Ich komme wieder zum öffentlichen Dienst zurück, ich will mich nicht drücken, nicht dass da falsche Vermutungen angestellt werden. Ich will ein paar Dimensionen aufzeigen. Das Ganze ist 1985 begonnen worden mit dem Ziel der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und mit der Zielrichtung, mehr Beschäftigungsaufbau schaffen zu können. Das hat zunächst zu einem Anstieg der Befristungen geführt, der dann allerdings explodiert ist. Darüber muss man reden und aufpassen, dass das keine Ausmaße annimmt. So will zum Beispiel die GroKo Kettenbefristungen und so weiter einschränken. Wobei auch das in einem Koalitionsvertrag hinreichend oberflächlich benannt ist, lieber Bernd Wegner, wie das später gemacht wird, wird die Kunst in diesen Details sein; das ist nämlich alles andere als einfach.
Ich zitiere aus einem „Arbeitsmarkt aktuell“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes vom Juni 2017, mit Erlaubnis des Präsidenten: „Inzwischen sind 42 Prozent aller neu abgeschlossenen Einstellungen befristet.“ - 42 Prozent ! Ich rede hier zum überwiegenden Teil von der Privatwirtschaft. Wir haben derzeit einen Beschäftigtenhöchststand, das sind insgesamt über 3 Millionen, 9,3 Prozent aller Beschäftigten haben mittlerweile befristete Arbeitsverhältnisse. Sie gehen in der Mehrheit zulasten der Frauen, nämlich zu 47 Prozent im Verhältnis zu 38 Prozent bei den Männern. Das Ganze hat also auch noch ein weibliches Gesicht. Dass diese Dimension nicht mehr im Sinne der Erfinder ist, ist klar, denke ich.
Noch einmal zur Unterscheidung. Es gibt jede Menge Gründe für eine begründete Befristung, acht an der Zahl. Ich erspare es mir aus Zeitgründen, alle einzeln aufzuzählen. Einer davon ist beachtlich, weil er häufig im öffentlichen Dienst zur Anwendung kommt, nämlich dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die hauptsächlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er oder sie entsprechend beschäftigt wird. Das ist natürlich ein Bruch in sich selbst, denn ich kann dann immer alles befristen, weil ein Haushalt immer befristet ist. Alleine deshalb muss man über diesen Sachgrund nachdenken, ob der weiterhin so einfach im öffentlichen Dienst Anwendung finden kann. Allerdings erzähle ich dem Haushaltsgesetzgeber - der schaut mich gerade an - kein
Geheimnis, wenn ich sage: Der entscheidende Punkt ist, die Stellen zu finanzieren. Manche Stellen, die in einem Projekt im öffentlichen Sektor befristet finanziert werden, wären, wenn dies in ein festes Arbeitsverhältnis gehen müsste, eventuell gar nicht besetzt worden. Deshalb auch unsere differenzierte Herangehensweise; man muss sich das von Fall zu Fall, von Gruppe zu Gruppe ganz genau anschauen.
Es ist erkennbar, dass insgesamt gesehen die Befristung im öffentlichen Sektor nicht mehr gestiegen, sondern eher rückläufig ist. Interessant ist, was immer kolportiert wird, die Problematik der Situation im Bildungsbereich bei den Lehrerinnen und Lehrern. Nach allem, was ich weiß, ich habe mich wirklich kundig gemacht, sind wir im Saarland besser als in anderen Bundesländern. Diese Praxis, die Befristung vor den Sommerferien auslaufen zu lassen über die Sommerferien müssen die Lehrer selbst sehen, wie sie klarkommen - und nach den Sommerferien wieder befristet einzustellen, gibt es bei uns nicht. Ich weise bescheiden darauf hin, wir sind ein durch das Bundesverfassungsgericht anerkanntes Haushaltsnotlageland, das ist also alles andere als selbstverständlich.
