sich eine private Ersatzschule eine gewisse Zeit bewährt haben muss, in der Regel drei Jahre, um zu beweisen, dass sie die Anforderungen dauerhaft erfüllt, war bereits vor der Gesetzesänderung im Jahr 2011 ebenfalls in dieser ersten Durchführungsverordnung geregelt.
Durch diese Gesetzesänderung wurde vollzogen und durchgesetzt, dass die Zahlung der staatlichen Finanzhilfe in vollem Umfang an die Bewährung geknüpft wurde. Vorher war es ein völlig stumpfes Schwert. Es wurde irgendetwas gefordert, gleichzeitig musste dafür gesorgt werden, dass der Staat selbst dann, wenn es nicht funktioniert, alles zu finanzieren hat. Das ist die typische Mentalität der Privatisierer in diesem Land. Mein Vater hat es mir immer schon gesagt. Im Kapitalismus läuft das so: Die Gewinne werden privatisiert, die Verluste werden vergesellschaftet.
Genau das ist hier auch wieder passiert. Jeder x-Beliebige konnte einfach irgendeine Schule errichten. Wenn es nicht funktioniert hat, war der Staat in der Haftung. Ich finde, das kann nicht sein. Deswegen war die Gesetzesänderung 2011 überfällig und notwendig.
Wir müssen dafür sorgen, dass das finanzielle Risiko, das mit dem Fehlschlag einer Privatschulgründung verbunden ist, nicht am Schluss beim Land abgeladen werden kann. Diejenigen, die sich in die Verantwortung begeben, müssen auch selbst Risiko übernehmen. Es heißt ja sonst auch immer, dass das Risiko beim Unternehmer liegt.
Dazu vielleicht noch eine zweite Bemerkung. Selbst wenn der Staat ein schlechter Unternehmer wäre, was ich auch nicht unterstützen könnte, aber selbst wenn es so wäre, so sind Schulen doch keine Unternehmen. Die Schule ein Unternehmen, diese Auffassung ist grundlegend falsch. Schulen sind Bildungseinrichtungen.
Zu den Erfahrungen der letzten Jahre vor der Änderung. Vor der Gesetzesänderung wurden viele Anträge auf Privatschulgründung eingereicht, ohne dass sich der potenzielle Schulträger vertreten durch teilweise unerfahrene Privatschulvereine hinreichend mit der hohen Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler, die diese Privatschule besuchen sollen, auseinandergesetzt hat, ebenso wenig mit den finanziellen Risiken und den inhaltlichen Belangen, die dort zu erfüllen sind. Das galt insbesondere, weil die staatliche Finanzhilfe in der Vergangenheit ab dem ersten Tag der Genehmigung ohne weitere qualitative Voraussetzungen eingesetzt hat. Meine
Damen und Herren, das darf definitiv nicht sein. Das müssen wir ausschließen. Höchster Anspruch muss erst einmal die Qualität in unseren Schulen sein; sie muss gewährleistet sein. Dazu braucht man eine gewisse Bewährungszeit und deshalb ist das an dieser Stelle richtig.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass vor der Gesetzesänderung potenzielle Privatschulträger oft Anträge bei uns im Saarland gestellt haben, weil in anderen Bundesländern bereits vor 2011 restriktivere Regelungen zur Privatschulfinanzierung existierten. Im Übrigen lag der Verdacht ziemlich nahe, dass es sich dabei um einen gewissen Tourismus gehandelt hat, bei dem Eltern ihre Kinder dem öffentlichen Schulsystem entziehen wollten. Da dies in anderen Bundesländern nicht gelungen ist, hat man versucht, es im Saarland zu tun. Auch das ist schlichtweg nicht hinnehmbar gewesen.
