Protocol of the Session on March 15, 2017

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Zuruf des Abgeordneten Hilberer (PIRATEN).)

Es ist auch falsch, was zum rheinland-pfälzischen Polizeigesetz und zur Begrenzung der Anordnungsdauer gesagt wurde. Eine explizite Begrenzung der Anordnungsdauer beziehungsweise eine Obergrenze nach bereits erfolgter Verlängerung ist im POG von Rheinland-Pfalz nicht vorgeschrieben, Kollege Kessler. Wir haben diese Gesetzesnovelle in Angriff genommen, weil uns die Praktiker aus der Mitte der Polizei darum gebeten haben, insbesondere weil mit Blick auf die Gefährdungslage bezüglich terroristischer Gefährder heute sicherlich eine andere Beurteilung anzulegen ist als vor drei, vier oder fünf Jahren, etwa im Hinblick darauf, wer wann nach welcher Pause wieder aktiv wird. Wer wollte das nach den Ereignissen der letzten beiden Jahre noch ernsthaft in Zweifel ziehen? Ich denke, hier wird etwas Sinn

volles gemacht, und deshalb bin ich froh, dass es in diesem Haus eine breite Zustimmung zu dieser Gesetzesnovellierung gibt.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Nach der Ersten Lesung wird in dieser Debatte auch heute ein - wie ich finde, Kollege Becker weiß, was jetzt kommt - nicht ganz richtiger Hinweis gegeben. Ich formuliere es vorsichtig, weil man einem Fraktionsvorsitzenden einer Koalition ja geradezu unterstellen muss, dass er die Einigkeit und die gemeinsame Debatte sozusagen wie eine Monstranz vor sich herträgt. Es gehört aber auch zur Redlichkeit, die ganze Breite der Diskussion zum Thema Videoüberwachung darzustellen und nicht zweimal von dieser Stelle den Eindruck zu erwecken, als hätte die SPD in dieser Frage blockiert. Das stimmt nicht! Das möchte ich in aller Deutlichkeit feststellen. Ich möchte das auch untermauern. Nachdem es Anfang November im letzten Jahr von Minister Bouillon den Hinweis gegeben hat, dass möglicherweise einer der fünf Standorte für Videoüberwachung im Saarland infrage kommen könnte, habe ich mir direkt die Frage gestellt: Gibt die jetzige Gesetzesgrundlage das überhaupt her? Die schnelle Antwort lautete: Nein. Deshalb habe ich mich bereits Anfang November daran gemacht, auf Basis unserer Überlegungen und dessen, was uns aus der Mitte der Polizei als notwendig vorgetragen wurde, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten.

Ich habe ihn aber nicht an die Presse gegeben und bin damit nicht öffentlich umgegangen, weil ich finde, dass sich das in einer Koalition so gehört. Ich habe diesen Gesetzentwurf dem Minister gegeben und wir haben darüber auch gesprochen. Minister Bouillon hat dazu gesagt: Der geht mir eigentlich noch nicht weit genug, lass uns mal gemeinsam darüber reden. - Das ist dann gemündet in ein gemeinsames Gespräch wenige Tage vor der Februarsitzung dieses Plenums. In diesem Gespräch kamen wir zu dem Ergebnis, dass die SPD gerne ihren Gesetzentwurf zur Ausweitung der Videoüberwachung ins Plenum bringen möchte. Die CDU hat gesagt, unser Entwurf geht etwas weiter und deshalb wollen wir lieber unseren Entwurf ins Plenum einbringen. Die übereinstimmende Auffassung zu diesem Zeitpunkt war, dass wir im Hinblick auf einen sachlich guten Ablauf der Plenarsitzung und im Hinblick auf eine große Anhörung, die hierzu durchgeführt werden müsste, in dieser Legislatur dafür nicht mehr genügend Zeit haben. Ich will das hier nur noch einmal in aller Deutlichkeit sagen, weil ich glaube, dass das zur Redlichkeit dazugehört.

