Ich will auch nicht unerwähnt lassen, dass wir nun zeitnah den kindgerechten Vollzug in der JVA Saarbrücken umsetzen werden. Wir werden uns mittelfristig aber auch über die gemeinsame Unterbringung von Babys und Kleinkindern bei ihren Müttern, die in Zweibrücken untergebracht sind, unterhalten müssen. Diesbezügliche Gespräche finden bereits mit den Kolleginnen und Kollegen aus RheinlandPfalz statt. Weitere Gespräche im Hinblick auf einen familiengerechten Vollzug müssen fortgesetzt und die sich bietenden Lösungen umgesetzt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur mit einem klugen und intelligenten Vollzug können wir auf Dauer die Resozialisierungsquote steigern und somit künftig für eine Entlastung unserer Justiz sorgen.
Zum Schluss möchte ich mich noch einmal der auch schon in anderen Haushaltsbereichen angesprochenen Absenkung der Eingangsbesoldung bei unseren Beamtinnen und Beamten und unseren Richterinnen und Richtern widmen. Meine Damen und Herren, als diese Entscheidung durch das Parlament getroffen wurde, hat mit Sicherheit kein Abgeordneter gerne so abgestimmt. Jedoch blieb letztendlich den damaligen Abgeordneten kaum eine andere Möglichkeit, gegenüber dem Stabilitätsrat die Kriterien einzuhalten. Glauben Sie mir, das war mit Sicherheit nicht vergnügungssteuerpflichtig! In Anbetracht der sich
verbessernden Haushaltslage muss diese Fragestellung aber für die Zukunft neu beantwortet werden. Wenn wir auch zukünftig die besten Köpfe beschäftigen wollen, werden wir eine neue Antwort geben müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Einzelplan 10 setzt die richtigen Zeichen für eine zukunftsweisende Entwicklung im Justizbereich. Ich darf Sie daher um Zustimmung zu diesem Einzelplan bitten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein herzliches Glückauf!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Haushaltsdebatte neigt sich ihrem Ende zu. Über fast alle Bereiche wurde gesprochen, fast alle Haushaltsansätze sind diskutiert. Kurz vor Schluss möchte auch ich die Gelegenheit nutzen, um über Berufsgruppen zu sprechen, die von der Öffentlichkeit nur wahrgenommen werden, wenn etwas schiefgelaufen ist. Die Beamtinnen und Beamten in den Justizvollzugsanstalten, unsere Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister und auch die Beschäftigten in der Forensischen Psychiatrie sind die Kollegen, die einen großen Teil ihres Berufsleben selbst hinter Gittern, zumindest aber hauptsächlich mit Straftätern verbringen müssen.
Das ist kein Spaß, aber es ist ein Job, der gemacht werden muss. Denn der Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten und damit die sichere Unterbringung von Gefangenen sind ein elementarer Bestandteil der inneren Sicherheit unseres Landes. Dabei soll der Strafvollzug die Inhaftierten nicht nur verwahren, sondern auch dafür sorgen, dass sie auf den Pfad der Tugend zurückkehren. Er soll sie zumindest dazu bringen, unser Wertesystem anzuerkennen.
Diese Arbeit ist für die Kolleginnen und Kollegen in den vergangenen Jahren nicht leichter geworden, nicht in den Anstalten, nicht in der Forensik und nicht bei Gericht. Wir haben ihnen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung viel abverlangt und vielleicht auch etwas zu spät gemerkt, dass die Entwicklung, die uns insbesondere die Demografie-Experten vorhergesagt haben, nicht so ganz eingetroffen ist. Ende 2017 saßen bundesweit 64.351 Menschen in Haft, 10 Prozent mehr als 2012. Das zeigt, die Zahl der Inhaftierten in den Anstalten ist nicht zurückgegangen und damit auch nicht die Zahl der Fälle vor Gericht. Unsere Gesellschaft muss sich die Frage stellen, wie wir mit immer wieder in Erschei
nung tretenden Straftätern umgehen, bei denen eine Resozialisierung bislang offensichtlich erfolglos war.
Neue chemische Drogen und bislang unbekannte Wechselwirkungen machen Gefangene unberechenbar, aggressiver, und es fehlt zunehmend am notwendigen Respekt gegenüber den Bediensteten, gleich in welchem Bereich der Justiz. Die Beschäftigten haben also alle Hände voll zu tun, und Sprachbarrieren machen dies alles nicht einfacher.