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass insbesondere freie Träger in den Anfangsjahren mit teilweise erheblichen vereinsinternen Hindernissen und persönlichen Zerwürfnissen beschäftigt gewesen sind. Diese Spannungen haben gerade im Saarland in vielen Fällen dazu geführt, dass der komplette Vorstand oder Teile davon zurückgetreten sind oder ausgetauscht wurden. Nicht selten hatte dies wiederum zur Folge, dass es zu häufigen Wechseln der Lehrkräfte und des sonstigen Personals geführt hat beziehungsweise dass es zeitweise zu qualitativen Verschlechterungen kam, was sich wiederum negativ auf die Schülerinnen und Schüler sowie die gesamte Schulgemeinschaft auswirkte. Ob da die Privaten wirklich die „besseren Unternehmer“ gewesen sind, wage ich deutlich zu bezweifeln. An dieser Stelle muss der Staat aufpassen. Wir haben zu allererst die Schülerinnen und Schüler und deren Wohl im Blick zu haben und nicht irgendwelche Interessen irgendwelcher Privatschulvereine. Das muss im Mittelpunkt unserer Gesetzgebung auch bei der Privatschulgesetzgebung stehen.
Im Übrigen hat das in einigen Fällen dazu geführt, dass einige Schulträger durch das Fehlverhalten Einzelner, teilweise bedingt durch die Verpflichtungen, die ein Verein eingegangen ist, in finanzielle Nöte geraten sind. Das führte in den vergangenen Jahren vielfach zu Abmahnungen im Sinne des § 10 Abs. 2 Privatschulgesetz. Das heißt, es bestanden seitens der Schulaufsicht ernsthafte Zweifel daran, dass der Schulträger einer privaten Ersatzschule die privatschulrechtlich an ihn gestellten zwingend erforderlichen Anforderungen dauerhaft erfüllen konnte. Das ist schlichtweg nicht hinnehmbar.
An dieser Stelle sage ich noch einmal: Schulen sind eben keine Unternehmen, bei denen es nur darum geht, sondern sie sind in erster Linie Bildungsein
richtungen. Der Schutz der Schülerinnen und Schüler muss an allererster Stelle stehen. Auch deswegen war die Gesetzesänderung im Jahr 2011 dringend notwendig.
Durch die Einführung der sogenannten Wartezeit vor Einsetzen der vollen staatlichen Finanzhilfe sind potenzielle Schulträger jetzt gehalten, die Ernsthaftigkeit ihres Anliegens und die daraus resultierende hohe Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler, die diese Schule besuchen, vor der Stellung eines Antrages auf Genehmigung des Betriebes einer Privatschule unter Abwägung aller Faktoren genau zu prüfen. Ich finde, das ist das Mindestmaß, das wir an private Schulträger anzulegen haben. Wer das nicht erfüllen kann, der sollte auch keine Privatschule einrichten können. Davon bin ich fest überzeugt. Das ist richtig so, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Abschließend noch eine Richtigstellung. Es ist die Behauptung aufgestellt worden, nur noch die großen kirchlichen Träger oder die großen Träger könnten heutzutage Privatschulen einrichten. Nein, das Gegenbeispiel ist eben schon genannt worden. Es ist ein sehr kleiner Trägerverein, der diese Schule in Oberwürzbach gegründet hat. Ich sage unumwunden, das ist dort nach wie vor nicht ganz einfach, obwohl die mittlerweile in der völligen Refinanzierung sind. Das ist bei kleinen privaten Vereinen eine Herausforderung. Wir als Ministerium sind uns dieser Herausforderung und unserer Verantwortung bewusst. Wir unterstützen die überall dort, wo es geht. Wir haben ein hohes Interesse daran, dass die privaten Schulen, die wir haben, gut laufen. Wir tun alles dafür und müssen dann aber auch die Steuerungsmöglichkeiten als Schulaufsicht haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns bitte alle Anstrengungen unternehmen, Bildungsgerechtigkeit im Saarland weiter nach vorne zu bringen. Das sage ich sehr selbstbewusst. Wir haben mittlerweile in vielen Studien nachgewiesen bekommen, dass wir beim Thema Bildungsgerechtigkeit gerade im Vergleich zu anderen Ländern riesige Schritte nach vorne gemacht haben. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine weitere Privatisierung eher das Gegenteil befördert.
