Protocol of the Session on February 7, 2018

schlussfassung ausschließt - dafür gibt es gute Gründe -, dann sollte das nicht nur im Gemeindeparlament der Fall sein, sondern nach meiner Überzeugung auch in Landesparlamenten und im Bundesparlament. Da ist zu oft festzustellen, dass Befangene bei Beschlussfassungen mitwirken. Ich halte das nicht für richtig, aber darüber können wir dann beraten, ob Sie das mehrheitlich auch so sehen. Ich halte es auf jeden Fall nicht für richtig.

Das hat ja eine lange Tradition hier im saarländischen Landtag. Früher war es so, dass Beschäftigte etwa der Saarbergwerke oder der Hütten hier im Parlament saßen, die natürlich, wenn die Angelegenheiten dieser Unternehmen zur Diskussion standen, niemals gegen die Interessen ihrer Unternehmen gestimmt hätten. Das ist damals auch bei der Sanierung von den kleineren Unternehmen kritisiert worden, die immer wieder gesagt haben, dass an sie keiner denkt bei irgendwelchen Rettungsmaßnahmen. Das waren also direkte Beschäftigungen. Trotzdem wurde mitentschieden. In Gemeinderäten hätten sie nicht mitentscheiden können.

Dasselbe gilt auch für Aufsichtsräte und Verwaltungsräte. Ich will zwei Dinge - man könnte stundenlang reden - aus der letzten Zeit hier bei uns aufgreifen. Da war einmal die Entscheidung über die Begrenzung der Dispozinsen. In Gemeinderäten hätten dann beispielsweise die Verwaltungsräte nicht mitwirken können, das sieht die Gemeindeordnung vor, weil sie auf der anderen Seite ja auch die Interessen ihres Instituts vertreten müssen. Ich nehme an, beim Grubenwasser, wo es um einen Antrag der RAG geht, hätte der Kollege Meiser, der ein Mandat bei der RAG hat, nicht mitstimmen können, weil er sich zwischen den Interessen des Landes auf der einen Seite und den Interessen des Unternehmens auf anderen Seite hätte entscheiden müssen. Ich sage das sine ira et studio, in aller Sachlichkeit, das ist ein objektiver Interessenkonflikt, dem kann jeder ausgesetzt sein. Insofern ist das kein Vorwurf an irgendeine Seite, sondern einfach nur eine Feststellung.

Wir müssen aus dem Ganzen lernen, dass Befangenheit in den Parlamenten außerhalb der Gemeindeparlamente nicht ausreichend geregelt ist. Ich rege an, dass wir darüber diskutieren, die Befangenheit hier zu klären, denn es ist einfach nicht nachvollziehbar, warum wir etwa in Gemeindeparlamenten sagen, du darfst nicht mitstimmen, wenn du einen direkten Vorteil hast, du darfst nicht mitstimmen, wenn Verwandtschaft Vorteile hat und du darfst nicht mitstimmen, wenn ein Unternehmen oder eine juristische Person, die du vertrittst, Voroder Nachteile aus dieser Entscheidung hat.

Der zweite Punkt ist die Überlastung. Es ist nun einmal so, dass bei der Überlastung sich jeder die Frage stellen muss, ob er eine Vielzahl von Ämtern ausführen kann. Der saarländische Landtag soll sich

auch damit beschäftigen, er sollte aber dort eine gewisse Fairness gelten lassen und gewisse Maßstäbe haben. Was ich ganz bewusst heute sage: Wenn das RAG-Mandat des Landtagspräsidenten infrage gestellt ist, dann ist das von der Sache her nach meiner Auffassung nicht gerechtfertigt. Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, weil man dem Landtagspräsident die Qualifikation an dieser Stelle nicht absprechen kann. Er war Referent für Montanwirtschaft in der Staatskanzlei, wie zumindest einige von Ihnen noch wissen. Er hat in dieser Funktion Sachkenntnisse erworben und sie auch unter Beweis gestellt. Insofern würde aus meiner Sicht von dieser Seite her kein Einwand gegen ein solches Mandat vorzubringen sein.

