Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 31. Dezember 2012 läuft in Konsequenz der Befristungspraxis im saarländischen Landesrecht die Geltungsdauer des Saarländischen Grundwasserentnahmeentgeltgesetzes aus. Das von der Landesregierung vorgelegte Änderungsgesetz sieht im Kern eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2020 vor. Inhaltlich ist das Gesetz so ausgestaltet, dass zunächst eine Änderung redaktioneller Art aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes aufgenommen wurde. Darüber hinaus soll eine Erweiterung des Verwendungszwecks aufgenommen werden. Das Aufkommen aus dem Grundwasserentnahmeentgelt soll neben Maßnahmen, die dem Schutz des Grundwassers dienen, auch für Maßnahmen zur Erfüllung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie zur Verfügung stehen. Damit wird im Übrigen auch einem Anliegen, das der Rechnungshof formuliert hat, Rechnung getragen.
Der im Rahmen der externen Anhörung mehrmals vorgebrachte Einwand, dass das Ziel, den Wasserverbrauch zu senken, im Saarland nicht sinnvoll sei, weil der Wasserverbrauch seit Jahren stark rückläufig ist, ist der Sache nach zunächst einmal zutreffend. Ihm kann jedoch entgegengehalten werden, dass mit Blick auf die langfristige Nachhaltigkeitserfordernisse Wassermangel nicht mit ökonomischer Knappheit verwechselt werden darf. Die ökonomische Knappheit muss in einem marktwirtschaftlichen System den Nutzern gegenüber angezeigt werden. Diese Funktion übernehmen Wasserentnahmeent
Die Erhebung einer Abgabe auf die Entnahme von Grundwasser verfolgt durch ihr Hinwirken auf einen sparsameren und rationelleren Umgang mit Wasser zur nachhaltigen Sicherung des Grundwassersvorkommens Lenkungszwecke. Ich will an der Stelle nicht unerwähnt lassen, dass selbstverständlich auch die Einnahmen wichtig sind, um den Grundwasserschutz und neuerdings auch den Hochwasserschutz, der auf eine rechtliche Grundlage gestellt wurde, durchführen zu können. Wir würden uns ansonsten von einer Entwicklung in den anderen Ländern absetzen, denn die haben bereits vielfach entsprechende Grundwasserentnahmeentgeltgesetze eingeführt. Ich bitte Sie insofern um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/71 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen ist.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (Drucksa- che 15/85)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche über den ZLS-Staatsvertrag und will einleitend darauf eingehen, dass vor dem Hintergrund von Rückrufaktionen in der Spielzeugindustrie
in den USA und in Europa im Jahr 2007 die Wirtschaftsministerkonferenz im selben Jahr die Arbeitsund Sozialministerkonferenz gebeten hat, geeignete Maßnahmen zu treffen, um erstens den Marktüberwachungsbehörden eine noch effizientere Arbeitsweise zu ermöglichen und um zweitens den europäischen Informationsfluss zwischen den nationalen Marktüberwachungsbehörden intensivieren zu können.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erarbeitete daraufhin Eckpunkte für eine gemeinsame Strategie des Bundes und der Länder zur Stärkung der Marktüberwachung im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes. Dabei wurde als zentrale Anforderung an die Länder zur Optimierung des Systems der Marktüberwachung der Aufbau einer zentralen, mit bundesweiten Kompetenzen ausgestatteten Koordinierungsstelle für Marktüberwachung im Bereich der Produktsicherheit formuliert. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ZLS - soll diesem Anspruch genügen.
Eine Zentralisierung und Institutionalisierung bietet die Chance zu einer deutlichen Erhöhung der Professionalität. Gleichzeitig besteht dadurch die Möglichkeit, die finanziellen Belastungen der Länder durch Anwendung des Königsteiner Schlüssels gleichmäßig auf alle Schultern zu verteilen. Eine Zentralisierung erlaubt es auch, die staatlichen Gesamtkosten für Marktüberwachung in Deutschland durch Vermeidung von Doppelarbeit und Nutzung von Synergien zu reduzieren und eine Kostenerhöhung durch neue Vollzugsanforderung und Verzugsaufgaben aufzufangen.