Es wurde die Frankreichstrategie angesprochen. Dass ich gemeinhin als nicht besonders frankophob gelte, weiß jeder. Ich finde damit allerdings nicht alles richtig, was in Frankreich gemacht wird. Ich finde, wir sind mittlerweile in einer Zeit, in der man kritisch beleuchten kann, was in Frankreich schiefläuft. Bei aller diplomatischen Zurückhaltung sage ich: Die letzten französischen Regierungen selbst haben gemerkt, dass die Art und Weise, wie sie ihr Schulsys
tem organisieren, qualitätsmäßig Luft nach oben hat - sagen wir mal so. Das mag in allen Systemen so sein. Ein Punkt ist in Frankreich allerdings besonders kritisch. Im Übrigen merken das die französischen Eliten mittlerweile auch: Fast alle französischen politischen Eliten der letzten Jahrzehnte - von den Konservativen bis zu den Kommunisten - sind aus den privaten Schulsystemen Frankreichs gekommen. Das ist eine von der Bevölkerung ziemlich entkoppelte Klasse.
Gleichzeitig haben wir in Frankreich eine riesige Flucht in die privaten Schulen, mit dem Ergebnis, dass diese privaten Schulen, die im Übrigen sehr teuer sind, wirklich nur von den Eltern und den Kindern ausgewählt werden können, denen es von zuhause aus ohnehin gut geht. Das hat die letzten französischen Regierungen dazu gebracht festzustellen, dass Zwei-Klassen- oder sogar Drei-Klassen-Systeme in der Bildung für den Zusammenhalt einer Gesellschaft schädlich sind. Deswegen ist die französische Regierung seit einigen Jahren genau darum bemüht, diese zwei Klassen innerhalb des staatlichen Schulsystems und die dritte Klasse des Privatschulsystems kritisch zu hinterfragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage es noch einmal: Wir können froh sein, dass wir ein sehr starkes öffentliches Schulsystem haben. Die privaten Schulen - die Schulen in freier Trägerschaft - haben manchmal die Chance, unserem staatlichen Schulsystem inhaltlich ein wenig dort Beine zu machen, wo sich Ministerinnen und Minister einmal nicht so trauen. Die Montessori-Pädagogik hat mittlerweile auch an vielen Stellen Eingang in unsere öffentlichen Schulen gefunden. Insofern sind solche Initiativen begrüßenswert.
Ich sage es noch einmal: Schulen sind keine Unternehmen. Es ist gut so, dass im Kern unseres Bildungssystems der öffentliche Auftrag für Schulen steht und private Ersatzschulen wirklich Ersatzschulen sind, die unser Bildungssystem ergänzen. Ich glaube, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind. Ich freue mich deswegen, wenn dieser Gesetzentwurf abgelehnt wird. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/240. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/240 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur
und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/240 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion. Alle anderen Fraktionen des Hauses haben dagegen gestimmt.
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Ämterhäufung verhindern - Qualität in Leitungs- und Aufsichtsgremien stärken (Drucksache 16/241)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorgänge um den Landessportverband beschäftigen die saarländische Öffentlichkeit nun schon seit einigen Wochen. Sie beschäftigen auch die Saarpolitik. Mittlerweile steht fest: Die Finanzwirtschaft und die Personalwirtschaft des Landessportverbandes sind nicht in Ordnung. Es sind schwere Mängel festgestellt worden. Die Ermittlungen und Untersuchungen gehen weiter. Aus dieser Feststellung heraus ergibt sich, dass sich auch das Landesparlament damit beschäftigen muss, da öffentliche Mittel im Spiel sind und da einige Kolleginnen und Kollegen von den Vorwürfen, die im Raum stehen, betroffen sind.
