Protocol of the Session on August 29, 2012

Ich habe deshalb lediglich einige kleine Anmerkungen, über die wir im Ausschuss reden sollten. Bei § 6 Abs. 2 würden wir es begrüßen, wenn nicht nur ein Entgelttarif, sondern auch ein Manteltarif genannt würde. Bei § 7 störe ich mich etwas an dem letzten Satz, ich zitiere: „Hierdurch entstehende Aufwendungen des bisherigen Betreibers werden durch öffentliche Auftraggeber erstattet.“ Im Moment erscheint mir das nicht sinnvoll, vielleicht können Sie mich überzeugen. Bei § 9 - Hubert Ulrich hat es schon angesprochen - bietet sich die Gelegenheit, die Gewerkschaften mit an den Tisch zu holen, ähnlich wie es die LINKE in ihrem Antrag unter § 7 fordert. Ich rede also von einem Kontrollgremium. Ob wir jetzt die Größe auf fünf festsetzen, auf sieben

oder acht, darüber kann man sich sicherlich unterhalten. Das alles sind auf jeden Fall Kleinigkeiten und insgesamt ist der Koalition mit dem Tariftreuegesetz ein guter Wurf gelungen.

Der Gesetzesentwurf der LINKEN füllt die Lücke, die ein flächendeckender Mindestlohn aufwirft. Daher werden wir diesem Gesetzesentwurf ebenfalls zustimmen. Wir unterstützen auch den Antrag der GRÜNEN. Den Ausführungen von Hubert Ulrich möchte ich hier nichts hinzufügen. Ich möchte die Koalition nun auffordern, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuverfolgen. Zeigen Sie auch in Zukunft durch konkludentes Handeln, dass es Ihnen mit dem Schutz der Arbeitnehmerinteressen ernst ist.

Beim Verkauf der Holtzbrinck-Anteile der Saarbrücker Zeitung über die GSB an die Rheinische Post ist dies leider ganz und gar nicht der Fall. Ich werde hierzu zu einem späteren Zeitpunkt beim entsprechenden Tagesordnungspunkt noch etwas sagen. Beim Thema Tariftreue hat die Rheinische Post nämlich in der Vergangenheit massiv Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nicht tarifgebundene Beschäftigungsverhältnisse outgesourct, zum Beispiel in der Druckerei, der Weiterverarbeitung und der Verlagsproduktion. Ich fordere daher die Abgeordneten von CDU und SPD, insbesondere die Gewerkschafter unter Ihnen, dazu auf, bei allen Gelegenheiten so zu handeln, wie sie es schon in diesem Gesetzesentwurf zur Tariftreue getan haben. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SZ brauchen Ihren Schutz.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich möchte Ihnen empfehlen, den Gesetzesentwürfen von CDU, SPD und der LINKEN sowie dem Antrag der GRÜNEN zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat Herr Minister Heiko Maas.

Vielen Dank! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die saarländische Landesregierung begrüßt das, was die Koalitionsfraktionen heute hier als Gesetzesentwurf eingebracht haben, ganz außerordentlich. Wir freuen uns sehr darüber - zumindest sieht es so aus -, dass der Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen ohne Gegenstimmen in das weitere Verfahren geht und damit auch zügig noch innerhalb dieses Jahres verabschiedet werden kann. Ich glaube, dass das eine ganz maßgebliche Entwicklung ist, die sich arbeitsmarktpolitisch auswirkt und die vor allen Dingen auch über den öffentlichen Dienst hinaus wirken wird.

(Abg. Wegner (CDU) )

Der Grund dafür ist schon vielfach genannt worden. Wir haben bei der Lohnentwicklung und insbesondere bei der Entwicklung des Niedriglohnbereichs in der deutschen und auch in der saarländischen Wirtschaft in den vergangenen Jahren einige Entwicklungen, die wir nicht als sinnvoll betrachten. Wir werden über gesetzliche Mindestlöhne sicherlich an anderer Stelle noch einmal reden. Das ist ja auch ein Thema, das demnächst im Bundesrat aufschlagen wird.

Wir haben uns aber auch Gedanken darüber gemacht, was wir als Land und was wir im Rahmen der Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes dazu beitragen können, um klarzumachen, dass das nicht nur politische Luftschlösser sind, die wir uns wünschen, sondern dass wir selber, dort wo wir in der Verantwortung sind, auch entsprechend handeln. Deshalb haben die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Kollege Roth hat ihn vorgestellt, ich will das nicht alles wiederholen. Ich will aber doch auf einige Punkte noch einmal hinweisen, weil ja gefragt worden ist, ob das eigentlich weitgehend genug ist, ob man nicht noch mehr hätte machen können.

