Protocol of the Session on January 16, 2019

(Minister Jost)

men und die Überweisung in den zuständigen Ausschuss zu beschließen. Dort können und werden wir natürlich gerne weitere inhaltliche Fragen noch tiefer gehend, als das jetzt in der Ersten Lesung möglich ist, behandeln. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Minister. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Regierung Drucksache 16/682. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und DIE LINKE bei Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion mehrheitlich angenommen worden ist.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Gesetzesänderung zur Neugliederung der Landkreise im Saarland (Drucksache 16/694)

Zur Begründung des Antrages erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden der AfD, Herrn Josef Dörr, das Wort. - Der ist im Augenblick aber nicht zugegen.

(Zurufe von den Regierungsfraktionen: Dann soll- ten wir den Punkt absetzen. - Dann muss jemand anders den Antrag begründen. Dazu ist aber of- fensichtlich keiner in der Lage. - Ziehen Sie den Punkt zurück!)

Herr Kollege Hecker bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich muss mich für diesen Vorfall entschuldigen. Ich kann Ihnen im Moment nicht sagen, wo der Fraktionsvorsitzende ist. Ich weiß im Moment auch nicht, wie wir gemäß Geschäftsordnung damit umgehen können.

(Mehrere Zurufe von den Regierungsfraktionen. - Abg. Pauluhn (SPD) : Begründen Sie den Antrag doch einfach. Oder sind Sie nicht dafür, die Landkreise neu zu ordnen?)

Lieber Herr Pauluhn, selbstverständlich ist das ein Thema, das wir schon länger in unseren Wahlpro

grammen, in unseren Landesprogrammen haben. Aber das ist nicht das Thema, auf das ich mich vorbereitet habe, sondern der Fraktionsvorsitzende hat sich darauf vorbereitet. Offensichtlich hat er nicht damit gerechnet, dass wir im Zeitablauf so schnell zu dem Thema kommen. Ich kann Ihnen nicht sagen, wo er momentan ist. Deswegen will ich jetzt auch nicht zu viel reden, weil ich davon ausgehe, dass er jeden Moment kommt. Ich würde die Kollegen bitten, ihre Redebeiträge zu dem Antrag zu leisten. - Vielen Dank.

(Anhaltendes Sprechen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Tagesordnungspunkt ist aufgerufen. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen vor. Ich rufe Herrn Kollege Raphael Schäfer für die CDU-Landtagfraktion auf.

(Abg. Schäfer (CDU) : Ich ziehe diese zurück. Sprechen und Unruhe.)

Sie ziehen die Wortmeldung zurück.

(Zurufe. - Abg. Dr. Jung (SPD) : Ich ziehe die auch zurück.)

Sie ziehen die auch zurück. Es liegt noch eine Wortmeldung vom Kollegen Georgi vor.

(Abg. Georgi (DIE LINKE) : Wird auch zurückgezogen.)

Die Wortmeldung des Kollegen Georgi wird auch zurückgezogen.

(Zurufe: Abstimmung!)

Dann schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/ 694. Wer für die Annahme der Drucksache 16/694 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Drucksache 16/694 abgelehnt ist. Dagegen gestimmt haben die SPD-Fraktion, die CDUFraktion, die DIE LINKE-Landtagsfraktion, zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.

(Abg. Dörr (AfD) betritt den Plenarsaal. - Sprechen und Unruhe. - Abg. Dörr (AfD): Ich war als Fraktionsvorsitzender der AfD unten bei der französischen Delegation. - Zurufe: Zu spät!)

Herr Kollege Dörr, wir haben gerade eben über den Tagesordnungspunkt abgestimmt. Wir haben ein eindeutiges Ergebnis, damit ist der Tagesordnungspunkt abgehandelt.

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

(Minister Jost)

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Änderung der Schulträgerschaft

(Drucksache 16/693)

Zur Begründung des Antrages erteile ich dem Herrn Fraktionsvorsitzenden der AfD-Landtagsfraktion Josef Dörr das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es kurz. Die Schulträgerschaft ist eine wichtige Sache, aber sie ist nicht in Granit gemeißelt. Wir hatten schon verschiedene Schulträgerschaften im Saarland. Ich nenne als Beispiel das Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, es war schon staatliches Gymnasium, städtisches Gymnasium und ist jetzt Gymnasium des Regionalverbandes.

Ich bin persönlich der Meinung, dass die Schulträgerschaft dorthin gehört, wo die Schule steht, um möglichen oder schwierigen bürokratischen Entscheidungen zu begegnen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Vor kurzem ist am Rathaus in Sulzbach ein Parkplatz angelegt worden. Der Bauausschuss des Regionalverbands musste hin, weil der Schule, die dem Regionalverband unterstellt ist, dort ein paar Quadratmeter gehören. Das ist überflüssig. Wäre die Schulträgerschaft bei der Stadt Sulzbach gewesen, dann hätte der Stadtrat von Sulzbach das regeln können. Das war so nicht der Fall.