Die ZLS ist eine von allen Bundesländern gemeinsam getragene und finanzierte Stelle mit Sitz in Bayern und soll künftig auch koordinierende Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden vollziehen. Ihr obliegen dann zusätzlich folgende Aufgaben: Zentraler Ansprechpartner für oberste Marktüberwachungsbehörden anderer Mitgliedsstaaten, zentraler Ansprechpartner für die Bundesfinanzdirektion (Zoll), Unterstützung der Marktüberwachungsbehörden der Länder bei Vollzugsfragen, Erarbeitung von Marktüberwachungsaufträgen aufgrund von Meldungen des europäischen Schnellwarnsystems RAPEX oder sonstigen Informationen, Sicherstellung und Koordinierung der Arbeit der vom Bundesrat benannten Richtlinienvertreter und Vertretung der Länder in nationalen und europäischen Gremien der Normung und der einschlägigen Richtlinien. Die Umsetzung des Konzeptes soll stufenweise bis zum Jahr 2015 erfolgen. Der Anteil des Saarlandes an der ländergemeinsamen Finanzierung der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik beträgt pro Jahr 15.000 Euro.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht nicht nur um die Umsetzung dessen, was die Fachkonferenz entschieden hat, sondern es geht auch darum, entsprechende Anpassungen aufgrund EUrechtlicher Vorgaben vorzunehmen, deshalb sind weitere Änderungen erforderlich gewesen. Der Ministerrat hat bereits im Mai 2011 der Änderung des Staatsvertrages zugestimmt. Der Landtag wurde gemäß den Vorgaben der Verfassung über die geplante Unterzeichnung des Abkommens unterrichtet. Auf der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Dezember 2011 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder dem Abkommen zugestimmt und es unterzeichnet. Gemäß den Vorgaben unserer Verfassung bedarf es zum Abschluss des Staatsvertrages der Zustimmung des Landtages durch ein Gesetz. Dieses haben wir Ihnen heute vorgelegt, ich bitte Sie um Zustimmung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/85 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/85 in Erster Lesung mit der Zustimmung aller Abgeordneten einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich unterbreche unsere Sitzung bis 13.00 Uhr und wünsche allen einen guten Appetit.
Erste Lesung des von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Einführung des Amtes einer oder eines Landes
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Den Tierschutz durch die Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts und der Bestellung eines Tierschutzbeauftragten stärken (Drucksache 15/101)
Zur Begründung des Gesetzentwurfes der PIRATEN-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Jasmin Maurer das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Besucher! Zunächst möchte ich etwas zu unserem Gesetzentwurf sagen und danach zu dem Antrag der GRÜNEN Stellung nehmen. Ich komme zum Ist-Zustand des Tierschutzes im Saarland. Der Tierschutz ist seit 2002 im Grundgesetz und bereits seit 1999 in der Landesverfassung verankert. Das heißt, durch den Verfassungsrang des Tierschutzes sehe ich die Politik in einer Bringschuld. - Ich muss sagen, ich bin schon fast entsetzt, dass noch so viele Abgeordnete hier fehlen, dass scheinbar so vielen das Thema nichts bedeutet. Ich hoffe, dass ich mich irre und das Mittagessen einfach nur länger gedauert hat.
Die Tatsache, dass der Tierschutz in der Verfassung verankert ist, hat nicht nur einen hohen symbolischen Wert, sondern auch einen gewissen Appellcharakter, mehr noch, sie hat Aufforderungscharakter, dass sich endlich etwas tut. Beim Tierschutz ist es nicht alleine damit getan, dass man ihn in die Verfassung aufnimmt, meine sehr verehrten Damen und Herren, nein, es muss sich wirklich etwas aktiv tun. Der letzte Tierschutzbericht von der Tierschutzkommission ist von 2004, das ist ein Zustand, der nicht hinnehmbar ist. Wie wir mit den Tieren umgehen, die zweifelsohne Geschöpfe sind, die den Menschen in vielerlei Hinsicht unterlegen sind, ist auch ein Zeichen für unser soziales Verständnis, wie wir allgemein mit Schwächeren umgehen, meine Damen und Herren.