Wir haben die Situation, dass wir, wenn ich das jetzt richtig zusammenbekomme, an allgemeinbildenden Schulen insgesamt 351 befristet Beschäftigte haben, an Grundschulen sind es 97, an Förderschulen 38, an Gemeinschaftsschulen und dem Schengen-Lyzeum 128 und an Gymnasien 88 - nur um diese Zahlen einmal zu nennen -, die allerdings nicht sachgrundlos befristet sind.
Das Ganze geht weiter. Eben ist Polizei und Ordnungsdienst angesprochen worden. Darüber würde ich nicht so schnell hinweggehen, weil man damals darüber sicherheitspolitisch durchaus streiten konnte. Darüber haben wir auch innerhalb der Koalition kräftig diskutiert. Auch durch die Opposition ist teilweise sehr heftig kritisiert worden, ob es angesichts der Vorkommisse 2015 überhaupt Sinn macht, sage ich einmal, Hilfskräfte einzustellen und keine voll ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten. Ein Grund war damals, dass sie, wenn sie über das Fachhochschulstudium hätten gehen müssen, erst drei Jahre später zur Verfügung gestanden hätten. Der andere Punkt war der, dass wir Probleme hatten, das zu finanzieren. Deswegen waren die auf zwei Jahre befristet worden. Wir wussten, das Problem wird irgendwann vor der Tür stehen, denn wenn die nicht voll nebendran sind - und das waren sie nicht, sondern die haben sich im Rahmen ihrer Tätigkeiten ganz gut bewährt -, müssen wir sie entfristen und bezahlen bei all den Zwängen, die es gibt. Das ist erfolgt. Das heißt - das ist jetzt nicht der große Wurf, aber immerhin -, sie sind mittlerweile entfristet worden auf Kosten des saarländischen Landeshaushaltes.
Wir haben eben das Thema Wissenschaft angesprochen. In der wissenschaftlichen Arbeit - das weiß der Kollege Flackus, glaube ich, noch besser als ich - ist die Befristung das „fast“ normale Arbeitsverhältnis. Ich glaube, das ist auch nicht grundlegend anders bei CISPA und ZeMA. Ich würde mich freuen, aber ich kann es mir nicht vorstellen. Er nickt schon.
Das ist auf jeden Fall eine heiße Geschichte. Dort muss man auch noch einmal hinkucken, weil das zum Teil Ausmaße in den Jahren annimmt. Wenn die auf acht bis zehn Jahre befristet sind, ist das eine unzulässige Ausweitung von Probezeiten; das sprengt jeglichen Rahmen. Es wird immer mit dem Argument der Flexibilität verkauft, aber da muss man natürlich etwas genauer hinkucken. Das heißt, dann muss man es sagen, auch im Gespräch mit der Wissenschaft. Man darf aber umgekehrt das auch nicht einfach abdrehen, weil dann diese Beschäftigungsform überhaupt nicht mehr stattfindet. Ich will darauf hinaus, dass wir das differenziert sehen müssen.
Es wäre sicherlich einfach, es würde meinem Herzen guttun und würde Ihnen gefallen, wenn wir sagten, jawohl, sachgrundlos beenden wir gleich, und das andere, da sehen wir zu, dass wir es sukzessive abschaffen. Aber ich weiß eben aus Erfahrung, wenn ich so in den Arbeitsmarkt eingreife, dann geht das nicht einfach so schnipp, schnapp mit einer strammen Forderung, sondern ich muss mir das im Detail ankucken und differenziert vorgehen. Das wollen wir auch tun.
