Protocol of the Session on August 22, 2018

(Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).)

Alles gut, alles gut! Aber hier sehen wir, auch im Einklang mit denen, die in der Anhörung waren, eben einen anderen Schwerpunkt.

Kommen wir zum Thema Aufsichtsrat. Wir befürworten eine breitere Zusammensetzung, das haben wir auch gesagt. Neben Ministerpräsident, Ministerium und Unipräsident sollten aus unserer Sicht drei Beschäftigtenvertreter sowie eine vom DGB vorgeschlagene Person im Aufsichtsrat vertreten sein, au

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

ßerdem vier externe Sachverständige. Wir halten vor allem die Aufstockung der Zahl der Beschäftigtenvertreterinnen und -vertreter für dringend geboten. Die Anzahl der Köpfe, Herr Kollege Schäfer, ist schon sehr wichtig, um eine angemessene Vertretung der Beschäftigten zu gewährleisten.

Als ich mir das Protokoll der Ersten Lesung noch einmal angeschaut habe, ist mir aufgefallen, was die Kollegin Eder-Hippler gesagt hat - sie ist jetzt leider nicht da, das ist aber nicht schlimm. Sie war in der Ersten Lesung auch ziemlich begeistert von dem Gesetzentwurf, sie hat sich über meine kritische Sichtweise gewundert. Sie hatte auch die neue Regelung bezogen auf die Beschäftigtenvertreter als sehr positiv hervorgehoben. Meine Damen und Herren, da muss ich aber sagen, Sie haben doch sicher alle die Stellungnahmen der Gewerkschaft Verdi, der Arbeitskammer und des Personalrats des UKS dazu gelesen. Da darf ich zitieren, mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die Vertretungsregelung für den Beschäftigtenvertreter stellt zwar eine Verbesserung dar, bleibt aber ungenügend und erschreckend hinter den Überlegungen des Mitbestimmungsgesetzes des Jahres 1976 zurück.“ Denn danach haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 2.000 Beschäftigten ein Mitbestimmungsrecht, nach dem die paritätische Besetzung des Aufsichtsrats Pflicht ist; das sagt auch der Personalrat. Am UKS, Herr Kollege, sind rund 5.000 Menschen beschäftigt, Sie haben eben die Rahmenbedingungen schön skizziert. Aber an der Stelle bleibt der Entwurf der Koalition weit hinter den Erwartungen zurück, das haben auch alle gesagt. Gerade mal ein einziges Mitglied als Beschäftigtenvertreter bei 5.000 Beschäftigten, das ist schwer nachvollziehbar! Es ist schade, dass hier nicht noch mehr nachgebessert worden ist.

(Beifall bei der LINKEN.)

Bei den Modalitäten zur Bestellung des Ärztlichen Direktors haben wir weitestgehend den Vorschlag der Klinikdirektoren aufgegriffen. Das Amt hauptamtlich wahrzunehmen, da gebe ich Ihnen recht, wäre der Idealfall. Wir sind hier der Argumentation des Personalrates gefolgt.

Die Beteiligungsrechte der Klinikumskonferenz bei der Bestellung der Direktoren - das ist der nächste Punkt - sehen wir nach wie vor geschwächt. Ursprünglich, das sagten Sie ja auch, war nur noch ein Anhörungsrecht vorgesehen, Sie haben auch das klar erläutert. Immerhin steht jetzt im Text wieder „im Benehmen mit der Klinikumskonferenz“. In der Begründung des Gesetzentwurfs, auch das möchte ich anmerken, wurde die bisherige Benehmensregelung noch als „systemfremd“ bezeichnet, sie sollte durch die Anhörungsregelung ersetzt werden. Gut, jetzt haben wir „Benehmen“, das ist ja wenigstens eine stärkere Beteiligungsform als die bloße Anhörung,

das erkennen wir schon an. Die Klinikumskonferenz hatte aber bisher bezogen auf den Ärztlichen Direktor und den Pflegedirektor ein Vorschlagsrecht, und wir wollten schon zum Ausdruck bringen, dass wir diese Regelung gerne beibehalten würden. Wir hätten gerne, dass das so bleibt, wir halten das für zielführender.

Meine Damen und Herren, alles in allem sehen wir in Ihrem Abänderungsantrag die Bemühungen, hier Verbesserungen herbeizuführen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf. Wir begrüßen die Bewegung in der Sache und wir werden uns deswegen bei der Abstimmung enthalten, auch wenn wir etwas Bauchschmerzen haben, weil die Kritikpunkte für uns einfach da sind.

