Protocol of the Session on March 15, 2017

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 51. Sitzung am 14.09.2016 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.

Vor dem Hintergrund, dass mittlerweile immer mehr Betroffene nach Alternativen zur klassischen stationären Einrichtung suchen, wird der Anwendungsbereich des novellierten Gesetzes auf die Tages- und Nachtpflege sowie auf die ambulanten Pflegedienste ausgeweitet. Daneben werden alternative Wohnformen in den Fokus gerückt. Dies ermöglicht es der Heimaufsicht, auch bei Hinweisen auf Beschwerden mit Blick auf diese Wohn- und Betreuungsformen Überprüfungen einzuleiten. Damit wird ein umfassender Schutz der Menschen, die der Pflege beziehungsweise Betreuung bedürfen, sichergestellt.

In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass die Rechtsstellung und die Eingriffsmöglichkeiten der Heimaufsicht verbessert und klargestellt werden. Auch wird es künftig einen regelmäßigen Austausch zwischen den Prüfinstanzen und dem Saarländischen Pflegebeauftragten Jürgen Bender geben. Darüber hinaus schreibt das Gesetz ausdrückliche Informationspflichten der Träger einer Einrichtung fest, genau wie das künftig von allen Beschäftigten einer Einrichtung in vorgegebenen Zeiträumen vorzulegende erweiterte Führungszeugnis.

Zukunftsweisend ist zudem die erweiterte Experimentierklausel, die es den Trägern künftig ermöglicht, vorbehaltlich der Prüfung durch die Heimaufsicht neue Betreuungs- und Wohnsettings zu etablieren. Im Zuge dieser Modernisierungen wird das Gesetz umbenannt in „Saarländisches Gesetzes zur Sicherung der Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalität volljähriger Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und volljähriger Menschen mit Behinderungen“.

Der Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 16.11.2016 eine Anhörung durchgeführt. Die angehörten Verbände begrüßten grundsätzlich den Gesetzentwurf. Die Koalitionsfraktionen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der vom Ausschuss einstimmig angenommen wurde. Der Abänderungsantrag enthält neben redaktionellen Änderungen einige Modifizierungen des Anwendungsbereichs. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum bei

Enthaltung der Fraktion DIE LINKE einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1929 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags Drucksache 15/2104 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat mit der Drucksache 15/2104 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme dieses Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1929 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Wir treten nunmehr in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 12.55 Uhr fortgesetzt.

(Die Sitzung wird von 11.52 Uhr bis 12.58 Uhr unterbrochen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Meeresfischzucht Völklingen“

(Drucksache 15/2107)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden Roland Theis das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich berichte im Folgenden zur Einsetzung und zum Ablauf des Untersuchungsausschusses Meeresfischzucht Völklingen. Der Landtag des Saarlandes hat in seiner 37. Sitzung am

(Präsident Meiser)

20.05.2015 gemäß Art. 79 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 39 Abs. 2 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Meeresfischzucht Völklingen beschlossen. Der Landtag hat dabei den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen. Der Einsetzungsbeschluss gliedert sich in zwei Themenfelder, zum einen soll das Handeln der Kommunalaufsicht im Rahmen der Anzeige des Projektes geprüft werden, zum anderen soll die Finanzierung des Projektes durch die Saarländische Landesbank hinsichtlich der Grundlage der Kreditbewilligung und den Umständen der Kreditvergabe behandelt werden, so der Einsetzungsbeschluss.

In der Sitzung vom 09.06.2015 wurde der Kurztitel „Meeresfischzucht Völklingen“ beschlossen. Der Untersuchungsausschuss ist insgesamt zu 13 Sitzungen zusammengetreten, hiervon dienten sämtliche Sitzungen der Beratung und drei Sitzungen auch der Beweisaufnahme beziehungsweise zusammenhängenden Sachdarstellung der vom Untersuchungsausschuss festgelegten Betroffenen. Die konstituierende Sitzung fand am 09.06.2015 statt, die letzte Sitzung am 07. März 2017. In der konstituierenden Sitzung des Ausschusses wurden Herr Gerd Müllenbach, Frau Annegret Kramp-Karrenbauer, Herr Klaus Meiser und Herr Klaus Lorig als Betroffene im Sinne des § 54 Abs. 1 und 2 des Landtagsgesetzes festgestellt. Der Untersuchungsausschuss hat insgesamt zehn Beweisbeschlüsse erlassen, die Zeugeneinvernahmen und die Beiziehung von Akten und Beweisdokumenten zum Gegenstand haben.

