Protocol of the Session on August 29, 2012

Nein, ich spreche für mich. Ich spreche so, wie es mir mein Gewissen sagt, da ein Abgeordneter nur seinem Gewissen verpflichtet ist. - Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich aus der Internetseite der SPD Neunkirchen von August 2011 eine Passage aus der Rubrik „News“ zitieren: „Wir stehen klar zur Verbandsklage.“ Frau Kolb, das war Ihr Zitat. Wir werden Sie beim Wort nehmen. Ich denke, dass es heute sehr viele Zeugen für diese Aussage gab. Wir werden sehen, was die Regierung aus dem Antrag machen wird.

Noch etwas zu unserem Gesetzentwurf. Er lässt bewusst offen, ob ein hauptamtlicher oder ein ehrenamtlicher Landesbeauftragter eingesetzt werden soll. Ich möchte Sie auch noch einmal darauf hinweisen, dass es sich heute um die Erste Lesung dieses Gesetzentwurfs handelt. Das wissen Sie alle viel besser als ich, denn wir sind erst hundert Tage im Amt. Sie wissen, dass ein Gesetzentwurf nach der Ersten Lesung nicht schon Gesetz ist, sondern zunächst in den Ausschuss kommt. Hier im Plenum spricht man über ihn, im Ausschuss berät man ihn. Anschließend kommt er in die Zweite Lesung. Das heißt, man kann im Ausschuss über alle vorgebrachten Kritikpunkte noch einmal reden. Das bitte ich zu bedenken.

Herr Strobel, Ihr Vorschlag, das Ganze im Ausschuss zu diskutieren, ist zumindest in unserer Frak

(Abg. Strobel (CDU) )

tion auf sehr großen Zuspruch gestoßen. Ich denke, davon werden nicht nur wir profitieren, sondern davon profitiert jeder, vor allem auch die Tierschutzverbände und nicht zuletzt die Tiere selbst. Ich bitte trotzdem darum, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, da er unserer Meinung nach eine wirkliche Verbesserung für den Tierschutz ist. - Danke sehr.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun Frau Dr. Simone Peter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Peter, ich weise Sie darauf hin, dass Sie noch eine Minute und 42 Sekunden Redezeit haben.

Das sollte reichen, vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur noch einmal kurz auf das Bezug nehmen, was hinsichtlich unserer Tätigkeit in den vergangenen zwei Jahren gesagt wurde. Ich finde es recht amüsant, dass immer gesagt wird, wir hätten der Koalition unseren grünen Stempel aufgedrückt, aber auf der anderen Seite nicht alles schnell genug erledigt. Auch wir haben uns für bestimmte Dinge Zeit genommen. Das Tierschutz-Verbandsklagerecht wurde gleich am Anfang vorbereitet. Es gab eine intensive Abwägung zwischen den Tiernutzern und den Tierschützern. Wir haben das Thema im Ausschuss beraten. Wir haben einen Gesetzentwurf aus Bremen als Grundlage genommen, um hier im Saarland einen Weg zu finden, das Tierschutz-Verbandsklagerecht umzusetzen. In dieser Kontinuität hätten wir auch die Bedenken aufgenommen und die Sache weitergeführt. Ich habe auch gesagt, dass ich mich darüber freue, dass es eine entsprechende Ankündigung gab. Von daher kann die sachliche Debatte weitergehen. Ich bin gespannt, wie die Diskussion zum Tierschutz innerhalb der Koalition weitergeht. Beim Tierschutzbeauftragten waren wir auf dem Weg. Wir haben entsprechende Bewerbungsunterlagen gesammelt. Es ist immer eine Frage auch der Kompetenz und der Zielführung, wen man für eine solche Position vorschlägt. Ich hoffe, dass die Koalition nicht zu dem Punkt kommt, dass ein solcher Beauftragter - ob ehrenamtlich oder hauptamtlich - ein zahnloser Tiger ist oder bleibt, sondern ich hoffe, dass Sie da zu einer Verständigung kommen und dass es im Sinne des Tierschutzes zu einem Tierschutzbeauftragten und zum TierschutzVerbandsklagerecht kommt. - Vielen Dank.

