Dieser Entwurf stößt, soviel ich weiß, auf sehr breite Zustimmung. Von der im Bundesteilhabegesetz vorgesehenen Verordnungsermächtigung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ohne das Vorliegen eines tatsächlichen Anhaltspunkts für eine Pflichtverletzung des Leistungserbringers wird aufgrund des Änderungsantrages der Regierungsfraktionen kein Gebrauch gemacht. Mit dieser Änderung wird das Gesetz von allen Beteiligten mitgetragen, somit können wir uns gemeinsam mit den Menschen, die ein Handicap haben, und den Leistungserbringern voll und ganz auf die Umsetzung konzentrieren.
Ich habe in der Tat nachgeschaut, was eigentlich in der Vergangenheit im Saarland passiert ist. Ich will die Anerkennung anderer Leistungsanbieter noch einmal ins Gedächtnis rufen. Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich in der Werkstatt haben, können diese Leistungen auch außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen bei anderen Leistungserbringern in Anspruch nehmen. Aufgrund dieser Möglichkeit können wir, Gott sei Dank, endlich die Virtuelle Werkstatt der SHG formal anerkennen. Was ist diese Virtuelle Werkstatt? Ich erkläre es für diejenigen, die vielleicht nichts damit anfangen können. Diese Werkstatt in Trägerschaft der Saarland-Heilstätten GmbH ist am 01. Juni 2004 von meiner Vorvorgängerin Regina Görner als Modellprojekt gestartet worden, hat bundesweit Beachtung gefunden und wurde in den Folgejahren als „Sonstige Beschäftigungsstätte“ geführt. Sie wurde nunmehr als „Andere Lei
stungsanbieter“ in den Leistungskatalog der Eingliederungshilfe aufgenommen. Die Virtuelle Werkstatt ist ein Paradebeispiel, sie ist im Saarland entwickelt worden und eine Beschäftigungsinitiative für Menschen mit einer seelischen Behinderung. Es ist im Bundesteilhabegesetz nicht verpflichtend vorgesehen, andere Leistungsträger anzuerkennen. Ich sage aber und kündige das auch an, das kann man gerne mitschreiben, dass wir im Saarland nicht nur mit anderen Leistungsanbietern zusammenarbeiten werden, sondern wir werden sehr gut mit ihnen zusammenarbeiten, wenn es von den Menschen auch gewünscht wird.
Ein weiteres Beispiel ist die schrittweise Verbesserung der Einkommens- und Vermögensberechnung. Sebastian Thul hat es eben kurz angesprochen. Menschen mit Behinderungen und deren Familien werden schrittweise bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung besser gestellt. Ich hole nur einen Punkt bei der Besserstellung heraus; es ist wirklich ein großer Fortschritt, dass Einkommen und Vermögen von Lebenspartnern nicht mehr angerechnet werden.
Das ist für mich der wichtigste Punkt und nicht der Vermögensfreibetrag, Herr Finanzminister oder vieles andere, was beim Einkommensteuerbescheid angerechnet wird. Darüber sind wir sehr glücklich. Ich würde Sie herzlich bitten, dem Entwurf, den wir heute vorgelegt haben, zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat mit der Drucksache 16/420 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzesentwurf eingebracht.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 16/420 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/420 mit den Stimmen aller Fraktionen einstimmig angenommen worden ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzesentwurf Drucksache 16/236. Wer für die Annahme des Gesetzesentwurfes Drucksache 16/236 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass
der Gesetzesentwurf Drucksache 16/236 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mit den Stimmen aller Fraktionen einstimmig angenommen worden ist.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates im Saarland und zur Änderung des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (Drucksache 16/390) (Abän- derungsantrag: Drucksache 16/424)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates im Saarland und zur Änderung des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes Drucksache 16/390 wurde vom Plenum in seiner 15. Sitzung am 16. Mai 2018 bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der AfD-Fraktion einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen. Zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU im Saarland müssen entsprechende Anpassungen im Gesetz zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen und im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie in der Landesbauordnung vorgenommen werden. Soweit zur Zielsetzung des Gesetzesentwurfes.