Ein dritter Punkt, warum ich mich hier zu Wort gemeldet habe, ist, dass es mir ein inneres Bedürfnis ist, mich von denjenigen Kolleginnen und Kollegen zu verabschieden, die mit Ablauf dieses Tages dieses Plenum verlassen werden. Es fällt mir schwer zu

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

sagen, aber ich gehöre ja auch schon zum alten Eisen. Ich bin 1999 gemeinsam mit Günter Becker in den Landtag gekommen. Wir haben in all den Jahren Vieles ausgefochten und es gab viele interessante Debatten. Deshalb will ich insbesondere alle denen danken, die mit mir seit 1999 in der Innenpolitik tätig waren. Ich bin dankbar für diese Debatten. Ihr habt alle eure Fußstapfen hier hinterlassen, es waren unterschiedliche Fußstapfen. Die Debatten waren immer interessant und am Ende immer von der gemeinsamen Idee geprägt, dieses Land zum Wohle der hier lebenden Menschen positiv zu entwickeln. Insofern bin ich froh, dass auch bei diesem Punkt redliche Argumente sicherlich am Ende dazu führen werden - wenn nicht mehr in dieser Legislatur, dann zu Beginn der neuen Wahlperiode -, eine gute Lösung zu finden, die allen Ansprüchen gerecht wird. In diesem Sinne: Vielen Dank!

(Beifall.)

Vielen Dank. Ich muss mein Schlusswort für heute Nachmittag nicht mehr vorbereiten, weise aber schon darauf hin, dass ich im Anschluss an die Sitzung zu einem kleinen Umtrunk einlade. Ich überlege mir aber noch, ob das nur die Kollegen sind, bei denen feststeht, dass sie ausscheiden. Das müssen wir noch entscheiden.

(Heiterkeit.)

Das Wort hat nun für die Landesregierung Herr Minister Klaus Bouillon.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich trete jetzt an das Pult als einer der Dienstjüngsten in diesem Hause und darf zunächst einmal denjenigen danken, die wie Günter Waluga und Günter Becker ausscheiden werden. Aus meiner Sicht war das eine konstruktive Arbeit in vielen Bereichen.

Ich will aber anlässlich dieses Gesetzes auf einige Punkte eingehen, was die Sicherheitsstruktur in diesem Lande angeht. Es ist viel diskutiert worden, es gab viele Fakten, aber auch das eine oder andere, was man zum Postfaktischen zählen darf. Was das Einbringen dieses Gesetzes und die Verlängerungsfrist angeht, sind ja einige Bedenken geäußert worden, unter anderem vom Datenschutzzentrum. Ich kann Ihnen hierzu sagen, dass die Verfassungsrechtler unseres Hauses und die Verfassungsrechtler von neun Bundesländern klar zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Verlängerung der Frist völlig verhältnismäßig, völlig verfassungskonform und völlig richtig ist.

Und ein Punkt ist bisher noch gar nicht deutlich geworden: Wir haben in Deutschland neun Bundesländer, die überhaupt keine Befristung haben. Das sind

Baden-Württemberg in § 22 Abs. 1, Bayern in Artikel 33, Berlin in § 25, Hamburg in § 9, MecklenburgVorpommern, Nordrhein-Westfalen in § 16a, Rheinland-Pfalz in § 28 Abs. 2, Sachsen in § 38 und Schleswig-Holstein in § 185 Abs. 1 Nr. 1. Meine Damen und Herren, das zeigt doch eindeutig, dass wir darüber nicht mehr diskutieren sollten, weil es in neun Bundesländern praktiziert wird. Das wurde dort geprüft und es hat sich bewährt. Wenn man mir sagt, diese Dinge seien unnötig, dann bestätige ich das, was Herr Pauluhn gesagt hat. Es ist ein eindringlicher Wunsch der Gewerkschaft der Polizei und auch der Praktiker, die die tägliche Arbeit machen, dass dieses Gesetz geändert wird. Insofern bin ich froh, wenn wir hierfür eine breite Mehrheit finden.

Es ist im Wahlkampf viel über die Sicherheitsstruktur gesprochen worden. Ich habe im November 2014 angefangen und ich kann sagen: Wenn wir heute eine Bilanz ziehen, unabhängig vom Wahlsonntag in acht Tagen, dann steht fest, dass die Große Koalition eine ausgezeichnete Arbeit gemacht hat. Noch nie in den letzten Jahren seit 1985 wurde die Polizeistruktur so gestärkt wie in der Zeit seit dem 01. Januar 2015.