Insgesamt, auch das gehört zu dieser Debatte, sehen wir die derzeit sehr schwierige Situation am UKS. Der Rechnungshof, das habe ich in der Ersten Lesung erläutert, ich muss es nicht wiederholen, hat auch gesagt, das Land muss die Zuführungen an das UKS überdenken. Der seit Langem eingefrorene Landesbeitrag für Forschung und Lehre muss dringend erhöht werden. Die Beschäftigten, meine Damen und Herren, brauchen dringend die Entlastung jetzt und nicht erst 2020 oder irgendwann, denn dann ist es wirklich zu spät!

(Beifall von der LINKEN.)

Die Urabstimmung zum Streik läuft, wir haben dafür vollstes Verständnis. Ich kann nur appellieren: Im Sinne der Beschäftigten und der Patienten müssen wirklich alle Anstrengungen unternommen werden, damit jetzt eine tragfähige, zukunftsfähige Lösung erreicht werden kann. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN.)

Für die SPD-Landtagsfraktion hat nun die Abgeordnete Christina Baltes das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute in Zweiter Lesung das Gesetz zur Reform der Leitungsstrukturen des Universitätsklinikums des Saarlandes. Diese Reform hat Änderungen bei der Besetzung der Position des Ärztlichen Direktors oder der Ärztlichen Direktorin zur Folge. Meine Kollegen haben den Gesetzentwurf und die darin vorgesehenen Änderungen bereits erläutert.

Anlass für die vorliegende Reform ist die Erfahrung aus der Vergangenheit. Da wurde deutlich, dass Änderungen bezüglich der Position des Ärztlichen Direktors beziehungsweise der Ärztlichen Direktorin notwendig sind, um die Handlungs- und Entschei

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

dungsfähigkeit des Universitätsklinikums zu gewährleisten. Und die brauchen wir!

Das Universitätsklinikum steht seit über 70 Jahren für eine hervorragende Patientenversorgung. Antrieb der täglichen Arbeit der Menschen vor Ort ist immer die bestmögliche Versorgung aller Patienten, der einzelne Patient steht immer im Vordergrund. Das UKS steht nach wie vor für eine Versorgung auf höchstem Niveau und das müssen wir weiterhin garantieren. Das heißt: Der Mensch steht im Mittelpunkt. Aber nicht nur im Bereich der Patientenversorgung genießt das UKS höchste Anerkennung. Auch die Forschung bewegt sich auf Spitzenniveau: innovativ und auf breiter wissenschaftlicher Basis sind hier die Stichwörter. Diese Forschungsarbeit garantiert den rund 250.000 Patienten im Jahr die beste Behandlung, die medizinisch zurzeit möglich ist.

Neben Patientenversorgung und Forschung leistet das UKS auch einen großen Beitrag als Ausbilder. Die Medizinische Fakultät bildet jedes Jahr angehende Mediziner aus. In den zahlreichen Kliniken wird jedes Jahr dringend benötigtes Pflege- und Fachpersonal ausgebildet. So hat das UKS einen großen Anteil an der medizinischen Versorgung des Saarlandes.

Ich fasse zusammen: Das UKS steht für Patientenversorgung auf höchstem Niveau sowie für innovative Forschung und ausgezeichnete Lehre und Ausbildung. Das wissen auch viele Menschen außerhalb des Saarlandes. Diese Reputation muss weiterhin Verpflichtung sein. Das ist unser Ziel.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das schaffen wir aber nur, wenn wirtschaftliche Belange nicht im Vordergrund stehen. Wir sind entschieden gegen eine Ökonomisierung des Universitätsklinikums des Saarlandes.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Deshalb ist es zwingend notwendig, dass der Vorstandsvorsitzende auch nach der Novellierung des Gesetzes eine ärztliche Ausbildung hat. Dieses Anliegen ist auch unser Anliegen. Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen nimmt dies auch auf. Aber warum ist das so wichtig? Sollten Unternehmen nicht immer zuerst einen Blick auf die Zahlen haben? Da sagen wir definitiv Nein. In Universitätskliniken ist es gängige Praxis, dass der Vorstandsvorsitzende der Ärztliche Direktor oder die Ärztliche Direktorin ist. Lediglich an wenigen Universitätskliniken in Deutschland ist der Vorsitz nicht an die entsprechende Position gebunden.

Diese Praxis hat sich in den vergangenen Jahren am saarländischen Universitätsklinikum bewährt. Das wollen wir auch so beibehalten. Außerdem muss der Vorstandsvorsitzende die Entscheidung

des Universitätsklinikums nach außen vertreten und dafür geradestehen. Ein Arzt genießt in der Gesellschaft hohe Anerkennung. Das Renommee einer Klinik hängt auch davon ab, wie sie sich in der Öffentlichkeit präsentiert. Das UKS will auch weiterhin seinem hervorragenden Ruf in ganz Deutschlands gerecht werden, diesem Anliegen wollen wir nachkommen.