Der Gesetzesentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Es wurde einstimmig beschlossen, auf eine Anhörung zu verzichten. Der Ihnen vorliegende Abänderungsantrag Drucksache 16/424 geht auf eine Abstimmungsvorlage der Koalitionsfraktionen zurück und wird Ihnen einstimmig zur Annahme empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates im Saarland und zur Änderung des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes Drucksache 16/390 unter
Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags Drucksache 16/424 in Zweiter und letzter Lesung. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke der Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit der Drucksache 16/424 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzesentwurf eingebracht.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 16/424 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/424 einstimmig angenommen worden ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzesentwurf Drucksache 16/390. Wer für die Annahme des Gesetzesentwurfes Drucksache 16/390 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzesentwurf Drucksache 16/390 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion.
Ich eröffne die Aussprache. - Eine Wortmeldung ist eingegangen, ich darf dem Abgeordneten Hermann Scharf von der CDU-Landtagsfraktion das Wort erteilen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute den Bericht unseres Pflegebeauftragten Jürgen Bender. Es ist mir ein großes Anliegen, zunächst unserem Pflegebeauftragten Jürgen Bender im Namen der Großen Koalition ein ganz herzliches Wort des Dankes auszusprechen. Jürgen Bender macht diese Aufgabe einfach ganz hervorragend.
Er macht sie als ehemaliger Sozialrichter nach bestem Wissen und Gewissen und er macht sie einfach, wie er sie macht. Da wird keiner geschont, da wird einfach das offene Wort gepflegt. Ich glaube, das zeichnet die Persönlichkeit von Jürgen Bender auch aus. Er ist, sage ich immer, eine Respektsperson. Das hat man heute in unserer Gesellschaft ganz selten, dass jemand von allen anerkannt wird. Deswegen auch dafür vielen Dank.
Jürgen Bender hat sich in der zurückliegenden Periode mit 541 Anfragen beschäftigt. Das sind 541 oft nicht einfache Dinge. Menschen befinden sich in Notsituationen, seien es die Menschen, die in unseren Einrichtungen leben oder in den Krankenhäusern untergebracht sind, seien es die Menschen, die dort in den Einrichtungen beschäftigt sind und Probleme haben, oder seien es Angehörige, die mit bestimmten Dingen nicht zurechtkommen. Es dreht sich oft um Rechtsfragen, es dreht sich um Getränke, um Essen und um das menschliche Miteinander. Ich glaube - auch darauf können wir stolz sein -, bis auf drei Fälle, in denen er nicht alle Unterlagen bekam, hat er alle an ihn gerichteten Anfragen erledigt. Auch dafür, lieber Jürgen Bender, ein herzliches Wort des Dankes.
In unserem Lande haben wir zum Stichtag 06. März 2018 - ich will heute einmal die Zahlen ganz exakt nennen - 37.991 pflegebedürftige Menschen. Davon leben in unseren 147 stationären Einrichtungen 12.915. Stationär Beschäftigte haben wir 10.016, davon 1.010 auszubildende Schüler und Umschüler. In unseren ambulanten Systemen arbeiten 3.581 Menschen inklusive der 316 auszubildenden Schüler beziehungsweise Umschüler.
Mir ist es wichtig, noch einmal herauszuarbeiten, dass die Menschen, die im häuslichen Umfeld betreut werden, nicht unter den Aufgabenbereich von Jürgen Bender fallen. Hier gilt es, die Intimsphäre der Menschen im häuslichen Umfeld zu wahren, obwohl ich manchmal - das sage ich ganz offen - auch froh wäre, wenn dort hingekuckt werden könnte, weil viele Menschen sich aufgrund von Scham nicht ambulanter Systeme bedienen und schon gar nicht stationärer. Oft sind die wirklich am Ende.