Beginnen wir mit der Videoüberwachung. Diese Dinge sind ja angesprochen worden und gingen durch die Presse. Ich habe am Ende des vergangenen Jahres gesagt, wir brauchen mehr Videoüberwachung. Natürlich wurde das zunächst kontrovers diskutiert, das ist ja auch so üblich und das macht auch nichts. Wir haben die Dinge dargelegt. Die Frau Oberbürgermeisterin hat darum gebeten, eine Sicherheitspartnerschaft abzuschließen. Wir haben darüber diskutiert und es gab sehr wohl zwischenzeitlich unterschiedliche Auffassungen zwischen der Landeshauptstadt und dem Innenministerium. Es hat manchmal geklemmt, aber wir haben uns zusammengesetzt im Interesse der Menschen dieses Landes und im Interesse der Landeshauptstadt. Und die gute Nachricht heute lautet: Gestern Abend haben wir nach der zweiten oder dritten Sitzung auf Arbeitsebene eine Einigung erzielt. Die Terminabsprachen laufen und wir werden in den nächsten Tagen den Letter of Intent unterzeichnen. Wir haben festgestellt, dass in Anerkennung der besonderen Bedeutung der Landeshauptstadt als Oberzentrum gewisse Maßnahmen erforderlich sind und dass wir beide etwas mehr tun sollten, also das Innenministerium durch die Polizei, aber auch die Landeshauptstadt.

Wir haben uns verpflichtet, neue Konzepte zu erstellen zur Gewährleistung und Stärkung der öffentlichen Sicherheit. Wir haben einige Maßnahmen konkret skizziert: Erstens Institutionalisierung eines ständigen und umfassenden Informationsaustauschs zwischen Verwaltungs- und Vollzugspolizei.

(Abg. Pauluhn (SPD) )

Zweitens die Entwicklung nachhaltiger, brennpunktorientierter Einsatzkonzeptionen durch Verwaltungsund Vollzugspolizei. Drittens die Durchführung gemeinsamer Schwerpunktaktionen und die Durchführung von Aktionstagen zur Sicherheit unter Einbeziehung des Öffentlichen Nahverkehrs. Wir wollen präventiv noch mehr unternehmen als bisher.

Wir haben auch Einigung erzielt, was die Videoüberwachung am Bahnhof und an der Johanniskirche angeht. Wir werden Arbeitsgruppen bilden und diese Maßnahmen konkretisieren. Das bedeutet: Wir können nun, nachdem die Genehmigung vorliegt, darangehen, die Maßnahme am Bahnhof auszuschreiben. Das politische Konzept dazu haben wir gemeinsam vorgestellt, wir werden nun ungefähr drei Monate brauchen, bis die Ausschreibung gelaufen ist, dann noch mal vier Wochen. Man kann also sagen, Ende Juli/Anfang August kann diese „Großbaustelle“ beginnen. Wir haben jetzt die Genehmigung und sind damit ein wesentliches Stück weiter. Parallel dazu läuft die Videoüberwachung an der Johanniskirche, auch hier haben wir die Dinge hinbekommen. Der Feldversuch an der Johanniskirche kann, so denke ich, in wenigen Wochen beginnen. Ich höre nach. Die Dinge sind geregelt.

Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch eine Bemerkung: Ich bin es ja gewohnt, attackiert zu werden. Aber ich war schon einigermaßen überrascht, als ich gelesen habe, wir hätten in Sachen Videoüberwachung das Unabhängige Datenschutzzentrum nicht eingeschaltet. Es war gerade umgekehrt. Denn was die Sach- und Rechtslage angeht, müssten wir bis zum heutigen Tage - es wurde dargelegt - zu keinem Zeitpunkt das Datenschutzzentrum schon informiert haben. Der Begriff zur Frage, wann es einzuschalten ist, lautet „rechtzeitig“. „Rechtzeitig“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. „Rechtzeitig“ stellt hier einen Zusammenhang mit der sogenannten Errichtungsanordnung her, also mit dem Zeitpunkt, zu dem das konkret wird. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist die Maßnahme aber nur geplant.

Der Vorwurf hat mich insbesondere getroffen, da wir ja viel mehr getan haben als notwendig. Am 27. September des vergangenen Jahres habe ich den Projektauftrag erteilt. Am 18. Oktober fand die Kick-off-Veranstaltung mit Vertretern verschiedener Behörden statt. Am 28. Oktober des vergangenen Jahres gab es dann auf der Arbeitsebene eine Kontaktaufnahme der behördlichen Datenschutzbeauftragten des Landespolizeipräsidiums mit dem Datenschutzzentrum. Es wurden erste Entwürfe übersandt. Am 29. November des vergangenen Jahres fand die Endabstimmung der Entwürfe statt. Zitat Unabhängiges Datenschutzzentrum: „Aus hiesiger Sicht bestehen nunmehr bis auf einige redaktionelle Änderungen (Ziffer 2, Punkt 3, § 27 Abs. 2 Nr. 2

