(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Ul- rich (B 90/GRÜNE) : Das ist angekommen. Eine Woche warten wir noch!)
Ich glaube, auch inhaltlich brauchen wir das jetzt in der Großen Koalition nicht mehr auszudiskutieren.
Im Koalitionsvertrag Jamaika stand dieser ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte, die SPD hat sich im Wahlprogramm immer für einen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten ausgesprochen. Dazu stehen wir auch. Deshalb denke ich, wir sind in der Großen Koalition nicht weit auseinander. Wir werden hier eine Lösung finden.
Lassen Sie mich einige Worte zum Gesetzentwurf der Partei der PIRATEN sagen. Grundsätzlich ja zu einem oder einer Tierschutzbeauftragten, aber wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Was Sie in diesem Gesetzentwurf formuliert haben, geht in meinen Augen weit über das hinaus, was ein Ehrenamtlicher oder eine Ehrenamtliche bereit oder in der Lage ist umzusetzen. In meinen Augen soll ein ehrenamtlicher Tierschutzbeauftragter oder eine ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte die Aufgabe haben, die Landesregierung zu beraten. Das ist eine schöne Formulierung. Ich kann es auch anders formulieren. Die andere Formulierung wäre: Er muss in der Lage sein, die Tierschutzanliegen im Ministerium und in diesem Landtag ständig wieder auf die Tagesordnung zu setzen, und er muss ein hohes DerMinisterin-auf-die-Nerven-gehen-Potenzial haben.
Das ist auch das Einzige, was ein Ehrenamtlicher in seiner Zeit leisten kann. In Ihrem Gesetzentwurf steht unter anderem: Der Landesbeauftragte soll die Tierschutzbehörden unterstützen, der Landesbeauftragte erarbeitet Stellungnahmen, der Landesbeauftragte soll Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Tierschutzorganisationen sein. Er soll Mitglied des Runden Tisches werden und Sie gestehen ihm ein Beanstandungs- und Klagerecht zu.
Aber Frau Maurer, wer ein Beanstandungs- und Klagerecht hat, wem wir dieses Recht einräumen, der hat auch die Verantwortung, dieses Recht mit Leben zu erfüllen. Das bedeutet, er ist verpflichtet, tätig zu werden. Es ist auch so, dass er ein Beanstandungsrecht gegenüber den zuständigen Behörden haben soll. Das ist nicht mein Verständnis von Gewaltenteilung, weil ich davon ausgehe und den Anspruch an die Vollzugsbehörden habe, dass sie ihre Aufgaben erfüllen und die tierschutzrechtlichen Bestimmungen durchsetzen. Das ist mein Anspruch, den ich als Parlamentarierin an die zuständigen Behörden habe.
Natürlich hat - das haben Sie richtig erkannt, das ist auch im Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion enthalten - der Landesgesetzgeber im Bereich des Tierschutzrechtes kaum Kompetenzen. Aber laut Tierschutzgesetz ist er zuständig und verantwortlich für den Vollzug des Tierschutzgesetzes. Dass es in diesem Land Vollzugsdefizite gibt, ist uns allen klar. Ich erinnere an den Fall der
Rinderhaltung in Eft-Hellendorf. Das ist etwa zwei Jahre her. Ich erinnere an den vermuteten Fall eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, der aber schon bald im Ressortzuschnitt eine Veränderung gefunden hat. Es gab ja eine Trennung zwischen Fachaufsicht oder der Dienstaufsicht im Bereich des Tierschutzes. Das ist mit dem neuen Ressortzuschnitt aber beendet. Das heißt, Fach- und Rechtsaufsicht liegen in einer Hand. Äußeres Zeichen damals war es, dass gleich zwei Staatssekretäre nach Merzig-Wadern aufgebrochen sind und bei einem Tierschutzfall waren. Das ist beendet. Das hat diese Landesregierung beendet und das ist auch gut so. Fach- und Rechtsaufsicht liegen in einem Ministerium. Das ist schon ein wichtiger Baustein für einen besseren Vollzug in diesem Land. Ich sage es noch einmal, ich glaube, es hängt nicht so sehr an den Gesetzen, es hängt am Vollzug. Aber wir sollten einen Ehrenamtlichen oder eine Ehrenamtliche nicht instrumentalisieren, der oder die dann das leisten müsste, was diejenigen, die eigentlich dafür zuständig sind, nicht erbracht haben. Ich denke, das wäre schon etwas überzogen.