Am 09. Juni 2015 hatte der Untersuchungsausschuss eine Geheimschutzordnung für die Verfahrensweise des Untersuchungsausschusses Meeresfischzucht Völklingen des Landtags des Saarlandes erlassen. Der Untersuchungsausschuss ist bei der Beweisaufnahme der durch den Einsetzungsbeschluss vorgegebenen Struktur gefolgt. Das bedeutet, dass der Ausschuss zunächst den Komplex Kommunalaufsicht und sodann den Komplex Finanzierung aufgearbeitet hat. In beiden Fällen wurden sowohl umfangreiche Unterlagen beigezogen als auch Zeugenbeweise erhoben.

Ich komme zur Beiziehung von Beweisdokumenten. Der Untersuchungsausschuss fasste umfangreiche Beschlüsse zur Beiziehung von Akten, unter anderem Akten des Ministeriums für Inneres und Sport, des Wirtschaftsministeriums, des Umweltministeriums und der SaarLB. In Ausführung der Beweisbeschlüsse übermittelte das Ministerium für Inneres und Sport insgesamt fünf Aktenordner, die inhaltlich jeweils teilweise als VS-vertraulich eingestuft sind. Im Nachgang zur fünften Sitzung am 12. April 2016, lieferte die Landesregierung auf Wunsch des Aus

schusses weitere 17 Aktenordner aus den Bereichen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie der Staatskanzlei. Weiterhin wurden sieben staatsanwaltliche Ermittlungsakten durch das Ministerium der Justiz eingereicht. Die Regierung hob in ihrem Begleitschreiben vom 06. Juni 2016 hervor, dass sie diese Zulieferung als überobligatorisch und nicht zum Kernbereich der Beweisbeschlüsse gehörend ansehe. Zum Themenkomplex Finanzierung lieferte die Saarländische Landesbank auf Anforderung des Ausschusses am 14. Juni 2016 fünf Aktenordner, die von ihr insgesamt als VS-Vertraulich eingestuft worden waren.

Ich komme zur Zeugenvernehmung. Der Ausschuss hat insgesamt 21 Zeuginnen und Zeugen in drei Sitzungen vernommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf die zusammenfassende Sachdarstellung und die Inhalte der Zeugenaussagen werde ich gemäß der Absprache im Untersuchungsausschuss an dieser Stelle nicht eingehen. Diese werden sicherlich im Rahmen der anschließenden Debatte noch umfassend aufgegriffen werden. Lassen Sie mich aber noch ein paar Worte zu dem Inhalt des vorliegenden Abschlussberichts verlieren.

Wie ich anfangs dargestellt habe, hat sich der Ausschuss sowohl mit dem Komplex Kommunalaufsicht als auch mit dem Komplex Finanzierung befasst, wie es ihm vom Plenum auch aufgegeben war. Der Abschlussbericht selbst enthält jedoch keinerlei inhaltliche Ausführungen zum Themenkomplex Finanzierung. Dies hat seinen Grund darin, dass sowohl die beigezogenen Unterlagen der SaarLB als auch der größte Teil der mündlichen Beweisaufnahme als Verschlusssache aufgrund des Schutzes von Bankund Geschäftsgeheimnissen eingestuft wurden und auch einzustufen waren. Ich hatte an der damaligen Sitzung als Ausschussvorsitzender aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen können. Ich bedanke mich für die Einstufung und für die Durchführung der Sitzung bei meiner Stellvertreterin Astrid Schramm.