Saarländisches Polizeigesetz): keine Änderungsbedarfe. In der praktischen Anwendung wird sich dann zeigen, inwieweit dann gegebenenfalls noch Anpassungen notwendig werden.“

Ich bin aber noch nicht fertig! Am 06. Dezember des vergangenen Jahres fand eine Ortsbesichtigung des Umfeldes der Johanniskirche und des Hauptbahnhofes statt. Teilnehmer waren Mitglieder der Projektgruppe des Ministeriums für Inneres und Sport, Angehörige des Landespolizeipräsidiums und ein führender Mitarbeiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums. Dabei wurden an den jeweiligen Örtlichkeiten besonders sensible Bereiche identifiziert und Maßnahmen, technisch-organisatorische Maßnahmen, durchdiskutiert. Das heißt also, es wurde schon im Detail mit dem Datenschutzzentrum diskutiert, welche Hausnummer außen vor bleibt, et cetera.

Am 05. Januar habe ich Frau Grethel hierüber persönlich informiert. Und jetzt kommt’s, dafür habe ich zwölf Zeugen: Am 26. Januar hat sich der Innenausschuss intensiv mit dieser Frage beschäftigt. Es gab diesbezüglich 23 Wortmeldungen, zu dem, was geplant war. - Mehr, so meine ich, muss ich dazu nicht sagen.

Herr Pauluhn hat es angesprochen: Wir haben in dieser Koalition viel bewegt. Wir sind dabei, neben der normalen Videoüberwachung weitere Schritte zu unternehmen. Er hat es betont: Wir wollten gerade in den aktuellen Wahlkampfzeiten weitere Maßnahmen, etwa betreffend das Herausarbeiten sogenannter weicher Ziele oder den Einsatz von Fußfesseln, nicht aufwerfen, um uns nicht der Zeit zu berauben, diese Maßnahmen in Ruhe zu diskutieren. Die Kontaktaufnahmen dazu haben aber stattgefunden, wir werden diese Dinge in den nächsten Wochen bereden. Zunächst schauen wir aber mal, wie es am Sonntag in acht Tagen weitergehen wird.

Es ist in den zurückliegenden Wochen vieles diskutiert worden, was die Polizeistärke betrifft. Ich muss mich fragen: Hat denn der eine oder andere nicht mitbekommen, dass wir seit dem 01. Januar 2015 im Rahmen dieser Großen Koalition und dieser Regierung fünf Sicherheitspakete verabschiedet haben? Noch nie seit 1985 wurde die Polizei in dieser Weise gestärkt, wie es seit dem 01. Januar 2015 geschehen ist.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Wir haben gemeinsam ein Programm aufgelegt. Zum heutigen Tage hat die Polizei nachweislich das sind Fakten! - 200 Personen mehr zur Verfügung. Zum 01. September dieses Jahres werden es 283 Personen mehr sein. Worin besteht der Vorteil der von uns gewählten Lösung? Ich habe in der Bibliothek bei den Redebeiträgen nachschauen lassen: Jahrelang wurde stereotyp von der Opposition

(Minister Bouillon)

nur eine Forderung erhoben, nämlich die Erhöhung von 80 auf 100. Sie hat sich dann irgendwann, nachdem wir entsprechend erhöht hatten, auf 110 erhöht, jetzt auf 120. Ich frage mich: Was hätten wir damit am heutigen Tage, am 15. März 2017, tatsächlich für die Sicherheit unserer Bürger erreicht? Nichts! Ich wiederhole: Nichts! Denn hätten wir im Jahre 2015 mit der geforderten Einstellung von 120 Anwärtern begonnen, so änderte das nichts daran, dass diese die Ausbildung erst Ende 2018/Anfang 2019 beenden.

Man sollte auch bescheiden und ehrlich bleiben und einmal klar sagen: Es ist uns nicht mehr eingefallen. Nun hatten wir halt die Probleme, und die haben wir in unserer Koalition, die noch immer leistungsfähig ist, auch acht oder zehn Tage vor der Wahl, gemeinsam beraten. Keiner von Ihnen war daran gehindert, die Ideen zu entwickeln, die ich entwickelt habe, nämlich Zeitverträge vorzusehen, 450-Euro-Verträge vorzusehen, die Verlängerung der Lebensarbeitszeit zu ermöglichen, und eben die Erhöhung.