Unsere Aufgabe als Parlament ist es, zusammen mit der Regierung die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in diesem Bereich des öffentlichen Dienstes im Blick zu haben und ihnen zu zeigen, dass wir an ihrer Seite und im Falle des Falles auch hinter ihnen stehen.
Dies gilt insbesondere, wenn eine Kollegin oder ein Kollege im Dienst verletzt worden ist. Der Arbeitgeber Staat, letztlich also wir alle, haben eine Verantwortung. Er muss sich kümmern und aktiv dabei mithelfen, dass die Betroffenen alle Unterstützung bekommen, die sie brauchen, um schnell wieder gesund und dauerhaft dienstfähig zu werden. Hier darf niemand alleine gelassen werden. Mit der Erfüllungsübernahme haben wir dafür gesorgt, dass auch sie beim Schmerzensgeld nicht leer ausgehen, wenn sie einem Übergriff zum Opfer gefallen sind, aber beim Täter oder der Täterin nichts zu holen ist.
Das ist für uns eine Frage der Fürsorgepflicht des Staates für seine Bediensteten, und wir haben gehandelt. Wir haben auch gehandelt, was die Beförderungssituation angeht, denn wer zuverlässig und engagiert seine Arbeit schafft, hat auch ein Recht darauf, dass diese Arbeit wahrgenommen und honoriert wird. Schon im vergangenen Jahr haben wir deshalb durch eine Aufstockung des Beförderungsbudgets bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für eine bessere Perspektive gesorgt. Diesen Weg setzen wir im Doppelhaushalt 2019/2020 konsequent fort und zeigen den Kollegen die Wertschätzung, die sie für ihre Arbeit verdient haben.
Wie alle öffentlichen Arbeitgeber sieht sich auch der Justizvollzug mit seinen vielfältigen Aufgaben in einem immer stärker werdenden Wettbewerb um die besten Köpfe. Deshalb ist es wichtig, dass wir in der Öffentlichkeit neue Akzente setzen und in der Bevölkerung für diesen wichtigen Dienst werben.
Mit dem neuen Haushalt gelingt es uns, den Abbaupfad in den Anstalten und bei Gericht zu verlassen, die Fortbildungsmöglichkeiten auszuweiten und auch die Ausstattung Stück für Stück zu verbessern.
sen, wie wichtig zum Beispiel eine zweite Weste für den Dienst ist, dass ein Fahrsicherheitstraining für den Fahrdienst einer JVA eine Notwendigkeit ist. Neben den Big Points wie einer angemessenen Bezahlung sind es gerade die kleinen individuellen Verbesserungen, die dafür sorgen, dass die hohe Motivation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft erhalten bleibt.
Im Haushalt spiegelt sich aber auch wider, dass kräftig in die Rahmenbedingungen, die Sicherheit und auch die Möglichkeit des modernen Behandlungsvollzuges investiert wird. Wir investieren in den Umbau der Außenpforte, den Umbau der Besuchsräume in Saarbrücken und eine kindgerechte Justiz. Das alles sind Wegweiser für eine Zukunft im Justizvollzug, den wir damit sichern und dauerhaft zukunftsfähig machen. - Vielen Dank!
Es spricht nun Justizminister Peter Strobel. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass im Rahmen der vereinbarten Redezeit die Landesregierung noch eine Redezeit von 2 Minuten und 30 Sekunden hat.
In dem Zusammenhang sage ich zuerst einmal vielen herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen an meiner Seite. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass der Justizhaushalt zeitlich am Ende unserer diesjährigen Beratung steht - ich glaube, das ist immer so -, werte ich nicht als schlechtes Zeichen, ganz im Gegenteil. Bekanntlich kommt das Beste ja zum Schluss. Eine funktionierende Justiz ist das Rückgrat eines geordneten freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens, insoweit können wir kaum einen besseren Schlusspunkt für unsere Debatte finden, als unser Augenmerk auf die Fragen und Problemstellungen der saarländischen Justiz zu richten, vor allem aber auf die Lösungen, die der vorliegende Haushalt bereithält und die ich für durchweg überzeugend halte.