Ich will für meine Fraktion sagen, welche Schritte wir aus Sicht des Parlamentes für geboten gehalten haben und welche wir jetzt für notwendig erachten. Erstens. Wir haben es für geboten gehalten, als die Vorwürfe kamen, zunächst einmal den Ausschuss damit zu beschäftigen. Wir haben es für geboten gehalten, bei der Ausschusssitzung die Öffentlichkeit zuzulassen, damit eine ausreichende Transparenz sichergestellt ist. Wir haben es für richtig gehalten, dass der Präsident des Sportverbandes, der auch Landtagspräsident ist, vor dem Ausschuss Rede und Antwort steht, um seine Sicht der Dinge darzustellen.
Wir haben danach gefordert, dass der Hauptgeschäftsführer, der von allen in der Öffentlichkeit als zunächst allein Beschuldigter dargestellt worden ist, Gelegenheit hat, sich vor dem Ausschuss zu rechtfertigen und zu verteidigen. Das hat bisher leider nicht stattgefunden, was wir sehr bedauern. Wir haben es von Anfang an für falsch gehalten, einen Einzigen als Hauptschuldigen in dieser Angelegenheit zu erklären. Das war von Anfang an unglaubwürdig. Das wird auch in der gesamten saarländischen Bevölkerung so gesehen. Wenn man alle Daten kennt,
dann ist es unglaubwürdig zu sagen, einer war schuld und alle anderen haben keinerlei Verantwortung für die Entwicklung, die sich dort abgezeichnet hat.
Wir wurden dann oftmals aus der Bevölkerung heraus gefragt, warum wir keinen Untersuchungsausschuss beantragen. Wir haben das ernsthaft erwogen, auch das will ich hier sagen. Aber in dem Moment, in dem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hat, sahen wir nicht mehr die Notwendigkeit, einen Untersuchungsausschuss zu fordern. Wir haben dann, nachdem eine Reihe von Ergebnissen zutage gefördert worden waren, den Rücktritt des Präsidiums des Landessportverbandes gefordert und dass sich der Landtag mit dieser Angelegenheit beschäftigen und eine Begrenzung der Aufsichtsratsmandate und ähnlicher Mandate interfraktionell vereinbaren solle.
Am nächsten Tag hat sich die Ministerpräsidentin diesen Forderungen angeschlossen, ob aus eigenem Antrieb oder weil unsere Forderungen einleuchteten, sei dahingestellt. Auf jeden Fall ist es richtig, dass der Landessportverband jetzt einen Neuanfang braucht. Das wird niemand mehr bestreiten, denn die Vorwürfe sind einfach zu zahlreich und teilweise auch zu gravierend. Sie hat sich ebenfalls für eine Begrenzung der Aufsichtsratsmandate ausgesprochen, ich komme nachher darauf zurück. Auf jeden Fall begrüße ich es für meine Fraktion, dass die Ministerpräsidentin diesen beiden Forderungen unserer Fraktion entsprochen hat.
Bei dieser Vorgehensweise wurden wir öfters gefragt, warum wir nicht den Rücktritt des Landtagspräsidenten fordern. Auch dazu möchte ich zunächst eine Grundsatzbemerkung machen: Die Opposition ist nicht die Opposition des Landtagspräsidenten, sie ist Opposition zur Regierung. Eine Opposition zum Landtagspräsidenten gibt es nicht. Ich will das einmal klarstellen. Der Landtagspräsident ist der Präsident des ganzen Hauses, er wird traditionsgemäß von der stärksten Fraktion des Hauses vorgeschlagen. Insofern ist das ganze Haus gefordert, darüber zu urteilen, ob die Forderung des Rücktrittes gerechtfertigt ist oder nicht.
