Protocol of the Session on April 18, 2018

Ich will auch sagen, dass dies das Bekenntnis der Koalitionsparteien zu Beginn dieser Koalition war. Es war keine Überlegung, die der Landesregierung nachts im Schlaf gekommen ist, sondern wir haben im Koalitionsvertrag für die 16. Legislaturperiode festgehalten, dass die Hochschulen in der Lage sein müssen, in stärkerem Umfang durch Verwaltungskostenbeiträge eigene Einnahmen zu generieren. Es ist also klar spezifiziert, was wir damit meinen. Die Möglichkeit zur Einführung von Verwaltungskostenbeiträgen ist dann mit Gesetzesvorlage entsprechend eingeführt worden.

Damit ist der erste Fragenkomplex abgehandelt. Ich rufe nun die zweite Frage auf, ebenfalls gestellt von Frau Abgeordneter Barbara Spaniol. Die Frage lautet:

„Wie beurteilt die Landesregierung angesichts der besonderen Belastungen, insbesondere für ärmere Studierende sowie angesichts des Verwaltungsaufwandes mit Blick auf die aufgrund des Sparzwanges reduzierte Personalausstattung und die damit verbundenen Kapazitätsengpässe der Universität die Verhältnismäßigkeit und Umsetzbarkeit eines solchen Verwaltungskostenbeitrages?“

Wiederum hat Ministerpräsident Tobias Hans das Wort zur Beantwortung.

Frau Abgeordnete, die Landesregierung hält die Einführung von Verwaltungskostenbeiträgen für verhältnismäßig. Den sozialen Aspekten der Studierenden wird in vielfältiger Form über Ausnahme- und Befreiungstatbestände Rechnung getragen. Ich nenne in etwa die Ausnahmetatbestände, wenn Studierende ein Kind pflegen oder erziehen oder wenn Studierende aufgrund einer Behinderung Nachteile haben, die sich studienerschwerend auswirken. Auch wenn Studierende nahe Angehörige im Sinne des Pflegezeitgesetzes pflegen, gibt es eine Ausnahme, wenn Studierende sich gemäß dem Mutterschutzgesetz in

einer entsprechenden Situation befinden, wenn Studierende Elternzeit wahrnehmen und wenn ausländische Studierende im Rahmen von Hochschulvereinbarungen Abgabenfreiheit haben, gibt es ebenfalls Ausnahmetatbestände. Für jede Hochschule gibt es außerdem eine Härtefallregelung zu berücksichtigen, die in Anspruch genommen werden kann.

Frau Abgeordnete, die Einnahmen aus der Erhebung kommen der Hochschule und damit auch den Studierenden ungeschmälert zugute. Ich habe das eben gesagt. Ich sage noch einmal: Der Bearbeitungsaufwand steht in einem Verhältnis, das sich sehen lassen kann, was den zu erwartenden Erfolg der Erhebung dieser Beiträge ausmacht. Deswegen glaube ich, dass unter dem Strich die Verhältnismäßigkeit gegeben ist, weil die Studierenden tatsächlich von den Beiträgen profitieren, die sie selbst zahlen.

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Es gibt erneut die Möglichkeit, Zusatzfragen zu stellen. Ich rufe die erste Zusatzfrage auf.

Sieht die Landesregierung nicht die Gefahr, dass eine neue Verwaltungsgebühr trotz der im Hochschulgebührengesetz vorgesehenen Ausnahmetatbestände gerade Studierenden aus einkommensschwächeren Elternhäusern ein Studium erschweren wird, gerade mit Blick darauf, dass nach einer Umfrage des AStA Ende letzten Jahres rund 70 Prozent der Studierenden nicht mehr als 600 Euro im Monat zur Verfügung haben?

Frau Abgeordnete, wie ich eben schon sagte, gibt es zahlreiche Ausnahmetatbestände. Darin sind zum Beispiel Studierende enthalten, die Leistungen nach BAföG beziehen. Auch hier können Härtefallvereinbarungen getroffen werden. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die die Studierenden haben, um sich von der Zahlung dieses Beitrages befreien zu lassen. Ich weise darauf hin, dass es ein Beitrag ist.

Zweite Zusatzfrage.