Herr Lander, Sie haben eben von Personalmangelverwaltung gesprochen. Herr Müller, Sie haben in das gleiche Horn gestoßen. Ich will sagen, dass Ihre Vorträge retrospektiv waren. Unsere Aufgabe ist es ja, für Verbesserung zu sorgen. Wenn Sie das auch wollen, dann müssten Sie eigentlich dem Einzelplan 10 zustimmen, denn in allen Bereichen, die Sie eben aufgezählt haben, bietet dieser Haushalt Entlastungen an. Natürlich könnte es immer ein bisschen mehr sein, aber wir arbeiten konsequent an der Weiterentwicklung der besseren Bedingungen innerhalb der saarländischen Justiz. Herr Müller, es ist das Wesen unseres Rechtsstaats, dass wir nicht zwi
schen Frauen und Männern, In- und Ausländern und auch nicht nach irgendwelchen anderen Kriterien unterscheiden. Vor der Justiz sind alle gleich, und das ist - wie ich finde - ein hohes Gut.
Aus gebotenem Anlass möchte ich gleich zum Personalbereich kommen. Beim Personal hat die saarländische Justiz auch in den kommenden beiden Jahren einen äußerst schwierigen Spagat zu bewältigen. Es geht einerseits darum, einen Beitrag zur Konsolidierung der Landesfinanzen im Geleitzug der anderen Ressorts zu leisten. Andererseits geht es auch darum, die Handlungs- und Funktionsfähigkeit unseres demokratischen Rechtsstaats aufrechtzuerhalten. Dazu gehören effizient arbeitende Gerichte, gut funktionierende Strafverfolgungsbehörden und sichere Einrichtungen des Straf- und Maßregelvollzugs.
Wie wollen wir diesen Spagat nun ohne sinnbildlichen Bänderriss und weitergehende Verletzungen meistern? Lassen Sie mich zunächst mit dem Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften beginnen. Wie Sie den Stellenplänen unschwer entnehmen können, sind im Bereich der Richter und Staatsanwälte keine unmittelbaren Wegfälle vorgesehen. Vielmehr sind an beiden Stellen kw-Vermerke angebracht, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam werden sollen. Dieser Schritt trägt dem Umstand Rechnung, dass wir nicht ungeprüft eine Vielzahl von Stellen für Richter und Staatsanwälte in Abgang bringen können. Die konkrete Belastungssituation und damit die Auswirkung auf die effiziente Gewährleistung des Justizgewährungsanspruchs müssen wir in den Blick nehmen. Das, was Sie eben gesagt haben, ist richtig.
Wir werden deshalb jeden einzelnen kw-Vermerk im Licht der konkreten Belastungssituation in der jeweiligen Gerichtsbarkeit auf den Prüfstand stellen und den Haushalts- und Finanzausschuss über das Ergebnis informieren. Sofern vor dem geplanten Stellenwegfall eine Überlastungssituation zu verzeichnen ist, werden wir vorschlagen, den entsprechenden kw-Vermerk zu entfernen. Umgekehrt können Stellen in unterlasteten Bereichen wegfallen und es kann ein Beitrag zur weiteren Haushaltskonsolidierung geleistet werden. Wir schaffen uns damit ein atmendes, bedarfsorientiertes System, mit dem wir den wechselseitigen Anforderungen gerecht werden können.
Wenn es um richterliches und staatsanwaltschaftliches Personal geht, denke ich natürlich auch an den Pakt für den Rechtsstaat. Ja, die Koalitionsparteien auf Bundesebene haben vereinbart, 2.000 Stellen im höheren Justizdienst zu schaffen und nicht nur dort, sondern auch in den weiteren Bereichen der Justiz, von unseren Rechtspflegerinnen und -pflegern bis
hin zum Justizvollzug und der Bewährungshilfe. Bei einem realistischen Faktor von 2 zu 1 reden wir dabei über 4.000 Stellen - nur damit man die Zahl mal kennt.
Ich will nicht verhehlen, dass die Bundesebene zur Erfüllung dieses Versprechens die gangbaren Wege noch nicht unter hinreichender Berücksichtigung der Länderbelange aufgezeigt, geschweige denn beschritten hat. Wir im Saarland - und da bin ich insbesondere unserem Finanzressort dankbar - haben aber trotz der nicht einfachen Haushaltslage bewusst Vorsorge getroffen, um unseren Teil des Pakts im Fall der Fälle erfüllen zu können. Das hat einiger Gespräche des Justizministers mit dem Finanzminister bedurft. Am Ende hat sich der Justizminister aufgrund schlagender Argumente aber eindeutig durchgesetzt.