Wir haben uns vorgenommen, die Dinge noch einmal auf den Prüfstand zu stellen, weil unser Motto ja im Saarland lautet „Gute Arbeit“. Jetzt kommt mein Spruch, Hans Peter, das ist mehr als Guten Abend und Guten Morgen, das ist definiert. Aber wir sind auch dabei, mit den Häusern darüber zu diskutieren, wo genau diese Befristungen sind, welche unumgänglich sind - es gibt sie bei bestimmten Projekten - und welche nicht unumgänglich sind. Man muss da letztendlich auch die Personalvertretungen einbinden, weil die in der Regel zumindest in Kenntnis gesetzt werden müssen. Ich glaube sogar, Hans Peter, sie müssen dort, wo es die § 76-Mitbestimmung gibt - er nickt -, sogar mitbestimmen. Bei der Montanmitbestimmung ist es zu 100 Prozent so. Das weiß ich ganz genau. Und dann kann es selbst in bestmitbestimmten Betrieben die Situation geben, dass bei einem Konjunkturhoch die Firma sagt: Wir können nicht abschätzen, wie lange das dauert. Wir wollen 200 einstellen, fest einstellen werden wir sie nicht. Ihr nehmt die jetzt und stimmt der Befristung zu, und wir sehen, dass wir sie vielleicht entfristen, zumindest teilweise, wenn sich das hält. - Da kenne ich keinen Betriebsrat, der generell sagt: Das mache ich
Langer Rede kurzer Sinn, das geht in die richtige Richtung. Als eine der beiden Regierungsfraktionen, die auch inhaltlich darum gerungen haben, wie ich gerade ganz offen hier gesagt habe, ist es aber eine Binse, weil es die ganze Republik gerade mitbekommt, dass wir darum gerungen haben. Ich bin der Auffassung, wir müssen da differenzierter rangehen. Ich kann von hier aus für meine Fraktion zusagen für die CDU-Fraktion wird dazu, glaube ich, Alexander Funk etwas sagen -, dann werden wir sehen.
Wir wollen da genau hinschauen. Wir wollen im Sinne einer stufenweisen Vorgehensweise versuchen, das zu verringern. Aber das geht jetzt nicht mit einem Beschluss, in dem wir sagen, das eine ist gleich abgeschafft und das andere haben wir im Ziel, ohne uns das differenziert anzukucken. Ich bitte um Respekt für diese differenzierte Haltung. Deshalb können wir leider jetzt dem Antrag nicht zustimmen.
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Roth. - Ich rufe für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Lutz Hecker auf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Es freut uns von der AfD, dass, wie wir auch aus Berlin gehört haben, sowohl die SPD wie jetzt hier die LINKE dieses soziale Thema aufgreifen, das die eigene Bevölkerung umtreibt und belastet. Natürlich darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass es die SPD war, die damals gemeinsam mit den GRÜNEN erst die jetzt gültigen Regelungen schuf, unter denen nun viele Berufstätige leiden. Sie erließen im Rahmen der Agenda 2010 im Jahre 2001 das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge.
Als gesetzgebende Versammlung des Saarlandes haben wir hier im Landtag auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz wenig Einfluss. Aber auch die Ministerpräsidentin lässt sich gerne zitieren. Der Kollege Flackus hat das Zitat aus der Bild am Sonntag gebracht zu den Kettenanschlussverträgen im öffentlichen Dienst. Ich erspare es mir, das zu wiederholen. Frau Ministerpräsidentin, Sie vertreten die Landesregierung auf der Basis der Mehrheit von CDU und SPD hier im Hause. Was hält Sie eigentlich davon ab, genügend unbefristete Stellen in Ministerien, Ämtern, für die Sie verantwortlich zeichnen, zu schaffen respektive Befristungen abzuschaffen? Die eigenen Forderungen umsetzen, auf den Stellenplan damit und mit dem Haushalt verabschieden - dann
ist das Thema befristete Arbeit zumindest im öffentlichen Dienst des Saarlandes weitgehend erledigt! Aber diese für Sie im Prinzip einfache Lösung wurde sofort vom Kollegen Hans - er ist leider nicht da wieder eingefangen, da das Saarland ja Haushaltsnotlageland ist und damit auf Stellenbefristungen angewiesen ist.
Zu Ihrem Antrag. Es gibt neben sachgrundlosen Befristungen eben auch noch Befristungen mit Sachgrund. Es ist für den Betroffenen jedoch dieselbe missliche Lage, ob eine Befristung mit oder ohne Sachgrund erfolgt. Die Unsicherheit für die Zukunft und die Lebensplanung bleibt die gleiche. Wenn ich Ihre Intention richtig erkenne, möchten Sie, dass Menschen beruflich möglichst eine Sicherheit haben, auf der man ein Leben, eine Familie, eine Zukunft planen kann.