(Beifall bei B 90/GRÜNE und bei den PIRATEN.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun Gisela Kolb von der SPD-Landtagsfraktion.

Ich wurde jetzt zweimal persönlich angesprochen. Deshalb ist es mir wichtig, dass ich jetzt zu zwei Themen noch einmal kurz Stellung nehme, und zwar zunächst zum Verbandsklagerecht. Liebe Frau Kollegin Simone Peter, diese Koalition braucht die Erinnerung nicht. Sie hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass es im Saarland ein Verbandsklagerecht geben wird. Deshalb brauchen wir Ihre Erinnerung und Ihren Schaufensterantrag nicht. Es wird so kommen, weil wir es vereinbart haben.

(Zuruf der Abgeordneten Dr. Peter (B 90/GRÜ- NE).)

Zweite Sache. Sie haben gesagt, es sei innerhalb von zwei Jahren nicht gelungen. Für eine Partei, die den Tierschutz in Sonntagsreden und Grußworten immer hochhebt, finde ich es nicht in Ordnung, dass sie ausgerechnet im Bereich des Tierschutzes nach zwei Jahren keine Bilanz vorzuweisen hat.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Thema Schonzeit für Füchse, Frau Kolb.)

Es gab kein Verbandsklagerecht, es gab keinen Tierschutzbeauftragten, und wie ich schon erwähnt habe, ist es noch nicht einmal gelungen, im Umweltministerium innerhalb von zwei Jahren eine ehrenamtliche Position zu besetzen. Wenn ich Ihnen unterstellen würde, dass Sie Sinn für Ironie haben, würde ich mich jetzt bei Ihnen dafür entschuldigen, dass es uns in den letzten beiden Monaten nicht gelungen ist. Aber da ich Ihnen keinen Sinn für Ironie unterstelle, lasse ich diese Bemerkung auch bleiben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun die Ministerin für Umwelt, Verbraucherschutz und Justiz, Anke Rehlinger.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, bei aller unterschiedlichen Betrachtung auch der letzten zweieinhalb Jahre ist in der heutigen Debatte zumindest deutlich geworden, dass sich das gesamte Haus über alle Parteien und Fraktionen hinweg dafür starkgemacht hat, dass auch der Tierschutz hier in diesem Land eine gewichtige Stimme hat. Ich meine, das sollte für uns alle - für das Parlament, dem ich ja auch angehöre, aber auch für die Regierung, für die ich an dieser Stelle ebenfalls spreche - leitend für unser Handeln sein. In diesem Sinne darf ich diese Debatte verstehen. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll und zielführend ist, wenn wir uns gegenseitig absprechen, uns für Tierschutz einzusetzen. Ich glaube nicht, dass dies der Realität entspricht.

(Abg. Maurer (PIRATEN) )

(Beifall bei den PIRATEN und bei B 90/GRÜNE.)

Ich glaube auch nicht, dass es den Tieren oder denjenigen hilft, die sich insbesondere ehrenamtlich für den Tierschutz einsetzen. Deshalb ist dieses Thema nicht geeignet, um hier Schaufensteranträge einzubringen.