Das gilt auch für alle anderen. Sofern die notwendige Sachkenntnis gegeben ist, sehe ich keinen Grund zu sagen, die Kolleginnen und Kollegen sollten das Mandat nicht wahrnehmen. Wenn der Kollege Roth ein Mitbestimmungsmandat hat, sehe ich ebenso keinen Grund zu sagen, weil er Landtagsabgeordneter ist, soll er dieses Mandat nicht annehmen. Dennoch muss jeder, der hier sitzt - ich will jetzt nicht die Reihen durchgehen, ich bin in der glücklichen Situation, kein Mandat auszuüben, aber als Oberbürgermeister habe ich viele Mandate innegehabt, ich habe alle Stationen durchlaufen -, sich die Frage stellen, ob er diese Vielzahl an Mandaten wahrnehmen kann.

Das ist zunächst einmal eine Frage an einen selbst. Da der Mensch sündhaft ist und auch von Schwächen heimgesucht wird

(Vereinzelt Lachen)

- mit Ausnahme einiger, die jetzt besonders gelacht haben -, ist es vielleicht gut, wenn wir uns Regeln geben, weil solche Regeln für den einen oder anderen dann doch Veranlassung sein könnten zu überprüfen, ob er das vierte, fünfte, sechste oder siebte Mandat auch noch annehmen muss. Wir haben, um Ihnen ein Gesprächsangebot zu machen, die Zahl 3 aus unserem ursprünglichen Antrag herausgenommen und einfach nur gesagt, lasst uns eine Vereinbarung über die Begrenzung von Mandaten treffen.

Ich habe versucht, im Hinblick auf die Problematik einiges dazu zu sagen. Zwei Kriterien haben mich dazu bewogen. Einmal die Befangenheit, da sollten wir eine Regel haben, sonst berührt das den dritten Punkt: das Vertrauen in die Politik. Das Zweite ist die Überlastung, das muss jeder mit sich selbst ausmachen. Eine gewisse Qualifikation sollte schon gegeben sein, wenn man solche Mandate aufnimmt. Es hat sich bei den Aufsichtsratsmandaten auch eine erhebliche Verschiebung ergeben. Früher sind Aufsichtsratsmandate deutlich schlechter dotiert worden als Vorstandsmandate oder andere Mandate. Mittlerweile ist es so, insbesondere in großen

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

Konzernen, dass die Aufsichtsräte für sich beanspruchen, eine ähnliche Verantwortung zu haben wie geschäftsführende Vorstände, zumindest was die Besoldung angeht, wenn auch nur in der Größenordnung. Dann ist die Frage aufzuwerfen, ob man Verantwortung in einer solchen Vielfalt und Form wahrnehmen kann. Bitte, das sollten wir sachlich beraten.

Das Nächste ist das Vertrauen in die Politik. Es wird schlicht und einfach beschädigt, wenn an dieser Stelle nicht ordentlich gearbeitet wird. Wenn sich einzelne von uns - ich will da gar nicht in irgendeine Richtung blicken oder sagen, irgendjemand ist frei von solchen Versuchungen oder Gefährdungen - in zu großer Anzahl solche Mandate aufbürden und sich freuen, dass sie häufig eingeladen sind und sie ihr persönliches Einkommen aufbessern können, dann ist das alles menschlich und nicht vorwerfbar, aber man sollte sich doch die Frage stellen, ob es nicht eine Grenze gibt, die man beachten muss. Ich plädiere auf jeden Fall dafür, diese Grenze in Form eines Verhaltenskodexes festzuschreiben. Das ist das Angebot an Sie. Das wollte ich deutlich sagen.

(Beifall bei der LINKEN.)