Daher sollten aus unserer Sicht auch nicht nur die sachgrundlosen Befristungen betrachtet werden. Wir stimmen zu, dass ein Leben mit ständig befristeten Arbeitsverträgen nicht sein kann. Hier ist Handeln erforderlich, aber eben nicht allein durch Streichen der sachgrundlosen Befristungen. Warum nur sachgrundlose Befristungen in der Landesverwaltung abschaffen? Ich möchte hier nur ein Beispiel nennen, Herr Kollege Roth. Mir liegen da nämlich andere Informationen vor - ich gehe gleich darauf ein -, was die Lehrer betrifft. Ich möchte nur ein Beispiel von Befristung näher beleuchten, das aufzeigt, wie unredlich nicht nur die aktuelle Debatte hier im Hause über sachgrundlose Befristungen geführt wird, eben die Lehrerarbeitslosigkeit in den Sommerferien. Es ist wohl unnötig, all die Sonntagsreden, Pressemitteilungen näher zu beleuchten, in denen die Bedeutung von Bildung von allen Vertretern hier im Hause nicht hoch genug bewertet wird. Letzte Woche gab es wieder einen Aufmacher dazu in der Saarbrücker Zeitung: „Saarland findet nicht genügend Grundschullehrer.“ Dennoch zeigen die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, dass es Lehrerarbeitslosigkeit in den Sommerferien immer noch gibt, auch im Saarland. Die Statistik weist für das Saarland Arbeitslosmeldungen während der Sommerferien für 2016 in 54 Fällen und für 2017 in 64 Fällen aus. Das ist eine Steigerung von 19 Prozent von 2016 auf 2017. 64 Lehrkräfte, die sich in den Sommerferien aufgrund von Befristungen arbeitslos melden müssen, das ist die Größenordnung von circa zwei ganzen Kollegien.
An verbaler Bereitschaft mangelt es allseits nicht, die Forderung an die Landesregierung ist berechtigt. Wir werden nach Abwägung dem Antrag zustimmen, wenngleich eine Beschränkung grundsätzlich auf sachgrundlose Befristungen für uns etwas zu kurz greift. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Hecker. - Ich rufe für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Kollegen Alexander Funk auf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich um ein wichtiges und schwieriges Thema zugleich. Es ist wichtig, weil es viele Menschen anspricht und betrifft. Schwierig ist es sowohl in der politischen Debatte innerhalb der Koalition - Kollege Roth hat bereits darauf hingewiesen - als auch in einer Volkspartei wie der Union, wo es verschiedene Strömungen gibt. So hat sich zum Beispiel die Mittelstandsvereinigung dazu geäußert, was in der Debatte schon erwähnt wurde, oder die Arbeitnehmerschaft. Auch die haushalterische Sicht dieser Dinge ist zu nennen. Ähnlich wie der Kollege Roth es gemacht hat, möchte ich das Thema Schritt für Schritt durchleuchten und eventuell Lösungswege aufzeigen.
Zum einen möchte ich festhalten, dass in Deutschland unbefristete Beschäftigung nach wie vor die Regel ist. Das ist auch richtig und gut. Die Beschäftigten haben einen guten und wertvollen Kündigungsschutz. Bei aller Debatte, die wir im Einzelfall führen, ist das doch die Regel. Das sollte man herausstellen. Der sichere und gute Kündigungsschutz ist ähnlich wie eine Ritterrüstung. Er schützt den Betroffenen, er ist aber auch sehr starr und unflexibel und führt zu Nachteilen, und zwar nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beispielsweise in der Form, dass sich der Arbeitgeber scheut, Neueinstellungen vorzunehmen, dass der Arbeitgeber auf andere Arbeitsinstrumente ausweicht in Form von Überstunden, Auslagerungen oder Verlagerungen oder in Form von Leiharbeit.