Wir wissen doch, wie es ist. In der letzten Zeit mussten wir vermehrt zur Kenntnis nehmen, dass es eine Reihe von spektakulären Fällen gibt, die die Bevölkerung kurzzeitig aufrütteln. Dann wird nach verschärften Kontrollen gefragt und danach, ob die Auflagen, die nach den Kontrollen gemacht wurden, auch eingehalten wurden. Alle haben sich in der Vergangenheit stets darum bemüht, in diesem Sinne Verbesserungen zu erreichen. Genau das wird auch diese Landesregierung in Zukunft und weiterhin tun. Denn auch für die jetzige Landesregierung, für die Große Koalition, ist das Thema Tierschutz ganz wichtig. Deshalb hat es auch seinen Niederschlag in konkreten Formulierungen im Koalitionsvertrag gefunden. Dies zeigt sich dadurch, dass wir einen organisatorischen Mangel, den es gegeben hat, gleich durch Ressortierungen ausräumen konnten. Wir haben Dienst- und Fachaufsicht zusammengeführt. Das dürfte die Arbeit auch dieses Hauses erleichtern, wenn es darum geht, bestimmte Fälle hier aufzurufen und zu besprechen. Wir alle können uns leidvoll daran erinnern, wie es war, wenn ein Berichterstatter kam und sagte, er könne nichts berichten, weil das in den Zuständigkeitsbereich eines anderen falle. Diese Verweisungsmöglichkeit gibt es nun nicht mehr. Ich hoffe vor allem, dass wir nicht allzuoft über solche Fälle in diesem Hause berichten müssen. Sollte es dennoch so sein, wird es klar und eindeutig mit einer Stimme erfolgen. Deshalb ist es auch wichtig, dass es einen zentralen Ansprechpartner im Lande gibt.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das ist nicht das Einzige, was gelaufen ist. Ich will es für die jetzige Landesregierung nicht in Anspruch nehmen. So wenig, wie man nach 100 Tagen ein Tierschutzverbandsklagerecht vorlegen kann, so wenig wollen wir für uns in Anspruch nehmen, dass nun die Wildtierauffangstation eröffnet wird. Die Vorleistung hat sicherlich die alte Landesregierung erbracht, wir werden es zu Ende bringen. Ich will in dem Zusammenhang das Tierschutzheim in Dillingen erwähnt wissen - Kollege Strobel hat es ebenfalls angeführt -, das nach vielen Diskussionen in den kommunalen Parlamenten, wo man sicherlich ein finanziellen Beitrag geleistet hat, eröffnet werden konnte. Auch das Land hat seinen Beitrag dazu geleistet. Die Kollegin Bachmann hat im Gespräch noch einmal darauf hingewiesen. 1 Million Euro sind vom Land geflossen. Das ist nicht gerade wenig Geld. Es ist aber nach unserer Auffassung gut angelegtes Geld, weil es den Ehrenamtlichen ihre Arbeit

erleichtert. Wenn mit diesem Geld, diesen Investitionen und mit Hilfe der Ehrenamtlichen aktiver Tierschutz betrieben wird, ist das mehr wert, als die Diskussionen zum Thema, die wir in diesem Hause führen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das wird auch die Linie sein, auf der wir in Zukunft alles fortführen. In diesem Sinn habe ich in der Berichterstattung im Ausschuss darauf hingewiesen, dass wir sehr zügig - aufbauend auf das, was an Vorarbeit geleistet worden ist - ein Tierschutzverbandsklagerecht vorlegen werden. Aber hier gilt natürlich der Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Was wir zum Schluss dort erleben mussten, sollten wir uns ersparen. Natürlich geht es darum, eine Version vorzulegen, die verfassungskonform ist. Letztendlich nutzt es denjenigen, die sich in Zukunft darauf berufen und ihre Stimme für die Tiere erheben, nichts, wenn das, was sie tun, nicht verfassungsrechtlich abgesichert, sondern immer noch zweifelbehaftet ist. Deshalb sollten wir sehr gründlich arbeiten und dem Hause etwas vorlegen, was auch guten Gewissens Zustimmung finden kann. Das ist unsere Maßgabe. Ich hoffe, wenn wir das tun - die Bearbeitung im Hause findet gerade statt, Abstimmungen werden vorgenommen -, wird das, was wir vorlegen, Ihre Unterstützung finden. Denn das bringt diejenigen in die Situation, ihre Stimme auch vor Gericht erheben zu können und Verbesserungen zu erreichen. Uns allerdings jetzt in Verzug zu setzen, ist möglicherweise einem politischen Ansinnen geschuldet, hat aber nichts damit zu tun, dass man in der Sache tatsächlich etwas erreichen wollte.