Nach § 4 Abs. 4 der Geheimschutzordnung des Untersuchungsausschusses sind nämlich Erörterungen über Verschlusssachen in Gegenwart Unbefugter und in der Öffentlichkeit zu unterlassen. Von daher kann der Inhalt von als Verschlusssache eingestuften Beweisdokumenten und nicht öffentlich erfolgten Zeugenaussagen nicht Gegenstand des öffentlichen Abschlussberichtes sein. Von der Herstellung eines Abschlussberichtes zu diesem Themenkomplex wurde daher auf einstimmigen Beschluss des Ausschusses abgesehen, da eine Veröffentlichung im Rahmen einer Landtagsdrucksache aus geheimschutzrechtlichen Gründen ohnehin ausgeschlossen gewesen wäre. Entsprechend fallen sowohl die Sachdarstellung als auch die Wertungen der Fraktionen ausschließlich zu den Inhalten des ersten The

(Abg. Theis (CDU) )

menkomplexes, zur Kommunalaufsicht aus. Die Inhalte der Mehrheits- und Minderheitenwertungen befassen sich in erster Linie mit der Frage, wie die Handhabung des Anzeigeverfahrens durch die Kommunalaufsicht im Jahr 2007 zu werten ist, und kommen zu kontroversen Ergebnissen. Im Einzelnen werden die Wertungen jedoch Inhalt der nachfolgenden Debatte sein, so dass ihnen im Rahmen der Berichterstattung zur Ausschussarbeit nicht vorgegriffen werden soll.

Abschließend darf ich mich bei den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit und bei dem Ausschusssekretär für die konstruktive Zuarbeit bedanken. Alle haben es uns ermöglicht, den Untersuchungsauftrag des Landtages innerhalb von weniger als zwei Jahren vollständig abzuarbeiten und zu Ende zu führen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Bevor wir zur Aussprache kommen, bitte ich um Entschuldigung, aber ein Lautsprecher scheint ausgefallen zu sein, sodass die eine Seite des Parlamentes nicht beschallt und die Akustik schlecht ist.

(Zurufe und Sprechen.)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Astrid Schramm von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen heute den Bericht zum Untersuchungsausschuss der Meeresfischzucht Völklingen und das Ergebnis unserer Untersuchungen im Landtag vor. Im Vordergrund der Untersuchung stand für uns die Frage, warum die Kommunalaufsicht unter Leitung ihrer damaligen Innenministerin Kramp-Karrenbauer nicht gegen das Vorhaben der Meeresfischzucht eingeschritten war, obwohl es in der Fachabteilung ein eindeutiges Votum zum Einschreiten gab. Wie nicht anders zu erwarten, unterscheiden sich die von den Regierungsfraktionen und den Oppositionsfraktionen festgestellten Ergebnisse ganz erheblich. Während CDU und SPD davon ausgehen, dass ein Verzicht auf das Einschreiten im Ermessen der Kommunalaufsicht stand und dieses Ermessen von Frau Kramp-Karrenbauer als damals verantwortliche Ministerin rechtmäßig ausgeübt worden sei, sehen wir das ganz anders.

Nach dem Ergebnis aller Untersuchungen ist klar bewiesen, dass Frau Kramp-Karrenbauer als damalige Innenministerin eine nicht nur rechtlich sehr fragwürdige, sondern auch politisch absolut fehlerhafte Entscheidung getroffen hat.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Sie hat unter Ignoranz aller an sie herangetragenen Bedenken, unter Ignoranz der offenkundigen enormen wirtschaftlichen Risiken und unter Ignoranz des aus ihrer eigenen Fachabteilung stammenden Votums beschlossen, das damals als rechtswidrig qualifizierte Vorhaben der Meeresfischzucht laufen zu lassen und nicht einzuschreiten. Dass es ihre Entscheidung war, ist nach den Zeugenaussagen im Untersuchungsausschuss ja unbestritten. Bemerkenswert ist dabei, mit welcher Selbstverständlichkeit und Leichtigkeit hier eingestanden wird, dass das Projekt eben politisch gewollt war und die rechtlichen wie wirtschaftlichen Bedenken dahinter zurücktreten mussten. Es gab ein klares Votum aus der Fachabteilung: Das Vorhaben ist rechtswidrig, es muss eingeschritten werden. - Wenn man dann als Innenministerin sagt, nein, wir lassen das laufen, dann darf man zumindest erwarten, dass vorher auf Herz und Nieren geprüft wird, ob dieses als rechtswidrig qualifizierte Projekt wenigstens erfolgsversprechend ist. Aber nein, nichts dergleichen wurde getan. Es ist kaum zu glauben, aber der Kommunalaufsicht lag zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ein lächerliches DIN-A4-Blatt mit ein paar wenigen nicht aussagekräftigen Zahlen vor, das dann absurderweise als Marktanalyse bezeichnet ist.

