Der Anfechtungsführer im Verfahren WA 15/4 schließlich monierte die Ausstellung eines falschen Formulars und die Ablehnung einer Unterstützerunterschrift bei der Freien Union Saar durch die Landeswahlleiterin.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich mit allen diesen Wahlanfechtungen detailliert befasst und abschließend in der Ausschusssitzung vom 21. Juni 2012 den Beschluss gefasst, dem Landtag unter Zurückweisung aller Wahlanfechtungen zu empfehlen, die Gültigkeit der Landtagswahl 2012 festzustellen.
Die Einzelheiten zu den Anfechtungsgründen sowie die für die Entscheidung des Ausschusses tragenden rechtlichen Gründe sind der Drucksache 15/78 des Landtages zu entnehmen, welche Ihnen vor
Die Wahlprüfung, die wir für das Plenum vorbereitet haben, betrifft nicht die Frage, wie man das Wahlverfahren anders gestalten könnte. Es erfolgt ausschließlich eine Rechtskontrolle, ob die Wahlregeln, die der Gesetzgeber vorher festgelegt hat, eingehalten wurden.
Im Rahmen der Wahlprüfung besteht auch nicht die Möglichkeit, rückwirkend Gesetze wegen angeblichen Verstoßes gegen die Verfassung aufzuheben. Diese Kompetenz ist allein dem Verfassungsgerichtshof zugewiesen. Dieser hat - auch dieser Hinweis sei erlaubt - die 5-Prozent-Sperrklausel in seiner letzten Entscheidung vor der Landtagswahl ausdrücklich, auch unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in unserem Bundesland, gebilligt. Entschieden wird damit nicht über Veränderungen der 5-Prozent-Sperrklausel, nicht über das gesetzlich festgelegte Auszählungsverfahren oder über sonstige Veränderungsmöglichkeiten in Wahlregeln.
Nach dem geltenden Wahlrecht war und ist auch der Parteiwechsel der Abgeordneten Döring rechtlich zu prüfen. Der Ausschuss ist hierbei nach entsprechender Beratung mehrheitlich zu der Auffassung gelangt, dass dem Erwerb des Mandates kein Wahlfehler zugrunde liegt.
Regelungen, die wahlrechtliche Konsequenzen aus der Zugehörigkeit zu einer anderen Partei ziehen, bestehen. Der Gesetzgeber hat sie aber ausschließlich für zwei andere Konstellationen angeordnet. Das ist zum einen der Fall bei der Listenaufstellung. Das heißt, dass bei der Aufstellung der Liste ein Bewerber keiner anderen als der aufstellenden Partei angehören darf. Zum anderen ist dies im Rahmen der Listennachfolge der Fall. Bei der Listennachfolge kommt nur ein Bewerber als Nachfolger in Betracht, der die Partei nicht gewechselt hat.
Beide Regelungen sind bei der Abgeordneten Döring weder direkt noch analog anwendbar. Sie hat ihr Mandat unmittelbar erworben und sich zu einem Wechsel der Partei erst entschlossen, als der demokratische Souverän, nämlich alle Wählerinnen und Wähler bereits entschieden hatten.
Der Ausschuss hat in diesem Zusammenhang alle rechtlichen Argumente abgewogen. Er hat sich auch mit der Frage der Einholung eines juristischen Gutachtens beschäftigt, dieses letztlich aber nicht für erforderlich gehalten, da Gegenstand eines solchen Gutachtens allein die Meinungsbildung zu reinen Rechtsfragen gewesen wäre.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist jedoch nach den Vorgaben unseres Verfassungsgerichtshofes aufgefordert, sich im Rahmen der Wahlprüfung zügig eine ei
gene Auffassung zu rechtlichen Fragestellungen zu bilden. Dieses ist auf ausreichender Grundlage geschehen. Ich darf zitieren aus dem Urteil des VGH des Saarlandes, Lv 13/10, vom 31.01.2011. Dort heißt es: „Die Bearbeitung reiner Rechtsfragen kann aber von einem Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung innerhalb kürzester Zeit erwartet werden.“ Das ist also ureigenste Aufgabe des Ausschusses.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, nach Prüfung der Anfechtungen ist der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung mit der Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten von CDU, SPD und der PIRATEN, bei Gegenstimmen der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, zu der Auffassung gelangt, dass die Landtagswahl vom 25. März 2012 gemäß der Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 04. April 2012 rechtmäßig und damit gültig ist. Der Ausschuss bittet daher das Plenum, seinem Antrag Drucksache 15/78 die Zustimmung zu erteilen.