Ich komme zum Inhalt. Wir sehen den Landestierschutzbeauftragten in erster Linie als Bindeglied zwischen dem Bürger und den Behörden. Er soll eine Beratungsfunktion haben und vor allem die 17 Tierschutzverbände, die es im Saarland gibt und die ehrenamtlich eine sehr gute Arbeit machen, koordinieren und damit für eine bessere Öffentlichkeitswirkung sorgen. Es geht nicht darum, dass man durch einen Tierschutzbeauftragten oder eine Tierschutzbeauftragte eine Konkurrenzinstitution schafft. Ich denke, in diesem Punkt sind wir uns alle einig.
Durch die Kontrollkompetenzen, die wir dem Landestierschutzbeauftragten einräumen, erhoffen wir uns eine wirkliche Verbesserung des Tierschutzes und erwarten diese sogar. In Essen, Berlin und Baden-Württemberg gibt es dieses Amt bereits, was mit sehr positiver Resonanz von den Tierschutzverbänden aufgenommen wurde. Generell sollte der Tierschutzbeauftragte unabhängig und weisungsfrei fungieren und im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz angesiedelt sein, damit ein sehr guter Kontakt zu den ebenfalls dort angesiedelten oberen und unteren Tierschutzbehörden gewährleistet werden kann.
Der Tierschutzbeauftragte soll vom Ministerium ausgewählt werden, allerdings mit Mitspracherecht der Tierschutzbehörden, um wirklich einen Vertreter zu haben, der sich für die Rechte der Tiere und nicht für die Interessen der Lobbyverbände oder dergleichen einsetzt. Wir fordern eine Amtszeit von fünf Jahren, sodass auch die Möglichkeit besteht, längerfristige Projekte anzugehen. Ferner soll der Tierschutzbeauftragte berichtspflichtig sein, die Bevölkerung soll diesen Bericht auch einsehen können. Ich habe es eben angesprochen, der letzte Bericht der Tierschutzkommission ist von 2004. Nicht nur nach meiner Meinung ist das viel zu wenig, sondern das sehen auch die Tierschutzverbände so. Es ist sehr wichtig, dass wir den Tierschutzbeauftragten mit einem Beanstandungsrecht und eine Klagebefugnis ausstatten, denn nur so ist gewährleistet, dass er die Fehler, die er feststellt, auch direkt vor Gericht bringen und somit wirklich für die Tiere sprechen kann, die nicht selbst sprechen können und davon abhängig sind, wie die Menschen mit ihnen umgehen. Er soll auch auf die Behörden einwirken können. Dadurch, dass er mit einer eigenen Klagebefugnis ausgestattet werden soll, ist ein Verbandsklagerecht nicht zwingend nötig, aber dazu komme ich später noch.
Ich komme zum Gesetzentwurf, Entschuldigung, zum Antrag - ich kann das sehr wohl unterscheiden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er beinhaltet im Großen und Ganzen auch das, was wir fordern, deshalb werden ich und meine Fraktion diesem Antrag zustimmen. Wir befürworten ebenfalls das Verbandsklagerecht sehr und werden dem zustimmen. Danke sehr.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Zur Begründung des Antrages der BÜNDNIS 90/GRÜNE-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Dr. Simone Peter das Wort.
zum Schutz der Tiere verpflichtet. Entsprechend wurde der Tierschutz in der saarländischen Verfassung verankert, das wurde eben angesprochen. Der Landesgesetzgeber hat Möglichkeiten, wenn auch nur eingeschränkt, zur Umsetzung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben, da das Tierschutzrecht in erster Linie Bundesrecht ist. Es gibt noch Raum für landesrechtliche Modifikationen des materiellen Schutzniveaus, die nur begrenzt auszuschöpfen sind. In die Zuständigkeit der Länder fällt hingegen, solange dies kein entsprechendes Bundesgesetz erlässt, die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine. Für die Einführung eines solchen Verbandsklagerechts spricht eine Reihe von Punkten, das haben wir im Plenum bereits im letzten Jahr erörtert.
Das Tierschutzgesetz bezweckt einen Ausgleich zwischen den Interessen der Tiere und den Interessen der Tiernutzer. Während das Gesetz allerdings den Tiernutzern die Möglichkeit gibt, Entscheidungen der für den Gesetzesvollzug zuständigen Behörden zu ihren Lasten gerichtlich überprüfen zu lassen, steht ein solches Recht den betroffenen Tieren nicht zu. Durch ein Verbandsklagerecht können die betroffenen Tierschutzinteressen besser berücksichtigt und die Kontrolle des Gesetzesvollzuges kann intensiviert werden.