Zum Schluss zu den Bemerkungen zum Tierschutzbeauftragten. Ich will darauf hinweisen, dass die Frage des Tierschutzbeauftragten nicht isoliert zu betrachten ist. Es gibt eine Formulierung im Koalitionsvertrag, mit der wir es uns zur Aufgabe gemacht haben, das Beauftragtenwesen genauso wie das Beiratswesen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen, damit man sich einen Überblick verschafft und nicht immer als letzten Ausweg, wenn einem inhaltlich nichts mehr einfällt, einen Beirat oder Beauftragten einrichtet. Wir wollen uns ansehen, was an dieser Stelle sinnvoll ist. Dann wird man auch über die Frage des Tierschutzbeauftragten sprechen. Die Haltung der SPD-Fraktion hat Frau Kolb zum Ausdruck gebracht. Wir werden mit dem Koalitionspartner eine Einigung herbeiführen und werden natürlich, was auch klar ist, definieren, was die Aufgaben sind und welche Mittel er zur Verfügung hat, um diese Aufgaben zu erfüllen.

In diesem Zusammenhang möchte ich unterstreichen, was unsere Vorstellung ist, dass wir es nämlich mit einem ehrenamtlichen Beauftragten zu tun haben. Frau Maurer ist, wie ich gehört habe, in dieser Frage offen - ausgehend von dem, was im Ge

(Ministerin Rehlinger)

setzentwurf steht. Letztlich wird es schwierig werden, wenn wir hier noch einmal Geld in die Hand nehmen müssen, um einen bürokratischen Apparat aufzubauen. Ich kann das Geld ja nur einmal ausgeben. Wenn ich mich entscheiden muss, ob ich es in einen bürokratischen Apparat stecke oder Initiativen und Verbände unterstütze, die im Tierschutz tätig sind, dann entscheide ich mich für Letzteres; denn dort ist das Geld unmittelbar und direkt eingebracht. Ich stecke es nicht in den bürokratischen Apparat. Mit dieser Linie möchte ich in die Debatte um die Frage des Tierschutzbeauftragten hineingehen. Im Koalitionsvertrag steht ebenfalls, dass wir bei den Beauftragten, beim Tierschutzbeauftragten wäre es nicht anders, eine Entscheidung des Landtages mit einführen möchten, um dem Beauftragtenwesen eine größere Legitimation zu verleihen.

Man kann nun fragen, warum in zweieinhalb Jahren kein Tierschutzbeauftragter benannt wurde. - Der Ehrlichkeit halber muss man sagen, dass das Sammeln der Bewerbungen auch etwas damit zu tun hat, dass die Auswahl desjenigen, der in Frage kommt, nicht ganz einfach ist. Das hat sich auch mit dem Wechsel der Regierung nicht geändert. Insofern werden wir alle vor der gleichen Frage und Herausforderung stehen: Wen sehen wir als geeignete Person an, diese schwierige Aufgabe zu erfüllen?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute das Thema Tierschutz in den Mittelpunkt einer Debatte gerückt. Das ist sicherlich positiv zu vermerken. Substanziell etwas dazu beitragen werden wir vonseiten der Landesregierung, indem wir das Tierschutzverbandsklagerecht vorlegen. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung, wenn wir es vorlegen. Ich hoffe auch auf Unterstützung für diejenigen, die im Tierschutz tätig sind. Denn das sind diejenigen, die jeden Tag vor Ort sind und ihre Arbeit leisten und deshalb unseren Dank verdienen. Ich möchte an dieser Stelle meinen Dank an diese Personen adressieren. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst über den Gesetzentwurf der PIRATEN-Landtagsfraktion, Drucksache 15/82 - neu. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes 15/82 - neu - unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle

fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/82 - neu - in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Dagegen gestimmt haben CDU und SPD. Zugestimmt haben die Fraktion DIE LINKE, die PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, Drucksache 15/101. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/101 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/101 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Dagegen gestimmt hat die Koalition aus CDU und SPD. Zugestimmt haben die Fraktion DIE LINKE, die PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Entscheidung über die Gültigkeit der Landtagswahl vom 25. März 2012 (Drucksa- che 15/78)

