Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfDLandtagsfraktion hat für die heutige Sitzung einen Gesetzentwurf mit der Drucksache 16/728 vorgelegt. Sie will die saarländischen Landkreise abschaffen und für das gesamte Saarland nur einen einzigen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte es mir an dieser Stelle wirklich sehr einfach machen und den Vorschlag Ihrer Fraktion, Herr Kollege Dörr, als inhaltlich unzureichend und rein populistischer Natur ohne große inhaltliche Debatte zurückweisen. Aber das machen wir natürlich nicht. Im Gegenteil, Herr Kollege, ich habe mir wirklich die Mühe gemacht und mich inhaltlich mit Ihrem Entwurf im Detail auseinandergesetzt.
Ich möchte Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber insbesondere auch der saarländischen Öffentlichkeit heute anhand von Sachargumenten darlegen, weshalb wir als CDU-Fraktion, aber auch als Große Koalition in diesem Hohen Hause Ihren Gesetzentwurf zurückweisen und auch einer Überweisung an den zuständigen Innenausschuss nicht zustimmen werden.
Ich will mit einer verfassungsrechtlichen beziehungsweise rechtlichen Würdigung dieses Vorschlages beginnen. Blicken wir also in den Artikel 28 des Grundgesetzes und in Artikel 118 unserer saarländischen Verfassung. Dort ist die institutionelle Bestandsgarantie der Ebene der Landkreise und Gemeindeverbände verbrieft. Herr Kollege Dörr, Sie haben in der Vergangenheit schon einmal den Vorschlag gemacht, die komplette Ebene abzuschaffen. Ich rekurriere hier auf einen Zeitungsartikel vom August 2017 und muss feststellen, dass Sie wissentlich - man kann diese Ebene aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht abschaffen - diesen Vorschlag unterbreitet haben.
Heute liegt uns wie gesagt ein Gesetzentwurf vor, in dem Sie nur noch einen Landkreis ausweisen möchten. Deswegen will ich den Artikel 118 unserer saarländischen Landesverfassung ganz genau in den Blick nehmen und zitieren: „Die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.“ Ich weiß nicht, ob Ihnen etwas aufgefallen ist. Dort ist die Rede von „Gemeindeverbänden“. Es ist also von Mehrzahl, von Plural die Rede. Das heißt ganz konkret, dass Ihr heutiger Vorschlag zur Änderung oder Neugliederung der Verwaltungsebene der Landkreise vom Wortlaut her von unserem eigenen Verfassungstext nicht gedeckt ist. Er ist mithin - das sage ich in aller Deutlichkeit verfassungswidrig. Er steht nicht in Einklang mit unserer saarländischen Landesverfassung. Deswegen sage ich, Sie wollen in einer verfassungswidrigen Art und Weise unsere identitätsstiftenden, wertvollen und ganz wichtigen Landkreise abschaffen. Ich sage im Namen unserer CDU-Landtagsfraktion: Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Das werden wir nicht mitmachen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Es gibt im Übrigen eine ganz interessante Dissertation zu dieser Thematik, der Fragestellung der Zulässigkeit eines einzigen Landkreises hier im Saarland. Sie stammt von dem Juristen Christian Rumschöttel, der 2014 eine Doktorarbeit hierüber an der Universität des Saarlandes abgegeben hat. Aus dieser möchte ich gerne zitieren. Er schreibt: Ein einziger Landkreis stellt für das Saarland derzeit keine geeignete Option dar. Ein solcher Saarlandkreis würde eine zu hohe Gemeinde- und Bevölkerungszahl aufweisen.