Ich denke, insgesamt ist das eine schlechte Lösung, dass die Landkreise oder der Regionalverband Schulträger von fast allen Schulen außer den Grundschulen sind. Für die Stadt Saarbrücken ergibt sich das Kuriosum, dass so eine große Stadt, die Landeshauptstadt und Universitätsstadt ist, nur für ihre Grundschulen zuständig ist. Sie ist nicht für die Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Förderschulen und so weiter zuständig. Ich denke, das ist nicht in Ordnung.

Zur Zeit des Ministerpräsidenten Oskar Lafontaine hat der Wissenschaftsminister Breitenbach das auch schon vorgehabt und hat es den Bürgermeistern vorgeschlagen. Wie er mir berichtet hat, war man nicht verantwortungsfreudig genug, um den Vorschlag anzunehmen, deshalb ist die Sache damals nicht durchgeführt worden. Ich denke, das ist eine gute Sache und bitte Sie, dem zuzustimmen.

(Beifall von der AfD.)

Ich danke Ihnen. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Frank Wagner.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag der AfD-Landtagsfraktion geht es um eine Änderung des Schulwesens. Es geht erneut um die Änderung der Schulträgerschaft. Zu diesem Thema - genau zu diesem Thema - gab es bereits am 08. März 2018 eine Aussprache und auch eine Abstimmung. Dieser Antrag zielt erneut darauf ab, dass die Gemeinden die Schulträgerschaft der Gemeinschaftsschulen und der Gymnasien übernehmen. Dies soll wohl aber nicht für die in Trägerschaft der Landkreise oder des Landes befindlichen beruflichen Schulen und Förderschulen gelten. Ich habe mich gestern wirklich intensiv mit Ihrem Antrag beschäftigt, mir auch das entsprechende Gesetz angeschaut und dabei festgestellt, dass nicht auf die beruflichen Schulen und auch nicht auf die Förderschulen eingegangen wird. Von daher wurde hier leider wieder nicht ordentlich gearbeitet. Ich kann auch nicht genau nachvollziehen, was mit dieser Änderung genau vonstattengehen soll.

(Abg. Thul (SPD) : Was will uns der Autor damit sagen?)

Ein konkreter Umformulierungsvorschlag für bestimmte gesetzliche Vorschriften wird nicht vorgelegt. Es wird lediglich Bezug genommen auf die Paragrafen 37 ff. Schulordnungsgesetz. Erneut hat man das Vorhaben nicht konkretisiert. Wichtig ist es mir heute aber, auf die aktuelle Diskussion im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit einzugehen, weil sich auch hier Chancen und Möglichkeiten ergeben. Im Bildungsbereich lohnt es sich, über neue Lösungen und Wege nachzudenken. Es gibt mit Sicherheit die eine oder andere Stellschraube, an der sich zu drehen lohnt. Dies sollte aber in Ruhe und auch mit der nötigen Weitsicht geschehen. Die bisherige Struktur der Schulträgerschaft hat sich in den vergangenen Jahren bewährt.

Im Anschluss an die Diskussion, die wir im vergangenen Jahr hier hatten, hat sich das Innenministerium umfangreich mit der Frage der Zulässigkeit der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Schulträgerschaft befasst. Im Schulordnungsgesetz ist unter § 39 auch die Gründung eines Schulverbandes geregelt. Ich zitiere den Absatz 1: „Gemeinden und Gemeindeverbände können im Rahmen der Schulentwicklungsplanung zur gemeinsamen Erfüllung der ihnen als Schulträger obliegenden Aufgaben Schulverbände bilden oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschließen.“ - Ein solcher Zweckverband wäre wohl rechtlich auf freiwilliger Basis für das ganze Saarland möglich. Eine solche Kooperation könnte die äußeren Schulangelegenheiten betreffen, wie beispielsweise den Hausmeisterdienst, das Sekretariat, den Reinigungsdienst, aber auch gemeinsam organisierte Baumaßnahmen verbessern

(Vizepräsident Heinrich)

und Synergieeffekte erzielen. Von daher lohnt es sich, sich das mal genauer anzuschauen.

