Protocol of the Session on January 17, 2018

Mir bleibt an der Stelle nur der Dank an alle Mitglieder der Härtefallkommission für ihr engagiertes Arbeiten. Ich wünsche Ihnen allen für die Zukunft weiterhin eine glückliche Hand. - Danke.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die AfD-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Rudolf Müller.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag der Partei DIE LINKE erkennt die AfD den Versuch, einen ideologischen Wunsch zu verwirklichen und die wenigen Abschiebungen so weit wie möglich zu verhindern. Das entspricht ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017, ich zitiere: „Wir unterstützen die Forderungen nach einem sofortigen Stopp der Abschiebungen und nach einem Bleiberecht für alle.“

Es ist ein sich ständig wiederholendes Perpetuum Mobile, spätestens seit 2015 für jeden offensichtlich. Zuerst werden Menschen aus aller Herren Länder, die durch x sichere Staaten gereist sind, nach Deutschland hereingelassen. Sodann beginnt die Asyl-Industrie mit ihrem Werk. Meist versagen die Bescheide ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland, da schlicht kein Asyl- oder Aufenthaltsgrund vorliegt, sondern nur der Wunsch nach Versorgung. Gegen diesen Bescheid wird dann geklagt. Das zuständige Gericht bestätigt den negativen Bescheid, dann klagt man vor der nächsten Instanz weiter, bis der Rechtsweg ausgeschöpft ist und der Eingereiste endgültig vollziehbar ausreisepflichtig ist.

Wir möchten nicht in Abrede stellen, dass es zwischen Himmel und Erde wie auch am Ende des Rechtsweges Umstände geben kann, die nach allgemeinen ethischen und menschlichen Gesichtspunkten dafür sprechen, Gnade vor Recht ergehen zu lassen. Daher spricht sich die AfD grundsätzlich für die Härtefallkommission aus, wie sie im Saarland in der Verordnung über eine Härtefallkommission des Saarlandes nach § 23a des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet geschaffen wurde. Wir stimmen auch für die beiden vorgeschlagenen Personen. Wir wenden uns aber dagegen, dass durch den Anruf der Härtefallkommission quasi durch die Hintertür eine weitere Instanz konstituiert

wird, die noch ein Glied an die Kettenduldung ansetzt, da, sobald die Kommission angerufen wurde, der Vollzug der Ausreise, wie in Ihrem Antrag gefordert, gestoppt werden soll.

Lassen wir es nicht mehr zu, dass zuerst alle hereingelassen und auf die ganze Republik verteilt werden und erst dann geprüft wird, wer wie und warum Schutz und Versorgung auf Kosten unserer Bürger erhält. In der vorliegenden Form lehnt die AfD-Fraktion den Antrag der LINKEN ab. Und wenn der ganze Rechtsweg durchlaufen wurde, lehnen wir auch eine weitere Verpflichtung des Innenministeriums ab, auch wenn nur noch einmal mündlich begründet werden soll. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD.)

Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Petra Berg.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen haben bereits im November 2017 angekündigt, dass die Neubesetzung der Härtefallkommission Anfang des Jahres erfolgen soll. Und daraus hat die Fraktion DIE LINKE messerscharf geschlossen, in der Januarsitzung hierzu einen Antrag zu stellen. Das ist auch gut so, denn das wird dem wichtigen Anliegen auch gerecht. Herr Lander, ich muss Ihnen in einem Punkt aber ausdrücklich widersprechen. Die Härtefallkommission hat durchgängig, auch während der Vakanz der Position der Vorsitzenden, ihre Arbeit gemacht. Sie hat regelmäßig Sitzungen abgehalten und auch die Anträge abgearbeitet. Dort ist nichts liegen geblieben. Ikbal Berber hat als stellvertretende Vorsitzende dort das Heft des Handelns in der Hand gehabt.