Also, die Tatsache, dass wir im Saarland faktisch einen gesetzlichen Mindestlohn für die öffentliche Auftragsvergabe bekommen, ist, wie ich finde, schon eine sehr weitgehende Regelung. Auch die Tatsache, dass der Betrag 8,50 Euro nicht auf alle Zeiten festgeschrieben ist, dass er vielmehr in einer paritätisch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzten Kommission weiter überprüft werden soll und die Landesregierung per Rechtsverordnung entsprechende Änderungen übernehmen kann, weist darauf hin, dass es sich um einen dynamischen Betrag handelt. Damit werden auch künftige Entwicklungen dort einfließen können.

Kollege Roth hat auch darauf hingewiesen, dass die Arbeitsbedingungen und der erweiterte Entgeltbegriff endlich Aufnahme in die Tariftreueerklärung finden. Das halte ich auch für ganz wesentlich, weil das nicht unkritisch ist. Gerade die Regelungen des Urlaubsgeldes, der Zuschläge, der Arbeitgeberleistung zur Altersvorsorge und der weiteren insbesondere entgeltlichen Leistungen in Bezug zur bezahlten Arbeitszeit machen im Verkehrssektor bis zu 30 Prozent der gesamten Lohnkostenkalkulation aus. Es stünde immer zu befürchten, dass über solche Umwege faktische Mindestlöhne ausgehebelt würden. Dem beugen wir hiermit vor, und das ist, wie ich meine, ein ganz wichtiger Bestandteil der vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen.

Weitere Punkte, auf die ich hinweisen möchte: Die Leiharbeiter werden einbezogen, auch das ist eine wesentliche Erweiterung der bisherigen Tariftreueregelung. Zudem ermöglicht das neue Tariftreuegesetz den öffentlichen Auftraggebern, im Falle eines

Betreiberwechsels im öffentlichen Personennahverkehr einen Betriebsübergang anzuordnen. Das heißt konkret, dass damit die erfolgreichen Bieter verpflichtet werden, die Beschäftigten des vorherigen Betreibers zu den ursprünglichen Konditionen zu übernehmen. Auch das schafft den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Sicherheit. Die Tatsache, dass wir den Anwendungsbereich im ÖPNV, über den ja viel geredet wird, auf alle Beschäftigten ausgedehnt haben, führt dazu, dass unmittelbar weitere 800 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der insgesamt 3.100 im öffentlichen Personennahverkehr Beschäftigten von diesen Regelungen profitieren werden.

(Beifall bei den Koalitionsfraktionen.)

Das sind, wie ich finde, ganz wesentliche Verbesserungen. Daher glaube ich, dass das im Gesetzentwurf Enthaltene maßgeblich an dem orientiert ist, was wir tatsächlich regeln können.

Ich will zu einigen Punkten, die hier angesprochen wurden, etwas sagen. Es ist angesprochen worden, dass im Entwurf der repräsentative Tarifvertrag fehle. Das ist so. Wir haben uns im Rahmen der Regierungskoalition darauf verständigt, in dieser Frage die Erfahrungen, die es in anderen Ländern gibt, die einen repräsentativen Tarifvertrag geregelt haben, zu evaluieren und uns anschließend über diese Frage noch einmal auseinanderzusetzen. Auch diese Frage werden wir irgendwann entscheiden. Wie diese Entscheidung ausfällt, das wird Ihnen sicherlich nicht verborgen bleiben. Ich kann Ihnen also nicht ersparen, dass wir uns möglicherweise auch mit diesem Thema noch einmal beschäftigen müssen - vorbehaltlich der Entscheidung, die die Koalitionsparteien dazu treffen.

Es ist das Verhältnis zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zum Mindestarbeitsbedingungsgesetz angesprochen worden. Es sind diesbezüglich einige Bereiche genannt worden. Im Baubereich wird über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ein Mindestlohn in Höhe von 11 Euro bezahlt. Mittlerweile, seit dem 1. August dieses Jahres, haben wir auch in der Pflege einen Mindestlohn von 8,50 Euro. Man kann dazu nun sicherlich noch einiges konstruieren, damit man etwas konstruiert hat, faktisch ändern wird das aber nichts. In den Fällen, in denen es keine Regelung über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder das Mindestarbeitsbedingungsgesetz gibt, greift das, was wir hier beschließen. Das heißt, dass an niemanden, der einen Lohn unter 8,50 Euro zahlt, ein Auftrag der öffentlichen Hand vergeben wird.

(Beifall bei den Koalitionsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, es wurde auch die Frage aufgeworfen, ob 8,50 Euro ausreichend seien. Ich glaube, es gibt niemanden, der den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht gerne noch mehr bie

(Minister Maas)

ten würde. Die Frage ist aber, was als faktische Lohnuntergrenze festzusetzen ist. Wir haben uns dabei ganz einfach an dem orientiert, was auch von den Gewerkschaften als Lohnuntergrenze bezeichnet wird, und das sind eben diese 8,50 Euro.