Herr Kollege Dörr, mir ist noch wichtig, Folgendes zu ergänzen. Ich sehe in Ihrem Vorschlag auch einen ganz klaren Verstoß gegen den § 148 Abs. 2 unseres Kommunalselbstverwaltungsgesetzes. Dort ist nämlich mit Blick auf das Gebiet des Landkreises geregelt, dass dieser so bemessen sein soll, „ (…) dass die örtliche Verbundenheit der Gemeinden mit dem Landkreis gewahrt (…)“ ist. Das ist jetzt natürlich ein auslegungsbedürftiger Begriff. Was bedeutet örtliche Verbundenheit? Daher blicken wir in die Gesetzesbegründung aus dem Jahr 1974, als die große Gebiets- und Verwaltungsreform hier im Saarland umgesetzt wurde. Da ist die Rede davon, dass die Landkreisverwaltung maximal 30 km von den Gemeinden entfernt sein soll. Ihr Vorschlag würde dazu führen, dass ganz viele Verwaltungsdienstleistungen, die momentan regional durch die Landkreise angeboten werden, künftig nur noch in Saarbrücken angeboten würden. Für meinen Heimatlandkreis kann ich nur sagen, dass das eine Entfernung ist, die den Leuten nicht zumutbar ist. Das führt zu einer Entfremdung, sogar zu einer Bürgerferne. Insoweit ist Ihr Vorschlag zurückzuweisen.
Neben der verfassungsrechtlichen Würdigung ist aber die politische Sichtweise noch viel entscheidender. Herr Kollege Dörr, ich sage Ihnen, dass Ihr Vorschlag ein unüberlegter Schnellschuss ist, der anscheinend nur ein einziges Ziel verfolgt, nämlich nach einem schnellen Presseaufschlag zu geiern.
Ich will an einem praktischen Beispiel zeigen, was das ganz konkret bedeutet. Der Ministerpräsident sitzt neben mir. Durch Ihren Vorschlag hätten wir folgende Situation: Wir hätten einen direkt gewählten Landrat mit landesweiter Zuständigkeit, der in dem Falle eine demokratisch höhere Legitimation hätte als der Ministerpräsident dieses Landes, der mittelbar durch uns - das Parlament - gewählt wird, was gut und richtig ist. Allein aus dieser Sichtweise heraus geht Ihr Vorschlag völlig fehl. Er ist völlig daneben.
Blicken wir aber auch einmal auf die Gremienarbeit. Auch dort hätten wir flächenmäßig einen Kreistag, der für das ganze Saarland zuständig wäre, so wie
wir als Abgeordnete, als saarländischer Landtag für das ganze Land zuständig sind. Sollen die einen dann ehrenamtlich auf der Basis einer Aufwandsentschädigung tätig sein und wir im Hohen Hause erhalten eine hauptamtliche Diät? All das sind Fragen, auf die Sie keine Antworten geben. Deswegen bleibt Ihr Vorschlag an der Stelle viel zu offen.
Ich komme jetzt aber zu dem wichtigsten Argument und finde hier deutliche Worte: Ihr Vorschlag gefährdet die Eigenständigkeit unseres Landes. Herr Kollege Dörr, ich werfe Ihnen das in aller Deutlichkeit vor: Sie versündigen sich mit Ihrem Vorschlag an allen Saarländerinnen und Saarländern! Die AfD, könnte man sagen, will das Saarland abschaffen. Denn Ihr Gesetzentwurf ist Wasser auf die Mühlen all derjenigen, die im Saarland tatsächlich nur einen besseren Landkreis sehen, so traurig dies ist. Genau diese irrigen Vorstellungen wollen Sie auch noch in Gesetzesform gießen. Ich sage Ihnen klipp und klar: Das macht die CDU-Landtagsfraktion, das macht diese Große Koalition in diesem Lande nicht mit! Wir weisen Ihren Vorschlag in aller Deutlichkeit zurück, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Jetzt kommt aber das Entscheidende, der Kollege Magnus Jung hat es auch schon einmal angesprochen. Die AfD macht diesen Vorschlag ja nicht einfach so, ganz ohne Grund, sie macht diesen Vorschlag keineswegs uneigennützig. Blicken wir einfach mal nach Ostdeutschland, wo vor kurzer Zeit eine größere Gebiets- und Verwaltungsreform auf den Weg gebracht worden ist. Dort sind große Strukturen geschaffen worden, die zu einer Entfremdung, zu einer gewissen Distanz mit Blick auf die Bevölkerung geführt haben. Wer war Profiteur von diesen übergroßen Strukturen? Es waren rechte Parteien wie die AfD, die bei den Stimmergebnissen entsprechend zugelegt haben. Deswegen sage ich auch hier in aller Deutlichkeit: Diese AfD-Landtagsfraktion stellt eigene Parteiinteressen vor die Interessen der Saarländerinnen und Saarländer. Auch aus diesem Grund werden wir Ihrem Vorschlag nicht folgen.