Herr Ministerpräsident, Sie haben eben die Bundesländer genannt, die schon länger Verwaltungsgebühren erheben. Insbesondere mit Blick auf unser Nachbarland Rheinland-Pfalz hätte ich gerne eine Einschätzung zum Studienstandort Saar, weil dort dieser Weg eben gerade nicht gegangen wird.

(Ministerpräsident Hans)

Wir können nicht bei all unseren Bestrebungen, den saarländischen Haushalt für die Zukunft fit zu machen, um die Politik auf sichere Beine zu stellen, immer das Nachbarbundesland im Auge behalten. Ich habe eben Beispiele von Bundesländern genannt. Es sind einige, die mittlerweile auf Basis von Haushaltseckdaten, die im Vergleich zum Saarland besser sind, Verwaltungskostenbeiträge eingeführt haben. Es geht mir einzig und allein darum, dass unsere Hochschulen in die Lage versetzt werden, sich auch durch die schwierige Zeit der Konsolidierungsphase bis zum Jahr 2020 zu bringen. Hier wollen wir die Hochschulen im Saarland stark machen. Ich glaube, mit dieser Möglichkeit - es ist nicht mehr als eine Möglichkeit -, Verwaltungskostenbeiträge einzuführen, helfen wir den Hochschulen, den Studierenden ein attraktives Angebot zu machen. Ich bin mir dessen bewusst, dass 50 Euro pro Semester tatsächlich viel Geld ist. Es sind heruntergebrochen pro Monat 8,33 Euro. Das soll das Ganze nicht schmälern, aber ich glaube, es ist tatsächlich ein Beitrag, der zumutbar ist, um am Ende bessere Studienbedingungen im Saarland zu erreichen.

Dritte Zusatzfrage.

Vielen Dank. - Herr Ministerpräsident, werden Sie dafür Sorge tragen, dass keine weiteren Studiengebühren eingeführt werden und dass es künftig keine weiteren Belastungen finanzieller Art für Studierende geben wird?

Frau Abgeordnete, im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode ist das Thema klar geregelt. Wir haben im Saarland bereits Studiengebühren eingeführt. Dieses Projekt ist gescheitert auch aufgrund eines gesellschaftlichen Votums und einer gesellschaftlichen Mehrheit, die es für Studiengebühren nicht gibt. Wenn wir andererseits über die Ausbildung von Menschen in diesem Land nachdenken, dann muss es eine Gleichwertigkeit geben zwischen akademischer Bildung und Ausbildung auf der anderen Seite. Deswegen bekennen wir uns als Koalition klar zu Dingen wie dem Meisterbonus. Auch das sind Dinge, die finanziert werden müssen. Deswegen gibt es schlichtweg eine haushalterische Situation, die es gebietet, alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen. Deswegen haben wir den Hochschulen die Möglichkeit gegeben, diesen Beitrag zu erheben. Das hat nichts mit Plänen für eventuelle Hochschulgebühren zu tun. Das ist nicht Gegenstand unserer Politik.

Es gibt die Möglichkeit zu weiteren Zusatzfragen. Werden diese von der Abgeordneten Barbara Spaniol gestellt? - Das ist nicht der Fall. Ich frage, ob andere Mitglieder des Hauses die Möglichkeit ergreifen wollen, eine Zusatzfrage an den Herrn Ministerpräsidenten zu stellen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist auch der zweite Fragenkomplex erledigt und die Fragestunde insgesamt beendet.

Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 1 kommen, möchte ich Herrn Innenminister Klaus Bouillon entschuldigen. Er ist aufgrund einer zahnärztlichen Behandlung für heute entschuldigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 16/237)

Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Petra Berg, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Änderung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes und anderer Gesetze Drucksache 16/237 - wurde von der Landesregierung am 07. Februar 2018 in den Landtag eingebracht, in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Durch das Gesetz soll das bisher als eigenständige Behörde geführte Landesamt für Verfassungsschutz künftig als Abteilung innerhalb des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport geführt werden. Daraus folgt eine gebündelte Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben innerhalb des Ministeriums, ein größtmögliches Maß an Synergieeffekten, der Abbau von Schnittstellen durch Wegfall einer Entscheidungsebene, die Beschleunigung von Berichts- und Entscheidungswegen, die Personenidentität in der Gremienarbeit der Innenministerkonferenz und die stärkere Betonung der politischen Verantwortung in diesem Bereich.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat das Gesetz in seiner Sitzung am 22.02.2018 gelesen und die Anhörung von insgesamt 19 Personen und Institutionen beschlossen. Ein Abänderungsantrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion bezüglich einer jährlichen öffentlichen Anhörung des Leiters der Abteilung Verfassungsschutz wurde in gleicher Sitzung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt.