Kolleginnen und Kollegen der LINKE-Fraktion, Sie haben 10 Euro vorgeschlagen. Erlauben Sie mir zumindest den Hinweis, dass in dem Bundesland, in dem Ihre Partei in der Regierung steht, in Brandenburg, ein Tariftreuegesetz gilt mit einem Mindestlohn in Höhe von 8 Euro. Wir hingegen werden im Saarland ein Tariftreuegesetz mit einem Mindestlohn haben, der 50 Cent über dem Niveau liegt, für das sich Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Regierungsverantwortung in Brandenburg entschieden haben. Ich finde, angesichts dessen müssen wir uns mit 8,50 Euro nicht unbedingt schämen!

(Beifall von den Koalitionsfraktionen. - Zurufe von der Fraktion DIE LINKE.)

Einen weiteren Punkt möchte ich ansprechen, der hier, auch in den Anträgen der Linkspartei und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aufgegriffen wurde: Es wird vorgeschlagen, ein weitergehendes Mindestlohngesetz zu schaffen, das Geltung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Land, Landkreisen und dem Regionalverband, Städten und Gemeinden entfalten würde. - Das kann man machen, wenn man möchte. Man muss es aber nicht machen, da es rein deklaratorische Wirkung hätte.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Herr Ulrich, wüssten Sie das - was Sie vermutlich nicht tun -, wäre Ihnen sicherlich auch bewusst, dass es das schon längst gibt. Denn im TV-L liegt der faktische Mindestlohn der niedrigsten Entgeltgruppe bei 8,78 Euro. Ich weiß nicht, was es bringen sollte, für diese Mitarbeiter nun einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro festzulegen. Bei den Gemeinden wird seit März 2012 in der Entgeltgruppe 1, in der untersten Lohngruppe, ein Stundenlohn von 8,84 Euro gezahlt. Man kann daher das, was Sie vorschlagen, aufschreiben. Sinn macht das aber überhaupt nicht, weil die Realität schon viel weiter vorangeschritten ist und die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bereits mehr verdienen als das, was wir hier nun festlegen.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf wird ja nun ins Verfahren gehen. Ich bin mir sicher, es wird das eine oder andere Thema geben, über das man noch einmal reden kann. Es gibt nichts, was man nicht noch besser machen kann. Ich glaube aber, dass es sich hierbei um eine sehr umfassende Regelung handelt, von der vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffent

lichen Dienstes, aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weit über diesen Personenkreis hinausgehend profitieren werden. Der Tag, an dem dieses Gesetz verabschiedet wird, ist ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land. - Schönen Dank.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe und den Antrag, zunächst über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, Drucksache 15/96 neu. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/96 - neu - unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/96 - neu - in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen mit Ausnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die sich enthalten hat.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 15/95. Auch für diesen Gesetzentwurf ist vorgeschlagen, ihn zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/95 unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/95 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der PIRATEN, abgelehnt haben die Koalitionsfraktionen, sich enthalten hat die Fraktion der GRÜNEN.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, Drucksache 15/90. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/90 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/90 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, abgelehnt die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer, zur Befristung, zur Aufhebung

(Minister Maas)

und zur Änderung von Vorschriften des Landesrechts (Drucksache 15/70 - neu)

Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Anke Rehlinger das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Saarländische Vermessungs- und Katastergesetz bildet die rechtliche Grundlage für das Vermessungsund Katasterwesen im Saarland. Durch das Gesetz zur Modernisierung des saarländischen Vermessungswesens, zur Umbenennung des Amtes für Landesentwicklung, zur Änderung der Landesbauordnung und des Landeswaldgesetzes sowie zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 21. November 2007 wurde es umfassend reformiert und gleichzeitig bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristet. In der Vergangenheit hat sich das Saarländische Vermessungs- und Katastergesetz einschließlich der Änderungen, die es durch das Modernisierungsgesetz erfahren hat, bewährt. Es ist also nur folgerichtig, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Geltungsdauer des Saarländischen Vermessungs- und Katastergesetzes um acht Jahre bis zum 31. Dezember 2020 verlängern wollen.

Gleichzeitig werden redaktionelle Änderungen vorgenommen und die Organisationsbezeichnung der obersten Landesbehörde an die Neuordnung der Geschäftsbereiche vom 09. Mai 2012 angepasst. Darüber hinaus wird die Übermittlung nicht personenbezogener Daten aus dem Liegenschaftskataster im Wege eines automatisierten Abrufverfahrens erleichtert.

Das Modernisierungsgesetz vom 21. November 2007 wird konsequenterweise entfristet. Dies gewährleistet die Fortgeltung der aktuellen Rechtslage und erleichtert die Rechtsanwendung. Auch wird damit der Bestrebung, Artikelgesetze nicht mehr zu befristen, Genüge getan. Das Gesetz über die Rückführung der Marksteinschutzflächen, das durch das Modernisierungsgesetz eingeführt wurde, ist inzwischen vollzogen und kann damit aufgehoben werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und die Überweisung in den Umweltausschuss zu beschließen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/70 - neu - in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Grundwasserentnahmeentgeltgesetzes (Drucksache 15/71)

Zur Begründung erteile ich der Ministerin Anke Rehlinger das Wort.