Ich denke nur an das Thema Demenz. Wenn Menschen erkrankte Personen an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden betreuen müssen, ist das eine nicht einfache Aufgabe. Aber in den meisten unserer 147 Heime wird eine gute Arbeit geleistet. Wir haben hervorragende Häuser, aber - ich sage das ganz offen - wir haben auch weniger gute Häuser. Deswegen bin ich sehr froh, dass Jürgen Bender die öfters besucht. Er legt auch größten Wert darauf, Frau Mi
An der Stelle, liebe Monika, dir und deiner Mannschaft, der Heimaufsicht, ein ganz herzliches Wort des Dankes für die engagierte und oft nicht einfache Aufgabe. Ich glaube, wir können sehr stolz sein, dass diese Frauen und Männer, die wir bei der Heimaufsicht haben, angemeldet, aber auch oft unangemeldet in die Häuser kommen und nach dem Rechten sehen. Ich sage immer, manchmal wundert man sich, warum diejenigen, die teilweise noch privat zahlen - vieles wird ja über die Sozialhilfe erledigt -, sich eigentlich nicht bessere Häuser aussuchen. Die sind teilweise in den schlechten Häusern untergebracht. Ich glaube, da gibt es nur eine Erklärung. Da geht es darum, das Erbe etwas zu erhöhen und zu sichern. Auch das gehört in der Aussprache einmal offen benannt. Da muss man vielleicht auch einmal näher hinkucken und die einen oder anderen Anregungen geben.
Was Jürgen Bender in seinem Bericht sehr positiv bewertet hat, ist, dass wir die Mindestpersonalanhaltszahlen, die die Saarländische Pflegegesellschaft verhandelt hat, von 240 auf 600 erhöhen konnten. Er sagt klar und deutlich - so ist es nachzulesen -, das spürt man in unseren saarländischen Heimen. Wir haben vor Kurzem eine Anhörung durchgeführt, warum die Kosten so hoch sind. Es sind genau die Personalkosten, die dort zu Buche schlagen. Ich glaube einfach, da können wir froh sein, weil das den Menschen, den Frauen und Männern, die in den Heimen leben müssen, zugutekommt. Das ist ein Punkt, auf den wir stolz sein können.
Ein weiterer Punkt, den er angesprochen hat, ist das Thema Fort- und Weiterbildung, Einweis- und Entlassmanagement. Auch dort, stellen wir fest, gibt es Systeme, die gut laufen, und es gibt welche, die nicht gut laufen. Da wissen wir - ich kucke auch den Kollegen der Arbeitskammer an -, dass wir im Bereich Fort- und Weiterbildung den Finger in die Wunde legen müssen. Da müssen wir den Einrichtungen mehr anbieten. Viele sind ja bereit, ihr Wissen aufzufrischen, aber es muss für sie auch Möglichkeiten geben, die nicht zu teuer sind, da gerade private Träger oft im Fort- und Weiterbildungsbudget sehr dünn bestückt sind. Da wünschen wir uns, dass auch kostengünstige Angebote gemacht werden, um die Dinge besser vorantreiben zu können.
Ein weiterer Punkt, den er angesprochen hat, ist die Hospiz- und Palliativversorgung. Hier können wir froh sein, dass wir auch in allen Gebietskörperschaften gut aufgestellt sind, dass mit den einzelnen Einrichtungen und den ambulanten Systemen unserer Hospizund Palliativversorgung enge Kontakte
bestehen, dass es dort regelmäßige Treffen gibt, wo gerade das Thema Sterben und Betreuung auch in den letzten Stunden im Mittelpunkt steht. Aber auch da wird einfach gewünscht, dass die einen oder anderen Fortbildungsangebote noch gemacht werden. Das möchte ich auch noch einmal sagen.
Es läuft unheimlich viel im Bereich der Pflege. Ich glaube einfach, das ist ein Megathema, und da bin ich der Ministerin Monika Bachmann unendlich dankbar für ihre Arbeit, ob es die Pflegekongresse oder die Regionalkonferenzen sind, der Pflegedialog oder der Tag der Pflege ist. Das ist auch alles wichtig, weil wir in der Pflege ganz engagierte Frauen und Männer brauchen. Ich will eine Zahl auch noch einmal nennen: Bis 2030 rechnen wir in der Bundesrepublik Deutschland mit mehr als 2 Millionen demenziell erkrankten Menschen. Wenn man diese Lawine auf uns zurollen sieht, dann ist klar, dass wir jetzt Vorsorge treffen müssen, um diese Dinge dann auch abfangen zu können. Deswegen ist es wichtig, dass wir alle Möglichkeiten nutzen, dies zu tun.