2005 hat das Saarland als eines der ersten Bundesländer die Härtefallkommission eingesetzt und sich damit auch der humanitären Verantwortung gestellt. Die Mitglieder wurden entsandt aus kommunalen, kirchlichen und sozialen Gremien und üben diese Tätigkeit ehrenamtlich aus, was oftmals vergessen wird. Das ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die mit einer sehr hohen humanitären Verantwortung einhergeht und deshalb auch höchste Anerkennung und Respekt verdient. Meine Damen und Herrn, viele Jahre haben Günther Schwarz als Vorsitzender und Ikbal Berber als stellvertretende Vorsitzende die Spitze der Härtefallkommission gestellt und hatten damit quasi das Heft des Handelns in der Härtefallkommission in der Hand gehabt. An dieser Stelle deshalb aus dem Haus ein ganz herzliches Dankeschön für dieses langjährige herausragende Engagement.

(Abg. Heib (CDU) )

(Beifall.)

Wir haben heute mit dieser Drucksache dem Landtag die Benennung der Spitze der Härtefallkommission zur Beschlussfassung vorgelegt. Dagmar Heib hat schon gesagt, dass Karin Schmitz-Meßner eine hervorragende Verwaltungsjuristin mit langjähriger Erfahrung ist. Und mit Reinhold Schmitt wird eine Person benannt - ich kenne ihn sehr gut -, die die erforderlichen persönlichen Kompetenzen hat und auch die berufliche Erfahrung mitbringt und mit der die hilfesuchenden Menschen hier im Land sicherlich eine starke Stimme haben. Reinhold Schmitt hat sich auch in der Vergangenheit sehr für die Menschen in diesem Land eingesetzt. Ich bin ganz sicher, dass er auch zukünftig sein Verantwortungsbewusstsein und seine berufliche und persönliche Kompetenz an der Spitze der Härtefallkommission für die antragstellenden Menschen einsetzen wird.

Unser demokratisches System steht auf den Füßen eines funktionierenden Rechtsstaates und die Instrumente des Rechtsstaates werden ergänzt durch die Tätigkeit der Härtefallkommission der Länder. Erst wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist, kommt überhaupt eine Befassung der Härtefallkommission in Betracht. Damit ist die Härtefallkommission der letzte Hoffnungsschimmer für Menschen, deren Einzelschicksal aus humanitärer oder persönlicher Sicht nochmals in den Blick genommen werden muss. Auch ein noch so gut ausgestaltetes Gesetz kann nicht jedes menschliche Einzelschicksal erfassen. Und genau darum geht es, wenn ein Mitglied der Härtefallkommission den Antrag eines Menschen an die Härtefallkommission weiterleitet. Das ist vielen oftmals nicht bekannt. Die Härtefallkommission hat ein Selbstbefassungsrecht. Das heißt, ein Antrag geht zunächst an ein Mitglied der Härtefallkommission. Dieses Mitglied schaut dann über diesen Antrag und bringt ihn dann erst an die Härtefallkommission heran.

Es geht dabei übrigens in den wenigsten Fällen um Flüchtlinge. Nein, meine Damen und Herren, die meisten Fälle betreffen Menschen, die schon seit vielen Jahren in unserem Land leben, Menschen, die vielleicht schon hier geboren wurden, Menschen, die hier aufgewachsen sind und ihren Lebensmittelpunkt in unserem Land haben. Ausweisung und Abschiebung zerstören immer den Lebensmittelpunkt dieser Menschen, die Hoffnung auf ein sicheres Leben, das sich viele Menschen in diesem Land schon aufgebaut haben. Die Menschen spüren dann den Verlust ihrer Existenz. Der Rechtsweg, der den Menschen eröffnet ist und der in unserem Land, das möchte ich ausdrücklich betonen, außerordentlich gut ausgestaltet ist, subsumiert bestimmte Lebenssachverhalte in ein Normengefüge. Aber, nicht jede Lebenssituation und nicht jedes Einzelschicksal las

sen sich ohne Weiteres einfach und vollständig subsumieren.