Wir haben deshalb im vergangenen Jahr, als wir noch Teil der Landesregierung waren, nach Gesprächen mit Tiernutzern und Tierschützern einen Gesetzentwurf in Erster Lesung eingebracht. Dieser ähnelt dem in Bremen seit vielen Jahren praktizierten Gesetz - dort wurde es auch noch nicht gerichtlich angefochten. Das Bremer Gesetz basiert auf der Feststellungsklage, wir haben uns aber gegenüber rechtlichen und inhaltlichen Bedenken, die im Ausschuss thematisiert wurden, nicht beratungsresistent gezeigt, sondern einen neuen Anlauf gestartet. Im November 2011 wurde seitens der SPD ein Abänderungsantrag eingebracht, der dem Gesetzentwurf des grünen Umweltministers in Nordrhein-Westfalen entsprach, der auf einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage basiert. In diese Richtung hätten wir weitergewirkt; es hätte Thema des Koalitionsausschusses am 08. Januar 2012 sein sollen, am 06.01.2012 war aber die Koalition zu Ende. Deswegen freue ich mich, dass wir die Diskussion über den Tierschutz wieder aufnehmen und zum Gegenstand der heutigen Debatte machen.
Die Umweltministerin hat vor der Sommerpause im Ausschuss angekündigt, dass ein entsprechender Gesetzentwurf für ein Tierschutzverbandsklagerecht auf den Weg gebracht werden sollte. Verstehen Sie deshalb diesen Antrag von unserer Seite als Unterstützung, wir haben das in der letzten Legislatur im Fokus gehabt, genauso wie der Fokus auf einem Tierschutzbeauftragten lag, den wir in der Funktion
nicht unbedingt hauptamtlich, sondern eher ehrenamtlich sahen. Ich glaube, darüber wir brauchen uns nicht zu streiten. Wir werden dem Antrag der PIRATEN auf einen hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten zustimmen. Wichtig ist bei einem solchen Vorschlag, dass die Tierschutzverbände eingebunden sind, dass der Tierschutzbeauftragte Rechte hat, dass er vermittelt, dass er die Möglichkeit hat, Beanstandungen zu machen und Klagen einzureichen, damit er die Interessen der Tiere als ihr Treuhänder nicht nur aussprechen, sondern notfalls vor Gericht geltend machen kann.
Zusätzlich würden wir noch unterstützen, dass es einen jährlichen Landestierschutzbericht gibt. Wir müssen auf breiter Front den Tierschutz stärker in den Fokus der Bevölkerung rücken, die Interessen der Tiere stärker in den Fokus stellen. Ich hoffe, dass wir mit der Debatte zum einen das Tierschutzverbandsklagerecht anregen, des Weiteren einen Tierschutzbeauftragten, eine umfassende Berichterstattung, demnächst in der Haushaltsdebatte entsprechende Haushaltsmittel, und dass eine breite Diskussion darüber entfacht wird, welchen Stellenwert der Tierschutz in unserem Land hat. Ich bitte um die Unterstützung für unseren Antrag. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Peter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Gisela Kolb von der SPD-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte, bevor ich mich inhaltlich mit dem Gesetzentwurf der PIRATEN-Partei auseinandersetze, erst einige Vorbemerkungen zum Thema Tierschutzbeauftragter machen.
Im Koalitionsvertrag der Jamaika-Regierung war bereits der Tierschutzbeauftragte festgeschrieben, auf ehrenamtlicher Basis natürlich. Die Haushaltsmittel waren seit 2010 im Haushalt vorgesehen. Der Haushaltsgesetzgeber hat dazu gestanden und die Mittel vorgesehen. Deshalb, Frau Kollegin Peter, verzeihen Sie mir jetzt die Feststellung, dass Sie es in zwei Jahren nicht geschafft haben, einen Tierschutzbeauftragten oder eine Tierschutzbeauftragte zu berufen. Deshalb sehen Sie es uns, der Großen Koalition, jetzt bitte nach, wenn wir es nicht innerhalb der ersten hundert Tage geschafft haben.
(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Ul- rich (B 90/GRÜNE) : Das ist angekommen. Eine Woche warten wir noch!)