Mit einer globalen Mehrausgabe stellen wir sicher, die hälftige Kofinanzierung des Pakts leisten zu können. Das ist ein Kraftakt für uns, aber wir sind bereit, es zu tun. Kurzum, wir haben uns gut gerüstet und jetzt ist es am Bund, dort Fakten zu schaffen.
Im Bereich des nichtrichterlichen Dienstes haben wir Stellenhebungen vorgenommen, um Beförderungschancen zu erhöhen. Wir kommen damit nicht zuletzt einem berechtigten Anliegen unserer Berufsverbände nach, die die Ansicht vertreten, dass diejenigen, die in Zeiten des Personalabbaus höhere Lasten zu tragen haben, für ihre Leistung auch angemessene Anreize erhalten sollen. Jede Beförderung bedeutet für die Betroffenen nicht nur mehr Geld, sondern vor allem auch Wertschätzung und Anerkennung. Es freut mich, dass wir dies durch die Stellenplanänderungen auch dokumentieren können.
Wir schaffen im Bereich der Justizwachtmeister fünf zusätzliche Stellen. Damit tragen wir dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis Rechnung. Dass es uns in Zeiten des Stellenabbaus gelungen ist, hier im bescheidenen Maße gegenzusteuern, zeigt, dass die weitere Stärkung der Sicherheit in unseren Gerichtsgebäuden ein besonders Anliegen und ein besonderer Schwerpunkt unser Arbeit ist. Wir wandeln insgesamt zehn Beschäftigtenstellen in Beamtenstellen um. Der Nachwuchs im mittleren Dienst besteht nahezu ausschließlich aus jungen Anwärterinnen und Anwärtern, die nach einer zweijährigen, qualitativ sehr anspruchsvollen und hochwertigen Ausbildung auf Beamtenstellen übernommen werden. Nicht zuletzt durch den zeitlos attraktiven Beamtenstatus gelingt es uns so, gute Köpfe für unsere Justiz zu gewinnen und dauerhaft an uns zu binden.
In Umsetzung der Vorgaben des Stabilitätsrats werden im Stellenplan allerdings sowohl 2019 als auch 2020 Abgänge zu verzeichnen sein. Die wesentliche
Botschaft ist jedoch, dass wir nach Jahren der Einsparungen, die unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften bis an die Grenzen der Belastbarkeit gebracht haben, die personelle Talsohle bereits durchschritten haben. Das soll heißen: Betrachtet man die tatsächlich in der Fläche zum Einsatz kommenden Arbeitskraftanteile, werden wir bereits in den kommenden beiden Jahren jeweils leichte Entlastungen sehen. Wir vollziehen zum einen Altersabgänge auf dem Papier und damit den tatsächlich bereits eingetretenen Wegfall nach. Zum anderen haben Sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Haushaltsgesetzgeber bereits in dem letzten Haushaltsgesetz ermöglicht, freie Stellenbruchteile flexibel zu bewirtschaften. Wir sind also in der Lage, freie Anteile so zusammenzufügen, dass ganze Stellen dargestellt werden können. Da es in der Justiz zahlreiche Fälle von Teilzeitbeschäftigung gibt, profitieren wir in einem nicht unerheblichen Umfang von dieser Möglichkeit. Nochmal vielen Dank dafür.
Auf der anderen Seite haben wir gerade im von den Stelleneinsparungen besonders betroffenen mittleren Justizdienst starke Jahrgänge ausgebildet, die nun fertig werden und unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften verstärken. Gerade erst habe ich Ernennungsurkunden von 19 Anwärterinnen und Anwärtern unterzeichnet. Für das kommende Jahr bilden wir 24 Personen aus. Von der Tendenz her eine ähnliche Entwicklung verzeichnen wir im Rechtspfleger-Bereich. Hier haben wir gerade erst den stärksten Ausbildungsjahrgang seit Langem aufgelegt.