Mir hat sich im Übrigen auch noch eine wichtige Frage gestellt, Herr Dörr. Haben Sie eigentlich mal mit Blick auf diese wesentlichen Änderungen mit der kommunalen Familie gesprochen? Haben Sie den Dialog mit dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag und mit dem Landkreistag geführt? - Ich glaube, nein. Ich habe nämlich vor wenigen Tagen dort nachgehört. Sie haben dort keinen Kontakt gesucht. Ich persönlich halte das für einen Affront. Ich kann für die Große Koalition sagen, wir stehen in einem ständigen Austausch mit der kommunalen Familie, mit den kommunalen Spitzenverbänden. Auch
wenn wir nicht immer einer Meinung sind, ist uns der Dialog wichtig. Ich kann deswegen nur festhalten: So egal wie Ihnen die Identität und die Existenz unserer saarländischen Landkreise ist, genauso egal scheint Ihnen leider auch der wichtige Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden in diesem Land zu sein, Herr Kollege Dörr.
Ich komme aber noch zu einem weiteren, sehr wichtigen Punkt, auf den Sie leider Gottes überhaupt nicht eingegangen sind. Vor Kurzem wurde durch den Innenminister das Gutachten über die Gemeindeverbände, über die saarländischen Landkreise bekanntgegeben. Wir Parlamentarier wurden in der vergangenen Woche, am 07. Februar im Innenausschuss - der Kollege Hecker war in der Sitzung anwesend - durch die Landesregierung umfassend über die Ergebnisse dieses Gutachtens informiert. Unter dem Strich kann man festhalten, dass in dem Gutachten durch die Beratungsfirma PwC über alle untersuchten Aufgabenbereiche hinweg ein Einsparvolumen in Höhe von 34 Millionen Euro ermittelt wurde.
Nun sind 34 Millionen Euro sicherlich ein hoher Betrag, keine Frage, aber wir müssen das in Relation setzen beispielsweise zur Summe der gesamten Kreisumlagen in diesem Land, etwa 650 Millionen Euro. Das heißt, wir bewegen uns dann bei einem Einsparvolumen von etwa 5 Prozent. Wenn wir das aber - Kollege Magnus Jung hat das im Ausschuss, glaube ich, angesprochen - vergleichen mit den Gesamtausgaben der Landkreise, reden wir über ein Einsparvolumen von 2 bis maximal 3 Prozent. Es ist unheimlich wichtig, die aufgezeigten Einsparpotenziale zu heben, ganz klar. Damit muss sich im Nachgang die kommunale Familie ganz klar auseinandersetzen und Vorschläge aufgreifen. Aber wenn Sie in Ihrer Gesetzesbegründung schreiben, dass durch die hohen Verwaltungskosten der Landkreise das öffentliche Wohl auf nicht vertretbare Art und Weise gefährdet sei, muss ich auch das klar und deutlich zurückweisen. Das Ergebnis aus dieser Begutachtung ist vielmehr, dass die Landkreise - auch wenn viele von uns vielleicht etwas anderes erwartet haben - tatsächlich gut und effizient arbeiten. Insoweit bleibt festzuhalten, dass am Ende bei dem Gutachten viel weniger herausgekommen ist, als so mancher vielleicht im Vorfeld erwartet hat.
Etwas befremdlich finde ich auch den Umstand, dass Ihr Gesetzentwurf vom 07. Februar datiert. Am 07. Februar hatten wir wie gesagt auf Antrag der AfD-Landtagsfraktion diese Berichterstattung im Innenausschuss. Ich glaube, zu einer professionellen Arbeit gehört dazu, die Beratungsergebnisse aus dem Ausschuss abzuwarten, bevor man mit einem Gesetzentwurf hier aufschlägt, Herr Kollege Dörr.