Der letzte Punkt, den ich nennen möchte, sind die Pflegestützpunkte. Diejenigen wie der Vorsitzende und meine Person, die aus einem ländlich strukturierten Kreis kommen, können feststellen, dass unsere Pflegestützpunkte bekannt sind und hervorragende Arbeit leisten, aber - auch das ist von Jürgen Bender explizit benannt worden - es gibt Bereiche wie gerade den Regionalverband, wo die Pflegestützpunkte nicht bekannt sind und wo die Menschen nicht wissen, wohin sie sich wenden müssen. Wir haben das auch dem Geschäftsführer des Landkreistages nochmals mit auf den Weg gegeben und ihm gesagt: Bitte redet in euren Versammlungen darüber, denn wir müssen die Dinge hier wirklich verändern. Wir werden auch im Ausschuss nochmals über dieses Thema nachdenken. Denn wenn Menschen in eine Situation geraten, in der sie Pflege brauchen, ist es ganz wichtig, dass sie Ansprechpartner haben, die ihnen dieses System von A bis Z erläutern können, damit sie nicht noch viele verschiedene Stellen aufsuchen müssen. Hier haben wir ein Stück weit Nachholbedarf.
Ich will zum Schluss kommen. Ich glaube, wir sind in diesem Segment sehr gut aufgestellt. Jürgen Bender hat bei vielen Punkten den Finger in die Wunde gelegt, viele Dinge haben wir schon im Ausschuss unter die Lupe genommen und angesprochen. Wir versuchen immer, dort Einfluss zu nehmen, wo wir es können. Es wird weiter das Bohren ganz dicker Bretter sein. Dies werden wir weiter tun. Wir tun es gemeinsam mit Jürgen Bender und mit dem Engagement, das wir auch bisher hatten. - Herzlichen Dank.
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Scharf. - Ich rufe für die Fraktion DIE LINKE die Kollegin Astrid Schramm auf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich meinem Vorredner Hermann Scharf anschließen und auch vonseiten unserer Fraktion dem Pflegebeauftragten Herrn Bender ein ganz herzliches Dankeschön aussprechen. Er opfert sehr viel Zeit, Kraft und Mühe mit dem Ziel, die Situation der Pflegenden und der Menschen, die gepflegt werden, zu verbessern. Er tut dies ehrenamtlich und mit großer Hingabe. Er ist Ansprechpartner, Kümmerer, Vermittler, Initiator und vieles mehr. Kurzum: Er leistet eine sehr wichtige Arbeit mit außerordentlichem Engagement. Dies schätzen wir sehr.
Im Folgenden möchte ich auf einige Punkte aus dem Pflegebericht des Pflegebeauftragten eingehen, die uns besonders wichtig erscheinen. Zum einen weist der Pflegebeauftragte in seinem Bericht deutlich darauf hin, dass man bei der Einführung der Pflegeversicherung den großen Schritt gescheut habe, allgemeinen Betreuungsbedarf als Versicherungsleistung aufzunehmen, und dass darunter insbesondere behinderte Kinder und verwirrte alte Menschen gelitten haben. Er bestätigt Verbesserungen in dieser Hinsicht, konstatiert aber auch, dass es dabei bleibt, dass die soziale Pflegeversicherung eine Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung ist. Dies bedeutet letztendlich, dass sie den pflegebedürftigen Menschen nur einen Zuschuss zu den Pflegekosten gewährt. Um aber den Bedarf zu decken, müssen die Betroffenen und Angehörigen oft auf ihr Einkommen und Vermögen zurückgreifen. Dies ist nicht allen möglich und auch mit unterstützenden Sozialhilfeleistungen können sich Menschen mit geringem Einkommen im derzeitigen System der Pflegeversicherung keine umfassende professionelle Pflege leisten. Hier muss dringend nachgebessert werden. Deshalb fordert DIE LINKE schon seit langer Zeit eine bessere Finanzierung der Pflegeabsicherung durch eine solidarische Bürgerversicherung für alle.