Am 22.03.2018 haben die Anhörung und deren Auswertung im Ausschuss stattgefunden. Die angehörten Experten begrüßten dabei einhellig das angestrebte Abteilungsmodell.

Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt mit Stimmenmehrheit der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion und Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion dem Plenum die Annahme des Gesetzes in der vorliegenden Form in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/237 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/237 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die LINKELandtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Finanznot saarländischer Kommunen (Drucksache 16/297)

Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Abgeordneten Lutz Hecker das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die Kommunen im Saarland leiden unter einer dramatischen Verschuldung. Die saarländischen Medien haben erst kürzlich - am 08. und 09. März - aus einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zitiert, nach der die Städte und Gemeinden im Saarland bundesweit am höchsten verschuldet sind. Das Saarland ist das einzige Bundesland, in dem in den Jahren von 2014 bis 2016 sowohl die kommunalen Kreditmarktschulden als auch die Kassenkredite pro Kopf kontinuierlich gestiegen sind.

Danach lag Ende 2016 die Pro-Kopf-Verschuldung hierzulande bei 6.894 Euro. Dahinter folgen die Kommunen in Hessen und Nordrhein-Westfalen. Am niedrigsten verschuldet seien die Kommunen in Bay

ern mit 2.295 Euro. Der Schnitt in der Bundesrepublik lag bei 3.500 Euro.

In einer weiteren Betrachtung hat das Statistische Bundesamt die Pro-Kopf-Verschuldung in den Landkreisen ermittelt und betont, dass damit ein eingeschränkter bundesweiter Vergleich möglich sei. Ich halte das auch für etwas vereinfachend, die Zahlen sind trotzdem erschreckend. Danach befinden sich der Regionalverband und zwei unserer Landkreise in der Spitzengruppe auf den Plätzen 1, 3 und 5.

Das Kommunalpanel der KfW lässt eine differenzierte Betrachtung nach Kreditmarktschulden und Kassenkrediten zu. Es konstatiert, dass die kumulierte Verschuldung der kommunalen Kernhaushalte von 2015 bis 2016 im Bundesschnitt um 1,5 Prozent gesunken ist. Anders im Saarland: Hier ist die kumulierte Verschuldung von 2014 bis 2016 noch einmal um 3,9 Prozent gestiegen, alleine die Kassenkredite um 4,8 Prozent. Die kumulierte Pro-Kopf-Verschuldung liegt im Saarland um 20 Prozent über der des auf Platz 2 folgenden Landes Rheinland-Pfalz. Für die Kassenkredite gilt, dass das Saarland im Jahr 2016 als einziges Land in der Spitzengruppe noch einmal einen Anstieg zu verzeichnen hatte. Der Bestand an Kassenkrediten ist umgekehrt proportional zu den Investitionen. Der Anteil der Kassenkredite an der kumulierten Verschuldung bei uns als bundesweiter Spitzenwert liegt bei über 60 Prozent. Das Kommunalpanel spricht von einer naheliegenden Flucht in Kassenkredite aufgrund unzureichende Eigenmittelausstattung und warnt - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis -, dass selbst die Gewährleistung des laufenden Unterhalts bestehender Infrastruktur im Durchschnitt umso schlechter gelingt, je höher der Bestand an Kassenkrediten einer Kommune ist.

Alle Statistiken, egal ob vom Statistischen Bundesamt, der KfW oder der Bertelsmann Stiftung, zeigen ein weiteres Problem auf: Die Schere zwischen armen und reichen Kommunen in Deutschland geht weiter auseinander. Dieser Trend führte dazu, dass ärmere Kommunen nicht mehr in der Lage sind, aus eigener Kraft den Anschluss zu halten und dass eine adäquate Aufgabenerfüllung nicht mehr möglich ist. Die Finanzierung der Landkreise über die Kreisumlage macht zudem jegliche Sparbemühungen der Kommunen oft im Ansatz zunichte. Gerade in den letzten Jahren ist diese nochmals erheblich gestiegen, bis zum vergangenen Jahr in erheblichem Maße auch aufgrund der gewaltigen Kosten der Flüchtlingskrise. Insbesondere bei den Kosten der Unterkunft haben hier erhebliche Steigerungen in Kauf genommen werden müssen, die der Bund lange nur anteilig gezahlt hat. Fairerweise muss an dieser Stelle gesagt werden, dass durch die Änderungen im Gesetz zum SGB II der Bund hier für deutliche Entlastung gesorgt hat.

