Nach Artikel 96 Abs. 1 unserer Verfassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof werden die Mitglieder und ihre Stellvertreter in geheimer Wahl ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt. Die SPD-Landtagsfraktion hat Herrn Prof. Dr. Roberto Josef Bartone als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes benannt. Die CDU-Landtagsfraktion hat das bisher stellvertretende Mitglied Frau Richterin am Amtsgericht Daniela Flasche nunmehr als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes benannt. Weiterhin hat die CDU-Landtagsfraktion Herrn Rechtsanwalt Dr. Markus Groß als Stellvertreter des ordentlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes Herrn Rechtsanwalt HansGeorg Warken benannt.
Da Frau Daniela Flasche zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofs vorgeschlagen wurde, wird der bisher von ihr besetzte Platz als Stellvertretendes Mitglied frei. Als ihren Nachfolger schlägt die CDU-Landtagsfraktion den Präsidenten des Landgerichts Saarbrücken Herrn Hans-Peter Freymann als Stellvertretendes Mitglied vor. Schließlich schlägt die CDU-Landtagsfraktion Frau Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann zur Wiederwahl als Stellvertreterin des zu wählenden ordentlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Frau Daniela Flasche vor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Erweiterte Präsidium hat in seiner Sitzung am 06. Juni 2018 beschlossen, Ihnen diese Benennungen als Wahlvorschlag zu unterbreiten. Sie finden den Wahlvorschlag nunmehr als Drucksache 16/454 auf Ihren Plätzen vor.
Ich darf zur Wahl noch auf Folgendes hinweisen. Ich bitte Sie, sich nach dem Namensaufruf in Raum 30 zu begeben, wo Ihnen ein Wahlzettel mit Umschlag für die Wahl der ordentlichen Mitglieder und ein Wahlzettel mit Umschlag für die Wahl der Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Wahlzettel sind in den Wahlkabinen auszufüllen und in dem Umschlag in die Urne einzuwerfen. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis eindeutig gekennzeichnet ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf fragen, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. - Ich stelle fest, dass das nicht der Fall ist. - Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ergebnisse liegen vor, ich darf sie nunmehr bekannt geben.
Zunächst das Ergebnis für die ordentlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes. Für Herrn Professor Roberto Bartone wurden 49 Stimmen abgegeben, davon 46 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme, eine Stimmenthaltung; eine Stimme war ungültig. Für Frau Daniela Flasche wurden 49 Stimmen abgegeben, davon 47 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme, keine Stimmenthaltung; eine Stimme war ungültig.
Ich gebe das Ergebnis für die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs bekannt. Für Herrn Markus Groß wurden 49 Stimmen abgegeben, davon 47 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, eine Stimmenthaltung; eine Stimme war ungültig. Für Frau Professorin Matusche-Beckmann wurden 49 Stimmen abgegeben, davon 47 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung; zwei Stimmen waren ungültig. Für Herrn Hans-Peter Freymann wurden 49 Stimmen abgegeben, davon 46 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme, eine Stimmenthaltung; eine Stimme war ungültig.
Damit sind Herr Professor Bartone und Frau Flasche als Mitglieder sowie Herr Hans-Peter Freymann, Herr Dr. Markus Groß und Frau Matusche-Beckmann als stellvertretende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes mit dem erforderlichen Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt.
Die Gewählten haben sich vor ihrer Wahl schriftlich bereit erklärt, sich als Mitglied beziehungsweise stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes zur Verfügung zu stellen. Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie die Wahl annehmen.
Meine Damen und Herren Gewählten, ich darf Ihnen zu Ihrer Wahl die herzlichen Glückwünsche des gesamten Hauses aussprechen!
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof leisten die Mitglieder und Stellvertreter vor Amtsantritt vor dem Landtag den Eid. Wir kommen zur Vereidigung. Ich bitte die Gewählten, zu ihrer Vereidigung nacheinander zu mir heraufzukommen. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben.
Ich spreche Ihnen die Eidesformel vor: Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen. So wahr mir Gott helfe. - Es ist Ihnen freigestellt, den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung zu leisten.
Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen. So wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen. So wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen. So wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen. So wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen. So wahr mir Gott helfe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen damit zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (SVerf) , des Saarländischen Landtagswahlgesetzes (LWG), des Saarländischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) (Drucksache 16/436)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kein Mensch ist gut genug, einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung zu regieren. Das sagte Abraham Lincoln. Das ist, wie ich finde, ein wahrer Satz. Aber es ist leider für viele Saarländerinnen und Saarländer Realität, dass sie regiert werden, ohne je dafür ihre Zustimmung gegeben zu haben und ohne die Möglichkeit, mitregieren zu dürfen.
Wer im Saarland 16 Jahre alt ist, ist religionsmündig und darf entscheiden, zu welchem Glauben er gehören möchte. Er darf den Führerschein machen für Motorräder mit 125 Kubik, Mopeds, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Er ist verpflichtet, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu besitzen. Er darf in den Discos bis 24 Uhr bleiben und Alkohol ohne branntweinhaltigen Inhalt kaufen. Und mit 17 darf man dann auch den Pkw-Führerschein machen. Wer 16 oder 17 Jahre alt ist, darf in eine Ausbildung eintreten und muss Steuern zahlen. Aber eines dürfen 16- und 17-Jährige bei uns eben nicht, und das ist wählen.