Es gibt nicht nur die sachgrundlose Befristung, sondern auch die Befristung mit Sachgrund. Kollege Roth hat einige der acht Gründe, die man im Gesetz findet, vorgetragen. Da ist zum Beispiel die Vertretung für andere Arbeitnehmer, also der klassische Fall der Schwangerschaftsvertretung, oder auch die Befristung bei Auftragsspitzen. Wenn in kleinen Handwerksbetrieben ein neuer Auftrag kommt, auf den man schnell und flexibel reagieren muss, kann man mit Grund ein befristetes Arbeitsverhältnis eingehen. Das halten wir in der Sache auch für richtig und wichtig.
Bei einem weiteren Fall der Befristung mit Grund greifen haushaltsrechtliche Aspekte, worauf der Kollege Roth ebenfalls schon hingewiesen hat. Genau dort liegt gerade im öffentlichen Dienst oder bei den Universitäten das eigentliche Problem. Hiermit bin ich bei dem Thema der Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich teile alles, was Sie gesagt ha
ben, Herr Kollege Flackus, was die Auswirkungen auf junge Menschen angeht, wenn sie eine Familie gründen wollen. Natürlich ist das einfacher, wenn man eine unbefristete Beschäftigung hat, allerdings ist die Realität doch zumindest so, dass viele Betriebe zunächst für zwei Jahre sachgrundlos befristet einstellen. Kollege Roth hat gesagt, 42 Prozent der Neueinstellungen seien mittlerweile sachgrundlos befristet. Wenn sich der Mitarbeiter aber bewährt hat, wird er anschließend unbefristet in den Betrieb eingestellt. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.
Unternehmen, die ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgebildet haben und feststellen, dass sie ihre Leistung bringen, dass sie sich bewährt haben und ins Team passen, werden sie selbstverständlich auch weiter beschäftigen. Das ist schon im wirtschaftlichen Interesse der Arbeitgeber. Das soll aber nicht heißen, dass es auch schwarze Schafe gibt. Über die müssen wir diskutieren. Bei diesen schwarzen Schafen kommen wir leider zum öffentlichen Dienst. Auch das ist ein Punkt. Es geht hier nicht um die sachgrundlose Befristung, sondern um die Befristungen mit Gründen, die zu Kettenverträgen führen und dazu, dass beispielsweise ein Mitarbeiter der Universität 17 Jahre lang immer wieder befristete Verträge bekommt. Dort liegt das Problem, das einem die Zornessröte ins Gesicht treibt, wenn man es mitbekommt. Es ist auch ein Unding, dass gerade in einem Jobcenter 10 Prozent der Stellen befristet sind. Ich will keinen Seitenhieb auf die Bundesarbeitsministerin machen, aber man muss als Haushaltsgesetzgeber das Geld und ausreichend Mittel zur Verfügung stellen, um dies zu beseitigen. Da sind CDU und SPD im Bund gleichermaßen gefragt.
Ich will es nicht nur auf den Bund schieben, selbstverständlich sind auch wir im Saarland als Haushaltsgesetzgeber gefragt, eine vorausschauende und ausreichende Personalplanung im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung zu beschließen. Unsere Ministerpräsidentin hat im Übrigen darauf hingewiesen, dass wir, bevor wir auf die Wirtschaft schauen, unsere Hausaufgaben machen und bei uns im öffentlichen Dienst versuchen müssen, die Befristungen zurückzufahren. Es wurden verschiedene Beispiele angesprochen. Ich greife die Lehrer heraus und die Tatsache, dass einzelne Lehrer in den Sommerferien in die Arbeitslosigkeit geschickt wurden, um sie im neuen Schuljahr wieder aufzunehmen.
Das stimmt nicht? Vielleicht können Sie gleich noch etwas dazu sagen. - Ich kenne das auch, dass Lehrer bis zur Sommerpause befristet eingestellt werden, darüber hinaus aber nicht. Wenn dem nicht so ist oder es nur früher so war, dann ist es ja umso besser. Dann nehme ich das Beispiel zurück und nehme ein anderes Beispiel dafür, dass wir auch im
Saarland befristete Beschäftigungen haben und dass wir als Haushaltsgesetzgeber die Voraussetzungen im Haushalt zu schaffen haben.
