation mit der Verbraucherzentrale. Wer in der Arbeitskammer Mitglied ist, der bekommt Vergünstigungen an den Standorten der Verbraucherzentrale in Dillingen, in Merzig, Saarbrücken, Neunkirchen. Es gibt Forschungsprojekte et cetera.
All das, meine Damen und Herren, macht deutlich, die Arbeitskammer hat eine wichtige Funktion im Saarland. Es gibt in Bremen noch eine, es gibt aber auch Schwestern sozusagen international. Es gibt die Chambre des salariés in Luxemburg, es gibt die Kammer für Arbeiter und Angestellte in Österreich. Von daher gilt, die Arbeitskammer hat eine wichtige Funktion und auch aufgrund ihres Verfassungsrangs eine besondere Verantwortung zur überparteilichen, aber eben auch im Sinne der Arbeitnehmer nicht unparteiischen Arbeit. Auch das muss gesagt sein, meine Damen und Herren.
Mit einem Haushaltsvolumen von 18 Millionen Euro leistet sie wichtige Arbeit für 450.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Saarland. Sie sind starke Sozialpartner, auf der einen Seite VSU und IHK, auf der anderen Seite die Gewerkschaften und die Arbeitskammer, alle in einem Boot in die richtige Richtung. Das ist gelebte Sozialpartnerschaft. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab, weil er arbeitnehmerfeindlich ist. Das ist doch klar.
Aber wir werden heute zweimal Ja sagen. Wir sagen Ja zur alten deutschen Tradition des Kammerwesens, das seine Ursprünge bis ins Mittelalter in den Zünften hat, das seine rechtliche Normierung unter Otto von Bismarck in Preußen fand und das heute Teil der Verfassung unseres Saarlandes ist. Wir sagen zweitens Ja zur Arbeitskammer als Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft, wie es in Artikel 59 in der Verfassung des Saarlandes heißt. Wir stehen zum Kammerwesen und wir stehen zur Arbeitskammer. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/768. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/768 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE sowie die fraktionslose Abgeordnete.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben steht einmal im Jahr auf der Tagesordnung des Hohen Hauses. Als Vorsitzender des Ausschusses komme ich heute gerne der Verpflichtung nach, Ihnen über die Ausschusstätigkeit im Jahr 2018 Bericht zu erstatten.
Anhand eines statistischen Überblicks und einiger Beispielsfälle aus den Ausschussberatungen möchte ich die Entwicklung des Petitionsgeschehens auch in diesem Jahr etwas anschaulich zur Darstellung bringen. Der Ausschuss für Eingaben ist der Ort, an dem das verfassungsrechtlich verbürgte Petitionsrecht konkret wird. Dem Ausschuss obliegt es, Bitten und Beschwerden, die von Bürgerinnen und Bürgern an die Adresse des Landtages gerichtet werden, zu prüfen und zu bescheiden.
Die Zuständigkeit des Ausschusses erstreckt sich auf Anliegen, die die öffentliche Verwaltung oder die Gesetzgebung des Landes betreffen. Zivilrechtliche Fragen oder Fragen, die die Unabhängigkeit der richterlichen Tätigkeit berühren, liegen außerhalb seiner Zuständigkeit.
Eingaben oder Petitionen werden im Regelfall unter Berücksichtigung einer oder mehrerer Stellungnahmen im Ausschuss beraten. Diese Stellungnahmen werden von der Landesregierung oder einer anderen obersten Landesbehörde eingeholt. Über die Art der Erledigung ihrer Eingaben erhalten Petentinnen und Petenten einen schriftlichen Bescheid.
Gegen Bescheide des Ausschusses kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, bei kritischen Einwendungen gegen einen Bescheid ein erneutes Petitionsverfahren einzuleiten, dies unter der Voraussetzung, dass neue Gesichtspunkte geltend gemacht werden, die im bisherigen Prüfungsverfahren noch keine Rolle gespielt haben.
Zum Berichtsjahr 2018. Die uns als Drucksache 16/759 vorliegende Statistik enthält Zahlenangaben zu verschiedenen Aspekten des Petitionsgeschehens. Die Statistik umfasst zum einen das Gesamtaufkommen der vom Ausschuss im Berichtsjahr beratenen Eingaben. Zum anderen gliedert die Statistik die behandelten Eingaben nach drei Merkmalen auf: nach der Zuordnung zu den Geschäftsbereichen der Landesverwaltung, nach der Art der Einbringung in den Landtag und nach der Art der Erledigung durch den Ausschuss.
Jahr 2017, als 200 Eingaben gezählt wurden, bedeutet dies einen Rückgang des Petitionsaufkommens um 10 Prozent. Bei der Einordnung dieser Entwicklung hilft folgender Hinweis. In den zehn Jahren vor dem Berichtsjahr 2018 haben sich die jährlichen Gesamtzahlen in einer Bandbreite zwischen 190 und 270 bewegt. Diese Bandbreite wird mit dem Vorjahresergebnis leicht unterschritten.
Die Statistik gliedert die Gesamtzahl der Eingaben zunächst nach den Geschäftsbereichen der Landesverwaltung auf. Hier zeigt sich wie üblich, dass der Rückgang des Gesamtaufkommens ein Ergebnis recht unterschiedlicher Entwicklungen im Einzelnen ist. Bemerkenswert ist der stark überdurchschnittliche Aufkommensrückgang im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Im Jahr 2017 haben diese beiden Geschäftsbereiche unter allen Ressorts noch die höchsten Anteile an der Petitionsnachfrage aufgewiesen. Demgegenüber hat sich im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport das Petitionsaufkommen um knapp ein Drittel erhöht, damit auf den höchsten Wert, den die Aufschlüsselung der Petitionsnachfrage nach Ressorts im Jahr 2018 ergibt.
Ein Blick auf die Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihrer Einbringung in den Landtag. Hier hat sich das Stärkeverhältnis zwischen elektronischen und nicht-elektronischen Zuschriften zugunsten der elektronischen verlagert. Insbesondere das auf der Netzseite des Landtages angebotene Format der Online-Petition weist im Berichtsjahr eine um rund 20 Prozent erhöhte Nutzungsquote auf.
Noch ein Wort zur Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihrer Erledigung durch den Ausschuss. Knapp zwei Drittel aller Eingaben haben im Jahr 2018 dadurch ihre Erledigung gefunden, dass der Ausschuss die zu ihnen eingeholten Stellungnahmen der obersten Landesbehörden bestätigt hat. In knapp 13 Prozent aller Fälle hat das Prüfungsverfahren zu dem erfreulichen Ergebnis geführt, dass einem Anliegen ganz oder teilweise entsprochen werden konnte.