Zur Begründung des Antrages Drucksache 15/78 erteile ich der Vorsitzenden Frau Abgeordneter Petra Berg das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemäß Art. 75 Abs. 1 Satz 1 unserer Landesverfassung ist der Landtag aufgerufen, eine Landtagswahl zu prüfen und über ihre Gültigkeit zu befinden. Der Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in drei Ausschusssitzungen mit der Landtagswahl vom 25.03.2012 befasst und die heute vom Plenum zu treffende Entscheidung vorbereitet.

Von der Landeswahlleiterin ließ sich der Ausschuss über Organisation, Durchführung und Verlauf der Wahl informieren. Die nach der Auflösung des 14. Landtages erforderliche, vorgezogene Wahl ist nach diesem Bericht ohne besondere Vorkommnisse verlaufen. Das endgültige Wahlergebnis hat der Landeswahlausschuss in seiner Sitzung am 04. April 2012 festgestellt. Die Landeswahlleiterin hat das endgültige Gesamtwahlergebnis und die Verteilung der Sitze im Amtsblatt des Saarlandes am 19. April bekannt gegeben.

Bei den gewählten Abgeordneten hat es eine Reihe von personellen Veränderungen gegeben, die bereits zu einem Nachrücken von Abgeordneten im Rahmen der Listennachfolge geführt haben. Die Abgeordneten Monika Bachmann und Georg Jungmann sowie Gabriele Schäfer verzichteten auf ihre Mandate. Es rückten die Abgeordneten Dagmar

(Ministerin Rehlinger)

Heib, Thomas Schmitt sowie Christian Gläser nach. Heute Morgen hat der Landtag überdies beschlossen, dass auf den ausgeschiedenen Abgeordneten Peter Jacoby der Abgeordnete Uwe Conradt nachfolgt.

Eine Wahlanfechtung ist in insgesamt vier Fällen erhoben worden. Der Ausschuss hat im Rahmen der ihm obliegenden Vorprüfung gemäß § 4 Abs.1 des Saarländischen Wahlprüfungsgesetzes entschieden, von der Möglichkeit einer mündlichen Verhandlung keinen Gebrauch zu machen, denn eine Förderung der Verfahren war hiervon nicht zu erwarten. Die vorliegenden Anfechtungen betreffen im Wesentlichen Rechtsfragen.

Die Anfechtung WA 15/1 betraf den Einwand, dass das Landtagswahlgesetz in § 38 in angeblich verfassungswidriger Weise bei der 5-Prozent-Sperrklausel auf die Zahl der gültigen, nicht aber auf die Zahl der abgegebenen Stimmen abstelle. Dieses beeinträchtige den Anfechtungsführer in seiner Möglichkeit, ungültig zu wählen, um einen Nichteinzug kleinerer Parteien in den Landtag zu erreichen.

Die Anfechtung Aktenzeichen WA 15/2 monierte angebliche Mängel im Wahlprüfungsrecht, welches gegen den Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes verstieße. Auch sie wendet sich gegen die 5-Prozent-Klausel. Sie ist der Ansicht, dass die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften wegen der verkürzten Fristen bis zur Neuwahl hätten reduziert werden müssen. Eine Sitzverteilung nach d'Hondt habe nicht vorgenommen werden dürfen.

Die Wahlanfechtung WA 15/3 rügte, dass der Parteiwechsel der Abgeordneten Döring in der Zeit zwischen der Annahme des Mandats und der konstituierenden Sitzung des 15. Landtages ohne Konsequenzen für ihr Mandat geblieben sei. Das Demokratieprinzip erfordere, dass hier ein Verlust des Mandates und eine Listennachfolge eintrete.

Der Anfechtungsführer im Verfahren WA 15/4 schließlich monierte die Ausstellung eines falschen Formulars und die Ablehnung einer Unterstützerunterschrift bei der Freien Union Saar durch die Landeswahlleiterin.