Zuletzt der entscheidende Punkt, warum ein Mediziner an der Spitze des Vorstands stehen muss. Dem UKS stellt sich immer wieder die Frage: Wie versorgen wir unsere Patienten gut? Diese Frage kann von niemandem qualifizierter und umfassender beantwortet werden als von einem Mediziner. Da genügt der Blick auf die Zahlen allein definitiv nicht. Da müssen andere Ressourcen im Vordergrund stehen, und vor allem sollte man den Patienten im Blick haben. Hinzu kommt, dass es im Klinikalltag auch einmal zu einer Pattsituation im Vorstand kommen kann. Für solche Situationen ist es zwingend erforderlich, dass letztendlich ein Mediziner die Entscheidung trifft. Das Universitätsklinikum ist schließlich ein medizinisches Unternehmen, und dort steht - ich kann es nur wiederholen - der Patient im Vordergrund. Daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass der Vorstandsvorsitz weiterhin von jemandem wahrgenommen wird, der eine ärztliche Ausbildung hat.

Wir haben uns ebenfalls dafür eingesetzt, dass die harmonische und kooperative Leitung der letzten Jahre fortgeführt werden kann. Mit unserem Abänderungsantrag ermöglichen wir der Klinikumskonferenz, die Positionen des Ärztlichen Direktors oder der Ärztlichen Direktorin sowie des Kaufmännischen Direktors oder der Kaufmännischen Direktorin im Benehmen mit dem Aufsichtsrat zu bestellen. Gleiches gilt für die Konferenz der leitenden Pflegekräfte bei der Bestellung des Pflegedirektors. Das UKS ist das Aushängeschild im medizinischen Bereich hier im Saarland. Als größtes Krankenhaus der Region übernimmt es mit seinen spezialisierten Hochschulambulanzen zahlreiche Aufgaben jenseits der klassischen Maximalversorgung und das muss es auch weiterhin, für mindestens weitere 70 Jahre oder - wie der Lateiner sagt - „ad multos annos“ tun. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich erteile als Nächstem in der Aussprache dem Abgeordneten Rudolf Müller, AfD-Landtagsfraktion, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anhörungen im Ausschuss sowie die eingegangenen Stellungnahmen haben dazu geführt, dass wir dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Die Argumente wurden ausgetauscht, viele

(Abg. Baltes (SPD) )

Meinungen von Menschen aus der alltäglichen Praxis wurden gehört. All das hat letzten Endes zu unserem Abänderungsantrag geführt, der Ihnen heute zur Abstimmung vorliegt. In unserem Antrag stehen eben nicht nur rein ökonomische Überlegungen im Vordergrund, sondern medizinisch-ethische Aspekte und nicht zuletzt die Interessen der Beschäftigten.

In dem vorliegenden Gesetzentwurf, selbst unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags der Koalitionsfraktionen, sehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Ökonomisierung des UKS. Auf diesem Weg der Verwirtschaftlichung einer medizinischen Einrichtung schrecken Sie selbst nicht davor zurück, die Rechte der Klinikumskonferenz und der Konferenz der leitenden Pflegekräfte einzuschränken, also die Rechte der Gremien, die aus der täglichen Praxis heraus am besten wissen, wer für die entsprechenden Positionen geeignet ist und wer nicht. Wir plädieren dafür, dass diese Gremien auch weiterhin das Vorschlagsrecht bei den zu besetzenden Stellen haben, egal ob beim Pflegedirektor oder beim Ärztlichen Direktor. Was den Ärztlichen Direktor betrifft, was haben Sie eigentlich gegen ihn und seine jetzige rechtliche Stellung? Nicht nur, dass er Ihrer Meinung nach nicht mehr automatisch der Vorsitzende des Klinikumsvorstands sein soll, er soll zukünftig das Universitätsklinikum auch nicht mehr vertreten. Ihrem Entwurf zufolge kann bei spitzfindiger Auslegung der Ärztliche Direktor zukünftig sogar ein Nichtmediziner sein, was wir als AfD-Fraktion strikt ablehnen. Wer weiß, was spitzfindigen Juristen in Zukunft noch einfällt.

(Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).)

Ja, ich gestehe Ihnen ja zu, bei unbedarfter Lesung des Textes ist es so, wie Sie meinen, Herr Schäfer. Aber wenn „kann“ da steht, dann kann es auch ein anderer sein.

(Abg. Schäfer (CDU) : Intendiertes Ermessen.)