Wer dagegen in Brandenburg oder Berlin wohnt, der darf sowohl bei kommunalen als auch bei Landtagswahlen mitentscheiden. Tatsächlich hat die Mehrheit der Bundesländer längst ein kommunales Wahlrecht ab 16 Jahren. In zehn von 16 Bundesländern gilt dies bereits. Vier Bundesländer haben sogar ein entsprechendes Wahlrecht auf der Landesebene. Warum ist das im Saarland nicht möglich? Im kommenden Jahr finden immerhin unsere Kommunalwahlen statt, und wir könnten hier bereits heute die Weichen dafür stellen.
Wer behauptet, dass 16- oder 17-Jährigen im Saarland die notwendige Reife oder das Urteilsvermögen fehle - während dies bei den 16- und 17-Jährigen in Brandenburg oder Bremen wohl nicht der Fall ist -, der behauptet damit auch, dass die saarländischen Jugendlichen dümmer sind als die in Bremen oder in Brandenburg.
Vor drei Jahren hat die Bertelsmann Stiftung, die ja nun wirklich nicht im Verdacht steht, linke Positionen zu vertreten, eine Studie veröffentlicht, deren Ergebnisse besagen, dass durch die Beteiligung der jungen Menschen auch die Wahlbeteiligung steigen wird. Die Bertelsmann Stiftung sieht „(…) eine Repolitisierung der jüngeren Generation in Deutschland, die durch eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre verstärkt werden könnte. (…) Im Gesamtbild zeigt sich: Die Voraussetzungen für eine langfristige Stabilisierung der Gesamtwahlbeteiligung durch eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre sind in Deutschland seit mehr als zwei Jahrzehnten nicht mehr so gut gewesen wie sie derzeit sind. (…) Eine Herabsetzung des Wahlalters macht aus unbeteiligten Beobachtern betroffene Mitmacher, und das eigene Mitmachen erzeugt und fördert wiederum das eigene Interesse und Engagement.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ein breites Jugendbündnis fordert mittlerweile das Wahlalter ab 16. Das Jugendbündnis besteht aus dem Landesjugendring, der Linksjugend Solid, den Jusos, der Grünen Jugend und den Jungen Liberalen.
unserem Gesetzesentwurf gibt, so können wir darüber im Ausschuss reden. Denn dann findet ja auch eine Anhörung statt. Wir können dann über Änderungen immerhin diskutieren. Dafür müssen Sie aber auch bereit sein, über dieses Anliegen zu sprechen. Lehnen Sie den Entwurf hingegen einfach ab, würgen Sie die Diskussion über die Beteiligung von Jugendlichen im Kern bereits ab.
Es gibt aber durchaus einen Bedarf dafür. Es gibt viele Jugendliche, die sich einbringen möchten, die mitentscheiden wollen. David Cuervo Müller ist ein gutes Beispiel dafür. Im vergangenen Jahr hat er dafür gestritten, dass er an der Bürgermeisterwahl in Perl teilnehmen darf. Wir reden ja hier so oft über Politikverdrossenheit und Wahlmüdigkeit. Nun gibt es einen Jugendlichen, der sich brennend für Politik interessiert, der sich für den Klimaschutz einsetzt, der dafür kämpft, mitwählen zu dürfen. David Cuervo Müller ist leider gescheitert. Aber wir hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, können ihm heute zu seinem Recht verhelfen.
Auch der Kinderschutzbund erklärt in seiner Stellungnahme in Schleswig-Holstein, dass das Absenken des Wahlalters ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sei, um politische Teilhabe bei jungen Menschen zu stärken, damit diese in der Gesellschaft auch Verantwortung übernehmen können. Übrigens sagt auch die Kollegin Berg Ähnliches, ich zitiere: „Die SPD Saar steht hinter dem Wahlrecht mit 16. Es ist eine Chance, auch die Interessen der Jugendlichen richtig zu vertreten.“ Dem können wir uns eigentlich nur anschließen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Gesetzentwurf geht auf einen weiteren Punkt ein. Wir wollen die Städte und Gemeinden dazu verpflichten, Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, zu beteiligen. Wir wollen des Weiteren den Jugendlichen das Recht geben, eine Jugendvertretung zu beantragen. Wir orientieren uns hierbei an Gesetzen, die es durchaus schon beispielsweise in Baden-Württemberg gibt. Auch die UN-Kinderrechtskonvention sieht die Beteiligung von jungen Menschen als ein elementares Recht an. Denn eine kinder- und jugendfreundliche Beteiligungskultur und ein partnerschaftliches Miteinander der Generationen wirken sich positiv auf das friedliche Zusammenleben und die Lebensqualität einer Stadt aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, über Details können wir gerne noch reden. Aber bitte stellen Sie sich heute nicht schon grundsätzlich gegen mehr Mitspracherechte für Jugendliche im Saarland! Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Herr Abgeordneter Alexander Zeyer für die CDU-Landtagsfraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen Wochen durfte ich immer wieder Besuchergruppen, junge Besuchergruppen, hier im Landtag des Saarlandes begrüßen, auch in diesem Plenarsaal. Neben den Fragen, welcher Text auf der Wand hinter dem Präsidenten steht, warum einzelne Abgeordnete ein Telefon vor sich stehen haben, kommt auch immer wieder die Frage: Wie wird man eigentlich Abgeordneter im saarländischen Landtag? Das ist eine spannende Frage, und ich glaube, jeder von uns hat seine eigene Geschichte, wie er zunächst Kandidat und dann Abgeordneter hier im Parlament wurde.