Deshalb sind wir inhaltlich bei Ihnen, was die Zielsetzung angeht. Der Tierschutz braucht einen größeren Stellenwert. Der Tierschutz braucht inhaltlich Unterstützung. Ein ehrenamtlicher Beauftragter, eine ehrenamtliche Beauftragte, ja, aber nicht mit diesen Aufgaben. Diese Aufgaben, die Sie hier im Gesetzentwurf aufgelistet haben, sind die Aufgaben, die den Aufgaben entsprechen, die die hessische Landestierschutzbeauftragte hat. Die hessische Landestierschutzbeauftragte hat aber auch noch fünf Mitarbeiterinnen zur Verfügung. Sie können sich vorstellen, dass in einem Haushaltsnotlageland wie dem Saarland, wo sich die Landesregierung jetzt in der Diskussion mit den Gewerkschaften über einen Stellenabbau befindet, das etwas ist, was wir nicht leisten können. Deshalb ganz klar pro Tierschutzbeauftragter, aber gegen den Gesetzentwurf, der einem Beauftragten oder einer Beauftragten diese Fülle von Aufgaben zuweist. Ich bin der festen Überzeugung, das kann er oder sie nicht leisten.
Jetzt lassen Sie mich bitte noch ein paar Worte zum Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion sagen. Was Sie, Frau Dr. Peter, ausgeführt haben, war die Wahrheit, aber leider nur die halbe Wahrheit. Sie fordern jetzt die Koalition auf, ein Tierschutzverbandsklagerecht auf den Weg zu bringen. Diese Zusage, ein Tierschutzverbandsklagerecht auf den Weg zu bringen, ist in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Sie haben mit Recht auf den Hinweis der Ministerin verwiesen, die schon im Ausschuss ausgeführt hat, dass sie am Arbeiten sind. Dass Ihr Entwurf, der damals das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr verlassen hat, klar verfassungswidrig war, das möchte ich hier noch einmal festhalten. Bei der Anhörung im Ausschuss
haben das zwei Verbände bestätigt: die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht und der Bundesverband Menschen für Tierrechte. Aber noch schöner für mich ist es, dass ich zum zweiten Mal die Gelegenheit habe, das Schreiben unseres Präsidenten Hans Ley vorzulesen, der am 15.09.2011 die Fraktionsvorsitzenden darauf hingewiesen hat: „Die Landtagsverwaltung hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass es gegen dieses Vorhaben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Die Bedenken gründen sich auf folgenden Erwägungen. Für das der Klage vorgeschaltete Beschwerdeverfahren dürfte dem Saarland keine Gesetzgebungskompetenz zustehen. Die bundesrechtliche Verwaltungsgerichtsordnung regelt das einer Klage vorgeschaltete Vorverfahren als Prozessvoraussetzung abschließend. Also kann nur das in der Verwaltungsgerichtsordnung geregelte Widerspruchsverfahren als Prozessvoraussetzung einer Klage gewählt werden. Hiervon geht auch die Rechtsprechung aus. (…) Für die Festlegung einer Feststellungsklage als zulässige Klageart dürfte dem Saarland keine Gesetzgebungskompetenz zustehen.“ Das waren verfassungsrechtliche Bedenken, die Ihren Gesetzentwurf haben scheitern lassen.
Dass ein anderes Bundesland vor einigen Jahren einen Gesetzentwurf nach dem Motto erlassen hat „Wo kein Kläger, da kein Richter“, möchte ich mir als Teil des Gesetzgebers aber nicht zu eigen machen. Auch Ihr Antrag, Frau Ministerin, ist ein reiner Schaufensterantrag.
Frau Ministerin a. D., Ihr Antrag ist ein reiner Schaufensterantrag. Sie hatten über zwei Jahre Zeit, diesen Gesetzentwurf verfassungskonform einzubringen. Sie haben es nicht gemacht. Sie hatten auch zwei Jahre Zeit, einen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten zu ernennen, und das in einer Zeit, in der in Ihrem Ministerium mehrere Stellen besetzt wurden; soweit ich mich erinnern kann, eine Stelle sogar doppelt. Da hätte es in meinen Augen wirklich keine Probleme bereiten können, eine geeignete Person für dieses Amt auszusuchen, die die Landesregierung in allen Tierschutzfragen berät.
Ich weiß, Ihr Lieblingsargument ist immer, dass das die Koalitionspartner nicht zulassen. Aber ich glaube nicht, dass einer der Koalitionspartner - weder die CDU noch die FDP - etwas dagegen gehabt hätte, wenn diese Position in Ihrem Ministerium besetzt worden wäre. Davon bin ich fest überzeugt.
tungen des Landes und der Gemeinden die Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen beaufsichtigen.“ Das ist Ihre Vorstellung von dem, was der Tierschutzbeauftragte machen soll. Ich bin dagegen. Die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen und deren Überwachung ist Aufgabe der zuständigen Behörden. Da bedarf es nicht einer zusätzlichen Institution oder eines zuständigen Menschen, der die Behörden unterstützt. Es ist Aufgabe eines Ministeriums, den Vollzug sicherzustellen.