(Abg. Berg (SPD) )

Die Ursachen von Disparitäten sind unterschiedlich. Wirtschaftliche, soziale und demografische Schwierigkeiten treffen arme Kommunen besonders hart. Wenn nicht zeitig gegengesteuert wird, beginnt eine Spirale nach unten. Kommunen im Abschwung sind wenig attraktiv für Unternehmen und gut ausgebildete Fachkräfte. Das Saarland ist ganz besonders von diesem Trend betroffen. Die Finanzlage der meisten Saarkommunen ist so bedrohlich, dass sie im Land selbst nicht mehr verbessert werden kann. Bayerische Kommunen können dreimal so viel investieren wie saarländische. Selbst bei Durchführung von Haushaltssanierungsmaßnahmen wie Steuererhöhungen und Personaleinsparungen sind Kommunen nicht mehr in der Lage, ihre Altschulden abzubauen. Alleine der Schuldenberg der Landeshauptstadt beläuft sich auf über 2 Milliarden Euro. Selbst bei größter Anstrengung wird es auch zukünftigen Generationen nicht möglich sein, die Schuldenberge abzubauen. Hinzu kommen weitere Risiken wie zum Beispiel Zinserhöhungen, die weitere Explosion der Sozialkosten und die Pläne für einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder.

Diese verhängnisvolle Entwicklung ist umzukehren. Die von hohen Kassenkrediten und Altschulden betroffenen Kommunen dürfen mit ihren Problemen nicht alleine gelassen werden. Nicht umsonst gründete sich die Allianz „Für die Würde unserer Städte“. 70 unterfinanzierte und hochverschuldete deutsche Städte, darunter die Landeshauptstadt Saarbrücken, sind Mitglied. In seiner Berliner Resolution sowie in der Saarbrücker Resolution von November 2017 stellt das Bündnis weitreichende Forderungen auf. Ich zitiere - mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident - aus den Forderungen: Eine konzertierte Aktion von Bund, Ländern und betroffenen Kommunen, die das noch niedrige Zinsniveau zum Abbau der Liquiditätskredite und auch zum Abbau der kommunalen Altschulden nutzt, die konsequente Fortsetzung der Kostenentlastung durch den Bund, der die zentralen Sozialaufgaben gesetzlich prägt, neue Spielräume für Investitionen, um eine dauerhafte Erhöhung der kommunalen Investitionstätigkeit zu erreichen, Aufhebung des Durchgriffsverbotes, um die Mitfinanzierungsmöglichkeit des Bundes bei bundesgesetzlich geprägten Aufgaben mit hoher Kommunalrelevanz zu stärken, eine an den Arbeitsmarktbedürfnissen ausgerichtete Qualifizierungsoffensive zur Integration arbeitswilliger Menschen, die bereits früher zugesagte Kommission zur Wiederherstellung und dauerhaften Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse möglichst schnell einzuberufen und dabei auch die kommunalen Spitzenverbände sowie das Bündnis einzubeziehen. Last but not least die verstärkte Übernahme von Sozialleistungen durch den Bund. - Wohlgemerkt, das sind Forderungen des Bündnisses für die Würde unserer Städte.

Die Kommunen müssen wieder in die Lage versetzt werden, in die Zukunft zu investieren. Der kommunale Investitionsstau beläuft sich auf 126 Milliarden Euro. Ad-hoc-Förderprogramme des Bundes lösen das Problem nicht. Die Investitionskraft der Kommunen muss auf Dauer gestärkt werden. Dann können die Städte gezielt planen und bauen und das hierfür nötige Personal einstellen. Bund und Länder sollten deshalb unbedingt die kommunale Investitionskraft dauerhaft stärken. Aus Sicht der Städte ist dafür ein höherer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer notwendig. Das Thema der Altschuldenregelung ist unverzüglich anzugehen, nachdem sich die Hoffnung der Kommunen auf einen kommunalfreundlichen Koalitionsvertrag zerschlagen hat. Außer vagen Absichtserklärungen wurde nichts Konkretes für die Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen beschlossen. Man konnte sich noch nicht einmal dazu durchringen, die Entlastung von Sozialausgaben niederzuschreiben.