Die Zukunftsfähigkeit der dritten Gewalt hängt jedoch nicht nur von der Ausbildung unseres Nachwuchses ab, sondern auch davon, wie wir die Rahmenbedingungen für eine moderne, zeitgemäße Rechtspflege vorbereiten und ausgestalten. Das bringt mich zum Punkt der Digitalisierung unserer Justiz, zu nennen sind der elektronische Rechtsverkehr und die E-Akte. 2019 haben wir im Bereich des Ministeriums sechs Stellen für Beschäftigte geschaffen. Das ermöglicht es uns, die Stellen der bislang über Geldmittel befristet Beschäftigten, die sich um die Projektsteuerung im Bereich der Digitalisierung kümmern, zu entfristen. Das ist auch bitter nötig, damit wir am Arbeitsmarkt, an dem gerade EDV-Spezialisten extrem gefragt sind, eine Chance haben, unsere Leute auch zu finden. Der Gesetzgeber auf Bundesebene hat uns für die flächendeckende Einführung der E-Akte einen Zeitrahmen bis 2026 gesetzt. So lange werden wir wohl auch benötigen, um all unsere Behörden bis hin zu den Staatsanwaltschaften auf die elektronische Aktenführung umzustellen. In der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sind wir bereits in einem Testbetrieb, den wir nach und nach weiter ausrollen wollen.
Punkt, Kollegin Dagmar Heib und Kollege Reiner Zimmer haben eben schon darauf hingewiesen, das Projekt Amtsgericht 4.0 am kleinen, aber feinen Amtsgericht in Ottweiler. Damit wird das Amtsgericht Ottweiler zum bundesweit beachteten Labor für die Erprobung der vielfältigen Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeits- und Funktionsweise unserer Amtsgerichte - unsere Amtsgerichte als Herzkammer der bürgernahen Rechtsprechung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein besonderes Augenmerk gilt naturgemäß dem Straf- und Maßregelvollzug, geht es hier doch um ein gleichermaßen sensibles wie sicherheitsrelevantes Thema. Vor einem Jahr sind für den laufenden Haushalt 2018 Einsparquoten reduziert und Sparbeiträge bis in das Jahr 2022 gestreckt worden. Dem hat die Einsicht zugrunde gelegen, dass auch der Justizvollzug auf veränderte demografische und gesellschaftliche Realitäten zu reagieren hat. Wir haben unverändert hohe Gefangenenzahlen, und die Gefangenen zeigen in zunehmender Tendenz psychische Auffälligkeiten. Daher ist es mit Blick auf die Notwendigkeit zureichender Personalisierung auch im Vollzug erforderlich, ein realistisches Szenario zu entwerfen. Aus diesem Grund werden wir in einem ersten Schritt auf einen weiteren Stellenabbau bis 2022 verzichten. Jede weitere potenzielle Stelleneinsparung ist fest gekoppelt an eine signifikante und dauerhafte Reduzierung der Gefangenenzahlen in unseren Justizvollzugsanstalten.
Ähnlich wie beim Justizvollzug waren auch beim KARO - dem Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe - ursprünglich Sparbeiträge für die anstehenden Jahre des Doppelhaushalts vorgesehen. Auch hier werden wir uns an den tatsächlichen Bedarfen orientieren und den geplanten Abbau vorerst verschieben und später dann neu bewerten.
Ein wichtiges Projekt der Justiz verbirgt sich hinter dem unscheinbaren Titel „Beitrag zur forensischpsychiatrischen Ambulanz an der Universitätsklinik in Homburg als gemeinsames Projekt mit dem Land Rheinland-Pfalz“. Zielgruppe dieser Ambulanz sind insbesondere entlassene Gewalt- und Sexualstraftäter, welche unter Bewährung oder gar Führungsaufsicht stehen und einer besonders engen Kontrolle durch Auflagen und Weisungen bedürfen. Alle Studien sagen, dass Erfolge in der Haft nur durch eine ausreichende Nachsorge nach der Entlassung zu stabilisieren sind. Bislang haben wir mit der Nachsorge im KARO, aber auch mit der Bewährungshilfe eine soziale Begleitung über die Entlassung hinaus verwirklicht. Mit der Ambulanz in Homburg gewinnen wir nunmehr einen verlässlichen und hoch qualifizierten Partner in der Straftäterbehandlung. In den kommenden zwei Jahren wollen wir gemeinsam mit