Allerdings möchte die AfD-Fraktion mit dem heutigen Antrag die Trägerschaft der Schulen im Schwerpunkt an die Kommunen verlagern, das haben Sie sehr genau an einigen Beispielen dargestellt. An dieser Stelle wäre es sinnvoll gewesen, sich einen genauen Überblick über die Schulen und deren Aufgaben vor Ort zu verschaffen, was alles damit verbunden ist, mal vor Ort hinzugehen und wirklich mit der Schulverwaltung und dem übrigen Personal in den Austausch zu gehen und sich genau darstellen zu lassen, was das bedeuten würde. Mit Ihrem Vorstoß zur Änderung der Schulträgerschaften steuern Sie in eine völlig falsche Richtung. Bei genauerem Hinsehen und einer zielgerichteten Recherche hätten Sie schnell bemerkt, dass Ihr Vorhaben zum Scheitern verurteilt ist.

Zum Ist-Stand: 1996 hat die Schulträgerschaft im Bereich der weiterführenden Schulen und der Förderschulen G und L auf Wunsch der kommunalen Seite eine neue Regelung erfahren. Die Kommunen sind für die Grundschulen zuständig und die Landkreise für die Gymnasien, die Gemeinschaftsschulen, die beruflichen Schulen, aber auch die Förderschulen in den Sonderschwerpunkten geistige Entwicklung und Lernen. Jetzt darüber nachzudenken, das Rad vollkommen zurückzudrehen, ist kontraproduktiv.

Wie auch im letzten Jahr möchte ich das Ganze kurz am Beispiel der Kommune Wadern darstellen. Wadern besteht aus 14 Stadtteilen mit insgesamt 16.000 Einwohnern. Dort gibt es drei Grundschulen, eine Gemeinschaftsschule, ein Gymnasium, eine berufliche Schule und auch eine Förderschule. Hinweis von mir: Gerade im Bereich der Grundschulen gibt es dort Probleme. Es herrscht ein großer Sanierungsstau und es muss investiert werden. Die Kommune ist mit den Gremien im Austausch, auch mit den zuständigen Ministerien, um dort Verbesserungen zu erzielen. In dieser Zeit einer solchen Kommune noch zuzumuten, das Gymnasium und auch die Gemeinschaftsschule in Trägerschaft zu übernehmen, wäre unverantwortlich.

Zur Regelung im Bereich der beruflichen Schulen und auch der Förderschule erfahre ich aus Ihrem Abänderungsantrag eigentlich gar nichts. Eben haben Sie im Prinzip wieder genau das Gleiche gesagt, was im letzten Jahr schon dargestellt wurde. Da hätte ich zumindest erwartet, eben weil es im letzten Jahr debattiert wurde, dass Sie sich im Nachgang einmal genau überlegen, wie es im Detail aussehen könnte, und dann die entsprechenden Passagen in Ihrem Abänderungsantrag auch genau formulieren und mit Beispielen unterlegen. Das zumindest hätte ich erwartet. Von daher kann ich an dieser Stelle wieder nur sagen, dass das im Prinzip eine

Missachtung des Parlamentes ist und Sie sich nicht an das halten, was wir im vergangenen Jahr intensiv hier besprochen haben.

Ich möchte jetzt noch ganz kurz darauf eingehen, wie vielfältig die Aufgaben sind und welche Strukturen vorgehalten werden müssen. Dies sind eine umfangreiche Bauabteilung, eine Schulabteilung und natürlich auch andere Bereiche, die in den weiterführenden Schulen sehr wichtig sind, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und so weiter, also Fachbereiche, die wir vor allem bei den Landkreisen finden. Wie ich bereits eben erwähnte, wurde das Schulordnungsgesetz im Jahr 1996 verändert, im Jahr 2012 gab es eine weitere Anpassung. Unter anderem ist die Zusammenarbeit zwischen Land und kommunalen Schulträgern im Sinne einer gleichberechtigten Partnerschaft festgeschrieben. Auch die Befugnisse der kommunalen Träger wurden deutlich erweitert. Hier ist man schon mit der Zeit gegangen. Die Schulentwicklungsplanung wird eng miteinander abgestimmt. Es gibt auch die Möglichkeit, Schulen zusammenzulegen.

Gerade im Bereich der weiterführenden Schulen macht hier die mittlere Verwaltungsebene der Landkreise Sinn. Dadurch gibt es in vielen Landkreisen ein breites Portfolio an verschiedenen Schulen der einzelnen Schulformen. Themen wie Klassenmehrbildung, aber auch der Bereich Ganztag, Nachmittagsbetreuung sind auf dieser Verwaltungsebene ebenfalls deutlich einfacher im Handling. Die Schulträgerschaft der Landkreise erlaubt eine abgestimmte Schulentwicklungsplanung nach Bedarf, jeweils angepasst an die Region und die entsprechenden Schulen. Dadurch werden Doppelungen vermieden und eine möglichst optimale und bedarfsgerechte Versorgung mit allen Schulformen wird gewährleistet.