Ich erlaube mir noch einen Hinweis: Die Abgeordnete Pia Döring hat mitgeteilt, dass sie an der Abstimmung nicht teilnehmen wird, da sie selbst betroffen ist. Sie erfüllt damit die Vorgaben des VGH des Saarlandes, der zu dem Abstimmungsverhalten betroffener Abgeordneter in seiner Entscheidung vom 29.09.2011 Az: Lv 4/11 ausdrücklich Stellung genommen hat. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Berg. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Prof. Dr. Bierbaum von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung beantragt die Feststellung der Gültigkeit der Wahl zum 15. saarländischen Landtag. Wir, die Fraktion DIE LINKE, stimmen diesem Antrag nicht zu. Zwar bestreiten wir nicht die Gültigkeit des Ergebnisses der Wahl selbst, wohl aber die Gültigkeit im Hinblick auf die Feststellung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass Frau Döring nicht als gewählte Bewerberin festgestellt werden kann, wie dies auch in der Wahlanfechtung WA 15/3 dargelegt wird. Insofern schließen wir uns auch nicht dem Ausschuss an, der diese Wahlanfechtung zurückweist. Wir, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind nach wie vor der Auffassung, dass der Wechsel von Frau Döring noch vor der konstituierenden Sitzung des Landtags einen einmaligen Fall
Dieser Wechsel verstößt außerdem gegen mehrere elementare demokratische Grundsätze. Dieser Wechsel stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl ebenso wie gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien dar. Denn die Stimmen der Wählerinnen und Wähler, die im Wahlkreis Neunkirchen DIE LINKE gewählt haben, werden durch die Zuteilung des Mandats an Frau Döring nicht gleichermaßen berücksichtigt. Statt drei Sitze erhält die LINKE nur zwei Sitze und damit einen Sitz weniger, als ihr nach dem Wahlergebnis zustand. Verstoßen wird auch gegen das Prinzip der Volkssouveränität der repräsentativen Demokratie, denn der Wählerwille muss sich ja wohl auch in einer dem Wahlergebnis entsprechenden Vertretung im Parlament widerspiegeln. Wenn jemand in das Parlament entsandt wird und nicht mehr die Partei repräsentiert, für die sie oder er gewählt wurde, sondern für eine Partei mit zentral anderen politischen Positionen, dann kann sie oder er auch nicht vom Volk legitimiert sein. Somit sehen wir für das Landtagsmandat für Frau Döring keine Legitimation.
Ich komme darauf zurück. Der Wechsel der Fraktion wird auch im Fall Döring immer wieder mit der Freiheit des Mandats zu legitimieren versucht. Diese Freiheit des Mandats, ein außerordentlich wichtiges Recht, kann jedoch kaum so weit gehen, dass das freie Mandat praktisch zur freien Ware wird oder dass man überhaupt keine Rücksicht mehr auf den Wählerwillen nehmen müsse. Seinem Gewissen verpflichtet zu sein, muss doch für jede Abgeordnete, für jeden Abgeordneten die Achtung des Wählerwillens mit einschließen. Wenn also etwa eine Partei substanziell von den politischen Aussagen abrücken würde, mit denen sie um die Zustimmung der Wählerinnen und Wähler geworben hat, dann - und nur dann - kann durchaus auch ein Wechsel angezeigt sein. Wir haben dies in der Geschichte des Parlaments mehrfach erlebt. Wir haben dies bei Grundsatzfragen erlebt, wie etwa der Kriegs- und Friedensfrage, wir erleben das bei der Frage, ob man noch bei den sozialpolitischen Grundsätzen bleibt, für die man eingetreten ist oder ob man von diesen abrückt. Das sind alles inhaltliche politische Gründe, wo ein solcher Wechsel auch legitimiert sein kann. Ein solcher liegt aber nicht vor, denn das ist hier überhaupt nicht der Fall.