(Lachen bei der LINKEN.)

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann man nur als stümperhaft bezeichnen.

(Beifall von der LINKEN und den PIRATEN.)

Selbst Staatssekretär a. D. Müllenbach hat in seiner Zeugenvernehmung erklärt, dass ihm das eigentlich ein bisschen zu wenig gewesen sei. Nun ja, uns ist es auch zu wenig. Betriebswirtschaftliches Handeln sieht anders aus, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der LINKEN.)

Es gab aber auch in der Folge keine vertiefenden Berechnungen oder Analysen. Im Ministerium hat man auch keine weiteren Unterlagen von der Stadt Völklingen verlangt. Eine von PwC gefertigte Wirtschaftlichkeitsanalyse ist im Ministerium offenkundig gar nicht vorhanden gewesen. Auch eine im Anschreiben der Stadt aufgeführte Ertragsprognose lag dem Ministerium wohl überhaupt nicht vor. So genau wusste das aber auch keiner. Auch diese Feststellung dürfte nicht bestritten sein. Man hat sich über die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens keinerlei Gedanken gemacht. Es gibt auch keine Dokumentation darüber, wie es denn dazu kam, dass man trotz eines eindeutigen Votums einfach nichts tat und stattdessen auf Anweisung von Frau Kramp-Karrenbauer eine Gesetzesänderung auf den Weg brachte, die das Vorhaben sozusagen nachträglich legalisieren sollte.

(Abg. Theis (CDU) )

Diese Gesetzesänderung sah vor, dass die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden ausnahmsweise mit Zustimmung des Innen- und Wirtschaftsministeriums möglich sein soll, auch wenn die Voraussetzungen eigentlich nicht gegeben sind. Voraussetzung hierfür ist nach dem Gesetz aber ein entsprechender Antrag, und dass die Befreiung aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interesses geschieht. Vorliegend gab es nichts dergleichen. Es wurde nie ein Antrag auf Befreiung gestellt, es wurde auch nie offiziell eine Befreiung von den eigentlichen Voraussetzungen erteilt, es wurde ebenso wenig eine Abwägung des öffentlichen Interesses vorgenommen, denn hierbei wäre doch eine Auseinandersetzung mit den marktwirtschaftlichen Risiken nötig gewesen.

Man könnte glauben, wir lebten in einer Bananenrepublik. An irgendeinem Gesetz muss sich doch das Vorhaben der Meeresfischzucht messen - oder nicht? Legt man das alte Gesetz zugrunde, ist die Fischzucht rechtswidrig. Legt man das neue Gesetz zugrunde, ist das danach notwendige Verfahren nie durchgeführt worden, die Fischzucht also abermals rechtswidrig. Es ist eigentlich unbegreiflich. Wie ich es drehe und wende, die damalige Reaktion der zuständigen Ministerin Frau Kramp-Karrenbauer auf die Anmeldung des Vorhabens der Meeresfischzucht ist eine weitere gravierende Fehlleistung der heutigen Ministerpräsidentin.

(Beifall von der LINKEN und den PIRATEN.)

Das Ergebnis kennen wir alle. Erneut wurden Millionen in den Sand gesetzt. Auf den Schulden von über 20 Millionen Euro blieben die Stadtwerke Völklingen sitzen und jeder konnte verfolgen, was dies für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke bedeutet hat. Sie sind in einer Transfergesellschaft. Was hat das bedeutet? - Nun, sie sind dort unter wesentlich schlechteren Bedingungen.

Mit den Worten des damaligen Sachbearbeiters, der in seinem Votum ein Einschreiten der Kommunalaufsicht als geboten erachtete, wird es auf den Punkt gebracht. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, und schließe mit den Worten: „Ohne die ministerielle Hinnahme der verbotenen wirtschaftlichen Betätigung wäre es zu dem heutigen Desaster nicht gekommen“. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Christiane Blatt von der SPD-Landtagsfraktion.