Intendiert, aber warum schreiben Sie es dann nicht? Dann schreiben Sie es doch!

(Abg. Schäfer (CDU) : Haben wir doch!)

Nein, haben Sie nicht. Im Gesetzestext steht: Zum Ärztlichen Direktor kann bestellt werden, wer die Einstellungsvoraussetzungen für Mitglieder der Professuren mit ärztlichen Aufgaben und so weiter erfüllt. Das kann auch ein anderer. Dann schreiben Sie wenigstens „kann nur“, wenn Sie auf das „kann“ Wert legen.

Eine weitere Unklarheit, die wohl beabsichtigt ist, steckt in dem Begriff „im Benehmen“. Der Ärztliche Direktor soll im Benehmen mit der Klinikumskonferenz bestellt werden. Das heißt, wir schwätzen einmal darüber und dann machen wir trotzdem, was wir wollen. Wenn es genauer sein sollte, müsste es heißen, „im Einvernehmen“. Das ist in der Beamten

sprache so. Das machen Sie aber nicht. Sie schreiben nur „im Benehmen“, also bleiben Sie hinter den Einspruchsmöglichkeiten der Klinikumskonferenz zurück.

Der Ärztliche Direktor soll, wie bereits erwähnt, auch nicht mehr von der Klinikumskonferenz vorgeschlagen werden, die sich überwiegend aus Medizinern zusammensetzt und an dieser Stelle wohl die größte Kompetenz hat. Das erledigt zukünftig der Aufsichtsrat, ein Aufsichtsrat, der gespickt ist mit Vertretern von Ministerien und Behörden und immerhin einem Vertreter der Beschäftigten des UKS. Dabei sind Ihre geplanten Änderungen in der Breite der Beschäftigten und Verantwortlichen des UKS überhaupt nicht gewollt. Das wurde uns in mehreren Gesprächen, unter anderem mit Mitgliedern von Personalrat und Klinikumskonferenz, auch deutlich so gesagt. Der Tenor aus der Praxis war für uns eindeutig. Im Idealfall bleiben die Dinge so, wie sie sind. Eine Änderung ist nicht notwendig.

Unterschiedliche Auffassungen gibt es auch bezüglich der Anforderungen, die an einen Ärztlichen Direktor gestellt werden sollten. Selbst wenn man mittlerweile in den Reihen der Koalitionsfraktionen offenbar zu der Einsicht gekommen ist, dass der Ärztliche Direktor nun doch ein Mediziner sein sollte, geht uns Ihr Entwurf nicht weit genug. Es ist sogar wie eben gesagt - in Ihrem Abänderungsantrag von „kann“ die Rede. Unserer Ansicht nach muss ein Ärztlicher Direktor selbstverständlich auch Mediziner sein. In Ihrem Entwurf kann er es sein, muss es aber nicht. Darum folgen wir in diesem Punkt auch dem Vorschlag der Klinikdirektoren, die Regelung des Gesetzes für die hessischen Universitätskliniken zu übernehmen.

Genauso sehen wir das im Übrigen auch beim Kaufmännischen Direktor und beim Pflegedirektor. Auch hier wünschen wir uns, dass an bestimmten Positionen bestimmte Qualifikationen ein Muss sein sollten und kein Soll oder gar ein Kann. Im Gegensatz zum Ärztlichen Direktor sehen wir bei diesen Ämtern eine hauptamtliche Wahrnehmung als notwendig an. Beim Ärztlichen Direktor können mehrere Faktoren eine Rolle spielen, die zu der Entscheidung für eine Ausübung im Haupt- oder Nebenamt führen. Einer der größten Faktoren ist sicherlich die Belastung des jeweiligen Kandidaten. Hier kann es große Diskrepanzen geben, wenn man zum Beispiel an die Belastungen in der Chirurgie denkt und das mit den Belastungen in der Radiologie vergleicht, ohne dass hier die Bedeutung der Radiologie gering geschätzt werden soll.

Ein weiterer höchst umstrittener Punkt ist die Anzahl der Beschäftigtenvertreter. Das ist in der Kritik auch schon angeklungen. Die aktuelle Regelung, nach der lediglich ein Beschäftigtenvertreter stellvertretend für 5.000 Beschäftigte des UKS im Aufsichtsrat

(Abg. Müller (AfD) )

sitzt, erscheint uns als nicht mehr zeitgemäß und bedarf einer Änderung. Sie möchten laut eigener Definition die Wirtschaftsführung an die Erfordernisse moderner Unternehmensführung anpassen. Hierbei vergessen Sie allerdings, die Belegschaft in diese Pläne genügend mit einzubinden und mit entsprechenden Rechten auszustatten.