Ich habe viele Jahre als Rechtsanwältin gearbeitet und habe auch solche Verfahren geführt und kann das sagen. Es gibt Normen, unter die persönliche Einzelschicksale nicht zu subsumieren sind. Und genau diese Schicksale, diese persönlichen Lebenssituationen, sollen in einem humanitären Staat noch einmal an einer Stelle Gehör finden können. Genau dort setzt die wertvolle Arbeit der Härtefallkommission an, dort, wo dringende persönliche oder humanitäre Gründe es rechtfertigen, dass ein Mensch seinen Lebensmittelpunkt in unserem Land behalten kann. An dieser Stelle ist die Härtefallkommission eine wichtige Anlaufstelle, nämlich dort, wo die Lebenssituationen über die Normen des Rechts hinaus beurteilt werden müssen.

Diese Prüfung ist sicherlich keine leichte Arbeit. Sie verlangt Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Verständnis für soziale und gesellschaftliche Zusammenhänge. Jeder Einzelfall wird genau durchleuchtet und geprüft, denn es geht immer um Einzelschicksale. Deshalb setzt sich die Härtefallkommission auch nicht aus Juristen zusammen, sondern aus Personen, die im kirchlichen Bereich, im kommunalen Bereich oder auch im sozialen Bereich aktiv sind. Das macht doch gerade einen starken, humanitären Staat aus, der Blick über den Tellerrand dorthin, wo schutzbedürftige Menschen unverschuldet Härten drohen.

Durch den ständigen Austausch mit den Mitgliedern der Härtefallkommission weiß ich, dass bei Weitem nicht jeder Antrag der Härtefallkommission empfohlen wird. Auch von den Anträgen, die in der Härtefallkommission beraten werden, wird nur ein Teil mit einem positiven Votum ausgestattet. Diese Empfehlung, das sogenannte Härtefallersuchen, wird dann an den Innenminister weitergereicht. Über dieses Ersuchen entscheidet dann schließlich der Minister.

Ich muss sagen, ich spreche in diesem Zusammenhang nicht gerne von einer Gnadenentscheidung. Unser Recht kennt ein Gnadenrecht an einer anderen Stelle. Ich denke, das ist nicht vergleichbar. Denn es ist eigentlich keine Gnade, die den Menschen hier gewährt wird, sondern es ist eine Empfehlung nach Prüfung einer außergewöhnlichen Lebenssituation. Das ist eine Prüfung von ganz persönlichen Gründen, von humanitären Gründen. Das ist etwas anderes als das Gnadenrecht, das unser Land kennt und das auch im Übrigen ganz anders ausgeübt wird. Die Arbeit der Härtefallkommission findet ihre Grundlage in der Verordnung, die seit 2005 in Geltung ist. 2004 wurde diese Verordnung auf den Weg gebracht. Es hat zwischenzeitlich gerade im Aufenthaltsgesetz sehr viele bundesgesetzliche Änderungen gegeben, deshalb muss die Verordnung auch überarbeitet und angepasst werden.

(Abg. Berg (SPD) )

Frau Heib hat es eben schon gesagt, über die Dublin-Fälle entscheidet nur das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das ist bundesgesetzlich so geregelt. Das ist auch in der Verordnung so geregelt. Um solche Fälle auch aus humanitärer Sicht würdigen zu können, würde ich persönlich die Einrichtung einer Härtefallkommission auf Bundesebene für überlegenswert halten. Auch dort sollte man vielleicht in die Richtung gehen, für solche Fälle eine Kommission einzurichten, damit auch dort humanitäre Gründe noch einmal in den Blick genommen werden können.

Der Minister hat in der letzten Wahlperiode im Unterausschuss für Flüchtlingsfragen mitgeteilt, dass er in bestimmten Fällen mit dem Chef des Bundesamts über Härtefälle sprechen kann und sprechen wird. Die Änderung der Verordnung obliegt dem Innenminister, deshalb können wir auch heute nicht über eine Änderung der Verordnung abstimmen. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Diskussionen, ob eine Abschiebung so lange unterbleiben soll, bis das Verfahren vor der Härtefallkommission abgeschlossen ist. Das hat die Härtefallkommission meines Erachtens zu Recht eingefordert, denn die Arbeit der Kommission ist sehr zeitintensiv und auch in der sachlichen Bearbeitung sehr aufwendig. Sie läuft ins Leere, wenn während des Verfahrens abgeschoben wird.