Ich bin gerne bereit, im Rahmen der Haushaltsberatungen jegliche Diskussion darüber zu führen, dies unter der Maßgabe der Einhaltung der Schuldenbremse und unter der Maßgabe, den Konsolidierungspfad bis 2020 fortzusetzen. Dann müssen wir darüber diskutieren, welches Projekt wir umsetzen wollen, um zusätzliches Personal und Stellen unbefristet in der Landesverwaltung zu schaffen. Da bin ich auf Vorschläge gespannt, insbesondere der AfDFraktion. Wir hätten im Rahmen der Haushaltsberatungen sehr gerne auch über Ihre Änderungsanträge diskutiert, wenn denn welche vorgelegen hätten.
Was ist die Lösung dieses Problems? Wie kann man sich dem annähern? Ihr Antrag, im Saarland nur die sachgrundlose Befristung zu verbieten, geht uns zu weit. Das ist nicht zweckmäßig, das können wir nicht tun, auch unter dem Gesichtspunkt der Haushaltssituation des Saarlandes, insbesondere aber auch, weil Unternehmen ausweichen würden.
Zu diesem Ziel, das bei der Vereinbarung des Koalitionsvertrags dargelegt wurde, sind von der Koalition - sofern sie im Bund zustande kommt, sehen wir es aber einmal optimistisch - einige Regelungen getroffen worden. Zum einen soll die sachgrundlose Befristung von bisher 24 Monaten auf nur noch 18 Monate begrenzt sein. Innerhalb dieser 18 Monate soll nur noch ein Mal eine Verlängerung stattfinden können. Derzeit ist das drei Mal möglich. Große Betriebe mit mehr als 75 Beschäftigten dürfen maximal 2,5 Prozent ihrer Beschäftigten sachgrundlos befristet beschäftigen. Wenn es darüber hinausgeht, wird das automatisch in eine unbefristete Beschäftigung überführt. Die Kettenverträge sind das eigentliche Problem bei der ganzen Thematik. Deren Laufzeit soll auf fünf Jahre begrenzt werden. Man sieht, hier hat sich das Ringen in Berlin gelohnt - wenn es denn Gesetz wird -, wie wir diese Problematik der Kettenverträge in Angriff nehmen können.
Es gibt weiterhin noch andere Vorschläge von Arbeitsmarktexperten, beispielsweise einen Vorschlag, den ich als jemand, der sehr marktgläubig ist, durchaus als vorteilhaft ansehe. Am Markt ist es nun einmal so: Wenn ich etwas von jemandem verlange, das über das normale Maß hinausgeht, dann muss ich dafür etwas mehr bezahlen. Insofern könnte ich mir persönlich eine Regelung vorstellen, dass bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung etwas höher ist, dass also der Arbeitgeber etwas mehr zahlen muss, wenn er befristet einstellen möchte. Das führt dazu,
dass er dann wirklich darüber nachdenkt, ob er befristet oder unbefristet einstellen will. Es gibt noch viele Beispiele und Vorschläge, die es zu diskutieren gilt.
Zusammenfassend halte ich es für gut und sinnvoll, dass die Verhandlungspartner in Berlin das Thema angegangen sind und dass sie Lösungsvorschläge in den Entwurf des Koalitionsvertrages aufgenommen haben. Ihr Antrag, das nur im öffentlichen Dienst im Saarland zu verbieten, halten wir für falsch und geht uns zu weit. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Funk. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion Drucksache 16/242. Wer für die Annahme der Drucksache 16/242 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/242 abgelehnt worden ist. Abgelehnt haben die Koalitionsfraktionen bei Zustimmung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der AfD-Landtagsfraktion.
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Spielräume für Fördermaßnahmen zurückgewinnen - Unterstützung der Bundesratsinitiative von Thüringen, Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz für eine aufgabengerechte Mittelausstattung der Jobcenter (Drucksache 16/243)