Nun habe ich im Vorfeld der Pressekonferenz zwei Argumente gehört. Über sie ist berichtet worden. Der Kollege Funk hat gemeint, wenn man die Zahl der Abgeordneten begrenze, dann sei das freie Mandat begrenzt. Darum geht es nicht. Das freie Mandat will niemand einschränken oder begrenzen. Hier geht es einfach darum, ob man bestimmte Regeln bei der Ausübung des freien Mandates, die Befangenheit und die eigene Belastung, beachtet. Es ist Kollegen vorgeworfen worden - jetzt gehe ich auf die Bundesebene -, dass sie so sehr mit Vortragstätigkeit beschäftigt seien, dass sie ihr Mandat nicht mehr ordentlich wahrnehmen könnten. Da ist ja auch was dran, wenn man die Verhältnisse kennt. Es geht meiner Auffassung nach aber nicht um die Gefährdung oder Begrenzung des freien Mandates.

Dann habe ich auch gelesen, Ämterhäufungen seien an und für sich kein Problem. Die waren immer ein Problem! Als ich Juso war, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, haben wir schon die Ämterhäufung einzelner Funktionäre - das waren die älteren - angegriffen und haben durchgesetzt, dass die Ämter reduziert worden sind, weil es - - Bitte?

(Abg. Renner (SPD) : Später hat der Ministerpräsident das abgelehnt.)

Ich kann jetzt nicht auf diese scherzhaften Bemerkungen eingehen, da ich sie nicht alle akustisch verstanden habe.

(Heiterkeit.)

Es ist schlicht und einfach so, dass es zu einer Ämterreduktion und zu einer Gesetzgebung hier im Land kam. Es hat sich danach einiges verändert.

Meine Damen und Herren von der Großen Koalition, ich will wirklich das Wort an Sie richten. Vielleicht haben Sie meinen Ausführungen entnommen, dass ich hier nicht einfach locker polemisiert habe, obwohl die Versuchung groß wäre. Ich will deutlich sagen, dass es Ämterhäufung und -patronage schon immer gab und dass Regierungsparteien immer versuchen werden, ihre Anhängerschaft, in welcher Form auch immer, zu begünstigen. Ich sage nur: Man kann einiges übertreiben. Überlegen Sie einmal, ob in letzter Zeit nicht da oder dort einiges übertrieben wurde.

(Beifall von der LINKEN.)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Dagmar Heib von der CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Fernsehern! Der Kollege Fraktionsvorsitzende Lafontaine hat gerade den Antrag der LINKEN - der Titel des Antrages heißt „Ämterhäufung verhindern - Qualität in Leitungs- und Aufsichtsgremien stärken“ - vorgestellt. Inhalt dieses Antrags ist eine Änderung der Geschäftsordnung. Das liegt formal vor. Alles, was der Kollege Lafontaine zu dem Thema Verhaltenskodex gesagt hat, ist nicht Inhalt dieses Antrags. Das möchte ich voranstellen. Dann hat man in der Fraktion vielleicht einen sachlichen Fehler gemacht, indem man das falsche Medium gewählt hat, um Sachen zu thematisieren.

(Zurufe von der LINKEN.)

Die von Ihnen angesprochenen Fragen, öffentlichen Äußerungen und Umstände, die wir rund um den Landessportverband und das Präsidium haben, ist Gegenstand von entsprechenden Erörterungen im Innenausschuss gewesen. Daran haben alle mitgewirkt. Alle Fraktionen sind für die Öffentlichkeit gewesen. Sie waren und sind froh, dass der Präsident des Landessportverbandes dort Rede und Antwort gestanden hat. Dass der Geschäftsführer - wie von Ihnen angesprochen - nicht zu einer Ausschusssitzung erschienen ist, ist darin begründet, dass er erkrankt ist.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Und er nicht entbunden wurde.)

Das muss an der Stelle noch einmal gesagt werden, warum das nicht stattgefunden hat.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

Die Aufarbeitung läuft. In den letzten Tagen haben die Medien berichtet, dass der Rechnungshof den Landessportverband prüfen wird. Er hatte die Prüfung bereits 2017 im Auge, sie hat aus unterschiedlichen Gründen nicht stattgefunden. Sie wird aber noch erfolgen, es wird dann entsprechend geprüft werden. Wir werden dann natürlich die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen und uns mit ihnen beschäftigen.