Ich will zu meinem letzten Punkt kommen und festhalten, dass wir als CDU-Landtagsfraktion, als Große Koalition Lösungsparteien sind. Wir sind nicht wie Sie, Herr Dörr, eine Problempartei oder eine Populismuspartei, nein, wir schauen uns die Dinge genau an. Deshalb müssen wir den Blick dorthin richten, wo die Kernprobleme der kommunalen Familie, der Gemeinden und Kreise im Land, liegen. Wir alle wissen, sie leiden an Überschuldung, es gibt eine gewisse Einnahmeschwäche und daraus resultierend natürlich auch eine fehlende Investitionskraft.
Dazu kann ich sagen, dass wir an der Seite der kommunalen Familie stehen, dass diese saarländische Landesregierung, aber auch wir als Große Koalition unsere Hausaufgaben gemacht haben. Wir haben beispielsweise in der Vergangenheit - es ist sechs, sieben Jahre her - den Kommunalen Entlastungsfonds auf den Weg gebracht. Allein dadurch werden die Kommunen pro Jahr mit einem zweistelligen Millionenbetrag unterstützt. Ich nenne auch den großartigen Erfolg im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und im Ergebnis den Erfolg der Großen Koalition unter Federführung unseres Ministerpräsidenten Tobias Hans und der Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger, den sogenannten Saarland-Pakt. Wir werden die Kommunen um die Hälfte der Kassenkredite, also um etwa eine Milliarde, entlasten und zusätzlich 20 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen zur Verfügung stellen.
Das zeigt, dass wir handeln, dass wir nicht mit irgendwelchen populistischen Forderungen aufschlagen. Wir bieten Lösungen an, wir bieten Antworten an, und genau das unterscheidet uns von Ihnen. Insoweit hoffe ich, dass es mir heute Morgen gelungen ist, anhand von Sachargumenten darzulegen, dass der heutige Gesetzentwurf der AfD-Fraktion rein populistischer Natur ist und wir ihn in aller Entschiedenheit zurückweisen werden. - Vielen Dank.
Es ist ja die Frage an mich gerichtet worden, ob ich mit der kommunalen Familie gesprochen hätte. Ich habe nicht mit der kommunalen Familie gesprochen, ich bin seit zig Jahren Teil der kommunalen Familie. Ich bin jetzt noch Mitglied des Regionalverbandes Saarbrücken. Ich war im Kreistag Neunkirchen, ich
war immer in der Kommunalpolitik tätig. Ich war auch lange Jahre Mitglied im Landkreistag, ich kenne die Problematik ganz genau. Ich weiß auch, dass die Leute unzufrieden sind mit der jetzigen Struktur, dass die Landkreise zum Beispiel ihre Aufgaben zum Teil selber bestimmen können, dass sie Sachen bestellen können und die Gemeinden und Städte müssen das am Schluss per Umlage ausgleichen. Das ist unserer Ansicht nach ein Missstand. Wie gesagt, ich kenne mich da ein bisschen aus. Aber ich werde mich zu dem Tagesordnungspunkt noch einmal melden, ich habe ja noch zwei Minuten.
Vielen Dank. - Herr Schäfer, wollen Sie entgegnen oder ist das für Sie okay? - Dann geht die nächste Wortmeldung an Herrn Dr. Magnus Jung von der SPD-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über die Landkreise reden, sollte man nochmal in Erinnerung rufen, dass es vor Kurzem gute Nachrichten für die saarländischen Landkreise gegeben hat, denn wir haben in diesem Land einen Saarland-Pakt geschlossen, ein Pakt nicht nur mit den Städten und Gemeinden, sondern auch einen Pakt mit den Landkreisen. Wir haben in diesem Pakt verabredet, dass wir die Hälfte der Kassenkredite der saarländischen Landkreise übernehmen. Das zeigt, dass die saarländische Landesregierung, dass die Große Koalition sehr wohl bereit und in der Lage ist, die Situation bei den Kommunen und Landkreisen im Saarland ernst zu nehmen und entsprechend zu helfen. Ich denke, das ist ein zielgerichteter Beitrag für die Zukunft und nicht der Gesetzesentwurf, den wir heute zu behandeln haben.