Grundsätzlich ist es Sache des Landes, seine Kommunen finanziell angemessen auszustatten. Das Land ist hierzu aber nicht alleine in der Lage. Deshalb ist der Bund in der Verpflichtung zu helfen. Deshalb unser Antrag: Der Landtag möge die Landesregierung auffordern, die Forderungen des Aktionsbündnisses für die Würde unserer Städte zu unterstützen, zweitens ein Entschuldungskonzept für überschuldete saarländische Kommunen in Übereinstimmung mit der Bundesregierung zu entwickeln und drittens, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine Neuverteilung der Umsatzsteuer zugunsten der Kommunen einzusetzen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank!

(Beifall von der AfD.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion der Abgeordnete Stefan Thielen (CDU).

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich in die Debatte einsteige und auf Ihre Argumente eingehe, Herr Kollege Hecker, vielleicht noch ein paar grundsätzliche Worte zu dem Thema Kommunen und was sie für uns bedeuten. Ich denke, es ist sehr wichtig und richtig, dass wir heute an prominenter Stelle in dieser Plenarsitzung über unsere Städte und Kommunen sprechen. Sie sind die Verwaltungseinheit unseres föderalen Systems, zu der die Bürger und Bürgerinnen in unserem Land den nächsten Bezug haben und mit dem sie in überwiegender Weise in Berührung kommen. Man könnte auch sagen, von der Wiege bis zur Bahre, vom städtischen Standesamt bis zum kommunalen Friedhof

(Abg. Hecker (AfD) )

begleiten uns die Städte und Gemeinden auf unserem Lebensweg. Bereits in kommunalen Kitas kommen wir erstmals mit ihnen in Berührung. Genauso benutzen wir im weiteren Verlauf kommunale Straßen, wir betreiben unseren Sport in kommunalen Sporteinrichtungen und wir gestalten unser kulturelles Leben in kommunalen Stätten, Bürgerhäusern und Kulturzentren, die uns von den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Kurzum, die kommunale Ebene ist diejenige unserer föderalen Struktur, die am lebendigsten und unmittelbarsten für die Bürger einen leistungsfähigen Staat darstellt. Lassen Sie mich an der Stelle ganz klar betonen: Diese Funktionserfüllung erfolgt im Saarland für mich zweifellos, und entgegen aller Hiobsbotschaften, die hier verbreitet werden, ist sie auch in keiner Art und Weise gefährdet.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Was Ihren Antrag betrifft, so ist zunächst hervorzuheben, dass Sie sich hier nicht auf wenige Zeilen beschränken - das war ja an anderer Stelle heute der Fall -, Sie sind auf die einzelnen Aspekte eingegangen. Sie haben sich zumindest die Mühe gemacht, hier die Fakten zusammenzutragen und in logischer Weise in Strukturen zu ordnen. Allerdings muss ich konsterniert feststellen, dass diese in der Sache für einen Antrag im saarländischen Landtag nicht zielführend und hilfreich sind.

Die durchaus vorhandenen und nicht zu leugnenden Probleme bei den Kommunalfinanzen sind, wenn ich es richtig interpretiere, auch nicht der aktuelle Anlass für den Antrag. Sie haben sich oft weitgehend auf den Bund bezogen und auf den Koalitionsvertrag, dem Sie unterstellen, dass nichts Konkretes für die Kommunen im Saarland oder deutschlandweit beschlossen wurde. Sie sprechen lediglich von Absichtserklärungen. Ich sehe dies als eine Vereinfachung, die man so nicht stehen lassen kann. Es mag viel Arbeit sein, die 177 Seiten des Koalitionsvertrages durchzuarbeiten, aber hier befassen sich 15 Seiten explizit in breiter Form mit den Kommunen und den Kommunalfinanzen. Es sind zahlreiche Formulierungen zu finden, wie die neue von Union und SPD gebildete Bundesregierung die Kommunen tatkräftig unterstützen will.