Herr Kollege Lafontaine, die Ministerpräsidentin hat nicht das gefordert, was Sie in Ihrem Antrag monieren, dass eine Begrenzung von bestimmten Positionen in Aufsichtsräten, Beiräten et cetera erfolgen soll. Sie hat zwei konkrete Positionen genannt, aber hat nicht gefordert, dass eine allgemeine Begrenzung erfolgen soll, so wie Sie es in Ihrer parlamentarischen Arbeit jetzt umsetzen wollen. Das ist meines Erachtens ein Unterschied.

Kurz vorweg zu dem Punkt Befangenheit, den Sie angesprochen haben. Das ist nachvollziehbar. Wir kennen sie aus dem kommunalen Parlament, aber eine Befangenheit kann auch schon mit einem Mandat vorliegen. Von daher ist diese Begrenzung, wie Sie sie vorschlagen, ein ungeeignetes Mittel, um dem Anliegen, das Sie vortragen, zu entsprechen.

(Zuruf des Abgeordneten Lafontaine (Die LIN- KE).)

Wir werden diesen Antrag - es wird Sie nicht verwundern, ich werde das auch noch weiter ausführen - ablehnen. Die von Ihnen vorgesehenen Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags des Saarlandes, die als Anlage 1 zur Geschäftsordnung vorliegen und für jedermann einsehbar sind, sind verfassungswidrig. Ihre beabsichtigten Änderungen stellen rechtswidrige Einschränkungen des freien Mandats dar. Sie haben zwar gesagt, dass niemand das anzweifeln will, aber das machen Sie im Konkreten! Ich werde das auch weiter ausführen. Ihr Vorschlag ist nicht durchdacht, er ist kontraproduktiv, insbesondere für eine parlamentarische Arbeit. Dafür stehen wir.

Bevor ich zu den verfassungsrechtlichen Aspekten komme, möchte ich noch Folgendes bemerken: Mit Ihrem Antrag unterstellen Sie uns allen - allen Abgeordneten des saarländischen Parlaments, Ihren Fraktionskollegen, letztendlich auch sich selbst -, dass wir nicht in der Lage sind, unser Mandat ordnungsgemäß auszuüben. Das unterstellen Sie uns, wenn Sie sagen, wir benötigen eine Begrenzung.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das, meine Damen und Herren, unterstellen Sie auch den Abgeordneten der übrigen 15 Bundesländer, auch den Bundestagsabgeordneten,

(Aufgeregte Zurufe von der LINKEN)

weil es eine solche Begrenzung, wie sie von Ihnen vorgeschlagen wird, deutschlandweit nicht gibt. Das ist eine Tatsache, an der Sie nicht vorbeikommen, egal wie laut Sie dazwischenrufen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Auch ein Europäisches Parlament kennt solche Begrenzungen nicht. Es gibt durchaus europäische Staaten, die andere Regelungen haben, aber das Europäische Parlament kennt das ebenfalls nicht.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Das Europäische Parlament ist insgesamt das schlechteste Beispiel.)

Heute Morgen stand ein Interview in der Saarbrücker Zeitung - Sie konnten es alle lesen, es hat sich in Ihrer Einbringungsrede leider nicht wiedergefunden -, interviewt wurde Wolfgang Jäckle, Leiter der Arbeitsgruppe Politik bei Transparency International in Deutschland. Er wurde gefragt: „Was halten Sie davon, die Zahl der Mandate in Aufsichts- und Verwaltungsräten zu begrenzen, wie es die Linke im Landtag erreichen will?“ Antwort: „Transparency International hält eine Beschränkung der Zahl der Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmandate bei Landtagsabgeordneten nicht für zielführend. Es geht nicht um eine quantitative Betrachtungsweise, sondern entscheidend ist, dass es zu keinen Interessenkonflikten kommt. Da kann ein einziger Aufsichtsratsposten schon zu viel sein.“ - So weit das Zitat aus dem Interview heute Morgen in der Zeitung, natürlich mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin; ich habe ganz vergessen zu fragen.