Ich will zu diesem Sachverhalt das wiederholen, was ich gestern in Unkenntnis der neueren Entwicklung vor der Landespressekonferenz gesagt habe, es wurde leider nicht berichtet: Man muss sich bei solchen Fragen an anderen Parlamenten, an anderen Vorgehensweisen orientieren. Ich habe die Vorgehensweise in der Französischen Republik erwähnt, die in zwei Stufen gestaffelt ist. Die erste Stufe ist, dass ein Ermittlungsverfahren aufgenommen wird, dann hat sich die Entwicklung verdichtet, dann treten die meisten Politiker schon zurück, um eben die Ermittlungen - in welcher Form auch immer - nicht zu beeinflussen. Es gibt einige, die warten, bis ein
Urteil gesprochen ist. Ich habe gesagt, wir haben bisher keine Veranlassung gesehen, den Rücktritt zu fordern, habe aber hinzugefügt, sollten Ermittlungen aufgenommen werden, dann sind wir der Auffassung, dass der Landtagspräsident sein Amt nicht mehr weiterführen kann.
Aufgrund der neueren Entwicklung rufe ich diese meine Bemerkung von gestern in Erinnerung, sie gilt für uns. Wir glauben, dass es jetzt geboten ist, hier einen klaren Strich zu ziehen, und deshalb sage ich noch einmal: In dem Moment, wo die Ermittlungen aufgenommen werden - man muss ja auch den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen, weswegen die Ermittlungen aufgenommen wurden -, sollte der Kollege Meiser diese Funktion für das saarländische Parlament nicht mehr wahrnehmen.
Kolleginnen und Kollegen, das sind die Feststellungen zum bisherigen Verfahrensablauf. Da erhebliche Mängel in der Finanzwirtschaft, in der Personalwirtschaft festgestellt worden sind, werden wir vielleicht in einer der nächsten Sitzungen den Landtag mit Vorschlägen zur Verbesserung im Landessportverband beschäftigen. Für uns ist es nicht akzeptabel, dass beispielsweise das Rechnungswesen, die Finanzwirtschaft so geführt worden ist wie geschehen. Dass wir erst aus dem Jahr 2014 Bilanzen haben, ist für uns nicht akzeptabel. Wir sind jetzt im Jahre 2018, es stehen unterschiedliche Zahlen im Raum, wie groß das Defizit eigentlich ist. Es muss, in welcher Form auch immer, auf dem Gesetzeswege oder in Form der Satzung, die dann verabschiedet werden soll, sichergestellt werden, dass zeitgemäß Finanzberichte erfolgen. Es stellt sich auch die Frage, ob es ausreichend ist, gerade aufgrund der jüngeren Entwicklung, diese Berichte nur dem Innenminister zuzustellen, oder ob es nicht auch sinnvoll wäre, diese Berichte öffentlich parlamentarisch zu erörtern. Ich halte das auf jeden Fall für richtig und will es daher in aller Deutlichkeit heute aufgrund der Entwicklung der letzten Zeit gesagt haben.
Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, komme ich zu der Frage der Begrenzung von Mandaten von Parlamentariern. Ich will dort zunächst einmal drei Gesichtspunkte anführen, die zu berücksichtigen sind, wenn man dazu Stellung nimmt. Das ist einmal der Gesichtspunkt der Befangenheit, zum Zweiten der Gesichtspunkt der Überlastung und zum Dritten der Gesichtspunkt des Vertrauens in die Politik.
Der Gesichtspunkt der Befangenheit, der heute auch in einem Interview vorgetragen worden ist, beschäftigt die Parlamente immer, allerdings ist er in den Gemeindeparlamenten anders geregelt als in den Landesparlamenten und im Bundesparlament. Ich habe das nie verstanden. Das ist ein Thema seit vielen Jahren. Wenn man Befangene von der Be
schlussfassung ausschließt - dafür gibt es gute Gründe -, dann sollte das nicht nur im Gemeindeparlament der Fall sein, sondern nach meiner Überzeugung auch in Landesparlamenten und im Bundesparlament. Da ist zu oft festzustellen, dass Befangene bei Beschlussfassungen mitwirken. Ich halte das nicht für richtig, aber darüber können wir dann beraten, ob Sie das mehrheitlich auch so sehen. Ich halte es auf jeden Fall nicht für richtig.