Nicht nur im Prinzip. Das hat vielleicht in Ihrer Zeit nicht funktioniert, wie die zwei Fälle gezeigt haben. Aber es wird funktionieren; da bin ich zuversichtlich.
Grundsätzlich gilt: Tierschutzbeauftragter, ja. Über die Frage, ob er ehrenamtlich sein soll, kann man mit uns reden, aber nicht in einer Funktion, die eine zusätzliche Stelle im Landeshaushalt bedeuten würde. Das Verbandsklagerecht wird kommen. Das wird auch ohne Ihre Erinnerung kommen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kolb. - Nun hat das Wort der Abgeordnete Ralf Georgi von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE begrüßt den Entwurf der PIRATEN und der GRÜNEN, das Amt eines Landestierschutzbeauftragten einzurichten. Im Saarland hat es in den letzten Jahren mehrmals Probleme mit der Koordination und Kommunikation der verschiedenen, für den Tierschutz zuständigen Stellen gegeben.
Ein gravierendes Beispiel war der Skandal um die toten Kühe, die auf der Weide eines Landwirts in der Gegend um Losheim am See gefunden wurden. Ohne hier mit dem Finger auf jemanden zeigen zu wollen, war festzustellen, dass die Kommunikation zwischen Tierschutzverbänden und den zuständigen Behörden zu wünschen übrig ließ. Gerade die Tierschutzverbände haben oft frühzeitig Informationen zur Verfügung, können diese aber nur unzureichend nutzen. Deshalb ist es grundsätzlich richtig, das Amt eines Tierschutzbeauftragten einzurichten. Ob dies über ein Gesetz geregelt werden muss, ist allerdings fraglich.
Sowohl in Hessen als auch in Baden-Württemberg wurde die Stelle über eine innerdienstliche Verfügung eingerichtet. Dies sollte auch im Saarland problemlos möglich sein. Übrigens hat der Tierschutz
beauftragte dort kein Klagerecht, wie es im Antrag der PIRATEN geplant ist. Wir sind nicht gegen ein Klagerecht, allerdings erscheint es uns sinnvoller, den Tierschutzverbänden selbst ein Verbandsklagerecht einzuräumen, und dies auch, weil zu befürchten ist, dass die Bindung der Klagebefugnis an eine einzige Person schnell zu einer zeitlichen Überforderung führen kann. Das Thema Verbandsklagerecht hat uns im Umweltausschuss in der letzten Legislaturperiode mehrfach beschäftigt. Wir haben gehört, dass sich die jetzige Landesregierung des Themas annehmen wird.
Zum Schluss noch etwas zu den Befürchtungen, die zum Teil gegenüber einer solchen Stelle geäußert werden. Es ist klar, dass hier keine Konkurrenzbehörde zu den zuständigen Behörden aufgebaut werden soll. Es geht nicht um ein Misstrauensvotum gegenüber der bestehenden Verwaltung, sondern um einen Ansprechpartner für engagierte und hilfesuchende Bürger und Tierschutzverbände. Deshalb werden wir für die Überweisung beider Entwürfe in den Ausschuss stimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Maurer! Frau Maurer, Sie haben eben den Eindruck erweckt, als hätte diese Landesregierung nicht viel für den Tierschutz übrig. Dem will ich entgegentreten. Gerade kürzlich wurde in Dillingen ein Tierheim eingeweiht, das auf dem neuesten Stand ist. Es entstand in einer interkommunalen Gemeinschaft mit Förderung des Landes. Das ist ein Projekt, das durchaus zeigt, dass diese Landesregierung etwas für den Tierschutz übrig hat.
Ich möchte noch gerne ein paar Worte zu Ihrem Gesetzentwurf sagen. Die CDU-Fraktion bewertet Ihren Gesetzentwurf als Initiative für die Stärkung des Tierschutzes in unserem Land, was für sich betrachtet eine gute Sache ist und zunächst unsere Zustimmung findet. Allerdings sind wir uns sicher, dass es vor der Entscheidung, ob es im Saarland einen Landesbeauftragten für den Tierschutz geben soll, eine entsprechende inhaltliche Diskussion über die Stärkung des Tierschutzes im Allgemeinen geben muss. Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU definiert, eine Qualitätsoffensive für eine tierschutzgerechte Tierhaltung einzuleiten und ein Tierschutzverbandsklagerecht auf den Weg zu bringen. Diese Ziele setzen ebenso eine fundierte, sachliche Debatte voraus. Da springt auch der Antrag der GRÜNEN zu kurz. Frau Abgeordnete Peter, ich muss es sagen
wie Frau Kolb eben: Sie haben schon Nerven. Sie werfen uns vor, in einhundert Tagen sei nichts passiert. In rund 700 Tagen haben Sie es nicht hingekriegt, das umzusetzen, was schon im alten Koalitionsvertrag dringestanden hat. Das ist schon interessant.