Jetzt möchte ich grundlegende Ausführungen machen zum freien Mandat. Das freie Mandat - aufgegriffen in Art. 38 GG - findet sich bei uns in Art. 66 Abs. 2 der saarländischen Verfassung. Ich zitiere: „Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.“ Das ist die Grundlage. In unserem Land gilt wie in allen anderen repräsentativen Demokratien der Grundsatz des freien Mandats. Die Abgeordneten gelten als Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind daher nicht an Aufträge und Weisungen ihrer Wähler und ihrer Parteien gebunden, nur ihrem Gewissen unterworfen. Bei dem freien Mandat im Sinne des Art. 66 der saarländischen Verfassung handelt es sich um eine Regelung zum Schutz des einzelnen Abgeordneten, um so seine Selbstständigkeit und Unabhängigkeit als Volksvertreter zu gewährleisten. Er verbietet deshalb jedes imperative, rahmengebundene oder Parteimandat. Denn der oder die Abgeordnete ist Vertreter oder Vertreterin des ganzen Volkes und nicht nur der Partei.

Das freie Mandat ist natürlich nicht losgelöst von den übrigen Regelungen des Grundgesetzes zu betrachten. Ich erwähne nur Artikel 21, in dem festge

(Abg. Heib (CDU) )

schrieben ist: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Wir haben letztendlich ein Spannungsverhältnis. Aber hier hat das freie Mandat auch Schutzcharakter, denn sollte es zu einem Konflikt mit Wähler, Fraktion oder Partei kommen, kann dies nicht dazu führen, dass der Abgeordnete sein Mandat verliert. Das freie Mandat, meine Damen und Herren, gewährleistet folglich, dass die Abgeordneten in der Art und Weise der Mandatsausübung grundsätzlich frei sind und in ihrer Entscheidung ausschließlich den Wählern gegenüber verantwortlich sind. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung mehrmals bejaht und festgestellt: Dem oder der Abgeordneten steht ein Ermessen allein im Wie der Repräsentation zu, nicht hingegen bezüglich des Ob.

Wie verhält sich das jetzt zu den Nebentätigkeiten, die auch angesprochen sind? Zum einen wiederhole ich, dass der oder die Abgeordnete gemeinsam mit der Gesamtheit der Mitglieder des jeweiligen Parlamentes das Volk repräsentiert. Ich hatte es schon gesagt, aber ich habe es wiederholt, weil es an der Stelle wichtig ist. In der Gesellschaft verankert sollen Abgeordnete den Willen der Wähler aufnehmen und ihm in der staatlichen Sphäre zur Geltung verhelfen. So formuliere ich das in Anlehnung auch an das Bundesverfassungsgericht. Zur Verankerung oder Verwurzelung der Abgeordneten in der Gesellschaft zählt auch die Freiheit zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder die Ausübung anderer Tätigkeiten, ehrenamtlich oder nicht ehrenamtlich, während des Mandats. Diese Verwurzelungen sind für eine bürgernahe Politik wünschenswert. Ich gehe so weit zu sagen: Sie sind unabdingbar.

Die parlamentarische Arbeit profitiert von diesen Verzahnungen. Das Parlament soll die Gesellschaft widerspiegeln. Im Parlament finden sich Angestellte und Unternehmer aus unterschiedlichen Bereichen, Verbandsvertreter, Vereinsvertreter, Gewerkschaftler, Rechtsanwälte, Beamte und und und. Wir werden es nicht schaffen, alle Berufsgruppen in den Parlamenten darzustellen, deshalb sind Verzahnungen wichtig. Diese Verzahnungen machen das Parlament vielfältig, sie machen es lebendig, sie weiten die Perspektiven für die parlamentarische Arbeit und sie weiten die Horizonte einer oder eines jeden einzelnen Abgeordneten. Und, meine Damen und Herren, das geht bis hin zu der Tatsache, dass die Unabhängigkeit dadurch gerade gestärkt wird.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)