Was die AfD heute zum wiederholten Mal vorlegt, ist ein Angriff auf einen ihrer Lieblingsgegner. Die Landkreise werden immer wieder scharf angegangen und beschimpft. Vor vier Wochen hätten Sie Gelegenheit gehabt, zu einem gleichlautenden Antrag hier zu sprechen. Das haben Sie damals versäumt, weil Sie nicht anwesend waren. Heute waren Sie anwesend, haben es aber wieder versäumt, zu diesem Antrag inhaltlich etwas zu sagen. Es war, ganz im Gegenteil, wirres Zeug, Populismus und nichts, was geeignet ist, um eine verantwortungsvolle Position für unser Land einzunehmen.
Deshalb ist es, glaube ich, unsere Aufgabe, den Bürgerinnen und Bürgern klarzumachen, über was hier überhaupt geredet wird. Die Landkreise sind im Saarland wie überall in der Republik in erster Linie
die unterste Haltelinie im sozialen Netz. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Finanzierungsleistung der Grundsicherung für ältere Menschen und Erwerbslose. Es ist die Gewährleistung der Sozialhilfe und die Hilfe zur Pflege. Die Landkreise sind darüber hinaus stark als Jugendhilfeträger gefordert, indem sie Kindertagesstätten finanzieren und planen, Krippenplätze zur Verfügung stellen, die Jugendarbeit finanzieren und Familienhilfen zur Erziehung gewähren. Die Landkreise sind im Saarland Träger fast aller Schulen wie der Gemeinschaftsschulen, der Gymnasien, der Berufsschulen und der Förderschulen - außer der Grundschulen. Sie stellen die Räume, die Ausstattung, Hausmeister, die Schulsekretariate, die Schulbuchausleihe und vieles mehr zur Verfügung. Die Landkreise sind Träger der Gesundheitsämter und deshalb wichtige Akteure für die öffentliche Gesundheit. Die Landkreise sind in vielen weiteren Bereichen per Gesetz untere staatliche Verwaltungsbehörde. Sie sind den Bürgerinnen und Bürgern häufig als die Zulassungsstelle bekannt, wo man sein Auto an- und abmeldet. Aber sie sind auch wichtige Akteure im Tourismus im Saarland und sie sind Träger des ÖPNV.
All diese Aufgaben, Herr Kollege Dörr, sind gesetzliche Aufgaben der Landkreise. Sie machen das, weil der Bund oder das Land sie dazu verpflichtet, diese Aufgaben umzusetzen. Sie bekommen zumindest zum Teil entsprechende Finanzausstattung von oberen Ebenen. Den Rest müssen sie sich über die Umlage besorgen. Nur höchstens 0,5 Prozent aller Ausgaben der Landkreise dürfen per Gesetz freiwillige Ausgaben sein. Deshalb ist es ein Zeichen von erheblicher Unkenntnis oder von außerordentlicher Unverschämtheit, sich hier hinzustellen und zu sagen, die Landkreise machten, was sie wollten. Sie holten sich das Geld bei den Städten und Gemeinden. 0,5 Prozent ist hier die Obergrenze von dem, über was Sie hier reden und von dem Sie scheinbar keine Ahnung haben.
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass das jahrelange Gerede von der Steuergeldverschwendung bei den Landkreisen und vom sorglosen Umgang der Landkreise mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger oder dem Geld der Städte und Gemeinden nicht stimmt, dann ist das das Gutachten, das PwC vorgelegt hat. Das zeigt deutlich, dass die Landkreise im Saarland ihre Aufgaben gut machen. Sie machen sie in der Sache gut und kostenbewusst. Ich will hier feststellen, dass die Landkreise im Saarland sorgsam mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger umgehen. Die Landkreise und ihre Beschäftigten haben es nicht verdient, so an den Pranger gestellt zu werden, wie Sie das heute tun. Das weisen wir deutlich zurück.