Von daher möchte ich einfach noch einmal Folgendes festhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen: Im Ziel, nämlich der Stärkung des Tierschutzes, sind wir uns, glaube ich, alle einig. Den Rahmen dafür setzen, wie Sie in Ihrer Begründung richtig ausführen, das Grundgesetz in Artikel 20 a und weitergehend das Bundestierschutzgesetz, aus dem ich mit Erlaubnis der Präsidentin den ersten Satz aus § 1 zitieren möchte: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“ Die Verfassung - auch die Landesverfassung - und das Gesetz tragen uns damit den Tierschutz als wichtige Aufgabe auf.
Wir sind uns nicht sicher, ob zum Erreichen dieses Ziels ein Landesbeauftragter oder eine Landesbeauftragte helfen kann, betrachten das aber durchaus offen. Eines ist jedoch klar: Ein Beauftragter oder eine Beauftragte braucht ein konkretes Aufgabenfeld und ein konkretes Instrumentarium. Besitzen sie dies nicht, sind sie für die Verbesserung der Situation derer, die er vertreten soll, leider wirkungslos. Um in der Tierwelt zu bleiben: Das ist der zahnlose Tiger. Dafür gibt es ein prominentes Beispiel: In der Landeshauptstadt Saarbrücken gibt es seit etwa anderthalb Jahren einen hauptamtlichen Fahrradbeauftragten. Eine Verbesserung der Situation für die Fahrradfahrer ist bisher aber leider nicht eingetreten. Der Fahrradbeauftragte besitzt auch keine Kompetenzen, um eine solche Verbesserung herbeiführen zu können. Wir sprechen in diesem Fall von reiner Symbolpolitik, und gerade das, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir für den Tierschutz nicht. Wir wollen dort keine Symbolpolitik, sondern wirkliche Verbesserungen. Das ist unser Ziel.
Deshalb rege ich an: Lassen Sie uns im zuständigen Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zur Stärkung des Tierschutzes in unserem Land eine breite, ergebnisoffene Diskussion unter Einbindung der Verbände und zuständigen Stellen wie zum Beispiel den Amtstierärzten führen! Sollten wir gemeinsam zu dem Ergebnis kommen, dass für entsprechende Beschlüsse eine Landesbeauftragte oder ein Landesbeauftragter eine sinnvolle Ergänzung sein kann, dann wollen wir uns auch darüber unterhalten. Allerdings muss ich schon jetzt darauf hinweisen Frau Kolb hat es auch getan -, dass sich unter dem
Eindruck der Einsparnotwendigkeiten im Landeshaushalt eine solche Stelle praktisch kostenneutral verhalten muss.
Wir lehnen also Ihren Gesetzentwurf beziehungsweise Ihren Antrag aus den eben beschriebenen Gründen ab. Ich bin mir jedoch sicher, dass unser Vorschlag zur Beratung im Ausschuss Ihre Zustimmung findet und wir somit den Tierschutz in unserem Land gemeinsam weiterentwickeln können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Strobel. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Jasmin Maurer von der Fraktion der PIRATEN.
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. - Frau Kolb, eigentlich haben Sie ja schon sehr viele Argumente dafür genannt, dass man dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen kann. Er ist offen und bietet sehr viele Möglichkeiten dafür, dass auch die Regierung mitarbeiten kann. Ich konnte jetzt wirklich keine handfesten Argumente gegen die Zustimmung zu diesem Antrag hören.
Nein, ich spreche für mich. Ich spreche so, wie es mir mein Gewissen sagt, da ein Abgeordneter nur seinem Gewissen verpflichtet ist. - Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich aus der Internetseite der SPD Neunkirchen von August 2011 eine Passage aus der Rubrik „News“ zitieren: „Wir stehen klar zur Verbandsklage.“ Frau Kolb, das war Ihr Zitat. Wir werden Sie beim Wort nehmen. Ich denke, dass es heute sehr viele Zeugen für diese Aussage gab. Wir werden sehen, was die Regierung aus dem Antrag machen wird.