Was das Geld angeht: Es wird ja dem Innenministerium und dem Innenminister vorgeworfen, es würde an der falschen Stelle gespart. Das stimmt, gelinde gesagt, in keiner Weise mit der Wahrheit überein. Jeder weiß, dass man, wenn man 30 Anwärter einstellt, über die drei Jahre ungefähr 750.000 bis 800.000 Euro benötigt. Das weiß der Eugen Roth aus den Tarifverhandlungen heraus besser als ich. Wir hätten also über 750.000 bis 800.000 Euro gesprochen. Und was kosten meine Pakete? 15,5 Millionen fürs Personal, 2 Millionen für die Ausrüstung, 6 Millionen für Göttelborn, ungefähr 25 Millionen für die große Inspektion, die in der Planung ist.

Ich war heute Morgen gelinde gesagt auch etwas überrascht angesichts der Frage der BILD-Zeitung, was die große Inspektion kosten wird, was hier ansteht. Wenn Neubau, was soll der dann kosten? Auf diese Frage haben meine Leute geantwortet: Die Kosten sind bisher nicht ermittelt, dies erfolgt im Wege der konkreten Planung. - Dass daraus nun ein solcher Bericht formuliert wird, das überrascht mich dann doch etwas. Ich will den Verfasser des Berichts aber gerne aufklären: Natürlich wissen wir, wenn wir planen, dass wir 4.000 Quadratmeter Nutzfläche brauchen, dass wir 6.200 Quadratmeter Bruttogesamtfläche haben. Wir rechnen mit 1.600 bis 1.900 Euro an Bauwerkskosten pro Kubikmeter. Aber ich kann doch keine Zahlen herausgeben, bevor ich mit der Planung fertig bin! Daraus nun eine solche Überschrift zu formulieren - nun gut, es sind halt Wahlkampfzeiten. Die geschätzten Handwerkerkosten belaufen sich zurzeit auf 17 bis 18 Millionen. Und wir gehen von 25 Millionen aufwärts aus. Dies dazu.

Es ist viel über die Polizeistärke gesprochen worden. Ich darf Ihnen vielleicht auch erzählen, weshalb

wir heute diese Probleme haben: Ich nenne Ihnen einmal die Zahlen für den Zeitraum von 1985 bis 2017; jeder weiß, wer jeweils die Verantwortung hatte. Von 1985 bis 1999 wurden 577 Personen eingestellt, 38,4 pro Jahr. Von 1999 bis 2015 wurden 96 pro Jahr eingestellt. Und in meiner Amtszeit wurden, von 2015 bis heute, 103 pro Jahr eingestellt. Wir haben in dieser Großen Koalition dafür gesorgt, dass in den zurückliegenden zwei Jahren und drei Monaten 524 Personen eingestellt wurden, also beinahe so viele, wie in den 15 Jahren von 1985 bis 1999, da waren es nämlich auch nur 577. Diesen Zahlen ist nichts hinzuzufügen.

(Beifall von der CDU.)

Manchmal ist zu hören, wir hätten für die Präsenz der Polizei in der Fläche nichts getan. Durch all die Maßnahmen, die ich dargestellt habe, ist es gelungen, 230 Polizisten mehr in der Fläche unterzubringen. Wir haben die sechs OpEs lange geplant. Wir haben im Norden des Saarlandes eine Nordsaarland-Inspektion aufgebaut. Ich denke, das alles kann man nicht wegdiskutieren.

Über dieses Programm mit 283 fangen wir auch diejenigen auf, die altersgemäß ausscheiden, weil wir pro Jahr 30 mehr haben.

Ich erspare es mir, auf die vielen Dinge einzugehen, die die Polizei außerdem gestärkt haben: Bundeswehr im Inneren - die Übung ist positiv verlaufen -, Großinspektion, Bereitschaftspolizei, Bodycams, Modellprojekt Bahnhof, KatWarn, Darknet und vieles mehr. Ich denke, diese Koalition hat gezeigt, dass sie gut gearbeitet hat. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/2092 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und LINKEN, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landesheimgesetzes Saarland und weiterer Gesetze (Drucksache 15/1929) (Abände- rungsantrag: Drucksache 15/2104)

(Minister Bouillon)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfs im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann Scharf, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 51. Sitzung am 14.09.2016 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.