Hinzu kommt, dass unserer Auffassung nach das freie Mandat erst mit der Konstituierung des Landtags entsteht, es also im Falle Döring erst gar nicht
dazu gekommen ist. Ich denke, dass Herr Brenner in seinem Artikel in der Saarbrücker Zeitung vom 18. April 2012 die Sache auf den Punkt gebracht hat. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Abweichen ist kein Verrat am Wähler, wenn sich der Abgeordnete auf die Grundsätze berufen kann, für die er angetreten ist. (...) Beispiellos ist aber der Wechsel von Pia Döring zur Saar-SPD noch vor der ersten Landtagssitzung - nachdem sie sich kurz zuvor auf die Linke-Liste zur Landtagswahl per Kampfabstimmung gedrängt hatte. Weder ist die SPD in den letzten Wochen nach links gerückt“ - dem kann ich nur zustimmen - „noch stand eine Abstimmung an, die zum Bruch Dörings mit ihrer Partei führen könnte. Das hat mit Gewissensfreiheit nichts zu tun, es ist - mit Verlaub - gewissenloser Betrug an Wählern, die die Linke stärken wollten. (...) Dieser Skandal diskreditiert das freie Mandat - das so wichtig ist für die Legitimität des Parlamentarismus.“ - Zitatende. Dem ist im Grunde genommen nichts hinzuzufügen. Ich möchte allerdings daran erinnern, dass das freie Mandat und sein Schutz historisch als Schutz vor der Obrigkeit und ihren Begehrlichkeiten entstanden ist. Heute, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht allerdings die größere Gefahr für das freie Mandat von der wirtschaftlichen Korruption aus. Und wir müssen dafür Sorge tragen, dass das freie Mandat nicht zur freien Ware verkommt, das an den Meistbietenden verhökert wird.
Ganz zum Schluss möchte ich doch noch kurz auf den Artikel in der BILD-Zeitung von heute zu sprechen kommen. Hier wird ja groß aufgemacht: Die wahren Gründe für den Wechsel. Etwas wirklich Neues konnte ich dabei nicht entdecken. Und dieser Artikel ist kein Ruhmesblatt - weder für die Interviewte noch für den Interviewer.
Ich möchte aber drei Punkte herausgreifen. Erstens. Frau Döring sagt dort, sie sei nicht für eine bestimmte Politik gewählt worden, sondern sie sei gewählt worden, um Politik im Landtag zu machen. Ich will dem nicht weiter nachgehen, will aber dazu sagen, es ist natürlich richtig, dass wir alle gewählt worden sind und uns auch verpflichtet haben, Politik im Interesse des Landes zu machen. Ich glaube, das ist unsere gemeinsame Verpflichtung. Das heißt aber nicht, irgendeine beliebige Politik, sondern wir sind angetreten für eine bestimmte Richtung von Politik, für die uns die Wählerinnen und Wähler auch gewählt haben. Und es gehört zum Wesen des Parlamentarismus, dass man dann um verschiedene politische Positionen auch konkurriert und streitet. Ich glaube, das ist konstitutiv für den Parlamentarismus und das kann nicht mit der flapsigen Bemerkung, ich
Zweitens. Ich habe vernommen, dass Frau Döring atmosphärische Störungen mit Oskar Lafontaine hatte. Ich denke, dass Oskar Lafontaine und seine Person auch schon vorher bekannt waren und dass es nicht unbedingt einer einzigen Fraktionssitzung bedurfte, um dann sozusagen Frau Döring die Augen zu öffnen über den wahren Charakter von Oskar Lafontaine und der Linksfraktion. Ich finde das ausgesprochen lächerlich.
Es gibt noch einen dritten Punkt. Es wird dort auch darauf hingewiesen, dass die SPD sich inzwischen verändert habe und nicht mehr die Positionen vertreten würde, weswegen man selber ursprünglich einmal aus der SPD ausgetreten sei. Das bestreite ich übrigens ausdrücklich. Aber selbst wenn dem so wäre, dann ist das ja nicht in den letzten Wochen passiert, sondern weit vorher und dann hätte man sich ja bereits vorher bei der SPD um einen Listenplatz für die Landtagswahl bemühen können.
Was hier bleibt, ist ein schändlicher Betrug an den Wählerinnen und Wählern, weil Frau Döring sich per Kampfabstimmung auf die Liste der LINKEN hat wählen lassen mit einem klaren Auftrag für die LINKE, die in einer klaren politischen Konkurrenz zur SPD stand. Und deswegen bleibt dies ein Betrug an den Wählerinnen und Wählern, den wir politisch aufs Schärfste verurteilen und gegen den wir auch weiterhin gerichtlich vorgehen werden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bierbaum. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Petra Berg von der SPD-Landtagsfraktion. Ich weise vorsichtshalber darauf hin, dass Bekundungen von der Besuchertribüne verboten sind.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich hier noch einmal für einige Klarheiten sorgen. Im Fall der Abgeordneten Döring geht es rein sachlich um die Frage: Ist ein Parteiwechsel nach einer Wahl, aber vor der Konstituierung des Landtages geeignet, den Abgeordnetenstatus und das erworbene Mandat infrage zu stellen? Ich habe in meinem Bericht bereits darauf hingewiesen, dass es ausschließlich zwei Konstellationen gibt, in denen die Parteizugehörigkeit auf ein Mandat Einfluss nehmen kann. Das ist erstens bei der Aufstellung der Wahl
bewerberinnen und Wahlbewerber der Fall. Hier kann nur benannt werden, wer Mitglied der Partei ist. Und im zweiten Fall ist es so, dass im Wege der Listennachfolge der nachrückende Bewerber noch Mitglied dieser Partei sein muss.