In der Vergangenheit konnte sich die Härtefallkommission in den meisten Fällen darauf verlassen, dass ihre Arbeit durch eine Abschiebung nicht ad absurdum geführt wird, auch wenn dies in der Verordnung nicht explizit geregelt worden ist. Ich denke, das sollte auch in Zukunft so gelten. Das wurde im Unterausschuss, von dessen Mitgliedern auch heute noch einige dem Parlament angehören, so zugesichert.

Einem Anliegen der Härtefallkommission zur Änderung der Verordnung trägt der vorliegende Antrag Rechnung. Es wird hier festgelegt, dass eine Regelung erfolgen soll, damit die Mitglieder der Härtefallkommission gegebenenfalls nachvollziehen können, warum der Innenminister ihrem Votum nicht folgt. Dass der Innenminister gegenüber der Spitze der Härtefallkommission seine Entscheidung begründet, ist wichtig für die Arbeit, einerseits für die zukünftige Bearbeitung von Fällen, aber andererseits auch, damit Transparenz gewährleistet ist, denn die Mitglieder müssen nach all ihrer Arbeit, die sie getan haben, wissen, warum ihrem Ersuchen nicht gefolgt wurde.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Arbeit der Härtefallkommission ist sicher kein Korrektiv für den Rechtsstaat, das darf und soll sie auch nicht sein. Sie ergänzt auch nicht die Rechtsprechung. Sie ermöglicht aber die Betrachtung von Einzelschicksalen

aus humanitärer Sicht, und das ist in unserem Land ganz wichtig. Deshalb ist die Tätigkeit auch für die Zukunft zu stärken, denn die Tätigkeit der Härtefallkommission gibt unserer starken Demokratie ein menschliches Gesicht, und das ist wichtig für dieses Land. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 16/207. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die DIE LINKE-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und AfD.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 16/215. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und DIE LINKE, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestellung einer Vorsitzenden und eines stellvertretenden Vorsitzenden der Härtefallkommission (Drucksache 16/216)

Gemäß § 2 der Verordnung über eine Härtefallkommission des Saarlandes nach § 23a des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Härte- fallkommissionsverordnung - HKV) bestellt der Landtag des Saarlandes einen Vertreter oder eine Vertreterin als vorsitzendes Mitglied in die Härtefallkommission und benennt zugleich einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin.

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 16/216 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen ist.

(Abg. Berg (SPD) )

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten in die Mittagspause ein. Wir setzen die Sitzung um 13.00 Uhr fort.

(Die Sitzung wird von 11.48 Uhr bis 13.01 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verzicht auf gendergerechte Sprache auch im Saarland nach dem Vorbild Frankreichs (Drucksache 16/209)

Zur Begründung des Antrages der AfD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordnetem Lutz Hecker das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Wir fordern in unserem Antrag die Landesregierung auf, in von ihr eingebrachten Entwürfen für Gesetze und Verordnungen und sonstigen von ihr verfassten Publikationen und Handreichungen, in der Verwaltung, in Schulen und Hochschulen sowie sämtlichen der Aufsicht des Landes unterstehenden Behörden, im Schriftverkehr mit dem Bürger, in allen sozialen Medien und in der internen Kommunikation, auf die sogenannte Gender-Sprache zu verzichten und sich damit am Vorbild Frankreichs zu orientieren. Es würde dem Saarland als dem Land der vielfach hochgelobten Frankreichstrategie ebenfalls gut zu Gesicht stehen, auch im Bundesrat eine Vorreiterrolle einzunehmen und dort eine Initiative bezüglich der Bundesgesetzgebung einzubringen.

Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich mit einem Zitat beginnen: „ Der Einsatz einer Verdeckten Ermittlerin oder eines Verdeckten Ermittlers nach Absatz 2 Nr. 4 dürfen nur durch die Richterin oder den Richter angeordnet werden. Die Anordnung der längerfristigen Observation ist auf höchstens sechs Monate, diejenige des Einsatzes Verdeckter Ermittlerinnen oder Verdeckter Ermittler auf höchstens drei Monate zu befristen. (…) Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch von der Behördenleiterin oder dem Behördenleiter getroffen werden. Die Anordnung der Behördenleiterin oder des Behördenleiters tritt außer Kraft, wenn sie nicht binnen drei Tagen von der Richterin oder dem Richter bestätigt wird. (…) Die Anordnung der übrigen Maßnahmen erfolgt außer bei Gefahr im Verzug durch die Behördenleiterin oder den Behördenleiter oder eine von ihr beauftragte Beamtin oder einen von ihr

beauftragten Beamten oder eine von ihm beauftragte Beamtin oder einen von ihm beauftragten Beamten.“ - Das sind Beispiele aus nur einem Absatz eines einzigen Paragrafen des Saarländischen Polizeigesetzes, nämlich § 28 Abs. 3. Diese Beispiele zeigen auch, worum es in unserem Antrag geht. Es geht eben nicht etwa darum, Errungenschaften von Frauen der letzten 100 Jahre oder mehr abzuschaffen, es geht schlicht und einfach darum, der Verkomplizierung unserer Sprache aus rein ideologischen Gründen entgegenzutreten.

(Abg. Renner (SPD) : Ideologie ist ein weites Feld.)

Die Republik Frankreich hat dies ebenfalls seit einiger Zeit erkannt und nun diesem Unsinn einen Riegel vorgeschoben. Die altehrwürdige Académie française, die oberste Regelungsinstanz für Fragen der französischen Sprache, warnte im Oktober 2017 davor, dass durch die sogenannte geschlechtergerechte beziehungsweise inklusive Schreibweise der französischen Sprache die französische Sprache in tödlicher Gefahr schwebe. Diese Schreibweise sorge nicht nur für geistige Verirrungen, sondern führe auch dazu, dass Sätze schlichtweg unlesbar werden. Frankreichs Premierminister Édouard Philippe hat im November 2017 Konsequenzen gezogen und diesem Experiment in seinem Verantwortungsbereich ein Ende bereitet. Er hat die Mitglieder seiner Regierung angewiesen, die sogenannte inklusive Schreibweise in öffentlichen Texten nicht zu verwenden, insbesondere nicht in Texten, die im Amtsblatt erscheinen. Der Plural solle männlich bleiben und es wird betont, dass gerade im juristischen Bereich Schriften klar seien und den Regeln der Grammatik folgen müssten. Darüber hinaus sei diese Kunstform der Sprache nicht nur nicht inklusiv, sie spalte und schließe aus.

Der Verein Deutsche Sprache, ein gemeinnütziger Verein mit 36.000 Mitgliedern in mehr als 100 Ländern und mit Sitz in Dortmund, dessen satzungsmäßiges Ziel es ist, die deutsche Sprache als eigenständige Kultursprache zu erhalten und zu fördern, sagt Folgendes: Die Gender-Sprache verletzt durch künstliche, umständliche grammatische Formen und Konstruktionen von Begriffen sprachliche Grundregeln. Sie missachtet die Grundsätze der Sprachästhetik, schafft unklare Wörter, verlängert Satzkonstruktionen und ist dadurch überwiegend nicht sprechbar oder vorlesbar. - Welche Ausmaße das Ganze mittlerweile auch außerhalb der Sprache erreicht hat, zeigt sich an Beispielen wie in Berlin oder Chemnitz, wo beispielsweise Frauenquoten für Straßennamen gefordert werden. Auch Homo-Ampeln, wie sie zum Beispiel in Flensburg installiert sind, sind heutzutage offenbar unabdingbar. Auf denen ist kein Ampelmännchen mehr zu sehen, wie es seit jeher ausreichend war und sich kein Mensch darüber

(Präsident Meiser)

aufregte, sondern zwei Ampelmännchen beziehungsweise zwei Ampelweibchen, die bei Grün händchenhaltend zu sehen sind.