Diese Regelungen haben in ihrer Ausschließlichkeit ihren guten Grund. Denn ein ganz entscheidender Zeitpunkt ist nach unserer Verfassung der Wahltag, der Zeitpunkt der Wahl. An diesem Tag ist die Vorphase des Mandatserwerbs, sind die Bewerberaufstellung und der Wahlkampf beendet. Der demokratische Souverän, das sind die Wahlberechtigten, hat entschieden. Und diese Entscheidung muss, Herr Professor Bierbaum, als Ausdruck der von Ihnen erwähnten Volkssouveränität akzeptiert und respektiert werden.
(Beifall von den Koalitionsfraktionen. - Abg. Lins- ler (DIE LINKE) : Er wurde bei der Wahl betrogen!)
Herr Linsler, würde man nach der Wahl das Mandat infrage stellen, würde man die Volkssouveränität, wie sie in Art. 61 unserer Verfassung festgeschrieben ist, durch die Hintertür aushebeln. Das darf nicht sein!
Denn mit der Verankerung der Volkssouveränität konstituiert die saarländische Verfassung das Wesen des Saarlandes als demokratischen Rechtsstaat. Ich darf, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitieren aus dem Kommentar zur saarländischen Verfassung von Wendt/Rixecker: „Diese Verfassungsbestimmung des Art. 61 gehört zu unseren Staatsfundamentalnormen.“ Sie ist nicht infrage zu stellen. Noch einmal: Würde man die Regelungen, die bei der Aufstellung der Wahlbewerber gelten, auch auf die Zeit nach der Wahl anwenden, würden die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, sich frei politisch betätigen zu können, außer Kraft gesetzt. Das würde dazu führen, dass die gewählten Bewerber in unzulässiger Weise unter das Joch und die Knute einer Partei gestellt würden.
Die Rechtslage hat im Fall Döring überhaupt keinen Anlass zu Zweifeln gegeben. Sie ist in diesem Fall eindeutig und klar. Es ist die ureigenste Pflicht des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung, diese Rechtslage anzuwenden und zu einer Entscheidungsfindung zu gelangen, auch dann, wenn das Ergebnis von einigen nicht gewünscht ist.
Die Möglichkeit, sich politisch umzuorientieren und den Wechsel der Partei vorzunehmen, ist ein völlig legitimer Vorgang und Teil des freien politischen Willensbildungsprozesses. Diese Möglichkeit haben im Übrigen vor Frau Döring andere Mitglieder dieses Parlamentes für sich in Anspruch genommen, zum
Beispiel auch mit der Folge, dass Parteien in diesem Parlament vertreten waren, ohne überhaupt zur Wahl angetreten zu sein.
Auch das muss als Teil unseres demokratischen Rechtsstaates akzeptiert werden, ungeachtet einer moralischen oder politischen Bewertung. Nach Art. 66 unserer Verfassung werden die Abgeordneten gewählt. Deshalb macht es, vom Demokratieprinzip her betrachtet, einen sehr großen Unterschied, ob ein Bewerber bei der Wahl direkt aufgrund seines Listenplatzes erfolgreich war und ohne weiteres Zutun automatisch Abgeordneter wird oder ob ein Bewerber aufgrund seines schlechteren Listenplatzes von den Wahlberechtigten nicht gewählt wurde und nur eine Aussicht auf ein Mandat erworben hat. Deshalb tritt eine Listennachfolge auch nur unter ganz engen Voraussetzungen, wie sie im eben gehörten Bericht geschildert wurden, ein. Der Grundsatz des freien Mandats, Herr Professor Bierbaum, gebietet es dem Abgeordneten, weisungsungebunden zu agieren. Er ist einzig und allein seinem Gewissen unterworfen. Das hat Kollegin Maurer heute Morgen schon einmal gesagt.